Ist eine Bank/ein Broker verpflichtet über Kapitalmaßnahmen zu informieren? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.12.07 12:13:35 von
neuester Beitrag 29.12.07 14:40:37 von
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Zwei Fragen:
1.)Ist eine Bank/ ein Broker rechtlich verpflichtet seine Kunden über Kapitalmaßnahmen der Firmen zu informieren die sie im Depot haben?
2.)Falls keine Informationspflicht besteht: Ist ein Broker verpflichtet Bezugsrechte am letzten Handelstag der BZR bestens zu verkaufen bevor sie wertlos verfallen?
1.)Ist eine Bank/ ein Broker rechtlich verpflichtet seine Kunden über Kapitalmaßnahmen der Firmen zu informieren die sie im Depot haben?
2.)Falls keine Informationspflicht besteht: Ist ein Broker verpflichtet Bezugsrechte am letzten Handelstag der BZR bestens zu verkaufen bevor sie wertlos verfallen?
@1- Ja- §16 Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft
@2- Ja- §15 Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft
@2- Ja- §15 Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.886.562 von thomtrader am 28.12.07 12:13:35Broker mit Sitz in Deutschland?
Erstmal Danke für die Antworten
Mein Broker, bei dem ein konkretes Problem auftrat, hat seinen Sitz leider nicht in Deutschland sondern in UK.
Mein konkretes Problem:
Ich habe in meinem Depot, bei meinem UK-Broker, eine Aktie die in Hongkong notiert ist. Bei dieser Aktie fand eine größere (Aktienzahl um 40% erhöht) Kapitalerhöhung statt bei der Aktionäre Bezugsrechte bekammen. (Die Bezugsrechte berechtigten zum Bezug von Aktien ca. 30-40% unter den damaligen, und auch heutigen Kurs). Es fand Bezugsrechtehandel statt.
Von meinem Broker bekamm ich niemals eine extra Info über diese Kapitalmaßnahme. Die Bezugsrechte bekamm ich 6 Tage vor Ende der Kapitalerhöhung, und vor Ende des Bezugsrechtehandels eingebucht). Ich kann bei diesem Broker aber wenn ich will für jeden Tag Konto/Depot-auszüge abrufen(das sind ca. 30seitige Dokumente!), auf denen ich während der 6 Tage theoretisch hätte erkennen hätte können, das ich plötzlich Bezugsrechte besitze. Da ich natürlich nicht jeden Tag diese umfangreichen Auszüge abrufe und von vorne bis hinten durchsehe, wusste ich über über die Kapitalerhöhung natürlich nicht Bescheid, und meine Bezugsrechte sind wertlos verfallen.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Gruß tt
Mein Broker, bei dem ein konkretes Problem auftrat, hat seinen Sitz leider nicht in Deutschland sondern in UK.
Mein konkretes Problem:
Ich habe in meinem Depot, bei meinem UK-Broker, eine Aktie die in Hongkong notiert ist. Bei dieser Aktie fand eine größere (Aktienzahl um 40% erhöht) Kapitalerhöhung statt bei der Aktionäre Bezugsrechte bekammen. (Die Bezugsrechte berechtigten zum Bezug von Aktien ca. 30-40% unter den damaligen, und auch heutigen Kurs). Es fand Bezugsrechtehandel statt.
Von meinem Broker bekamm ich niemals eine extra Info über diese Kapitalmaßnahme. Die Bezugsrechte bekamm ich 6 Tage vor Ende der Kapitalerhöhung, und vor Ende des Bezugsrechtehandels eingebucht). Ich kann bei diesem Broker aber wenn ich will für jeden Tag Konto/Depot-auszüge abrufen(das sind ca. 30seitige Dokumente!), auf denen ich während der 6 Tage theoretisch hätte erkennen hätte können, das ich plötzlich Bezugsrechte besitze. Da ich natürlich nicht jeden Tag diese umfangreichen Auszüge abrufe und von vorne bis hinten durchsehe, wusste ich über über die Kapitalerhöhung natürlich nicht Bescheid, und meine Bezugsrechte sind wertlos verfallen.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Gruß tt
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.893.760 von thomtrader am 29.12.07 12:38:50Sieht mal nicht gut aus für dich. An deiner Stelle würde ich zuerst mal die AGB des Brokers (IB?) durchlesen. Dort steht bestimmt drin, wie man über Kapitalmassnahmen informiert wird. Dann solltest du abgleichen, ob das in deinem Fall auch so war.
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