QIAGEN - Marktführer im Milliardenmarkt molekularer Diagnostik
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01.06.25 16:01:48
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QIAGEN - bald HV
Was muss man tun, damit man zu dieser HV fahren kann?Macht das die Depotbank? Habe von der nur eine Nachricht, dass
die HV am 26. Juni ist, und Verweis auf homepage der Qiagen NV.
Dort steht aber nichts Genaues nicht zur Prozedur der Anmeldung.
Ergebnis Q1
https://www.businesswire.com/news/home/20250507039488/en/QIA…Jährliche Dividende geplant:
https://www.businesswire.com/news/home/20250507324807/en/QIA…
Mal sehen, wie das dann steuerlich läuft.
so long
linkshaender
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.544.748 von BörsenBot am 29.04.25 15:04:26Results for the first quarter 2025
The report on results for the first quarter 2025 is planned to be released on Wednesday, May 7
shortly after 22:05 (CET) / 16:05 (ET)
The report on results for the first quarter 2025 is planned to be released on Wednesday, May 7
shortly after 22:05 (CET) / 16:05 (ET)
Bevorstehender Unternehmenstermin
Bei Qiagen NV Registered Shs steht morgen der Termin "Quartalsmitteilung" nach Schluss an.1.984 Nutzer haben Qiagen NV Registered Shs im Portfolio und 2.499 unserer Nutzer haben Qiagen NV Registered Shs auf der Watchlist.
Weitere Nachrichten zu Qiagen NV Registered Shs finden Sie auf der Qiagen NV Registered Shs Wertpapierdetailseite im Bereich "Neuigkeiten" und unter "Übersicht".
Eine Übersicht aller Unternehmenstermine finden Sie hier.
QIAGEN N.V.: QIAGEN kündigt starkes vorläufiges Ergebnis im ersten Quartal 2025 an und hebt die Prognose für den bereinigten Gewinn je Aktie für das Gesamtjahr 2025
...
Angesichts des positiven Starts ins Jahr 2025 hebt QIAGEN seine Prognose für den bereinigten verwässerten Gewinn je Aktie im Gesamtjahr 2025 vor dem Hintergrund des starken Umsatzwachstums im ersten Quartal und der aktuellen Geschäftsentwicklung, auch unter Berücksichtigung der Gegenwinde durch die kürzlich angekündigten U.S.-Importzölle und einem steuerlichen Umfeld, das besser als erwartet ist, an.
Der bereinigte verwässerte Gewinn je Aktie für das Gesamtjahr 2025 wird nun bei rund $2,35 (CER) erwartet, was über der vorherigen Prognose von rund $2,28 (CER) liegt. Gleichzeitig wird das angestrebte Ziel, die bereinigte operative Marge auf über 30% für das Gesamtjahr 2025 zu steigern, bekräftigt.
Das ist stark.
...
Angesichts des positiven Starts ins Jahr 2025 hebt QIAGEN seine Prognose für den bereinigten verwässerten Gewinn je Aktie im Gesamtjahr 2025 vor dem Hintergrund des starken Umsatzwachstums im ersten Quartal und der aktuellen Geschäftsentwicklung, auch unter Berücksichtigung der Gegenwinde durch die kürzlich angekündigten U.S.-Importzölle und einem steuerlichen Umfeld, das besser als erwartet ist, an.
Der bereinigte verwässerte Gewinn je Aktie für das Gesamtjahr 2025 wird nun bei rund $2,35 (CER) erwartet, was über der vorherigen Prognose von rund $2,28 (CER) liegt. Gleichzeitig wird das angestrebte Ziel, die bereinigte operative Marge auf über 30% für das Gesamtjahr 2025 zu steigern, bekräftigt.
