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    Ausgangsbasis für einen Überwachungsstaat im positiven Sinne - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.08 16:49:07 von
    neuester Beitrag 16.12.08 08:30:40 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.139.029
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      schrieb am 28.02.08 16:49:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die "Nutzung der Informationstechnik", argumentieren die Richter, habe für die "Persönlichkeit und die Enfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt". Diese eröffne jedem Einzelnen "neue Möglichkeiten", begründe aber auch "neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit".

      So ließen sich etwa auf Computern und Speichermedien "eine Vielzahl von Daten mit Bezug zu den persönlichen Verhältnissen, den sozialen Kontakten und den ausgeübten Tätigkeiten des Nutzers finden". Die Vernetzung solcher Systeme etwa via Internet eröffne "technische Zugriffsmöglichkeiten", um solche Daten "auszuspähen" oder gar "zu manipulieren".

      Aus diesen Gefahren folge ein "grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis" - und da die anderen Grundrechte einen solchen Schutz jedenfalls nicht umfassend gewähren, leiteten die Richter, so Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, "erstmalig ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme her".

      So darf ein Eingriff in das IT-Grundrecht nur vorgesehen werden, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:

      - "Leib, Leben und Freiheit der Person" oder
      - "Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".

      Dabei muss, wie schon zuletzt beim Großen Lauschangriff, der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" besonders geschützt werden.

      Und die Verfassungsrichter verlangten, dass eine "unabhängige Instanz" - am besten ein Ermittlungsrichter - die Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung vorab eingehend überprüft und seine Entscheidung schriftlich begründet. Denn der Betroffene selbst könne ja "seine Interessen aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme im Vorwege nicht wahrnehmen".

      Hinweis: Textpassagen ausgelassen. Kompletter Artikel siehe
      Richter erfinden das Computer-Grundrecht
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538238,00.h…


      Ich sage: herzlichen Glückwunsch!

      Das neue Grundrecht ist eine erstklassige Ausgangsbasis für einen Überwachungsstaat im positiven Sinne, nämlich zum Schutz der Bürger (und somit auch des Staates).

      Das neue Grundrecht verbietet nämlich nicht die vorbeugende Überwachung und Ausspähung der Festplatte, sondern fordert nur einen umfassenden Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Daraus ergibt sich folgendes:

      1) Es ist verboten, dass Menschen ohne konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut fremde Daten sichten.

      2) Es ist nicht verboten, dass (staatlich lizensierte und überwachte) Computerprogramme automatisch und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Daten präventiv auf der Suche nach potentiellen Gefahren scannen.

      Es muss nur sichergestellt sein, dass durch die automatische Überwachung (2) höchstwahrscheinlich
      - Daten nicht verändert werden,
      - Daten (Untersuchungsergebnisse) nicht in falsche Hände geraten,
      - Daten nur in begründeten Fällen durch richterlichen Beschluss befugten und besonders befähigten Menschen zugänglich gemacht werden dürfen.

      Das die automatische Überwachung durchführende Computerprogramm muss die gefundenen Daten möglichst intelligent und richtig bezüglich ihres Gefährdungspotentials beurteilen können, so dass ein Richterbeschluss zur weiteren Untersuchung durch besondere Beamte alleine aufgrund der Computereinschätzung erfolgen kann. Wenn das Computerprogramm Mängel zeigt (zu viele falsche Verdachtsfälle) muss es nachgebessert werden und bis dahin der Schwellwert für eine nähere Untersuchung angehoben werden.

      Die menschliche Untersuchung könnte in mehreren Stufen geschehen, so dass im ersten Schritt die Daten automatisch anonymisiert dargestellt werden, indem nur eine Kopie einsehbar ist, bei der zuvor automatisch alle Persönlichkeitsmerkmale (z.B. Gesichter, Namen) und unwichtige Details (Nummernschilder, Feinstrukturen) unkenntlich gemacht werden. Nur wenn ein Untersuchungsbeamter nähere Details anfordert (auch einfach per Mausklick), werden diese auch dargestellt, wobei jede Detailanforderung protokolliert und für eine unabhängige Kontrolle fälschungssicher aufbewahrt werden muss.

      Das Ergebnis eines solchen Verfahrens wäre
      a) ein besserer Schutz der Persönlichkeitsrechte und
      b) ein besserer Schutz des Staates durch Überwachung.
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 17:46:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.505.336 von HeWhoEnjoysGravity am 28.02.08 16:49:07Hast du dir (2) jetzt ausgedacht?

      Zumindest in den Berichten über das Urteil kann ich ein Recht auf flächendeckendes Ausspähen durch Computerprogramme nicht finden...

      Wozu soll eigentlich noch die richterliche Genehmigung gut sein? zertifizieren wir doch gleich die Programme durch ein gericht. Das würde die Justiz enorm entlasten. ;)

      Dein Vorschlag ließe sich auf die Videoüberwachung von Wohnungen oder Telefongespräche übertragen. Schäuble wäre sicher selig.


      Der amerikanische NSA lässt schon seit vielen Jahren alle Auslandstelefonate durch Computer überwachen. Fallen bestimmte Stichworte (Communism, Cuba, Snow, Islam ...), wird das Gespräch von Menschen abgehört. Sollen wir das zum Vorbild nehmen?
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 19:54:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      1) Es ist verboten, dass Menschen ohne konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut fremde Daten sichten.

      Ja, damit kommen wir zum eigentlichen (gewollten) Knackpunkt...

      2) Es ist nicht verboten, dass (staatlich lizensierte und überwachte) Computerprogramme automatisch und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Daten präventiv auf der Suche nach potentiellen Gefahren scannen.

      ...der da heisst, automatisierte Überwachung und anschliessende intelligente Verknüpfung aller per Überwachung(Internet, Kamera, Mautbrücken, Email, SMS Telefonverkehr), Ortung(Handy, Chipping etc.) und über bspw. bargeldlosen Zahlungsverkehr erworbener Daten(Kundenkarten, RFID) zu einem großen Ganzen.
      Zur Erstellung von perfekten Persönlichkeitsprofilen, wie man es nicht einmal in "Minority Report" oder "Orwells 1984" gesehen hat...Pfui!
      Überwachung total, totale Einschränkung und Gleichschaltung!

      Avatar
      schrieb am 28.02.08 20:46:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die komm doch eh nur auf Rechner von DAUs, wo es eh nix zu holen gibt. Jeder Gescheite ist gesichert oder wird sich absichern. Völliger Schwachsinn und typisch Schäuble.

