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    Können Anleger jetzt überhaupt überhaupt noch zur Kasse gebeten werden für 1999...... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.08 11:21:37 von
    neuester Beitrag 06.02.08 19:53:12 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 05.02.08 11:21:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Frage:
      wie ist die Rechtslage in punkto Verjährung?
      Wenn in 1999 steuerpflichtige Gewinne aus Wertpapierhandel realisiert wurden, eine Steuererklärung zu dieser Einkunftsart aber nicht abgegeben wurde, der unwahrscheinliche Fall dennoch eintritt, daß das FA davon erfährt, was passiert da:
      Ist dies eine Steuerstraftat, die verfolgt wird, wird der Bürger aufgefordert, doch die Unterlagen netterweise nachzureichen,
      oder ist die Sache verjährt, weil das FA die Fakten zu spät erfährt ?
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 13:10:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.269.832 von Dummensteuer am 05.02.08 11:21:37ein ganz klares: "es kommt darauf an".

      steht alles in §§ 369 ff AO.
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 18:21:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.269.832 von Dummensteuer am 05.02.08 11:21:37wenn du etwas nicht angibst verjährt es :rolleyes: mach ich immer so!:laugh: viele Grüße zum Mars :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 07:06:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verjährungsfrist 10 Jahre. Weiss das aus eigener Erfahrung.
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 10:13:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.567 von 1erhart am 06.02.08 07:06:52hat schon mal jemand hochgerechnet wieviele Jahre die Finanzbehörde
      braucht, um bei Beibehaltung der Häufigkeit von Kontenabrufen im Verhältnis zur Zahl bestehender Konten das Erhebungsdefizit zu beseitigen ?
      Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß Diejenigen, die in 1999 Gewinne eingefahren, aber sie nicht erklärt haben, seitdem in Ruhe abwarten, ob da mal ein Beamter was von merkt ? Es sind seitdem
      8 jahre vergangen.
      Wieviele hoch bezahlte Beamte müßten eingestellt werden, um das Erhebungsdefizit rückwirkend zu beseitigen und mit welchem finanziellen Erfolg ? Die Einen haben ihr Geld verloren, die Anderen es beiseite geschafft. Die bestverdienenden Profis sowieso.
      Hat sich einer mal die Mühe gemacht, die Steuereinnahmen aus der Spekusteuer aus 1999 ( 1,2 Milliarden) mit den erklärten Verlusten
      ( 1,9 Milliarden ) mit den Börsenkursen zu vergleichen ?
      Ein Schüler der ersten Klasse sieht, daß die Möglichkeit, mit nicht vorhandenen Verlustvorträgen seine Steuern in der Zukunft zu verkürzen excessiv genutzt wurde.
      Ich kann bestätigen, daß die Behörde die Abrechnungen nie mit den
      eigentlich dazugehörigen Kontobewegungen abglich, nicht einmal anläßlich einer Überprüfungsaktion im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Da die Steuerfahndung unbedingt einen Erfolg brauchte bei uns, und die 2 jährige Überprüfung ( mit 3 Beamten ) nichts fand, weil es nichts zu finden gab, hoffte man wenigstens auf falsche Angaben bei der Erklärung der WPA.
      Man begnügte sich zu meiner größten Verwunderung wiederum nur mit den Abrechnungen. Die Kontounterlagen interessierten nicht.
      Ich hatte keine Angst, weil alles korrekt war, aber die Arbeitsweise war im Sinne von Erhebung eben sinnfrei.
      D.

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      schrieb am 06.02.08 19:53:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.280.840 von Dummensteuer am 06.02.08 10:13:11Ein Bekannter von mir hat mir die Tage mitgeteilt, dass er bei der Jahresteuerbescheinigung von seinem Direktbroker darauf hingewiesen worden ist, dass die Steuerbehörde seine Kontounterlagen der letzten 10 Jahre angefordert hat.
      Er hat zwar ein reines Gewissen und kann sich deshalb nicht erklären, wieso die Behörde ins Blaue hinein bei ihm ermittelt.Besonders wundert ihn, dass sie auch die Kontounterlagen aus den Jahren 1997 und 98 angefordert hat,obwohl die Spekusteuer für diese Jahre ja nichtig ist.

      Ich denke die Steuerfahndung legt nach dem jüngsten BVerfG-Urteil nochmal so richtig los.Vielleicht ist der Steuerehrliche jetzt doch nicht der Dumme.Bin jetzt im Nachhinein doch froh meine Steuern entrichtet zu haben, ansonsten hätte ich jetzt schlaflose Nächte!


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