Wirecard - Top oder Flop
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walker333, das ist richtig. Aber im Fall Wirecard hat die Deutsche Börse im November 2021 vollkommen korrekt argumentiert. Und nur zur Wirecard-Aktie gibt die Börse Hamburg keine Auskunft, wer die Notierung im Freiverkehr über den 15.11.2021 hinaus beantragt hat. Könnte quasi auch ein Wirtschaftskrimineller aus dem Wirecard-Umfeld gewesen sein.
Inzwischen wurden die BAFIN und die Presse auf diese ungewöhnliche "Auskunfts-Sperre" aufmerksam gemacht, nachdem die Presse bereits in Nov 2021 keine plausible Antwort erhalten hatte. Zudem noch die veralteten AGB für den Freiverkehr in Hamburg...
Inzwischen wurden die BAFIN und die Presse auf diese ungewöhnliche "Auskunfts-Sperre" aufmerksam gemacht, nachdem die Presse bereits in Nov 2021 keine plausible Antwort erhalten hatte. Zudem noch die veralteten AGB für den Freiverkehr in Hamburg...
Hier geht's auch um Wirecard, Klaus Nieding im Interview.
6-minütiger Audiobeitrag:
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Börsenbericht aus Frankfurt
von der Au, Bianca | 18. Juni 2025, 13:39 Uhr
https://www.deutschlandfunk.de/boersenbericht-aus-frankfurt-…
6-minütiger Audiobeitrag:
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Börsenbericht aus Frankfurt
von der Au, Bianca | 18. Juni 2025, 13:39 Uhr
https://www.deutschlandfunk.de/boersenbericht-aus-frankfurt-…
Heute ein trauriges Jubiläum.
Der größte deutsche Börsenskandal.
4-minütiges Audio:
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Fünf Jahre Wirecard-Skandal
Brunner, Tobias | 18. Juni 2025, 05:48 Uhr
https://www.deutschlandfunk.de/fuenf-jahre-wirecard-skandal-…
Der größte deutsche Börsenskandal.
4-minütiges Audio:
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Fünf Jahre Wirecard-Skandal
Brunner, Tobias | 18. Juni 2025, 05:48 Uhr
https://www.deutschlandfunk.de/fuenf-jahre-wirecard-skandal-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.494.131 von tbhomy am 17.04.25 15:59:14
Hamburg ist doch praktisch immer der letzte Börsenplatz, der den Handel aufrecht erhält.
Börsenhandel ist gut. So können Kleinaktionäre noch immer ihre Depotleichen raushauen, und sich den Kursverlust steuerlich sichern.
Hamburg ist doch praktisch immer der letzte Börsenplatz, der den Handel aufrecht erhält.
Börsenhandel ist gut. So können Kleinaktionäre noch immer ihre Depotleichen raushauen, und sich den Kursverlust steuerlich sichern.

Antwort auf Beitrag Nr.: 77.405.852 von jigajig am 01.04.25 19:45:36
Der Wirecard-Fall ist komplex
jigajig, wer könnte Interesse daran haben, die Börsennotierung der Wirecard AG-Skandalaktie künstlich am Leben zu erhalten ? Die Börse Hamburg hat als einzige Börse hier in D am 15.November 2021 NICHT delistet. Die Presse hat man damals nach ihren Fragen diesbezüglich ratlos zurückgelassen. Die AGB für den Freiverkehr der Börse Hamburg (Stand September 2019) sind veraltet, z.B. bzgl. §15 WpHG Insiderinformationen. Zudem sind Passagen in den AGB Freiverkehr enthalten, welche z.B. die Deutsche Börse bereits seit mehr als 10 Jahren nicht mehr verwendet. Hast du dazu eine Idee ? j'accuse, j'accuser, am j'accusesten...
https://substack.com/home/post/p-160354205J’accuse, j’accuser, am j’accusesten…
Nach dem Milliardenschaden bei Wirecard stand der Ruf nach klaren Antworten und Konsequenzen im Mittelpunkt. Die Staatsanwaltschaft bot dies an, indem sie ein Tatbild präsentierte, das Markus Braun als den allwissenden Organisator eines Betruges vor Gericht stellt. Jan Marsalek wurde ja freundlich die Flucht ermöglicht. Der unscheinbare Chefbuchhalter ist ja aber auch ein ganz schlimmer und gerissener Täter. Merkel, Söder, Scholz, EY und BaFin können dann ja nichts dafür... Ernsthaft?
Markus Braun soll sich jahrelang das Auslandsgeschäft mit Drittpartnern (TPA für Third-Party-Acquiring) ausgedacht und hohe Gewinne auf dem Papier erzielt haben. Damit hat er Banken und Anleger um Milliarden betrogen und weil er gar so gerissen war, hat es keiner gemerkt. Jetzt muss man ihn hoch hängen!
Ich nenne es "kgV": Die "kleinste gemeinsame Verantwortung" sorgte für weniger Fragen bei allen, die Dreck am Stecken hatten oder versagt haben. Ist das angemessen? Nein. Es ist skandalös!
Nach dem Kollaps des DAX-Konzerns wurde schnell Marsalek als geheimnisvoller flüchtiger Täter und Spion dargestellt Markus Braun als zentraler Akteur des Betruges. Dass er so gar nicht als Kopf einer kriminellen Bande taugt, wurde mit allerlei "Insiderwissen" übertüncht. Diese Darstellung greift zu kurz, blendet die Komplexität des Wirecard-Skandals aus und ist für mich eine gesteuerte Geschichte, die in einem Strafprozess gipfelte, der als Justizskandal Rechtsstaatlichkeit nur simuliert.