      Siehe England, der Kontrollwahn funktioniert einfach nicht, reine Verschwendung von Steuergeldern.
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 23:18:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.508.663 von DScully am 28.02.08 20:46:19die kontroll möglichkeit ist doch nicht nur auf dem pc beschränkt. um das ausmaß richtig zu erfassen was alles technisch möglich ist,reicht normaler verstand und wissen einfach nicht aus.
      ist man erstmal im fokus,gibt es sowieso keine hemmschwelle mehr,bzw. hat sie auch nie gegeben.
      eine gesetzliche mitteilungspflicht wie es sie früher mal kurz nach zeit gegeben hat,muss einfach wieder her,damit es nicht ausufert.
      ein zeitrahmen von 6 monaten müßte dafür genügen,nicht das man jahre oder jahrzehntelang sich unschuldig verfolgt fühlt.
      ausserdem müßte schadenersatz geleistet werden,die zum nachteil des unschuldigen möglich sind,was ohnehin sehr schwer zu erbringen ist,so man davon keine kenntnis hat.
      so kann es zu einen arbeitsplatz bzw. existenz oder wohnungsverlust unsw. führen,auch haft ist zu erwarten mit fingierten beschuldigungen,um eine bestimmte aufenhaltszeit und ort zu ermitteln,unabhängig davon,das etwas gegen einem vorliegt.

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      Avatar
      schrieb am 29.02.08 08:57:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.506.198 von rv_2011 am 28.02.08 17:46:11Dass Du hier zu den Spin Doctors gehoerst, die meinen, eine unwahre Behauptung muesse man nur oft genug breit treten, damit man sie zur wahren mutieren lassen kann, ist sattsam bekannt.

      Es trifft zu, dass die NSA die Verbindungsdaten saemtlicher Telefonate speichert, die Auslaender ins Ausland fuehren. Der Sinn der Sache ist klar: man moechte anhand von Verbindungsmustern moeglichen Quellen von Anschlaegen auf die Spur kommen. Nur wem die nationale Sicherheit und das Leben amerikanischer Buerger schnurzpiepe und 9/11 am Allerwertesten vorbeigegangen ist, wobei ihm die Menschenrechte der Attentaeter und ihres Umkreises als ausserordentlich schuetzenswert erscheinen, kann diese Massnahme allen Ernstes verwerflich finden. Davon gibt es hierzulande gluecklicherweise nicht allzuviele, weswegen der Kongress die Sache auch bisher noch in jeder Zusammensetzung abgenickt hat. Dass es von den Spinnern ein paar mehr bei Euch gibt, ist mir als langjaehrigem Mitglied in diesem Forum natuerlich klar. Auch fuer die wuerde ich mir uebrigens wuenschen, dass man sie ggf. wohl im Visier hat, bevor man sie einreisen laesst. Man weiss ja nie, wozu der Ami-Hass so einen Kameraden (m/w) zu treiben vermag.

      Dass die NSA saemtliche Telefonate ins Ausland - und wenn auch meistens nur durch automatische Filterung - abhoert, ist Quatsch.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 09:15:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jeder freut sich über dieses Urteil, angeblich gibt es ja, wie es einige Zeitungen nennen, ein neues Grundrecht.

      Ein absurder Journalistenschwachsinn.

      Wieder wird ein Grundrecht stark eingeschränkt und viele wollen es einfacch nicht kapieren.

      Das Gericht hat die Tür einen Spalt geöffnet - und das war der Fehler. Der Damm ist gebrochen, die Flut kommt.
      Im Zweifel wird gehandelt werden in Zukunft nach Gutdünken, Zweifler bekommen immer diesselbe Antwort: wir bewegen uns im erlaubten Rahmen, Du kannst das ja von dem Verfassungsgericht prüfen lassen.

      Das dann das Kind im Brunnen liegt, die Fakten geschaffen sind, das alles interessiert doch nicht.

      Das Gericht hat einen schweren Fehler gemacht, leider nicht zum ersten mal in den letzten Jahren, und dies kommt einfach aus der politischen Proporzbesetzung dieses Gerichtes.

      Wenn ich ein Grundrecht schützen will, dann geht das nur ganz oder garnicht.
      Die Richter haben verlernt kompromisslos zu urteilen. Entweder das Grundrecht besteht ohne Einschränkung oder man muss es einfach abschaffen, Ende aus Mickey-Mouse.

      Irgendwann haben diese Kompromisskomödianten in Karlsruhe den Punkt erreicht indem es das Grundrecht auf auf körperliche Unversehrtheit nur noch in Monaten mit "R" gibt, wie bei den Muscheln.

      Großer Gott, dann dieser saturiert daher labernde Schäuble. Das Spiel ist eröffnet.

      Warum kapiert in diesem Land Niemand daß ich nicht 83 Millionen in Geiselhaft nehmen kann um ein paar Spinner zu fangen ? Alle in den Knast, die Verbrecher auf die Wiese ?

      Wie wäre es denn wenn man 83 Millionen schützt indem man paar Verbrechervisagen rausschmeisst oder besser garnicht reinlässt ?
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 09:39:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.511.533 von PresAbeL am 29.02.08 08:57:16deinen blödsinn kannst dir im allerwertersten reinziehen,da diese maßnahmen die technisch möglich sind schon seit jahrzehnten durchgeführt werden,nicht erst seit dem 9/11,der spinner bist schon du.
      das leben jedes amerikaners ist nicht mehr oder weniger wert als das eines beliebigen anderem,du rassistenheini.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 09:59:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.511.533 von PresAbeL am 29.02.08 08:57:16Hast du noch nie was von [urlEchelon]http://en.wikipedia.org/wiki/ECHELON[/url] gehört oder dem [urlProject Shamrock]http://de.wikipedia.org/wiki/Project_SHAMROCK[/url]?

      Als letzteres 1975 aufflog, bestätigte der damalige NSA-Direktor:
      „Die NSA hat systematisch internationale Kommunikation abgehört, sowohl sprachliche als auch über Kabel übertragene“

      Nach 1975 musste sich das NSA auf das Abhören von Ausländern beschränken. Zumindest die Bush-Rehierung hat das illegale Abhören von Amerikanern wieder aufgenommen (siehe z.B. [urlhier]http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21991/1.html[/url]).
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 10:04:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.511.706 von farniente am 29.02.08 09:15:20Ich hätte mir auch gewünscht, dass das Gericht heimliche Durchsuchungen grundsätzlich untersagt. Erwartet hatte ich das nicht.

