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    Beugehaft gegen ehemalige RAF-Terroristen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.01.08 16:59:45 von
    neuester Beitrag 07.01.08 19:57:01 von
    Beiträge: 38
    ID: 1.136.910
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      schrieb am 03.01.08 16:59:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die haben ihre Strafe abgesessen und damit ist fertig. Warum wurde das eigentlich seinerzeit nicht bei dem fetten Kohl angedroht die Spendernamen zu nennen? Das in diesem Land zweierlei Recht gilt, kann wirklich keiner mehr ernsthaft bestreiten. So werden auch Witschaftskriminelle in den oberen Keisen mit Samthandschuhen angefasst.


      HANDELSBLATT, Donnerstag, 3. Januar 2008, 15:44 Uhr
      Aufklärung des Buback-Mordes

      Beugehaft gegen ehemalige RAF-Terroristen

      Der Bundesgerichtshof hat Beugehaft gegen die drei ehemaligen RAF-Topterroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts angeordnet. Hintergrund ist ihr Verhalten bei Vernehmungen zum Fall Buback.


      Die Bundesanwaltschaft will RAF-Aussagen per Beugehaft erzwingen. Foto: dpa
      HB KARLSRUHE. Über 30 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback will die Bundesanwaltschaft mehrere ehemalige Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) durch Beugehaft zur vollständigen Aufklärung zwingen. Entsprechenden Anträgen habe der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes jetzt zugestimmt, hieß es. Sie richten sich gegen die im Frühjahr 2007 aus der Haft entlassene einstige RAF-Rädelsführerin Brigitte Mohnhaupt, den noch inhaftierten Christian Klar sowie den ebenfalls entlassenen Knut Folkerts.

      Die Beugehaftandrohung umfasst auch die Ermittlungen zum versuchten Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft. Klar, Mohnhaupt und Folkerts hätten bei einer vorangegangenen Zeugenvernehmung keine Angaben gemacht, ohne dass ihnen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden habe. Da von einer Beschwerde der Betroffenen auszugehen sei, habe man den Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt.

      Beugehaft oder Zwangshaft ist eine gerichtliche Maßnahme, die gegen Zeugen oder sonstige zur Aussage verpflichtete Personen verhängt werden kann, wenn diese die Aussage verweigern. Die Beugehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden und kann maximal sechs Monate dauern.


      Die Ex-Terroristen fühlen sich immer noch dem Schweigegelübde der RAF verpflichtet. Weitgehend ungeklärt sind bis heute fünf Morde der sogenannten dritten RAF-Generation. Unklar ist auch, wer die Todesschüsse auf Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer 1977 abgab.

      Mohnhaupt, Klar und Folkerts sind wegen des Attentats auf Buback verurteilt worden. Wer damals vom Sozius eines Motorrads aus auf Buback und seine beiden Begleiter geschossen hatte, blieb in den damaligen Urteilen allerdings offen. Der Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte im April Stefan Wisniewski als möglichen Schützen genannt.

      Michael Buback, Sohn des damaligen Generalbundesanwalts, hat den Verdacht auf Verena Becker gelenkt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Wisniewski zudem wegen Beteiligung an einem fehlgeschlagenen Raketenwerferanschlag auf die Behörde. Auch gegen den Ex-Terroristen Rolf Heißler laufen neue Ermittlungen wegen des Mordes an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer.

      Der Verdacht gegen Wisniewski hat sich bisher trotz aufwendiger kriminaltechnischer Untersuchungen vorerst nicht erhärten lassen. Lediglich bei einer im Fluchtfahrzeug gefundenen DNA-Mischspur komme Wisniewski als Mitverursacher in Betracht. Der 54-Jährige war wegen Beteiligung am Schleyer-Mord zu lebenslanger Haft verurteilt und 1999 entlassen worden. Noch dünner sind die Spuren bei Verena Becker, die einen Monat nach der Tat festgenommen worden war - im Gepäck war die Tatwaffe.
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 17:08:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.928.218 von schnutzelpuh am 03.01.08 16:59:45Klar, Mohnhaupt, Folkerts sind ZEUGEN, Kohl ist Beschuldigter gewesen...
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 18:31:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.928.218 von schnutzelpuh am 03.01.08 16:59:45Genosse,
      was vergleichst Du da miteinander?

