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    Niederländisches Finanzamt lässt mich nciht in Ruhe!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.08 21:57:10 von
    neuester Beitrag 06.02.08 23:08:26 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.137.829
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      Avatar
      schrieb am 27.01.08 21:57:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hatte mal vor Jahren in Holland gearbeitet und liess mich dort versteuern, nachdem ich paar Tausend Euro erstattet bekam, nahm ich das Geld (was mir zustand), ich hatte kein Bock mehr auf Holland, hing den Job an den Nagel und kam zurück nach Deutschland.

      Jetzt meldet sich das holländische Finanzamt bei mir in Deutschland, tief im Süden, und verlangt Steuern von mir. Leider kann ich die Briefe auch nciht so gut verstehen, weil die auf niederländisch sind. Weiss nur, dass da ein Überweisungauftrag mit paar Tausend Euro standen, die ich bezahlen soll.

      Hab denen geschrieben, dass ich mit Holland nichts mehr am Hut habe und das seit Jahren, die sollen mich in Ruhe lassen, auch habe ich darum gebeten, mir zukünftig deutsche oder englische Briefe zu schicken, damit ich das auch verstehe.

      Also, weder arbeite, noch lebe ich in Holland, können die mir was anhaben? Ich hab sowieso nie wieder vor nach Holland zu reisen. Deren Königin bekommt von mir keinen Cent.

      Freu mich über jeden Tipp.

      Danke und Gruss
      Avatar
      schrieb am 27.01.08 22:15:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh: Ich finde das aus irgend einem Grund sehr witzig was du da beschreibst.
      Du wirst von einer ausländischen Behörde angemahnt, und sagst denen
      einfach so: ne lasst man, ich will nichts von euch, und ausserdem
      versteh' ich eh kein Wort von dem Kauderwelsch... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.01.08 23:52:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.185.849 von ORACLEBMW am 27.01.08 21:57:10Das kommt davon wenn man mal so eben auf die schnelle die Holländer abzocken will.
      Hast bestimmt betrogen und hast gedacht, die können mir nix in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 28.01.08 07:46:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.185.849 von ORACLEBMW am 27.01.08 21:57:10Das ist noch mehr als die leider häufige Moffen-Überheblichkeit, die unseren Ruf in den Niederlanden beschädigt.

      Hier soll jeder Ausländer Deutsch sprechen, aber du nimmst nichtmals ein Wörterbuch zur Hand.

      Beschämend ... :(
      Avatar
      schrieb am 28.01.08 07:53:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.187.007 von AdHick am 28.01.08 07:46:51Es gibt übrigens ein
      "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen und der Bekanntgabe von Schriftstücken vom 21. Mai 1999."

      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/sid_184E…

      Ich würde schon mal anfangen, den Abstieg vom hohen Ross zu trainieren. :D

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      Avatar
      schrieb am 28.01.08 17:38:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.185.849 von ORACLEBMW am 27.01.08 21:57:10Jetzt meldet sich das holländische Finanzamt bei mir in Deutschland,


      Schau dir mal die Absenderadresse nochmal ganz genau an, nicht dass es ein Coffeeshop ist der sein Geld will!!!!

      Avatar
      schrieb am 29.01.08 01:22:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/sid_3E65…

      Nach Art. 9 können die Holländer dir Schriftstücke durch die Post zuschicken und müssen keine Übersetzung beifügen.

      Das finde ich allerdings seltsam. In Deutschland gibt es keinerlei Vorschriften, wonach Niederländisch Amtssprache ist und niemand ist verpflichtet, Niederländisch zu verstehen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 01:28:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hier soll jeder Ausländer Deutsch sprechen, aber du nimmst nichtmals ein Wörterbuch zur Hand.

      Beschämend ...


      Hm. Angenommen, im Zuge der Globalisierung schließt das BMF solche Abkommen mit 200 Staaten mit 500 verschiodenen Sprachen, muss man dfie dann alle verstehen?
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 09:00:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.197.305 von NATALY am 29.01.08 01:28:18Genau so isses.

      Wir sollten uns mal n paar Tipps holen vom Threaderöffner wie das geht?? : Schnell mal kurz nach Holland düsen, das Finanzamt um paar Tausend Euro erleichtern und dann wieder ab nach Deutschland...
      Wenn dann ein Brief kommt: Ich nix verstehe ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 13:48:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Deutscher Staatsangehöriger, Wohnsitz in Deutschland, Amstsprache deutsch.

      Wat wollen die mit ihrem holländischen Käse?
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 09:25:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich frage mich, wie man in holland arbeiten kann ohne holländisch zu verstehen???