      Trotzdem: Dieses Urteil ist eine unerwartet deutliche Absage an die ausufernden Bespitzelungspläne von Schäuble & Co.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 10:06:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      FTD: Jeder 100. US-Amerikaner sitzt im Knast
      29.02.2008 - 08:24

      Erstmals in der Geschichte der USA befindet sich ein Prozent der erwachsenen Bevölkerung im Gefängnis, darunter vor allem schwarze Amerikaner und Männer. Die hohen Unterbringungskosten machen den US-Bundesstaaten zu schaffen.

      Zu Beginn des Jahres saßen rund 2,3 Millionen Menschen in den USA in Haft, berichtete das unabhängige Wissenschaftsinstitut PEW in Washington. Im vergangenen Jahr stieg demnach die Gesamtzahl aller US-Gefangenen um rund 25.000. Dem Bericht zufolge haben die USA weltweit den höchsten Anteil von Gefangenen an der Gesamtbevölkerung.

      Jeder neunte schwarze Amerikaner im Alter zwischen 20 und 34 Jahren sitze inzwischen ein. Bei weißen US-Bürgern dieser Altersgruppe befinde sich nur einer von 30 in Haft. Derzeit seien 13 mal so viele Männer im Gefängnis wie Frauen. Deren Zahl steige aber stetig.

      Die Kosten für die 50 US-Bundesstaaten zum Unterhalt der Haft- und Justizvollzugsanstalten belaufen sich auf 49 Mrd. $ jährlich, heißt es in der Studie. Vor 20 Jahren hätten die Kosten 11 Mrd. $ betragen. Damit seien die Haftkosten sechsmal so stark gestiegen wie die Ausgaben für Bildung.

      Jeder zweite Gefangene wird wieder straffällig

      Die Rückfallquote von entlassenen Strafgefangenen ist der Studie zufolge in den vergangenen Jahrzehnten etwa gleichgeblieben. Rund jeder zweite Gefangene werde binnen drei Jahren nach seiner Entlassung wieder straffällig. Die ständig wachsende Zahl von Gefängnisinsassen belaste die ohnehin finanziell gebeutelten US-Bundesstaaten und beschränke ihre Möglichkeiten im Kampf gegen die Kriminalität.

      "Trotz des vielen Geldes für den Strafvollzug gibt es keine überzeugenden Ergebnisse für die öffentliche Sicherheit", sagte PEW-Direktor Adam Gelb. Deshalb überlegten mehr Staaten, alternative - und vor allem billigere -
      Strafmaßnahmen gegen Personen zu verhängen, die keine schweren Straftaten verübt haben. Viele Gefängnisinsassen seien heute wegen relativ harmloser Straftaten oder wegen der Verstöße gegen ihre Bewährungsauflagen wieder im Gefängnis.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 11:54:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.512.308 von bert408 am 29.02.08 10:06:32Dazu hätte ich mal eine Frage, keine Kritik, sondern eine Frage, da mir entsprechende Unterlagen fehlen.
      Vielleicht hat sie Jemand im Board.

      Könnte es sein daß die Amis soviele Knastis haben weil, etwas lax ausgedrückt, der "input" etwa dem vergleichbarer Länder entspricht, während der "output" wesentlich geringer ist.

      In den USA sind Haftstrafen von mehreren hundert Jahren keine Seltenheit, und 40 - 50 Jahre werden häufig abgesessen, während bei uns lebenslänglich meist nach 15 Jahren beendet ist, fahrlässige Tötung im Strassenverkehr sehr selten zur Haftstrafe führt (welch eine Missachtung des Lebens !!), andere Haftstrafen mit guter Führung oft der zwei Drittel, in Ausnahmen der Halbierungsregel unterliegen ?

      Vielleicht weiß jemand etwas.
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 12:58:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.513.734 von farniente am 29.02.08 11:54:51Die härteren Strafen (vor allem für schwarze Täter) spielen sicher dabei auch eine Rolle.

      Aber ein Blick auf die Statistik zeigt, dass auch die Kriminalitätquote in den USA weit höher ist als bei uns. Die folgenden Zahlen sind von 2006. Ich habe sie den offiziellen Kriminalitätsstatistiken entnommen:
      USA: http://www.fbi.gov/ucr/cius2006/offenses/violent_crime/index…
      Deutschland: http://www.bka.de/pks/pks2006/index2.html

      Mord und Totschlag (vollendet) je 1 Mio. Einwohner:
      USA: 57 (davon 67% durch Schusswaffen)
      D: 10 (30 incl. Versuche, davon 8% durch Schusswaffen)

      Raub je 1 Mio. Einwohner:
      USA: 1494
      D: 650
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 13:12:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.514.561 von rv_2011 am 29.02.08 12:58:18Danke

      Ähnliche Zahlen hatte ich auch, trifft aber leider nicht ganz das Problem input-output.

      Ich vermute daß es dabei schon noch Unterschiede gibt.
      Die Vergleichbarkeit an sich ist schon sehr schwierig.

      Während sich unsere Richter immer mehr bei einer Güterabwägung "Geld / Leben" in Richtung Geld bewegen, was eine schrecklich fatale Entwicklung ist, scheint mir die angelsächsische Rechtsprechung noch ein Stück mehr die körperliche Unversehrtheit zu wahren, was wiederum in einem fürchterlichen Widersruch zum politisch gewollten freizügigen Umgang mit Waffen steht.

      Puritanismus auf beiden Seiten der Richterschranke ?
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 13:51:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.514.725 von farniente am 29.02.08 13:12:19Die Vergleichbarkeit ist wirklich sehr schwierig.
      Bei uns wird in den Statistiken meist nicht zwischen Mord und Mordversuch unterschieden, während die USA nur vollendete Fälle zählen. (Bei uns gibt es bei Mord und Totschlag auf jeden vollendeten Fall 2 Versuche.)
      In unserer Statistik habe ich nirgends Zahlen für vollendeten Mord- und Totschlag durch Schusswaffen gefunden; der Anteil liegt wohl höher als 8%, wahrscheinlich bei 12%.

      Gerade bei Gewaltdelikten ist die Wirksamkeit von Gefängnisstrafen zur Prävention höchst umstritten - außer Wegsperren, was ja bei uns mit Sicherungsverwahrung auch möglich ist. Dass man mit Wegsperren das Problem aber nicht löst, zeigt der Blick auf die USA. Präventionsmaßnahmen, Erziehungsmaßnahmen (bei Jugendlichen) und Resozialisierung bei Erwachsenen sind wahrscheinlich der erfolgreichere Weg. Aber ich sehe auch, dass es Täter gibt, die nicht (oder nicht mehr) sozialisierbar sind.

