Übernahme von Unternehmen - HVs - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.01.08 12:01:41 von
neuester Beitrag 28.01.08 22:32:05 von
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Hi,
mal 'ne Frage zu Übernahmen: Ein Unternehmen hat 25 % an einer AG erworben. Was können die damit machen, außer das sie eine Sperrminoriät haben und damit eine Übernahme des Unternehmens durch andere erschweren.
Was können die bei einer HV, wo ja bekanntlich nicht so viele Stimmen anwesend sind und damit die 25 % vielleicht schon für eine Mehrheit reichen, durchsetzen?
Können die über die Geschäftspolitik entscheiden? Mittelbar sicher über die Neubesetzung eines AR. Aber auf die Schnelle?
Bei Kursverfall der Aktie, der Firma an der sie 25 % erworben haben, haben sie ja auch etliche Buchverluste. Wie ist das mit diesen Buchverlusten, wenn sie die AG komplett übernehmen?
Danke für ein Feedback.
thüringer
mal 'ne Frage zu Übernahmen: Ein Unternehmen hat 25 % an einer AG erworben. Was können die damit machen, außer das sie eine Sperrminoriät haben und damit eine Übernahme des Unternehmens durch andere erschweren.
Was können die bei einer HV, wo ja bekanntlich nicht so viele Stimmen anwesend sind und damit die 25 % vielleicht schon für eine Mehrheit reichen, durchsetzen?
Können die über die Geschäftspolitik entscheiden? Mittelbar sicher über die Neubesetzung eines AR. Aber auf die Schnelle?
Bei Kursverfall der Aktie, der Firma an der sie 25 % erworben haben, haben sie ja auch etliche Buchverluste. Wie ist das mit diesen Buchverlusten, wenn sie die AG komplett übernehmen?
Danke für ein Feedback.
thüringer
wenn du in den letzten zwei jahren mal beobachtet hast, was einige hedge fonds oder investoren mit weit weniger antelsbesitz als 25% veranstaltet haben, dann kannst du dir ja ausmalen, was mit 25% möglich ist. dies gilt insbesondere dann, wenn die restlichen aktien im streubesitz sind.
bezüglich deiner frage zur bewertung von aktienbeständen gilt folgendes: wertpapiere des umlaufvermögens sind auf den niedrigeren zeitwert wertzuberichtigen. bei wertpapieren des anlagevermögens ist das unternehmen nicht verpflichtet derartige wertberichtigungen vorzunehmen, sofern mit einer wertaufholung zu rechnen ist.
bezüglich deiner frage zur bewertung von aktienbeständen gilt folgendes: wertpapiere des umlaufvermögens sind auf den niedrigeren zeitwert wertzuberichtigen. bei wertpapieren des anlagevermögens ist das unternehmen nicht verpflichtet derartige wertberichtigungen vorzunehmen, sofern mit einer wertaufholung zu rechnen ist.
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