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    Arztrechnung korrekt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.08 14:39:00 von
    neuester Beitrag 25.04.08 22:05:17 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.140.638
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      schrieb am 22.04.08 14:39:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall ärgert mich:

      Ich gehe zum Allgemeinarzt mit einem Problemchen.
      Du gute Ärztin sagt mir: Nee, diese Behandlung mache ich nicht, gehen Sie woanders hin.
      Eine andere Allgemeinärztin übernimmt die Behandlung.
      Vier Wochen später bekomme ich von der zuerst aufgesuchten Allgemeinärztin eine Rechnung.
      Die übliche Position "Beratung" für 10,72€.

      Aha, das war also eine Beratung!
      Jetzt stelle ich mir gerade vor wie das in anderen Bereichen aussehen würde:
      Ich fahre zur Autowerkstatt wegen einer Beule - der Werkstattmeister sagt "Nee, das mache ich nicht - fahr woanders hin"
      Anhand meines Kennzeichen ermittelt er meine Adresse und schickt mir eine Rechnung über 10,72€ für eine "Beratung".

      Meiner Versicherungsagentur erschließen sich ja ganz neue Einnahmequellen wenn ich für jedes "Nö" Kohle kassieren könnte.

      Sehe ich da was falsch oder haben da unsere Götter in Weiß ein Privileg? :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 14:56:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.942.219 von Versman am 22.04.08 14:39:00Verstehe das du dich ärgerst.

      Allerdings ist das Korrekt, wenn du angerufen hättest dann wer es eine telefonische Beratung die kostet genausoviel
      einfacher Gebührenordnungssatz dafür 4,66€.

      Dafür bist du nicht in der Holzklasse versichert


      http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108


      PDF datei GOÄ preise immer einfachersatz
      http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_603274/SharedDocs/Gesetzes…
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 14:59:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.942.219 von Versman am 22.04.08 14:39:00Tja, das ist eben den gesetzlichen Mindestlohnvereinbarungen (genannt Gebührenordnung) für freie Berufe geschuldet.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 15:19:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.942.219 von Versman am 22.04.08 14:39:00Moin,

      hol mal ein Folgerezept ab...und dann schau anschließend auf Deine Rechnung...


      Gruss
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 15:55:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und was ist jetzt daran besonders?? Das kostet halt mal soviel!!

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      Avatar
      schrieb am 22.04.08 17:01:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.943.108 von Long-John am 22.04.08 15:55:47sei froh,wenn sie gesagt hätte "machen wir" wärs noch teurer geworden :D
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 17:01:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ich mir die Rechnungen von Zahnärzten ansehe, denke ich immer, die beraten mehr als sie behandeln.

      Ich selbst kann mich dann nie an all die intensiven Beratungseinheiten erinnern. Wahrscheinlich Alzheimer.

      Worum ich die Brut jedoch nicht beneide: Diese bröseligen
      Rechnungen zu erstellen.

      Ist halt alles ein schmutziges Geschäft. Am besten gesund bleiben.

      Gruß,

      KeinGrund...
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 17:25:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich bezweifle dass die Abrechnung korrekt ist. Nach kursorischer Durchsicht der GOÄ könnte Pos 1. einschlägig sein. Eine "Beratung - auch mittels Fernsprecher" setzt jedoch eine Behandlung welcher Art auch immer, voraus. So wie der Fall jedoch dargestellt ist, handelt es sich ausschließlich um die Ablehnung einer Behandlung. Aus: "Nö, mache ich nicht" eine Beratung (GOÄ-Terminus: "Leisteung") zu machen, halte ich für mehr als fraglich, insbesondere da die nachgefragte Behandlung später von einem anderen Allgemeinmediziner dann tatsächlich ausgeführt wurde. Ich vermute, dass meine Rechtsposition vor einem Gericht halten würde.

      Allerdings wäre mir der geringe Betrag den Aufwand eines Prozesses nicht wert. Da habe ich persönlich bereits ganz andere Arztrechnungen durchgewunken.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 17:37:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eine "Behandlung"(Therapie)ist für die Abrechnung einer Beratung nicht erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 17:40:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Atoz:
      Allerdings wäre mir der geringe Betrag den Aufwand eines Prozesses nicht wert.

      Das dürfte sich die Ärztin auch denken. Zumal sie aktiv werden müsste, nicht etwa Versman. Falls Versman nicht mehr zu dieser Ärztin gehen will, kann er die Bezahlung unterlassen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 18:24:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich sehe das mal anders, das war ja keine Beratung.
      Hatte den gleichen Fall im letzten Jahr. Da wurden mir 2 mal eine Beratung zu 10,72 berechnet.

      Ich habe bei der nächsten echten Rechnung diese 2 mal 10,72 mit der Begründung abgezogen da keine Beratung stattfand und damit hat sich die Sache erledigt.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 20:39:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.944.475 von NATALY am 22.04.08 17:40:38Vielen Dank für die ernstgemeinten Beiträge :)

      Für mich hat diese Position auch etwas mit Anstand zu tun.
      Leider sehen das viele Ärzte anders und nehmen was sie kriegen können. Und weil es sich ja nur um einen kleinen Posten handelt werde auch ich nichts weiter tun als zu zahlen und diese Ärztin in Zukunft zu meiden.

      Angst und Bange wird mir nur wenn auch andere auf die Idee kämen solche Positionen zu erfinden. Etwa am Postschalter - "Nee, Ihr Päckchen befördern wir nicht, gehen sie woanders hin. Macht dann 10,72€ für die Beratung":mad:
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 07:21:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.946.241 von Versman am 22.04.08 20:39:32Wend dich mal an deine PKV ( Am Besten gleich rechtsabteilung und nicht irgeneiner aus deren Callcenter)und las es prüfen.
      Die werden Interesse daran haben kein Geld auszugeben und haben mit Sicherheit am ehesten Ahnung was rechtens ist und was nicht.

      LG
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 07:22:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.946.241 von Versman am 22.04.08 20:39:32Wenn man noch einen Postschalter findet, es werden ja immer mehr dicht gemacht.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 07:34:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Was noch hilft. Ein Anruf mit Hinweis dass die Rechnung in der Tageszeitung veröffentlicht wird. Ich hätte das damals getan. Habe dir ja die BM geschrieben.

      Wie gesagt bei mir hats geholfen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 11:32:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.948.070 von onkelsam am 23.04.08 07:22:08Stimmt nicht, es gibt soviele Postschalter wie immer. Nur in privater Hand und damit sehr viel besseren Öffnungszeiten, vor allem nachmittags. ;)
      Avatar
      schrieb am 25.04.08 22:05:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.942.219 von Versman am 22.04.08 14:39:00Na ja... immerhin hat sich die Ärztin Deine Story angehört und in soweit Rat erteilt, dass ein Spezialist für Dich der richtige ist. Sie hatte mehr Aufwand, als wenn Du nicht nicht da gewesen wärst.

      Unter Beratung wird halt viel pauschal (Pauschalen haben immer vor- und Nachteile) zusammengefasst - umgekehrt gibt es auch mal eine zehnminütige Beratung für 10,72 EUR. Das "rechnet" sich bestimmt nicht.


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