      Bei schweren Finanzdelikten sind Gefängnisstrafen dagegen sehr wirksam, während Geldstrafen kaum abschreckend wirken. Allerdings wird bei Finanzdelikten (Betrug, Steuerhinterziehung) der Starfrahmen praktisch nie ausgeschöpft.

      Kriminalität ist vor allem ein gesellschaftliches Problem. So wird Steuerhinterziehung oder Versicherungsbetrug (in Maßen) als cleveres Kavaliersdelikt angesehen. Dagegen wird Gewaltanwendung in den meisten Gesellschaftsschichten durchweg verurteilt; leider gilt das für einige Schichten in schwindendem Maße.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 14:10:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.515.202 von rv_2011 am 29.02.08 13:51:19Das Wegsperren ist nicht immer wirklich eine Lösung, da gebe ich Dir recht.

      Bei sexuellen Gewaltdelikten ist es eher das Problem völlig sinnloser psychiatrischer Gutachten. Einen kranken Sexualtäter erst 10 Jahre wegsperren, dann mit einem Gutachten freilassen und die Bevölkerung zur Versuchsratte des Psychiaters zu machen ist ja wohl abenteuerlich.

      Warum nicht einen radikalen chirurgischen Schnitt machen, in Fällen in denen es helfen könnte, die Einwilligung des Täters durch Gespräche und Aufklärung erwirken, dann auch Strafrabatt gebe.

      Warum fürchtet man sich vor solchen Diskussionen, ist es wirklich noch der Euthanasiereflex der bei solchen gedanken sofort im Raum steht ?

      Mit dem gesellschaftlichen Problem liegst Du völlig richtig. Es ist erschreckend wie normal mit einer Haftpflichtversicherung unter Naschbarn Geräte "erneuert" werden, wie Schäden an Autos "aufgebaut" werden, wie es offensichtlich immer selbtverständlicher wird das Eingezahlte wieder herauszuholen.

      Ein Fakt, der auch bei dem Ruin der Krankenkassen eine gewichtige Rolle spielt.

      Unrechtsbewußtsein - Fehlanzeige. Wer wundert sich dann eigentlich noch daß das kriminelle und überflüssige (!) Verhalten eines Herrn Zumwinkel verheerende Signale in die Gesellschaft abgibt.

      Der kleine Schwarzarbeiter sieht sich ja schon als Wohltäter der Menschheit weil er keine Millionen hinterzieht.

      Kann es sein daß uns zuerst die öffentliche Moral und dann das juristische Augenmaß verloren gegangen ist ?
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 16:34:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      #2 > Hast du dir (2) jetzt ausgedacht?
      (2) ist eine naheliegende Schlussfolgerung (von mir), die aber bis jetzt hier noch keiner widerlegt hat.

      Meine (sicherlich noch kritisch zu prüfende) Vision ist, dass Überwachung dem Bürger nützen und nicht schaden soll. Überwachung schadet nur, wenn sie selbst für Unrecht mißbraucht wird, was aber durch strenge Gesetze und regelmäßige Kontrollen verhindert werden kann. Unrecht wäre nicht nur Verleumdung und Erpressung, sondern auch alleine das Sichten von fremden Daten durch Menschen ohne konkreten Verdacht auf einen relevanten Rechtsbruch. Für einen Verdacht reicht die Verwendung von Wörtern des normalen Sprachgebrauchs (Schnee, Gras, Islam, ... aber auch Bombe, Sprengstoff, ...) selbstverständlich nicht aus, so dass die Computerprogramme schon ziemlich intelligent sein müssen, um echte Verdachtsfälle erkennen zu können.

      Bis man Computerprogramme hat, die eine richterlich angeordnete Untersuchung durch Staatsbeamte rechtfertigen können, dürften viele Jahre vergehen. Bis dahin kann man sich auf die automatische Aufzeichnung von Daten beschränken und diese nur als Beweismaterial für bereits begangene Straftaten verwenden. Computerprogramme könnten von Anfang an darauf ausgelegt werden, die mitgeschnittenen Daten zu bewerten, d.h. in Kategorien einzuordnen und Prioritäten zu vergeben, so dass die Programme von Anfang an bei Speicherplatzmangel unwichtige Daten mit wichtigeren überschreiben könnten.

      Was hat nun der Bürger davon?
      Gerechtigkeit!

      Es würde deutlich weniger Straftaten (definitionsgemäß ungerechter Natur) geben, weil die sich praktisch nicht mehr lohnen. Wie sollte man noch eine Straftat begehen, wenn jeder Schritt durch ein RFID Armband protokolliert wird, die gesamte elektronische Kommunikation überwacht wird, es überall Kameras gibt und jede Geldtransaktion nachvollziehbar bleibt?

      Gerichtsverfahren wären aufgrund der umfangreichen Beweislage viel schneller abgeschlossen und gleichzeitig wären Fehlurteile viel seltener. Man hätte wirklich die Chance die Wahrheit herauszufinden und das unsägliche, leidige und Ungerechtigkeit bewirkende Geschachere der Anwälte würde endlich der Vergangenheit angehören. Selbstverständlich muss es immer noch Anwälte geben, diese haben dann aber eine neue ehrenvolle Aufgabe, nämlich Wahrheit und Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen und nicht dem, der am meisten bezahlt.

      Wenn die Überwachung für Ungerechtigkeit sorgt, indem sie zur Verfolgung falscher und ungerechter Ziele genutzt wird (z.B. niedere egoistische Interessen durch private Überwachung, Stützung eines Unrechtregimes, organisierte schädliche Ausbeutung, ...), dann ist jedes Bit zu viel. Wenn die Überwachung dagegen für Gerechtigkeit sorgt und dem Guten dient, dann ist nicht so wichtig, was überwacht wird, sondern es muss nur sicher gestellt werden, dass es dann wirklich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur guten Zielen dient.


      #3 > Überwachung total, totale Einschränkung und Gleichschaltung!
      "Totale Überwachung" ja - "totale Einschränkung und Gleichschaltung" nein!

      Niemand, der keine Straftaten begehen will, wird alleine durch eine positive und ordnungsgemäße Überwachung eingeschränkt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird kein Mensch sich harmlose Daten ansehen ... und dies gilt um so mehr, je mehr Daten gesammelt werden.

      Das Ziel ist Gerechtigkeit und nicht Gleichschaltung!


      #7 Ganz oder gar nicht ist häufig beides keine ideale Lösung.
      Die Welt ist bunt und nicht schwarz-weiß.


