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    Bleibt von der SPARKASSE fern denn sonst ist plötzlich das Haus weg - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.08 11:15:04 von
    neuester Beitrag 25.02.08 08:21:40 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.137.410
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      schrieb am 17.01.08 11:15:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wer von euch hat gestern den Bericht auf ARD gesehen?

      Fred Winter erklärt: "Wenn ich mein Eigentum nicht zurück bekomme, dann bin ich ruiniert!" Sein Haus, durch einen Kredit der Sparkasse finanziert, gehört plötzlich einem so genannten Hedgefonds aus den USA. Die Sparkasse verkauft die Kredite ihrer Kunden einfach an eine „Heuschrecke“ aus Übersee. Ein gutes Geschäft mit schnellem Geld.

      Um die Altersvorsorge betrogen
      Bildunterschrift: ]
      Fred Winter kann es noch immer nicht fassen. Er erhielt Post von einem Geldeintreiber. Seine Kredite müssten nun zügig zurückgezahlt werden - zuzüglich horrender Extrazinsen, ansonsten drohe die Zwangsversteigerung. So machen die Hedgefonds Gewinn. Das Haus, als Alterssicherung gedacht, ist auf einmal weg.

      Der Deal läuft immer gleich: Die Sparkasse verkauft ein Paket von Kleinkrediten weit unter Gesamtwert und bekommt dafür das schnelle Geld. Dadurch entstehen auch dem Staat Millionenverluste durch entgangene Steuereinnahmen, und die verkauften Kreditnehmer sind wirtschaftlich am Ende - allesamt brave Steuerzahler, wie Fred Winter und viele andere, die sich nun zu wehren beginnen.

      Für die Hedgefonds lohnt sich das allemal. Die durchschnittlichen Profitraten liegen bei mindestens 22 Prozent.

      Dubiose Praktiken aufgrund von Gesetzeslücken
      Professor Hans-Peter Schwintowski, Experte für Kreditrecht an der Humboldt-Universität, klagt über Gesetzeslücken, die sich "Heuschrecken", Banken und Sparkassen bei den Kreditgeschäften zunutze machten. Die Kunden seien ihnen dabei völlig egal. Wie im Falle einer Rentnerin, die sich, vom Verlust der Eigentumswohnung bedroht, das Leben nahm, wie ihre Tochter berichtet. Immer mehr geraten auch die Geschäftspraktiken der öffentlichen Sparkassen ins Zwielicht. Hat man beim Verkauf der Kredite gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, das Bankgeheimnis missachtet und den Kunden gar den Verkauf ihrer Kredite verschwiegen?

      Autor Christian Jentzsch spürt den dubiosen Kredit-Geschäften nach und fragt nach der Verantwortung bei Sparkassen, aber auch bei deren Aufsichtsgremien, in denen zumeist Politiker sitzen.

      Ein Film von Christian Jentzsch
      Redaktion: Barbara Schmitz (WDR) und Tom Michel (SWR)


      Was sagt Ihr dazu?
      Ich pers. bin zum Glück nicht bei der Sparkasse, Hypo-Vereinsbank...!
      Eine absolute Frechheit die von der Geldgier angetrieben wird!
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 11:33:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das stimmt so nicht! Es wird bereits wegen Falschmeldung ermittelt.

      Hier eine Stellungnahme:

      1. Sparkassen verkaufen nicht mutwillig und zum Nachteil ihrer Kunden Kreditforderungen. Ein Verkauf von notleidenden Kundenforderungen an externe Dritte kommt als letztes Mittel nur dann in Betracht, wenn Kunden entweder dauerhaft und nachhaltig gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen und eine Rückzahlung des Kredits nicht zu erwarten ist oder bei ausdrücklicher Zustimmung der Kunden. Alle öffentlich dargestellten Fälle von Kreditveräußerungen durch Sparkassen in Schleswig-Holstein gehören in eine der beiden Kategorien.

      2. Bei dem für den Bericht vorgesehenen Fall des Kreditnehmers W. aus Schleswig-Holstein handelt es sich um einen Gewerbetreibenden, dem 2005 von der betroffenen Sparkasse wegen erheblicherVertragsverletzungen außerordentlich gekündigt wurde. Die Vorstellungen des Kreditnehmers, nur noch einen Teilbetrag zurückzuzahlen, wurden von der Sparkasse abgelehnt. Die Ablösung des von der Sparkasse stattdessen angebotenen höheren Teilbetrages ist dem Kreditnehmer nicht gelungen. Auch eine andere Einigung kam nicht zustande. Daraufhin erfolgte 2006 die Veräußerung der Kreditforderung.

