checkAd

    GFKL Financial Services Aktiengesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.08 11:16:47 von
    neuester Beitrag 17.09.18 22:12:04 von
    Beiträge: 113
    ID: 1.140.963
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 27.732
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.05.08 11:16:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie ich eben gesehen habe ist der Wert ja endlich an der Börse und es hat so gut wie keiner mitbekommen (WKN: A0EZFF ISIN: DE000A0EZFF5)

      Aus meiner Sicht eine Interseante AG


      Pressemitteilung vom 07.04.2008
      Konzernjahresabschluss 2007
      GFKL gewohnt wachstumsstark

      * Konzernumsatz legt um 17 Prozent zu, Vorsteuerergebnis um 21 Prozent
      * gute Konjunktur sorgt für deutliches Plus bei Leasingneugeschäft
      * Segment Inkasso betreut 12 Milliarden Euro Forderungsvolumen
      * erstmalig Ausschüttung einer Dividende geplant

      Umsatz und Ergebnis
      Die GFKL Financial Services AG steigerte im vergangenen Geschäftsjahr den Konzernumsatz um 17 Prozent von 1,03 Mrd. Euro auf 1,20 Mrd. Euro. Das Konzernergebnis vor Steuern erhöhte sich dabei gegenüber dem Vorjahr um 21 Prozent von 26,5 Mio. Euro auf 32,0 Mio. Euro. Demgegenüber verminderte sich der Konzernjahresüberschuss nach Steuern um 21 Prozent von 21,9 Mio. Euro auf 17,4 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür ist zum einen die zusätzliche steuerliche Mehrbelastung von rund 2 Mio. EUR auf die reguläre Steuer sowie zum anderen eine geringe Steuerbelastung im Vergleichsjahr 2006. Für das Jahr 2008 erwartet GFKL einen Rückgang der Steuerquote von 46 Prozent (2007) auf 32 bis 37 Prozent.

      Segmente
      Das Leasingneugeschäft der GFKL-Gruppe legte 2007 sehr deutlich von 726,6 Mio. Euro auf 853,9 Mio. Euro zu. Dies entspricht einer Steigerungsrate von 18 Prozent. Getragen wurde die erfreuliche Entwicklung von einem nachhaltigen organischen Wachstum auf dem Inlandsmarkt und den Auslandsmärkten. Insgesamt entfielen auf die Auslandsmärkte bereits 39 Prozent des Neugeschäftsvolumens (Vj. 36 Prozent). Der Ergebnisbeitrag vor Steuern des Kreditsegmentes ist mit 13,0 Mio. Euro (Vj. 13,4 Mio. Euro) von dem anhaltenden Margendruck im Leasing belastet sowie vor allem von den Anlaufkosten für den Aufbau des Factoringgeschäftes, die sich 2007 auf rund 1,4 Mio. Euro beliefen.



      Die hohe Nachfrage nach professionellen Inkassodienstleistungen war im Geschäftsjahr 2007 ungebrochen. Als viertgrößter Inkassoanbieter im deutschen Markt profitierte die GFKL-Gruppe davon sowohl im Banking- als auch im Non-Banking-Segment. Das Volumen der in Bearbeitung genommenen notleidenden Kredite (Banking Segment) belief sich zum Bilanzstichtag auf 11,3 Mrd. Euro (Vj. 7,5 Mrd. Euro). Im Non-Banking-Segment betreute die GFKL-Gruppe zum 31. Dezember 2007 Forderungen aus Handel, Handwerk und Industrie im Volumen von 695,0 Mio. Euro (Vj. 500,3 Mio. Euro). Der Umsatz des Inkassosegmentes verdoppelte sich fast von 59,0 Mio. Euro auf 114,3 Mio. Euro. Die Steigerung geht dabei zu annähernd gleichen Teilen auf organisches Wachstum und Akquisitionseffekte zurück. Das Ergebnis vor Steuern des Geschäftsbereiches Inkasso stieg signifikant von 16,4 Mio. Euro auf 27,2 Mio. Euro.



      Das Softwaregeschäft baute die GFKL-Gruppe im vergangenen Jahr mit der Übernahme der ID Innovative Datenverarbeitung GmbH (ID) wesentlich aus. Mit dem Ziel, Synergien zu schaffen und Kunden integrierte Lösungen für den gesamten Versicherungsprozess anbieten zu können, führte GFKL im September 2007 die in der Gruppe bestehende Software- und Beratungskompetenz für die Assekuranz in der Tochtergesellschaft GENEVA-ID GmbH zusammen. Aufgrund der Akquisition der ID sind der Umsatzwert mit 30,9 Mio. Euro (Vj. 20,2, Mio. Euro) und das Vorsteuerergebnis (5,8 Mio. Euro; Vj. 1,6 Mio. Euro) des Softwaresegmentes mit den Vorjahreswerten nur bedingt vergleichbar.



      Im Geschäftsbereich Systeme gelang es der Tochtergesellschaft ADA - Das SystemHaus GmbH im Jahr 2007, über 50 neue, zum Teil umsatzstarke Kunden zu gewinnen und damit eine gute Basis für weiteres Wachstum 2008 zu legen. Im Geschäftsjahr 2007 verminderten sich Umsatz (146,3 Mio. Euro) und Vorsteuerergebnis (2,6 Mio. Euro) des Segmentes gegenüber den Vorjahreswerten (152,3 Mio. Euro/3,4 Mio. Euro). Hierbei sind allerdings positive Einmaleffekte von 2,0 Mio. Euro (2006) und 1,2 Mio. Euro (2007) zu berücksichtigen. Bereinigt um diese Effekte blieb das Ergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau.

      Bilanz
      Der GFKL-Konzern wies zum 31. Dezember 2007 eine Bilanzsumme von
      1.277,2 Mio. Euro (Vj. 972,2 Mio. Euro) aus. Bei einem Konzerneigenkapital von 162,0 Mio. Euro (Vj. 147,3 Mio. Euro) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 12,7 Prozent (Vj. 15,2 Prozent).

      Dividende
      Auf der kommenden Hauptversammlung wird GFKL erstmalig den Aktionären der Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende vorschlagen. Die Höhe wird sich auf 0,10 Euro belaufen. Damit möchte das Unternehmen den Startschuss geben für eine kontinuierliche Dividendenpolitik.

      Ausblick
      Aufgrund ihres ausgewogenen Geschäftsmodells rechnet die GFKL-Gruppe trotz der allgemeinen Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Entwicklung für das Jahr 2008 mit einer Fortsetzung ihres Wachstumskurses. Es bleibt auch 2008 das Ziel, die Wettbewerbsposition in bereits erschlossenen Märkten auszubauen und die etablierten Geschäftsfelder kontinuierlich auf neue Märkte auszudehnen.

      Im Geschäftsjahr 2008 strebt GFKL eine Umsatzsteigerung von rund 20 Prozent und eine Erhöhung des Vorsteuerergebnisses (EBT) von ebenfalls rund 20 Prozent an.

      Dr. Peter Jänsch, Vorstandsvorsitzender der GFKL Financial Services AG, zum Ausblick 2008: „Unser Ziel ist es, in den kommenden Jahren die Marge kontinuierlich zu erhöhen. Wir setzen hierfür insbesondere auf das Wachstumspotenzial im margenstarken Inkassosegment. Dabei schließen wir auch, unabhängig von einem späteren Börsengang, kurzfristige Kapitalmaßnahmen nicht aus, um zusätzliche Investitionskraft zu erhalten. GFKL wird so auch 2008 seinen erfolgreichen Weg fortsetzen.“

      Über die GFKL Financial Services AG
      GFKL ist ein wachstumsstarker Finanzdienstleister für Leasing und Inkasso. Die Geschäftsbereiche Software und Systeme runden das Leistungsspektrum technologisch ab. GFKL ist so in der Lage, Kunden in jeder Phase des Geschäftsprozesses bei der Investitionsfinanzierung, Prozessorganisation und Liquiditätssicherung zu unterstützen.


      Pressekontakt:
      Katrin Schwarz
      Leiterin Konzernkommunikation
      und Investor Relations
      Tel.: +49 (0)201/102-1192
      Fax: +49 (0)201/102-1102-462
      E-Mail: katrin.schwarz@gfkl.com
      Internet: www.gfkl.com
      Avatar
      schrieb am 04.05.08 11:17:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Pressemitteilung vom 09.04.2008
      GFKL erneut zum Top-Arbeitgeber gewählt

      * Gütesiegel zum dritten Mal in Folge an GFKL vergeben
      * gute Entwicklungsmöglichkeiten und Jobsicherheit hervorgehoben
      * derzeit rund 50 attraktive Stellenangebote


      Zum dritten Mal in Folge erhält die GFKL Financial Services AG aus Essen das Gütesiegel „Top Arbeitgeber“. Verliehen wird die Auszeichnung von der Zeitschrift „Junge Karriere“ aus dem Handelsblatt-Verlag und dem Research-Institut CRF International Corporate.

      Besonders hohe Noten erhielt GFKL einmal mehr in den Kategorien „Entwicklungsmöglichkeiten“ und „Jobsicherheit“. Kein Wunder: GFKL schuf im vergangenen Jahr mehr als 100 neue Arbeitsplätze und bot 64 Auszubildenden eine Lehrstelle. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen inzwischen über 2.600 Mitarbeiter. Rund eine Million Euro investierte GFKL 2007 in die Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Neueinsteiger, Mitarbeiter mit ersten Berufserfahrungen und langjährige Fachkräfte gleichermaßen profitieren von den vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten im Konzern. Diese reichen von einem Traineeprogramm bis zu einem breiten Seminarangebot des eigenen Competence Centers. Zugleich fördert die Unternehmenskultur, die auf das Erkennen von Chancen, die Übernahme von Verantwortung und eine offene Kommunikation setzt, die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Konzern.