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 12:23:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.209.820 von kerrie_kip am 30.01.08 09:25:50Aufm Bau?
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 18:57:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Drehn wir halt mal die Sache um.
      Ein Holländer arbeitet in Deutschland und geht nach einiger Zeit wieder zurück nach Holland.
      Das örtlich zuständige FA in Deutschland wird auch versuchen, die entsprechenden Steuern festzusetzen und zu erheben.
      Gehen wir mal davon aus, dass das deutsche FA die Einkommensteuer in richtiger Höhe ermittelt, dann muss irgendwann ein Steuerbescheid gemacht und dem Holländer bekanntgegeben werden.
      Wenn der Deutschland schon Richtung Holland verlassen hat, dann muss der Bescheid halt Richtung Holland verschickt werden. Durch einfachen Brief oder via Konsulat, irgendwo in der AO oder in einer Verwaltungsanweisung wird das schon geregelt sein.
      Der Bescheid wird in Deutsch verfasst sein, da ja bei uns Amtssprache Deutsch ist.
      Wie dann das deutsche FA zum Geld kommt ist eine andere Sache. Entweder der Holländer zahlt oder es gibt Amtshilfe im Vollstreckungsbereich oder man wartet ab.

      Fazit: Alles normales Tagesgeschäft für die deutschen FÄ. Für die holländisches FÄ ist dies nicht anders.
      Also ORACLEBMW, was lernst Du daraus?
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 15:14:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      man pegru,

      ich bin von euren Kommentaren nicht schlauer geworden, da unterstellen die Idioten, dass ich den holländischen Staat betrogen hätte.

      Nochmal. Ich hatte bei einer Gesellschaft in den Niederlanden gearbeitet. Der damalige Steuerberater erstellte ganz normal meine Einkommensteuererklärung. Aus der erhielt ich einen Summe x zurück. Nach einer Zeit hatte ich einfach keine Lust auf Holland und ging zurück zur Heimat.

      So wie ich das verstanden habe, geht der holländische Fiskus davon aus, dass ich weiter hohes Einkomme hätte und ich Steuern zahlen soll. Jetzt wohne und arbeite ich seit Jahren nicht mehr in Holland, trotzdem schicken diese Idioten mir Rechnungen.

      Ich hab schon wieder so einen blauen Briefumschlag bekommen, mit einen Bankvordruck.

      Also, ich werde nichts zahlen. Folgendes könnte passieren, die Holländer nehmen Amtshilfe in Anspruch. Dann meldet sich das zuständige FA am Wohnort, mit denen kann ich dann über die Sache reden und Widerspruch erheben. Wenn es zu einer Klage kommt, wo und bei welchem Gericht?

      Ich habe nichts falsches gemacht, mehrmals geantwortet, dass ich nichts mit Holland zu tun habe.

      Zu welchem Steuerberater soll ich denn jetzt gehen? Und wer zahlt die Kosten dafür?

      Soll ich mal bei meinem FA in Deutschland anrufen und um Rat fragen?
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 16:45:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.254.755 von ORACLEBMW am 03.02.08 15:14:14Hi ORACLEBMW,
      man, ich hab doch gar nichts unterstellt, oder?

      Ich denke, dass die Holländer immer noch der Meinung sind, dass Du noch der niederländischen Steuerhoheit unterliegst. Da Du auf deren Schreiben nicht reagiert hast, werden die wohl zu Schätzungen greifen. Die Deutschen würden im umgekehrten Fall genauso handeln.
      Wenn nun die Schätzungen bestandskräftig werden, könntest Du Problem bekommen.

      Was kannst Du tun?
      Das deutsche FA kann Dir wenig helfen. Hier wird nur Dein jetziges Einkommen in D besteuert. Eine Doppelbesteuerung sehe ich nicht, da D und NL von unterschiedlichen Tatbeständen ausgehen.
      Bleibt ein Einspruchs- oder gar ein Klageverfahren in NL mit dem Ziel der Aufhebung von etwaigen Bescheiden.
      Oder, falls noch keine Bescheide ergangen sind, mit dem Ziel der Löschung des Steuerfalls in NL.
      Dein hiesiger Steuerberater wird Dir vielleicht nicht helfen können.
      Aber vielleicht die international tätigen WP-Gesellschaften (Ernst&Young, PriceWaterhouseCooper und Konsorten).
      Viel Glück
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 16:51:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.255.038 von pegru am 03.02.08 16:45:23Kleine Ergänzung:
      Sollte es zu einer Amtshilfe kommen, wird der deutsche Fiskus Amtshilfe nur im Rahmen der Beitreibung leisten. Auf gut Deutsch: Es kommt der Vollziehungsbeamte.
      Amtshilfe in der eigentlichen Sache, der Rechtmäßigkeit der holländischen Bescheide wird es hier nicht geben. Irgendwelche Widersprüche haben in Deutschland im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 09:20:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da wuerde ich mich doch mal ganz dumm stellen :D:D

      Ablage 17 ! :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 23:08:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.255.058 von pegru am 03.02.08 16:51:07Mensch jetzt mach ihm doch nicht soviel Angst!


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