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    Frage zur Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.08 18:52:16 von
    neuester Beitrag 23.04.08 10:13:09 von
    Beiträge: 34
    ID: 1.139.855
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      schrieb am 26.03.08 18:52:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe mir in diesem Jahr einen Verlustvortrag infolge von Aktienverkäufen innerhalb der Speku-Frist eintragen lassen. Den kann ich ja bis 2013 übertragen. Frage: Lassen sich auch künftig nur Gewinne aus Aktienverkäufen gegenrechnen, oder auch Dividenden und Zinseinkünfte? Vielen Dank für Eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 19:13:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.732.954 von crimson am 26.03.08 18:52:16oder auch Dividenden und Zinseinkünfte?

      Nein!
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 19:41:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.732.954 von crimson am 26.03.08 18:52:16Es lassen sich beim Verlustvortrag NUR die Gewinne gegenrechnen. Zinseinkünfte und Dividenden fliessen in die Lohn-/Einkommenssteuer ein
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 20:23:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      neue Verluste ab 2009 können soweit ich weiß sehr wohl mit Zinsen/Dividenden verrechnet werden. "Alte" leider nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 21:34:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.734.016 von hegels am 26.03.08 20:23:28Neue Aktienverluste ab 2009 können leider auch nicht mit Zinsen/Dividenden verrechnet werden.
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      schrieb am 27.03.08 18:07:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.734.617 von TokioBill am 26.03.08 21:34:05euch allen vielen Dank :lick:
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 22:59:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi, mich beschäftigt auch das Thema Verrechnung von von Aktiengewinnen u. -verlusten aber in etwas anderer Form:
      Wenn ich in 2009 Aktien mit z.B. einem gewinn von 2.000 € verkaufe, führt mein broker die Abgeltungssteuer usw. ab.
      Wenn ich danach Optionsscheine für 2000 € kaufe und kurz darauf einen Totalverlust damit einfahre, habe ich einen Verlust von 2.000 € zum Gegenrechnen und muß für diese beiden Geschäfte insgesamt keine Steuer zahlen. Aber wann bekomme ich dann die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurück? In 2010 mit der Steuerklärung?
      Ich finde, das ist eine riesengroße Abzocke oder liege ich mit meiner Meinung falsch? (Übergangsregelungen mal außen vor, mir geht es ums Prinzip)
      Danke für eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 13:50:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      wie auch immer
      vielleicht wird die abgeltungssteuer ja noch verschoben odr geändert
      oder für verfassungswidrig erklärt( in einigen jahren)

      fakt ist jedenfalls für mich, daß sie im zusammenhang mit einem dann zu erwartenden richtigen mörderischedn crash eingeführt wird.
      denn:
      die probleme sind ungelöst
      und zu viele leute haben zu viel geld
      leute mit geld kann man nicht kontrollieren bzw. zu arbeit um jeden preis zwingen

      daher für mich ist der stichtag der abgeltungssteuer zugleich der zeitpunkt, zu dem ich aussteigen werde, selbst bei zahlung der steuer:D

      cura
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 23:56:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      @BriGri

      Im Moment lautet die Empfehlung im Bankenverband, dass die Verlustverrechnung taggleich erfolgt, d.h. du bekommst die zuviel bezahlten Steuern mit deinem Verlusttrade zurückerstattet.

      Theoretisch ist es für Banken allerdings möglich dies zu ändern.
      Der Gesetzgeber sagt nur, dass die Verlustverrechnung innerhalb eines Steuerjahres erfolgen muss (also im schlimmsten Fall erfolgt die Steuerrückerstattung nur einmal pro Jahr).
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 09:25:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.852.430 von Traumtaenzer am 09.04.08 23:56:39woher hast du das?

      bisher habe ich nur gehört, dass bereits abgeführte steuern nicht erstattet werden.

      wenn du erst den verlust hast und dann den gewinn, funktioniert es - aber umgekehrt nicht.

      wäre auch logisch, denn woher soll die bank auch das geld nehmen, das sie dir erstatten soll? aus eigenen mitteln vorstrecken, bis das finanzamt mal eine erstattung macht?
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 17:39:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.853.596 von greatmr am 10.04.08 09:25:53Richtig.

      Bank gleicht einmal pro Monat mit dem Finanzamt aus.
      Avatar
      schrieb am 11.04.08 10:16:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.859.111 von Traumtaenzer am 10.04.08 17:39:50Wie würde das also funktionieren ?

      Ich bekomme mit jedem abgeschlossenen Trade einen Abzug bzw. eine Gutschrift auf mein Konto ? Nur das wäre fair.

      Wann die Bank mit dem FA ausgleicht, interessiert mich weniger.
      Avatar
      schrieb am 11.04.08 18:01:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.734.617 von TokioBill am 26.03.08 21:34:05der zeitpunkt, wann gewinn oder verlust eintritt, lässt sich mit der abgeltungssteuer nicht mehr beeinflußen.


      eine beschränkte verlustverrechnung mit anderen einkünften war nach dem urteil Az. IX R 28/05
      http://stb-web.de/article.php/id/2132 bisher verfassungsgemäß (s. letzter satz).

      ob das bedacht wurde, wohl kaum?