      3. Im Fall T. aus Schleswig-Holstein wurde Mitte 1996 durch die örtliche Sparkasse eine Finanzierung für gewerbliche Zwecke gewährt. Es ging nicht um eine private Alterssicherung. Bereits kurze Zeit später sind bei dem Kreditnehmer Zahlungsschwierigkeiten aufgetreten. Trotz Entgegenkommens der Sparkasse durch Tilgungsänderung und Stundungsvereinbarungen für Zinsen bestanden weiterhin Liquiditätsprobleme. Als schließlich auch die vereinbarten Stundungsabreden nicht mehr eingehalten wurden und der Kreditnehmer erklärte, die Rückstände nicht ausgleichen zu können, wurde das Kreditengagement gekündigt. Der Kreditnehmer wollte darauf nur eine geringe Teilzahlung leisten und damit zugleich alle eigenen sowie bisher von den Zahlungsschwierigkeiten nicht betroffene Kredite von Dritten mitablösen. Es ist ihm aber nicht gelungen, hierfür belastbare Ablösungsvorschläge zu unterbreiten. Auch ein Vorschlag der Sparkasse zur Rückzahlung eines höheren Teilbetrages wurde vom Kreditnehmer abgelehnt. Als es nicht zu einer Einigung kam, wurde der Kredit erst acht Jahre nach den ersten Zahlungsschwierigkeiten veräußert.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 11:46:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.079.429 von Brainstorm85 am 17.01.08 11:33:40Hätte mich auch gewundert, wenn nun auch die Sparkassen mit solchen Methoden aufwarten.

      @Fraz79 laß den Thread mal lieber von einem MOD entfernen.
      Das scheint ein "schwebendes Verfahren" zu sein.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 12:02:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Solange ein Kreditnehmer die vertraglichen Pflichten einhält passiert überhaupt nichts. Auch wenn dieser Vertrag an einen neuen Gläubiger verkauft werden würde müßte dieser sich auch an diesen Vertrag halten.
      Diese Tatsache wird in solchen Berichten nie erwähnt, warum nur?

      Es betrifft nur Verträge, die vom Schuldner nicht mehr eingehalten werden. Und dann kann die eigene Bank oder jemand der diesen Vertrag übernimmt versuchen zu retten was zu retten ist.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 12:09:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Passt doch super in die aktuelle Immobiliensituation.
      Das wollen die Leute hören...SKANDAL...da werden die Leute verunsichert und verarscht.

      traurig für den WDR.

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      Avatar
      schrieb am 17.01.08 12:12:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.079.829 von Michi301 am 17.01.08 12:02:08Es betrifft nur Verträge, die vom Schuldner nicht mehr eingehalten werden.

      Bei den Sparkassen vielleicht.

      Wie siehts denn da bei den Privatbanken aus? Seit 2005 wird geholzt- und zwar gewaltig!
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 12:22:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich möchte die Grundschuld Problematik ansprechen.

      Da diese (im Grundbuch) nicht an das Darlehen gebunden ist, kann diese ja von der Kreditforderung unabhängig "vollstreckt" werden.

      So wurde es zumindest im TV dargestellt. Also z.B. Darlehen lief ursprünglich auf 1 Mio.; eingetragene Grundschuld genauso.

      Nun Hälfte des Kredits abgezahlt. Verkauf des Kredits inkl. Grundschuld an Investor. Der Investor verlangt nun plötzlich 1,5 Mio.

      Abwehr der Grundschuld Forderung anscheinend nur über den Rechtsweg möglich. :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 12:25:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.080.081 von walker333 am 17.01.08 12:22:41Abwehr der Grundschuld Forderung anscheinend nur über den Rechtsweg möglich.

      Leider derzeit nicht möglich, da kein Gesetz vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 12:53:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.079.929 von Brainstorm85 am 17.01.08 12:09:48Ist das nicht auch der Sender, der versehentlich vergißt Gäste richtig zu briefen?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 13:36:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.079.429 von Brainstorm85 am 17.01.08 11:33:40von wegen!

      Auch vertragstreue Kreditnehmer kanns treffen!!

      http://www.wellenord.de/service/grundschuld2.html

      Ärger mit verkauften Krediten

      Banken, auch in Schleswig-Holstein, verkaufen die Immobilienkredite ihrer Kunden. Denen droht danach in den schlimmsten Fällen die Zwangsversteigerung ihres Hauses. Und das, obwohl sie regelmäßig ihre Raten bezahlt haben. Das läuft zum Beispiel so: Herr Arglos hat ein Darlehen aufgenommen und dafür auf sein Haus eine Grundschuld von 100.000 Euro eintragen lassen. Die Hälfte hat er schon ordentlich abbezahlt.

      Nun verkauft seine Bank sein Darlehen an einen Investor. Der wiederum fordert von Herrn Arglos die komplette Grundschuld ein, also 100.000 Euro. Was er bereits abbezahlt hat, interessiert nicht. Wenn er nicht zahlen kann, wird sein Haus zwangsversteigert.
      Der neue Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung beantragen
      :mad::mad::mad:

      Wie das rechtlich möglich ist? Wenn man eine Grundschuld eintragen lässt, sichert man üblicherweise der Bank zu, dass sie sofort zwangsvollstrecken darf. Gewöhnlich vereinbart man noch eine sogenannte "Zweckerklärung". Darin steht: Die Bank darf nur zwangsvollstrecken, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht bezahle. Nun wird das Darlehen verkauft - allerdings ohne die Zweckerklärung. Das heißt: Kredit und Grundschuld haben nun nichts mehr miteinander zu tun. Der neue Gläubiger kann beim Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung beantragen. Eine genaue Prüfung ist dafür nicht notwendig.

      Welche Vorteile hat die Bank?

