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    Vermögensverwalter Julius Bär neuer Großaktionär bei Ponaxis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.08 22:38:37 von
    neuester Beitrag 04.07.08 11:39:15 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 13.02.08 22:38:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sehr interessante Beteiligungsmeldung von heute nachmittag! Die Schweizer Vermögensverwaltung Julius Bär (17 Mrd. CHF Marktkapitalisierung, 400 Mrd. CHF verwaltetes Vermögen) ist über ihre Tochter GAM European Small Cap Hedge Investments mit gut 12% bei Ponaxis eingestiegen.

      Daher kamen dann wohl die extrem hohen Umsätze im Januar 2008 und der plötzliche Kursanstieg bis auf knapp 2 Euro.

      Ob die Aktie jetzt wieder eine Perspektive hat? Schaut man sich den Jahreschart an, hat damit wohl kaum noch jemand gerechnet...



      Und dabei ist Kurt O. doch garnicht mehr bei Bär :D

      Was weiß Julius Bär, was wir nicht wissen?

      Meinungen?

      _____________________________________________


      DGAP-PVR: PONAXIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      13.02.2008, 17:07:50

      PONAXIS AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      13.02.2008

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die JK-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bönningstedt, Deutschland, hat uns am 13.2.2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG am 5.2.2008 die Schwellen von 10, 5 und 3% unterschritten habe und nun 0,01% (entsprechend 1.108 Stimmrechte) betrage.

      Herr Joachim Kloth, Deutschland, hat uns am 13.2.2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5.2.2008 die Schwellen von 10, 5 und 3% unterschritten habe und nun 0,01% (entsprechend 1.108 Stimmrechte) betrage. Davon seien Herrn Kloth 0,01% (entsprechend 1.108 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Herrn Kloth zuzurechnenden Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG 0,01% (entsprechend 1.108 Stimmrechte) betrage, gehalten: JK-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bönningstedt, Deutschland.

      Die Julius Bär Holding AG, Zürich, Schweiz, hat uns am 11.2.2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG am 5.2.2008 die Schwellen von 3, 5 und 10% überschritten habe und zu diesem Tag 11,89% (entsprechend 1.485.000 Stimmrechte) betrage, sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung. Die Stimmrechte seien der Julius Bär Holding AG vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgender Aktionärin, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG 10% oder mehr betrage, werden der Julius Bär Holding AG dabei Stimmrechte zugerechnet: GAM European Small Cap Hedge Investments Inc. Die der Julius Bär Holding AG zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von der Julius Bär Holding AG kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG jeweils 10% oder mehr betrage, gehalten: GAM Holding AG, GAM (U.K.) Ltd., GAM International Management Ltd., GAM European Small Cap Hedge Investments Inc.

      Die GAM Holding AG, Zürich, Schweiz, hat uns am 11.2.2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG am 5.2.2008 die Schwellen von 3, 5 und 10% überschritten habe und zu diesem Tag 11,89% betrage (entsprechend 1.485.000 Stimmrechte), sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung. Die Stimmrechte seien der GAM Holding AG vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgender Aktionärin, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG gegenwärtig 10% oder mehr betrage, werden der GAM Holding AG dabei Stimmrechte zugerechnet: GAM European Small Cap Hedge Investments Inc. Die der GAM Holding AG zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von der GAM Holding AG kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG gegenwärtig jeweils 10% oder mehr betrage, gehalten: GAM (U.K.) Ltd., GAM International Management Ltd., GAM European Small Cap Hedge Investments Inc.

      Die GAM Holding AG, Zürich, Schweiz, hat uns am 11.2.2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer Tochtergesellschaft GAM (U.K.) Ltd., London, Großbritannien, an der PONAXIS AG am 5.2.2008 die Schwellen von 3, 5 und 10% überschritten habe und zu diesem Tag 11,89% betrage (entsprechend 1.485.000 Stimmrechte), sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung. Die Stimmrechte seien der GAM (U.K.) Ltd. vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgender Aktionärin, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG gegenwärtig 10% oder mehr betrage, seien der Tochtergesellschaft GAM (U.K.) Ltd. dabei Stimmrechte zuzurechnen: GAM European Small Hedge Investments Inc. Die der GAM (U.K.) Ltd. zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG gegenwärtig jeweils 10% oder mehr betrage, gehalten: GAM International Management Ltd., GAM European Small Cap Hedge Investments Inc.