      #10 Das Urteil bietet die Chance, sowohl Persönlichkeitsrechte (Privatinteressen), als auch das berechtigte Interesse des Staates an Kontrolle und Überwachung (mit guten Absichten) zu befriedigen. Man muss es nur richtig interpretieren und umsetzen.


      Kein (guter) Mensch kann sich einen völligen Verzicht auf Überwachung wünschen. Warum passieren wohl so viele Verbrechen im Vorborgenen? Weil es sich um Straftaten handelt, die verfolgt werden müssen.

      Die 1000%-Gegner von Überwachung vergessen meist, dass der Mensch als soziales Wesen nicht alleine lebt.

      Nicht die Überwachung selbst ist ein Problem, sondern deren Mißbrauch.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 19:14:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.517.589 von HeWhoEnjoysGravity am 29.02.08 16:34:41Willst Du ein sinnloses Paradies auf Erden, wo es keines geben kann?
      Wo bleibt die Lebensqualität. Als total Überwachter sehe ich keinen Sinn mehr im Leben und auch keinen Sinn mehr, hier zu leben. Es wäre einfach sinnlos, ohne Freiheiten und freien Willen agieren zu können.
      Wir könnten uns direkt von den Robotern ablösen lassen(Matrix und i-Robot), wir wären nicht mehr die Krone der Schöpfung

      Die Überwachung wird nicht für Gerechtigleit sorgen denn der techn. Fortschritt hat gezeigt:
      Es wird alles probiert was möglich ist.
      Ob Atombombe, Kriege, Überwachung, Sklaverei, Gentechnik, Mediedenkampagnen, Zwietracht, Geldmengenausweitung usw.
      Am längeren Hebel sitzt immer eine kleine Pyramidenspitze, solange es Leben auf der Erde geben wird, und diese wird alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen treffen, um die Mehrheit der Bevölkerung für sich zu vereinnahmen und zu kontrollieren.
      Ob das nun ein totalitärer Staat oder nebulöse Mächte im Hintergrund sind.
      Machtstreben ist wohl der Grund dafür, wenn man schon alles hat, was mit Materie zu tun hat.

      Kurz gesagt, Gott spielen!

      Gerechtigkeit?
      Wo denn? Daran hat niemand ein Interesse, der die Fäden in der Hand hat.
      Und wenn er ein Interesse hätte, so bräuchten wir die Erde nicht!


      Der Missbrauch ist vorprogrammmiert, da geplant. Wir befinden uns in einem bunten Kosmus, der immer schwarz-weisser wird.
      Ich schreibe von der Monopolisierung von Interessen, Gedanken und Wirtschaftszweigen.
      Auch wenn das ein anderes Thema ist, gehört es dazu. Der User rv ist meines Wissens ein Verfechter des menschgemachten Klimawandels, doch ich bin anderer Meinung.
      Wer etwa dem Menschen die Schuld am Klimawandel gibt, befindet sich in einer ausgesprochen bequemen Situation, die Atmosphäre als gemeinsamen Nenner zu ernennen, die Menschheit weltweit in weitere Abhängigkeit zu bringen.



      Nichtdestotrotz bin ich den Umständen entsprechend zufrieden mit dem Urteil, denn man hätte in diesen "gefährlichen Zeiten" vom "nicht unabhängigen" Gericht nicht erwarten können, dem Spuk endlich ein Ende zu bereiten.

      Natürlich wird Verbrechen eingedämmt, doch dies gilt nur für kleine Kavaliersdelikte, sowie Mord und Totschlag an der Strassenecke.
      Kriege und Völkermorde werden nicht verhindert, vor der Haustüre aber wird gekehrt.
      Die Profis, ob Mafia oder Geheimdienste werden sich zu helfen wissen, denn sie sind up to date und kennen die Schlupflöcher.
      Der kleine Mann ist wie immer der Leidtragende.
      Die Gerechtigkeit wird weiter auseinander getrieben.

      Mir ist Angst und Bange um unsere Kinder, die in einer solchen neuen Weltordnung aufwachsen und sie als Normalität ansehen werden.
      Doch immer wird etwas in ihrem Hinterkopf zweifelnd fragen, warum das alles?
      Hier stimmt etwas nicht, ist das wirklich das Leben?
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 23:09:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.515.497 von farniente am 29.02.08 14:10:05Kann es sein daß uns zuerst die öffentliche Moral und dann das juristische Augenmaß verloren gegangen ist ?

      Das kann sehr gut sein.
      Avatar
      schrieb am 01.03.08 15:54:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      #18 Öhm, ja, ich hätte gerne ein Paradies (dessen Ausprägung noch zu definieren wäre, welches aber definitionsgemäß optimal sein muss und ausschweifende Vergnügungen daher nicht gerade ein Hauptbestandteil sein dürften). Wieviele wirklich glückliche Menschen siehst du so zur Zeit? Also hier sieht es ziemlich mau aus - irgendwie naheliegend, dass sich da etwas verbessern läßt, oder?

      Als total Überwachter ändert sich für dich praktisch gar nichts: alles bisher erlaubte ist auch weiterhin erlaubt. Das mit dem freien Willen ist ja sowieso eine ziemlich komplexe Geschichte ... wie frei ist eigentlich ein Alki vor der Glotze? Okay, man hat ihn nicht unter Androhung von Gewalt davor gesetzt, aber das war's doch auch schon.

      Eine Ablösung der Menschen durch Roboter ist nicht geplant, eine Ergänzung dagegen schon. Man muss nur darauf achten, dass nichts schief gehen kann, was mir beim Menschen übrigens ebenfalls alles andere als unkritisch erscheint ... der hat doch alle Fehler schon begangen, wenn auch bisher glücklicherweise ohne die Zukunft zu zerstören.

      Gerade weil alles mögliche probiert wird, ist eine umfassende Kontrolle so wichtig.

      Dass eine Elite ("Pyramidenspitze") die Mehrheit führt, ist doch nur natürlich. Genauso selbstverständlich muss aber deren Verpflichtung zu positiven Zielen und eine geeignete Kontrolle derselben sein. Zur Zeit ist man doch dabei die Pyramide auf die Spitze zu stellen: möglichst viele versuchen auf Kosten immer weniger vom System zu profitieren.

