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    Fonds4you AGB - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.07 10:57:27 von
    neuester Beitrag 22.12.07 21:36:40 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.136.599
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      Avatar
      schrieb am 21.12.07 10:57:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      im Thread 1045235 ging es um die AGB, insbesondere um den Passus:

      "Gewährt FONDS4YOU dem Kunden Sonderkonditionen, z.B. Rabatte auf den Ausgabeaufschlag, sonstige Vergünstigungen oder Provisionsabgaben, so sind diese an FONDS4YOU zurückzugewähren , sofern der Kunde innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Sonderkonditionen die erworbenen Fonds an einen Dritten überträgt bzw. das Betreuungsverhältnis kündigt oder an einen Dritten
      überträgt. Ein Fondsverkauf oder Fondstausch ist ausdrücklich von dieser Regel nicht betroffen, ist also jederzeit möglich."

      Lt. Fonds4you wurde dies nie angewendet ...

      Hat mittlerweile jemand Neuigkeiten, Urteile oder es selbst schon durchgeführt?

      Michael
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 11:43:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass fonds4you von dieser Regelung gebraucht macht. Allerdings verstehe ich nicht warum man diesen Part nicht einfach aus den AGBs streicht.

      Vielleicht einfach das Depot bei einem anderen Fondsvermittler wie fondsexperte24 oder aad eröffnen und zukünftige Käufe über das neu eröffnete Depot abwickeln.
      Avatar
      schrieb am 22.12.07 21:36:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geht doch einfach auf FondsDISCOUNT.de
      gehört zur wallstreet:online capital AG ;)


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