Pressefreiheit a la Russland in Deutschland
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29.12.07 14:27:11
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13.12.07 16:00:08
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#46

Die Volksparteien sind sich was Überwachung angeht so einig wie mit Ihren Diäten - und die kleinen mucken zwar auf, sind am Ende dann doch irgendwie dafür auch wenn sie vehement dagegen wettern - aber: alles nur Show.
Was einmal beschlossen wurde, wird nicht mehr revidiert - in Deutschland ist man es gewohnt sich mit allem abzufinden, das war schon immer so.
Du mußt Dich eben mit den Gegenheiten abfinden oder das Land verlassen.
#45
Twister (Bettina Winsemann) 19.12.2007
Am Abbau rechtsstaatlicher Schutzvorschriften wird nicht nur an der virtuellen Front gearbeitet
Von den Kritikern der Onlinedurchsuchung wird oft als Argument eingebracht, dass es ja auch keine heimlichen Hausdurchsuchungen gäbe. Auch das BKA sieht darin ein Problem – eines, das man auch auf der Hausdurchsuchungsseite angehen könnte.
Niedersachsen will Hausdurchsuchungen ohne Richtervorbehalt
Bei der Debatte um die Onlinedurchsuchung wird häufig der möglicherweise fehlende Richtervorbehalt bemängelt. Allerdings ist solch ein Richtervorbehalt oftmals nur ein scheinbarer Schutz. In einer erschrecken hohen Anzahl von Fällen werden Anträge auf richterliche Beschlüsse abgesegnet, die mit schweren Mängeln behaftet sind. Ein am Max Planck Institut erstelltes "Gutachten zur Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100 a, 100 b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" ergab beispielsweise, dass lediglich 23,5% der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen substantiell begründet waren.
...
Bereits 2005 wurde in Niedersachsen ein Gesetz eingebracht, das den Richtervorbehalt bei Verdacht auf Verstöße gegen den Meisterzwang abschaffen soll. Die zuständigen Behörden sollen so das Recht erhalten, Personen sowie Unterlagen direkt in den Geschäftsräumen der Arbeitgeber und Auftraggeber zu überprüfen. Bemerkenswert an dem von den Medien größtenteils ignorierten und derzeit im Bundestag "auf Eis" liegenden Gesetz ist vor allem, dass es hier nicht etwa um schwere Straftaten geht, sondern in der Regel um Ordnungswidrigkeiten.
...
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26871/1.html
Wenn unsere Behörden so weiter machen, könnte sich das deutsche Sicherheitssystem und die deutschen Gesetze zu einem Exportschlager entwickeln.
Wir verkaufen z. B. unsere Behördentrojaner an Russland und erhalten dafür Gaslieferungen

Manch ein Diktator könnte bei uns in die Schule gehen und lernen, dass eine Demokratie auch ein totaler Überwachungsstaat sein kann
#44
...Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel [CDU] folgte jüngst auf dem Bundesparteitag ihrer Partei eher der Generallinie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU]. Für sie sind die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit mittlerweile verschwommen und weitestgehend aufgehoben.
Merkel für Online-Durchsuchungen
Überwacher-Kompetenzgerangel
Nach den Vorstellungen des BKA soll der Große Lauschangriff gegen Terrorverdächtige durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras ergänzt werden. Körting sagte dazu: "Die Frage bei allen Vorschlägen ist doch: Was nützt das, wo führt das hin? Was haben wir davon, wenn wir Terrorverdächtige auch noch in der Wohnung, im Schlafzimmer, auf dem Klo filmen können?" ...
http://futurezone.orf.at/it/stories/243017/
#43
#42
Harald Neuber 20.11.2007
Das Bundeskriminalamt greift systematisch auf Stasi-Unterlagen zurück: Was für Ermittler "nicht unüblich" ist, bezeichnen Juristen als Gefahr für den Rechtstaat
Es war einer von vielen Skandalen im laufenden Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksextremen Organisation. Anfang vergangener Woche wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) in seinen Ermittlungen gegen eine Organisation mit dem Namen "militante gruppe" (mg) systematisch auf Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS, auch: Stasi) der DDR zurückgegriffen hat (Anti-Terror mit der Stasi). Besonders delikat: Bei einigen der verdächtigten Personen handelt es sich um Stasi-Opfer. Als Mitglieder unabhängiger linker Basisgruppen waren sie in der Endphase des Arbeiter- und Bauernstaates schon einmal Opfer des Geheimdienstes geworden.