      Du tickst wohl nicht richtig ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 21:16:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.929.903 von silvodin am 03.01.08 18:31:12Es will sich lächerlich machen, in einem Fall geht es um Menschenleben, im anderen um ein bisschen beschissenes Geld. Der Unterschied ist für manche "Freunde des Rechtsstaats" nicht offensichtlich.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 23:33:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was ist Beugehaft und wie geht das ?

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      Avatar
      schrieb am 03.01.08 23:41:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.934.584 von Hotel-Mama am 03.01.08 23:33:15§ 70 StPO

      (1) Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.

      (2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.

      (3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

      (4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.

      http://dejure.org/gesetze/StPO/70.html
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 23:46:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.928.218 von schnutzelpuh am 03.01.08 16:59:45Beugehaft gegen ehemalige RAF-Terroristen

      Überfällig!

      Die Ex-Terroristen fühlen sich immer noch dem Schweigegelübde der RAF verpflichtet.

      In anderen Kreisen nennt man das Omertà.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 00:33:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      #4 In welchem Fall geht es um Menschenleben?
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 01:33:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.934.910 von HeWhoEnjoysGravity am 04.01.08 00:33:29In dem der RAF um ein vergangenes.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 05:42:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 Also dann doch eher um Tote?
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 07:34:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.935.144 von HeWhoEnjoysGravity am 04.01.08 05:42:38Ja. Schade nur, daß das für manche nicht Unterschied genug ist.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 08:19:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11 Ja schade. Irgendwie muss ich da an die aktuelle Gewaltkriminalität denken.

      Es geht, wenn ich es richtig verstehe, nicht um die Verhinderung weiterer Verbrechen, oder? Zudem ist zu erwarten, dass die RAF-Mitglieder wegen zusätzlicher 6 Monate Haft nicht ihr Schweigegelübde brechen würden.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 08:46:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.935.144 von HeWhoEnjoysGravity am 04.01.08 05:42:38Es geht um Lebende, die jemanden zu Tode gebracht haben.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 08:47:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.935.352 von HeWhoEnjoysGravity am 04.01.08 08:19:51Die drei Zeugenpflichten sind: zu erscheinen, auszusagen, (ggfs.) zu beeiden. Warum sollte das für RAF-Leute nicht gelten?

      Art. 3 I GG:

      Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 09:03:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14 okay, das ist ein Argument. Im Zweifelsfall ist die Anwendung von Gesetzen richtig.

      Wobei, wurden die RAF-Mitglieder eigentlich wie alle Straftäter behandelt? Könnte doch auch sein, dass die diese zusätzlichen 6 Monate quasi schon abgesessen haben.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 09:11:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.935.576 von HeWhoEnjoysGravity am 04.01.08 09:03:36Im Ergebnis mag das so sein, weil es eigentlich im deutschen Strafrecht (wie z.B. bei Mohnhaupt der Fall gewesen) logischerweise keine mehrfache lebenslange Freiheitsstrafe geben kann. Aber juristisch hat Ordnungshaft nichts mit Strafhaft zu tun.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 10:56:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16 Was würdest du denn machen? 6 Monate Beugehaft bei gleichzeitigem juristischen Streit über mögliche Entschädingungszahlungen? Wobei so ein Streit leicht selbst einige Millionen kosten könnte.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 13:02:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es ist ein schlechter Witz, diese Leute als Zeugen vernehmen zu wollen. Das ist wohl eher eine späte Rache dafür, daß sie ihr gutes Recht in Anspruch genommen haben, nicht bei ihrer eigenen Verurteilung mitzuhelfen. Nicht die Beschuldigten sind verpflichtet, eine Tat aufzuklären, sondern das ist die Sache des Gerichts.
      Es geht immer noch um die selbe Tat. Und da waren diese Leute nicht Zeugen, sondern Beschuldigte. Und daran hat sich bis heute nichts geändert, am allerwenigsten bei Klar, der immer noch eingebuchtet ist.