      Wer nach Macht aus anderen Gründen als zur Verwirklichung positiver Ziele strebt, ist definitiv völlig ungeeignet für den Besitz von Macht. Je weniger Macht (und Verantwortung+Vorbildfunktion) man in einem idealen System hat, desto freier kann man im Rahmen der Gesetze sein. Macht bedeutet in erster Linie Verantwortung und somit Arbeit. Jeder, der fähig genug ist, kann und sollte zur Elite gehören, die zugegebenermaßen (auch aus Gründen ihrer Befähigung) schon ein paar Privilegien haben wird, z.B. wäre es Schwachsinn im Notfall die Führung als erste verhungern zu lassen.

      Wenn man "Gott spielen" als "Gott nacheifern" im positiven Sinne versteht, kann das wohl kaum verkehrt sein, man darf nur nicht denken, dass egoistische und willkürliche Machtausübung irgendetwas damit zu tun haben könnte.

      Es gibt zwar kein Grundrecht auf Gerechtigkeit, aber man könnte langsam schon mal darüber nachdenken, wie etwas mehr davon zu realisieren wäre. Der Missbrauch ist zwar aktuell vorprogrammmiert, aber nicht selbst geplant - er ergibt sich nur aus einem System der Ausbeutung heraus.

      Ein bisschen mehr Umweltschutz wäre nicht verkehrt, der Mensch schadet sich mit dem Raubbau an der Natur doch nur selbst - profitieren tun wieder mal nur ganz wenige und selbst die letzten Endes auch nicht so richtig wirklich.

      Das Urteil ist tatsächlich geeignet dem Spuk ein Ende zu bereiten ... dem Spuk "Mißbrauch" und nicht der potentiell nützlichen Überwachung selbst. Wenn inländischen Straftaten deutlich abnehmen, dann wäre das schon mal ein guter Anfang - Kriege und Völkermorde verschwinden, wenn das System auf die ganze Erde ausgedehnt wird (Stichwort "Weltregierung"). Ebenso wie der einfache gute Mensch müssten die bisherigen Länder von einer Weltregierung nichts zu fürchten haben ... im Gegenteil, es gäbe Frieden und Sicherheit für alle.

      Für alle Verbrecher (ob Mensch oder Land) gibt es eine einfache Lösung: keine Verbrechen mehr begehen. Gerade das organisierte Verbrechen dürfte keine Chance mehr haben, weil es viel zu groß ist und sich nicht verstecken kann. Alles was bleiben wird, sind kleinere menschliche Schwächen und aufgrund von Subjektivität und Egoismus die Fähigkeit/Neigung Sünden zu begehen.

      Mir wäre eher Angst und Bange um unsere Kinder, die in der gegenwärtigen (sich anscheinend auch noch verschlechternden) Weltordnung aufwachsen müssen und den gegenwärtigen Irrsinn schon als Normalität ansehen. Wer fragt sich denn heute noch "Hier stimmt etwas nicht, ist das wirklich das Leben?"?

      Überwachung soll doch nur helfen, dass Gesetze eingehalten werden. Die müssen doch sowieso befolgt werden. Könnte nicht eine (ordentliche, also gesetzmäßige und kontrollierte) Überwachung gerade auch den Mißbrauch von Überwachung zu verhindern helfen?

      Wenn man den Mißbrauch von Überwachung verhindern möchte, dann darf man nicht nur an die eigenen Führer und Systemadmins denken, sondern muss auch eine feindliche Nutzung des Überwachungsapparates (möglichst) unmöglich machen, z.B. mit
      - Verschlüsselung aller Daten,
      - Kontrolle (Beobachtung und Analyse) des Datenverkehrs,
      - Aufbau einer Abteilung zur Aufdeckung von Schwachstellen
      - und am wichtigsten: der Entwicklung eines robusten Systemdesigns, so dass die Überwachung auch im Notfall von Befugten in mehreren Stufen kontrolliert abgeschaltet werden kann.

      Die Daten brauchen vermutlich nicht zu stark zu verschlüsselt werden, weil sonst das Risiko wächst, dass die Daten im Unglücksfall selbst nicht mehr richtig genutzt werden können. Vermutlich reicht es, wenn mit allgemein zugänglichen Mitteln die Verschlüsselung nicht schnell zu knacken ist.
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 20:00:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dürfte ja nicht lange dauern, bis der Landesverräter gefasst wird.
      Der Überwachung und Globalisierung sei möglicherweise Dank...

      http://www.landespolizei.li/News/Pressemitteilungen/tabid/85…
      Avatar
      schrieb am 13.03.08 16:29:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21 Eine seltsame Rechtsauffassung, die da einige zu haben scheinen. Alternativ könnte man sagen, dass hier ein mutiger Aufklärer zur Strecke gebracht werden soll, damit die Räuberhöhle (übrigens ein interessantes Wappen auf der Webseite) ungestört weiter betrieben werden kann.

      Wenn Mord per Gesetz erlaubt wäre, würden dann etwa alle morden?
      Nun ja, zum Glück wohl nicht alle.
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 14:35:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Industrie stemmt sich gegen neue Gesetze zum Datenschutz
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,557024,00.h…

      Das Problem ist vermutlich weniger die Überwachung an sich (die unzweifelhaft Vorteile, wie z.B. bei Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten hat), sondern dass nicht klar geregelt ist, wer wo und wann überwachen darf.

      Idealerweise sollten nur besonders integere und moralisch gute Menschen Zugang zu Überwachungsdaten haben. Naheliegenderweise könnten das dann besonders fähige und extra dafür geschulte Staatsbeamte sein.

      Wenn die Überwachungsdaten sicher verschlüsselt wären und nur berechtigte Personen Zugriff haben, dann überwiegt der positive Nutzen der Überwachung. Wenn Überwachung dagegen von jedem auch zur Unterdrückung und Ausbeutung verwendet werden kann, dann ist Überwachung schädlich.

      Man sollte vermutlich zwischen öffentlichen Überwachungsanlagen (z.B. Eingang Betriebsgelände, Bahnhof) und weniger öffentlichen Überwachungsanlagen (z.B. Arbeitsplatz, Wohnraum) unterscheiden. Erstere könnten auch vom Wachpersonal und der Polizei eingesehen werden, letztere dagegen nur von berechtigten Staatsbeamten.

      Privatpersonen dürften öffentliche Räume ohne Genehmigung nicht überwachen (es wäre eine Ausnahmegenemigung für gute und geschulte Private denkbar, die dann z.B. einen Kinderspielplatz überwachen und so sicherer machen dürfen). Privatpersonen dürfen nur ihr eigenes Grundstück überwachen, wenn alle überwachten Personen damit einverstanden sind. Eine Überwachung muss für Besucher deutlich gekennzeichnet werden.