      Die Gründe dafür, dass Banken Kredite verkaufen, sind vielschichtig. Oft steht eine Risikoabwägung dahinter: Die Bank zweifelt bei bestimmten Krediten, ob sie ihr Geld zurückbekommen wird, und verkauft sie dann billiger an einen Investor - vielleicht 30 Prozent unter der Darlehenssumme. Damit der Käufer einen guten Preis macht, legt sie auch noch ein paar "gute Kredite" obendrauf. Für die Bank hat das den Vorteil, dass sie sofort wieder flüssige Mittel für neue Kredite hat. Außerdem wirken sich solche Operationen positiv auf die Bilanz aus. Auch für den Investor, den Käufer, lohnt sich der Handel: Er treibt dann 100 Prozent der Darlehenssumme ein.
      Was man als Bankkunde tun kann

      Haben Sie eine Grundschuld eingetragen und ein Darlehen laufen? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät: Bleiben Sie trotzdem ruhig. Zuerst sollte jeder Bankkunde sich das Kleingedruckte seines Darlehensvertrages anschauen: Darf die Bank den Kredit überhaupt verkaufen? Falls die Bank Ihnen tatsächlich mitteilt, dass Sie den Kredit verkauft, dann ist es angezeigt, sich umgehend beraten zu lassen - am besten von einem Notar oder Anwalt.

      Was tun, wenn ein neues Darlehen ansteht?

      Wenn sich die Bank darauf einlässt: gleich ein Abtretungsverbot vereinbaren. Auch im Kleingedruckten sollte eine Weiterreichung des Darlehens ausgeschlossen sein. Hier hilft ebenfalls der Notar, wenn das Juristenlatein im Vertrag zu unverständlich ist.

      Stand: 04.01.2008 12:05



      Heute abend 23:30 im ARD schauen.....
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 13:42:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.080.081 von walker333 am 17.01.08 12:22:41:laugh: Na DAS ist ja mal mehr als lächerlich !! :laugh:

      Die bekommen das, was ihnen lt. Kreditvertrag zusteht und keinen Cent mehr... :rolleyes:

      Mann mann mann... Volksverdummung nun auch per ARD.... Beschämend... :(
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 13:44:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.080.981 von Fruehrentner am 17.01.08 13:36:34:laugh: Was der Investor einfordert und was er bekommt, das sind ja schon 3 paar Stiefel... :laugh: Über diese Forderung lacht sich ja jeder Jurastudent im 2. Semester kaputt... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 13:51:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.081.051 von lassmichrein am 17.01.08 13:42:25bestes beispiel für die ARD war doch die Riester-Geschichte.
      Die ganzen öffentlichen rechtlichen Sender.

      ein Trauriges Bild.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 13:58:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.081.164 von Brainstorm85 am 17.01.08 13:51:00Jau... Ich war auch ganz erschüttert, zu hören dass sich die Riesterrente für Leute garnicht lohnt, die vorhaben im Alter von Sozialhilfe zu Leben... :(




      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 14:02:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      vor allem ist das garnicht so krass wie beschrieben. und mehr und mehr kommen berichte raus, die das ganze wieder berichtigen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 14:22:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gewöhnlich vereinbart man noch eine sogenannte "Zweckerklärung". Darin steht: Die Bank darf nur zwangsvollstrecken, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht bezahle. Nun wird das Darlehen verkauft - allerdings ohne die Zweckerklärung. Das heißt: Kredit und Grundschuld haben nun nichts mehr miteinander zu tun. Der neue Gläubiger kann beim Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung beantragen. Eine genaue Prüfung ist dafür nicht notwendig.

      So ein Schwachsinn...unglaublich. Die Vereinbarung gilt, unabhängig davon wer der Vertragspartner ist. Einseitige Erklärungen begründen keine neue Situation.

      Okay es gibt eine Ausnahme: Die GEZ will bezahlt werden, auch wenn man nur Privatsender sieht!
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 15:36:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Servus,
      also das ist echter unsinn der hier geschrieben wir.
      Hätten die beteiligten sich die ard reportage auch angesehen und nichtnur den headliner gelesen dann wüssten sie da suach.
      Dort wurde ausdrücklich daraufhingewiesen, dass im falle eines rechtssteites der schuldner den zuviel eingetriebenen betrag, wenn es tatsächlich dazu gekommen ist, natürlich zurückbekommt und auch schadensersatz geltend machen kann.

      Tichtig ist, dass man mit der grundschuld eine vollstreckbare urkund ehat. Ich kann also erst einmal die vollstreckung des gesammten urkundenbetrags beantragen. Der Schuldner muss dann dagenen vorgehen, was zwar nur eine formalität ist aber eben doch sehr unangenehm und teuer.

      Aber wie hier geschildert ist es einfach falsch und an die poster gerichtet: manchmal macht es sinn auch dinge zu hinterfragen und nicht einfach unüberlegtzu verbreiten.

