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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 16301)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
    Beiträge: 166.148
    ID: 1.140.904
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      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:38:11
      Beitrag Nr. 3.148 ()
      Mal ein kurzes Fazit:

      Die Vorwürfe der SdK sind sicher nicht gänzlich unbegründet, ob sie aber einen derartigen Kursrutsch rechtfertigen, muss sich noch zeigen.

      Zur Zeit zum Zocken geeignet, aber immer Vorsicht walten lassen...;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:36:46
      Beitrag Nr. 3.147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.561.293 von atempause am 22.07.08 16:08:29Erpressungsversuch?????????????? Wovon redest du???? Hast du scho mal von dem Wort VERGLEICH gehört??? Das ist ein normaler juristischer Schritt.
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:35:51
      Beitrag Nr. 3.146 ()
      Unter www.unternehmensregister.de ist unter dem Geschäftsbericht 31.12.2006 dieser Wirtschaftsprüfer zu finden:
      Control5H GmbH
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
      Roland Weigl, Wirtschaftsprüfer
      Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:32:44
      Beitrag Nr. 3.145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.561.382 von moneyseeker am 22.07.08 16:17:35Anderson Consulting ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewesen, sondern die sind Unternehmensberater.

      Du meinst Arthur Andersen, die es nicht mehr gibt (mittelbare Enron-Folge). Die sind jetzt z.B. in Deutschland bei Ernst & Young.

      Anderson Consulting ist nunmehr Accenture.
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:27:19
      Beitrag Nr. 3.144 ()
      Der sdk Mann Straub hat hier verbal einiges "auf die Muetze bekommen".
      Sein Interview (auch hier im thread gepostet) macht ihn auch aus meiner Sicht sehr unsympatisch.

      Inhaltlich lag die sdk mit den Warnungen (MLP, Thielert) bisher aber immer richtig. IMMER.

      Selbst wenn hier erstmals ein Unternehmen fälschlich von der sdk kritisiert werden sollte: Die sdk Berichte bleiben lesenswert. Ich glaube aber auch hier warnt die sdk zurecht.

      Persoenlich habe ich wirecard leider bis letzte Woche nicht verfolgt, worüber ich mich ein wenig ärgere, denn der Sumpf ist groß:

      Gibraltar Gesellschaft
      Undurchsichtige eigene Bank
      Zockergeld
      Luftbuchungen bei immat. WG (evt bzw wahrscheinlich)
      Aufsichtsrat der wirecard Bank aus dem Boxermillieu
      Keiner weiss woher die Gewinne kommen

      insgesamt ein ganz schlechter Eindruck.

      Wer noch an wirecard glaubt, sollte sich auf der wirecard homepage den Lebenslauf des Finanzvorstandes durchlesen und die Frage stellen: Wo wäre er mit diesem Lebenslauf sonst noch Finanzvorstand geworden ?
      Er dürfte das erste Opfer der Schlammschlacht werden.

      Kann man immer noch auf fallende Kurse setzen, der groesste Teil der Strecke liegt vielleicht schon hinter uns ?

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      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:25:39
      Beitrag Nr. 3.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.560.686 von Huppsy am 22.07.08 15:11:30Weißt Du, wieviel ggf. gekostet hat, was WDI lediglich "zur Kenntnis gelangt" ist?

      Auf normalem Weg unter Einhaltung aller Gesetze und ohne riskieren eines eines Beweisverwertungsverbots erfährt man diese Dinge eigentlich nicht. Und ich glaube, dass genau dieser Umstand auch ein Grund für WDI gewesen sein könnte, warum man eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen und lieber eine gegenseitige Stillschweige-Vereinbarung mit der SdK schließen wollte.

      Meine Vermutung.

      Auf beiden Seiten wird offensichtlich mit nicht ganz sauberen Mitteln gefochten...

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:19:28
      Beitrag Nr. 3.142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.560.413 von LENOX12 am 22.07.08 14:38:57"Die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmen schaft verdammt viel Vertrauen. Niemand der Dreck am Stecken hat macht das."


      LENOX12,

      Du solltest wirklich mal in den Thielert-Threads nachlesen. Genau das hat Thielert auch gemacht.

