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    Geldfund - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.07 13:06:40 von
    neuester Beitrag 31.01.08 11:07:17 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.136.278
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      Avatar
      schrieb am 12.12.07 13:06:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Freund von mir hat Geld (50 Euro) am Geldautomaten gefunden und nicht abgegeben.
      Jetzt hat er Ärger mit der Polizei wegen Fundunterschlagung.

      Er fragt mich wie er da wieder heil rauskommt?

      Leider kenne ich mich hiermit überhaupt nicht aus und frage deshalb mal hier im Board.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 13:32:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Bank-oder Rechtsexperten an Board?:confused:
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 13:49:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Freund von mir hat Geld (50 Euro)
      :laugh:

      Gib den Fuffi wieder zurück und damit hats sich.
      Wegen 50€ macht kein Staatswanwalt die Akte auf.
      Schlimmsten Falle musst du was ans rote Kreuz abdrücken. Aber Vorstrafe oder sowas gibts nischt.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 13:57:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.738.287 von immer_runter am 12.12.07 13:49:11Schreibt man doch so, oder?:)

      An wen zurück?
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:00:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.738.387 von Papabaer99 am 12.12.07 13:57:53hast du die Kohle aus nem geldautomat genommen?
      Dann würde ich einfach zur Bank gehen und die da abgeben.
      Einfach sagen hab ich da gefunden vor ein paar Tagen, kam nicht vorher zur Bank.

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      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:06:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.738.417 von immer_runter am 12.12.07 14:00:06Mein Freund hat das Geld wohl im Geldautomaten gefunden;)

      Ist aber schon ein paar Monate her :(


      Jetzt Vorladung wegen Fundunterschlagung:(
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:07:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.737.822 von Papabaer99 am 12.12.07 13:06:40???
      "Ein Freund von mir hat Geld (50 Euro) am Geldautomaten gefunden und nicht abgegeben.
      Jetzt hat er Ärger mit der Polizei wegen Fundunterschlagung."

      Wurde sein Fund auf der Bank-Video Überwachung dokumentiert? Und die haben sich wirklich die Mühe gemacht, rauszufinden, wer das war? So wie in Aktenzeichen XY Ungelöst?!

      nd :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:10:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.738.510 von nasdaqrules am 12.12.07 14:07:35Sieht so aus:(
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:10:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.738.510 von nasdaqrules am 12.12.07 14:07:35der kunde der das liegen hat lassen, geht zur bank und sagt ich mein geld im automaten vergessen.
      normalerweise wirds nach ner Zeit eingezogen wenns keiner nimmt und landet in so nem Auffangfach.
      Ist die Kohle nicht in dem Fach, guckt die bank welcher Kunde als nächstes am geldautomaten war. Das sehen die an den Kartendaten die im Automaten gespeichert werden.
      Dann werden sie sich wohl noch das Video ansehen, wenns Zweifel gibt.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:21:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      So richtig brauchbare Informationen wie die Kuh vom Eis kommt fehlen mir noch:(
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:39:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schön, dass hier mal der Unehrliche der Dumme ist... :D
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:42:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.738.896 von ohshit am 12.12.07 14:39:46Geb ich dir ja Recht, hilft aber nicht weiter:(
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:06:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hatte mir ein wenig mehr erhofft:cry:
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:15:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.740.348 von Papabaer99 am 12.12.07 16:06:14Mach doch den Vorgäner vom automaten ausfindig..gib ihm dass Geld lass dir ne Ausrede einfallen Entschuldige dich..
      Dann wird dass vielleicht eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:19:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.740.522 von Matze900 am 12.12.07 16:15:29riecht nach sicherheitsverwahrung
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:22:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.740.522 von Matze900 am 12.12.07 16:15:29Wie soll das denn gehen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:23:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.740.607 von dreigeh am 12.12.07 16:19:43:eek:Angst:eek:


      Kannst du sachdienliche Hinweise geben?:confused:
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:37:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Interessieren würde mich auch, wie eine fremde Bank an die Adressdaten meines Freundes kommt? Sind auf einer Scheckkarte Adressdaten?

      Warum zieht ein Automat nicht abgeholtes Geld wieder ein?

      An alle Gutmenschen im Board, das Kind liegt bereits im Brunnen, jetzt braucht ein Freund Hilfe!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:56:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      [i]Wie soll das denn gehen[/i

      erkläre es einer Bank dass du es so machen willst.( Ihm Geld zurück geben,entschuldigen).

      wenn der Bestohlene keinen Kontakt mit Dir wünscht..

      Schreib nen Brief leg das Geld rein und die Bank soll ihn ihm übergeben..Dann bleibt er Dir gegenüber Anonym...

      Ich denke er wird einfach nur sein Geld wollen und auch daran interessiert sein dass die Sache schnell über dei Bühne geht.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 17:02:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.740.859 von Papabaer99 am 12.12.07 16:37:37Warum zieht ein Automat nicht abgeholtes Geld wieder ein?
      damit trottel, die ihr geld vergessen, es wieder bekommen.

      Interessieren würde mich auch, wie eine fremde Bank an die Adressdaten meines Freundes kommt? Sind auf einer Scheckkarte Adressdaten?
      die bank dessen geldautomat das war, sieht natürlich namen und kto verbindung von jedem der an dem automaten war.
      dann macht derjenige der seine kohle vergessen hat ne anzeige. nun muss deine bank namen + adresse rausgeben.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 17:06:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.741.260 von immer_runter am 12.12.07 17:02:08Wie würdest du das Problem lösen?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 17:46:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.741.320 von Papabaer99 am 12.12.07 17:06:10Würde zum Anwalt gehen.
      Wenn dazu die Kohlezu knapp ist, würde ich Matze900´s Rat befolgen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 17:48:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.737.822 von Papabaer99 am 12.12.07 13:06:40"Ein Freund von mir hat Geld (50 Euro) am Geldautomaten gefunden und nicht abgegeben."

      SHIT HAPPENS...

      Zu leugnen ist da ja wohl nichts mehr. Also kann er doch nur die Sache zu geben und gut ist... Die Sache geht seinen Gang (oder auch nicht wegen Geringfügigkeit), bekommt irgendwann Post vom Staatsanwalt und er kriegt seine Strafe. Dafür wird er ja wohl einstehen können.

      Welchen Ärger er mit der Polizei haben soll, ist mir nicht klar. :D:D .Wird er da verhört, gequält oder gefoltert?! Die können ihm doch Nichts. Oder muss er da erleutern und zu Protokoll geben, warum er das Geld genommen hat.

      Mal verliert man, mal gewinnen die Anderen.
      Und das nächste mal soll er das Geld nehmen und gleich weggehen ohne Geld vom Konto abzuheben *lach*.

      nd
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 18:02:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Keine Chance. Fundunterschlagung ist aber keine Kavaliersdelikt!!
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 20:24:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.742.262 von Long-John am 12.12.07 18:02:02HOPPLA

      § 246 StGB
      Unterschlagung(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

      (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

      (3) Der Versuch ist strafbar.
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 09:30:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      Dieser Spaß hat meinen Freund übrigens 100 Euronen Strafe gekostet;)
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 11:07:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      Na da ist er ja nochmal mit nem blauen Auge davon gekommen!!


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