Wirecard - Top oder Flop (Seite 16274)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 01.04.24 10:52:55 von
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Nun solche Typen gibt es ja öfters. Zu erst schreien, dann verdienen und sobald es eng wird verschwinden.......
Sogar ein Sprecher von der SDK hat den Rücktritt als eine Art Schuldeingestendniss bekannt gegeben.
Somit bin ich der Meinung das bei Wirecard offenbar mehr in Ordnung ist als bei der SDK. Und mit dem Rücktritt von STraub hat die SDK ihren Pittbull verloren. Die Frage ist halt wie viel der Herr noch im Hintergrund arbeitet. sh. Bosler
Naja vielleicht gründen sie ja zusammen mit Homm einen neue Investmentgesellschaft.
Sogar ein Sprecher von der SDK hat den Rücktritt als eine Art Schuldeingestendniss bekannt gegeben.
Somit bin ich der Meinung das bei Wirecard offenbar mehr in Ordnung ist als bei der SDK. Und mit dem Rücktritt von STraub hat die SDK ihren Pittbull verloren. Die Frage ist halt wie viel der Herr noch im Hintergrund arbeitet. sh. Bosler
Naja vielleicht gründen sie ja zusammen mit Homm einen neue Investmentgesellschaft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.039 von permuto am 23.07.08 13:37:25Ich frage mich, woher die ominiöse Rücktritts-Email von Straub herkam, die das erste Mal um 11:19.18 Uhr hier reingesetzt wurde und recht schnell gelöscht wurde. Ich kann mich irren, aber m. E. wurden alle offiziellen Mitteilungen über den Rücktritt erst mehrere Minuten später veröffentlicht.
Was sollte der Mist?
Was sollte der Mist?
Also ich sehe die heutige Meldung des Straub-Rücktritts ebenfalls als sehr positiv an. Stünde er nämlich felsenfest hinter seinen Äußerungen und Anschuldigungen, würde er das bis zum Ende durchziehen, um die Lorbeeren zu ernten. Aber diese Aktion wirkt so ein wenig wie das "Verdrücken" durch die heimliche Hintertür.
Auf jeden Fall wird dadurch ein wenig Unsicherheit bei den Anlegern genommen. Weiterhin rechne ich in den nächsten 1-2 Tagen mit weiteren positiven Analystenstimmen, die den Aktienkurs wieder in die Bahn bringen sollten.
Ich rechne kurz- bis mittelfristig mit Kursen über 7EUR.
MfG
StRAS
Auf jeden Fall wird dadurch ein wenig Unsicherheit bei den Anlegern genommen. Weiterhin rechne ich in den nächsten 1-2 Tagen mit weiteren positiven Analystenstimmen, die den Aktienkurs wieder in die Bahn bringen sollten.
Ich rechne kurz- bis mittelfristig mit Kursen über 7EUR.
MfG
StRAS
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.539 von Floripa am 23.07.08 14:34:19Floripa,
dabei macht es ja eigentlich Sinn, sich intensiv zu informieren, BEVOR man investiert, oder?
Naja, irgendwie wurden meine Interessen doch gestärkt: ich kam nochmal richtig billig rein.
dabei macht es ja eigentlich Sinn, sich intensiv zu informieren, BEVOR man investiert, oder?
Naja, irgendwie wurden meine Interessen doch gestärkt: ich kam nochmal richtig billig rein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.460 von Klappe am 23.07.08 14:25:15Meine Interessen haben sie auf alle Fälle nicht gestärkt!
meine schon
ich hätte mich sonst nicht so intensiv informiert
meine schon
ich hätte mich sonst nicht so intensiv informiert
Die SdK - der unabhängige Verband der Aktionäre und Kapitalanleger
1959 - Gründung der SdK (als "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.") - mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken.
2004 - Umbenennung in "SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V." aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums.
Irgendwie gehört der Straub ja dazu, wenn er angeblich weniger als 0,01 Prozent besitzt :-)
Meine Interessen haben sie auf alle Fälle nicht gestärkt!
1959 - Gründung der SdK (als "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.") - mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken.
2004 - Umbenennung in "SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V." aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums.
Irgendwie gehört der Straub ja dazu, wenn er angeblich weniger als 0,01 Prozent besitzt :-)
Meine Interessen haben sie auf alle Fälle nicht gestärkt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.373 von crude_facts am 23.07.08 14:14:39Die werden ja nicht das gesamte Geschäftsmodell auf dem Ausspähen fremder vertraulicher Daten aufgesetzt haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.373 von crude_facts am 23.07.08 14:14:39thx
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.568.844 von permuto am 23.07.08 13:19:01Straftaten können zunächst einmal nur von natürlichen Personen begangen werden. Das träfe dann zunächst die entsprechenden Vorstände/ Geschäftsführer.
Die werden ja nicht das gesamte Geschäftsmodell auf dem Ausspähen fremder vertraulicher Daten aufgesetzt haben.
Die werden ja nicht das gesamte Geschäftsmodell auf dem Ausspähen fremder vertraulicher Daten aufgesetzt haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.568.661 von permuto am 23.07.08 12:57:12Zunächst einmal gibt es in Deutschland kein gesetzlich kodifiziertes Bankgeheimnis. Hier können nur die allgemeinen Vorschriften zur informationellen Selbstbestimmung und zum allgemeinen Schutz der Privatsphäre greifen.
Das "Bankgeheimnis" wird in Deutschland privatschriftlich durch Vertrag mit der Bank geregelt. Dort ist es z.B. in den Musterbedingungen/ AGB regelmäßig enthalten.
Anders sieht das in anderen Ländern aus, z.B. in Luxemburg oder in der Schweiz, wo das Bankgeheimnis gesetzlich verankert ist. So ist beispielsweise die Verletzung des Bankgeheimnisses - neben zivilrechtlichen Folgen - in der Schweiz strafbewährt.
In Deutschland könnten natürlich alle Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre einschlägig sein, je nach dem, wie die Informationsbeschaffung erfolgte. Strafrechtlich bewegen wir uns dann beispielsweise in den §§ 201ff. StGB. Und je nach dem, wie "robust" man dabei vorgegangen ist...
Das "Bankgeheimnis" wird in Deutschland privatschriftlich durch Vertrag mit der Bank geregelt. Dort ist es z.B. in den Musterbedingungen/ AGB regelmäßig enthalten.
Anders sieht das in anderen Ländern aus, z.B. in Luxemburg oder in der Schweiz, wo das Bankgeheimnis gesetzlich verankert ist. So ist beispielsweise die Verletzung des Bankgeheimnisses - neben zivilrechtlichen Folgen - in der Schweiz strafbewährt.
In Deutschland könnten natürlich alle Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre einschlägig sein, je nach dem, wie die Informationsbeschaffung erfolgte. Strafrechtlich bewegen wir uns dann beispielsweise in den §§ 201ff. StGB. Und je nach dem, wie "robust" man dabei vorgegangen ist...
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