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    uneheliche Beziehung und Kind? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.07 05:02:22 von
    neuester Beitrag 16.12.07 14:53:53 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 15.12.07 05:02:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      hello

      Wie sieht es steuerlich aus wenn man sich in einer unehlichen Beziehung mit kommendem Nachwuchs befindet..

      Man hat ja dann mit einem Einkommen(dass man wohl mit steuerklasse 1 versteuert)nun 3 Mäuler zu füllen..

      -Was für steuerliche Abzugsfähigkeit gibt es für den arbeitenden Mann?

      -was für Unterstützung ist für die Frau möglich?(1 Jahr Elterngeld ist klar!aber danach?)

      Wer weiss etwas darüber?
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 06:40:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.772.614 von Matze900 am 15.12.07 05:02:22-was für Unterstützung ist für die Frau möglich?(1 Jahr Elterngeld ist klar!aber danach?)

      Kindergeld!:laugh:

      Ansonsten sind Unterhaltverpflichtungen abzugsfähig nach § 33 a EStG.

      Kinderfreibeträge kann man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

      Ist die Vaterschaft schon anerkannt worden?

      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 06:41:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Übrigens kann man Kindergeld interessanterweise 4 Jahre rückwirkend beantragen.
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 08:10:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.772.614 von Matze900 am 15.12.07 05:02:22... auf jeden Fall mal herzlichen Glueckwunsch ... :)

      Avatar
      schrieb am 15.12.07 12:43:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.772.636 von DerStrohmann am 15.12.07 06:40:02Ansonsten sind Unterhaltverpflichtungen abzugsfähig nach § 33 a EStG.

      Aber nur wenn man getrennten Wohnsitz/Addressen hat,oder?

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      Avatar
      schrieb am 15.12.07 19:13:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.773.379 von Matze900 am 15.12.07 12:43:21Die Unterhaltsverpflichtung ergibt sich meiner Meinung nach hier aus § 1601 BGB. Bin aber kein Familienrechtsexperte, wollte nur grundsätzlich auf die Möglichkeit nach dieser Vorschrift hinweisen.
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 19:20:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Allerdings ändert sich das Unterhaltsrecht gerade, weil die Benachteiligung von nichtehelichen Beziehungen/Kindern für verfassungswidrig erklärt worden war, inwieweit das das Steuerrecht betrifft, bin ich überfragt.
      Avatar
      schrieb am 16.12.07 14:53:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber nur wenn man getrennten Wohnsitz/Addressen hat,oder?

      Von getrennten Wohnsitzen/Adressen steht in § 33 a EStG nichts.


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