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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 8764)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
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      Avatar
      schrieb am 13.01.20 23:13:04
      Beitrag Nr. 78.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.968 von jigajig am 13.01.20 23:11:47sehr gut:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
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      schrieb am 13.01.20 23:12:46
      Beitrag Nr. 78.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.956 von Henry1234 am 13.01.20 23:09:02
      Zitat von Henry1234: und Jiggi, kannst du uns jetzt auch noch mitteilen was das mit unserer lieben WDI zu tun hat?

      ähm, räusper, hattest nicht DU gefragt, was eine PAN-Karte ist?
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      schrieb am 13.01.20 23:11:47
      Beitrag Nr. 78.516 ()
      Ach der Beitrag ist ja alt... Mai 2019...
      Wirecard betreibt dort ja so Kiosks, dort sollen die für den PAN-Antrag nötigen Dokumente von Indern eingescannt werden, um sie an die UTIITSL digital weiterzugeben.
      Als Inder kann man sich schlaumachen, wo eine solche PAN-Applikation möglich ist und zwar hier:
      https://www.psaonline.utiitsl.com/PanCenters/applicationCent…
      Du kannst z.B. mal nachsehen, was es da für Anbieter gibt in Chennai, dem Hauptsitz der Wirecard in Indien. Wähle oben TAMILNADU aus und unten CHENNAI. Es gibt ein paar.
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      Avatar
      schrieb am 13.01.20 23:09:02
      Beitrag Nr. 78.515 ()
      und Jiggi, kannst du uns jetzt auch noch mitteilen was das mit unserer lieben WDI zu tun hat?
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      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 13.01.20 23:06:37
      Beitrag Nr. 78.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.887 von jigajig am 13.01.20 22:57:48Danke Jig:kiss:
      hier für alle



      Die Beantragung der Neuzuteilung von PAN kann über das Internet erfolgen. Des Weiteren können Änderungs- und Korrekturwünsche der PAN-Daten oder die Anforderung eines Nachdrucks der PAN-Karte (für eine bestehende PAN) ebenfalls über das Internet erfolgen.

      Der Online-Antrag kann entweder über das Portal von NSDL ( https://tin.tin.nsdl.com/pan/index.html) oder das Portal von UTITSL (https://www.pan.utiitsl.com/PAN/index.jsp) gestellt werden. Die Gebühren für die Beantragung der PAN betragen Rs. 93 (ohne Waren- und Dienstleistungssteuer) für die indische Kommunikationsadresse und Rs. 864 (ohne Waren- und Dienstleistungssteuer) für die ausländische Kommunikationsadresse. Die Zahlung der Antragsgebühr kann per Kredit-/Debitkarte, Lastschriftverfahren oder Net-Banking erfolgen. Sobald der Antrag und die Zahlung akzeptiert wurde, muss der Antragsteller die Belege per Kurier/Post an NSDL/UTITSL senden. Erst nach Erhalt der Unterlagen wird der PAN-Antrag von NSDL/UTITSL bearbeitet.

      Bei neuen PAN-Anträgen, im Falle von Einzel- und HUF-Antragstellern, wenn die Adresse für die Kommunikation als Büro gewählt wurde, ist der Nachweis der Büroadresse zusammen mit dem Nachweis der Wohnadresse bei NSDL einzureichen, z.B. bei Anträgen, die am und nach dem 1. November 2009 gestellt werden.

      Gemäß den Richtlinien der RBI sind die Personen, die E-Commerce-Transaktionen durchführen, verpflichtet, bei der Durchführung einer Online-Transaktion eine PIN (Personal Identification Number) anzugeben. Vor der Bezahlung von Online-PAN/TAN-Anträgen mittels Kreditkarte / Debitkarte / Net Banking ist daher die PIN von den Banken, deren Kreditkarte / Debitkarte / Net Banking verwendet wird, einzuholen.
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      schrieb am 13.01.20 23:00:11
      Beitrag Nr. 78.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.860 von NUE_Invest am 13.01.20 22:55:14:)gut angelegtes Geld! Prost
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      schrieb am 13.01.20 22:59:52
      Beitrag Nr. 78.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.410 von Der_Roemer am 13.01.20 22:07:50Denkst du wirklich.... :confused: ;)
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      schrieb am 13.01.20 22:57:48
      Beitrag Nr. 78.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.809 von Henry1234 am 13.01.20 22:50:03
      Zitat von Henry1234: was wohl eine PAN Karte ist?

      https://boerse.ard.de/aktien/wirecard-grossauftrag-in-indien…

      PAN=Permanent Account Number, so was wie eine Steuer-ID.
      https://www.incometaxindia.gov.in/Pages/tax-services/apply-f…
      https://www.jagranjosh.com/general-knowledge/what-is-pan-car…
      s.a.
      https://en.wikipedia.org/wiki/Permanent_account_number
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      schrieb am 13.01.20 22:55:14
      Beitrag Nr. 78.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.665 von Henry1234 am 13.01.20 22:31:35Hoffe nicht, das ich für den Preis jemals eine halbe Wirecardaktie bekomme.

      A halbe 🍻 (Bier) is besser um die Zeit, kommt auch betragsmäßig besser hin.
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      schrieb am 13.01.20 22:51:40
      Beitrag Nr. 78.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.418 von Der_Roemer am 13.01.20 11:27:32
      Zitat von Der_Roemer:
      Zitat von Anubisra100: Welche Begründung für erneute Prüfung liegt den dann noch vor, wenn KPMG Bericht positiv da ist und ALLES widerlegt ist?


      Wenn ein entlastender KPMG-Bericht vorliegt, dann hat sich für Minderheitsaktionäre der potenzielle gerichtliche Weg quasi erübrigt, da dann eben definitiv nichts mehr vorliegt.
      Eine Sonderprüfung kann dann bestenfalls durch eine einfache Mehrheit (> 50%) der Aktionäre beschlossen werden. Nach positivem KPMG-Bericht wird sich diese Mehrheit aber nicht finden lassen.

      Daher will Schirp ja eben jetzt (vor dem KPMG-Bericht) eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen (dafür benötigt er 5% Stimmrechte), um auf dieser eine Sonderprüfung zu beantragen und im Zweifelsfall ggf. den gerichtlichen Weg über die 1% Minderheitskationärs-Regelung einschlagen zu können.
      Wenn ein entlastender KPMG-Bericht erst mal vorliegt, wird sich diese Möglichkeit nämlich erübrigt haben, weil dann definitiv keine Tatsachen mehr vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind.

      In anderen Worten: Jetzt hat er noch die Möglichkeit, ein fettes Mandat einzufahren und sich dick und speckig daran zu verdienen - nach Vorliegen des KPMG-Berichtes hingegen ist der Zug endgültig für ihn abgefahren!


      Dann muss KPMG halt im Falle der erreichten 5% etwas Gas geben. Ich glaube Eichelmann wird diese Rechtsanwalts Posse schon zu schaukeln wissen, sonst kann er gleich wieder abtreten
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