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    In der Schweiz ist dem Gesetzgeber vorsorglich sogar per Volksabstimmung untersagt worden, auf Kursg - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.08 10:34:42 von
    neuester Beitrag 12.01.08 12:08:02 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.136.832
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      Avatar
      schrieb am 01.01.08 10:34:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 13:36:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was ich bis jetzt nicht kapiert habe.

      Was passiert, wenn ich mein Aktiendepot auf eine ausländische
      Bank, z.B. ETrade-Amerika, transferiere und ich dort nach ein paar Monaten oder Jahren meine Aktien (mit Gewinn) verticke?
      Streicht dann ETrade-Amerika die 30% Ertragssteuer ein und überweist die dann an den deutschen Fiskus?

      Gruß Cati
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 14:38:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.908.926 von CatiaV5 am 01.01.08 13:36:03Nein, tut es nicht. Ausländische Depot sind von der Spekusteuer weiterhin befreit. Mußt es natürlich melden, und nachträglich versteuern :D
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 14:42:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vorsicht, bei der Depoübertragung wartet eine Falle :eek::cool:

      Der Auftraggeber einer EU-Standardüberweisungen hat ab 12.500 EUR eine
      Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank zu erfüllen (§§ 59 ff der
      Außenwirtschafts- verordnung - AWV). Diese muß durch den Vordruck
      "Anlage Z 4" erfolgen. Weitere Informationen und den Meldevordruck
      "Anlage Z 4" zum Download erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen
      Bundesbank:
      http://www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 15:25:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ausländische Depot sind von der Spekusteuer weiterhin befreit. Mußt es natürlich melden, und nachträglich versteuern

      Diesen Weg werden viele Trader gehen, aber nach der ersten Steuererklärung werden die parasitären
      deutschen Finanzämter alle Anleger die per Auslandsdepot auf eine nachgelagerte Besteuerung
      ausweichen wollen, einfach "Vorveranlagt fürs nächste Jahr"

      Wer also z.B: 25.000 Euro Gewinn in 2009 gemacht hat, dem unterstellt das Finanzamt dann
      einfach erneut 25.000 Euro Gewinn für 2010 und zieht 2 mal die Abgeltungsteuer ein :rolleyes:

      Nur meine Meinung.

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      Avatar
      schrieb am 01.01.08 17:01:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Damit ist zu rechnen (vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung)
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 17:23:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.921 von NATALY am 01.01.08 17:01:02Damit ist zu rechnen (vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung)


      Damit ist nicht nur zu rechnen, sondern das habe ich jetzt schon:mad:

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 17:25:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.921 von NATALY am 01.01.08 17:01:02sowas gibts halt nur im Steuerparasiten-Paradies Deutschland.

      Von Null Steuer nach 12 monatiger Haltefrist zu 30% Steuer auf mögliche künftige Gewinne :laugh:

      Mal sehen ob es so kommt

      Der Werbeslogan "Du bist Deutschland" müsste eigentlich lauten:
      "Du bist die Kuh die es noch effizienter zu melken gilt" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 05:22:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      in der Schweiz zahlt man auf Kursgewinne nicht nur Steuern, sondern auch noch "Sozial"abgaben. Wunschdenken also.
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 07:36:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.912.165 von hegels am 02.01.08 05:22:22 in der Schweiz zahlt man auf Kursgewinne nicht nur Steuern, sondern auch noch \"Sozial\"abgaben.

      Wie lange wird es wohl in Deutschland dauern, bis auf diese Einkünfte Sozialsteuern zu zahlen sind???....Dient aber natürlich nur einem guten Zweck. ;)

      Die Bedienung des Neidfaktors hat im Deppenland auch schon vor 70 Jahre hervorragend funktioniert!

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 07:49:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.921 von NATALY am 01.01.08 17:01:02 Damit ist zu rechnen (vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung)

      wird eigentlich höchste Zeit, dass es hierüber ein verwertbares richterliches Urteil gibt. IMO haben Einkünfte aus Spekulationsgeschäften Einmalcharakter , anders als bei einem Gewerbetreibenden, Angestellten oder Freiberufler.

      Weiteres Argument gegen Vorauszahlungen ist, dass Private keine Buchhaltungspflicht haben.

      Gruß
      ST
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 12:08:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.420 von Sunray01 am 01.01.08 14:38:45Oder man "vergißt" es zu melden, oder man kehrt diesem parasitären Land gleich dem Rücken :D:D


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