      @ all
      Zum fall des weiterverkaus: es werden auch kredite weiterverkauft die niemals in zahlungsverzug kommen. Beispielsweise ist ein wichtiger kündigungsgrund auch wenn di ebonität sich deutlich verschlechtert, sowhl vom objekt als auch vom schuldner. Dann kann es sein, dass man einen dicken mietüberschuss hat aber eben die reginalen imopreise eingebrochen sind und man dann nachbesichern soll und nicht kann. Diese fälle können zu recht absurden situationen führen, dass beispielsweise ein schuldner vor 12 jahren ein objekt zu 100 gekauft hat und noch 80 schulden hat. Zin zund tilgung sind 6 im Jahr. Miete 10. Nun fallen die allgemeinen preise auf 60 und di ebank fordet eine nachbesicherung. Kann er nciht leisten also wird der kredit gekündigt und verkauft und dann sofort fällig gestellt.
      Nun wird das objekt für 50 versteigert und der schuldner bleibt auf 30+gebühren ca. 10 schulden sitzen obwohl sein objekt super erragsreich war.
      Das sind leider reale einzelfälle die sich leider rechtlich nicht verhindern lassen sondern eben ein marktversagen darstellen.

      Servus
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 17:47:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.080.081 von walker333 am 17.01.08 12:22:41Man läßt doch keine Grundschuld im Grundbuch eintragen, ohne dass die sich auf einen bestimmten Kredit bezieht.

      Es hat doch wohl drinzustehen, dass die Grundschuld zur Absicherung des (zum Beispiel), Hauskredites Nr. xyz ist.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 17:50:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.080.981 von Fruehrentner am 17.01.08 13:36:34Die von dir genannte Zweckserklärung ist ein Bestandteil des Kreditvertrages. Ich glaube nicht, dass die Bank diese, bei einem Kreditverkauf, einfach vom Kreditvertrag abtrennen darf.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 18:56:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.082.744 von schlier am 17.01.08 15:36:43Immerhin einer der den Bericht gesehen hat! Echt erschreckend!


      @23552
      Was die Banken machen können, kann/sollte man sich besser gar nicht vorstellen!

      Desweiteren dürfen die Banken Daten weitergeben, da wir hier in Deutschland "KEIN" Bankgeheimnis haben! Es wird immer davon gesprochen, aber wir haben in wirklichkeit keins!
      Im Gegensatz dazu ist es in Österreich im Grundgetz verankert!

      Für die ganzen Dummschwätzer die nur Ihren Senf dazu geben ohne Infos zu haben:
      Googled ein wenig, dann findet Ihr sehr viele Berichte darüber!
      Für diejenigen die den Bericht noch sehen wollen:
      19.01. um 17.03 26.01. um 22.00 auf einsextra
      11.02. um 22.30 13.02. um 13.45 auf SWR
      20.02. um 20.15 22.02. um 14.00 23.02. um 09.45 auf Phoenix

      Seht euch das an, sucht im Internet ein wenig und Ihr werdet erwachen! Desweiteren haben einige Sparkassen im Internet schon beteuert, dass sie nicht diese Praxis anwenden. Dadurch wird ersichtlich, dass es bei einigen Sparkassen ganz normal ist!


      Zur Riester-Rente die vorher auch genannt wurde! Rechne es die mal selbst durch und schreibe auf was du kommst! Ist dir eigentlich klar, dass 20% von deinen Beiträgen und 10% des sogenannten Geschenks vom Staat die Versicherungskonzern in Ihre eigene Tasche stecken???
      Das ist noch das harmloseste!

      In dem Fall lass ich mich auch auf keine Diskussion ein, da es immer welche gibt die es besser wissen! Da ich aber beruflich mit Versicherungen zu tun habe weis ich es zu gut und verkaufe auch keine dieser Versicherungen mit dem Namen Riester mit gutem gewissen!
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 20:56:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.081.077 von lassmichrein am 17.01.08 13:44:52"Was der Investor einfordert und was er bekommt, das sind ja schon 3 paar Stiefel... Über diese Forderung lacht sich ja jeder Jurastudent im 2. Semester kaputt... "

      und im 3.semester merken sie dann wie dumm sie im 2.semester gewesen sind.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 21:27:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      Fraz Ich stimme dir voll und ganz zu! Wirklich erschreckend! Das geht aber schon Jahre so. Das das in Deutschland möglich ist.:(
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 02:13:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.087.977 von Aktiendoktor am 17.01.08 21:27:47Im Gegensatz kommt an mehreren Stellen der "Grundsatz von Treu und Glauben" vor;

      ich denke mit diesem Paragrafen müsste man was erreichen können, denn darauf kann sich jeder Geschäftspartner immer berufen.


      So, wie überraschende Klauseln nichtig sind, so müssen auch überraschend nachteilige Handlungen eines Vertragsbeteligten ungültig sein, wenn der andere Vertragspartner glaubwürtig erklären kann, dass er, hätte er gewußt, dass der andere so etwas tut, nie den Vertrag abgeschlossen hätte.

      Vielleicht kann man wenn Verträge von einer Seite zu nachteilig zu Lasten der anderen Seite ausgelegt werden, auch schlicht und einfach den Vertrag wegen Irrtum oder Täuschung anfechten; Täuschung, weil man über die wahren Folgen nicht aufgeklärt wurde und weil der Verekauf eines Kredites eines Privatkunden an Spekulanten, Heuschrecken etc. wirklich etwas ist, womit der Privatmann einfach nicht rechnen muss.

