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    WEICHENDER ERBE erhält Austragshaus - Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.04.08 10:02:51 von
    neuester Beitrag 21.04.08 12:27:23 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 10.04.08 10:02:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      kurze Erläuterung der Sachlage:

      Meine Eltern sind Eigentümer einer Landwirtschaft. Sie haben vier Kinder. Rechtlich gibt es die Möglichkeit, alle Kinder, die den Hof nicht übernehmen, also sogenannte WEICHENDE ERBEN abzufinden.
      Bis 31.12.2005 gab es hier einen Freibetrag für den "Schenker" von 61.800 €. D. h., bei Schenkung eines z. B. Grundstücks wird rechtlich gesehen das Grundstück erst einmal aus dem landwirtschaftlichen Betrieb entnommen, bevor es dann per Schenkung den weichenden Erben übergeben wird. Diese Entnahme unterliegt der Besteuerung, bis 31.12.2005 jedoch wurde dem Entnehmenden ein Freibetrag von 61.800 € gewährt. Also nur der "Gewinn", der über diesen Betrag hinausgeht, unterliegt der Besteuerung.

      So, nun sind wir damals noch schnell zum Notar gegangen und hab mir per Schenkung und per vorzeitiger Abfindung als weichender Erbe ein Wohnhaus (Austragshaus) samt Grundstück übertragen lassen, um den Freibetrag nutzen zu können.

      Notariell hat alles prima geklappt. Nur bin ich jetzt etwas ins Grübeln gekommen. Eigentlich müsste man ja beim FA einen Antrag auf Entnahme machen. Das hat aber mein Vater (noch) nicht gemacht.
      Jetzt haben wir schon wieder Dezember und das FA hat immer noch nichts hören lassen, denn eigentlich weiß das FA ja darüber Bescheid, schließlich bekommt das FA doch Ablichtungen vom Notar usw.

      Meine Frage wäre eigentlich die: Kann es ein größeres Problem geben, wenn man diesen Entnahmeantrag nicht gestellt hat? Schließlich müssten ja meine Eltern dies in der EST-Erklärung angeben. Dazu muss ich aber sagen, dass meine Eltern bisher nie eine EST-Erklärung abgegeben haben, weil sie zu der Gruppe von Landwirten gehören, die das nicht müssen wegen Nichtveranlagung oder so ähnlich.

      Ich bin mir jetzt etwas unsicher, was ich machen soll. Im Prinzip geht es mir darum, dass dieser Freibetrag unbedingt genutzt werden kann bzw., dass meine Eltern keine horrenden Steuern zahlen müssen.
      Wie gesagt, merkwürdig ist, dass sich das FA noch gar nicht gerührt hat.

      Wäre um Stellungnahmen dankbar.


      Dies Beitrag schrieb ich vor etwas mehr als einem Jahr hier in diesem Forum. Seit der Schenkung zum 29.12.2005 sind nun schon ein paar Jahre vergangen. Noch immer frage ich mich, ob das Finanzamt noch etwas von sich hören lässt. Fakt ist, dass die notariellen Unterlagen ja dem Finanzamt vorliegen müssten, meine Eltern jedoch haben diese Entnahme des Wohnhauses immer noch nicht angegeben, eine EST-Erklärung für 2005 aber haben sie schon gemacht. Meine Frage wäre: Wie lange dauert es eigentlich, bis das Finanzamt notarielle Urkunden bekommt und diese prüft?

      Ich frage das deshalb, weil ich immer noch überlege, diese Entnahme nachträglich anzugeben. Auf der anderen Seite könnte dies aber zu einem bösen Erwachen führen, da immer noch nicht ganz klar ist, wieviel Steuern meine Eltern für die Entnahme trotz des Freibetrags von 61800 Euro bezahlen müssten.

      Ich finde das Ganze sowieso irgendwie ungerecht, da Schenkungen von Wohnhäusern bei Normalsterblichen wegen der hohen Freibeträge normalerweise kein Problem darstellen. Bei mir ist es ja nichts anderes, meine Eltern schenken mir ein Haus, jedoch wird hier die Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betrieb besteuert. Bescheuert. Sie bereichern sich ja nicht. Höchstens ich.

      Im Prinzip hängt alles davon ab, wie der Verkehrswert meines Hauses eingeschätzt wird. Von diesem Wert wird der Buchwert des Hauses(??) abgezogen, sodann der Freibetrag angesetzt und was davon überbleibt wird besteuert, und das kann eine ganze Menge sein.
      Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, wie ein Buchwert eines
      Hauses berechnet wird??


      Sicherlich wird der eine oder andere sagen, ich solle mich doch mal beim Bauernverband usw. erkundigen. Na ja, hat mein Vater damals auch per Telefon gemacht, aber da bekam er auch keine klare Antwort und heute sind halt schon ein paar Jahre vergangen und bevor ich da jetzt nochmal Staub aufwirble, möchte ich mich selbst noch mal etwas kundig machen.

      Wäre nett, wenn hier jemand zu meinen Fragen Stellung nehmen könnte.
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 10:45:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht 50€ für eine mündliche Auskunft eines Steuerberaters hätte Dich wahrscheinlich ein Jahr ruhiger schlafen lassen und womöglich ein Mehrfaches an Steuern gespart.

      Dein zuständiger Finanzbeamter hätte die Frage damals sogar kostenlos beantwortet, und als steuerehrlicher Bürger hätte es dann auch keine Mark mehr an Steuern gekostet.

      Auch jetzt würde ich an Deiner Stelle zumindest erstmal einen Steuerberater fragen. Die beißen nicht, verpetzen nicht und nehmen für eine so kleine, klar definierbare Frage nicht viel Geld. Nicht fragen und Steuern zahlen dürfte meist teurer werden.

