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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 6093)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 17.03.24 05:37:36 von
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      schrieb am 01.05.20 21:39:11
      Beitrag Nr. 105.224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.378 von jigajig am 01.05.20 20:39:57
      Zitat von jigajig: Ich farge noch einmal: Wirecard setzt jetzt die "Elastic Engine" ein und will damit alle Zweifel ausräumen. Was war der Vorteil für Wirecard, diese Elastic Engine nicht einzusetzen, die es ja schon seit drei Jahren gibt?


      Es ist etwas grundsätzlich anderes, so eine Engine in der eigenen Umgebung einzubinden oder dafür eine standardisierte Schnittstelle für Drittanbieter zur Verfügung zu stellen. Wenn du Lust hast: die API lässt sich auf der Wirecard-HP abrufen
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      schrieb am 01.05.20 21:38:58
      Beitrag Nr. 105.223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.834 von sebaldo am 01.05.20 21:24:14Daten werden in Datensätzen erfasst, nach einem vorgegebenen Verfahren durch Menschen oder Maschinen verarbeitet und als Ergebnis ausgegeben. Eine systematische Datenverarbeitung ist die Grundlage für Statistik, Handel, Technik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung
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      schrieb am 01.05.20 21:30:27
      Beitrag Nr. 105.222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.729 von sebaldo am 01.05.20 21:13:53Es kommt darauf an, ob die als Prüfungsmassstab die Plausibilität im Sinne der Auswertung der gesamtumstände dir ausreicht (so JA) oder nur den Einzelnen Beleg (KPMG).

      Dann kommt es noch auf Dein Risikoeinschätzung- und akzeptanz an.

      Je nachdem kann man Dir recht geben oder nicht.
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      schrieb am 01.05.20 21:29:24
      Beitrag Nr. 105.221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.540 von trinkfix am 01.05.20 20:53:40
      Zitat von trinkfix: kann nicht Mal einer dem Söder bescheid geben hier
      ein LV Verbot einzuführen wie andere Länder Frankreich Spanien n


      Zum Thema LV Verbot kam gestern (!!) Antwort... kannste grad in den Papierkorb treten....


      Ihre Eingabe vom 17.03.2020 habe ich erhalten und bedanke mich dafür.

      Die BaFin ist in Deutschland, die für die Überwachung von Leerverkäufen zuständige Behörde, Artikel 33 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO) i.V.m. § 53 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
      Zunächst möchte ich Sie auf die geltende Regulierung von Leerverkäufen nach der EU-LeerverkaufsVO hinweisen: Verboten sind ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie ungedeckten Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel. Zudem bestehen Transparenzpflichten für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln. Aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 16.03.2020 sind Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien am regulierten Markt bereits ab dem Erreichen des Eingangsschwellenwerts von 0,1 Prozent (ansonsten 0,2 Prozent) des ausgegebenen Aktienkapitals des Emittenten an die jeweils zuständige nationale Aufsichtsbehörde (in Deutschland an die BaFin) mitzuteilen. Ab Erreichen von 0,5 Prozent werden diese Netto-Leerverkaufspositionen zusätzlich veröffentlicht; in Deutschland im Bundesanzeiger. Weitere Erläuterungen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zur EU-Leerverkaufsregulierung finden Sie auf der Webseite der BaFin, https://www.bafin.de/dok/7852732.

      In Ausnahmesituationen hat die BaFin gemäß Artikel 18ff. EU-LeerverkaufsVO weitere Eingriffsbefugnisse. So kann Sie unter strengen Voraussetzungen weitere Beschränkungen von Leerverkäufen und vergleichbaren Transaktionen erlassen, wenn ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen eingetreten sind, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen darstellen und die Maßnahme erforderlich ist, um der Bedrohung zu begegnen und die Effizienz der Finanzmärkte im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt ist, Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO.
      Die BaFin beobachtet fortlaufend die Marktentwicklung einschließlich der Netto-Leerverkaufspositionen und steht in enger Abstimmung mit den Börsenaufsichtsbehörden, den anderen nationalen Aufsichtsbehörden und der ESMA.
      Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meine Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnehme und bitte daher um Verständnis, dass ich Sie aufgrund meiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten gemäß § 23 WpHG über den weiteren Verlauf und das Ergebnis meiner Tätigkeit nicht unterrichten kann.

      Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung:
      Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter https://www.bafin.de/dok/11142484.