      Also nochmals und immer wieder: Ich würde auf "Treu und Glauben" machen - das ist ein weites Feld.

      Ich bin aber kein Jurist; doch ich denke, mit "Treu und Glauben" kann man, wenn die Mehrheit des Volkes gewisse Verhaltensweisen des stärkeren Verhandlungspartners für unmoralisch hält, einen wirklich guten Trumpf ausspielen.

      Nach BGB muss einfach jeder Vertrag - auch der Kreditvertrag- so ausgelegt werden, wie es Treu und Glauben..... erwarten lassen.

      So einfach würde ich das sehen - nur viele Juristen wollen immer ihr großes Wissen zeigen und spielen die einfachsten Trümpe nicht aus!

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 08:07:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.090.391 von thefarmer am 18.01.08 02:13:44Da kommst du mit Treue und Glauben nicht weiter. Die Banken können und dürfen das so, da eine 100 jährige Gesetzeslücke besteht! Die nicht geschlossen wird, da alle daran verdienen. Banken, Politiker usw. eine Kette !
      Ich würde jedem empfehlen diesen Bericht anzuschauen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 23:46:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.090.391 von thefarmer am 18.01.08 02:13:44Habe mir mal meine Zweckerklärung angeschaut :

      Unter "Verwertungsrecht der Sparkasse" findet sich auch folgender Punkt:

      "Grundschulden wird die Sparkasse, falls der Sicherungsgeber nicht einem abweichenden Verfahren zustimmt, auf freihändigem Wege nur zusammen mit der gesicherten Forderung und nur in einer im Verhältnis zu ihr angemessenen Höhe verkaufen."

      Also erst mal nachlesen, was man unterschrieben hat, und dann in Panik ausbrechen.
      Oder einfach die Raten pünktlich überweisen.

      Gruß, Bulli
      Avatar
      schrieb am 19.01.08 02:48:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.102.814 von Bulli1929 am 18.01.08 23:46:32es hat ja niemand gesagt das der schuldner rein rechtlich auf seinem schaden sitzen bleibt. dieser hat nätürlich seine zwangserklärung mit deren hilfe er die bank verklagen kann. das große problem ist nur, das wenn der neue gläubiger 150% des ursprünglichen kredites vollstrecken läßt, so gut wie jeder schuldner pleite ist und nicht darauf warten kann das er in einem jahrelangen rechtsstreit, den er sowieso nicht bezahlen kann, recht bekommt.
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 16:38:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.103.229 von naked am 19.01.08 02:48:59Die Gesetzeslücke ist ja nur so lange unentdeckt geblieben, weil von den eingesessenen Kreditinstituten keins auf diese , rechtlich zwar legale, vom Gedankengang her aber perverse Verwertungsmöglichkeit gekommen ist.
      In der Praxis wird wohl keine Bank oder Sparkasse in Zukunft noch Finanzierungen anbieten können, bei denen diese Gesetzeslücke nicht geschlossen ist.
      Ob dafür die Notare bei Bestellung der Grundschuld sorgen, die Regierung über das Risikobegrenzungsgesetz oder die Banken selbst über Vereinbarungen in der Zweckerklärung ist eigentlich egal.
      Den Imageschaden, der entsteht, wenn man Kunden wissentlich Gesetzeslücken ausliefert, wird sich keine halbswegs seriöse Bank antun.

      Gruß, Bulli
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 21:55:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.118.624 von Bulli1929 am 21.01.08 16:38:14Nochmals:

      Ich denke "Grundsatz von Treu und Glauben"

      + eventuell "ungerechtfertigte Bereicherung" sollten reichen,


      wenn jemand versucht mehr vom Hausbesitzer zo holen, als derezit gerade fällig ist!


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 22.01.08 09:51:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Warnung vor der Sparkassen Finanzgruppe

      Auch ich kann bestätigen, dass bestimmte Mitglieder der Sparkassen Finanzgruppe ein sehr kundenfeindliches Geschäftsgebaren betreiben. Dies wird in meinem Beispiel bereits bei laufendem Bauvorhaben angewendet. Hier ein Auszug aus meinem Bericht (bitte googeln: Sparkasse Hildesheim, Ruinierung Hausbau oder URL: http://www.ciao.de/Sparkasse_Hildesheim__Test_8310461)

      Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang auch Veröffentlichungen der VERBRAUCHERZENTRALE HAMBURG e. V., hier sind unter anderen auch die Sparkassen wegen unkorrekter >Zinsanpassung bei Darlehen mit variablen Zinsen< negativ aufgefallen. :( :(