      Vielleicht können sie sich auch nach 30 Jahren bloß nicht mehr erinnern. Manch einer kann das ja schon nach drei Tagen nicht mehr.
      Die Haftbedingungen waren bestimmt auch alles andere als förderlich für ein gutes Erinnerungsvermögen.
      Und angesichts der Verpflichtung eines Zeugen zur wahrheitsgemäßen Aussage können sie ja keine Sachen von sich geben an die sie sich nicht mehr erinnern können.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 14:02:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Beugehaft für die RAF-Mörder und Terroristen ist mehr als zu begrüßen. Auch 30 Jahre nach den blutigen RAF-Morden muß alles getan werden um z.B. den schändlichen Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Buback aufzuklären. Mord verjährt schließlich nicht. Und wenn sie das Maul nicht aufmachen wollen, dann bleiben sie eben in Beugehaft solange bis sie das Maul aufmachen. Und wenn es nochmal 30 Jahre dauert. Da darf der Rechtsstaat überhaupt nicht einknicken.
      Die RAF Morde dürfen niemals in Vergessenheit geraten und müssen uns immer als mahnendes Beispiel in den Köpfen eingebrannt sein wohin ein ausufernder, ungezügelter Linksextremismus in Deutschland hinführen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 14:14:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.938.795 von CaptainFutures am 04.01.08 14:02:54§ 70 StPO

      [...]
      2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.
      ...



      Deine Meinungsäußerung liegt außerhalb unserer Rechtsordnung.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 16:39:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.938.173 von Borealis am 04.01.08 13:02:53@Borealis
      Die Mörder sind unter uns, und der Abschaum verhönht und verspottet ihre Opfer:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 17:10:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.940.915 von king daniel am 04.01.08 16:39:26:eek:
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 19:56:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.929.903 von silvodin am 03.01.08 18:31:12"was vergleichst Du da miteinander?"

      Stimmt, das kann man nicht vergleichen. Das eine war Mord und das andere ein Ehrenwort.
      Und für unehrenhafte Ehrenworte gibt´s nicht Beugehaft. Höchstens einmal Badewanne, lebenslänglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 01:33:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.928.218 von schnutzelpuh am 03.01.08 16:59:45Bei Kohl wurde es ja überlegt. Allerdings gab es wohl keine so breite Einzelzelle.:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 04:56:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich finde den Hinweis auf Kohl richtig. Ich moechte den auf Schroeder hinzufuegen, der offensichtlich als Bundeskanzler in vollem Wissen um seinen kuenftigen Arbeitgeber nationale Vertraege zu dessen Gunsten geschlossen und vorzeitige Neuwahlen herbeigefuerht hat. Die beiden letzten dt. Bundeskanzler, die das Land gemeinsam 23 Jahre lang regiert haben, sind offenbar korrupt ins Mark.

      Und keiner schert sich darum. Ihr habt schon einen tollen Rechtsstaat.
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 05:23:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.946.494 von PresAbeL am 05.01.08 04:56:31Alles Gute für das neue Jahr.

      Deine Aussage

      Und keiner schert sich darum. Ihr habt schon einen tollen Rechtsstaat.

      Erscheint mir mehrfach "lustig". Auch wenn ich das nicht lustig finde.

      Haben wir einen tollen Rechtsstaat frage ich mich?

      Es lohnt nicht auf einzelne Beiträge hier einzugehen. Einschließen, Schlüssel verschwinden lassen wäre sicherlich nicht die schlechteste Lösung. Gerne auch bei Politikern.
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 06:34:06
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.946.498 von aekschonaer am 05.01.08 05:23:24Danke aek, same to you.

      Ich habe im vergangenen Jahr mit Verwunderung die schiefe Diskussion um den "Begnadigungsanspruch" des Christian Klar verfolgt.