      Die Qualität und Professionalität der Arbeitsumgebung unterstreicht noch ein anderes Gütesiegel: Anfang des Jahres erhöhte die Rating-Agentur Standard & Poor’s noch einmal ihr Servicer-Rating für GFKL. Mit der Bewertung der Dienstleistungskompetenz im Inkassobereich als „Strong, Outlook Stable“ zählt die GFKL-Gruppe nun zu den drei am besten bewerteten Unternehmen in Europa.

      Aufgrund seines Wachstums plant GFKL in diesem Jahr wieder zahlreiche Neueinstellungen. Der Bedarf an Spezialisten und Fachkräften sowie an potenziellen Führungskräften, beispielsweise Teamleitern, wird deshalb nicht abreißen. Das zeigen die rund 50 Stellenangebote, die in der GFKL-Gruppe derzeit offeriert werden (nähere Informationen unter www.gfkl.com/jobs2008). Dabei sind auch Quereinsteiger sehr willkommen, wie das Unternehmen betont.


      Über die GFKL Financial Services AG
      GFKL ist ein wachstumsstarker Finanzdienstleister für Leasing und Inkasso. Die Geschäftsbereiche Software und Systeme runden das Leistungsspektrum technologisch ab. GFKL ist so in der Lage, Kunden in jeder Phase des Geschäftsprozesses bei der Investitionsfinanzierung, Prozessorganisation und Liquiditätssicherung zu unterstützen. GFKL erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2007 mit rund 2.600 Mitarbeitern einen Konzernumsatz von 1,2 Milliarden Euro.


      Pressekontakt:
      Katrin Schwarz
      Leiterin Konzernkommunikation
      und Investor Relations
      Tel.: +49 (0)201/102-1192
      Fax: +49 (0)201/102-1102-462
      E-Mail: katrin.schwarz@gfkl.com
      Internet: www.gfkl.com
      Avatar
      schrieb am 04.05.08 11:17:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Pressemitteilung vom 24.04.2008
      GFKL übernimmt italienischen NPL-Spezialisten

      - Erwerb der Locam S.p.A. und Übernahme der NPL-Portfolios
      - zukünftig Kauf und Abwicklung von besicherten und unbesicherten NPL

      Die GFKL Financial Services AG übernimmt 100 Prozent der Anteile an der italienischen Locam S.p.A., die auf die Abwicklung notleidender Kredite (NPL) spezialisiert ist. Das in Rom ansässige Unternehmen gehörte bisher zur amerikanischen B.C. Recovery Partners LLP. GFKL erwirbt parallel auch alle von dem bisherigen Gesellschafter seit 2003 in Italien akquirierten NPL-Pakete.



      Locam ist seit April 2003 operativ im italienischen NPL-Markt tätig. Kerngeschäft war bisher die Bearbeitung von notleidenden unbesicherten Konsumentenkrediten. GFKL beabsichtigt, das Geschäftsmodell von Locam auf besicherte Immobiliendarlehen auszudehnen und sowohl als Investor als auch Co-Investor NPL-Pakete in Italien zu erwerben. Darüber hinaus ist geplant, dass Locam zukünftig vermehrt auch für Dritte als Servicer tätig sein wird.



      Dr. Peter Jänsch, Vorstandsvorsitzender der GFKL Financial Services AG, zu der Übernahme: "Italien ist nach Spanien und Portugal der dritte ausländische NPL-Markt, in dem sich die GFKL-Gruppe als NPL-Spezialist engagiert. Das Potenzial des italienischen Marktes bietet aus unserer Sicht attraktive Wachstumschancen. GFKL und Locam ergänzen sich ideal: GFKL mit seiner 10-jährigen Erfahrung in der Bewertung, Finanzierung, Übernahme und Abwicklung von notleidenden Krediten und seiner umfassenden Expertise in der IT-gestützten Organisation aller entsprechenden Workflows; Locam mit seiner langjährigen Kenntnis des lokalen italienischen Marktes. Mit der Ausweitung des Geschäftsmodells auf besicherte Kredite und das Servicing im Auftrag Dritter wollen wir unsere Marktpräsenz nach dem Einstieg weiter ausbauen."



      Über die GFKL Financial Services AG
      GFKL ist ein wachstumsstarker Finanzdienstleister für Leasing und Inkasso. Die Geschäftsbereiche Software und Systeme runden das Leistungsspektrum technologisch ab. GFKL ist so in der Lage, Kunden in jeder Phase des Geschäftsprozesses bei der Investitionsfinanzierung, Prozessorganisation und Liquiditätssicherung zu unterstützen. GFKL erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2007 mit rund 2.600 Mitarbeitern einen Konzernumsatz von 1,2 Milliarden Euro. Das betreute NPL-Volumen in der GFKL-Gruppe belief sich zum Bilanzstichtag 2007 auf 11,3 Milliarden Euro. Die Rating-Agentur Standard & Poor’s stuft die Kompetenz der GFKL Financial Services AG in der Verwaltung und Abwicklung von notleidenden Forderungen mit "Strong, Outlook Stable" ein, dem höchstmöglichen Rating für Servicer. Mit der Bewertung zählt GFKL zu den drei am besten bewerteten Unternehmen in Europa.




      Pressekontakt:
      Katrin Schwarz
      Leiterin Konzernkommunikation
      und Investor Relations
      Tel.: +49 (0)201/102-1192
      Fax: +49 (0)201/102-1102-462
      E-Mail: katrin.schwarz@gfkl.com
      Internet: www.gfkl.com
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 16:59:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bisher ja leider ab in den Süden aber mal sehen wie lange noch:D
      Avatar
      schrieb am 17.05.08 15:58:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Noch nicht viel los in der Aktie:rolleyes:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 17:42:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tja kaum Impulse bisher:cry:
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 21:18:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Aktie wird wahrscheinlich erst richtig zum laufen kommen, wenn der Börsengang an den Prime Standard ansteht. Bei den Wachstumsraten ist da sicherlich noch viel Luft nach oben...
      Avatar
      schrieb am 21.06.08 13:28:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Führt noch ein Schatten dasein der wert leider
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 17:01:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Tja muss man wohl was abwarten bevor hier was passiert.

      Hat den wer ausser mir Aktien:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 15:30:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich denke man muss hier wirklich geduldig sein. Wenn man bedenkt, dass unmittelbar nach der Verschmelzung der ABIT auf die GFKL Aktien für 16 EUR angefragt wurden und sich diese wirklich hohen Wachstumraten bei GFKL noch gar nicht abgezeichnet hatten, kann ich mir einen "echten" Börsengang der GFKL eigentlich gar nicht unterhalb eines Kurses von 20 EUR vorstellen. Dass die Geschäftsleitung hier den richtigen Zeitpunkt abwarten möchte, ist nur allzu verständlich. Wer natürlich das Geld kurz- bis mittelfristig investieren wollte, kann mit derzeitigen Situation absolut nicht zufrieden sein. Ein weiterer Vorteil der Aktie ist sicherlich das teilweise konjunkturunabhängige Geschäft der GFKL. Ich würde einen Beta-Wert von <=0 für diese Aktie erwarten. Ich hätte auch gerne meine Aktien früher an den Mann gebracht, kann aber glücklicher Weise - wenn notwendig - noch 2 bis 3 Jahre investiert bleiben.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 15:27:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.421.765 von Freeflow2 am 02.07.08 15:30:16Geduld habe ich denke das ist ein sehr guter Wert:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 21:18:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich bin absolut überzeugt von diesem Wert. Ich habe lange überlegt, ob ich das Angebot für 16 EUR annehme, nachdem ich bereits die Barabfindung bei der Verschmelzung der ABIT auf die GFKL abgelehnt habe, aber da GFKL diese interessanten Segmente wie Inkasso und Leasing weitergführt hat - Inkasso mit 19% Marge (!!!) - da habe ich mir vorgenommen in diesem Wert investiert zu bleiben. Vor allem weil mir klar war, dass der Aktienmarkt nicht nur noch bullish bleiben kann. Und das Inkasso aber auch das Leasinggeschäft sind nahezu konjunkturunabhängige, vielleicht sogar leicht antizyklische Geschäfte. Wenn man bedenkt, was bereits im ersten Quartal an Leasingmarge herausgekommen ist, nachdem alle Leasinganbieter (z.B: Grenke) über den Margenverfall in Deutschland geklagt haben (aber eben nur in Deutschland!). Ich sehe diesen Wert nach einem IPO oder einem sonstigen Eigentümerwechsel über 20 EUR, vorher werde ich nicht verkaufen, zur Not auch erst in 2-3 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 11:30:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe mir noch einmal die Angebote von 2007 angeschaut. Ich habe von 2 Tradern per Brief erst ein Angebot zu 15 EUR und später sogar über 16 EUR je GFKL Aktie erhalten. Ich denke, dieses Angebot werden alle ehemaligen ABIT Aktionäre erhalten haben, die sich für den Aktientausch entschieden haben. Für mich ist es daher völlig unverständlich, wie man angesichts dieser Konstellation überhaupt willens sein kann, seine Aktien unterhalb von 16 EUR zu verkaufen bzw. diese dann nicht vorher verkauft hat? Ich sehe beim besten Willen keinen Grund, der die Verschlechterung der letzten 12 Monate begründen könnte. Vielleicht kann mir einer der Betroffenen hier eine Brgründung liefern.
      Die Sirius ist Marktführer in der
      Forderungsabwicklung bei den Versicherern, die Margen sind gigantisch in diesem Bereich. Man hat eine Umsatz- und Ergebnisprognose mit 20 % Wachstum anvisiert. Die Unternehmenssteuern werden aufgrund der Gesetzesänderung zurückgehen. Und selbst wenn bei ADA ein Verlust zu Buche steht, kann dieser bei zukünftigen Gewinnen steuermindernd geltend gemacht werden...
      Ich kann daher diese Transaktionen nicht verstehen. Aber gibt auch jede Menge Kaufinteressenten, was sich durch die Volumina der gehandelten Stück sehr gut nachvollziehen läßt.