      Zusammenfassung und Übersicht des umfangreichen öffentlichen Berichtes:
      Die Sparkasse Hildesheim (SpHi) verpflichtete sich Anfang 2005 zur Vollfinanzierung eines hochinnovativen Passivmusterhausbauvorhabens, hielt die werkvertraglich vereinbarten Kreditauszahlungen aber nur bis zum Ende des Jahres 2005 ein.
      Eine Anfrage zur Erweiterung des Bauvorhabens Anfang 2006 führte zur Rückforderung aller bisher ausgezahlten Kreditmittel für das nach anspruchsvoller Planung in Errichtung befindliche Passivhausprojekt. Die Beauftragung eines Anwaltes kann die Rückforderung der Kreditmittel und faktische Kündigung der Baukredite verhindern. Bauverzögerungen und Kostennachteile treten erstmals ein.
      SpHi verwendet wenige Wochen später für das Bauvorhaben zweckbestimmte öffentliche Fördermittel zur Tilgung von Krediten eines Dritten...
      SpHi verweigert seitdem die Durchführung des Bauvorhabens nach den Bestimmungen des Zahlungsplanes des den Kreditverträgen zu Grunde liegenden Werkvertrages und provoziert damit den Verlust erheblicher Rabattkonditionen mit dem Bauunternehmer sowie erhebliche Verzögerungsschäden.
      SpHi lässt von einem abhängig beschäftigten Mitarbeiter offensichtlich und nachweisbar falsche Wertermittlung erbrachter Bauleistungen fertigen und v e r w e i g e r t sich anschließend beharrlich der inhaltlich sachlichen Auseinandersetzung damit... Zielsetzung: offensichtlich Verhinderung des Baufortschrittes durch inkompetente Unterstellungen nebst Verweigerung der Auszahlung vereinbarter Kreditmittel.
      SpHi provoziert durch Verzögerung und pflichtwidrige Unterlassung der Weiterleitung von Schriftverkehr sowie unzureichender Kommunikation mit der KfW- Förderbank die Kündigung erheblicher erforderlicher Finanzierungsmittel.
      SpHi diktiert nachweisbar baufachlich und ökonomisch inkompetent falsche Errichtung von Gewerken und führt immer weitere Verzögerungsschäden bis hin zur Unmöglichkeit der Vollendung des Passivhausbauprojektes herbei. :( :eek: :(

      Meiner Ansicht nach besteht im beschriebenen Fall eine erhebliche Diskrepanz zwischen den beworbenen Ansprüchen der Anstalten öffentlichen Rechts und dessen tatsächlichem Verhalten. Ich kann nur raten Finger weg von den Sparkassen. Es scheint in Deutschland nicht mehr gewollt oder undurchführbar für Kleininvestoren zu werden, innovative Projekte zu betreiben. Nach meiner Erfahrung besteht seitens der Mitarbeiter zumindest bei der Sparkasse Hildesheim bei weitem keine ausreichende Kompetenz, anspruchsvolle Projekte zu begleiten und Innovationen entsprechend kreditgegenständlicher Vertragsunterlagen zu verwirklichen.

      Das ist schade für die Menschen die auf neu geschaffene Arbeitsplätze gehofft haben und auf die Entwicklung unserer strukturschwachen Region mit energetischen und ökologischen Innovationen bauen wollten.

      Umweltzentrum Alfeld, S., Dipl. Finanzwirt (FH)
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 00:04:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      Der Witz ander ganzen Sache ist zudem, dass die Sparkassen quasi Staatsunternehmen sind. Lustig. Der Staat bescheißt legal seine Bürger, verlangt aber von ihnen selbst ihm gegenüber absolute Rechtsreue. Bizzar.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 14:16:18
      Beitrag Nr. 31 ()
      Landgericht Berlin untersagt ARD Behauptungen aus
      Sendung „Und plötzlich ist das Haus weg“ vom 16. Januar
      2008

      Berlin, 25. Januar 2008
      Das Landgericht Berlin hat dem Westdeutschen Rundfunk sowie
      weiteren ARD-Anstalten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von
      bis zu 250.000 Euro untersagt, zahlreiche Behauptungen aus der
      ARD-Sendung vom 16. Januar 2008 mit dem Titel „Und plötzlich
      ist das Haus weg - Wie Sparkassen die Kredite kleiner Leute
      verscherbeln“ weiter zu verbreiten. Mit Hilfe des Deutschen
      Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) waren die betroffenen
      Sparkassen Wedel und Südholstein mit einem Antrag auf Erlass
      einer Einstweiligen Verfügung mit Erfolg gegen eine ganze Reihe
      nachweislich falscher Behauptungen in dem Beitrag vorgegangen.
      In dem Beitrag war fälschlicherweise der Eindruck erweckt worden,
      durch Sparkassen seien ordnungsgemäß bediente Kredite gegen
      den Willen der Kunden veräußert worden. Darüber hinaus waren
      an insgesamt drei Fällen von Sparkassenkunden zahlreiche falsche
      Behauptungen aufgestellt worden, die jetzt untersagt wurden.
      Losgelöst davon wurde in einem Falle (Schloßhotel in
      Mecklenburg) sogar ein Fall von Privatbanken fälschlich den
      Sparkassen zugeordnet.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 14:49:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.168.517 von Dorfrichter am 25.01.08 14:16:18;) Na was sage ich denn die ganze Zeit ?!? ;)


      QUELLE ???
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 15:53:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.168.517 von Dorfrichter am 25.01.08 14:16:18Interessant. Gibt es schon eine Reaktion der ARD auf das Urteil?
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 15:55:24
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.168.517 von Dorfrichter am 25.01.08 14:16:18#31

      Typisch Rotfunk ARD und deren Propagandahetze gegen die Banken...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 16:16:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hedge-Fonds kaufen Immobilienkredite auf – Hauseigentümer bangen um ihre Immobilie“. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigte sich am 23.01.2008 in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Regierungsentwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes (BT-Drs. 16/7438) mit diesem Problem. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, die Risiken beim Handel mit Immobilienkrediten zu begrenzen. Hier das Ergebnis:

      Gesetzlicher Handlungsbedarf anerkannt
      Nachdem Fälle von Zwangsvollstreckungen gegen Darlehensnehmer bekannt geworden sind, die ihre Baukredite ordentlich bedient haben, wird nunmehr ein gesetzlicher Handlungsbedarf kaum noch bestritten. Dazu kam es nach Angaben von Sachverständigen, nachdem kreditgebende Banken ihre Forderungen z.B. an eine ausländische „Nichtbank“ in großem Stil weiter verkauft haben. Strittig blieb in der Anhörung allerdings der Wahrheitsgehalt der Medienberichte.


      US-Finanzinvestor Lone Star wehrt sichDer Vertreter des bekannten US-Finanzinvestor Lone Star wies den Vorwurf zurück, es würde bei pflichtgemäß bedienten Krediten aus der Grundschuld vollstreckt. Zur Vollstreckung käme es nur bei Krediten, die nicht mehr ordentlich bedient würden. Und dann auch nicht in der Höhe der Grundschuld, sondern nur bis zur maximalen Höhe der Restschuld.
      Ein Vertreter der Anwaltschaft äußerte demgegenüber, dass die Bestellung einer Grundschuld durch eine Bank Treuhand-Charakter habe. Pflichten aus einem Treuhand-Vertrag dürften lt. BGB nicht abgetreten werden. Der Kunde habe bei Erfüllung seiner schuldrechtlichen Verpflichtungen einen Rückgewähranspruch gegenüber der Bank, den er allerdings kaum durchsetzen könne, wenn der Erwerber der Forderung auf den Bermudas sitze. Deshalb dürfe es nicht zulässig sein, dass die Bank die Sicherheit der Kunden verwerte. Die übliche Erklärung des Kreditnehmers, sich der Vollstreckung zu unterwerfen, dürfe nicht abgetreten werden.



      Änderung des Kreditwesengesetzes und des BGB
      Der zwischen dem Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium abgestimmte Vorschlag zur Änderung des Kreditwesengesetzes und des BGB sieht eine Vorschrift vor, dass Banken ihren Kunden auch Kredite anbieten müssen, deren Forderungen nicht verkauft werden dürfen. So soll ausgeschlossen werden, dass ein Kreditnehmer mit einem neuen Gläubiger konfrontiert werde. Außerdem wird vorgeschlagen, den Darlehensgeber zu verpflichten, den Kreditnehmer drei Monate vor Auslaufen der vereinbarten Zinsbindung oder Fälligkeit der Rückzahlungsforderung über Änderungen im Vertragsverhältnis zu unterrichten. Weiterhin sollen Kreditnehmer künftig verpflichtet werden, über einen neuen Gläubiger oder Vertragspartner zu informieren. Dann könne der Kreditnehmer entscheiden, ob er mit dem neuen Vertragspartner eine längerfristige Vertragsbeziehung fortsetzen möchte.
      Der Vertreter vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken wandte ein, ein Verbot des Verkaufs von Kreditrisiken würde den Instituten die für sie wichtige Möglichkeit der Eigenkapitalentlastung nehmen. Auch ein Experte der Humboldt-Universität Berlin wies darauf hin, dass es das Geschäftsmodell des Forderungsverkaufs weltweit gebe und man sich nicht einfach davon abkoppeln könne.
      Der Vertreter vom Bundesverband der Verbraucherzentrale betonte hingegen, dass durch das Hinzukommen eines Dritten in die Beziehung zwischen Bank und Kunde eine Verunsicherung eintrete. Es sei für die Verbraucher unzumutbar, die Rechtslage klären zu lassen, ehe sie einen Kredit aufnehmen. Künftig zwischen abtretbaren und nicht abtretbaren Forderungen zu unterscheiden, lehnte er ab.
      Der Experte der Freien Universität Berlin plädierte für eine Beschränkung der Vollstreckungsmöglichkeiten. Solange der Sicherungsfall nicht eingetreten ist, solle auch aus einer Sicherungsgrundschuld nicht vorgegangen werden können. Bauherren könnten unverschuldet in die Lage gebracht werden, eine Klage finanzieren zu müssen, obwohl sie ihr Darlehen regulär bedient haben. Und das sei nicht zuletzt angesichts der hohen Streitwerte eine erhebliche Belastung
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 17:29:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.169.945 von Harry_Schotter am 25.01.08 15:53:50:laugh::laugh::laugh: Die werden sich wohl hüten, da noch ein Statement abzugeben... :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.01.08 13:11:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich habe meine Sparkasse angeschrieben und eben eine Antwort erhalten:

      " Wir haben bislang keine Kredite verkauft und haben es auch nicht vor. Ihre Kredite sind auch nicht verkauft worden. Sollte eine Verwertung nötig sein, wird es nur innerhalb der Sparkassengruppe erfolgen. Der Sicherungsvertrag würde aber in jedenfall mit übertragen werden".

      Das jetzt mal eben schnell aus dem Gedächtnis geschrieben.