Das ist stark.
hallo gemeinde
die kapitalzurückführung wurde auf meinen freistellungsauftrag angerechnet ! --mmn. nicht korrekt.
wie ist das bei euch abgewickelt worden ?
habe auf der qiagen seite einen artikel dazu gefunden .(entn. von qiagen Internetseite)
Erklärung zur deutschen Steuersituation des synthetischen
Aktienrückkaufs (SSBB )
Als niederländische Aktiengesellschaft kann die QIAGEN N.V. keine deutsche
steuerliche Würdigung des synthetischen Aktienrückkaufs vornehmen und
insbesondere keine Entscheidung über den Einbehalt von Kapitalertragsteuer im
Rahmen der Auszahlung an die deutschen Aktionäre treffen. Hierzu sind während der
Durchführung des synthetischen Aktienrückkaufs hinsichtlich des Einbehalts von
Kapitalertragsteuer die involvierten Depotbanken sowie während der Durchführung des
steuerlichen Feststellungs- und Veranlagungsverfahrens die deutschen
Finanzbehörden zuständig.
QIAGEN wird sämtlichen Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nachkommen, um das
steuerliche Verfahren im Sinne der deutschen Aktionäre abzuschließen. Dazu gehört,
dass wir beim Bundeszentralamt für Steuern einen Antrag auf Feststellung des
steuerlichen Einlagekontos bzw. der Einlagenrückgewähr stellen (im Folgenden
„Bescheinigung“). Damit wird nachgewiesen, dass die Zahlungen aus dem
synthetischen Aktienrückkauf aus dem Eigenkapital heraus geleistet werden und damit
beim deutschen Aktionär steuerfrei bleiben. Die verfahrensrechtliche und materiell
steuerrechtliche Würdigung zur Ausstellung dieser Bescheinigung wird jedoch durch
das Bundeszentralamt für Steuern getroffen. Auf Basis unserer Erfahrungen aus den
synthetischen Aktienrückkäufen aus 2017 und 2024 gehen wir davon aus, dass das
Bundeszentralamt für Steuern diese Bescheinigung ausstellen wird.
Sollte die Bescheinigung erteilt werden, werden wir diese auf unserer Investor
Relations Homepage publizieren. Depotbanken können unseres Erachtens auf dieser
Basis gegebenenfalls auch zunächst einbehaltene Quellensteuern erstatten. Sollte eine
entsprechende Bescheinigung bis zum Ablauf des Jahres 2025 nicht vorliegen, besteht
für die deutschen Aktionäre weiterhin die Möglichkeit zur Erstattung bzw. Verrechnung
einbehaltener Kapitalertragsteuer im Rahmen des persönlichen Veranlagunsverfahrens.
gruss
hl
die kapitalzurückführung wurde auf meinen freistellungsauftrag angerechnet ! --mmn. nicht korrekt.
wie ist das bei euch abgewickelt worden ?
habe auf der qiagen seite einen artikel dazu gefunden .(entn. von qiagen Internetseite)
Erklärung zur deutschen Steuersituation des synthetischen
Aktienrückkaufs (SSBB )
Als niederländische Aktiengesellschaft kann die QIAGEN N.V. keine deutsche
steuerliche Würdigung des synthetischen Aktienrückkaufs vornehmen und
insbesondere keine Entscheidung über den Einbehalt von Kapitalertragsteuer im
Rahmen der Auszahlung an die deutschen Aktionäre treffen. Hierzu sind während der
Durchführung des synthetischen Aktienrückkaufs hinsichtlich des Einbehalts von
Kapitalertragsteuer die involvierten Depotbanken sowie während der Durchführung des
steuerlichen Feststellungs- und Veranlagungsverfahrens die deutschen
Finanzbehörden zuständig.
