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    Frage zu Maklergebühr bei Vermietung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.08 11:32:11 von
    neuester Beitrag 04.02.08 17:17:49 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.138.106
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      Avatar
      schrieb am 04.02.08 11:32:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hätte mal eine Frage an die Experten unter euch bezüglich Maklergebühr:

      Meine Freundin musste sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung suchen und hat mittlerweile eine gefunden und 2 Monatsmieten Maklergebühr bezahlt. Die Wohnung wird von einer Hausverwaltung verwaltet und über einen Makler vermittelt. Ein Mitbewohner des Hauses hat meine Freundin nun darauf aufmerksam gemacht, dass das Verlangen von Maklergebühren unzulässig ist, wenn der Makler verwaltungstechnsich arbeitet. Nach Aussage des Mitbewohners wäre dies der Fall, da wir nie mit der Hausverwaltung in Kontakt getreten sind und die Schlüsselübergabe, Vertragsabschlüsse etc. alles über den makler gelaufen ist.

      Wisst ihr ob der Mitbewohner des Hauses recht hat und man einen Anspruch auf Rückzahlung der Maklergebühr hat?

      Besten Dank im Voraus.

      Viele Grüße,
      Slivomir
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 11:39:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.258.982 von Slivomir am 04.02.08 11:32:11Hallo,

      wenn der Makler auch die Hausverwaltung innehat, darf keine Maklergebühr in Rechnung gestellt werden.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 13:04:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.259.058 von Tussot am 04.02.08 11:39:38wenn der Makler auch die Hausverwaltung innehat, darf keine Maklergebühr in Rechnung gestellt werden.

      Das kann ich auch bestätigen.

      Allerdings musst du wirklich sicher sein, dass der Makler wirklich nicht auch für die Hausverwaltung zuständig ist, oder ob er sich in eurem Fall nicht einfach nur die Schlüssel von der externen Verwaltung oder dem Eigentümer besorgt hat, um euch sozusagen "Service aus einer Hand" anzubieten.
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 14:23:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 17:17:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.258.982 von Slivomir am 04.02.08 11:32:11Hier handelt es sich wohl kaum um eine hausverwaltende Tätigkeit, so dass das Maklerhonorar entstanden ist. Dass der Makler auch die Schlüssel hat, um die Wohnung zu zeigen, ändert daran nichts, es ist absolut üblich. Den Mietvertrag wird er ebenfalls nicht unterzeichnet sondern nur weitergeleitet haben.


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