Fondspicker Global UI - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.08 19:56:58 von
neuester Beitrag 04.03.08 17:24:57 von
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Hier ein neuer Dachfonds welcher zeigt, dass es auch ohne hohe Gebühren geht:
Kroos Vermögensverwaltung: Neuer Dachfonds "pickt" global
23.08.2007
Universal-Investment und die Kroos Vermögensverwaltung AG legen gemeinsam einen neuen Dachfonds auf, der vorrangig in globale Aktienfonds investiert: den Fondspicker Global UI (WKN A0MRAC). Fondsberater sind die beiden Vorstände der Münsteraner Kroos Vermögensverwaltung, Georg Kroos und Bernd Hashemian.
Bei der Auswahl der Zielfonds konzentrieren sich Kroos un Hashemian auf Fonds, die in den Ranglisten renommierter Ratingagenturen wie Morningstar, Feri oder Moody’s im obersten Viertel liegen, heißt es. Die Fonds sollten sowohl über längere Zeiträume als auch auf kurze Sicht eine sehr gute Performance vorweisen. Von den Managern der Zielfonds erwarten die Fondsberater zudem Expertise in ihrer jeweiligen Anlageklasse und auch in schwierigen Zeiten Stiltreue bei Anlageentscheidungen.
Schon in der Startphase des neuen Aktiendachfonds soll eine breite Diversifizierung durch fünf bis zehn Zielfonds sichergestellt werden. Als Kerninvestment sieht man dabei global anlegende Aktienfonds wie den „DJE – Dividende & Substanz“, den „M&G Global Basics“ sowie den „Sparinvest Global Value“ vor. Unterm Strich soll der Fonds maximal bis zu 15 Zielfonds beinhalten.
Günstige Gebühren im Vordergrund
Das Zielfondsuniversum setzt nach Angaben der Fonsbrater vorwiegend aus kostengünstigen institutionellen Anteilklassen von Publikumsfonds zusammen. Die gesamte Gebühr für Verwaltung, Berater und Depotbank liegt bei maximal einem Prozent jährlich, der Ausgabeaufschlag bei einem Prozent. „Ebenso verzichten wir ganz bewusst auf eine Performancegebühr“, erklären Kroos und Hashemian, für die die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 auch ein Grund für die Fondsauflage ist. „Den Markt können wir nicht beeinflussen, die Kosten eines Fonds jedoch sehr wohl“, sagt Kroos. Die Fondsberater bilden im „Fondspicker Global UI“ nur solche Strategien ab, die sie bereits seit Jahren erfolgreich in bestehenden Kundendepots anwenden, heißt es. Derzeit verwaltet das Unternehmen im westfälischen Münster Kundendepots im Wert von rund 140 Millionen Euro. (ir)
Quelle: FONDS professionell
Kroos Vermögensverwaltung: Neuer Dachfonds "pickt" global
23.08.2007
Universal-Investment und die Kroos Vermögensverwaltung AG legen gemeinsam einen neuen Dachfonds auf, der vorrangig in globale Aktienfonds investiert: den Fondspicker Global UI (WKN A0MRAC). Fondsberater sind die beiden Vorstände der Münsteraner Kroos Vermögensverwaltung, Georg Kroos und Bernd Hashemian.
Bei der Auswahl der Zielfonds konzentrieren sich Kroos un Hashemian auf Fonds, die in den Ranglisten renommierter Ratingagenturen wie Morningstar, Feri oder Moody’s im obersten Viertel liegen, heißt es. Die Fonds sollten sowohl über längere Zeiträume als auch auf kurze Sicht eine sehr gute Performance vorweisen. Von den Managern der Zielfonds erwarten die Fondsberater zudem Expertise in ihrer jeweiligen Anlageklasse und auch in schwierigen Zeiten Stiltreue bei Anlageentscheidungen.