      Nun ja des Käufers Freud´ des Verkäufers´ Leid...
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 21:41:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kurz zur Chronologie der Abfindungsangebote:
      Folgende Schreiben haben ich von meiner Depotbank erhalten:

      30.04.2007 Barabfindungsangebot der TOKUGAWA AG, Berlin über 15 EUR je GFKL Aktie begrenzt auf 10.000 Aktien

      30.05.2007 Barabfindungsangebot der Trade&Value AG, Oldenburg über 16 EUR je GFKL Aktie begrenzt auf 20.000 Aktien

      15.06.2007 Verlängerung des Barabfindungsangebots der Trade&Value AG, Oldenburg über 16 EUR je GFKL Aktie begrenzt auf 20.000 Aktien

      02.07.2007 abermalige Verlängerung des Barabfindungsangebots der Trade&Value AG, Oldenburg über 16 EUR je GFKL Aktie begrenzt auf 5.000 Aktien

      Da waren wahrlich genügend Gelegenheiten einen Verkaufswert von 16 EUR je GFKL Aktie zu erzielen. Es ist mir völlig schleierhaft, warum sich danach Aktionäre gefunden haben, die bereit waren, Ihre Anteile weit unter 16 EUR abzugeben. Mir hat noch niemand einen vernünftigen Grund nennen können, warum sich der Unternehmenswert zwischenzeitlich verschlechtert haben sollte. Mir fallen nur Gründe für eine Steigerung ein. Die gegenwärtige Finanzkrise ist definitiv KEIN Grund.

      Kann mir hier jemand eine schlüssige Begründung geben?
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:58:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ein Basisinvestment:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 17:10:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.579.143 von emmas76 am 24.07.08 15:58:55Wie wäre es mit Sippenhaft und Herdentrieb?! Logisch ist an der Börse bekannterweise rein gar nichts. Und was wissen wir denn wirklich über die Finanz- und Geschäftsrisiken der GFKL? So ganz risikofrei wird das Geschäftsmodell auch nicht sein, ganz egal was uns erzählt wird. Die Bewertung jeder Art von Finanzdienstleistern ist unter die Räder gekommen. Wenn man wollte, dann könnte man sicherlich auch einen Kurs von 10 Euro als richtig bezeichnen. Alles eine Frage des Blickwinkels ....

      Ich habe noch GFKL aus der ABIT-Verschmelzung liegen und glaube an das Unternehmen. Aber ich werde immer ganz nervös wenn die Mehrheit von Investoren völlig bullish wird. Wenn die Aktie sooo billig ist, warum kauft denn niemand??
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 08:23:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.579.895 von AlteHeimatAde am 24.07.08 17:10:05Die Sippenhaftung mit den Finanztiteln spielt sicherlich eine Rolle, dass Einkäufer sehr vorsichtig agieren. Aber wer verkauft denn seine Anteile teilweise unter 15 EUR? Das kann nur aus einer finanziellen Not heraus geschehen. Und dann gibt es aber auch jede Menge Käufer.
      Sicherlich ist das Geschäft nicht ganz risikofrei - zumindest was das echte Factoring betrifft. Aber der Geschäftszweck dieser Firma ist - zumindest beim Inkasso - die Ausfallrisiken für Firmen gering zu halten. Und Sie sind dabei was die softwaretechnische Voraussetzungen und die Mitarbeiter Skills betrifft Marktführer. Und Sie wachsen. Und wenn sich die Konjunktur weiter abkühlt, wird der Markt, den Sie bearbeiten noch viel stärker wachsen. Und Sie kooperieren (z.B. mit Volks-und Raiffeisanbank) und Sie akquirieren (gezielt in verschiedenen Ländern).
      Meine Erfahrung ist, Unternehmen die wachsen, haben immer Vorlaufkosten (Integration, Verfahrensumstellung, etc.). Wenn dieser Wachstumskurs sich erst einmal verlangst, legt man stärkeren Focus auf die Ablauforganisation, und wird dann i.d.R. noch produktiver. Das hat die GFKL noch vor sich, hoffentlich nach einer sehr langen Wachstumsphase...
      Avatar
      schrieb am 27.07.08 15:24:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.746 von Freeflow2 am 25.07.08 08:23:30Ich freue mich wenn ich einen guten Wert so "billig" bekomme:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.08.08 18:54:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Halten sich doch seher gut.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 21:00:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.638.897 von Sven1977 am 03.08.08 18:54:34Ich freue mich von Tag zu Tag mehr über den Wert:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 12:28:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ist schon klar, wann der Halbjahresbericht von GFKL kommt? Auf der Homepage findet sich nur die Angabe August 2008.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:14:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      Auf der Homepage steht jetzt "September 2008" für die Veröffentlichung des Halbjahresberichts. Das ist kein gutes Zeichen und nicht gerade vertrauenserweckend in diesen Zeiten!

      Habe ebenfalls mal die Multiplikatoren durchgerechnet: Derzeit handelt die Aktie bei mehr als dem 1,5-fachen des Eigenkapitals und mit einem KGV von mehr als 12,5, basierend, auf den Zahlen des ersten Quartals. Das ist im Vergleich zur Konkurrenz alles andere als billig (deutlich unter 1 bzw 10)!!

      Werde aber dennoch nicht verkaufen!
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:49:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.883.421 von AlteHeimatAde am 27.08.08 21:14:43"Das ist kein gutes Zeichen und nicht gerade vertrauenserweckend in diesen Zeiten!"

      Das kann man so oder so sehen. Ich mag diese Firmen, die sich mehr um das Geschäft als um die Aktionäre kümmern ... :D
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 09:14:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      Letztes Jahr stand ebenfalls August im Kalender und die Veröffentlichung fand erst zur Nacht des 1. auf den 2. September statt. Ich habe mich damals sehr darüber geärgert. Die Gründe für die Verzögerungen dieses Jahr können vielfältig sein. Ich kann mir vorstellen, dass man möglichst lange wartet, um eine gute Basis für verläßliche Jahresprognose zu haben. Es kann aber auch sein, dass ein unfähiges Accounting dahintersteht, das wäre in der Tat negativ. Vielleicht will man aber auch noch eine andere Sache "mitverkaufen", für die die Fakten noch nicht geschaffen sind. Die GFKL wäre auf jeden Fall gut beraten, die Gründe für die Verzögerung offen zu legen.
      Zum Thema Faktor. Der Faktor des KGV darf nicht nur branchenspezifisch gesehen werden. Wenn ich ein Unternehmen habe, das in der Lage ist, so stark in Umsatz und Ertrag zu wachsen, fällt der Faktor, der auf die gegenwärtige Ertragslage aufsetzt, entsprechend höher aus.
      Avatar
      schrieb am 30.08.08 17:33:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich freue mich wenn ich ab und an meine Position günstig ausbauen kann:D
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 16:22:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hugin-News: GFKL Financial Services AG
      Leser des Artikels: 30

      Universal Factoring wird Factoringpartner der WestLB


      - WestLB erweitert ihr Produktangebot für den Mittelstand um
      Factoring
      - Universal Factoring erbringt alle Dienstleistungen im Back Office
      - eines der größten Mandate im deutschen Factoringmarkt

      Essen, 9. September 2008: Die Universal Factoring GmbH ist von der
      WestLB AG als Dienstleistungspartner im Factoring ausgewählt worden.
      Anlass ist die Erweiterung des Produktangebotes der WestLB AG für den

      Das neue wallstreet:online Freuen Sie sich auf das neue wallstreet:online!

      wallstreet:online wird in 2008 noch besser:

      Neuer Look, neue Navigation, neue Funktionen, mehr Informationen.

      Jetzt Blick hinter die Kulissen sichern!

      Mittelstand um Factoringlösungen. Im Rahmen der Zusammenarbeit ist
      die zur GFKL-Gruppe gehörende Universal Factoring für das Servicing
      der Factoringverträge verantwortlich.

      Mit FACTORINGproM bietet die WestLB AG für ihre eigenen Kunden und
      über die Sparkassen in NRW und Brandenburg ab sofort die gesamte
      Palette der am Markt üblichen Factoringprodukte an. Den Kunden steht
      eine breite Wahlmöglichkeit zur Verfügung, wie beispielsweise der
      Umfang des Forderungsverkaufs und die Auslagerung des
      Debitorenmanagements. Adressiert werden Unternehmen mit einem
      Jahresumsatz zwischen einer halben und 150 Millionen Euro. Für die
      Verwaltung der Factoringverträge steht die Universal Factoring der
      WestLB AG als Partner mit einem kompetenten Team von Spezialisten mit
      langjähriger Factoringexpertise zur Seite, der auf eine moderne und
      leistungsstarke IT-Infrastruktur zurückgreift.

      Dr. Peter Jänsch, Vorstandsvorsitzender der GFKL Financial Services
      AG: ´Der Vertragsabschluss mit der WestLB sichert uns eines der
      größten Mandate im wachstumsstarken deutschen Factoringmarkt.
      Entscheidend für den Zuschlag für die Universal Factoring waren die
      langjährige Factoringexpertise unserer Mitarbeiter und die moderne,
      leistungsstarke IT-Infrastruktur. Damit können wir die
      Servicingbedürfnisse einer Bank auf höchstem Niveau erfüllen.
      Schließlich zählt die GFKL-Gruppe mit dem Rating ´Strong, Outlook
      Stable´ von Standard & Poor´s zu den drei am besten bewerteten
      Forderungsspezialisten in Europa.´

      Über die Universal Factoring GmbH
      Die Universal Factoring GmbH kauft Geldforderungen aus Lieferungen
      und Leistungen von mittelständischen Unternehmen und bietet diesen
      maßgeschneiderte begleitende Dienstleistungen im Debitorenmanagement
      an. Mandanten profitieren von einem schnellen Liquiditätszufluss, der
      Absicherung gegen Zahlungsausfälle und einem effizienten Back Office.
      Denn ein kompetentes Team von Spezialisten mit langjähriger Erfahrung
      im Forderungsmanagement und ein breites Produktangebot zeichnen das
      Unternehmen aus.