      Unternehmen dürften dann auch interne Überwachungsanlagen installieren, wenn
      - die Daten sicher verschlüsselt sind,
      - nur berechtigte Personen Zugang zu den Daten haben (sie aber nicht lesen können),
      - die Überwachungsanlage vom Staat genehmigt wurde (pauschale Genehmigung für Großunternehmen denkbar).
      Selbstverständlich muss der Staat diese Überwachungsanlagen öfter mal kontrollieren.

      Wenn ein Unternehmen begründeten Verdacht auf Mißbrauch hat, muss es sich an die Staatsanwaltschaft wenden, die den Fall dann untersucht.
      Avatar
      schrieb am 08.06.08 23:26:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Handy-Ortung
      Bewegungs-Melder
      Für eine Studie zum menschlichen Bewegungsverhalten nutzten US-Forscher die Daten europäischer Handy-Nutzer.Von Helmut Martin-Jung

      Woher kommt der moderne Mensch, wohin geht er? Es war nicht die philosophische Dimension dieser Frage, die eine Gruppe von Forschern aus den USA interessierte, sondern im wörtlichen Sinn die geografische. In der Tat weiß man bis heute sehr wenig darüber, welchen Bewegungsmustern Menschen folgen. Dabei könnten die daraus gewonnenen Statistiken durchaus helfen, Staus zu vermeiden oder vorherzusagen, wie sich ansteckende Krankheiten verbreiten.

      Forscher der Northeastern University in Boston, USA, haben Daten ausgewertet, die Mobilfunkbetreiber über Handynutzer sammeln. Während die Ergebnisse der im Fachblatt Nature (Bd. 453, S. 779, 2008) publizierten Studie nicht übermäßig überraschen, verwundert ein Randaspekt des Projektes dafür umso mehr: Von den 100.000 europäischen Handybesitzern, deren Daten in die Studie einflossen, wurde kein einziger um Erlaubnis gefragt.
      ...
      Die Forscher griffen daher auf die Daten eines Mobilfunkbetreibers zurück. Um korrekt abrechnen zu können, müssen die Firmen speichern, wann mit welchem Telefon über welchen Funkmast telefoniert wurde. Da man weiß, wo die Masten stehen, erhält man so ein auf einige hundert Meter genaues Bild darüber, wo Menschen sich aufhielten, als sie telefonierten, eine SMS bekamen oder eine verschickten.
      ...
      Datenschützer sehen die Studie kritisch. Zwar wurden die Daten den Forschern zufolge nur in anonymisierter Form verwendet. Für wenig vertrauenerweckend aber halten es die Skeptiker, dass nicht bekanntgegeben wurde, von welchem Betreiber die Daten stammen und in welchem europäischen Land sie erhoben wurden. Experten erwarten, dass die Daten sogenannter Sensoren, kleiner Messfühler, die sich beispielsweise in Handys einbauen lassen, künftig vermehrt für statistische Zwecke eingesetzt werden.
      (SZ vom 7.6.2008/mri)

      http://www.sueddeutsche.de/,ra12m1/computer/artikel/455/1789…

      Das ist ein starkes Stück :mad:
      Ist es in den USA nicht erlaubt, Menschen über ihr Mobiltelefon zu überwachen und forscht man deshalb an den Europäern?
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 11:46:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.264.271 von StellaLuna am 08.06.08 23:26:49"Das ist ein starkes Stück verrückt
      Ist es in den USA nicht erlaubt, Menschen über ihr Mobiltelefon zu überwachen und forscht man deshalb an den Europäern? "

      Da in das Einsperren ohne Gerichtsurteil den USA nicht erlaubt ist macht man es in Guantanamo, so einfach geht das.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 00:31:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      Diese Form der Überwachung übertrifft die Telekom-Spitzelei bei weitem.

      Jeder Telekommunikationsanbieter kann irgendwelchen Unternehmen Daten zur Überwachung zur Verfügung stellen, ob diese Daten für die Forschung oder für andere Zwecke genutzt werden, spielt keine Rolle.

      Schäuble hat die Büchse der Pandora mit seiner Datensammelwut geöffnet und nun kann sich die ganze Welt bei uns bedienen. Irgendwann werden wir feststellen, dass Datenschutz identisch ist mit Täterschutz.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 00:39:27
      Beitrag Nr. 27 ()
      Leider geht aus dem Artikel weiter unten nicht hervor, welches Land und welcher Betreiber die Mobiltelefondaten zur Verfügung gestellt hat.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 00:43:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Kritisch wird das so genannte Tracking dann, wenn Menschen ohne ihr Wissen oder ohne ihre Zustimmung geortet werden. Das ist zwar technisch möglich, aber illegal.

      Denn die datenschutzrechtlich zwingende Voraussetzung für die Übermittlung und Nutzung von Standortdaten ist die Einwilligung der Betroffenen, heißt es beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Standortdaten werden vor allem für so genannte Location Based Services (LBS) benötigt. Das sind Dienstleistungen, die mit dem jeweiligen Aufenthaltsort des Handynutzers zusammenhängen.

      Das Unternehmen Mobiloco aus Hamburg bietet beispielsweise mit dem Angebot Buddy Alert die Ortung von ebenfalls für den Dienst freigeschalteten Freunden in der Umgebung an. Allerdings beschränkt sich die Peilung auf die Angabe der Entfernung des Gesuchten vom eigenen Standort. Mit einem Angebot namens Date Maker sollen noch in diesem Jahr auch Flirtwillige ausgemacht werden können.

      Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) muss der Nutzer seine Einwilligung jederzeit widerrufen oder die Ortung "auf einfache Weise und unentgeltlich zeitweise" untersagen können. Nur im Notfall oder auf richterlichen Beschluss hin darf jedes Handy auch sofort über die Polizei geortet werden.
      ...
      Zwar ist der Service für Eltern gedacht, die wissen wollen, wo sich ihre Sprösslinge aufhalten. Theoretisch könnte aber auch jemand ein Handy freischalten und es beispielsweise seinem Partner zu Überwachungszwecken "unterschieben". Damit macht er sich aber strafbar: Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) muss der Teilnehmer auch Mitbenutzer des Mobiltelefons von seiner Einwilligung in die Weitergabe von Standortdaten unterrichten. "Bei Missbrauch unterstützen wir die rechtliche Verfolgung", sagt Teubner.