Das Komplettversagen aller Behörden, das unglaubliche Systemversagen - es fällt völlig unter den Tisch! Die Rolle von Mitwissern, Beratern, Lobbyisten? Unwichtig. Abgehakt.Eine vereinfachte Schuldzuweisung in Form eines "Stadelheimer Glaubensbekenntnisses" verstellte völlig den Blick auf die jahrzehntelang gewachsene Struktur, die Wirecard eher als Gebilde einer "Isarmafia" erklärt denn als Werk eines kleinen Wiener Informatikers und seines Buchhalters.Gingen wir einem Narrativ auf den Leim?
Das Mysterium des TPA-Geschäfts
Ein zentraler Punkt der Anklage ist die behauptete "Erfindung" des TPA-Geschäfts, mit dem "fiktive" Umsätze und Gewinne generiert worden sein sollen.Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Argumentation darauf, dass dieses Geschäftsmodell ein Konstrukt sei, das von Braun und seinem Umfeld inszeniert wurde.Doch um die "Null-Umsatz-Hypothese" (siehe Dossier 1) am Leben zu erhalten, müssen Justiz und Medien die Realität immer absurder verbiegen. Merkt ja keiner?
Es soll keiner merken und es will auch keiner merken, denn das "klassische Dramadreieck" ist stabil: Täter Braun, Opfer die Betrogenen, Retter die mutigen Aufklärer, die jetzt vertreten werden durch die Justiz und die Medien, die in Vertretung für die Gesellschaft (oder die noch Interessierten) die Rechtsordnung wieder herstellen sollen. "Jetzt wird abgerechnet" - warum dauert es nur so lange, bis Markus Braun endlich zur Höchststrafe verurteilt wird? Es soll endlich ein Deckel drauf, erledigt!
Das Rechtssystem soll den Schaden durch Rache am Verursacher reparieren? Aber wie weit darf das gehen? Die klare Schuldzuweisung, die medial aufgebaut wurde, dirigiert von den Ermittlern, zeigt sich als fragiles Gebilde! Intransparente Abläufe und fehlende Kontrollmechanismen bei den Ermittlungen erschweren die Bewertung der Tragfähigkeit einer Anklageschrift, die mehr und mehr als "Erzählung" entlarvt wird denn als überzeugende Beweisführung. "Ist das Ihr Ernst? Wie kann das sein?"
Das ist mein Ernst. Ich bin einer der "Helden" in diesem Fall, "Jetzt reden die, die schweigen sollten!" hieß es in "Die Milliardenlüge", in der ich als von Wirecard Besessener gezeichnet wurde, der 20 Jahre lang recherchiert hat, auf der Jagd nach Markus Braun, egal, was "er" mir an Drohungen entgegengesetzt hat. "Ich kämpfe, bis ich umfalle - oder Markus Braun" hatte ich vor Jahren geschrieben. Wirecard fiel am Ende! Die Gerechtigkeit siegte?
Im Film kamen auch andere, noch größere Helden zu Wort. Kämpfer gegen die Vertuschung, gegen ein Netzwerk aus Lügen, gegen Behörden, die sich auf die falsche Seite schlugen. Sie sind mit dem Strafprozess insgesamt ähnlich unzufrieden, aber es ist nicht mehr wirklich ihre Sache und deshalb stehe ich jetzt wieder so alleine da, wie am Anfang. Dejá vu? Es fühlt sich fast so an. Was ist passiert? Der Fall ist doch klar? Nein! Nichts ist klar! Es ist womöglich alles falscher als je zuvor!
Ich wartete sehnsüchtig auf den Prozessbeginn, darauf, wie Justitia gnadenlos Markus Braun als Jahrhundertbetrüger enttarnen würde, auch sein Millionärsanwalt sollte ihn nicht retten können!Aber die Anklageschrift entpuppte sich als eine auf 478 Seiten aufgeblasene Version einer Pressekonferenz vom 22. Juli 2020, die sich als Bluff herausstellte. Statt überzeugender Beweisführung erlebe ich ein haltloses, verzerrtes nicht plausibles Wimmelbild eines kann-so-seins mit einem befangenen Richter!
Dass es Lücken geben würde, hatte ich erwartet. Dass nur ein Teil des komplexen Wirecard-Netzwerks beleuchtet werden würde, während systemische Ursachen unberücksichtigt bleiben, musste ich im Vorfeld schon akzeptieren lernen.Aber eklatante Mängel der Beweisführung und eine grobe Verletzung rechtsstaatlicher Mindeststandards werfen für mich heute die Frage auf, ob hier überhaupt ein fairer Prozess läuft oder ein Scherbengericht. Eine Rechtsstaatssimulation!
Nach dem Wirecard-Kollaps und den Milliardenverlusten forderte die Gesellschaft Gerechtigkeit – der laufende Prozess liefert aber lediglich ein hinkonstruiertes Tatbild. Im Jahrhundertprozess geht es nicht um Wahrheit, sondern um den Beweis einer Anklage, die ein simples, aber hanebüchenes Narrativ ist - und nicht einmal diese Vereinfachung kann überzeugend dargestellt werden. Diesen Eindruck erwecken allerdings die Prozessberichte von Journalisten, die von diesem Trugbild überzeugt sind.