      Aber die steht hier in Verbindung mit dem Begriff Beugehaft ja nun nicht zur Debatte. Man muss sich mit Fug und Recht fragen, warum in beiden Faellen - Kohl und RAF - mit zweierlei Mass gemessen wird: Beide schick(t)en sich an, ihr Wissen um eine Straftat (deren Schwere ebenfalls nicht zur Debatte steht) der Justiz vorzuenthalten. Fuer beide ist die Justizverarschung eine Frage der Ehre - bloss dass sie im Falle Kohl alle so sehr nicken, dass Ihnen die Kinnlade in den Saumagen faellt!

      Und wie gesagt, um den offensichtlich korrupten Schroeder kuemmert sich keiner. Was tut einem im Nachhinein der Moellemann leid, den sie ja wohl wirklich am Wickel hatten und in dessen Fall sich dieselben Politiker anscheined sehr nachdruecklich fuer Verfolgung durch die Justiz engagiert haben, die bis heute in den Faellen Kohl/Schroeder feige-verlegen weggucken.
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 07:13:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      Was denn, die Sache mit den Parteispenden ist immer noch nicht aufgeklärt? Laßt doch mal den brutalstmöglichen Aufklärer ran.
      (War der eigentlich schon in Beugehaft?)
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 19:19:35
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.938.914 von DerStrohmann am 04.01.08 14:14:20Noch so eine Gesetzeslücke. Danke für den Hinweis. :(
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 06:06:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.946.533 von Borealis am 05.01.08 07:13:56Auch mit diesem Hinweis hast Du recht. Vielleicht sollte man ihn in eine Beugehaftskommunezelle mit Gysi, Stolpe und Rotlicht-Oskar schicken?
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 09:56:08
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.946.533 von Borealis am 05.01.08 07:13:56Der hat wahrscheinlich soviel Dreck am Stecken daß die ganze Sache überhaupt nicht mehr aufzuklären ist.:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 10:39:05
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.928.218 von schnutzelpuh am 03.01.08 16:59:45#1

      Warum erst jetzt ? Warum nicht schon vor 30 Jahren ?

      Und warum sind diese Terroristen eigentlich wieder auf freiem Fuss ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 14:00:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.935.466 von DerStrohmann am 04.01.08 08:47:04Die drei Zeugenpflichten sind: zu erscheinen, auszusagen, (ggfs.) zu beeiden. Warum sollte das für RAF-Leute nicht gelten?

      Art. 3 I GG:

      Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


      Mit dem letzten Satz kannst Du Dir den Hintern abwischen. Das ist genau der Grund, warum ich diesen Thread angelegt habe, dass dies eben nicht der Fall ist.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 14:16:03
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.935.466 von DerStrohmann am 04.01.08 08:47:04:laugh::laugh::laugh:Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 17:56:49
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.964.381 von Blue Max am 07.01.08 10:39:05Gewisse Leute sind anscheinend vor dem Gesetz doch gleicher als andere. :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 18:00:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.966.358 von schnutzelpuh am 07.01.08 14:00:30Du kennst den Unterschied zwischen Zeugen und Beschuldigten im deutschen Strafprozessrecht nicht, das ist alles.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 18:02:53
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.969.922 von CaptainFutures am 07.01.08 17:56:49#35

      Wann wird endlich rückhaltlos die Vergangenheit bestimmter ehemaliger rot-grüner Bundesminister aufgeklärt, in deren Auto eine Terroristen-Schusswaffe gefunden wurde, die mit RAF-Terroristen zusammen gefühstückt haben, die damals die Taten der RAF bejubelt haben oder die sonstwie mit den Linksextremisten sympatisiert haben ?

      :mad::cry:
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 19:57:01
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.969.987 von DerStrohmann am 07.01.08 18:00:34Das ist mir schon bekannt. Die RAF Heinis sind in diesem Fall Zeugen, Kohl war in meinem Vergleich Beschuldigter. Aber darauf kommt es mir eigentlich gar nicht an.

      Ausserdam ist der ganze Aufstand ohnehin eine Farce und kostet dem deutschen Steuerzahler nur Geld, ohne das dabei was herauskommt, weil gar nichts herauskommen soll.


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