      Mit freundlichen Grüßen


      Referat WA 25

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Federal Financial Supervisory Authority

      Abteilung Marktüberwachung, Marktinfrastruktur Referat WA 25 – Handelsaussetzung, Leerverkaufsüberwachung, Directors‘ Dealings Directorate Market Surveillance, Market Infrastructure Division WA 25 – Trading Suspension, Short-Selling Monitoring, Managers’ Transactions

      Marie-Curie-Straße 24-28
      60439 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Germany

      Fax: +49 (0) 228-4108-3479
      Leerverkaeufe@bafin.de
      www.bafin.de
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      schrieb am 01.05.20 21:24:14
      Beitrag Nr. 105.220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.768 von Vakataka am 01.05.20 21:18:36Ich bin kein Experte und auch nicht vom Fach. Aber Datenabgleiche kann man sicherlich softwaregestützt vornehmen. Inhaltliche Prüfungen werden auf Stichproben beschränkt. Aber das hatte KPMG m.E. auch so angekündigt.
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      schrieb am 01.05.20 21:20:36
      Beitrag Nr. 105.219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.666 von green_leaf67 am 01.05.20 21:06:05"... der CEO hat da aber 400.000.000€ weniger im Depot als letzte Woche. Glaube nicht, dass er davon begeistert oder unbeeindruckt ist. "

      Ab 100 Mio geht es nicht mehr um die Zahlen.
      Es geht um Macht und Einfluss, etwas durchzusetzen.
      Die 7% hat er noch.
      Die sichern ihm den Einfluss in der Firma.
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      Avatar
      schrieb am 01.05.20 21:18:36
      Beitrag Nr. 105.218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.729 von sebaldo am 01.05.20 21:13:53Vielleicht kann mir einer von euch Experten mal erklären wie man 200 Mio Datensätze von Dez 2019 überprüft?
      Gibt es dafür neuerdings ne software oder wird das noch von Hand gemacht?
      Wie gesagt, bin nicht vom Fach.
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      Avatar
      schrieb am 01.05.20 21:16:37
      Beitrag Nr. 105.217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.846 von Forum am 01.05.20 17:00:42
      Wenn die Super fraud Journalisten keine Ahnung haben
      Zitat von Forum: Bist du nicht der Fachmann? :look:
      Schaue mal auf die Kurse...…...



      Wirecard ADR ist klar jiingeling. Du weißt nicht, was ein ADR ist?
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      schrieb am 01.05.20 21:13:53
      Beitrag Nr. 105.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.057 von 007coolinvestor am 01.05.20 20:12:17Das ist von KPMG korrekt Bezugen auf die forenische Prüfung. Hier gilt nur das nachgewiesen was unmittelbar durch Dokumente verifizierbar ist ! Deswegen kann sich bei vollständiger SIchtung der Stänger Sichtung der Daten 2019 noch Änderungen ergeben. UNd benso ist zutreffend, dass die Aussage nur und ausschließlich auf 12/2019 sich bezieht.


      Na klar, was soll denn sonst gelten als Nachweis durch verifizierbare Dokumente?

      Ich wehr mich nur dagegen, hier so zu tun, als wäre die Prüfung Dezember 2019 positiv verlaufen und es ginge jetzt nur noch um ein paar Kleinigkeiten.

      Es ist richtig, dass bisher für Dezember nichts Negatives festgestellt wurde. Und das ist zweifelsohne positiv zu bewerten, weil ja für Dezember sämtliche Datensätze vorliegen. Aber die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen und mit einer inhaltlichen Prüfung hatten sie noch gar nicht begonnen.

      Ergo sollten wir uns mit vorschnellen Beurteilungen zurück halten und einfach abwarten, bis das Ergebnis vorliegt.

      Dieses Ergebnis wird m.E. erhebliche Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit des MM haben, auch wenn es nur um einen Monat geht. Aber der Dezember 2019 ist zeitnah und ein positives Ergebnis würde zweifelsohne gewisse Rückschlüsse auf das aktuelle Handeln zulassen und könnte zumindest einen Teil des verloren gegangenen Vertrauens zurück holen.
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      Avatar
      schrieb am 01.05.20 21:11:59
      Beitrag Nr. 105.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.533.666 von green_leaf67 am 01.05.20 21:06:05Ganz bestimmt waren das nicht nur kleinanleger, da bin ich komplett bei dir. Dass die Kommunikation an sich auch nicht gerade von Perfektionismus zeigte ist auch logisch. Aber ich hoffe dass es jetzt besser wird. Ich glaub dieser Schlag hat auch dem letzten die Augen geöffnet.
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