      Aber man hat der damals der den Jahresabschluss und den Konzernabschluss testierenden WP-Gesellschaft BDO offenbar einen anderen Auftrag erteilt, als man es der Kapitalmarktöffentlichkeit mitgeteilt bzw. suggeriert hatte. Und dann hat man die Ergebnisse - höflich formuliert - uminterpretiert oder in veränderter Form dem Kapitalmarkt mitgeteilt. Damals tat man nämlich so, als hätte die WP-Gesellschaft die Realisation der damals ursprünglich in den Bilanzen ausgewiesenen Forderungen bestätigt. Wer den Text des Prüfungsergebnisses liest, sucht vergeblich nach dem Wort Forderungsrealisation. Der stammte nur von Thielert und wurde in einer absolut von der üblichen Berechnungsweise abweichenden Form sinnentfremdet berechnet.

      Die WPs haben in ihrem Prüfungsergebnis nur darauf hingewiesen, dass von den Forderungen aus den Vorjahren lediglich ein Teilbetrag noch in den Büchern des laufenden Jahres erfasst war. Die Überleitungsrechnung mit den Zeilen mit den erteilten Gutschriften und erhöhten Wertberichtigungen hat Thielert einfach verschwiegen bzw. in Realisationen uminterpretiert.

      Die Forderungen waren dann offensichtlich Grundlage für die Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen die Jahresabschlüsse der Thielert AG sowie deren Tochtergesellschaft Thielert Aircraft Engines GmbH. Das LG Hamburg hat die Jahresabschlüsse der Thielert AG für nichtig erklärt, der Aufsichtsrat hat den Vorstand nach Rücksprache mit den Strafverfolgungsbehörden mit Hinweis auf mögliche Unregelmäßigkeiten genau in diesem Zusammenhang fristlos entlassen.

      Was ich damit sagen will?

      Allein die Tatsache, dass ein Unternehmen einen Wirtschaftsprüfer mit irgendeinem Auftrag versieht, ist solange bedeutungslos, wie es sich nicht um eine formelle aktienrechtliche Sonderprüfung auf Beschluss der Hauptversammlung oder eines Gerichtes oder aber um ein öffentlich vollumfänglich zur Kenntnis gelangendes Prüfungsergebnis handelt. Denn ein Wirtschaftsprüfer darf allein schon aus berufsrechtlichen Gründen (Verschwiegenheitspflicht) nicht von sich aus in dem von ihm selbst gewünschten Umfang öffentlich Stellung zu einem Prüfungsergebnis nehmen.

      Die Forderung nach Öffentlichkeit dieser Untersuchung durch die SdK - bei aller Kritik für die mangelnde Hygiene in den eigenen Reihen - ist daher logisch und konsequent. Sie könnte genau das Licht ins Dunkel bringen, um ggf. verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen oder eben berechtigte Zweifel zu bestätigen.

      Warum sollte man sich also dagegen sträuben?

      Noch einmal: Die SdK-Kritik steht durch das Verhalten von Herrn Straub berechtigt in schlechtem Licht. Das Verhalten des WDI-Managements mit dem Versuch eines Stillschweigeabkommens, das mMn eher einem Nötigungs- oder Erpressungsversuch gleicht, ist alles andere als koscher. Der Geschäftsbericht ist - wie gesagt - mMn lausig.

      Für alles wird es einen guten Grund geben...

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:17:35
      Beitrag Nr. 3.141 ()
      Bei Prüfungsgesellschaften gilt auch "wes Brot ich ess des Lied ich sing"...
      Z.B. Anderson Consulting
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:13:18
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:09:03
      Beitrag Nr. 3.139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.561.285 von Frhstck am 22.07.08 16:07:35In einem Ranking, das das Institut für Wirtschaftsprüfung und
      das Handelsblatt im Juni unter Leitung des saarländisch en Bilanzprofessors
      Karlheinz Küting aufgestellt haben, schnitt Wirecard außerordentlich gut ab – dem
      Bilanzpolizei-Sprecher zufolge habe das Aufsehen erregt.
      Wirecard war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Bisher hat das
      Unternehmen aber alle Anschuldigungen zurückgewiesen.
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