Frage zu Maklergebühr bei Vermietung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.02.08 11:32:11 von
neuester Beitrag 04.02.08 17:17:49 von
neuester Beitrag 04.02.08 17:17:49 von
Beiträge: 5
ID: 1.138.106
ID: 1.138.106
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 4.613
Gesamt: 4.613
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
19.06.11, 13:50 | 173 | |
gestern 12:46 | 110 | |
gestern 21:35 | 103 | |
02.07.09, 11:22 | 97 | |
21.02.13, 13:43 | 81 | |
24.01.14, 16:47 | 80 | |
vor 1 Stunde | 79 | |
gestern 23:06 | 64 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.749,00 | -0,14 | 172 | |||
2. | 2. | 149,93 | -3,55 | 121 | |||
3. | 3. | 7,0000 | -5,41 | 78 | |||
4. | 7. | 6,7290 | +2,08 | 58 | |||
5. | 6. | 6,6100 | +7,48 | 57 | |||
6. | 4. | 2.392,41 | +0,58 | 55 | |||
7. | 5. | 0,1845 | -8,21 | 54 | |||
8. | 8. | 3,7400 | +3,82 | 51 |
Hallo,
ich hätte mal eine Frage an die Experten unter euch bezüglich Maklergebühr:
Meine Freundin musste sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung suchen und hat mittlerweile eine gefunden und 2 Monatsmieten Maklergebühr bezahlt. Die Wohnung wird von einer Hausverwaltung verwaltet und über einen Makler vermittelt. Ein Mitbewohner des Hauses hat meine Freundin nun darauf aufmerksam gemacht, dass das Verlangen von Maklergebühren unzulässig ist, wenn der Makler verwaltungstechnsich arbeitet. Nach Aussage des Mitbewohners wäre dies der Fall, da wir nie mit der Hausverwaltung in Kontakt getreten sind und die Schlüsselübergabe, Vertragsabschlüsse etc. alles über den makler gelaufen ist.
Wisst ihr ob der Mitbewohner des Hauses recht hat und man einen Anspruch auf Rückzahlung der Maklergebühr hat?
Besten Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Slivomir
ich hätte mal eine Frage an die Experten unter euch bezüglich Maklergebühr:
Meine Freundin musste sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung suchen und hat mittlerweile eine gefunden und 2 Monatsmieten Maklergebühr bezahlt. Die Wohnung wird von einer Hausverwaltung verwaltet und über einen Makler vermittelt. Ein Mitbewohner des Hauses hat meine Freundin nun darauf aufmerksam gemacht, dass das Verlangen von Maklergebühren unzulässig ist, wenn der Makler verwaltungstechnsich arbeitet. Nach Aussage des Mitbewohners wäre dies der Fall, da wir nie mit der Hausverwaltung in Kontakt getreten sind und die Schlüsselübergabe, Vertragsabschlüsse etc. alles über den makler gelaufen ist.
Wisst ihr ob der Mitbewohner des Hauses recht hat und man einen Anspruch auf Rückzahlung der Maklergebühr hat?
Besten Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Slivomir
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.258.982 von Slivomir am 04.02.08 11:32:11Hallo,
wenn der Makler auch die Hausverwaltung innehat, darf keine Maklergebühr in Rechnung gestellt werden.
Grüße
wenn der Makler auch die Hausverwaltung innehat, darf keine Maklergebühr in Rechnung gestellt werden.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.259.058 von Tussot am 04.02.08 11:39:38wenn der Makler auch die Hausverwaltung innehat, darf keine Maklergebühr in Rechnung gestellt werden.
Das kann ich auch bestätigen.
Allerdings musst du wirklich sicher sein, dass der Makler wirklich nicht auch für die Hausverwaltung zuständig ist, oder ob er sich in eurem Fall nicht einfach nur die Schlüssel von der externen Verwaltung oder dem Eigentümer besorgt hat, um euch sozusagen "Service aus einer Hand" anzubieten.
Das kann ich auch bestätigen.
Allerdings musst du wirklich sicher sein, dass der Makler wirklich nicht auch für die Hausverwaltung zuständig ist, oder ob er sich in eurem Fall nicht einfach nur die Schlüssel von der externen Verwaltung oder dem Eigentümer besorgt hat, um euch sozusagen "Service aus einer Hand" anzubieten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.258.982 von Slivomir am 04.02.08 11:32:11Hier handelt es sich wohl kaum um eine hausverwaltende Tätigkeit, so dass das Maklerhonorar entstanden ist. Dass der Makler auch die Schlüssel hat, um die Wohnung zu zeigen, ändert daran nichts, es ist absolut üblich. Den Mietvertrag wird er ebenfalls nicht unterzeichnet sondern nur weitergeleitet haben.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
172 | ||
121 | ||
78 | ||
58 | ||
57 | ||
55 | ||
54 | ||
51 | ||
44 | ||
40 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
38 | ||
31 | ||
30 | ||
28 | ||
27 | ||
27 | ||
26 | ||
23 | ||
22 | ||
20 |