      Die GAM Holding AG, Zürich, Schweiz, hat uns am 11.2.2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer Tochtergesellschaft GAM International Management Ltd., London, Großbritannien, an der PONAXIS AG am 5.2.2008 die Schwellen von 3, 5 und 10% überschritten habe und zu diesem Tag 11,89% betrage (entsprechend 1.485.000 Stimmrechte), sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung. Die Stimmrechte seien der GAM International Management Ltd. vollständig nach §
      22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgender Aktionärin, deren Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG gegenwärtig 10% oder mehr betrage, seien der Tochtergesellschaft GAM International Management Ltd. dabei Stimmrechte zuzurechnen: GAM European Small Cap Hedge Investments Inc. Die der GAM International Management Ltd. zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG gegenwärtig 10% oder mehr betrage, gehalten: GAM European Small Cap Hedge Investments Inc.

      Die GAM Holding AG, Zürich, Schweiz, hat uns am 11.2.2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer Tochtergesellschaft European Small Cap Hedge Investments Inc., Road Town, British Virgin Islands, an der PONAXIS AG am 5.2.2008 die Schwellen von 3, 5 und 10% überschritten habe und zu diesem Tag 11,89% betrage (entsprechend 1.485.000 Stimmrechte), sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung.

      13.02.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: PONAXIS AG
      Valentinskamp 88
      20355 Hamburg
      Deutschland Internet: www.ponaxis.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: PONAXIS AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:42:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.361.152 von Billionaire am 13.02.08 22:38:37was ist geschehen, dass ein fondverwalter diese katastrophe nicht gesehen hat? hat der überhaupt geprüft? dies ist eine miserable reputation für bär, eine katastrophe für den fondmanager.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:39:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zur Verteidigung des Fondsverwalters einige Punkte:

      1) Das Investment ("11,89 Prozent") des Fonds klingt nach viel,
      ist aber gerade eben mal ein Millionenbetrag.
      Das nur ein Promillebetrag des Fonds.
      Entsprechend gering dürfte der Zeitaufwand sein,
      den er hierfür investiert sein.


      2) Ich kenne hunderte Beteiligungsgesellschaften.
      Ich kenne keine intransparente börsennotierte Beteiligungsgesellschaft dieser Grösse.

      3) Es gab in der Vergangenheit sehr, sehr unschöne Details zur Kursbeeinflussung:
      Zitat aus dem PONAXIS-Thread:
      ... www.bafin.de >>>Presse & Publikationen >>> Publikationen >>> Jahresberichte >>> Jahresbericht 2006, S. 172
      Zwischen Juli und September 2003 veranlassten die beiden Beschuldigten über zwei Firmendepots über 100 börsliche Scheingeschäfte in Ponaxis-Aktien. Sie schichteten damit Aktienbestände von einem Firmendepot auf ein zweites um. Dabei lag ihr Marktanteil an den börslichen Umsätzen zwischen 60 und 100 %. Durch zahlreiche gezielt aufeinander abgestimmte Aufträge brachten sie den Preis der Aktien an der Frankfurter Börse, der zwischen 0,60 und 0,80 € lag, auf 1,04 €. Dies entsprach in etwa dem Ausgabepreis neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung, die zu 1 € am Markt platziert werden sollten, so dass dieses Angebot nun attraktiv erschien.
      Außerdem veräußerten sie auf dem erhöhten Preisniveau
      größere Aktienbestände für die Unternehmen, die von ihnen kontrolliert wurden. In vergleichbarer Weise manipulierten die Beschuldigten auch die Börsenpreise der Aktien der Unylon AG und der Ponachem AG.
      Die BaFin erstattete Anzeige wegen Marktmanipulation durch abgesprochene Geschäfte bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
      Diese leitete ein Ermittlungsverfahren ein, stellte dieses aber später gemäß § 170 Abs. 2 StPO aus rechtlichen Gründen ein. Zwar seien die Scheingeschäfte sowohl nach dem Recht, was zur Tatzeit galt, als auch bei Aufnahme der Ermittlungen 2006 verbotene Manipulationen gewesen. ...


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