Der Vorsitzende Richter entpuppt sich als Fehlbesetzung! Im Rückblick betrachtet agierte er von Anfang an einseitig und befangen. Entweder er übernahm initial unkritisch die Anklageschrift seiner ehemaligen Kollegen und hält jetzt daran fest - wie es seiner in den Medien beschriebenen Sturheit entsprechen würde - oder er simulierte lediglich eine Bereitschaft zur offenen Beweisführung oder es fehlt ihm die nötige geistige Flexibilität, um die komplexe Materie differenziert zu beurteilen.
Ich unterstelle ihm nicht eigen- oder fremdmotivierte böswillige Absichten, doch wenn er weiterhin die falschen Fragen stellt und die richtigen nicht nur nicht stellt, sondern häufig nicht einmal durch die Verteidigung stellen lässt oder sie als "unverständlich" abtut, wenn er die Belastbarkeit von Einzelaussagen überhöht und mehrstimmigen Zweifel unbegründet nennt, wenn Belege zum TPA "Theorien" genannt werden, bedient er ohne Objektivität einseitig die Argumente der Anklage: Befangenheit!
Auch wenn sich einige noch so sehr ein hartes Urteil wünschen: Es mussein rechtsstaatliches Urteil sein! Der Wirecard-Skandal darf nicht mit einem Justizskandal abgeschlossen werden und ein Unrecht kann niemals ein Unrecht heilen. Ein Unrechtsprozess, der unumstößliche Rechtsprinzipien opfert (und nebenbei übrigens auch Kleinanleger schädigt) ist inakzeptabel. Ich sehe hier die Justiz missbraucht, um einen Deckel auf einen Skandal zu setzen, der hinten und vorne nicht passt. j'accuse!
Der Wirecard-Fall ist komplex, doch das Interesse schwindet. Ich will dieses Interesse wieder wecken, da Handlungsbedarf besteht. Gleicht der Prozess einem Justizskandal, schadet das dem Rechtsstaat und benachteiligt zudem erneut die Kleinanleger. Ein unredlicher Prozess untergräbt das Vertrauen in unsere Institutionen – das darf nicht das Ende der Geschichte sein! It ain't over till it's over
© Theodor Fontaane, Askjig Productions: The Truth Company, 31.03.2025
Wirecard-Dossiers Teil 2
https://www.threads.net/@fragenfluter/post/DH3636BMXM0 Das Stadelheimer Glaubensbekenntnis
https://x.com/csFraudAnalysis/status/1905389711469740383Glaubst Du wirklich, zum Wirecard-Skandal sei schon alles gesagt?
Dann kennst Du wohl kaum das „Stadelheimer Glaubensbekenntnis“ - obwohl Du überzeugt daran glaubst.
Vielleicht wäre es wert, genauer hinzuschauen und sich zu fragen: Ist es wirklich so eindeutig, wie uns lange suggeriert wurde? Oder hat das „Stadelheimer Glaubensbekenntnis“ dafür gesorgt, dass wir nur noch das sehen, was uns bestätigt, was vermeintlich längst feststeht – und dadurch die eigentliche Wahrheit nie vollständig aufgedeckt wird?
Eine Gemeinschaftsproduktion von und mit jigajig
(c) Jigajig, Theodor Fontaane, Askjig Productions, BOFAT, csfa
gewidmet Thomas Borgwerth, rest in peace!
München-Freising-Mainz-Frankfurt-Hannover-Osnabrück, 27.03.2025
EY / BaFin
Soewohl in Sachen EY als auch in Sachen BaFin habe ich ausgewählten Anwälten einige Hinweise gegeben, die diese immer noch verarbeiten. Wenn sich daraus nichts ergibt, werde ich das alles veröffentlichen, damit jeder Geschädigte es verwenden kann.zu EY:
- Kenntnis entscheidender Sachverhalte bereits lange vor dem Zusammenbruch
- Die ohnehin niederschmetternde Bewertung des Handelns wird dann noch übler
- Kenntnis konkreter Vorwürfe durch sammelklage in den USA
zu BaFin:
- Falschaussagen um ex-ante-ex-post-Problem, nachweisbar durch mailverkehr u.a.
- weiterhin Falschaussagen zum LVV
- Falschaussagen zu dem, was nach dem 18.06. passiert ist
Bei BaFin sagt zumindest die Jura-KI, dass keine STRFBAREN Handlungen vorliegen, ZIVILRECHTLICH würde ich da aber auf jeden fall noch was probieren
Dazu müssten sich halt Geschädigte bei mir melden...
Die Anwälte, mit denen ich "kooperiere" (im weitesten Sinne) beharren darauf, dass ich mit IHREN Geschädigten keinen Kontakt habe - und das sind ja schon mal so etwa 20.000 aller Geschädigten. Aktuell kenne ich ernsthaft KEINEN geschädigten außer @wiebittee, der überhaupt noch aktiv gegen EY/BaFin/StA vorgeht. Traurig.
Bewertung
Je nachdem, in welchem Stadium man sich als Geschädigter befindet, ist die Situation unterschiedlich.Von außen betrachtet ist das ein weiterer kluger Schachzug und auch die Reaktion, den so umstrittenen Entscheid des BayObLG zu akzeptieren (wo ja jeder etwas anderes erwartet hätte), zeigt die herausragende Rolle, die dieser kleine Provinzanwalt hier spielt.
Schade, dass Andreas Tilp mit seiner viel größeren Durchschlagskraft plötzlich die Böschung runtergeradelt ist... Diese beiden Kreuzer zusammen hätten EY und wahrscheinlich auch den anderen Verantwortungsflüchtigen (BaFin, Land Bayern) ordentlich eingeheizt...