      Universal Factoring GmbH - ein Unternehmen der GFKL-Gruppe
      GFKL ist ein wachstumsstarker Finanzdienstleister für Leasing,
      Factoring und Inkasso. Die Geschäftsbereiche Software und Systeme
      runden das Leistungsspektrum technologisch ab. GFKL ist so in der
      Lage, Kunden in jeder Phase des Geschäftsprozesses bei der
      Investitionsfinanzierung, Prozessorganisation und
      Liquiditätssicherung zu unterstützen. Im Geschäftsjahr 2007 erzielte
      die GFKL-Gruppe mit 2.600 Mitarbeitern einen Umsatz von 1,2
      Milliarden Euro.

      Pressekontakt:
      Katrin Schwarz
      Leiterin Konzernkommunikation
      und Investor Relations
      Tel.: +49 (0)201/102-1192
      Fax: +49 (0)201/102-1102-462
      E-Mail: katrin.schwarz@gfkl.com
      Internet: www.gfkl.com


      Universal Factoring GmbH
      Limbecker Platz 1
      45127 Essen
      Tel.: +49 (0)201/102-1162
      Fax: +49 (0)201/102-1102-086
      E-Mail: factoring@universal-factoring.com
      Internet: www.universal-factoring.com

      http://hugin.info/138094/R/1249757/271363.pdf

      http://www.gfkl.com

      Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.

      Autor: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 16:23:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hugin-News: GFKL Financial Services AG
      Leser des Artikels: 33

      Universal Leasing feiert 40-jähriges Jubiläum


      * Unternehmen zählt zu den Pionieren im deutschen
      Leasingmarkt
      * von Anfang an ´universelles´ Objektangebot
      * Leasing in Deutschland inzwischen eine feste Größe

      Essen / Augsburg, 1. September 2008: Die Universal Leasing GmbH
      feiert in diesen Tagen ihr 40-jähriges Bestehen. Das heute zur
      GFKL-Gruppe aus Essen gehörende Unternehmen wurde am 14. August 1968
      mit Eintrag in das Handelsregister Augsburg gegründet.

      Bei ihrer Gründung vor vierzig Jahren gehörte die Universal Leasing
      GmbH zu den Pionieren im deutschen Leasingmarkt. Vier Jahre später

      Das neue wallstreet:online Freuen Sie sich auf das neue wallstreet:online!

      wallstreet:online wird in 2008 noch besser:

      Neuer Look, neue Navigation, neue Funktionen, mehr Informationen.

      Jetzt Blick hinter die Kulissen sichern!

      initiierte sie zusammen mit anderen Unternehmen den Bundesverband
      Deutscher Leasing-Unternehmen, der bis heute der führende
      Branchenverband in Deutschland ist. Damals, 1972, betrug die
      Leasingquote, also der Anteil der leasingfinanzierten Anschaffungen
      an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen, nur rund 2,6 Prozent. Im
      vergangenen Jahr waren es 18 Prozent, im Bereich mobiler
      Investitionsgüter, auf den die Universal Leasing spezialisiert ist,
      sogar 23,3 Prozent. Die Leasingquote ist damit im Jahr 2007 zum
      zwölften Mal hintereinander gestiegen.

      In diesem attraktiven Markt hat sich die Universal Leasing als eine
      der führenden banken- und herstellerunabhängigen Gesellschaften in
      Deutschland etabliert. Von Anfang an war dabei der Name Programm: Das
      Unternehmen bietet flexible Finanzierungslösungen über die gesamte
      Bandbreite von Objektklassen hinweg - von dem Small-Ticket-Segment
      über die Finanzierung mittlerer Abschnittsgrößen bis zum Project
      Finance für großvolumige Investitionen. Dank seiner unabhängigen
      Positionierung kann das Unternehmen Kunden bei Finanzierungen jeweils
      aus dem gesamten Angebotsspektrum von Herstellern begleiten. Die
      fachlichen Schwerpunkte liegen in der fokussierten Betreuung der
      Kerngeschäftsfelder Nutzfahrzeuge, Fertigungsmaschinen,
      Druckmaschinen, IT und Kommunikationstechnologie, Wasser- und
      Luftfahrzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte.

      Inzwischen ist aus der deutschen Universal Leasing auch eine
      internationale Dachmarke mit Schwestergesellschaften in England, den
      Niederlanden und Spanien hervorgegangen.

      Dr. Peter Jänsch, Vorstandsvorsitzender der GFKL Financial Services
      AG, anlässlich des Jubiläums: ´Leasing ist aus Deutschland nicht mehr
      wegzudenken. Denn diese flexible, eigenkapitalschonende
      Finanzierungsform ist zu einem der wichtigsten Wachstumsmotoren in
      Deutschland geworden. Das zeigt sich gerade in der derzeitigen
      konjunkturell angespannten Lage. Dank Leasing können Unternehmen auch
      jetzt noch in die Modernisierung ihres Maschinenparks, ihrer
      Büroausstattung oder Fahrzeugflotte investieren, ohne dafür ihre
      Kreditlinie bei der Hausbank in Anspruch nehmen zu müssen. Leasing
      ist bilanzneutral, schont die Liquidität und bietet mit passgenauen
      Konditionen, wie zum Beispiel Saisonraten, hohe Flexibilität. Es sind
      diese positiven Eigenschaften, die das Leasing und damit auch die
      Universal Leasing weiterhin auf der Erfolgsspur halten werden.´


      Über die Universal Leasing GmbH
      Die Universal Leasing GmbH ist eine der großen banken- und
      herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften in Deutschland mit einem
      breit gefächerten Angebot an Finanzierungslösungen für Kunden aller
      Branchen und Größen. Zahlreiche Kooperationen mit namhaften
      Herstellern und Vertriebspartnern unterstreichen die herausragende
      Position im Bereich Absatzfinanzierung. Die Konzentration auf
      Kerngeschäftsfelder, eine starke Refinanzierung und eine eigene
      Wiedervermarktungskompetenz bilden die Basis für marktgerechte und
      passgenaue Finanzierungsangebote. Rund 160 Mitarbeiter und ein
      flächendeckendes Netz von Geschäftsstellen und Vertriebsstützpunkten
      in ganz Deutschland sorgen dabei für eine direkte persönliche
      Betreuung vor Ort. Die Universal Leasing verfügt zudem über
      Schwestergesellschaften in England, den Niederlanden und Spanien.

      Universal Leasing GmbH - ein Unternehmen der GFKL-Gruppe
      GFKL ist ein wachstumsstarker Finanzdienstleister für Leasing und
      Inkasso. Die Geschäftsbereiche Software und Systeme runden das
      Leistungsspektrum technologisch ab. GFKL ist so in der Lage, Kunden
      in jeder Phase des Geschäftsprozesses bei der
      Investitionsfinanzierung, Prozessorganisation und
      Liquiditätssicherung zu unterstützen. Im Geschäftsjahr 2007 erzielte
      die GFKL-Gruppe mit 2.600 Mitarbeitern einen Umsatz von 1,2
      Milliarden Euro.

      Pressekontakt:
      GFKL Financial Services AG
      Katrin Schwarz
      Leiterin Konzernkommunikation
      und Investor Relations
      Tel.: +49 (0)201/102-1192
      Fax: +49 (0)201/102-1102-462
      E-Mail: katrin.schwarz@gfkl.com
      Internet: www.gfkl.com

      Universal Leasing GmbH
      Tel.: (0201) 1 02-0
      Fax: (0201) 1 02-15 99
      E-Mail: info@ulg.com
      Internet: http://www.ulg.com

      http://hugin.info/138094/R/1247526/270216.pdf

      http://www.gfkl.com

      Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.

      Autor: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 30.09.08 17:24:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Noch immer kein Halbjahresbericht von GFKL - ist wohl doch ein grosses Sorgenkind mehr!
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 12:27:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.350.163 von AlteHeimatAde am 30.09.08 17:24:08"ist wohl doch ein grosses Sorgenkind mehr!"

      Man, man, man, in dieser Zeit ist man aber auch vor gar keiner Negativüberraschung sicher. Was ist denn das für eine katastrophale Halbjahresbilanz, die GFKL gerade veröffentlicht hat???
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 08:55:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      Natürlich war die Halbjahresbilanz sehr dürftig. Aber zumindest focussiert man sich jetzt auf das Kerngeschäft und gibt die seit 20 Jahren veraltete "Alles aus einer Hand" Strategie auf.

      ABER:
      1. Das Kerngeschäft, auf das man sich derzeit konzentriert, wächst stark.
      2. Ich bin mir sicher diese Aktie hat allerhöchstens ein leicht negatives Beta. Wenn man sich die Entwicklung an der Börse derzeit anschaut, dann ist die GFKL ein absoluter Top Performer!
      Avatar
      schrieb am 19.10.08 17:37:42
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.470.261 von Freeflow2 am 08.10.08 08:55:48ABwarten und Tee trinken denke wir haben hier einen Klasse wert
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 16:34:33
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.623.119 von lacorte am 19.10.08 17:37:42Leute, Leute, passt bei GFKL schön auf ! Man hört in der Branche von Liquiditätsproblemen bei der Tochter Universal Leasing.

      netbil
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 21:47:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich glaube nicht, dass an diesen Gerüchten etwas dran ist, sonst hätte man wohl kaum folgende Passage in den Aktionärsbrief geschrieben:

      "In der jetzigen Situation sind aber solche Großverträge mit Leasing, Service und Restwertgarantieanteilen für GFKL nicht angemessen refinanzierbar.

      Wir haben zwar mehr als ausreichend Kreditlinien für unser normales Grundgeschäft, ja konnten diese sogar 2008 noch erheblich erweitern, aber für Sondergeschäfte wie die der ADA in Deutschland oder der ULI in Spanien ist da heute und auch auf absehbare Zeit kein Platz."

