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    Entfernungspauschale - Stand der Dinge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.08 12:36:20 von
    neuester Beitrag 07.04.08 18:40:53 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 28.03.08 12:36:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Hätte dazu ein paar Fragen.

      1. Sind die Steuerbescheide für 2007 alle automtisch "teilweise Vorläufig" in dem Punkt der Entfernungspauschale?

      2. Was ist generell Stand der Dinge? Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

      Thx. Choco
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 14:37:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.749.196 von Choco2 am 28.03.08 12:36:20Hallo Choco2,

      die (Einkommen-)Steuerbescheide 2007 ergehen hinsichtlich der Kürzung der Pendlerpauschale und wegen dem anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nach § 165 Abgabenordnung vorläufig, d.h. entscheidet das Bundesverfassungsgericht gegen die Kürzung der Pendlerpauschale, werden die Steuerbescheide automatisch von Amtswegen geändert und die volle Pendlerpauschale ab dem 1. km wird angerechnet.

      Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, weiß glaube ich niemand so genau! Sorry!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 18:42:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.750.659 von DGierth am 28.03.08 14:37:11Angeblich kommt die Entscheidung noch heuer. Siehe die in 2008 zu erledigenden Verfahren auf der Homepage des BVerfG
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigu…
      Hier die Nr. 7 des 2. Senats
      pegru
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 12:51:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gab doch irgendein weiteres Verfahren, wo es nicht um die Höhe der abzusetzenden Kilometer, sondern auch um die Höhe der Pauschale ging.
      Da mußte man doch aber gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben, wenn man davon partizipieren möchte, das diese 30 Cent pro km zu niedrig angesetzt wurden. Oder habe ich da irgendwo was im "Vorbeigehen" falsch gelesen? Gibt es irgendeinen Link zu Muster-Einsprüchen?
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 15:07:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #3:

      7. - 2 BvL 1/07 -
      - 2 BvL 2/07 - Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen zur Prüfung der Frage, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz - EStG ? in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl I S. 1652) mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, sowie Vorlage des Finanzgerichts des Saarlandes zur Prüfung der Frage, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit sie zu einer Beschränkung der Steuerfreiheit des Existenzminimums führen kann, und mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit sie für beiderseits berufstätige Ehegatten Geltung beansprucht (Pendlerpauschale).

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      Avatar
      schrieb am 06.04.08 16:20:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi, also wenn du willst dass die gesamten Kilometer angesetzt werden musst du Einspruch einlegen mit dem Hinweis der anhängigen Verfahren (einfach mal googlen). Wenn aber das Bundesverfassungsgericht sagt, dass nichts verfasssungswidrig ist musst du nachzahlen. Also überlegs dir genau. Ne plötzliche Erstattung ist angenehmer...
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 07:54:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Natürlich möchte ich die gesamten Km angerechnet bekommen, aber m.E. läuft es doch momentan so, daß man die ganzen Km in die Steuerklärung reinschreibt, das FA automatisch 20 Km abzieht und im Steuerbescheid dann ein Vorläufigkeitsvermerk erscheint; sollte das Verfassungsgericht entscheiden, daß diese Nicht-Anrechnung der ersten 20 Km unrechtmäßig ist, gibt automtisch das "fehlende" Geld zurück; so habe ich es jedenfalls aus der Presse in Erinnerung. Da müßte ich also nichts tun...
      Ich meine aber gelesen zu haben, daß es ein weiteres Verfahren geben soll, wo es um die Höhe dieser 30 Cent pro Entfernungskilometer geht, und da muß man wohl explizit Einspruch gegen den Steurbescheid, wenn er denn mal da ist, einlegen. Ich finde es bloß nicht mehr.....
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 11:03:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.822.598 von SusanneB am 07.04.08 07:54:05suchmaschine hilft ;)

      unter vorbehalt:

      die höhe der entfernungspauschale wird auch erfasst, vom vermerk.

      mal was gutes.

      www.jurablogs.com/de/entfernungspauschale-und-vorlaeufigkeitsvermerk
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 18:40:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ xytrader: Super, vielen Dank!
      Suchmaschine... klar, aber manchmal kommt man nicht auf das Naheliegende...:lick:


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