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    Fristlose Kündigung - Haftungsausschluss - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.08 21:58:10 von
    neuester Beitrag 24.04.08 17:49:28 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.140.654
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      Avatar
      schrieb am 22.04.08 21:58:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin CEO einer Firma xy.
      Ich habe damals mit den Gründern der Firma eien Arbeitsvertrag aufgesetzt:
      \"...Der Arbeitgeber versichert, das er über alle seine geschäftlichen Belange und Handlungen, die direkt oder indirekt in Zusammenhang oder Abhängigkeiten mit der Firma stehen, vorab dem CEO in Kurzform schriftl. informiert (per mail)....\"

      Wie ich jetzt erst mitbekam, haben die Firmengründer über die Firma mittlerweile einen Treuhandvertrag über 2 Mille abgeschlossen, und mich nicht vorab informiert.

      Ich als rechtlicher Vertreter der Firma (CEO) möchte nun aufgrund dieser Pflichtverletzung seitens der Gründer, welches ein unbegrentztes Haftungsrisiko für mich verbirgt, fristlos kündigen. Worauf muß ich achten? Kann ich fristlos kündigen? :(

      Der Treuhandvertrag ist mir suspekt. Ich möchte mich für die Zukunft also auch von der Rechtseite schriftl absichern, um nicht irgendwann für Handlungen der Gründer (auf Namen der Firma während meiner Amtszeit) in Haftung genommen oder überhaupt in rechtliche Auseinandersetzungen gezogen zu werden.

      Also, Bestätigungsschreiben seitens der Gründer .... !! Wie müßten Sätze formuliert sein, damit ich rechtlich draußen bin und evtl. zukünftige Haftungsansprüche gegen mich ausgeschlossen sind ?? !![/b] :(

      ??
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 22:27:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn das Thema so brisant ist, würde ich das Geld nicht scheuen und professionellen Rat einholen.
      Die Pflichtverletzung seitens der Gründer wird allerdings schwierig nachzuweisen sein.

      Die Frage stellt sich, warum Du hier hintergangen wurdest. War es Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Die Antwort darauf wäre wichtig für die weitere Vorgehensweise.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 22:29:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      :confused::confused:

      Sind die Gründer überhaupt noch vertretungsberechtigt?
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 06:42:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.946.946 von wester1 am 22.04.08 21:58:10Bei so einem brisanten Geschichte würde ich mich nicht auf die Infos aus einem Forum verlassen.
      Unbedingt Anwalt konsultieren, der sich auf sowas spezialisiert hat, alles andere wäre wahnsinn, meines erachtens.

      LG
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 07:09:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Guten Morgen,

      Eine große Rolle spielt die Gesellschaftsform, um eine Aussage über einen Haftungsausschluß treffen zu können.

      Da es sich jedoch um große Beträge handelt, lieber umgehend einen Anwalt einschalten.

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      Avatar
      schrieb am 23.04.08 08:09:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich kenne einen excellenten Arbeitsrechtler,
      er hat auch den Spitznamen: Der Terrier.

      Ein guter Anwalt wäre das Mittel meiner Wahl.

      Wenn es aber schon juristisch zur Sache geht, ist das
      "Arbeitsverhältnis" natürlich im A.....

      Viel Erfolg
      S.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 08:29:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.947.240 von Azotobacter am 22.04.08 22:27:10Guten Morgen,
      Danke für eure Unterstützung, ...


      Es handelt sich um eine Incorporated, also Firmaxy, Inc. , mit Hauptsitz in Delaware (USA), Standort in Deutschland und Börsenlisting nur in Deutschland (Frankfurt).

      Das operative Geschäft soll erst anlaufen. Ich bin momentan der einzigste Angestellte. Als CEO gibt es die Aufgabenabgrenzung Marketing und Projektunterstützung. Ich habe keine Kontroll- oder Überwachungsfunktion über Konten, Depots, Transaktionen jedweder Art. Alle Geschäfte, Transaktionen und bisherigen Verträge => siehe Treuhandvertrag , schließen die Gründer ab. Die sind meines Wissens im Hintergrund und treten bzgl. der Firma nirgends eingetragen ...

      Wie kann ich feststellen, ob die Gründer vertretungsberechtigt sind oder nicht ? Was heißt vertretungsberechtigt ?

      Einen Anwalt zu konsultieren kann bei diesen Summen extrem teuer werden und ich fühle mich eigentlich entspannt, wenn die Gründer mir ein Schreiben unterschreiben (sie haben schon ihr ok für meine rechtliche Absicherung gegeben (ich soll also das schreiben aufsetzen und vorlegen)

      => Nur, welche "Betonsätze" müssen da drinnen stehen, damit ich später für Handlungen der Gründer nicht in Haftung genommen werden kann ?
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 09:52:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich glaub ich spinn. Entweder hier wird bald gepusht, oder verarscht.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 10:40:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.948.357 von wester1 am 23.04.08 08:29:27Ähhhm, nichts für ungut!

