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    Mehrwertsteuer auf Arbeitslohn ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.08 10:32:05 von
    neuester Beitrag 18.02.08 02:04:20 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.138.387
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      schrieb am 12.02.08 10:32:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tach zusammen :)

      Bin gerade mit meiner Autowerkstatt im Clinch...

      Und zwar haben mir die Jungs fein säuberlich die Rechnung zusammengestellt:

      Ersatzteil a
      Ersatzteil b

      usw. usw.

      ARBEITSLOHN: 260€

      Strich drunter, alles zusammengezählt, Mehrwertsteuer drauf, Endsumme.

      Nu hab ich bei der Rechnungssumme 49,40€ abgezogen (19% aus den 260€ Arbeitslohn), da zum Arbeitslohn ja wohl nicht auch noch 19% Mehrwertsteuer dazukommen (hab ich auf der Überweisung auch so angegeben). Wäre ja noch schöner...

      Gestern flattert mir dann eine Mahnung über diese 49,40€ ins Haus...


      Wer hat nun recht ????
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 10:40:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.338.521 von lassmichrein am 12.02.08 10:32:05Haha,

      der kleine Bankbeamte, sowas solltest du in deine Ausbildung aber gelernt haben:laugh::laugh:

      Natürlich ist das rechtens.

      Du bezahlst auch Mehrwertsteuer auf Steuern wie benzinsteuer, Alc versicherung, usw.

      LG
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 10:40:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.338.521 von lassmichrein am 12.02.08 10:32:05Ich gehe mal davon aus, dass es in der Autobranche genauso ist, wie in der Heizungsbranche.

      Es gibt keinen Grund was anderes anzunehmen.

      Da muss auch auf Arbeitsstunden MWST bezahlt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 10:50:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      kein Wunder, daß immer mehr kleine Mittelständler keine Lust mehr haben, bei solchen Kunden.

      nichts für ungut...
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 10:51:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Dienstleitung unterliegt der USt-Pflicht.

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      Avatar
      schrieb am 12.02.08 10:54:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Heisst in diesem Fall nicht MWSt. , sonder USt, also Umsatz-Steuer.
      Kommt aber aufs gleiche raus. 19% auf jeden Pfurz, den Du lässt.
      Einschließlich der 19% auf das dazu verordnete Abgasgutachten... :laugh::laugh::laugh:

      Nicht aufregen. nimm die kleinen roten Pillen und Du wirst merklich ruhiger.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 11:00:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.338.521 von lassmichrein am 12.02.08 10:32:05ich hätte dir noch 20 euro mahnkosten draufgeschlagen...es ist unglaublich, wie sich manche verhalten....bedenke mal den aufwand, den du verursachst...mahnung, kosten gesonderter verbuchung in der buchhaltung usw.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 11:38:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.338.763 von dickdiver am 12.02.08 10:51:08Sehr richtig. Und eben drum wird auch die USt getrennt von der MwSt. ausgewiesen. Zumindest bei allen Rechnungen, die ich bisher hatte.

      Ist zwar de facto dasselbe, und Du darfst mich jetzt gerne Erbsenzähler nennen, aber die sollen ihre Rechnungen ganz einfach richtig schreiben... ;) Geht bei allen anderen doch auch :)
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 11:48:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.364 von lassmichrein am 12.02.08 11:38:11

      Im deutschen Sprachgebrauch – ausgenommen in der Schweiz – wird seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 11:50:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.481 von onkelsam am 12.02.08 11:48:04Und warum weisen andere Dienstleister USt. und MwSt. dann (immer noch) getrennt aus ?
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 11:56:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.481 von onkelsam am 12.02.08 11:48:04Die Diskussion zeigt doch wirklich wo es in Deutschland dran hapert, nämlich an Bildung. Aber was soll man erwarten, wenn die Politiker nicht mal wissen was sie machen. Unsere Bundeskanzlerin im Interview nachdem sie dem Gesetz zu Umsatzsteuerreform zugestimmt hat "wir verantworten die Erhöhung der Mehrwertsteuer". Frau Merkel, das heisst in Deutschland doch Umsatzsteuergesetz.

      Also heisst die Steuer daraus auch Umsatzsteuer, oder heisst die Einkommensteuer ab so´fort Merkelsteuer?

      Kauf euch doch bitte keine Aktien, wenn ihr Geld überhabt ist Bildung sicherlich besser.