Durch diesen Schritt werden die Klagen derer, die das mitgehen, zurückgeworfen auf den Stand des OLG - und der ist eben (Chaecka, ja!!!) gar nicht so schlecht, wie es die Einheitsbrei-Pfützentaucher-Lügenpresse erzählt...
siehe
https://lutz-rae.de/news-wirecard-ey/olg-raeumt-wirecard-akt…
"27.09.2024 15:56
Wirecard-Aktionären könnten Anteile an Insolvenzmasse erhalten
In einem wichtigen Etappensieg für betroffene Aktionäre im Wirecard-Skandal hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Zwischenurteil entschieden, dass Aktionäre als Gläubiger des insolventen Zahlungsdienstleisters gelten könnten. Dies eröffnet Anlegern die Möglichkeit, im Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das Zwischenurteil widerspricht damit der Entscheidung der niedrigeren Instanz, dem Landgericht (LG) München, welches Wirecard-Aktionären den Status als Gläubiger noch verweigert hatte.
Der Fall dreht sich um die langjährige Täuschung, die zur Insolvenz der Wirecard AG führte. Im Insolvenzverfahren geht es insgesamt um Forderungen in Höhe von 15,4 Milliarden Euro, von denen 8,5 Milliarden Euro allein für die Ansprüche der Aktionäre vorgesehen sind. Über 50.000 Aktionäre haben ihre Schadensersatzansprüche bereits im Insolvenzverfahren angemeldet.
Bislang konnte der Insolvenzverwalter lediglich 650 Millionen Euro sichern, die unter den Gläubigern verteilt werden sollen. Sollte die Entscheidung des OLG München rechtskräftig werden, könnten auch die Aktionäre von dieser Summe profitieren.
Eine finale Entscheidung steht jedoch noch aus. Die zentrale Frage, ob Aktionäre als Gläubiger im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können, wird in Kürze vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Bis dahin bleibt die Hoffnung der Aktionäre bestehen, einen Teil ihrer Verluste durch das Insolvenzverfahren zurückzubekommen."
Ich kämpfe ja dafür, dass Geschädigte und ihre Anwälte sich auch um das Strafverfahren in Stadelheim kümmern, denn die Vertuschungsorgien, die da laufen, werden die Geschädigten MASSIVST benachteiligen - auch wenn sie dadurch vielleicht ihre sinnlosen Rachegefühle gegen Markus Braun gestillt bekommen...
Dass ich durchgehend eher milde war gegen markus Braun, wurde und wird mir von vielen Aufklärern massiv vorgeworfen und hat dazu geführt, dass ich zeitweise im Streit mit Pav Gill war (hat sich wieder eingerenkt) und aktuell scharfe Diskussionen mit Dan McCrum führe.
Ich habe - im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten - weiterhin einen gewissen Einfluss auf die Geschehnisse als kleiner Stöenfried und Pusher vom Rande, so wie ich es immer schon gemacht habe. Ich lege keinen Wert auf Lorbeeren und deshalb war mir die "Ehre" nach dem Zusammenbruch auch ziemlich egal und spätestens nach der Erkenntnis, dass viele "Aufklärer" nicht aufklären wollen, habe ich mich mittlerweile mit allen angelegt und selbst mit langjährigen Freunden und Förderern gebrochen (Holtermann, Bergermann, Malcher, Sperl, De Masi,...)
Meinen schwäbsichen Dickschädel hält kener auf

FYI
Hintergrund des DokumentsDas Dokument ist eine Stellungnahme von Dr. V., der auch Vertreter des Musterklägers im KapMuG ist, an das Oberlandesgericht Stuttgart, die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Es betrifft ein Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 StPO, das sich auf Ermittlungen wegen Verdachts der Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB) im Zusammenhang mit der Kapitalflucht der EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Wirecard-Skandal bezieht.
Die Antragstellerin ist die XXXXX GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. XXXXX Beschuldigte ist unter anderem Frau XXXXX
Zentrale Punkte der Stellungnahme
Rechtlicher Kontext
Das Verfahren ist Teil des Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG) am Bayerischen Obersten Landesgericht in München (Az. 101 Kap 1/22).
Die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die als Musterbeklagte fungiert, wurde unwirksam gelöscht und hat sich durch eine Umstrukturierung dem Zugriff von Kapitalanlegern entzogen.
Im Zentrum steht die Frage, ob durch diesen gesellschaftsrechtlichen Umbau eine strafrechtliche Vollstreckungsvereitelung vorliegt.
Neues Beweismaterial und veränderte Sachlage
Seit der ersten Stellungnahme vom 10.05.2024 sind neue Entwicklungen eingetreten:
Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart (vom 17.10.2024) und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (vom 11.02.2025) – wobei Letztere mutmaßlich rückdatiert wurde.
Der Teil-Musterentscheid des BayObLG vom 28.02.2025, der maßgebliche Argumente der Staatsanwaltschaft entkräftet und das KapMuG gegen EY als unzulässig beendet.
Kritik an der Staatsanwaltschaft und Justiz
Vitt stellt fest, dass die Rückdatierung der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ein schwerwiegendes Problem darstellt.
Er vermutet eine bewusste Verzögerungstaktik, um die veränderte Sachlage nicht berücksichtigen zu müssen.
Wörtlich heißt es: "Wer manipuliert, erweckt Verdacht. Wo Rauch ist, da ist auch Feuer." und weiter: "Das wahre Datum der Entscheidung dürfte nach dem bahnbrechenden Teilmusterentscheid des BayObLG vom 28.02.2025 liegen."
Vollstreckungsvereitelung nach § 288 StGB
Ursprünglich gab es drei rechtliche Hürden, die eine Strafbarkeit verhinderten:
Vorrang von Insolvenzdelikten (§§ 283ff. StGB).
