Spekulationssteuer + und - - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.03.08 11:55:01 von
neuester Beitrag 20.05.08 18:29:18 von
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Eine Frage an die Fachleute.
Habe anfang dieses Jahres Dax-Aktien gekauft,welche jetzt einen
Gesamtverlust von 10000€ haben.
Als der Dax zu sinken begann,habe ich mit Zertis auf fallende
Kuse Gewinne von 10000€ gemacht und diese auch realisiert.
Da ich mein Depo für 2009 neu ausrichten möchte,habe ich folgenden
Gedanken.
Ich verkaufe die Aktien bei denen ich bis jetzt Verluste habe und
rechne das gegen die Gewinne aus den Zertis.
Ist das so möglich,oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Ich möchte auf keinen Fall Spekusteuern zahlen.
Besten Dank im voraus für die Antworten.
Habe anfang dieses Jahres Dax-Aktien gekauft,welche jetzt einen
Gesamtverlust von 10000€ haben.
Als der Dax zu sinken begann,habe ich mit Zertis auf fallende
Kuse Gewinne von 10000€ gemacht und diese auch realisiert.
Da ich mein Depo für 2009 neu ausrichten möchte,habe ich folgenden
Gedanken.
Ich verkaufe die Aktien bei denen ich bis jetzt Verluste habe und
rechne das gegen die Gewinne aus den Zertis.
Ist das so möglich,oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Ich möchte auf keinen Fall Spekusteuern zahlen.
Besten Dank im voraus für die Antworten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.759.950 von wirni am 30.03.08 11:55:01ja kannst du so machen
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.759.950 von wirni am 30.03.08 11:55:01Vorsicht !
Du kannst zwar gegenrechnen, aber bei Zertifikaten gilt das
Halbeinkünfteverfahren nicht, bei Aktien dagegen schon.
Das bedeutet in deinem Fall, daß Du die Verluste aus Aktien
nur zur Hälfte anrechnen kannst, die Zertifikatsgewinne aber
voll in die Rechnung eingehen.
Das hättest Du besser andersrum gemacht
Du kannst zwar gegenrechnen, aber bei Zertifikaten gilt das
Halbeinkünfteverfahren nicht, bei Aktien dagegen schon.
Das bedeutet in deinem Fall, daß Du die Verluste aus Aktien
nur zur Hälfte anrechnen kannst, die Zertifikatsgewinne aber
voll in die Rechnung eingehen.
Das hättest Du besser andersrum gemacht
an vvogel
vielen dank für den tipp mit den halbeikünfteverfahren.
werde meine aktien jetzt noch ein bischen länger behalten.
der dax wird mit sicherheit noch etwas runter gehen und dann
kann ich gegenrechnen und mich für 2009 neu orientieren.
vielen dank für den tipp mit den halbeikünfteverfahren.
werde meine aktien jetzt noch ein bischen länger behalten.
der dax wird mit sicherheit noch etwas runter gehen und dann
kann ich gegenrechnen und mich für 2009 neu orientieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.760.233 von wirni am 30.03.08 13:08:53Du kannst doch trotzdem gegenrechnen. Und für den Restgewinn bezahlst du eben Steuern, das ist doch immer noch besser als noch mehr Verluste zu machen wie du schreibst nur um keine Steuern zu bezahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.760.291 von 1erhart am 30.03.08 13:28:41Na ja, ab 1.1.2009 gibt es die HEV nicht mehr sondern es gilt für Zertis und Aktien jeweils 25+3= 28% Abgeltungssteuer, dann sind wir diese Sorgen los, und bald auch unser Geld.
Drecksladen von Politiker
Drecksladen von Politiker
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.759.950 von wirni am 30.03.08 11:55:0110k Shares Verlust = 5k Verlust Anrechnung
10k Derrivate Gewinn = Steuersatz x, sagen wir mal 20% 2k € Steuern
Rechnung 5k - 2k = 3k verbleibender Verlustvortrag. Ergo keine Steuern.
Wo ist das Problem?
10k Derrivate Gewinn = Steuersatz x, sagen wir mal 20% 2k € Steuern
Rechnung 5k - 2k = 3k verbleibender Verlustvortrag. Ergo keine Steuern.
Wo ist das Problem?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.799.108 von enuxx am 03.04.08 14:34:185k (50% von 10k) Verlust
10k Gewinn
ergibt 5k gewinn
10k Gewinn
ergibt 5k gewinn
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.799.309 von Kaufangebot am 03.04.08 14:51:14Hast völlig recht. Meine Rechnung ist natürlich Bullshit. Danke für die Korrektur. Ich habe irgendwie nur noch in Steuerkategorien gedacht.