      Gruß

      ydna63
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 11:59:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.589 von ydna63 am 12.02.08 11:56:46Hihi...
      Gut erklärt, ydna63.
      :)
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 12:07:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.506 von lassmichrein am 12.02.08 11:50:44Und stell Dir vor - es gibt USt - MwSt und Vorsteuer

      Vorsteuer ß Was ist das denn nur ?
      Ei , ei - jetzt wirds richtig lustig. :laugh::laugh:
      Aber wer von MwSt keine Ahnung hat, kann sich unter Vorsteuer schon gar nichts vorstellen -
      Ich glaub , der Aktenträger in der Bank - ja - der hätte da vielleicht - aber auch nur vielleicht - Probleme. Die meisten hoffentlich nicht. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 12:16:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.364 von lassmichrein am 12.02.08 11:38:11"Und eben drum wird auch die USt getrennt von der MwSt. ausgewiesen. Zumindest bei allen Rechnungen, die ich bisher hatte."

      Den Satz verstehe ich nicht. Kannst du mal bitte erklären, wie du das meinst ?
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 12:17:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es gibt 4 Verschiedene höhen von Umsatzsteuer:

      19% ist uns allen bekannt
      7% ist den meisten bekannt

      und das wird den meisten neu sein

      5,5% Lieferung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (keine Sägewerke)
      10,7% für alle Produkte aus der Land und Forstwirtschaft die nicht unter die anderen 3 Steuersätze fallen gilt dieser Steuersatz
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 12:22:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      Und dann gibt es auch ncoh Leistungen die keiner Umsatzsteuer unterliegen.

      z. B Krankenhausbehandlungen
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 12:25:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.931 von onkelsam am 12.02.08 12:22:28und Exporte in Drittländer ........:laugh::laugh:

      Lassen wir den Schwachsinn - ich werd jetzt mal lieber wieder arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 14:05:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      "Und eben drum wird auch die USt getrennt von der MwSt. ausgewiesen. Zumindest bei allen Rechnungen, die ich bisher hatte."

      Das interessiert mich auch. Ostfriesland?
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 17:28:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Sache ist denkbar einfach:

      MwSt und USt sind dasselbe. Seit 1967 heißt es aber Umsatzsteuer, weil grundsätzlich Steuern nach der Bemessungsgrundlage benannt werden: hier den Umsatzerlös.

      Die Vorsteuer ist nichts anderes als die von einem Unternehmen an den Vorlieferanten bezahlte Umsatzsteuer.

      Die sog. Umsatzsteuerzahllast, die von einem Unternehmen an die Finanzverwaltung abzuführen ist, ist der Saldo aus allen den Kunden in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträgen, abzgl. aller selbst an Lieferanten gezahlten Umsatzsteuerbeträge (= Vorsteuerbeträge). Im Saldo unterliegt damit faktisch nur die Wertschöpfung des Unternehmens (=Mehrwert) der Umsatzbesteuerung. Daher der heute oft immer noch synonym benutzte Begriff Mehrwertsteuer, auch wenn das System der Erhebung geändert wurde.

      Davon ausgenommen sind nur Leistungen, die entweder gar nicht umsatzsteuerbar sind (weil nicht von einem Unternehmen im Rahmen eines Leistungsaustausches erbracht), oder die zwar grundsätzlich umsatzsteuerbar sind, aber nicht umsatzsteuerpflichtig, weil sie explizit im Gesetz ausgenommen, also umsatzsteuerfrei sind. Dazu gehören z.B. die Leistungen im Gesundheitswesen.

      Damit ist auch klar, dass selbstverständlich umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen wie ein Werklohn der Werkstatt der Umsatzsteuer unterliegen.

      Alles klar?
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 17:59:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.344.448 von crude_facts am 12.02.08 17:28:29lt. ID des Threaderöffners : freiberufler u. besondere Vorlieben wie : Nordpol-Camping / Russenmafia bescheissen / Geisterfahrer ?len / Stromkä³´en anpinkeln / Hooligans schubsen / Kampfhunde streicheln


      Ich denke eine ernsthafte Antwort kann man sich da sparen.
      Ein angeblicher Freiberufler, der solche Fragen stellt ?
      Ach nööööö - es sei denn, er hat von UST noch nie etwas gehört -
      soll es ja auch geben ....................
      ( bei Freiberuflern und besonders in der Baubranche .... - manche kennen da ja auch keine ESt )

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 19:22:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Im Gesetz(Umsatzsteuergesetz) wird nur die Bezeichnung "Umsatzsteuer" verwendet. Mehrwertsteuer ist die Bezeichnung für eine bestimmte Form der Umsatzsteuer, die (nicht nur) in Deutschland angewendet wird.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 19:57:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      Seit der 6. EG-Richtlinie vom 17.05.1977, heute quasi inhaltsgleich Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006, wurde das USt-Recht EU-weit vereinheitlicht - als "Mehrwertsteuersystem" - oder englisch VAT (Value Added Tax).