Fragliche strafrechtliche Haftung der Beschuldigten nach § 14 StGB.
Keine „drohende“ Zwangsvollstreckung.
Alle drei Hürden seien nun entfallen:
Die Kapitalflucht der EY GmbH sei nun klar als eine Maßnahme zur Verhinderung der Zwangsvollstreckung zu bewerten.
Die Umstrukturierung sei wirksam, sodass sich ein tatbestandsmäßiger Anfangsverdacht ergibt.
Der Teil-Musterentscheid vom 28.02.2025 zeigt, dass Zivilklagen gegen EY nun in die Instanz zurückkehren – ein klares Indiz für eine drohende Zwangsvollstreckung.
Verantwortlichkeit der Beschuldigten
Die Beschuldigten hätten aktiv an der Umstrukturierung der EY GmbH mitgewirkt, um eine Haftung zu vermeiden.
Besonders hervorgehoben wird die Rolle von Jan Brorhilker (EY Deutschland), der als „Kronprinz“ der EY-Führung mehrfach unterzeichnet habe.
Vitt vergleicht die Situation mit einer militärischen Strategie und bemerkt ironisch, dass die „Strategiegruppe von EY“ wohl „ermüdet“ sei oder vielleicht eine „KI überfordert“ sei.
Fazit und Forderung
Vitt fordert die Aufnahme von Ermittlungen bzw. die Anklageerhebung gegen die Beschuldigten wegen Vollstreckungsvereitelung.
Er macht deutlich, dass das Vorgehen der EY GmbH strafrechtlich relevant sei, da nun eine tatsächliche und nicht nur abstrakte Gefahr für die Zwangsvollstreckung bestehe.
Zudem stellt er einen Antrag auf Mitteilung des Aktenzeichens des Senats.
Zentrale Zitate aus der Stellungnahme
"Wer gedient hat, weiß: Der Ort, an dem genebelt wird, ist auch der Ort eines verwundbaren Ziels." → Vitt vermutet eine bewusste Täuschung seitens der Staatsanwaltschaft.
"EY zeigt erstmals klare Anzeichen von Schwäche im ‘war of attrition’ um die Wirecard-Haftung." → Vitt deutet an, dass EY sich nicht mehr erfolgreich gegen Haftungsansprüche verteidigen kann.
"Die Würfel sind gefallen, die Entscheidung des BayObLG ist da: Ende für das KapMuG gegen EY." → Der Schlüsselmoment, der die rechtliche Lage ändert.
"Man hört förmlich die temperamentvolle Musik von Rossini: Brorhilker qua, Brorhilker là, Brorhilker su, Brorhilker giù." → Vitt karikiert die omnipräsente Rolle von EY-Führungspersonen bei den juristischen Manövern.
Gesamteinschätzung
Die Stellungnahme von Dr. Vitt ist eine detaillierte, juristisch fundierte Argumentation, die darauf abzielt, die Ermittlungen gegen EY und ihre Führungskräfte zu forcieren. Sie enthält scharfe Kritik an der Justiz, insbesondere an der vermeintlichen Rückdatierung der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, und zeigt eine hohe Fachkompetenz im Wirtschaftsrecht.
Die Hauptaussage ist, dass die EY GmbH durch einen gesellschaftsrechtlichen Trick ihre Haftung verhindern wollte und dies nun strafrechtlich verfolgt werden sollte. Die aktuelle Sachlage und der BayObLG-Beschluss vom 28.02.2025 hätten die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung maßgeblich geändert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.257.920 von Chaecka am 06.03.25 10:00:26
Jepp!!!! auf sie mit Gebrüll, aber am besten mit organisiertem gebrüll
Jepp!!!! auf sie mit Gebrüll, aber am besten mit organisiertem gebrüll
Kurz
Es geht hier ausschließlich ums KapMuG. Dieses richtet sich gegen EY und Wirecard, weil die bayerische Justiz es abgelehnt hat, beides zu trennen, was für die kleinanleger besser gewesen wäre.Die Rolle von Dr Michael Jaffé ist hier sehr umstritten. Er ist Insolvenzverwalter und keinesfalls auf Seiten der Kleinanleger. Die medien konzentrieren sich zu sehr auf das KapMuG, dass jaffe nebenraus ganz anderes tut, kriegt man kaum mit. Überhaupt sind die medien das Allerletzte.
Die meisten vom kapMuG betroffenen Kleinanleger und Kleinstanleger sind leidglich Anmelder und haben keine eigenen rechte
Bitte das hier beachten
Für die reinen Anmelder im Musterverfahren, die dort nach der gesetzlichen Regelung keine Verfahrensbeteiligten sind (§ 9 Abs.1 KapMuG 2012), besteht keine eigene Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des BayObLG (§ 21 Abs.2 KapMuG 2012). Die Anmelder haben nach dem Willen des Gesetzgebers die gerichtlichen Vorgaben so zu akzeptieren, wie sie gefällt werden, ohne eigene Einflußnahmemöglichkeit. Sollte das Musterverfahren Wirecard gegen EY endgültig beendet werden, können sie ihre Rechte nur durch eigene Klageeinreichung beim LG München I weiterverfolgen, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist. Das muß separat geprüft werden.