      !d.h. im umkehrschluss, die geplante nichtverrechenbarkeit ist vorbehaltlich verfassungswidrig, denn das argument mit "der wahl des veräußerungszeitpunkts" fällt ja weg!

      ich sage heute schon voraus: die werden sich nicht daran halten und davon abbringen lassen!
      Avatar
      schrieb am 11.04.08 18:09:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.835.716 von curacanne am 08.04.08 13:50:34man kann nur noch sagen, hoffentlich geht die talfahrt weiter, und viele gehen raus aus aktien, damit die abgeltungssteuer ein richtiger flop wird.

      denn ohne gewinne, keine steuer!


      na gut, dann machen die halt noch eine verlust-steuer.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.04.08 08:11:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.859.111 von Traumtaenzer am 10.04.08 17:39:50das würde aber ein teures geschäft für die bank werden.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.04.08 20:10:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.871.993 von greatmr am 12.04.08 08:11:35Wieso?
      Das ganze ist eher eine Reduktion der Zahllast an das Fi.Amt da da sowieso monatlich die (bisherige) ZASt abgeführt wird.
      Diese ist in jedem Fall immer höher als die Verlustverrechnung
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 09:03:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.902.074 von Traumtaenzer am 16.04.08 20:10:42hmm... ok - das könnte passen... ;)
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 09:51:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.864.155 von florentin am 11.04.08 10:16:43Was ist denn jetzt nun die Meinung zur praktischen Umsetzung ? Abzug bzw. Gutschrift sofort mit jedem Trade ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 11:27:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.905.449 von florentin am 17.04.08 09:51:26Wie bereits erwähnt ist die taggleiche Verlustverrechnung der Vorschlag des Bundesverbands der Banken.
      M.E. werden das einige von Beginn an machen und die anderen werden wohl nachziehen müssen (marktgetrieben).
      Der Gesetzgeber verpflichtet nur zu einem jährlichen Verlustausgleich.

      Der Steuerabzug findet in jedem Fall bei jedem Trade bzw. in einer Über-Nacht-Verarbeitung am nächsten Tag statt.
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 09:44:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.906.469 von Traumtaenzer am 17.04.08 11:27:24Danke, aber ich möchte das gern genau verstehen: Was bedeutet "taggleiche Verlustverrechnung" ?

      Angenommen ich schliesse am ersten Tag einen Trade ab, mit Verlust. Bekomme ich dafür sofort eine Steuergutschrift ?

      Angenommen ich trade weiter, immer nur Verluste. Die Steuergutschriften summieren sich.

      Angenommen, ich höre dann mit dem Traden auf (bei dieser Bank). Per Saldo Verluste.

      Jetzt der Blick weg von der Bank und zum Finanzamt. Einkünfte aus Wertpapiergeschäften per saldo negativ. Angenommen: sonst keine Einkünfte. Aber per Abgeltungssteuer Gutschriften.

      Das zeigt eigentlich doch, dass Abgeltungssteuer auf Spekulationsgeschäfte nicht funktionieren kann ...
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 10:01:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.915.454 von florentin am 18.04.08 09:44:07wenn du mit unterschiedlichen banken arbeitest, kannst du verluste mit gewinnen über das finanzamt verrechnen lassen. das sparst du dir, wenn du alle geldanlagen bei einer bank unterhältst. ;)

      ansonsten bekommst du natürlich nur eine erstattung aus verlusten, wenn du vorher gewinne gemacht hattest....
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 21:48:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      ansonsten bekommst du natürlich nur eine erstattung aus verlusten, wenn du vorher gewinne gemacht hattest....


      Ja wieso denn das nun ?? Wo steht das ?

      Gewinne sofort abgelten ja, aber Verluste sofort abgelten nein ??
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 01:37:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.923.313 von florentin am 18.04.08 21:48:51du meinst das Finanzamt sollte dir Geld schenken, wenn du Verluste machst?
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 08:12:00
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.924.255 von hegels am 19.04.08 01:37:08...das FA beteiligt sich doch auch forsch an den Gewinnen. Selbstverständlich sollte es sich dann auch an den Verlusten beteiligen!

      Ist doch zum Kotzen: Wenn es gut läuft, egal ob im Depot oder den Unternehmen, dann steht der Staat sofort da und hält die Hand auf, als sei es die natürlichste Sache der Welt. Aber wehe, es gibt 'mal Minus: Da hat er dann plötzlich garnichts mehr damit zu tun; ist dann auf einmal alles Privatrisiko.

      "Sozialisierung der Verluste", wenn ich das schon höre: Genau umgekehrt ist es doch. Machen die Banken Gewinne, will der Staat - klar - die Steuern, machen sie Verluste ist es unternehmerisches Risiko. Es läuft doch heute so: Gewinne werden sozialisiert, Verluste privatisiert. Im Großen wie im Kleinen.

