Wirecard - Top oder Flop (Seite 6112)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.126 von daxmann2020 am 01.05.20 15:46:48Sollte ich mich nicht täuschen, werden die da nur am OTC-Markt gehandelt und das waren gestern den ganzen Tag keine 600 Stück!
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.687 von jigajig am 01.05.20 16:42:11Da finde ich nach wie kein Hinweis darauf, dass gegen AllScore eine Strafe verhängt wurde. Die Strafe bezieht sich ausschließlich gegen CCBC, btw eine der größten Geschäftsbanken in China. Die Namen von Allscore und Wirecard tauchen in einem anderen Zusammenhang auf, aber nicht bzgl. der Strafe.
https://wap.eastmoney.com/news/info/detail/20200501147398463…
https://wap.eastmoney.com/news/info/detail/20200501147398463…
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.639 von jigajig am 01.05.20 16:37:23So etwas darf man in Deutschland höchstwahrscheinlich auch noch machen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wenn ich Vorstan von Wirecard wäre, würde ich dich wegen Verleumdung anzeigen Hoffentlich passiert das auch noch. Hier ist schließlich kein rechtsfreier Raum.
Ihor Dusaniwsky
@ihors3
Over 5 million shares still available to borrow .. but that number can change quickly as long share ownership changes and shares go in and out of lending programs and rehypothicated accounts.
Quote Tweet
flw
@flw0017
· 18h
Replying to @ihors3
You will soon to have to adjust the scaling of the axes :-) 30mio shorted shares is massive. Do you have information about availability of further shares to short?
@ihors3
Over 5 million shares still available to borrow .. but that number can change quickly as long share ownership changes and shares go in and out of lending programs and rehypothicated accounts.
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flw
@flw0017
· 18h
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You will soon to have to adjust the scaling of the axes :-) 30mio shorted shares is massive. Do you have information about availability of further shares to short?
valueinvest, kannst Du den Link zur Originalmeldung posten (oder per BM, wenn er auf chinesisch ist wegen NUB)
Ich würde mir das gerne ansehen.
Ich würde mir das gerne ansehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.639 von jigajig am 01.05.20 16:37:23
O.k. Sorry!
Zitat von jigajig:Zitat von Chef_III: Du bist der Meinung, dass das WDI Management ein Haufen von Betrügern ist, denen man bald ihr kriminelles Handeln nachweisen kann?
Oder habe ich dich falsch verstanden?
ja
O.k. Sorry!
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.615 von Chef_III am 01.05.20 16:34:41
ja
Zitat von Chef_III: Du bist der Meinung, dass das WDI Management ein Haufen von Betrügern ist, denen man bald ihr kriminelles Handeln nachweisen kann?
Oder habe ich dich falsch verstanden?
ja
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.372 von jigajig am 01.05.20 16:10:08Ich arbeite mit Fakten, beispielsweise sehe ich mir den testierten JA an. Ich stelle keine Behauptungen auf, ohne dass ich die Dinge geprüft habe. Oder ich spreche ausdrücklich von einer Meinung. Aber ich kratze nicht an verschiedenen Oberflächen, um Leute zu verunsichern, ohne Belege zu liefern.
Punkt.
Punkt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.530.315 von jigajig am 01.05.20 16:05:45Du bist der Meinung, dass das WDI Management ein Haufen von Betrügern ist, denen man bald ihr kriminelles Handeln nachweisen kann?
Oder habe ich dich falsch verstanden?
Oder habe ich dich falsch verstanden?
Den unteren Passus hab ich von der Homepage der Bafin.
" Enforcement/Bilanzkontrolle
Die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen unterliegt seit 2005 einer zusätzlichen externen Kontrolle. Diese soll das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2004 stärken. In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses oder gebilligten Konzernabschlusses und der zugehörigen Lageberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, geprüft. Auf der ersten Stufe prüft die "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR)" stichprobenartig, bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften oder auf Verlangen der BaFin. Wirkt das Unternehmen nicht freiwillig an der Prüfung mit, ist es mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden oder bestehen an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses oder an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die Prüfstelle erhebliche Zweifel, prüft auf zweiter Stufe die BaFin. Sie kann hoheitliche Maßnahmen ergreifen, etwa anordnen, dass das Unternehmen den festgestellten Fehler zu veröffentlichen hat. Wenn kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht, kann auf diese Anordnung auch verzichtet werden."
Die Vorwürfe ggü WDI bzgl. Bilanzmanipulation bestehen ja schon länger. KMPG hat jetzt geschrieben, es gibt keine Hinweise für Bilanzmanipulation. Da man auch bisher kein Handeln seiten BaFin gesehen hat, würde ich vermuten, dass sich das nicht ändern wird. Wenn sie auch ruhig bleiben in Bezug auf KYC der TPA, dann sind wir eigentlich relativ safe, was Bafin angeht.
" Enforcement/Bilanzkontrolle
Die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen unterliegt seit 2005 einer zusätzlichen externen Kontrolle. Diese soll das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2004 stärken. In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses oder gebilligten Konzernabschlusses und der zugehörigen Lageberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, geprüft. Auf der ersten Stufe prüft die "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR)" stichprobenartig, bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften oder auf Verlangen der BaFin. Wirkt das Unternehmen nicht freiwillig an der Prüfung mit, ist es mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden oder bestehen an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses oder an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die Prüfstelle erhebliche Zweifel, prüft auf zweiter Stufe die BaFin. Sie kann hoheitliche Maßnahmen ergreifen, etwa anordnen, dass das Unternehmen den festgestellten Fehler zu veröffentlichen hat. Wenn kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht, kann auf diese Anordnung auch verzichtet werden."
Die Vorwürfe ggü WDI bzgl. Bilanzmanipulation bestehen ja schon länger. KMPG hat jetzt geschrieben, es gibt keine Hinweise für Bilanzmanipulation. Da man auch bisher kein Handeln seiten BaFin gesehen hat, würde ich vermuten, dass sich das nicht ändern wird. Wenn sie auch ruhig bleiben in Bezug auf KYC der TPA, dann sind wir eigentlich relativ safe, was Bafin angeht.
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