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    Spekulationssteuer + und - - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.08 11:55:01 von
    neuester Beitrag 20.05.08 18:29:18 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.139.959
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      Avatar
      schrieb am 30.03.08 11:55:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Frage an die Fachleute.
      Habe anfang dieses Jahres Dax-Aktien gekauft,welche jetzt einen
      Gesamtverlust von 10000€ haben.
      Als der Dax zu sinken begann,habe ich mit Zertis auf fallende
      Kuse Gewinne von 10000€ gemacht und diese auch realisiert.
      Da ich mein Depo für 2009 neu ausrichten möchte,habe ich folgenden
      Gedanken.
      Ich verkaufe die Aktien bei denen ich bis jetzt Verluste habe und
      rechne das gegen die Gewinne aus den Zertis.
      Ist das so möglich,oder habe ich da einen Gedankenfehler?
      Ich möchte auf keinen Fall Spekusteuern zahlen.
      Besten Dank im voraus für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 30.03.08 12:10:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.759.950 von wirni am 30.03.08 11:55:01ja kannst du so machen
      Avatar
      schrieb am 30.03.08 12:20:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.759.950 von wirni am 30.03.08 11:55:01Vorsicht !

      Du kannst zwar gegenrechnen, aber bei Zertifikaten gilt das
      Halbeinkünfteverfahren nicht, bei Aktien dagegen schon.

      Das bedeutet in deinem Fall, daß Du die Verluste aus Aktien
      nur zur Hälfte anrechnen kannst, die Zertifikatsgewinne aber
      voll in die Rechnung eingehen.

      Das hättest Du besser andersrum gemacht :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.08 13:08:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      an vvogel
      vielen dank für den tipp mit den halbeikünfteverfahren.
      werde meine aktien jetzt noch ein bischen länger behalten.
      der dax wird mit sicherheit noch etwas runter gehen und dann
      kann ich gegenrechnen und mich für 2009 neu orientieren.;)
      Avatar
      schrieb am 30.03.08 13:28:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.760.233 von wirni am 30.03.08 13:08:53Du kannst doch trotzdem gegenrechnen. Und für den Restgewinn bezahlst du eben Steuern, das ist doch immer noch besser als noch mehr Verluste zu machen wie du schreibst nur um keine Steuern zu bezahlen.

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      Avatar
      schrieb am 30.03.08 22:15:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.760.291 von 1erhart am 30.03.08 13:28:41Na ja, ab 1.1.2009 gibt es die HEV nicht mehr sondern es gilt für Zertis und Aktien jeweils 25+3= 28% Abgeltungssteuer, dann sind wir diese Sorgen los, und bald auch unser Geld.:mad::mad::mad:
      Drecksladen von Politiker:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 14:34:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.759.950 von wirni am 30.03.08 11:55:0110k Shares Verlust = 5k Verlust Anrechnung
      10k Derrivate Gewinn = Steuersatz x, sagen wir mal 20% 2k € Steuern

      Rechnung 5k - 2k = 3k verbleibender Verlustvortrag. Ergo keine Steuern.

      Wo ist das Problem?
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 14:51:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.799.108 von enuxx am 03.04.08 14:34:185k (50% von 10k) Verlust
      10k Gewinn
      ergibt 5k gewinn
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 21:55:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.799.309 von Kaufangebot am 03.04.08 14:51:14Hast völlig recht. Meine Rechnung ist natürlich Bullshit. Danke für die Korrektur. Ich habe irgendwie nur noch in Steuerkategorien gedacht. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.04.08 12:18:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Frage:
      wie sieht es mit der Spekulationssteuer bei gemeinsamer Veranlagung aus? Können hierbei Spekulationsgewinne eines Ehepartners mit Spekulationsverlusten des anderen Ehepartners verrechnet werden? Danke!
      Ciao
      Romano
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 16:03:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.000.910 von Romano am 30.04.08 12:18:04Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten erfolgt eine getrennte Ermittlung der Einkünfte eines jeden Ehegatten:
      § 26b EStG:
      Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.

      Ein Verlustausgleich innerhalb der Familie ist damit nicht möglich, denn die Einkünfte wurden getrennt erzielt. Handelt es sich allerdings um ein Gemeinschaftsdepot, werden die Einkünfte jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet.
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 15:58:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.070.751 von lalin1972 am 10.05.08 16:03:01danke!
      Ist mir schon klar. Meine Frage aber: können bei der Zusammenveranlagung die (vorher jeweils getrennt) ermittelten Spekulationsverluste eines Ehepartners mit den Spekulationsgewinnen des anderen Ehepartners verrechnet werden?
      Oder müssen die Gewinne versteuert werden und die Verluste des anderen Ehepartners können nur vorgetragen werden?
      Danke im Voraus! Romano
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 22:31:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.111.526 von Romano am 16.05.08 15:58:35Saß gestern über meiner Steuererklärung. Dabei ist mir aufgefallen, dass meine Bank in der Jahresbescheinigung die Gewinne, die ich mit Akltien gemacht habe, die ich über ein Jahr gehalten hatte, gar nicht aufgeführt hat.
      Ist das so tatsächlich in Ordnung? Muss ich diese Gewinne dem Finanzamt nicht mitteilen ?

      Gruß

      Hugobald
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 13:36:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.129.280 von Hugobald am 19.05.08 22:31:22glückwunsch...

      musste nicht.

      s. anleitung zur anlage so.


      das alles wird erst 2010 interessant, weil man dann die erklärung für 09 machen wird.


      wenn du die gewinne aber unbedingt versteuern willst, gebe ich dir mal meine bankverbindung durch,:D
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 14:32:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.817 von xytrader am 20.05.08 13:36:34kleiner zusatz:

      käufe in ´09 und verkäufe in ´10 werden natürlich erst 2011 berücksichtigt - unabhängig von der haltefrist.
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 18:11:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.817 von xytrader am 20.05.08 13:36:34das ist natürlich völliger Blödsinn. Die Bescheinigung der Bank ist lediglich zur Unterstützung gedacht. Wenn du deine Gewinne nicht angibst, hinterziehst du de jure Steuern. De facto mag das Risiko entdeckt zu werden gering sein. Eventuell.
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 18:12:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.133.295 von xytrader am 20.05.08 14:32:09sorry, wenn das Gewinne außerhalb der Spekulationsfrist waren, dann natürlich obsolet... - hatte ich ganz überlesen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 18:29:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.135.632 von hegels am 20.05.08 18:12:42Bedanke mich für eure Beschäftigung mit meinem kleinen Anliegen.

      Danke

      Hugobald


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