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    Langlaufende Anleihe gegen Abgeltungssteuer??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.08 17:35:49 von
    neuester Beitrag 14.03.08 22:35:17 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.138.151
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      Avatar
      schrieb am 05.02.08 17:35:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      ist diese Anleihe für die kommende Abgeltungssteuer geeignet, oder wäre es vll eine überlegung wert, wenn man sich so lange bindet, dass man dann vll sogar eine in USD notierende Anleihe nimmt, sodass man vll über die währung noch das ein oder andere Prozentpünktchen mit nimmt...


      ich dachte bis dato auch, dass nullkupon anleihen steuerfrei wären, als der kursgewinn,,,aber is ja leider net so...


      wie seht ihr des?


      grüßli
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 19:39:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.274.615 von slade9 am 05.02.08 17:35:49Die von der HeLaBa ist aber eine Nullkuponanleihe - also steuerlich unter Umständen nicht sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 22:37:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja, das ist eine null kupon...
      dachte immer das ist steuerlich gut..


      was wäre denn im bezug auf die abgeltungssteuer steuerlich gut...anleihemäßig??

      warum sind denn null kupon anleihen nicht steuerfrei, ist doch kursgewinn...oder net??


      danke
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 14:46:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.278.476 von slade9 am 05.02.08 22:37:51Hallo slade9,
      es ist zwar Kursgewinn, aber eben auch Zinsersatz.
      Daher gibt es steuerlich die sog. Emissionsrendite, die beim Zerobond versteuert werden muß.
      Nachdem es ab 2009 nur noch eine Versteuerung nach der sog. Marktzinsmethode gibt, dürfte dann bei Fälligkeit der volle Zuwachs zu versteuern sein.

      Um von der Abgeltungssteuer zu profitieren und sicher anzulegen, kauf vor 2009 nominal niedrigverzinste Anleihen mit langer Laufzeit. Dann hältst Du den steuerpflichtigen Zins so niedrig als möglich.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 19:29:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      aja, ok danke..

      aber ist das mit der emissionsrendite dann nur bei nullkupon anleihen so.??

      wenn ich jetzt eine mit kupon 0.8 % kaufe mit kurs 85 sind dann die 15 steuerfrei???

      vielen dank

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      Avatar
      schrieb am 07.02.08 13:21:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.287.933 von slade9 am 06.02.08 19:29:38Hallo Slade,
      sofern der Emittent bei Emission der Anleihe die sog. Disagiotabelle beachtet hat, ist der Kursgewinn steuerfrei.
      Hier darf bspw. eine Anleihe mit 5 Jahren Laufzeit nicht unter 97% angeboten werden.
      Wird diese Anleihe später (aufgrund steigender Renditen = sinkende Anleihekurse) zu bspw. 94% gehandelt, bleibt der Kursgewinn (von dann 6%) auch für den Zweitkäufer steuerfrei.
      IdR beachten die Emittenten diese Disagiotabelle, so daß in Deinem Beispiel wahrscheinlich die 0,8% p.a. zu versteuern sind und der Kursgewinn (ab mind. 1 Jahr Haltedauer) steuerfrei ist.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 14:01:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Disagiostaffel hat nur was mit der Emission zu tun, wenn die Anleihe an der Boerse gekauft wird hat das nichts mehr zu sagen.
      Nullkuponanleihen fallen unter die sogenannten Finnanzinnovationen, d.h. die Kursgewinne sind hier immer zu versteuern.

      slade9, vergiss' das mit den USD Anleihen, damit holst du dir nur ein Wechselkursrisiko ins Depot. Ist naemlich nicht gesagt, dass der USD demnaechst staerker wird, d.h. du kannst auch "das ein oder andere Prozentpünktchen" verlieren.

      Was du willst ist eine Niedrigzinsanleihe, die unter-pari (<100%) notiert und laenger als 1 Jahr laeuft, so dass ein Teil der Rendite (der Kursgewinn) steuerfrei ist.
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 19:59:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      hey, des ja eine super info, die ich hier von euch bekomm...echt danke..

      etz müsst ich nur noch wissen, woran ich eine anleihe erkenn, die nach dieser tabelle emittiert wurde..???

      und ihr sagt, bei einer anleihe die nach diesem prinzip (disagio-tabelle) emittiert wurde, der komplette kursgewinn steuerfrei ist...??


      des wäre ja geil...

      Grüßli
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 15:21:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.300.825 von slade9 am 07.02.08 19:59:42etz müsst ich nur noch wissen, woran ich eine anleihe erkenn, die nach dieser tabelle emittiert wurde..???

