checkAd

    Lohnsteuer bei Ferienjob ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.08 18:15:47 von
    neuester Beitrag 18.04.08 14:39:47 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.140.180
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 8.729
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 18:15:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Darf ich mal mit dem Nick meines Vaters (derzeit i. Urlaub)
      ganz leise folgende Frage stellen?

      Ich bin Schüler u. habe in den Osterferien gearbeitet.
      Verdient habe ich rund 400 Euro, die ich
      hoffentlich bald bekomme.
      Vom Lohnbüro bekam ich die Aussage, dass
      mir rund 100 EURO Lohnsteuer einbehalten wird.
      Leider erfolgte die Abrechnung nicht über Minijob,
      war dem Arbeitgeber wohl zu teuer, wäre für mich dann netto.
      So werde ich wohl kostengünstig über max 50 Tage/Jahr etc.
      abgerechnet.
      Ist der Einbehalt der L-Steuer korrekt ? (Ich glaube schon..)
      Besteht eine Möglichkeit vor Abgabe der Steuererklärung 08,
      habe ich als 15jähriger noch nie gemacht, an dieses Geld zu
      kommen?

      Schönen Sonntag und bitte nichts meinem Vater verraten. Danke!
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 21:32:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      dein arbeitgeber
      will dich schwarz einstellen !!!!
      weil miniJob zu teuer ist ??? :eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      http://www.steuern-online.de/rechner/minijob/index.html


      die lohnsteuer bekommst du anfang 2009 wieder vom finanzamt
      wenn du deinen steuerjahres ausgleich für 2008 machst !!
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 22:41:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.820.900 von alexmay am 06.04.08 18:15:47Hallo,

      kann es sein daß die dich verarschen wollen????

      Entweder versteuert der Arbeitgeber mit 25% pauschaler Lohnsteuer, die aber auch er zahlen muss und nicht du oder bei Vorlage der Lohnsteuerkarte (die Du ja abgegeben hast) wird nach den normalen Angaben auf der LSt-Karte abgerechnet, bei Lohnsteuerklasse I fällt daher keine! Lohnsteuer an.

      Und da die Beschäftigung kurzfristig ist, auch keine Sozialversicherung.

      Alles ander wäre vom "Lohnbüro" schlichtweg falsch, wenn nicht gar dreist, Dir bei 400,- LSt i.H.v. 100,- abzuziehen!!!!!!!!!!

      LG
      Murphy
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 08:58:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meine Tochter bekam auch die Lohnsteuer abgezogen. Sozialversicherung entfällt. Sie bekam aber restlos jeden Euro vom Finanzamt zurück als sie zu Beginn des neuen Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich machte. Das ist in diesem Fall relativ unkompliziert. Einige Eintragungen in die Formulare -liegt beim Finanzamt aus- gemeinsam mit der Steuerkarte dort abgeben und 4 Wochen später wird das Geld überwiesen.;)
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 09:20:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.820.900 von alexmay am 06.04.08 18:15:47Schönen Sonntag und bitte nichts meinem Vater verraten. Danke!

      Dadurch, dass Du hier unter seinem Namen schreibst, haste Dir ´n wunderbares Eigentor geschossen... ;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4360EUR +6,34 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 12:57:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Hr. lassmichrein
      warum?

      @ Hr. kurpf. und Hr.muphysopfer
      widersprechen sie sich nicht?



      @ Hr. nino
      nein, nicht schwarz! bei abrechnung ü. minijob
      wären angeblich ag-beiträge zu zahlen -kurzfristig
      keine beiräge!
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 13:02:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.825.170 von alexmay am 07.04.08 12:57:09Lohn/ Beamte Ang./Arb.
      Gehalt bis
      800,99 0,00 0,00
      0,00 0,00
      0,00 0,00
      108,58 108,58 L-Steuer
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 13:10:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.820.900 von alexmay am 06.04.08 18:15:47schüler ferienjob lohnsteuer

      Alles interessierende findest Du öocker, wenn Du bei Google obigen link eingibat.

      In meiner Firma wählen wir von den Möglichkeiten: Lohnsteuerkarterm, pauschaler 400€-Job oder kurzfristiger Beschäftigter die Lohnsteuerkarten-Vewrsion, weil der Schüler dann vom Finanzamt i.d.R. (wenn er sonst keine Einkünfte hat) alle ganz einfach zurückholen kann.

      Das macht Dir zwar etwas Aufwand, ist aber gleich ein gutes Training für die Bürokratiebewältigung im späteren "richtigen Leben".:)

      m.E. hat das der Ag also richtig gemacht, Du hast keine Nachteile.

      Ein etwas besseres Vertrauensverhältnis zu Deinem Vater wäre aber auch nicht schlecht.

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 15:07:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.825.321 von oreganogold am 07.04.08 13:10:57@ Hr.oreganogold

      danke. das vertrauensverhältnis ist eigentlich schon i.o.

      das mit den steuern ist aber ganz schön kompiziert, wenn ich
      lese, wie verschieden hier die meinungen sind.

      gerade bei wikipedia gefunden:
      ###############
      Obwohl bereits bei Aufnahme der Beschäftigung deren Befristung feststeht, wird bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber unterstellt, dass der Schüler/Student während des ganzen Jahres Arbeitslohn beziehen wird. Dementsprechend muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten, auch wenn sicher ist, dass der Schüler/Student keine weiteren Einkünfte hat und haben wird. Ist auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse I eingetragen (was bei Studenten und Schülern die Regel sein dürfte), bleibt ein Monatslohn bis 898,65 Euro ohne Steuerabzug
      ##############

      Lohn bis 898 ohne steuerabzug!