      Bin soweit zufrieden, die Angst das jederzeit die Wohnung unterm Hammer kommt, lies mich einige Tage schlecht schlafen.

      Bin jetzt beruhigt!
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 16:45:42
      Beitrag Nr. 38 ()
      nicht nur bei Krediten und Immobilienfinanzierung ham die scheinbar nachholbedarf...

      In der wirtschaftswoche kommt jetzt wöchentlich ein schocker nach dem anderen. hier der aktuelle artikel:

      http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/bankberater-packen-au…
      Avatar
      schrieb am 23.02.08 10:50:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      22. Februar 2008, 04:00 Uhr
      Verbraucherschützer kritisieren Banken wegen Kreditregeln
      Berlin - Die Diskussion um den Weiterverkauf von Eigenheimkrediten durch deutsche Banken an Finanzinvestoren gewinnt an Schärfe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat jetzt der Baden-Württembergischen Bank, der ING-Diba, der Deutschen Kreditbank, der Volksbank Allgäu-West und der Westdeutschen Immobilienbank Abmahnungen zugestellt. Nach Auffassung des Verbraucherzentralen-Verbandes beinhalten die Darlehensverträge dieser Kreditinstitute rechtswidrige Klauseln, mit denen die Kreditkunden dieser Institute pauschal in Forderungsverkäufe einwilligen. "Dies birgt enorme Risiken für die Kunden, weil sie den Banken das Recht einräumen, die Kredite jederzeit zu verkaufen", sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen.Nach Berechnungen des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) haben Banken inzwischen Immobilienkredite im Gesamtwert von acht Milliarden Euro an Finanzinvestoren veräußert. Bei 90 Prozent dieser Darlehen waren zuvor die Kreditnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr regelmäßig nachgekommen. Aber auch Kunden, die ihre Hypothekenkredite bisher immer korrekt bedient haben, fürchten um Konsequenzen wegen der neuen Gegenüber.Die Verkäufe haben zu heftiger Kritik an den Banken geführt. Die Bundesregierung will die Veräußerung von privaten Hypothekendarlehen künftig schärfer regulieren. Banken sollen verpflichtet werden, künftig ihren Kunden auch nichtübertragbare Kredite anzubieten. Experten erwarten, dass sich dadurch die Baufinanzierungskosten verteuern werden. Denn bislang können Banken über den Verkauf von Krediten ihre eigenen Refinanzierungskosten senken. "Ob die Kunden letztendlich bereit sind, höhere Finanzierungskosten zu tragen, wird der Markt zeigen", sagt Katlen Blöcker, Bankenexpertin im Frankfurter Büro der internationalen Rechtskanzlei Lovells. rhai

      http://www.welt.de/welt_print/article1708047/Verbraucherscht…

      Wie soll man sich jetzt als Kunde einer dieser Banken vehalten?
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 02:02:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      "Wie soll man sich jetzt als Kunde einer dieser Banken vehalten?
      "


      Ganz einfach. Statt auf Pump zu residieren, sein Geld sparen und dann sein Häuschen kaufen. So geht's nämlich auch.


      ---
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 09:17:32
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.458.463 von Harry_Schotter am 24.02.08 02:02:14Dann bekommstg du dein Häuschen, wenn die Kinder großs sind, und bereits ausziehen.

      Es ist eindeutig eine gesetzliche Lücke, die gechlossen werden muss.

      Wenn ich mir eine Kredit für ein Haus hole, und es werden Bedingungen vereinbart, hat jeder Seite sich daran zu halten. Es kann nicht angehen, dass jemand, der seinen Kredit sauber bedient hat, auf einmal ein Schreiben bekommt, er soll alles sofort zurückzahlen, weil die Bank den Kredit verkauft hat.
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 12:05:48
      Beitrag Nr. 42 ()
      @23552

      So wie du es schreibst kann es auch nie sein !!!
      Einer vorzeitigen Rückzahlung muss auch eine Kündigung voraus gehen. Diese kann nur aus wichtigem grund geschehen.
      Ohne kündigung keine ofortige Rückzahlung.
      Es kann nur sein, dass der neue Gläubiger den kredit nicht zu vernünftigen Konditionen verlängern will.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 19:05:23
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.458.463 von Harry_Schotter am 24.02.08 02:02:14http://www.capital.de/finanzen/100009582.html

      die Links auf der Seite (unten) behandeln auch die rechtliche Seite.

      Nach Allem, was ich bisher zu dem Thema gelesen habe, befindet man sich mit einem ordnungsgemäß bedienten Kredit rechtlich in einer guten Position, auch gegenüber "Heuschrecken".

      Gruß, Bulli
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 19:56:13
      Beitrag Nr. 44 ()
      Oder einfach nicht (wie hier aufgegriffen) Kunde der Sparkasse werden. Soweit ich weis haben sich alles Genossenschaftlichen Banken von dieser Praxis distanziert!
      Avatar
      schrieb am 25.02.08 08:21:40
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.461.506 von Peter-Stephan am 24.02.08 19:56:13:mad: Du scheinst immer noch nicht kapiert zu haben, dass die Sparkassen damit nichts am Hut haben, oder ?!? :mad:

      Lies Dir einfach nochmal #31 durch !!! :rolleyes:


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