QIAGEN wird sämtlichen Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nachkommen, um das
steuerliche Verfahren im Sinne der deutschen Aktionäre abzuschließen. Dazu gehört,
dass wir beim Bundeszentralamt für Steuern einen Antrag auf Feststellung des
steuerlichen Einlagekontos bzw. der Einlagenrückgewähr stellen (im Folgenden
„Bescheinigung“). Damit wird nachgewiesen, dass die Zahlungen aus dem
synthetischen Aktienrückkauf aus dem Eigenkapital heraus geleistet werden und damit
beim deutschen Aktionär steuerfrei bleiben. Die verfahrensrechtliche und materiell
steuerrechtliche Würdigung zur Ausstellung dieser Bescheinigung wird jedoch durch
das Bundeszentralamt für Steuern getroffen. Auf Basis unserer Erfahrungen aus den
synthetischen Aktienrückkäufen aus 2017 und 2024 gehen wir davon aus, dass das
Bundeszentralamt für Steuern diese Bescheinigung ausstellen wird.
Sollte die Bescheinigung erteilt werden, werden wir diese auf unserer Investor
Relations Homepage publizieren. Depotbanken können unseres Erachtens auf dieser
Basis gegebenenfalls auch zunächst einbehaltene Quellensteuern erstatten. Sollte eine
entsprechende Bescheinigung bis zum Ablauf des Jahres 2025 nicht vorliegen, besteht
für die deutschen Aktionäre weiterhin die Möglichkeit zur Erstattung bzw. Verrechnung
einbehaltener Kapitalertragsteuer im Rahmen des persönlichen Veranlagunsverfahrens.
gruss
hl
Diese "Kapitalrückzahlung" ist zwar interessant, wenn sie intelligent durchgeführt wird.
So wie das hier läuft, macht es aber nur Ärger und Kosten bei den Aktionären, (wohl nur in Deutschland).
Eine weitere Frage, die auf der HV zu beantworten sein wird, sind die Kosten dieser gesamten
Operation für die Gesellschaft - und dies im Vergleich zu einer normalen Dividendenzahlung
nach niederländischem Recht.
Die Beendigung der alten Aktien und die Ausstellung der neuen Aktien und Börsenzulassung etc.
kostet doch Einiges. Da werden wieder einmal Anwälte, Notare und Abwicklungsbanken reich gemacht,
so wie damals bei der gescheiterten Übernahme durch Thermofischer.
Und alles dies zum Schaden der Aktionäre.
So wie das hier läuft, macht es aber nur Ärger und Kosten bei den Aktionären, (wohl nur in Deutschland).
Eine weitere Frage, die auf der HV zu beantworten sein wird, sind die Kosten dieser gesamten
Operation für die Gesellschaft - und dies im Vergleich zu einer normalen Dividendenzahlung
nach niederländischem Recht.
Die Beendigung der alten Aktien und die Ausstellung der neuen Aktien und Börsenzulassung etc.
kostet doch Einiges. Da werden wieder einmal Anwälte, Notare und Abwicklungsbanken reich gemacht,
so wie damals bei der gescheiterten Übernahme durch Thermofischer.
Und alles dies zum Schaden der Aktionäre.
Danke Euch , dann werde ich mal nachfragen wer denen bei der DKB den Auftrag zum Verkauf gegeben hat :-)
Bin mal gespannt
Gruß
wsch
P.S, Mich ärgert das
Bin mal gespannt
Gruß
wsch
P.S, Mich ärgert das
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.145.194 von linkshaender am 13.02.25 19:52:14Genauso wie bei mir. Die ING hat die Bruchstücke im Depot belassen, auch im letzten Jahr schon.
Grüße
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.144.975 von wsch1 am 13.02.25 19:15:34Bei mir wurden in 2024 und bisher auch in 2025 keine Bruchstücke automatisch verkauft. Die werden als Bruchteile im Depot verwaltet.
2017 wurden bei mir die Spitzen verkauft, aber mit den Sparplänen sind Bruchteile inzwischen wohl gang und gäbe.
so long
linkshaender
2017 wurden bei mir die Spitzen verkauft, aber mit den Sparplänen sind Bruchteile inzwischen wohl gang und gäbe.
so long
linkshaender
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