Da der Verfasser der Stellungnahme erkennen lässt, in welche Richtung er neigt, müssen Teilnehmer mit anderer Auffassung sich damit auseinandersetzen, auch mit der hier aufgeworfenen Frage (Verjährung)
"Der Kern des Vorwurfes gegen EY ist daher nicht kapitalmarktrechtlich, sondern deliktsrechtlich: Man hat bei EY den mutmaßlichen Betrugstaten Tür und Tor geöffnet, weil man bewußt, also diesbezüglich vorsätzlich, den eigenen Prüfpflichten nicht nachgekommen ist. Es geht nicht um „Fehler“ bei EY, sondern es geht darum, daß man planmäßig die Augen verschlossen hat und erst gar nicht wissen wollte, ob die von Wirecard behaupteten Zahlen stimmen. Diese Besonderheit kann nicht auf echte Kapitalmarktsachen verallgemeinert werden. Klageverfahren, die sich wie bei Wirecard auf einen deliktsrechtlichen Vorwurf vor allem nach § 826 BGB (Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) stützen, unterfallen nicht dem Kapitalmusterverfahrensrecht. "
Meine Worte! EY hat eigenständige deliktsrechtliche Vorwürfe gegen sich, die von der Klärung in Sachen Braun/Bellenhaus unabhängig sind. Besonders die (leider in den medien ignorierten) Aussagen des vE sind hier sehr wichtig.
Der Schritt der Musterklage, den bescheid zu akzeptieren,könnte womöglich für die bayerische Amigojustiz problematisch sein. Das allein macht ihn schon interessant.
Ich finde es nicht gut, dass hier jetzt unterschiedliche juristische taktiken ins Spiel kommen, was zu einer gewissen Aufspaltung führt, am Ende des tages wird es aber darum gehen, EY in die haftung zu zwingen. Wenn hier quasi durch die Hintertüre die Aufspaltung zwischen haftung Wirecard (+EY) vs Haftung EY (auch ohne wirecard) kommt, ist das ein Schritt in die richtige Richtung
Wer noch gegen baFin was in der Pipeline hat: die haben sich fein rauslarviert... laut Juristen nicht direkt angreifbar (siehe BGH), aber durch eine geschicktere Klageformulierung geht da noch was. Ich mache das nur nebenher und auf Zuruf, aber es ruft keiner. Gibt es überhaupt noch geschädigte, die kämpfen? Ich hätte ein paar Messer und degen rumliegen, aber den general spiele ich nicht.
KapMuG
Ich lese hier nicht mehr regelmäßig...-----
KapMuG Wirecard
Gemeinsame Erklärung
des Musterklägers Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert,
der Rechtsanwaltskanzlei MATTIL Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, München,
der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Elmar Vitt, Salzhausen,
der Fa. Jurfin GmbH als Prozeßfinanzierer des Musterklägers, sowie
des informell „Pilotkläger“ genannten Verfahrensbeteiligten Herrn Dipl.-Betriebswirt Niklas Frings-Rupp, Hamburg,
im Kapitalmusterverfahren Wirecard vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (Az. 101 Kap 1/22)
zur Gerichtsentscheidung (Teilmusterentscheid) vom 28.02.2025
1. Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 28.02.2025, durch Teilmusterentscheid das Kapitalmusterverfahren Wirecard gegen EY als unzulässig zu beenden (Az. 101 Kap 1/22), hat auf die Geschädigten unterschiedliche Auswirkungen. Daher ist es verständlich, daß entsprechend unterschiedliche Reaktionen möglich sind.
2. Der Musterkläger Herr Kurt Ebert sieht in der Entscheidung eine Chance für die beigeladenen Kläger, durch zügige Wiederaufnahme der Klageverfahren vor dem Landgericht München I zu einem schnelleren und vermutlich auch günstigeren Abschluß der Rechtsverfolgung gegen EY zu kommen als im sehr langwierigen Musterverfahren. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, daß EY Deutschland im letzten Jahr gesellschaftsrechtliche Veränderungen vorgenommen hat, die nur noch für eine begrenzte Zeit einen vollen Haftungszugriff auf die ursprünglich verklagte EY-Gesellschaft zulassen, welche inzwischen sogar bereits gelöscht ist. Der Zeitfaktor ist damit von maßgeblicher Bedeutung. Diese zwischenzeitlich eingetretene Sachlage muß der Musterkläger ebenso berücksichtigen wie die inzwischen zutage getretenen gravierenden Probleme des BayObLG bei der Verfahrensführung wegen mangelnder Ressourcen. Diese Probleme hat die Gerichtspräsidentin mehrfach ausdrücklich öffentlich eingeräumt. Es liegt daher kein Widerspruch für den Musterkläger darin, nunmehr eine Beendigung des Musterverfahrens gegen EY als vorteilhaft für die beigeladenen Kläger zu bewerten und zu betreiben.
3. Der Musterkläger wird daher keine Rechtsbeschwerde gegen den Teilmusterentscheid des BayObLG zum Bundesgerichtshof (BGH) nach § 21 Abs.1 KapMuG 2012 einlegen. Er wird vielmehr im wechselseitigen Einvernehmen in geeigneter Form durch Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt mit rechtlichen und tatsächlichen Argumenten informell den Standpunkt vertreten und verbreiten, daß der Teilmusterentscheid nach seiner Ansicht im Interesse der beigeladenen Kläger vom BGH bestätigt werden sollte.
