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    Was passiert mit Optionsscheinen nach einem Aktiensplit? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.00 20:17:56 von
    neuester Beitrag 08.04.00 21:04:57 von
    Beiträge: 4
    ID: 114.002
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      schrieb am 08.04.00 20:17:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir bei folgender Frage helfen? Was passiert eigentlich mit Optionsscheinen bei einem Aktiensplit? Konkret handelt es sich um die Singulus-Call-Optionsscheine Nr. 844358 (Bezugsverhältnis 10:1, Basispreis 85 Eu) und Nr. 744114 (Bezugsverhältnis 10:1, Basispreis 40 Eu) und um den geplanten Split der Singulus-Aktie im Verhältnis 1:3.
      Wer weiss mehr darüber? Danke im voraus!
      Avatar
      schrieb am 08.04.00 21:02:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      na, was wohl?

      Das Bezugsverhältnis wird entsprechend geändert...
      also bleibt alles beim alten.

      Richtig verzwickt wird es nur bei Fusionen - da gibt es ziemlich gemeine OS-Emittenten, denn das liegt in deren Ermessen ...
      So geschehen z.B. bei der Fusion Daimler/Chrysler.
      Wer z.B. den OS von WDR hatte, war gekniffen - wie ich. HAbe damals schnell verkauft....

      Gruß

      D.T.
      Avatar
      schrieb am 08.04.00 21:04:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Wolfgang,

      die Basis der Optionsscheine wird auch geteilt im gleichen Verhältnis wie die Aktien und das Bezugsverhältnis entsprechend erhöht.

      Beispiel:
      Basis=100,00; BZV=0,10; Split=1:3

      Nach dem Split:
      Basis=0,33; BZV=0,30

      mfg, fs
      Avatar
      schrieb am 08.04.00 21:04:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Korrektur: Basis=33,33


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