      Es ist ein Unterschied, ob man Finanzierungsprobleme hat, oder in Zeiten wie diesen sein begrenztes Cash nur renditebringend einsetzen will. Ausserdem bringt spätestens der Verkauf der beiden Unternehmen, wie schmerzlich auch immer das ist, zusätzliche Liquidität.
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 22:51:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      Kein Rauch ohne Feuer. Bei dem Aktionaerskreis wuerde sich auch kein Retter finden, denn die Aktienpakete sind stets zu klein, als dass ein Totalausfall in diesen Zeiten wirklich einen echten Unterschied machen wuerde. Ich hoffe wirklich, dass es nur ein wildes Geruecht ist.
      Avatar
      schrieb am 28.10.08 08:46:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich gebe nicht viel auf Gerüchte. Allerdings könnte ich mir auch vorstellen, dass das Management den Bereich Leasing komplett verkauft. Das wäre konsequent. Man könnte dann das Kapital und Know How in den Bereichen Inkasso/Software einsetzen, da wo die eigentliche Kernkompetenz liegt und GFKL sehr gute Margen erzielt.
      Und dieser Bereich hat wahrlich Zukunft, egal wie die Konjunktur läuft.
      Avatar
      schrieb am 30.10.08 18:51:54
      Beitrag Nr. 36 ()
      GFKL hat keine Liquiditätsprobleme. Ich weiss nicht, warum jemand solche Gerüchte in die Welt setzt?
      Avatar
      schrieb am 31.10.08 09:56:46
      Beitrag Nr. 37 ()
      Gibt mir das jemand schriftlich? Kleine Finanzgesellschaft mit grosser Bilanzsumme und Geschaeftsbereichen, die vor kurzem grosse Probleme bereitet haben. Die EK-Quote ist nicht mehr gerade grossartig ... Im aktuellen Umfeld sind vermutlich alle kleinen Finanzgesellschaften gefaehrdet, leider. GFKL ist eine tolle Gesellschaft, aber wenn nur eine oder zwei Banken das anders sehen, dann kann es das gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 31.10.08 10:47:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      Klar gibt's das schriftlich. Aber dazu muß man sich auch die Mühe machen dort anzufragen, bevor man Gerüchte in die Welt setzt.
      Avatar
      schrieb am 12.11.08 21:30:20
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.775.613 von Freeflow2 am 31.10.08 10:47:28Dass man tatsächlich so schnell das Leasinggeschäft verkauft, hätte ich nicht gedacht. Aber dass das der richtige Schritt ist, darüber gibt es keinen Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 14:32:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.931.007 von Freeflow2 am 12.11.08 21:30:20Hi Freeflow2, wie kommst du darauf, das dies "ohne Zweifel" der richtige Schritt ist ? Aus meiner Wahrnehmung ist die Universal Leasing GmbH eine führende Leasinggesellschaft in Deutschland und hat jahrelang die Ertragslage des Konzerns gesichert. Rahmenbedingungen werden sich sicherlich ändern, aber hier hat der ansonsten recht agile GFKL Konzern noch immer die richtigen Rezepte zur Hand gehabt. Was ist zum Beispiel mit der zum ADA ? Nach dem Aktionärsbrief vom 01.10. hörte sich das aber alles ganz anders an. Finanzkrise, gut, jedoch wurde hier gesagt das reichlich Mittel für weiteres Wachstum des Leasinggeschäftes zur Verfügung stehen. Ich selber bin eher verunsichert und beobachte.
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 15:18:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      und ich dachte GFKL steht für Ges. für Kommunalleasing, was war nochmal das Kerngeschäft?...
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 17:17:23
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.938.640 von fnoop08 am 13.11.08 15:18:37:laugh: Guter Gedanke.
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 18:17:03
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.939.816 von freeflow3 am 13.11.08 17:17:23@ Freeflow3: Das Geschäft der GFK war - soweit mir bekannt - auf einen Börsengang ausgerichtet. Wenn man sich die beiden größten Shareholder anschaut, auch keine große Überraschung. Dieser Börsengang ist nun aus nachvollziehbaren Gründen verschoben. Man hat nur beschränktes Kapital zur Verfügung auch durch die Finanzkrise bedingt. Das ist es nur logisch dieses dort einzusetzen, wo man die größten Margen erzielen kann. Und das ist nun mal im Geschäftsfeld Inkasso. Ein sehr konjunkturresistenter Bereich. Wenn es der GFKL gelingt, den Inkassobereich weiter auszubauen und die Margen in diesen Regionen zu halten, dann werden wir noch sehr viel Freude an dieser Aktie haben. Das Leasinggeschäft ist mühsam und nicht ohne Risiko, wie man gesehen hat.

      Dass der Firmenname auch Programm sein muss, halte ich nicht für wichtig. Das kann man auch sehr schnell ändern.
      Avatar
      schrieb am 14.11.08 10:40:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Als ich die GFKL-Nachricht zur Einstellung des Leasing-Geschäfts gelesen habe war ich doch sehr überrascht. Zuerst wird doch normalerweise unstrukturiert, eingespart, zentralisiert o.ä.. Davon hat man nie was gehört und plötzlich wird ein ganzes Geschäftsfeld aufgegeben. Sieht ein bisschen nach blindem Aktionismus aus.
      Wie vorher schon bemerkt wurde ist Leasing das eigenliche Kerngeschäft des Konzerns.
      In Zahlen ausgedrück:
      800 Mio. des Jahresumsatzes -von insg. 1,2 Mrd.- kommen aus dem Leasinggeschäft (das sind immerhin 67%).
      Ob der Inkasso-Sektor hohe Wachstumserwartungen hat, um dies auf Dauer zu kompensieren, wage ich zu bezweifeln.
      Natürlich wird die GFKL mit der guten Redite aus der Forderungsbeitreibeung bzw. aus dem Geschäft mit den Verbriefungen gut dastehen aber die Gesellschaft an sich wird -vom Wert her- deutlich schrumpfen. Ob die aktuellen Investoren so erhalten bleiben ist ebenfalls abzuwarten.
      Wenn die GFKL nich schafft neue -ertragreiche- Geschäftsfelder zu erschließen, wird dieses Unternehmen (meiner Meinung nach) in dieser Form keine Zukunft haben.
      Also ich kenne kein börsennotiertes Inkassobüro.
      Avatar
      schrieb am 14.11.08 12:59:33
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.714.925 von netbil.one am 27.10.08 16:34:33Also war doch was dran an den Gerüchten über Liquiditätsprobleme bei Universal Leasing. In der Sprache der ad hoc-Meldungen heißt das jetzt "wegen der Finanzkrise schwieriger werdende Refinanzierungsmöglichkeiten".

      Wenn ich ehrlich bin, war es auch kein Gerücht, sondern eine konkrete Information über eine Nichterfüllung eines zugesagten Leasinggeschäftes.

      Bin mal gespannt, ob der Kaufpreis für Universal Leasing über 1 Euro liegt.
      Avatar
      schrieb am 15.11.08 12:11:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      Als Leasinggeber braucht man viel Kapital. Wenn man da Alternativen hat, die weniger riskant (Ausfallrisiko) sind und eine höhere Rendite abwerfen, ist es für mich nur ein logischer Schritt sich vom Leasinggeschäft zu trennen und es im Inkassoumfeld (unechtes Factoring) zu investieren.

      Wer hier Zweifel an der richtigen Strategie hat, sollte schnellstens sein Invest bei GFKL aufgeben.

      Wer einen Kaufpreis von 1 EURO für Unversal Leasing erwartet, ist mit dem Leasingegschäft wohl nicht ganz vertraut. Denn die Leasingobjekte sind ünberwiegend Eigentum des Leasinggebers. Ausserdem macht die GFKL in Summe ein positives Ergebnis im Bereich Leasing trotz Betrugsfällen und Steuerzahlungen. Soweit ich den Geschäftsbericht richtig verstanden habe, steht dort etwas über 150 Mio EUR freiwerdenden Mitteln beim Verkauf.

      Ich halte die Fokussierung auf das Inkassogeschäft für absolut richtig! Und wenn es nicht zum Börsengang reicht, dann wohl nur, weil sich ein Investor oder Konkurrent das Know How (Top Servicer Ranking/ Fließbandabwicklung von Kleinstbeträgen) und den Kundenzugang (Versicherungen/ VR / WestLB) einverleiben möchte. Und dann spätestens sollte sich das Invest auszahlen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.08 12:34:57
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.946.646 von netbil.one am 14.11.08 12:59:33Jetzt kommt doch mal Schwung in die Sache.

      Doch bei näherer Betrachtung muß ich mir die Frage stellen, was den "Wert" eines Dienstleisters eigentlich ausmacht.

      Was kann es da neben den Menschen und Strukturen noch geben ?

      GFKL ist ebenso anorganisch gewachsen, Vertragsbestände wurden -ich denke- günstig erworben und im Anschluß verwaltet und versilbert. Kennt jemand das Volumen der aktuell im Bestand befindlichen Leasingverträge ? Aus den Zahlen Q2/2008 werde ich nicht schlau.

      Aus diesem Volumen, könnte man evtl. Kaufpreisvisionen ableiten.

      Ich bin gespannt ob der GFKL Konzern in 6 Monaten noch besteht. Könnte es sein, das wir ein Squeeze out erleben werden ? Mit etwas Phantasie könnte da was gehen. Oder? Seit wievielen Jahren wollte das Unternehmen an die Börse ?