Dass heute Ermittlungsbehörden mit den damals in der DDR angelegten Observationsakten erneut gegen sie vorgehen, wirft ein Schlaglicht auf die Mängel des Stasi-Unterlagengesetzes. Denn die Stasi-Archive sind knapp zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung offenbar eine ständige Ressource bei BKA-Ermittlungen.
Dieser Überzeugung ist zumindest Sven Lindemann. "In den Ermittlungen nach dem Strafrechtsparagraphen 129a ist ein solches Vorgehen gängig", sagte der Berliner Rechtsanwalt im Gespräch mit Telepolis. Der Jurist vertritt einen von sieben Männern, gegen die derzeit Verfahren wegen Mitgliedschaft in der "mg" laufen. Seit Anfang August ist Lindemanns Klient in der Berliner Justizvollzugsanstalt Moabit inhaftiert. "Erfahrungswerte" ließen vermuten, sagt der Jurist, dass das BKA mit den bis zu 800 Mitarbeitern der Archive der Stasiunterlagenbehörde BStU routinemäßig zusammenarbeitet, um Informationen abzufragen, sofern Alter und Herkunft der Zielpersonen Observationsdaten vermuten lassen. "In allen entsprechenden Fällen, die ich betreue, haben wir einen solchen Rückgriff festgestellt", sagt Lindemann. Immerhin ein halbes Dutzend Prozessakten.
Vorgehen "rechtsstaatlich fragwürdig"
Lindemanns Kollegin Christina Clemm, die zu dem Verteidigerteam der sieben mutmaßlichen "mg"-Mitglieder gehört, hält die Verwendung von Stasi-Akten zwar für "absolut unzulässig" und "politisch brisant". Erstaunt ist sie von dem Rückgriff auf die Archive aber nicht. Den bisherigen Erfahrungen nach benutzten die Ermittlungsbehörden "alles, was sie in die Hände bekommen". Sie sei nur erstaunt darüber, dass die Verteidiger in den vorliegenden Fällen davon erfahren haben. Dies sei schließlich nicht selbstverständlich.
Als das Stasi-Unterlagengesetz im Dezember 1991 verabschiedet wurde, war von einer so weitreichenden Nutzung keine Rede. In Paragraph 19 wurde damals der Zugriff auf die Datenbestände des DDR-Inlandsgeheimdienstes "durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen" geregelt. Ein weiterer Paragraph "23" regelte die "Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr". Begründet wurde dieser Gesetzesabschnitt aber mit notwendigen Ermittlungen gegen ehemalige Geheimdienstmitarbeiter der DDR sowie Personen, gegen die nach internationalen Strafrechtsnormen vorgegangen werden müsse. In jedem Fall sollte der Rückgriff auf DDR-Geheimdienstmaterial die Ausnahme bleiben.
Mit der zunehmenden Anwendung des Terrorvorwurfs droht die Verwendung von MfS-Akten nun aber ein Ausmaß anzunehmen, das bei Verabschiedung des Gesetzes niemand wollte, geschweige denn voraussehen konnte. "Die Verwendung dieser Erkenntnisse ist problematisch, weil sie mitunter durch nicht rechtsstaatliche Methoden zustande gekommen sind", sagt Hannes Honecker, der Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins mit Sitz in Berlin.
...
Vor dieser Politik und seinen Handlangern graust's mir!
#41

#40
#39
#38
Schäuble muss nur was von Terroranschlag faseln und schon bekommen die Menschen Angst und er darf den Strick, den er uns um den Hals gelegt hat, wieder enger ziehen. Die, die nichts Böses im Sinn haben, haben ja nichts zu befürchten, wenn ihre Konten, ihre Post, ihre Mails und ihr Rechner durchsucht wird. Dass es aber Dinge im privaten Bereich gibt, die den Staat bzw. seinen Handlangern nichts anzugehen haben, das wird einfach ignoriert.