      Missbrauch praktisch ausschließen kann nach eigenen Angaben beispielsweise der Anbieter Teydo aus den Niederlanden. Bei seinem Dienst Fleet Online wird der Betroffene per SMS informiert, dass er geortet werden soll und muss wiederum per SMS sein Einverständnis geben, bevor die Peilung erfolgt.
      ...
      Die Netzbetreiber selbst bieten bisher in der Regel nur Ortungsdienstleistungen für Unternehmen und ihre Fahrzeugflotten an oder setzen die GSM-Ortung zum Auffinden verlorener Handys ein. Ansonsten liefern sie als Dienstleister den verschiedenen Anbietern die Ortungsergebnisse aus ihren Mobilfunkzellen. (Dirk Averesch, dpa) / (ssu/c't)
      http://www.heise.de/newsticker/Big-Brother-fuer-jeden-Handy-…
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 07:16:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.507.981 von MrRipley am 28.02.08 19:54:37seht es doch mal positiv.
      gottseidank haben wir in D mit die besten hacker und freaks der welt.
      sie waren und werden den beamteten spähern meist einen schritt voraus sein, sodass jeder, den es stört wenn behörden ihn beschnüffeln, sich schützen kann.
      mir ist es sch...egal, ob ein beamter einen orgasmus bekommt wenn er meine post liest.

      was mich stört, sind nur die steuern, die für die selbstbestätigung von beamten verballert werden
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 09:47:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.270.991 von rohrberg am 10.06.08 07:16:14in punkt 2 gebe ich dir recht... mit den steuern.

      handy, internet, navi, telefon,
      wenn du das alles abschaffst, brauchst auch keine angst vor überwachung haben.
      zurück zur brieftaube, oder zum alten analogen funkgerät
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 14:40:58
      Beitrag Nr. 31 ()
      Heute Morgen lag auch bei meiner Umsteigehaltestelle ein noch relativ fitter, schlanker Betrunkener (wahrscheinlich Alki) auf dem Boden meiner Umsteigehaltestelle im Freien und hat gepennt. Na Klasse. Ich hatte ihn gerade angesprochen und mit der Hand leicht am Arm angefasst - sah ziemlich klar nach Schlaf und unkritisch aus, aber da hätte man wohl die Polizei rufen müssen - da war auch gerade schon ein Polizeiwagen (ziemlich leise auf den Schienen herangefahren, vermutlich von einem Tram-Fahrer alarmiert) da - "Super, perfekt, das spart Nerven" dachte ich mir. Die haben ihn dann geweckt, gefragt ob er klar kommt (oder nach Hause gebracht werden muss) und dann ist er mit der nächsten Tram weggefahren.

      Also ich wäre für eine automatische rundum glücklich Computerüberwachung mit Kameras. Der Computer hätte einen liegenden Mann sofort der Polizei melden können. Eine solche Überwachung sehe ich als Service am Bürger und nicht als Bedrohung. Bei einer automatischen Überwachung würden auch nicht alle möglichen Leute rumschnüffeln können, sondern nur wenige berechtigte und integere Staatsbeamte dürfen die Bilder sehen und weitere rechtsstaatliche Schritte einleiten. Jeder Zugriff auf (verschlüsselte) Überwachungsdaten könnte seinerseits protokolliert und von unabhängigen (aber natürlich staatlichen) Kontrolleuren geprüft werden.

      Das Ganze würde sich schnell bezahlt machen, weil die Verbrechensrate stark zurück gehen dürfte und die Beweislage vor Gericht in vielen Fällen verbessert wird. Kameras kosten heutzutage doch nicht mehr viel und bei einer intelligenten Kamera mit Computer, könnte die Kamera über Funk (WLAN) oder Powerline die Zentrale alarmieren (keine Datenkabel notwendig)) - alles verschlüsselt und mit nicht abschaltbarer Zugriffsprotokollierung, d.h. illegale Zugriffe auf die Kamera werden protokolliert und erkannt, weil die Kameras zyklisch die Ereignisprotokolle an die Zentrale melden, die diese dann mit ihren eigenen abgleichen kann.

      Man bräuchte also einen Zentralcomputer, ein WLAN Netz und kann dann jederzeit überall da ein Kameramodul mit integriertem Computer installieren, wo eine Stromversorgung ist (z.B. an jeder Laterne). Natürlich braucht man noch gute Software und vor allem ein gutes Sicherheitskonzept (keine SW-Updates über Funk, sondern nur lokal mit RFID-Smartcard-Authentifizierung) aber alles ist heutzutage kein Problem mehr.

      Ein Hacker würde also ein sehr hohes Risiko für das zweifelhafte Vergnügen eingehen, Menschen auf Bildern zu sehen, wie jeder sie ohnehin täglich live in der Öffentlichkeit sieht. Selbstverständlich dürfen Privatleute nicht öffentliche Bereiche, sondern nur ihr eigenes Privatgrundstück überwachen und müssen dies bei Publikumsverkehr (Unternehmen, Geschäfte, etc.) auch kenntlich machen und wären im letzteren Fall an strenge Auflagen gebunden (das wäre noch zu klären, aber ich könnte mir vorstellen, dass auch dann nur der Staat die Überwachungsdaten einsehen darf, weil sonst die Gefahr von Erpressung oder Veröffentlichung von Promi-Fotos bestehen würde).

      Sorgen muss man sich nur über die Entwicklung in z.B. Großbritannien machen, siehe z.B.:
      http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,576790,00.…
      http://www.zeit.de/2007/03/Big-Brother?page=all
      http://www.heise.de/tp/blogs/8/114381

      Was muss man besser als die Briten machen?

      Die Sache ist doch die: Überwachung ist dermaßen nützlich, dass sie kaum zu verhindern sein wird, so dass man am Besten rechtzeitig ein ordentliches System auf die Beine stellt, das die Vorteile nutzt und die Nachteile vermeidet. So ein richtig rundes Überwachungspaket läßt sich doch auch in alle Welt gewinnbringend exportieren. Da tut man durchaus etwas gutes, denn ohne gutes Vorbild und ordentliches System würde sich überall nur Wildwuchs verbreiten (à la schnell mal eine Kamera installiert und einen Billiglöhner davorgesetzt).

      PS: Berlin will Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung testen
      http://www.heise.de/newsticker/Berlin-will-Videoueberwachung…
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 08:30:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      Verfassungsrichter: Staat muss Bürger stärker vor Datenmissbrauch schützen
      Der Staat muss seine Bürger nach den Worten von Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stärker vor einem Datenmissbrauch durch Wirtschaftsunternehmen schützen. ... http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsrichter-Staat-muss…


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      Ausgangsbasis für einen Überwachungsstaat im positiven Sinne