      In der aktuellen Unternehmenspräsentation von 09.10.2008 ist Leasingbereich als eine wesentliche Säule erwähnt."Ein über 2000 Jahre altes Geschäft mit einfacher Struktur"

      Wenigstens Jack Welch hätte seine helle Freude, ich bin mir sicher.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 17:48:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      GFKL ist heute bei 16,00 Euro - in Zeiten, wo der Rest der Welt in sich zusammenbricht. Was ist hier los?
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 07:08:34
      Beitrag Nr. 49 ()
      GFKL berichtet im eigenen Quartalsbericht (kam Mittwoch raus) von Liquiditaetsproblemen - so langsam macht das alles keinen Spass mehr!
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 10:35:02
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.235.659 von AlteHeimatAde am 19.12.08 07:08:34Es ist schon ein Unterschied, ob ich meine Leasingsparte aufgebe, für die ich am Markt kaum Refinanzierungsmittel finde und mich daher auf mein ertragreiches Kerngeschäft konzentriere, das über 20% Marge abwirft, oder ob ich ernsthafte Liquiditätsprobleme habe. Es ist der einzig logische Schritt, das verfügbare Kapital am Ertragreichsten einzusetzen. Für mich ist das die richtige Strategie schon deshalb, weil das Inkassogeschäft ein konjunkturunabhängiges, vielleicht sogar antizyklisches Geschäft ist. Wenn man die Entwicklung des Aktienkäufe in den letzten Tagen verfolgt hat, scheine ich nicht der einzige zu sein, der diese Meinung vertritt. Entscheidend für mich ist, wie schnell man den Tranformationsprozess bei GFKL jetzt hinter sich bringt und ob man das Wachstumtempo im Inkasso bei Umsatz und Marge beibehalten kann. Wenn das gelingt, kann die Aktie ganz andere Dimensionen erreichen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 09:03:03
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.236.830 von Freeflow2 am 19.12.08 10:35:02

      :rolleyes:
      Die Kursentwicklung in diesem Jahr ist mäßig gut --- aber im Vergleich zu anderen Finanzdienstleistern und/bzw. Softwareanbieter/-Dienstleister für den Finanzsektor ist sie SUPER!



      :confused:
      Meine Frage an Experten ( erlich ohne: "..." !), die die GFKL FINANCIAL SERVICES AG ( und Abit - Nachfolger) besser kennen als ich:

      Wohin kann sich der Kurs dieses Jahr REALISTICH entwickeln..... bzw. einpendeln! -- ????
      :confused:



      Bin gespannt auf Deine / Eure Antworten!! - :eek:


      ....und Danke!
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 16:02:14
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.478.937 von Butuan am 30.01.09 09:03:03Ich sehe die Aktie weiter positiv:cool:
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 22:22:51
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ich habe das schlechte Bauchgefühl, dass die Ratten gerade ein sinkendes Schiff verlassen. Hoffentlich liege ich falsch!
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 20:42:44
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.702.373 von AlteHeimatAde am 04.03.09 22:22:51Da steigen sicherlich der ein oder andere aus. Ob das "Ratten" sind, weiss ich nicht. Sicher ist nur, dass irgendjemand auch gekauft hat...
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 16:38:28
      Beitrag Nr. 55 ()
      13,78 Euro / minus 9% heute. Und noch immer keine richtige Geldseite auf diesem Niveau. Ich werde mal besser einen Teil verkaufen (oder es zumindest versuchen).
      Avatar
      schrieb am 13.03.09 08:22:29
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.754.071 von AlteHeimatAde am 12.03.09 16:38:28
      :O
      Hilfe, hilfe .... rette sich wer kann!..... ich werde wohl unlimitiert verkaufen ..... um wenigstens ein paar Cent zu bekommen/retten --- Du hast mich ja so verunsichert!!!! - :O




      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


      Nicht mit mir: Ich werde bestimmt nicht..... und gar nicht zu diesen Kursen verkaufen --- Deine Strategie hat bei mir keinen Erfgolg!!! -- ;)


      Jetzt zu Anderen, die auch vieleicht etwas irritiert sind .... über den momentanen Kursrückgang: Schaut euch mal das Volumen an!
      --- Da versucht jemand Stopp-Loss-Fishing zu betreiben!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.03.09 02:07:45
      Beitrag Nr. 57 ()
      Gestern gingen mehr als 1.500 Aktien um - bei dem FreeFloat ist das schon eine ganze Menge. Aber es soll sich besser jeder seine eigene Meinung bilden.
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 22:45:51
      Beitrag Nr. 58 ()
      Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts wurde um 1-2 Monate nach hinten veschoben. Die Aktie schloss heute bei 13,54 Euro. Umsatz ist nahezu komplett ausgetrocknet, und tendenziell scheint weiterer Verkaufsdruck zu bestehen.
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 09:17:31
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.884.009 von AlteHeimatAde am 30.03.09 22:45:51
      :cool::cool:

      -- ? (uneigennütziger) Menschenfreund ?

      -- Bist Du investiert??

      -- Was bezweckst Du mit Deinen Posts???




      P.S.: Ich bin investiert (ehemals Abit-Aktionär) -- wenn ich etwas schreibe..... bezwecke ich, daß der Kurs steigt!! [/s]--- und Du??


      ;)

      Avatar
      schrieb am 31.03.09 22:10:47
      Beitrag Nr. 60 ()
      ...seit Monaten existiert die Ankündigung, den -nach eigenen Angaben- unter Refinanzierungsschwierigkeiten leidenden deutschen Leasingbereich zu verkaufen. Dieser war schon von jeher margenschwach. Wer soll den daran unter den jetzigen Bedingungen Interesse haben? Und dann immer weiter verschobene Geschäftsberichte. Die Aktie ist auf dem jetzigen Niveau noch günstig...zu verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 19:29:36
      Beitrag Nr. 61 ()
      Jetzt 12,30 Euro Brief in Frankfurt. Es scheint kein Ende in Sicht zu sein!
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 20:08:11
      Beitrag Nr. 62 ()
      Alles, was man zu GFKL derzeit sagen kann, ist, dass wir uns in einem Korridor zwischen 12 und 16 EUR bewegen. Wer hier Panik bekommt, sollte schnellsten verkaufen. Vielleicht geht es dann noch bis 10 EUR nach unten. Alle anderen vertrauen - wie ich - wohl in einen erfolgreichen Aufbau und Ausbau der Inkasso Aktivitäten, die aufgrund Ihrer exzellenten Margen viel Phantasie mit sich bringen. Keine Aktie für Daytrader! Ich kann mir vorstellen, dass der Kurs vor Veröffentlichung der Geschäftsjahreszahlen und Quartalszahlen wieder kurzfristig nach oben geht, um getreu den Motto "Sell in May and go away" wieder langsam zu fallen - bis zum nächsten Quartalsbericht. Wenn es GFKL schafft, schnell und effizient auf die zukünftigen Geschäftsfelder umzuswitchen und die derzeitige Margensituation zu verfestigen, dann werden wir über andere Korridore reden. Ein IPO wäre ganz sicher eine Krönung dieser Entwicklung, wobei dieses Scenario sicherlich noch einige Zeit auf sich warten lassen wird. Ansonsten bleibt der börsengehandelte Anteil der GFKL-Aktien zu klein, um einen stabileren Kurs zu generieren, der unempfindlich gegen Gelegenheitskäufe/-verkäufe reagiert.
      Aber wie gesagt, keine Aktie für einen kurzfristigen Anlagenhorizont. Mittelfristig aus meiner Sicht auf jeden Fall und nach wie vor hoch interessant.
      Avatar
      schrieb am 18.04.09 22:25:37
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.967.470 von Freeflow2 am 14.04.09 20:08:11Bin heilfroh, dass ich die Gurke vor längerer Zeit für 14,51 abgestossen habe. Vor ca 3 Monaten damit in Deutsche Bank gegangen, Buchgewinn bis heute über 100%, kein Ende absehbar. Raus aus dem Ding, Börsen haussieren und GFKL schmiert immer weiter ab. Wer hier investiert bleibt, ist meiner Meinung nach selbst Schuld. Selbst die allerletzten Schrottaktien steigen momentan weitaus mehr.

      Tüss......
      Avatar
      schrieb am 01.06.09 14:08:19
      Beitrag Nr. 64 ()
      Heute ist der 1. Juni und noch immer gibt es nicht Neues. Alles ohne Worte. Auf dieser Basis wird das sicherlich nichts mit dem immer wieder geplanten IPO!
      Avatar
      schrieb am 02.06.09 17:24:05
      Beitrag Nr. 65 ()
      Ein Aktionärsbrief wurde veröffentlicht; immerhin.

      Dieser Auszug haut jeden um:

      "GFKL verfolgt unter Ausnutzung des bestehenden "Genehmigten Kapitals" drei unterschiedliche Alternativen der Durchführung einer Kapitalmaßnahme. Prioritär ist GFKL bestrebt, durch Hereinnahme von Private Equity Investoren der Gesellschaft neues Kapital von außerhalb des bestehenden Gesellschafterkreises zuzuführen. Parallel hierzu befindet sich insbesondere eine Auswahl von bestehenden GFKL Aktionären in fortgeschrittenen Gesprächen über die Umplatzierung eines signifikanten Teils von GFKL Aktien an einen strategischen Investor. Auch bei dieser Struktur ist eine Kapitalerhöhung von etwa 8 Mio. neuen Aktien und einem Zufluss von 40 Mio. € vorgesehen. Sollten beide vorgenannten Alternativen in den kommenden Monaten nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden können, so beabsichtigt die Gesellschaft die volle Platzierung der Aktien aus der Kapitalerhöhung im Rahmen des derzeit bestehenden Aktionärskreises, so dass GFKL von einer finalen Durchführung der Kapitalerhöhung bis spätestens Ende dieses Jahres ausgeht."

      Soll heissen, dass GFKL die eigenen Aktien bei 5,00 Euro fair bewertet sieht!! Na dann tschüss!
      Avatar
      schrieb am 03.06.09 07:42:50
      Beitrag Nr. 66 ()
      Folgender Absatz im Aktionärsbrief hat mir zu Denken gegeben:

      Aus Sicht der Gesellschaft kann mit ausreichend sicherer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bei weiterer konsequenter Durchführung der Restrukturierung, der Thesaurierung des vom Unternehmen für das Geschäftsjahr 2009 geplanten Gewinns sowie der erfolgreichen Durchführung der Kapitalerhöhung mittels einem der drei beschriebenen Durchführungswege, weitere Anschlussfinanzierungen - soweit notwendig - zu wettbewerbsfähiger Konditionierung realisiert werden können.