Um wieder auf die Journalistin zurückzukommen: Der Haftbefehl wurde 2001 ausgestellt und 2005 erneuert. Warum hat man nicht einen Auslieferungsantrag an Griechenland gestellt? Hat man diplomatische Probleme befürchtet? Wenn der Staatsschutz allen Ernstes davon ausgegangen ist, dass sie einen Völkermord plante, dann war es extrem leichtfertig, diese Journalistin 6 Jahre lang in Europa unbehelligt reisen zu lassen. Alleine diese Tatsache läßt den Schluss zu, dass man Anschuldigungen zurecht gestrickt hat, damit das Terrorgesetz, das es in Deutschland ja noch nicht so lange gibt, greift. Da wird ein Gesetz, das die Deutschen vor Terror schützen soll so lange zurechtgebogen, bis man es gegen Deutsche anwenden kann. Ob das der Wille des deutschen Volkes war?
#37
Hat nicht auch Scholl-Latour Konakt zu Extremisten-Gruppen gehabt, die in Deutschland verboten sind? Wenn ich mich richtig erinnere, war Scholl-Latour auch bei den Taliban. Und, hat man ihn deshalb eingesperrt?
Es muss Journalisten möglich sein, nicht nur mit den "Guten" sondern auch mit den "Bösen" in Kontakt zu kommen, ohne dass man sie gleich einsperrt.
Sollte das Wegsperren von Journalisten auch in Deutschland Schule machen, werden wir bald keine Informationen mehr erhalten, außer von unseren Politikern und die können das Blaue vom Himmel lügen, und es wird niemanden mehr geben, der recherchiert, überprüft und ihnen auf die Finger klopft.
Dann haben wir die Diktatur, die Meinungsfreiheit nicht mehr zulässt, weder im Schreiben noch im Denken.
#36
Tja, Du kannst leider nicht viel dagegen machen, die beiden großen Volksparteien sind sich ja ganz einig und die kleinen fallen in einer Koalition ganz schnell um.
#35
Vermutlich sind Dir noch nicht die richtigen begegnet. Kann Dich ja mal nach Berlin einladen - Ortstermin. Da werden auch Betonköpfe behandelt...
#34
Wie kommt man wohl auf linksradikal bei jemand, der festgenommen wurde wegen (nicht bestrittenen!) Kontakten zur linken Terrororganisation DHKP-C, und regelmässig für das ehemalige Zentralorgan der SED namens "junge Welt" schreibt?

Ich mache mir zwar auch Sorgen um die Pressefreiheit in Deutschland wie um die Freiheit allgemein, aber dieser Fall hat nun mit Pressefreiheit absolut nichts zu tun. Auch für Journalisten ist die Unterstützung von Terrororganisationen strafbar.
Da machte mir schon mehr Sorgen, was Schily damals mit Schirra veranstaltet hat.
#33
Wenn der DHKP-C Verein verboten wurde, dann hatte er radikale Ziele - insofern meine Schlußfolgerung, daß die Jorunalisten zumindest mit Linksradikalen sympathisiert oder selber eine ist.
#32
"Ich bin anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken"
Für die zweite Kategorie der Berichterstattung stehen stellvertretend Interviews der "tageszeitung" mit Schäuble und BKA-Chef Ziercke, zwei Artikel der "ZEIT", die das Für und Wider von Kameraüberwachung und Online-Durchsuchung ausloten, und eine Replik des Verfassungsrichters Di Fabio auf eine Wiederholung von Schäubles Thesen in der "ZEIT". Während sich die "tageszeitung" weitgehend darauf beschränkt zu erkunden, wie häufig die Online-Durchsuchung denn durchgeführt werden solle, ob man dafür eine Grundgesetzänderung benötige und wie die Durchsuchung konkret ablaufen solle, ist der Ausgangspunkt in der "ZEIT" die Frage, ob Kameras im "Kampf gegen den Terrorismus" helfen könnten.