      Genauer gesagt als Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug. Weil die Umsatzsteuer beim USt-pflichtigen Unternehmen auch bei mehrphasigen Produktionsprozessen auf jeder einzelnen Ebene auf den Netto-Umsatzerlös erhoben wird und die bezahlte Umsatzsteuer auf der Vorebene als Vorsteuer der Nach-Ebene abgezogen wird. Im Ergebnis wird also je Ebene nur die Netto-Wertschöpfung der Umsatzbesteuerung unterworfen. Ausnahme priv. Endverbraucher oder Umsatzsteuer-Befreite (z.B. Ärzte), die keinen Vorsteuerabzug haben. Bei denen ist die verausgabte USt eine Definitiv-Belastung.

      Das System gilt auch für das deutsche UStG, das dem Prinzip nach seit 1967 eben ein Mehrwertsteuersystem ist.

      Zu unterscheiden davon ist die sog. Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer, die je Ebene generell auf die Umsatzerlöse als Zuschlag erhoben wird, ohne dass vorher verausgabte Umsatzsteuern als Vorsteuer abgezogen werden können. Das galt im Prinzip bis 1967.

      Wer also auf Rechnungen "MwSt" entdeckt, der sieht die USt vor sich. Denn so heißt das Schätzchen - wie NATALY richtig schreibt - laut Gesetz.
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 07:08:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.344.448 von crude_facts am 12.02.08 17:28:29Moin,

      Leistungen im Gesundheitswesen sind im nicht alle Umsatzsteuerfrei.

      Arzneimittel 19% (Komisch das Hundefutter nur 7% hat)

      Igel Leistungen die nicht von den Kassen übernommen werden sind auch teilweise MWST pflichtig

      LG
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 19:59:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.350.040 von onkelsam am 13.02.08 07:08:54Stimmt. War etwas kurz gefasst. Denn der § 4 UStG (umsatzsteuerfreie Lieferungen und Leistungen) hat insgesamt 28 Ziffern mit großteils mehreren Buchstaben und Spiegelstrichen. Ärzte, Krankenkassen und -häuser etc. finden sich unter Ziffern 14 ff.
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 17:17:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.339.506 von lassmichrein am 12.02.08 11:50:44\\\"Und warum weisen andere Dienstleister USt. und MwSt. dann (immer noch) getrennt aus ? \\\"

      Nur mal so nebenbei.
      Der Begriff \\\"Mehrwertsteuer\\\" ist immer falsch.
      Richtig muss es immer Umsatzsteuer heißen.

      1973 wurde das Umsatzsteuergesetz eingeführt.
      Seitdem heißt die Mehrwertsteuer nun Umsatzsteuer. Vor 1973 war´s die Mehrwertsteuer ;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 17:24:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.344.448 von crude_facts am 12.02.08 17:28:29\"MwSt und USt sind dasselbe. Seit 1967 heißt es aber Umsatzsteuer...\"

      Bringen sie da nicht etwas durcheinander crude_facts:confused:

      1967 hies es doch MWSt.
      Erst 1973, Einfführung des Usatzsteuergesetzes, wurde die MWSt. zur Umsatzsteuer.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 02:04:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.391.837 von Durchschnitt am 16.02.08 17:24:18Nein, ich bringe nichts durcheinander.

      Es war und ist immer die Umsatzsteuer.

      Durch die Umstellung auf die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug hat man vereinfacht im Sinne der Ausgestaltung des Systems oft "Mehrwertsteuer" gesagt, was sich im Volksmund auch eingebürgert hat. Aber es ist und bleibt die Umsatzsteuer, auch nach Abschaffung der Allphasen-Brutto-Umsatzbesteuerung 1967.

      Deshalb: Wer "MwSt" liest, der sieht die "USt" vor sich. Dies wird trotz Falschbezeichnung auch nicht von der Finanzverwaltung beanstandet. Wer hier einen Unterschied sehen möchte, der macht schlicht einen Fehler.


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