Steuerrecht als Lenkungsmittel - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.08 21:46:24 von
neuester Beitrag 30.04.08 18:26:14 von
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§ 3 AO
Steuern, steuerliche Nebenleistungen
Erster Teil (Einleitende Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Steuerliche Begriffsbestimmungen)
(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
-----------
In letzter Zeit sind mir zwei Fälle von Gesetzesvorhaben aufgefallen, bei denen das Steuerrecht nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern als Lenkungsmittel vorgesehen ist, um politische Ziele zu verfolgen.
1. Verfassungsfeindliche Vereinigungen/Parteien
Wegen der Unfähigkeit des Verfassungsschutzes und der politischen Klasse, die NPD zu verbieten, wird jetzt die Idee laut, verfassungsfeindlichen Vereinen und Parteien den Geldhahn zuzudrehen. So soll das politische Ziel, diese zu bekämpfen indirekt erreicht werden.
2. Managergehälter
Managergehälter sind hoch. Das ist eigentlich Sache der Aufsichtsräte, aber der Neid ist groß. Deshalb soll jetzt das Steuerrecht herhalten. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Gehälter soll ab Gehältern über 1 Mio. € begrenzt werden. Wieder wird das politische Ziel, Managergehälter zu begrenzen, indirekt über das Steuerrecht verfolgt.
.......................................................
Gibt es Grenzen für die politische Instrumentalisierung des Steuerrechts? Sind Grundsätze wie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, das Nettoprinzip, die Gleichheit vor dem Gesetz noch gegeben? Ist der Gesetzgeber maßlos geworden? Ständig werden Gesetze als verfassungswidrig gegeißelt und kassiert. Droht dies schon während des Gesetzgebungsverfahren zum Vertrauensverlust in die Qualität der Gesetzgebung zu werden? Recht und Gerechtigkeit scheinen für den entfesselten Gesetzgeber zum überkommenen Hemmschuh seiner kreativen Aushöhlung der Rechtsordnung zu verkommen. Ist diese Entwicklung umzukehren?
Steuern, steuerliche Nebenleistungen
Erster Teil (Einleitende Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Steuerliche Begriffsbestimmungen)
(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
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In letzter Zeit sind mir zwei Fälle von Gesetzesvorhaben aufgefallen, bei denen das Steuerrecht nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern als Lenkungsmittel vorgesehen ist, um politische Ziele zu verfolgen.
1. Verfassungsfeindliche Vereinigungen/Parteien
Wegen der Unfähigkeit des Verfassungsschutzes und der politischen Klasse, die NPD zu verbieten, wird jetzt die Idee laut, verfassungsfeindlichen Vereinen und Parteien den Geldhahn zuzudrehen. So soll das politische Ziel, diese zu bekämpfen indirekt erreicht werden.
2. Managergehälter
Managergehälter sind hoch. Das ist eigentlich Sache der Aufsichtsräte, aber der Neid ist groß. Deshalb soll jetzt das Steuerrecht herhalten. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Gehälter soll ab Gehältern über 1 Mio. € begrenzt werden. Wieder wird das politische Ziel, Managergehälter zu begrenzen, indirekt über das Steuerrecht verfolgt.
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Gibt es Grenzen für die politische Instrumentalisierung des Steuerrechts? Sind Grundsätze wie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, das Nettoprinzip, die Gleichheit vor dem Gesetz noch gegeben? Ist der Gesetzgeber maßlos geworden? Ständig werden Gesetze als verfassungswidrig gegeißelt und kassiert. Droht dies schon während des Gesetzgebungsverfahren zum Vertrauensverlust in die Qualität der Gesetzgebung zu werden? Recht und Gerechtigkeit scheinen für den entfesselten Gesetzgeber zum überkommenen Hemmschuh seiner kreativen Aushöhlung der Rechtsordnung zu verkommen. Ist diese Entwicklung umzukehren?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.998.749 von DerStrohmann am 30.04.08 08:25:37Das ist nichts Neues,
siehe Oekosteuer,
Tabaksteuer,
Alkopop-Steuer,
überall soll der jeweilige Konsum eingeschränkt werden, indem das einzelne Produkt durch die Steuer teurer wird.
siehe Oekosteuer,
Tabaksteuer,
Alkopop-Steuer,
überall soll der jeweilige Konsum eingeschränkt werden, indem das einzelne Produkt durch die Steuer teurer wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.002.471 von FS501 am 30.04.08 15:06:45Ich habe auch nicht behauptet, dass § 3 AO neu gefasst worden wäre, sondern wo die Grenzen politischer Instrumentalisierung liegen könnten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.998.749 von DerStrohmann am 30.04.08 08:25:37Das gibt aber Abgrenzungsprobleme...nicht dass noch Gewerkschaft- und Politikmanager darunterfallen.
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