Die konkreten Versäumnisse der genannten Beiträge sollen hier nur kurz angerissen werden, denn sie sind durchaus erheblich: Schäubles in der "taz" getaner Äußerung: "Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken" wird nicht die Frage nachgestellt, aus welchem Rechtsprinzip folgt, dass die Grundrechte Verdächtiger verletzt werden dürfen, solange nur der angeblich anständige Innenminister eine solche Maßnahme nicht zu befürchten braucht. Passt es etwa gerade nur gut ins politische Kalkül zu verdrängen, dass die "Nichts-zu-verbergen"-Einschüchterung ebenso ins Repertoire totalitärer Regime gehört wie die Förderung "schafsmäßiger Ergebenheit" (Haffner, Geschichte eines Deutschen) in Einschränkungen der persönlichen Freiheit?
Kaum kritischer sind die Kollegen der "ZEIT". Gero von Randow bezweifelt um der Argumentation pro Überwachung willen einfach, dass selbst verschlüsselte Internet-Kommunikation in den privaten Bereich fällt, denn: "Wer, der ins Netz geht, weiß denn nicht, dass darin letztlich alles öffentlich ist?" Und Falk Lüke wiederholt umstands- und kritiklos die so zentrale wie aus der Luft gegriffene Behauptung, "die westliche Form von Freiheit ist, was im Visier der Attentäter steht". Ein Problem mit dem in den genannten Artikeln in Rede stehenden Terrorismus, den sie angeblich bekämpfen, hatten bislang genau zwei Gruppen von Staaten: solche, die prominent an der Irak-Invasion beteiligt sind oder waren; und solche, die eine prominente Militärpräsenz in Afghanistan unterhalten.
Und während Udo Di Fabio in seinem Essay in der "Welt" (zuvor als Rede vor der Bundesakademie für Sicherheitspolitik gehalten) den "Sirenengesängen" u.a. aus dem Bundesinnenministerium zumindest ein paar verfassungsrechtliche Grundsätze entgegenhält, bleiben doch zentrale Prämissen sowohl der angeblichen Bedrohungslage als auch der Notwendigkeit bestimmter Ermittlungsmaßnahmen unhinterfragt. Auch Di Fabio spricht von einer "Asymmetrie neuer Bedrohungen", ohne auch nur darauf einzugehen, ob die Bedrohungen echt oder imaginär sind und ob vorhandene Strafverfolgungsmethoden dafür ausreichend sind. (Selbst die Anschläge vom 11. September 2001 hätten durch normale Polizeiarbeit problemlos verhindert werden können und müssen.) Auch hält er neue Ermittlungsmethoden offenbar dann für zunächst einmal unbedenklich, wenn sie sich als "unverzichtbar für moderne Polizeiarbeit" herausstellen. Dass dieser Beobachtung die Überlegung vorangestellt sein muss, ob die Methoden möglicherweise Grundrechte verletzen, fällt in der Diskussion auch hier schnell unter den Tisch.
Das zeigt: Der weiterreichende Fehler im Denken liegt früher. Der Psychologe Edward De Bono führt ihn in seinem Buch Six Thinking Hats auf die philosophische "Dreierbande" Platon, Sokrates und Aristoteles zurück: "Die westliche Denktradition beschäftigt sich mit dem Status quo", nimmt also einmal eingeführte argumentative Rahmen als gegeben hin und erstarrt dann typischerweise in Konfrontation. Im Gegensatz dazu sucht Di Bono nach Wegen zu einem konstruktiven Ergebnis, das eine Lösung für tatsächliche Probleme darstellt. Kurz gesagt: Auf ein Stichwort hin nur noch das Für und Wider zu "diskutieren", führt häufig genug an Problem und Lösung vorbei.
...
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26809/1.html
#31
#30
Und außerdem, wer hat schon große Lust zu Consulterniedriglöhnen Höchstleistungen zu bringen - kann ich schon nachvollziehen
#29


#28
#27
Wacht auf