      Aber wenn Du nicht weißt, ob die Gründer vertretungsberechtigt sind bzw. was überhaupt "vertretungsberechtigt" heißt, traust Du Dir dann zu, einen niet- und nagelfesten Zusatzvertrag aufzusetzen?

      Ein Blick in den HRA müsste reichen, um die Vertretungsberechtigung festzustellen
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 11:33:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.946.946 von wester1 am 22.04.08 21:58:10:confused:

      Unabhängig von der windigen konstruktion deines unternehmens must du erst einmal selber kritisch den möglichen erfolg oder misserfolg dieses unternehmens und der dahinter stehenden geschäftsidee selber nüchtern beurteilen. Wenn es sich z.b. um einen vertrieb von irgendwelchen prokukten handelt, dann sollte ein abgleich mit dem wettbewerb bereits telefonisch möglich sein um eine ahnung zu bekommen. Bei einem brandneuen produkt ist der vater dieser erfindung befangen und von daher ist seine selbsteinschätzung des produktes für die tonne.

      Dies kann dir auch der teuerste anwalt nicht abnehmen.

      solltest du auch nur leise zweifel an dem geschäftsmodell dieser firma haben, dann erübrigen sich alle weiteren fragen von selber und du solltest schnellstmöglich die flucht ergreifen.

      Nachdem was du so schreibst könnte der eindruck entstehen, du selber bist bereits teil des geschäftsmodells der gründer und sollst in eine mithaftung hineingetrieben werden.

      Die beratungsstunde eines fachanwaltes ( vielleicht 175 euro)ist m.e. das wichtigste im moment für dich. Es sieht so aus, als ob dies das beste investment deines lebens wird.

      Ansonsten viel glück und erfolg.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 12:03:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.946.946 von wester1 am 22.04.08 21:58:10Kurz gesagt, die Firmeneigentümer haben Dich bereits beschissen, Du aber willst trotzdem weitermachen und hoffst Dich mit ein paar Freeware-Amateur-Formulierungen nachträglich freikaufen zu können.

      Zwei Mille sind zweitausend. Ein Geschäft mit zweitausend (und wenn es Euro sind) dürfte einen wohl kaum ruinieren. Sollten aber zwei Millionen gemeint sein, dann empfehle ich erst mal den Besuch eines einschlägigen VHS-Seminars.

      Im übrigen wäre auch ich jederzeit an einem Juristen äußerst interessiert, der konkrete, nützliche und wirksame Formulierungen für Probleme absondern kann, die er als irgendwo zwischen schwammig und gar nicht definiert vorgelegt bekommt.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 13:12:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bleibt nur noch die Frage, warum da eine ordentliche Kündigung nicht mehr ausreicht.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 14:41:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.951.203 von Azotobacter am 23.04.08 13:12:08
      Das Kündigungsschreiben was ich aufsetzen möchte.



      Kündigung / Ref. 0001

      Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrter Herr xxx,

      hiermit lege ich mein Amt als President Ihrer Firma xxx xxx, Inc. mit sofortiger Wirkung nieder und kündige fristlos mein Arbeitsverhältniss / Arbeitsvertrag mit Ihnen aus wichtigem Grund.

      Gemäß unseres Arbeitsvertrags vom xx.xx.200x Punkt 6, wurde mit Ihnen vereinbart:
      "...Der Arbeitgeber versichert, das er alle vom Arbeitgeber durchzuführenden geschäftlichen Belange und Handlungen, die direkt odr indirekt in Zusammenhang oder Abhängigkeiten mit der xxx xxx, Inc. stehen, vorab den Arbeitnehmer in Kurzform schriftl. darüber informiert. ..."


      Wie mir jetzt bekannt wurde, haben Sie während meiner Anstellung mehrfach Verträge und daraus resultierende Transaktionen getätigt, über die ich nicht wie vereinbart, vorab schriftlich von Ihnen informiert wurde.

      1. Treuhandvertrag zwischen xxx xxx, Inc. und xxx xxx, Ltd. vom xxxxx und anschließend resultierende Handlungen (Börsenhandel)

      2. Mietvertrag zwischen xxxx vom xxxx

      Deshalb ergeben sich aus den mir nicht bekannten Geschäften und Transaktionen, die direkt oder indirekt in Zusammenhang oder Abhängigkeiten mit der Firma xxx xxx, Inc. stehen, für mich als CEO / President Ihrer Firma ein unbegrenztes haftungsrechtliches Risiko, welches die Fortsetzung unseres Vertragsverhältnisses für mich unzumutbar macht.