4. Es trifft zu, daß einzelne Beigeladene vor dem Hintergrund möglicher weiterer Kosten bei Wiederaufnahme der Verfahren vor dem Landgericht München I, allerdings in der Abwägung zu den Kosten der Rechtsbeschwerde und der Verzögerung bei Fortsetzung des Musterverfahrens andererseits, trotzdem für sich zum Ergebnis kommen, auch ohne den Musterkläger eine Rechtsbeschwerde zum BGH zu beauftragen. Das ist nach § 21 Abs.2 KapMuG 2012 verfahrensrechtlich zulässig. Die Kanzlei MATTIL gibt die genannten Nachteile einer solchen Vorgehensweise zu Bedenken, wird aber bei ihren Mandanten den Wunsch dieser Beigeladenen respektieren und entsprechend verfahren. Eine solche Rechtsbeschwerde würde allerdings ohnehin nicht von der Kanzlei MATTIL vertreten werden, da vor dem Bundesgerichtshof lediglich eine kleine Gruppe dort exklusiv zugelassener Rechtsanwälte auftreten darf.
5. Für die reinen Anmelder im Musterverfahren, die dort nach der gesetzlichen Regelung keine Verfahrensbeteiligten sind (§ 9 Abs.1 KapMuG 2012), besteht keine eigene Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des BayObLG (§ 21 Abs.2 KapMuG 2012). Die Anmelder haben nach dem Willen des Gesetzgebers die gerichtlichen Vorgaben so zu akzeptieren, wie sie gefällt werden, ohne eigene Einflußnahmemöglichkeit. Sollte das Musterverfahren Wirecard gegen EY endgültig beendet werden, können sie ihre Rechte nur durch eigene Klageeinreichung beim LG München I weiterverfolgen, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist. Das muß separat geprüft werden.
6. Der Musterkläger sieht auch vor dem Hintergrund der wiederholten Vergleichsempfehlung des BayObLG in der mündlichen Verhandlung an EY sehr gute Chancen, bei Wiederaufnahme der Klageverfahren vor dem LG München I zu einem zügigen Prozeßerfolg gegen EY zu kommen. Es wäre möglich, daß informell eine Art „Pilotkläger“ ein vorgezogenes Verfahren führt, dort das ausstehende Gutachten eingeholt wird, und damit für alle weiteren Verfahren eine Signalwirkung entsteht, die den Weg für eine Lösung über einen Vergleich für alle Kläger mit EY eröffnet. Der Prozeßfinanzierer Jurfin würde den bereits bisherigen „Pilotkläger“ Niklas Frings-Rupp für ein solches Vorgehen unterstützen. Eine solche praktische Lösung gebietet auch der gesetzliche Grundsatz der Prozeßökonomie. Da das Oberlandesgericht München für eine Fortsetzung der Wirecard-Verfahren schon wesentliche Vorgaben formuliert hat, ist der Musterkläger zuversichtlich, daß dieser Weg, so der BGH ihn bestätigt, die beste Option für die geschädigten Kläger im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes darstellt. Das wäre zudem ein wichtiges Signal an die Anleger, vor allem auch internationale Investoren, daß der Rechtsschutz in Deutschland bei Täuschungen durch unseriöse Unternehmen funktioniert.
7. Die teilweise verbreitete Nachricht, der Musterkläger halte die Entscheidung des BayObLG „zu 100% für falsch“ und „würde Rechtsbeschwerde einlegen“, ist nicht zutreffend. Sie gibt weder die Entscheidung des Musterklägers noch die Stellungnahme seiner Anwälte richtig wieder. Es gilt lediglich im Grundsatz, daß Testate der Wirtschaftsprüfer „Kapitalmarktinformationen“ sein können, wie es auch die neue Gesetzeslage ausdrücklich festhält. „100% falsch“ wäre damit aber nur, diese Prüfungsvermerke generell von Musterverfahren auszuschließen. Wie das BayObLG hingegen zutreffend ausführt, ist Wirecard ein Sonderfall. Hier geht es nicht um einen zu vollmundig kommunizierten Abschluß oder eine Art TELEKOM-Verfahren, sondern im Fall Wirecard haben wir es mit Wirtschaftskriminalität in großem Ausmaß zu tun. Die parallelen Strafverfahren machen das sehr deutlich. Der Kern des Vorwurfes gegen EY ist daher nicht kapitalmarktrechtlich, sondern deliktsrechtlich: Man hat bei EY den mutmaßlichen Betrugstaten Tür und Tor geöffnet, weil man bewußt, also diesbezüglich vorsätzlich, den eigenen Prüfpflichten nicht nachgekommen ist. Es geht nicht um „Fehler“ bei EY, sondern es geht darum, daß man planmäßig die Augen verschlossen hat und erst gar nicht wissen wollte, ob die von Wirecard behaupteten Zahlen stimmen. Diese Besonderheit kann nicht auf echte Kapitalmarktsachen verallgemeinert werden. Klageverfahren, die sich wie bei Wirecard auf einen deliktsrechtlichen Vorwurf vor allem nach § 826 BGB (Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) stützen, unterfallen nicht dem Kapitalmusterverfahrensrecht.
Bad Soden, München, Salzhausen, Hamburg, den 06.03.2025
Die Aktie notiert bereits seit 15.November 2021 nicht mehr im regulierten Markt, sondern nur noch im Freiverkehr der Börse Hamburg. Die AGB dort sind eindeutig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.257.920 von Chaecka am 06.03.25 10:00:26
Auf die Anzahl und den Stand der Verfahren bin ich überhaupt nicht eingegangen. Daher habe ich deinen Einwurf nicht verstanden. Auch diesen Beitrag verstehe ich zwar, aber nicht im Kontext zu meinen Postings hier auf W-O.
Ersatzansprüche bestehen nämlich im Erfolgsfall, den ich leider nicht sehe, für Aktionäre, die auf Grund der "Casa Wirecard" vor Insolvenzeröffnung nachweislich geschädigt wurden.