      HILFE! Was ist denn jetzt richtig????????????????????
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 15:58:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.826.394 von alexmay am 07.04.08 15:07:45Das steht z.B. ausführlich bei:

      http://www.stb-moench.de/docs/Schueler_Studenten.pdf

      Danach ist es richtig, dass bis 898 € auch mit LSK nix abgezogen werden muss.

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 18:02:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.827.064 von oreganogold am 07.04.08 15:58:38Ich habe mir Deine Frage nochmal genau durchgelesen:

      Die Regelung mit den 898 Euro gilt nur, wenn Du Lohnsteuerklasse 1 auf der LSK eingetragen hast und die Lohnsteuerkarte auch dem Lohnbüro Deines AG ausgehändigt hast.

      Aber ich vermute nach Deiner Schilderung, Du besitzt gar keine Lohnsteuerkarte. Wenn Du Dir keine LSK vom Finanzamt besprgt hastm muss der Ag davon ausgehen, Dich nach Lohnsteuerklasse 6 zu behandeln. dann wird auch Steuer fällig.

      Sollte das der Fall sein, ist das Beste, Dir nachträglich beim FA eine LSK mit Klasse 6 zu besorgen und die Daten noch vom lohnbüro eintragen zu lassen (normalerweise haben die einen Ausdruck bon der DATEV dafür) . Keijne Angst, die Leute beim FA beissen nicht, sind meidt ganz nett, wenn man ein Anliegen hat.Damit beantragst Du Anfang nächstes Jahr in Deiner persönlichen Einkommenststeuererklärung (Formulare auch beim FA) die Rückzahlung der einbehaltenen Steuer durch das Finanzamt.

      Wie gesagt, gute Übung für das "wahre Leben". Unsereins wäre froh, wenn alles so einigermassen einfach wäre - und so wenig abgezogen würde wie bei Schülern..

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 17:14:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.828.815 von oreganogold am 07.04.08 18:02:46Hr. oreganogold

      danke für die info.
      vielleicht habe ich mich da unklar ausgedrückt:
      aber es ist in der tat so, dass ich eine Steuekarte
      abgegeben habe.
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 18:03:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      "es ist in der tat so, dass ich eine Steuekarte
      abgegeben habe."

      Und da du sicher Lohnsteuerklasse I hast,darf von deinem Lohn keine Lohnsteuer abgezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 12:53:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.838.529 von NATALY am 08.04.08 18:03:03@ Hr. Nataly

      Danke! Ja, Steuerklasse Nr. 1
      (ferienarbeit, soll so heißen: 50 tage regel,400 €
      verdient in zwei wochen)

      So langsam verstehe ich nix mehr. einer schreibt,
      steuerabzug ist o.k., wird durch erklärung am jahresende
      wiedergeholt, ein anderer sagt, nein, es wird nix abgezogen.....

      ..wer soll sich da letztlich noch auskennen....??

      ALLEN DANKE! ICH GEBS NUN AUF! LASSE DEN SACHVERHALT DURCH
      DEN STEUERBERATER MEINES VATERS KLÄREN.
      WOLLTE HALT SELBSTSTÄNDIG SEIN/WERDEN...........

      alen noch viel erfolg an der börse......oder wo auch immer
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 13:08:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.844.948 von alexmay am 09.04.08 12:53:20So langsam verstehe ich nix mehr. einer schreibt,
      steuerabzug ist o.k., wird durch erklärung am jahresende
      wiedergeholt, ein anderer sagt, nein, es wird nix abgezogen.....


      Wieso ? - eigentlich sind sich hier doch alle einig:

      A:

      Wenn Steuerklasse 1 - bis 898 Euro Lohn wird keinje Steuer einbehalten. (Wie NATALY richtig schreibt.) So sollte das in Deinem Fall eigentlich sein und aus Deiner LSK hervorgehen (nochmal beimm Lohnbüro Einsicht nehmen, das sollte doch zu machen sein ?)

      B:

      Wenn Steuerklasse 6 - ab dem ersten Euro wird besteuert. Neue LSK mit Sk 6 besorgen und am Jahresende Geld zurückholen, falls Das Lohnbüro nach SK 6 bestuert haben sollte, wäre da der Ausweg

      Welcher von beiden Fäallen für Dich zur Anwendung gekommen ist kannst Du spätestens Deiner LSK entnehmen, wenn Du sie vom AG zurückbekomst..

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 12:47:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.845.073 von oreganogold am 09.04.08 13:08:21So, nun liegt mir die Abrechnung vor; da sich hier
      so viele für mich engagiert haben, die Zahlen:

      2 Wo Arbeit = 56.50 Stunden x 7,5 €
      Eintritt 17.3. Austritt 28.3.
      St KL 1, Abrechng. via DATEV

      Steuer - Brutto 423,75€
      abzgl.
      Lohnsteuer 8,88€
      KiSteuer 0,72€

      Netto 414,15€

      Warum mir nun statt des anfangs genannen Berages
      nun 8,88€ Steuer abgezogen werden, verstehe ich immer
      noch nicht.

      Aber was soll ich mich noch aufregen?

      Allen nochmals vielen, vielen Dank!!
      Vielleicht kann ich ja mal was für Sie tun....
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 14:39:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      alexmay: Du hättest gleich am Anfang mitteilen sollen, dass du die 423,75 EUR in zwei Wochen verdient hast. Also gilt nicht die Monats-Lohnsteuertabelle und der Abzug der 8,88 EUR LSt ist korrekt.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Lohnsteuer bei Ferienjob ??