      Sowas steht in den Emissionsbedingungen / Verkaufsprospekt.

      Ueberhohe Renditen darfst du dir davon aber nicht versprechen (das wird u.a. durch das niedrige Disagio verhindert). Und beachte das unten stehende.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Disagiostaffel

      und ihr sagt, bei einer anleihe die nach diesem prinzip (disagio-tabelle) emittiert wurde, der komplette kursgewinn steuerfrei ist...??

      Nein, es heisst nur, dass die Kursgewinne nicht in jedem Fall versteuert werden (weil keine Finnanzinnovation). Wie oben gesagt gilt immer noch die Haltefrist von einem Jahr.

      Die Sache mit dem Disagio ist aber nur wichtig, wenn du bei Emission kaufst. Wenn du an der Boerse kaufst, dann einfach nur drauf achten, dass die Anleihe keine Finnanzinnovation ist (das schliesst "normale" Anleihen mit 0% Disagio bzw. 100% Ausgabekurs ein), laenger als ein Jahr laeuft und unter-pari notiert. Dann gibt es auch hier steuerfreie Kursgewinne, zumindest noch bis Ende des Jahres.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 19:18:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Slade,

      bevor du in Anleihen investieren möchtest, solltest du sehr vieles beachten. Die Tipps die du schon bekommen hast sind sehr wichtig!! Bei einer Anleihe ist es auf jeden Fall ratsam, den Emissionsprospekt durchzulesen.

      Desweiteren solltest du die Kaufabrechnung einer jeden Anleihe sorgfältig aufbewahren, handelt es sich um eine Finanzinnovation, können dir bei einem Depotwechsel horende Steuerzahlung blühen. Es gibt 2 verschiedene Rechenmöglichkeiten, wie dir das Finanzamt Steuern berechnet. Du kannst am Ende des Jahres über die Lohnsteuererklärung dir den Teil zurückholen, jedoch hast du natürlich bis dahin ein Kapitalausfall. Die Steuerzahlung kann weit höher sein als dein Gewinn!! Wie diese Rechnungen aussehen kann ich dir gerne näher erklären.

      Bei Anleihen, die mit einem günstigen Kurs gehandelt werden, hat dieser Kurs auch immer ein Grund. Deshalb gut informieren, warum diese Anleihe so günstig verkauft wird (event. droht Zahlungsausfall des Emittenten!!).
      Dieses Risiko wird über den günstigen Kurs ausgeglichen.

      Bei der Steuerbefreiung gibt es verschiedene Regelungen. Diese sind auf den ersten Blick nicht immer klar auszumachen. So sind Anleihen ab einem bestimmten Kauf- und Verkausdatum nicht mehr Abgeltungssteuerfrei, da clevere Emittenten endlos Anleihen herausgeben wollten ohne Zinstermine um so an der Abgeltungssteuer vorbei zu kommen, dieses wurde aber vom Staat anhand entsprechender Regularien unterbunden.

      Falls du eine interessante Anleihe gefunden hast, bin ich gerne bereit diese einmal näher zu beleuchten, falls du Interesse hast.

      MfG Matt
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 21:12:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.600.932 von MattJohn am 10.03.08 19:18:06Hallo,

      wie wär's damit?
      XS0214238239 Thyssen-Krupp, Kurs 93,6, lange Lz bis 2015 (ziemlich lang), Kupon 4,375%, Rendite 5,36 Währung Euro, fester Zinstermin.
      Bei Kauf vor 18.3. fallen noch hohe Vorschusszinsen an, also Kauf danach.
      Steuerbonus 6,4 %, also ca 1% pro Jahr Steuerfrei bei Kauf in diesem Jahr.

      Mag bessere geben, ich habe die im Moment auf Watchlist.

      Wichtig (m.E.)
      Währung Euro, Kurs deutlich unter 100%, akzeptable Sicherheit,
      jährliche Rendite.

      Die Laufzeit ist Nebensache, solange über 1 Jahr.
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 22:35:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.295.578 von Rascal@WSO am 07.02.08 14:01:51Bin mir nicht absolut sicher, halte aber die Ausführungen von ReneBanker "sofern der Emittent bei Emission der Anleihe die sog. Disagiotabelle beachtet hat, ist der Kursgewinn steuerfrei" für richtig, und die von Rascal@WSO "Disagiostaffel hat nur was mit der Emission zu tun, wenn die Anleihe an der Boerse gekauft wird hat das nichts mehr zu sagen" für falsch...


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