Frage:
wie sieht es mit der Spekulationssteuer bei gemeinsamer Veranlagung aus? Können hierbei Spekulationsgewinne eines Ehepartners mit Spekulationsverlusten des anderen Ehepartners verrechnet werden? Danke!
Ciao
Romano
wie sieht es mit der Spekulationssteuer bei gemeinsamer Veranlagung aus? Können hierbei Spekulationsgewinne eines Ehepartners mit Spekulationsverlusten des anderen Ehepartners verrechnet werden? Danke!
Ciao
Romano
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.000.910 von Romano am 30.04.08 12:18:04Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten erfolgt eine getrennte Ermittlung der Einkünfte eines jeden Ehegatten:
§ 26b EStG:
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.
Ein Verlustausgleich innerhalb der Familie ist damit nicht möglich, denn die Einkünfte wurden getrennt erzielt. Handelt es sich allerdings um ein Gemeinschaftsdepot, werden die Einkünfte jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet.
§ 26b EStG:
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.
Ein Verlustausgleich innerhalb der Familie ist damit nicht möglich, denn die Einkünfte wurden getrennt erzielt. Handelt es sich allerdings um ein Gemeinschaftsdepot, werden die Einkünfte jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.070.751 von lalin1972 am 10.05.08 16:03:01danke!
Ist mir schon klar. Meine Frage aber: können bei der Zusammenveranlagung die (vorher jeweils getrennt) ermittelten Spekulationsverluste eines Ehepartners mit den Spekulationsgewinnen des anderen Ehepartners verrechnet werden?
Oder müssen die Gewinne versteuert werden und die Verluste des anderen Ehepartners können nur vorgetragen werden?
Danke im Voraus! Romano
Ist mir schon klar. Meine Frage aber: können bei der Zusammenveranlagung die (vorher jeweils getrennt) ermittelten Spekulationsverluste eines Ehepartners mit den Spekulationsgewinnen des anderen Ehepartners verrechnet werden?
Oder müssen die Gewinne versteuert werden und die Verluste des anderen Ehepartners können nur vorgetragen werden?
Danke im Voraus! Romano
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.111.526 von Romano am 16.05.08 15:58:35Saß gestern über meiner Steuererklärung. Dabei ist mir aufgefallen, dass meine Bank in der Jahresbescheinigung die Gewinne, die ich mit Akltien gemacht habe, die ich über ein Jahr gehalten hatte, gar nicht aufgeführt hat.
Ist das so tatsächlich in Ordnung? Muss ich diese Gewinne dem Finanzamt nicht mitteilen ?
Gruß
Hugobald
Ist das so tatsächlich in Ordnung? Muss ich diese Gewinne dem Finanzamt nicht mitteilen ?
Gruß
Hugobald
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.129.280 von Hugobald am 19.05.08 22:31:22glückwunsch...
musste nicht.
s. anleitung zur anlage so.
das alles wird erst 2010 interessant, weil man dann die erklärung für 09 machen wird.
wenn du die gewinne aber unbedingt versteuern willst, gebe ich dir mal meine bankverbindung durch,
musste nicht.
s. anleitung zur anlage so.
das alles wird erst 2010 interessant, weil man dann die erklärung für 09 machen wird.
wenn du die gewinne aber unbedingt versteuern willst, gebe ich dir mal meine bankverbindung durch,
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.817 von xytrader am 20.05.08 13:36:34kleiner zusatz:
käufe in ´09 und verkäufe in ´10 werden natürlich erst 2011 berücksichtigt - unabhängig von der haltefrist.
käufe in ´09 und verkäufe in ´10 werden natürlich erst 2011 berücksichtigt - unabhängig von der haltefrist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.817 von xytrader am 20.05.08 13:36:34das ist natürlich völliger Blödsinn. Die Bescheinigung der Bank ist lediglich zur Unterstützung gedacht. Wenn du deine Gewinne nicht angibst, hinterziehst du de jure Steuern. De facto mag das Risiko entdeckt zu werden gering sein. Eventuell.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.133.295 von xytrader am 20.05.08 14:32:09sorry, wenn das Gewinne außerhalb der Spekulationsfrist waren, dann natürlich obsolet... - hatte ich ganz überlesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.135.632 von hegels am 20.05.08 18:12:42Bedanke mich für eure Beschäftigung mit meinem kleinen Anliegen.
Danke
Hugobald
Danke
Hugobald
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