      Wie Du ja richtigt erkannt hast, bekommt das Finanzamt Immobilientransfers zwangsweise mit - und fragt beim Verkäufer garantiert nach, was denn mit den Zinsen aus den Erträgen wäre. Da diese Zinsen aber normalerweise frühestens im Jahr nach dem Zufluß anfallen und daher auch erst mit der Steuererklärung dieses Jahres verschwiegen werden können, kann das Finanzamt auch frühestens nach Abgabe der diesbezüglichen oder nach endgültigem Ausbleiben einer rechtzeitigen Steuererklärung nachhaken. Sei unbesorgt, vergessen tun die das nicht. Ein Sechser im Lotto ist weit wahrscheinlicher als ein Vergessen seitens des Finanzamts :)

      Sollte allerdings keine Steuerpflicht entstanden sein, dann würde eine entsprechende Anfrage beim Finanzamt auch keine Kosten bringen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 11:09:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.680 von selbstaendiger am 10.04.08 10:45:26Das mit den Zinsen verstehe ich nicht so ganz.
      Es muss doch nur Steuern auf den Entnahmegewinn gezahlt werden.
      Und dieser Gewinn berechnet sich aus Verkehrswert des hauses minus
      Buchwert des Hauses. Davon wird der Freibetrag abgezogen. Was übrig
      bleibt ist der zu besteuernde Entnahmegewinn.

      Wo sollen hier Zinsen anfallen, wenn das Haus mir geschenkt wurde?
      (Tschuldigung für diese naive Frage)
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 11:16:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.975 von MatthiasM. am 10.04.08 11:09:41ich denke mal, er ging davon aus, dass das haus vermietet ist und du mieteinahmen erzielst...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 11:48:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.975 von MatthiasM. am 10.04.08 11:09:41Wenn eine Immobilie verkauft wird, dann fallen üblicherweise im Jahr drauf Habenzinsen aus der Wiederanlage des Kaufpreises an, wird sie verschenkt, dann könnte Schenkungssteuer anfallen. Das Finanzamt will also entweder vom einen wissen, was er mit dem geflossenen Geld verdient hat, oder holt sich vom anderen seinen Anteil als Schenkungssteuer.

      Die Schenkungssteuer kann das Finanzamt quasi sofort festlegen, bei der Berechnung der Steuern aus Zinseinkünften wird es eben warten müssen, bis die Deklaration erfolgt oder überfällig ist. Gibt es keine Zinseinkünfte, z.B. weil damit Schulden abbezahlt wurden, dann wird das Finanzamt entsprechende Nachweise sehen wollen und im übrigen den ehemaligen Gläubiger nach dessen Mittelverwendung fragen :)

      Immobilienübertragungen werden hierzulande immer notariell abgewickelt, praktisch mit Kopie ans Finanzamt :mad:

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      Avatar
      schrieb am 11.04.08 09:13:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es handelt sich hier um nichts anderes als eine Schenkung.
      Von daher kommt hier die Schenkungssteuer zum Tragen.
      Da die Freibeträge aber so hoch sind, und das Haus mit Sicherheit
      keine 500.000 Euro wert ist, fällt auch keine Schenkungssteuer an.

      Das Problem ist leider, anders als bei normalen Privatleuten,
      dass das Haus erst aus dem Betriebsvermögen der Landwirtschaft theoretisch entnommen wurde und im gleichen Atemzug mir per Schenkung geschenkt wurde. Diese Entnahme wird rechtlich als so was wie eine persönliche Bereicherung gesehen und wird deshalb besteuert. Obwohl sich in diesem Fall gar keiner bereichert hat.

      So, und dieser Vorgang wurde Ende 2005 notariell über die Bühne
      gebracht. Seither hört man nichts vom FA.
      Avatar
      schrieb am 11.04.08 11:40:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.863.508 von MatthiasM. am 11.04.08 09:13:29sowohl deine eltern, als auch du hätten den vorgang dem FA melden müssen.
      ich versteh auch gar nicht wie deine eltern die WEICHENDE ERBEN abfinden konnten ohne beratenden steuerberater und das FA.
      das FA wird sich hier igendwann zu melden, da kannst du sicher sein.
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 08:59:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.864.888 von einLiberaler am 11.04.08 11:40:35War nun beim Steuerberater.

      Nach Lage der Dinge kann ich durchatmen!!

      Das Wohnhaus war laut Steuerberater gar nicht mehr im landwirtschaftlichen Besitz sondern ist seit über 13 Jahren im Privatbesitz meiner Eltern!!! Meine Eltern wussten das gar nicht. Scheinbar hat hier auch das Finanzamt vor über 13 Jahren einen Fehler gemacht. Das damals gebaute Haus wurde damals gar nicht formal der Landwirtschaft entnommen, das Finanzamt hat aber einen eigenen Einheitswertbescheid für das Haus ausgefertigt, wodurch lt. Steuerberater das Haus für das Finanzamt seit über 13 Jahren als Privathaus angesehen wird. Somit gelten für mich dieselben Regeln wie für alle. Hohe Freibeträge von bis zu 410 000 Euro und meine Eltern müssen auch keine Entnahme versteueren.

      Da bin ich aber noch mal gut aus der Nummer rausgekommen!
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 11:26:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gratuliere.nach 13 Jahren kann das Finanzamt daran mit Sicherheit auch nichts mehr ändern.
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 12:27:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.931.151 von NATALY am 21.04.08 11:26:09So ist es.

      Mann, was hab ich mir für eine Kopf gemacht.

      Ich kanns immer noch nicht glauben.


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