      Anmerkungen / Vorschläge ??
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 14:50:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.952.054 von wester1 am 23.04.08 14:41:59Und hier das Bestätigungsschreiben, was die Gründer mir unterschreiben sollen (auch machen wollen):



      1. Annahme
      das wir seine Kündigung (Ref.: 0001 vom 23.04.2008) annehmen.
      Wir bestätigen, das Herr xxxx ab heutigem Datum kein Director, CEO, President, Vize-President oder Treasurer der Fa. Xxx xxx, Inc ist.



      2. Haftungsregelung
      Wir bestätigen, das Hr. xxxx in seiner Amtszeit als CEO, zu keiner Zeit Übersicht, Kenntnis, Vollmacht, Zustimmung, Kontroll- oder Überwachungsfunktion über Firmenkonten / -depots oder jedweder Art von Transaktionen (Überweisungen, Depotüberträge, Börsenhandel - Kauf / Verkäufe oder Sonstige hatte.

      Wir bestätigen, das Hr. xxxx in seiner Amtszeit als CEO, zu keiner Zeit Übersicht, Kenntnis, Vollmacht, Zustimmung, Kontroll- oder Überwachungsfunktion über geschäftlichen Belangen, Handlungen, Vertragsabschlüsse hatte, die direkt oder indirekt in Zusammenhang oder Abhängigkeiten mit der xxx xxx, Inc. stehen.
      Insbesondere:
      1. Treuhandvertrag zwischen xxx xxx, Inc. und xxx xxx, Ltd.
      - abgeschlossen und ausschließlich haftende durch die Gründer xxxx und xxxx
      2. Mietvertrag vom
      - abgeschlossen durch die Gründer xxxx und xxxx
      - die Haftung des Geschäftsführers geht hiermit auf die Gründer xxxx und xxxx über

      Herr xxxx hat während seiner Amtszeit ausschließlich auf Anweisung der Gründer gehandelt.
      Herr xxxx hat während seiner Amtszeit ausschließlich die für einen erfolgreichen Börsengang notwendige Anträge und Verträge geschlossen und uns bei der Weiterentwicklung und Administration der Hompage sehr geholfen.

      Wir entlassen / befreien hiermit Herrn xxxx von allen zukünftigen und möglichen Haftungsrelevanten Schnittstellen. Wir übernehmen hiermit die vollumfängliche Haftungsverantwortung des Herrn xxxx aus seiner Amtszeit bei unserer Firma xxx xxx, Inc.


      3. Abmeldung / sonstige notwendige Prozesse
      Wir werden die von uns getätigte Anmeldung seiner Person bei der US Behörde in Delaware, Division of Corporation (http://corp.delaware.gov/ ), als Director, CEO, President, Vize-President und Treasurer der Fa. xxx xxx, Inc. , sofort wieder rückgängig machen / abmelden / löschen oder durch eine andere Person ersetzen werden.

      Die Einreichung der für die Abmeldung notwendigen Unterlagen / Änderungsmitteilung bei der US Behörde in Delaware, Division of Corporation, oder Einleitung sonstiger notwendiger Prozesse, werden wir spätestens bis Ende 30.04. 2008 vornehmen.
      Ein Nachweis über die Einreichung an die US Behörde, erfolgt taggleich schriftlich per Fax oder e-mail an Hr. xxxx. Eine Kopie der erfolgten Abmeldung wird Ihm ausgehändigt.


      4. Leistung
      Herr xxxx war wie folgt für unser Unternehmen tätig:

      - 03/2003 - 06/2007 Dienstleistungen:
      Präsentation der Firma xxx xxx, Inc. bei Investoren und strategischen Partnern
      Sales, Kontaktvermittlung zu potentiellen Investoren und strategischen Partnern
      Benchmarking

      - 06/2007 – xx.04/2008 CEO / President bei Fa. Xxx xxx, Inc.
      Erfolgreicher Börsengang der Firma am xx.02.2008
      Weiterentwicklung und Administration der Hompage


      Anmerkungen / Vorschläge ?

      DANKE vorab!
      Avatar
      schrieb am 24.04.08 10:04:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      da es sich um inc. u nd Ltd. handelt hattest du ja bisher gar nicht erwähnt

      na dann viel Glück.

      Wo ist den der Gerichtsstand?

      da kannste dir ja auch noch einen Anwalt holen der sich mit internationalem recht auskennt.

      LG
      Avatar
      schrieb am 24.04.08 17:49:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      Fix, geh doch in so einer Sache zum Anwalt!!!


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