      Rechnung mit mind. 3 Unbekannten + ausschließlich Konjunktive :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.06.09 23:55:04
      Beitrag Nr. 67 ()
      ...das zeichnete sich ja ab: Laut Aktionärsmitteilung 65 Mio. Verlust. Auch den angeblich heilsbringenden Inkassounternehmen wird es nicht wirklich gut gehen. Denn: Schuldner sind Grenzanbieter. Diese sind als Erste von der Krise betroffen. Jetzt aber für mich die große Frage: Wieso kommt GFKL nach vier Monaten immer noch nicht mit dem Geschäftsbericht um die Ecke. Bedeutet dies, dass der Geschäftsbericht noch nicht von den WP-Gesellschaften abgesegnet ist? Der Verlust von 65 Millionen also der Minimalverlust, den GFKL gerne ausweisen würde, aber beim besten Willen nicht testiert beommt? Bin auf Eure Hinweise echt gespannt.
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 08:36:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.421.765 von Freeflow2 am 02.07.08 15:30:16der Geschäftsbericht 2008 ist nun veröffentlicht worden:

      http://www.gfkl.com/gb/2008
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 22:17:38
      Beitrag Nr. 69 ()
      Die Probleme mit dem Jahresabschluss 2008 werden klar, wenn man sich den eingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer auf der Zunge zergehen lässt:

      "Unsere Prüfung hat mit folgender Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Die Angemessenheit der auf die Forderungen der Domusvenda SGPS S.A., Lissabon, gebildeten Einzelwertberichtigung i.H.v. 7 Mio. EUR konnten wir im Rahmen unserer Abschlussprüfung nicht abschließend beurteilen. Die Gesellschaft [GFKL] befindet sich im Rechtsstreit mit der Domusvenda Holdings SGPS S.A. sowie Teilen der Geschäftsführung dieser Gesellschaft. Sie [GFKL] hat die Darlehensverträge mit der Domusvenda Holdings SGPS S.A. in Höhe von 54 Mio. EUR [:eek: d.h. 62% des 2008 verbliebenen Eigenkapitals] mit Datum vom 3. Juli 2008 gekündigt und die Darlehensforderungen fällig gestellt. Die Gesellschaft hat seit September/Oktober keine ausreichenden Informationen mehr von Domusvenda Holdings SGPS S.A. erhalten, welche zu einer umfassenden Kreditprüfung notwendig wären." In der Folge heißt es, dass die zur Sicherung des Darlehens abgetretenen Forderungsportfolien und Immobilien nicht mehr auf Werthaltigkeit überprüft werden könnten. Von daher sei nicht sicher, ob eine von 7 Mio. abweichende Einzelwertberichtigung hätte gebildet werden müssen.

      Vor diesem Hintergrund stellen 7 Mio. EUR auf die Darlehensforderung sicherlich die Minimalwertberichtigung dar.

      Abgesehen davon, hält GFKL laut Geschäftsbericht 50% (für 4 Mio. EUR?) an Domusvenda. Nur schade, dass Domusvenda davon nichts wissen möchte: http://www.domusvenda.pt/estrutura.php.

      Somit ist auch für den Jahresabschluss 2009 klar: Weiterhin Millionrisiken bei der GFKL.
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 10:01:01
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 20:29:31
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.552.813 von Chefofsoupkitchen am 10.07.09 22:17:38I also wondered about this report and made some research through various friends in the financial sector. Having access to Domusvenda's accounts and auditors reports that have been distributed you will be able to find some interesting information. First all loans were madeon a non-recourse basis. Furthermore, Domusvenda has made a huge, and expectable, devaluation on the GFKL financed portfolios of around 40%. This implies a write-down on the loans of not 7M but of roughly 30M. Besides that, there are judicial actions against GFKL of over 60M. Strangely enough the auditors are the same... I would say this is a route towards a certain end (insolvency) :(. Do you agree?
      Avatar
      schrieb am 14.09.09 10:45:44
      Beitrag Nr. 72 ()
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 16:02:40
      Beitrag Nr. 73 ()
      GFKL
      Financial Services Aktiengesellschaft
      Essen

      EINLADUNG

      zur außerordentlichen Hauptversammlung

      WKN 507170 / ISIN DE0005071708
      WKN A0EZFF / ISIN DE000A0EZFF5


      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft („GFKL Financial Services AG“ oder „Gesellschaft“), Essen (HRB 13522), die am Donnerstag, dem 10. Dezember 2009, um 10.00 Uhr in der Messe Essen GmbH, Grugahalle CC Ost, Saal Ruhr, Norbertstraße 2, 45131 Essen, stattfindet.

      Mit Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 22. Oktober 2009 hat die Gesellschaft bereits zur außerordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2009 eingeladen. Die am 22. Oktober 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung wird hiermit widerrufen und durch die vorliegende Einladung ersetzt.

      Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 der nachfolgenden Tagesordnung sind im Vergleich zu der am 22. Oktober 2009 veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung unverändert. Vor dem Hintergrund der im Tagesordnungspunkt 2 beschriebenen Veräußerung von Aktien der Gesellschaft an eine Akquisitionsgesellschaft bestimmter von Advent International Corporation verwalteter Private Equity Fonds und des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie wird die am 22. Oktober 2009 veröffentlichte Tagesordnung zudem um die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 erweitert.

      Vor dem Hintergrund, dass ein Aktionär der Gesellschaft gegen die auf der Hauptversammlung vom 19. August 2009 gefassten Beschlüsse aus formalen Gründen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat (vgl. die Bekanntmachung über die Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen im elektronischen Bundesanzeiger vom 28. Oktober 2009) wird die Tagesordnung zudem zum Zwecke der Neuvornahme um weitere Tagesordnungspunkte erweitert, die bereits Gegenstand einer Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. August 2009 waren. Um die Wirksamkeit der auf der Hauptversammlung vom 19. August 2009 unter den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 gefassten Beschlüsse sicherzustellen, sollen diese in der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2009 unter den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11 vorsorglich erneut gefasst werden. Diese erneut zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschläge der Hauptversammlung vom 19. August 2009 werden unverändert zur Beschlussfassung gestellt.


      Tagesordnung

      1. Verlustanzeige gemäß § 92 Absatz 1 AktG

      Der Vorstand zeigt der außerordentlichen Hauptversammlung an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht.

      2. Bericht des Vorstands über Maßnahmen zur Beseitigung des hälftigen Kapitalverlustes

      Der Vorstand teilt zu Tagesordnungspunkt 2 vorab mit: Aktionäre der Gesellschaft, deren Aktien eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen und des Grundkapitals repräsentieren, die Gesellschaft selbst und eine ihrer Tochtergesellschaften sind Parteien eines am 29. September 2009 beurkundeten Vertrages mit einer deutschen Akquisitionsgesellschaft bestimmter von Advent International Corporation verwalteter Private Equity Fonds. Die Vollzugsbestimmungen dieses Vertrages sehen unter anderem die vollständige Ausnutzung des bei der Gesellschaft gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung vorhandenen genehmigten Kapitals gegen Bareinlage im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung und auch eine darüber hinausgehende Liquiditätsausstattung der Gesellschaft vor. Bei und ab Vollzug dieses Vertrages wird sich die zu Tagesordnungspunkt 1 dieser Tagesordnung gemachte Verlustanzeige (§ 92 Absatz 1 AktG) erledigen und die Gesellschaft rekapitalisiert sein. Der Vollzug des Vertrages steht neben fusionskontrollrechtlichen Vorbehalten unter weiteren Bedingungen. Nähere Informationen bleiben den Erörterungen zu Tagesordnungspunkt 2 auf der außerordentlichen Hauptversammlung vorbehalten.

      3. Änderung von § 9 der Satzung (Aufsichtsrat – Zusammensetzung)

      Gegenwärtig besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Im Zusammenhang mit dem Vollzug des unter Tagesordnungspunkt 2 genannten Vertrages mit Advent soll die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf drei Mitglieder verringert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

      "(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern."



      Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn der unter Tagesordnungspunkt 2 genannte Vertrag mit Advent vollzogen worden ist.

      4. Änderung von § 16 der Satzung (Hauptversammlung – Ort und Einberufung)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

      "(1) Die Hauptversammlung wird, soweit dazu nicht andere Personen von Gesetzes wegen befugt sind, durch den Vorstand einberufen. Die Hauptversammlung muss mindestens 36 Tage vor der Hauptversammlung einberufen werden. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Im Übrigen gilt § 121 Absatz 7 AktG."


      5. Änderung von § 18 Absatz 2 der Satzung (Hauptversammlung – Teilnahmerecht)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

      "(2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung durch Vorlage eines in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu geschehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen."


      6. Änderung von § 19 Absatz 1 der Satzung (Hauptversammlung – Vorsitz in der Hauptversammlung)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 19 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

      "(1) In der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre den Vorsitz. Im Falle der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder der Verhinderung des von ihm bestimmten Aufsichtsratsmitgliedes führt der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, wenn dieser ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre ist, den Vorsitz. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied noch der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende den Vorsitz übernimmt, wird der Vorsitzende durch die in der Hauptversammlung anwesenden Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Ist kein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre erschienen oder zur Übernahme des Vorsitzes in der Hauptversammlung bereit, so eröffnet der an Lebensjahren älteste anwesende Aktionär oder Aktionärsvertreter die Versammlung und lässt von ihr einen Vorsitzenden wählen."


      7. Änderung von § 20 Absatz 6 der Satzung
      (Hauptversammlung – Beschlussfähigkeit, Mehrheit und Abstimmungen)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 20 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

      "(6) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten weder um ein Kreditinstitut noch um eine Aktionärsvereinigung noch um eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution, so bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Schriftform. Die Gesellschaft kann bestimmen, dass Vollmachten auch mittels elektronischer Medien erteilt werden können. Die Einzelheiten für eine elektronische Vollmachterteilung werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen."