Zocker, die später, also nach Insolvenzeröffnung gekauft haben, um sich an einem möglichen Pump & Dump zeitlich nach Auflösung der AG gemäß §262 Aktiengesetz zu bereichern, dürften von jedem Rechtsanwalt, dem sie ihr Leid über den möglichen Betrugsskandal klagen, ausgelacht werden. Das ist meine Erfahrung und Meinung.
Übrigens liegt im Regelinsolvenzverfahren der Wirecard AG laut Insolvenzgericht auch Überschuldung vor. Das bedeutet, dass der Aktie bzw. dem Grundkapital keine werthaltigen Vermögenswerte mehr gegenüberstehen. Die Aktionäre werden leider, zumindest im Aktienkapital, leer ausgehen.
Zitat von Chaecka: Weil es zwei Schadenersatzklagen gibt.
Je nachdem, an welcher Klage man sich beteiligt hat, gibt es ja noch Hoffnung.
Denn die Entscheidung, ob bei der Prüfung (grobe) Fahrlässigkeit bestand, steht ja noch aus.
Es wurde nur die Klage wegen falscher Kapitalmarktinformation abgewiesen.
Auf die nach meinem Verständnis gehaltvollere Klage gibt es noch kein Gerichtsurteil..
Auf die Anzahl und den Stand der Verfahren bin ich überhaupt nicht eingegangen. Daher habe ich deinen Einwurf nicht verstanden. Auch diesen Beitrag verstehe ich zwar, aber nicht im Kontext zu meinen Postings hier auf W-O.
Ersatzansprüche bestehen nämlich im Erfolgsfall, den ich leider nicht sehe, für Aktionäre, die auf Grund der "Casa Wirecard" vor Insolvenzeröffnung nachweislich geschädigt wurden.
Zocker, die später, also nach Insolvenzeröffnung gekauft haben, um sich an einem möglichen Pump & Dump zeitlich nach Auflösung der AG gemäß §262 Aktiengesetz zu bereichern, dürften von jedem Rechtsanwalt, dem sie ihr Leid über den möglichen Betrugsskandal klagen, ausgelacht werden. Das ist meine Erfahrung und Meinung.
Übrigens liegt im Regelinsolvenzverfahren der Wirecard AG laut Insolvenzgericht auch Überschuldung vor. Das bedeutet, dass der Aktie bzw. dem Grundkapital keine werthaltigen Vermögenswerte mehr gegenüberstehen. Die Aktionäre werden leider, zumindest im Aktienkapital, leer ausgehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.257.812 von tbhomy am 06.03.25 09:48:20Weil es zwei Schadenersatzklagen gibt.
Je nachdem, an welcher Klage man sich beteiligt hat, gibt es ja noch Hoffnung.
Denn die Entscheidung, ob bei der Prüfung (grobe) Fahrlässigkeit bestand, steht ja noch aus.
Es wurde nur die Klage wegen falscher Kapitalmarktinformation abgewiesen.
Auf die nach meinem Verständnis gehaltvollere Klage gibt es noch kein Gerichtsurteil..
Je nachdem, an welcher Klage man sich beteiligt hat, gibt es ja noch Hoffnung.
Denn die Entscheidung, ob bei der Prüfung (grobe) Fahrlässigkeit bestand, steht ja noch aus.
Es wurde nur die Klage wegen falscher Kapitalmarktinformation abgewiesen.
Auf die nach meinem Verständnis gehaltvollere Klage gibt es noch kein Gerichtsurteil..
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.256.837 von Chaecka am 06.03.25 08:23:56
Warum soll mein Beitrag nur zum Teil stimmen ? Erkläre es mir bitte.
Zitat von Chaecka:Zitat von tbhomy: Damit wäre die Aktie auch für die Aktionäre von vor 2020 mit Antrag auf Schadenersatz wertlos. Wobei man die Aktie vermutlich auch hier bei Wirecard nicht mehr benötigt, um seinen Anspruch durchsetzen zu können. Delisting an der Börse in Hamburg ist eh immanent und kann quasi täglich bekannt gegeben werden.
Quelle:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/19061730-wirecard…
Das stimmt nur zum Teil.
Es gibt eine Klage wegen falscher Kapitalmarktinformation, die wurde nun abgewiesen.
Die andere Klage wegen grober Verletzung der Prüfungspflichten läuft noch.
Grosse Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen, da hast du schon recht.
Warum soll mein Beitrag nur zum Teil stimmen ? Erkläre es mir bitte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.250.870 von tbhomy am 05.03.25 09:32:33
Das stimmt nur zum Teil.
Es gibt eine Klage wegen falscher Kapitalmarktinformation, die wurde nun abgewiesen.
Die andere Klage wegen grober Verletzung der Prüfungspflichten läuft noch.
Grosse Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen, da hast du schon recht.
Zitat von tbhomy: Damit wäre die Aktie auch für die Aktionäre von vor 2020 mit Antrag auf Schadenersatz wertlos. Wobei man die Aktie vermutlich auch hier bei Wirecard nicht mehr benötigt, um seinen Anspruch durchsetzen zu können. Delisting an der Börse in Hamburg ist eh immanent und kann quasi täglich bekannt gegeben werden.
Quelle:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/19061730-wirecard…
Das stimmt nur zum Teil.
Es gibt eine Klage wegen falscher Kapitalmarktinformation, die wurde nun abgewiesen.
Die andere Klage wegen grober Verletzung der Prüfungspflichten läuft noch.
Grosse Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen, da hast du schon recht.
Wirecard - Top oder Flop