checkAd

    gesetzl. Rentenversicherung: wie kommt man als Selbstständiger dort raus?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.08 10:24:19 von
    neuester Beitrag 07.03.08 10:14:27 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.139.235
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.842
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:24:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo @all...
      meine frage: bin seit knapp 3jahren selbstständig als franchisenehmer...die rentenversicherung hat mich nur für 3jahre befreit...da nur ein auftragsgeber vorhanden...komme ich trotzdem irgendwie aus der gesetzl. raus???!!!!

      viele grüsse
      MM
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:28:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.329 von MoneyMogul am 06.03.08 10:24:19Was fürn Unternehmen hast du denn?

      Franchisnehmer und nur ein Auftraggeber (Kunde)??? sehr ungewöhnlich!
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:30:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.389 von SIGNALKUNDE am 06.03.08 10:28:18sorry hab mich falsch ausgedrückt...bin im mobilfunkbereich tätig...und arbeite als franchisenehmer für o2...das hab ich gemeint:)
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:34:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erst mal der Standartrat: Rechtssichere Beratung findest du nur bei einem Fachanwalt. (Google mal unter Anwalt fachbereich franchise oä)

      Hast du dich schon bei deinem Franchisegeber über das Problem RV erkundigt? Dein Problem ist ja wahrscheinlich nicht selten und er ist ja auch in einem Verband. Es gibt auch einen Verband der Franchisenehmer! Die mir bekannte Rechtssprechung urteilt nicht einheitlich über eine RV-Pflicht bei Franchisenehmern - es kommt auf den Grad der Entscheidungsfreiheit, Beschäftigung eigener Mitarbeiter etc. an.

      Es gibt auch Foren für Franchisenehmer in dem vergleichbare Fälle behandelt werden.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:44:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.477 von hossinger am 06.03.08 10:34:36das habe ich auch im hinterkopf...will mir aber gerne erstmal etwas input hier im forum holen:)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:53:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      mit nur einem Kunden hat du schlechte Karten. Also brachst du umbedingt mehrere Kunden und auch der Umsatz muss über sie verteilt sein.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:59:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.612 von MoneyMogul am 06.03.08 10:44:25minimum 3 Kunden - Umsatz eines Kunden davon darf
      die 80% Anteiligen Umsatz nicht überschreiten....

      z. Bsp.

      1. Kunde 10%
      2 Kunde 11%
      3 Kunde 79%
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 11:50:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.565.329 von MoneyMogul am 06.03.08 10:24:19stell dir ne Kraft an über 400,-€ und du bist aus allem raus.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 14:21:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.566.322 von FOSSILION am 06.03.08 11:50:50echt??!!so einfach ist dass??!!:cool:
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 22:32:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, so einfach ist das. Siehe § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI:

      § 2 SGB VI:

      Selbständig Tätige

      1 Versicherungspflichtig sind selbständig tätige

      .....

      9.
      Personen, die

      a)
      im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
      b)
      auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft,
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 22:40:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Außerdem:
      Wie kommt die Rentenversicherung auf die Idee, du hättest nur einen Auftraggeber? Wer soll denn dieser Auftraggeber sein?

      Übrigens: § 2 Abs. 1 Nr. 9 wurde vom Gesetzgeber geändert, wenn ich mich recht erinnere, hatte er dabei gerade deinen Fall im Auge.
      Könntest du mal zitieren, wie die RV begründet hat, du hättest nur einen Auftraggeber? Wurde ein BSG-Urteil genannt?
      Avatar
      schrieb am 07.03.08 10:14:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.573.797 von NATALY am 06.03.08 22:40:13erst einmal danke für die ganzen antworten:)muss mal den bescheid der rv raussuchen,dann melde ich mich wieder...
      wünsche euch allen einen schönen tag:)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      gesetzl. Rentenversicherung: wie kommt man als Selbstständiger dort raus??