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    Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angla Merkel u.a.wegen Hochverrat ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.08 19:39:28 von
    neuester Beitrag 21.04.08 12:56:44 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.140.579
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      schrieb am 19.04.08 19:39:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 19:53:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.540 von Fasu am 19.04.08 19:39:28Ob der Flegel-g wohl weiß, daß es bei uns gar keinen Hochverrat mehr gibt :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 19:54:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.540 von Fasu am 19.04.08 19:39:28:confused:

      Dieser aufgewärmte mist geistert schon seit jahren durch die medien und in bestimmten kreisen. Es gibt sogar eine bestehende reichsregierung in berlin. diese clows sind sogar mit dieser nummer schon im fernsehen aufgetreten.

      unglaublich, dass es immer wieder doofe gibt, die sich an solchem mist erwärmen können.
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      schrieb am 19.04.08 20:21:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nette Auswahl an Beschuldigten, schade dass George W. Bush nicht dabei ist, der hätte es verdient.

      ...Ich erstatte Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafanzeige gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a des StGB....
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 21:07:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.540 von Fasu am 19.04.08 19:39:28Einbuchten!:mad:

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      Avatar
      schrieb am 19.04.08 21:13:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.722 von ConnorMcLoud am 19.04.08 21:07:57... und Schlüssel wegwerfen :)
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 23:20:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.722 von ConnorMcLoud am 19.04.08 21:07:57:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 10:42:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.567 von Quadratus am 19.04.08 19:53:42:);)
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 11:50:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.540 von Fasu am 19.04.08 19:39:28Hallo @Fasu im Kern müßte der Artikel 146 greifen
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung im Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Nur "Hochverrat" gibt es nicht mehr. Landesverrat das gibt es meines Wissens noch. Jedoch, wenn eine Strafanzeige bei einer Staatsanwalt eingereicht wird, sollte sie schon den Normen angepaßt sein, da sie sonst im Abfallkübel landet.

      Was sonst sollte ein Staatsanwalt machen, wenn er gegen Hochverrat ermitteln soll und es diesen Paragraphen überhaupt nicht gibt! :confused:

      Schade, ich hätte mich ja gerne eingetragen, aber bei solch groben Schnitzern muß man ehrlich gesagt lachen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 12:23:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.524 von Dorfrichter am 20.04.08 11:50:32So, und wenn nun alles richtig formuliert ist, stößt man auf einen schweren Blocker:
      Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gegenüber den verfassungsgebenden Organen.

      http://www.lexexakt.de/glossar/staatsanwaltschaft.php

      Hier ist dann Schluß.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 14:14:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.722 von ConnorMcLoud am 19.04.08 21:07:57Altbundeskanzler Helmut Kohl hat sich offensichtlich bereits seiner Verantwortung entzogen.
      Ich habe gerade gehört dass er auf der Intensivstation liegt - Haftverschonung ist wahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 14:57:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.567 von Quadratus am 19.04.08 19:53:42"... daß es bei uns gar keinen Hochverrat mehr gibt"

      Schon mal ins Strafgesetzbuch geschaut?
      http://bundesrecht.juris.de/stgb/__81.html
      http://bundesrecht.juris.de/stgb/__83.html
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 15:38:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.663 von Dorfrichter am 20.04.08 12:23:59moin,

      das hier ist der größte "Blocker" § 108e StGb , der unsere rd. 226 Dausend Abgeordneten praktisch schützt.

      Eine rechtskräfige Verurteilung :laugh:

      http://www.fwg-osterode.de/abfall-abgeordnetenbestechung108e…
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 12:56:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      #1 da hat doch wieder einer den Käfig aufgelassen....:laugh::laugh:


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