Rabatt von 100% auf Riester Vertrag!! Vorsicht!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.01.08 15:19:49 von
neuester Beitrag 06.01.08 18:33:56 von
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An alle, welche im Moment 100% Rabatt auf Ihre Riester Renten bekommen. Aktuelle Börse Online unbedingt lesen. Verdacht auf Steuerhinterziehung durch die Anleger!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.926.332 von Long-John am 03.01.08 15:19:49Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Laut BÖRSE ONLINE 2/2008, Seite 10, empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nur noch Direktrabatte. Bei nachträglichen Rabatten betreibe man unter Umständen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Der Grund sei, dass bei Angabe der Beiträge in der Einkommensteuererklärung die Rabatte nicht berücksichtigt würden. Man zahle also weniger als man absetze.
Ein Fondsvermittler hält die Praxis dagegen für unproblematisch, schließlich reduziere der Rabatt nicht den in den Vertrag eingezahlten Betrag.
BÖRSE ONLINE empfiehlt die Klärung mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Laut BÖRSE ONLINE 2/2008, Seite 10, empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nur noch Direktrabatte. Bei nachträglichen Rabatten betreibe man unter Umständen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Der Grund sei, dass bei Angabe der Beiträge in der Einkommensteuererklärung die Rabatte nicht berücksichtigt würden. Man zahle also weniger als man absetze.
Ein Fondsvermittler hält die Praxis dagegen für unproblematisch, schließlich reduziere der Rabatt nicht den in den Vertrag eingezahlten Betrag.
BÖRSE ONLINE empfiehlt die Klärung mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.957.466 von Marc64 am 06.01.08 01:12:52Um noch ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen:
Bei der Kirchensteuer ist es so, dass die gezahlte Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen vermindert. Rückerstattete Kirchensteuer verringert diese Verminderung, erhöht sie also (und falls der Kirchensteuersaldo in einem Jahr negativ wird, wird er vom FA aufs Vorjahr zurückgetragen).
Sowohl für die gezahlte wie für die rückerstattete Kirchensteuer haben die Finanzämter jeweils ein "Käsekästchen" in der Steuererklärung vorgesehen, damit man alles sauber eintragen kann.
Für erhaltene Riester-Rabatte haben die Bürokraten bisher kein solches Kästchen vorgesehen, man muss also, um auf der sicheren Seite zu sein, diese in einem Prosatext hinzufügen.
Na ja, so´n Finanzamt is auch nur´n Mensch!
Grüße, billy-the-kid
Bei der Kirchensteuer ist es so, dass die gezahlte Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen vermindert. Rückerstattete Kirchensteuer verringert diese Verminderung, erhöht sie also (und falls der Kirchensteuersaldo in einem Jahr negativ wird, wird er vom FA aufs Vorjahr zurückgetragen).
Sowohl für die gezahlte wie für die rückerstattete Kirchensteuer haben die Finanzämter jeweils ein "Käsekästchen" in der Steuererklärung vorgesehen, damit man alles sauber eintragen kann.
Für erhaltene Riester-Rabatte haben die Bürokraten bisher kein solches Kästchen vorgesehen, man muss also, um auf der sicheren Seite zu sein, diese in einem Prosatext hinzufügen.
Na ja, so´n Finanzamt is auch nur´n Mensch!
Grüße, billy-the-kid
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