Schon in der Startphase des neuen Aktiendachfonds soll eine breite Diversifizierung durch fünf bis zehn Zielfonds sichergestellt werden. Als Kerninvestment sieht man dabei global anlegende Aktienfonds wie den „DJE – Dividende & Substanz“, den „M&G Global Basics“ sowie den „Sparinvest Global Value“ vor. Unterm Strich soll der Fonds maximal bis zu 15 Zielfonds beinhalten.
Günstige Gebühren im Vordergrund
Das Zielfondsuniversum setzt nach Angaben der Fonsbrater vorwiegend aus kostengünstigen institutionellen Anteilklassen von Publikumsfonds zusammen. Die gesamte Gebühr für Verwaltung, Berater und Depotbank liegt bei maximal einem Prozent jährlich, der Ausgabeaufschlag bei einem Prozent. „Ebenso verzichten wir ganz bewusst auf eine Performancegebühr“, erklären Kroos und Hashemian, für die die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 auch ein Grund für die Fondsauflage ist. „Den Markt können wir nicht beeinflussen, die Kosten eines Fonds jedoch sehr wohl“, sagt Kroos. Die Fondsberater bilden im „Fondspicker Global UI“ nur solche Strategien ab, die sie bereits seit Jahren erfolgreich in bestehenden Kundendepots anwenden, heißt es. Derzeit verwaltet das Unternehmen im westfälischen Münster Kundendepots im Wert von rund 140 Millionen Euro. (ir)
Quelle: FONDS professionell
immer das gleiche: keiner was hinter den schönen versprechung steckt und trotzdem wollen einige gleich kaufen. Warte zumindest ein paar Monate ab wie sich das Teil entwickelt. Und 0,3% Geübhren mehr oder weniger sind mir piepegal, etnscheidend ist .........
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.346.329 von link68 am 12.02.08 19:56:581% Kosten ???
I
Verwaltungsvergütung: 0,35 % p.a.*
Depotbankvergütung: 0,05 % p.a.*
(mindestens € 10.000,00 p.a.)
Beratungs- oder Asset Management Vergütung: 0,60 % p.a.*
* Vierteljährliche Abrechnung. Es steht den Beteiligten frei, jeweils eine niedrigere Vergütung zu berechnen oder auf die Berechnung
zu verzichten.
Eine erfolgsabhängige Vergütung wird nicht berechnet.
Neben den der Gesellschaft, der Depotbank und der Beratungs- oder Asset Management
Gesellschaft zustehenden Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des
Sondervermögens:
− im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende
Kosten;
− bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der Kosten für die Verwahrung ausländischer
Wertpapiere im Ausland;
− Kosten für den Druck und Versand der für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte
und ggf. des Auflösungsberichtes;
− alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs
der Anteile in anderen Ländern anfallenden Kosten;
− Kosten, die im Zusammenhang mit der Herbeiführung, Aufrechterhaltung und Beendigung von
Börsennotierungen der Anteile anfallen;
− Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise
und ggf. der Thesaurierungen bzw. Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes;
− Kosten der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die
steuerliche Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
− Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen;
− Kosten für Rechts- und Steuerberatung in Hinblick auf das Sondervermögen;
− im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
− Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft;
− Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
− Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens;
− Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand von Verkaufsprospekten
in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden;
− Kosten der Auflegung des Sondervermögens bis zu einem Betrag von € 20.000,00, die über einen
Zeitraum von drei Jahren ratierlich belastet werden;
− sonstige Aufwendungen, die unmittelbar dem Sondervermögen zuzuordnen sind;
− Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte;
− Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Sondervermögens durch national oder international anerkannte
Ratingagenturen;
− Kosten für Werbung, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von
Anteilen anfallen;
− im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Depotbank und an die Beratungs- oder Asset
Management Gesellschaft zu zahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen
anfallende Steuern.