      Und die gleichgeschalteten öffentlich-rechtlichen Medien propagieren es genau falsch herum. Wann fangen die Deutschen endlich an selbst zu denken?
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 16:56:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.924.460 von abtdir am 19.04.08 08:12:00da ist was dran, aber wie kommen Dritte dazu, sich an deinen Verlusten zu beteiligen? Die Perversion besteht in der Besteuerung von Kursgewinnen (die im Fall des Falles mit bereits x-fach versteuerten Geld erzielt werden), nicht darin, dass es für Verluste keine Staatsknete gibt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 21:23:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.915.454 von florentin am 18.04.08 09:44:07Hey Florentin,

      da hast du was falsch verstanden.
      Du bekommst nicht bei jedem Verlusttrade eine Steuerrückerstattung sondern nur (und bis zu der Höhe) in der bereits in früheren Trades Steuern auf Gewinne abgeführt wurden.
      Daher wird dein Saldo mit dem Fi.Amt niemals positiv.

      Die Verlusttrades werden in einem "virtuellen" Konto zwischengespeichert. Wenn du dann ein Gewinntrade machst, wird dann keine Steuer abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 10:26:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.924.255 von hegels am 19.04.08 01:37:08du meinst das Finanzamt sollte dir Geld schenken, wenn du Verluste machst?

      Nicht Geld schenken, aber von mir ohnehin zu zahlende Steuern mindern.

      So ist das ja auch z.B. bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, die positive Einkommen aus anderen Kategorien und damit die zu zahlenden Steuern mindern.

      Bei der Abgeltungssteuer eben dann sofort mit jedem Trade. Das wäre die logischste und einfachste Durchführung.

      Wer das konsequent durchdenkt, sollte eigentlich zum Schluss kommen, dass eine echte Abgeltungssteuer auf (nicht zwangsweise positive) "Spekulationserlöse" systematisch nicht möglich ist. Es wird immer Fälle geben, in denen hinterher "veranlagt" werden muss. Und der Gesamtaufwand (FA + Banken + Steuerpflichtiger) wird dadurch auch nicht geringer.
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 11:45:06
      Beitrag Nr. 28 ()
      Und der Gesamtaufwand (FA + Banken + Steuerpflichtiger) wird dadurch auch nicht geringer.

      richtig - wird aber vom beamten des finanzamtes (im wesentlichen) auf die banken übertragen. die dürfen den job kostenlos machen und im gegenteil sogar noch die anfallenden kosten übernehmen...
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 01:20:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      >Nicht Geld schenken, aber von mir ohnehin zu zahlende Steuern mindern.

      machen die doch. Aber halt voraussichtlich zeitverzögert, weil der Staat gerne dein Geld zinsenlos länger hat. Willkommen in Deutschland - Quellensteuer auf Kursgewinne, sowas muss einem erst mal einfallen. Gibts auf der ganzen Welt nicht, aus gutem Grund.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 09:37:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Danke für die Klarstellungen !

      auf die banken übertragen. die dürfen den job kostenlos machen

      Ich bin ziemlich sicher, dass die Banken ihre Kosten an ihre geschätzten Kunden weiterreichen werden ... Meine Bank verrechnet mir heute schon 30 Euro pro Jahreserträgnisaufstellung.


      Ein ähnliches Thema: gezahlte Stückzinsen beim Kauf von Anleihen. Wie soll denn das abgeltungssteuermässig gehandhabt werden ?
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 10:55:03
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.939.047 von florentin am 22.04.08 09:37:46Meine Bank verrechnet mir heute schon 30 Euro pro Jahreserträgnisaufstellung

      interessant. :eek:
      deine bank ist aber nach §24c EStG verpflichtet, dir eine gesamtaufstellung zukommenzulassen. das dürfen die dir auch meines wissens nicht in rechnung stellen (für sachen, zu denen banken gesetzlich verpflichtet sind, dürfen sie keine kosten in rechnung stellen - siehe freistellungsaufträge, pfändungsbearbeitung, rücklastschriften usw...) nur, wenn du zusätzlich noch irgendwelche bescheinigungen haben möchtest.... :rolleyes:

      gezahlte Stückzinsen beim Kauf von Anleihen erhöhen (wie jetzt auch schon) deinen freibetrag. das wird ebenfalls über diesen erträgnis- bzw. verlusttopf bei deiner bank verrechnet
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 15:05:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.939.894 von greatmr am 22.04.08 10:55:03Jahresbescheinigung ungleich Jahreserträgnisaufstellung
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 09:55:45
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.942.501 von Kaufangebot am 22.04.08 15:05:10Jahresbescheinigung ungleich Jahreserträgnisaufstellung

      Genau. Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung liefert meine Bank mir (ungefragt !) eine Variation derselben Information (mit mehr Details, die aber nicht wirklich hilfreich sind), und dafür darf ich bezahlen.

      Wollte ich das abbestellen, bekäme ich sicher die Antwort, dass eine solche individuelle Änderung noch teurer ist als die routinemässige Aufstellung ...
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 10:13:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.949.074 von florentin am 23.04.08 09:55:45frag doch einfach mal nach.... :rolleyes:


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