gesetzl. Rentenversicherung: wie kommt man als Selbstständiger dort raus?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.03.08 10:24:19 von
neuester Beitrag 07.03.08 10:14:27 von
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hallo @all...
meine frage: bin seit knapp 3jahren selbstständig als franchisenehmer...die rentenversicherung hat mich nur für 3jahre befreit...da nur ein auftragsgeber vorhanden...komme ich trotzdem irgendwie aus der gesetzl. raus???!!!!
viele grüsse
MM
meine frage: bin seit knapp 3jahren selbstständig als franchisenehmer...die rentenversicherung hat mich nur für 3jahre befreit...da nur ein auftragsgeber vorhanden...komme ich trotzdem irgendwie aus der gesetzl. raus???!!!!
viele grüsse
MM
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.329 von MoneyMogul am 06.03.08 10:24:19Was fürn Unternehmen hast du denn?
Franchisnehmer und nur ein Auftraggeber (Kunde)??? sehr ungewöhnlich!
Franchisnehmer und nur ein Auftraggeber (Kunde)??? sehr ungewöhnlich!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.389 von SIGNALKUNDE am 06.03.08 10:28:18sorry hab mich falsch ausgedrückt...bin im mobilfunkbereich tätig...und arbeite als franchisenehmer für o2...das hab ich gemeint
Erst mal der Standartrat: Rechtssichere Beratung findest du nur bei einem Fachanwalt. (Google mal unter Anwalt fachbereich franchise oä)
Hast du dich schon bei deinem Franchisegeber über das Problem RV erkundigt? Dein Problem ist ja wahrscheinlich nicht selten und er ist ja auch in einem Verband. Es gibt auch einen Verband der Franchisenehmer! Die mir bekannte Rechtssprechung urteilt nicht einheitlich über eine RV-Pflicht bei Franchisenehmern - es kommt auf den Grad der Entscheidungsfreiheit, Beschäftigung eigener Mitarbeiter etc. an.
Es gibt auch Foren für Franchisenehmer in dem vergleichbare Fälle behandelt werden.
Hast du dich schon bei deinem Franchisegeber über das Problem RV erkundigt? Dein Problem ist ja wahrscheinlich nicht selten und er ist ja auch in einem Verband. Es gibt auch einen Verband der Franchisenehmer! Die mir bekannte Rechtssprechung urteilt nicht einheitlich über eine RV-Pflicht bei Franchisenehmern - es kommt auf den Grad der Entscheidungsfreiheit, Beschäftigung eigener Mitarbeiter etc. an.
Es gibt auch Foren für Franchisenehmer in dem vergleichbare Fälle behandelt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.477 von hossinger am 06.03.08 10:34:36das habe ich auch im hinterkopf...will mir aber gerne erstmal etwas input hier im forum holen
mit nur einem Kunden hat du schlechte Karten. Also brachst du umbedingt mehrere Kunden und auch der Umsatz muss über sie verteilt sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.612 von MoneyMogul am 06.03.08 10:44:25minimum 3 Kunden - Umsatz eines Kunden davon darf
die 80% Anteiligen Umsatz nicht überschreiten....
z. Bsp.
1. Kunde 10%
2 Kunde 11%
3 Kunde 79%
die 80% Anteiligen Umsatz nicht überschreiten....
z. Bsp.
1. Kunde 10%
2 Kunde 11%
3 Kunde 79%
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.329 von MoneyMogul am 06.03.08 10:24:19stell dir ne Kraft an über 400,-€ und du bist aus allem raus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.566.322 von FOSSILION am 06.03.08 11:50:50echt??!!so einfach ist dass??!!
Ja, so einfach ist das. Siehe § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI:
§ 2 SGB VI:
Selbständig Tätige
1 Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
.....
9.
Personen, die
a)
im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b)
auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft,
§ 2 SGB VI:
Selbständig Tätige
1 Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
.....
9.
Personen, die
a)
im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b)
auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft,
Außerdem:
Wie kommt die Rentenversicherung auf die Idee, du hättest nur einen Auftraggeber? Wer soll denn dieser Auftraggeber sein?
Übrigens: § 2 Abs. 1 Nr. 9 wurde vom Gesetzgeber geändert, wenn ich mich recht erinnere, hatte er dabei gerade deinen Fall im Auge.
Könntest du mal zitieren, wie die RV begründet hat, du hättest nur einen Auftraggeber? Wurde ein BSG-Urteil genannt?
Wie kommt die Rentenversicherung auf die Idee, du hättest nur einen Auftraggeber? Wer soll denn dieser Auftraggeber sein?
Übrigens: § 2 Abs. 1 Nr. 9 wurde vom Gesetzgeber geändert, wenn ich mich recht erinnere, hatte er dabei gerade deinen Fall im Auge.
Könntest du mal zitieren, wie die RV begründet hat, du hättest nur einen Auftraggeber? Wurde ein BSG-Urteil genannt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.573.797 von NATALY am 06.03.08 22:40:13erst einmal danke für die ganzen antwortenmuss mal den bescheid der rv raussuchen,dann melde ich mich wieder...
wünsche euch allen einen schönen tag
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