Gesamtkostenquote (TER)
für das vergangene Geschäftsjahr : noch nicht vorhanden
Gruß Artikulator
I
Verwaltungsvergütung: 0,35 % p.a.*
Depotbankvergütung: 0,05 % p.a.*
(mindestens € 10.000,00 p.a.)
Beratungs- oder Asset Management Vergütung: 0,60 % p.a.*
* Vierteljährliche Abrechnung. Es steht den Beteiligten frei, jeweils eine niedrigere Vergütung zu berechnen oder auf die Berechnung
zu verzichten.
Eine erfolgsabhängige Vergütung wird nicht berechnet.
Neben den der Gesellschaft, der Depotbank und der Beratungs- oder Asset Management
Gesellschaft zustehenden Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des
Sondervermögens:
− im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende
Kosten;
− bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der Kosten für die Verwahrung ausländischer
Wertpapiere im Ausland;
− Kosten für den Druck und Versand der für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte
und ggf. des Auflösungsberichtes;
− alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs
der Anteile in anderen Ländern anfallenden Kosten;
− Kosten, die im Zusammenhang mit der Herbeiführung, Aufrechterhaltung und Beendigung von
Börsennotierungen der Anteile anfallen;
− Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise
und ggf. der Thesaurierungen bzw. Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes;
− Kosten der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die
steuerliche Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
− Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen;
− Kosten für Rechts- und Steuerberatung in Hinblick auf das Sondervermögen;
− im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
− Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft;
− Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
− Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens;
− Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand von Verkaufsprospekten
in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden;
− Kosten der Auflegung des Sondervermögens bis zu einem Betrag von € 20.000,00, die über einen
Zeitraum von drei Jahren ratierlich belastet werden;
− sonstige Aufwendungen, die unmittelbar dem Sondervermögen zuzuordnen sind;
− Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte;
− Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Sondervermögens durch national oder international anerkannte
Ratingagenturen;
− Kosten für Werbung, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von
Anteilen anfallen;
− im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Depotbank und an die Beratungs- oder Asset
Management Gesellschaft zu zahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen
anfallende Steuern.
Gesamtkostenquote (TER)
für das vergangene Geschäftsjahr : noch nicht vorhanden
Gruß Artikulator
@verwirrter,
wer sagt denn was von kaufen? Habe weder kundgetan selbst zu kaufen noch anderen nahegelegt dies zu tun. Richtig, neue Fonds soll man erst mal etwas beobachten. Aber beobachten kann man nur was man kennt - daher die Vorstellung hier.
@artikulator,
die obigen Zahlen ergeben ja schon mal die 1%.
Die weiteren aufgeführten Kosten sind so doch wohl in jedem Fonds enthalten und kein Unterscheidungsmerkmal zu anderen Fonds; die 1% für Verwaltung, Berater und Depotbank sowie die fehlende Performancegebühr schon.
Die lange Aufzählung spricht höchstens generell gegen Fonds - aber ob man künftig durch Zahlen von Abgeltungssteuer selbst eine bessere Rendite erzielt muss bezweifelt werden.
wer sagt denn was von kaufen? Habe weder kundgetan selbst zu kaufen noch anderen nahegelegt dies zu tun. Richtig, neue Fonds soll man erst mal etwas beobachten. Aber beobachten kann man nur was man kennt - daher die Vorstellung hier.
@artikulator,
die obigen Zahlen ergeben ja schon mal die 1%.
Die weiteren aufgeführten Kosten sind so doch wohl in jedem Fonds enthalten und kein Unterscheidungsmerkmal zu anderen Fonds; die 1% für Verwaltung, Berater und Depotbank sowie die fehlende Performancegebühr schon.
Die lange Aufzählung spricht höchstens generell gegen Fonds - aber ob man künftig durch Zahlen von Abgeltungssteuer selbst eine bessere Rendite erzielt muss bezweifelt werden.
....klar, dass man neue Fonds erstmal beobachten muß, aber gerade dieser scheint es mir wert zu sein!.....
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