      8. Beschlussfassung über die Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

      Es ist vorgesehen, dass die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Georg F. Thoma, Herr Roy Campbell, Herr Dr. Eckehard Schulz, Herr Mike Jarred, Herr Werner Taiber und Herr Prof. Dr. Theodor Baums mit Vollzug des unter Tagesordnungspunkt 2 genannten Vertrages mit Advent, der voraussichtlich bis zum Tag der Hauptversammlung erfolgt sein wird, ihr Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen werden.

      Gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft besteht das Amt für die neuen Aufsichtsratsmitglieder für den Rest der Amtsdauer der ausgeschiedenen Mitglieder.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Hans-Hermann Anton Lotter, Wilhelm Plumpe und Geoffrey Philip Ognall für den Rest der Amtsdauer der ausgeschiedenen Mitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      (a) "Herr Hans-Hermann Anton Lotter, Leitender Angestellter der corporate benefits ventures GmbH, Frankfurt am Main, wird für das ausgeschiedene Mitglied Dr. Georg F. Thoma zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt."

      (b) "Herr Wilhelm Plumpe, Geschäftsführer der Nukern Energy GmbH, Hamburg, wird für das ausgeschiedene Mitglied Roy Campbell zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt."

      (c) "Herr Geoffrey Philip Ognall, Vorsitzender (Chairman) der ULTIMO spólka zo.o., London, Großbritannien, wird für das ausgeschiedene Mitglied Dr. Eckehard Schulz zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt."


      Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen. Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung der Satzung vom 14. Juni 2007 besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossenen Satzungsänderung wird der Aufsichtsrat gemäß § 9 Absatz 1 der neu gefassten Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern bestehen.

      Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

      9. Neuvornahme der Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unverändert im Vergleich zu dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. August 2009 im Wege der Neuvornahme vor, den Mitgliedern des Vorstands – einschließlich des im Geschäftsjahr 2008 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds – für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

      10. Neuvornahme der Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unverändert im Vergleich zu dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 3 der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. August 2009 im Wege der Neuvornahme vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats – einschließlich der im Geschäftsjahr 2008 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder – Entlastung zu erteilen.

      11. Neuvornahme der Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt unverändert im Vergleich zu dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 4 der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. August 2009 im Wege der Neuvornahme vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer des GFKL-Konzerns und der GFKL Financial Services AG für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.

      12. Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der Universal Leasing GmbH

      In der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. August 2009 hat die Hauptversammlung dem Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der GFKL Financial Services AG und der Universal Leasing GmbH zugestimmt (Tagesordnungspunkt 7 b). Vor dem Hintergrund der im Tagesordnungspunkt 2 beschriebenen Veräußerung von Aktien der Gesellschaft an eine Akquisitionsgesellschaft bestimmter von Advent International Corporation verwalteter Private Equity Fonds soll der Beschluss vom 19. August 2009 aufgehoben und anschließend (siehe Tagesordnungspunkt 13) mit der Maßgabe neu gefasst werden, dass der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag nur dann abgeschlossen und umgesetzt werden soll, wenn der zuvor beschriebene Vertrag mit Advent nicht bis zum 15. Dezember 2009 vollzogen worden ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2009, in dem die Hauptversammlung dem Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der GFKL Financial Services AG und der Universal Leasing GmbH zugestimmt hat, wird aufgehoben.“


      13. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der Universal Leasing GmbH

      Die GFKL Financial Services AG beabsichtigt, mit ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft Universal Leasing GmbH, Essen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Dem Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der GFKL Financial Services AG und der Universal Leasing GmbH wird zugestimmt.“


      Der Vorstand wird angewiesen, den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag nur dann abzuschließen und umzusetzen, wenn der unter Tagesordnungspunkt 2 genannte Vertrag mit Advent nicht bis zum 15. Dezember 2009 vollzogen worden ist.


      Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 13 (Wesentlicher Inhalt des Vertrags)

      Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zu dem Tagesordnungspunkt 13 zwischen der Universal Leasing GmbH (als beherrschte Gesellschaft) einerseits und der GFKL Financial Services AG (als herrschende Gesellschaft) andererseits hat folgenden wesentlichen Inhalt:

      ― Die Leitung der beherrschten Gesellschaft wird der GFKL Financial Services AG unterstellt.

      ― Die GFKL Financial Services AG ist berechtigt, jederzeit die Bücher und Schriften der beherrschten Gesellschaft einzusehen. Die beherrschte Gesellschaft verpflichtet sich, Auskünfte zu erteilen.

      ― Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2009 ist die beherrschte Gesellschaft verpflichtet, ihren Gewinn an die GFKL Financial Services AG abzuführen.

      ― Die GFKL Financial Services AG ist verpflichtet, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2009 während der Vertragsdauer bei der beherrschten Gesellschaft entstehende Jahresfehlbeträge entsprechend § 302 AktG auszugleichen.

      ― Die beherrschte Gesellschaft kann mit Zustimmung der GFKL Financial Services AG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags nach § 272 Absatz 3 HGB gebildete andere Rücklagen sind – soweit rechtlich zulässig – auf Verlangen der GFKL Financial Services AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

      ― Mangels außenstehender Gesellschafter sind von der GFKL Financial Services AG weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu leisten.

      ― Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist für die Dauer von fünf Jahren fest geschlossen und kann während dieses Zeitraums nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Verlust einer Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 AktG der GFKL Financial Services AG an der beherrschten Gesellschaft sowie deren Umwandlung und Liquidation sind wichtige Gründe zur fristlosen Kündigung. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt auch im Falle eines Kontrollwechsels bei der GFKL Financial Services AG vor (d.h. bei einem Erwerb von mehr als 50 Prozent der ausstehenden Aktien der GFKL Financial Services AG durch einen Dritten).

      ― Bei Beendigung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags ist die GFKL Financial Services AG verpflichtet, den Gläubigern der beherrschten Gesellschaft entsprechend § 303 AktG Sicherheit zu leisten.


      Um bereits für das gesamte Geschäftsjahr 2009 eine steuerliche Organschaft mit der beherrschten Gesellschaft herbeizuführen, ist es erforderlich, dass der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag bis zum 31. Dezember 2009 wirksam wird. Dies setzt neben den Zustimmungen der Hauptversammlung der GFKL Financial Services AG und der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft auch voraus, dass der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag bis zu diesem Zeitpunkt in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft eingetragen wird.

      Der Vorstand der GFKL Financial Services AG hat gemäß § 293a AktG zusammen mit der Geschäftsführung der beherrschten Gesellschaft einen gemeinsamen Bericht erstattet, in dem der Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags und sein Inhalt im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet worden sind.

      Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre, der nach § 293a AktG gemeinsam erstattete Bericht des Vorstands der GFKL Financial Services AG und der Geschäftsführung der beherrschten Gesellschaft liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen

      ― der GFKL Financial Services AG, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, sowie

      ― der Universal Leasing GmbH, Limbecker Platz 1, 45127 Essen,


      zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.

      14. Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

      Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Mai 2008 hat den Vorstand bis zum 21. November 2009 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2009 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 19. August 2009 erteilten neuen Ermächtigung aufgehoben worden. Im Hinblick darauf, dass gegen den Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 19. August 2009 Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben wurde sowie unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) soll die Ermächtigung in modifizierter Form neu gefasst werden. Nach dem ARUG darf eine solche Ermächtigung nunmehr für maximal fünf Jahre, anstatt wie bisher für maximal 18 Monate, gewährt werden. Von dieser Möglichkeit soll insofern Gebrauch gemacht werden, als die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nunmehr für einen Zeitraum von 30 Monaten eingeräumt werden soll.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a) „Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG bis zum 10. Juni 2012 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden.

      b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.

      c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder (3) im Rahmen der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG als Erwerbsangebot an die Aktionäre der ABIT AG (siehe § 7 des Verschmelzungsvertrags unter TOP 7 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2005).

      (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien direkt über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Solange die Aktien der GFKL Financial Services AG nicht im regulierten Markt, aber dafür im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden, wird statt des Kurses im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse das arithmetische Mittel des festgestellten letzten Kurses während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb an der deutschen Wertpapierbörse zugrundegelegt, an der der höchste Umsatz an Aktien der Gesellschaft in den letzten fünf Börsentagen gemäß der Veröffentlichung dieser Börse ermittelt worden ist.

      (2) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot (oder über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) – vorbehaltlich einer Anpassung während der Angebotsfrist – den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsentag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der Kaufpreis angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsentag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Solange die Aktien der GFKL Financial Services AG nicht im regulierten Markt, aber dafür im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden, wird statt des Kurses im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse das arithmetische Mittel des festgestellten letzten Kurses während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb an der deutschen Wertpapierbörse zugrundegelegt, an der der höchste Umsatz an Aktien der Gesellschaft in den letzten fünf Börsentagen gemäß der Veröffentlichung dieser Börse ermittelt worden ist. Sofern das Angebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Falls die Aktien der Gesellschaft nicht an einer deutschen Börse gehandelt werden, erfolgt der Erwerb gegen Zahlung des Preises, der im Rahmen der letzten Barkapitalerhöhung vor Erwerb der eigenen Aktien gezahlt worden ist.

      (3) Erfolgt der Erwerb im Rahmen der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG, so erfolgt der Erwerb zum Gegenwert von € 13,93 je GFKL-Aktie bzw. zu demjenigen höheren Wert, der in dem eingeleiteten Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz als angemessene Barabfindung rechtskräftig festgesetzt wird.


      d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder vorhergehender Ermächtigungen erworben werden bzw. wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere zu den folgenden zu verwenden:

      (1) Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in der Weise eingezogen werden, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht wird (vereinfachtes Einziehungsverfahren, § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG). Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

      (2) Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung innerhalb einer Referenzperiode von bis zu fünf Börsentagen vor dem Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung wird insoweit beschränkt, dass unter Einbeziehung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital), die Summe der danach unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gegen bar veräußerten und gegen Bareinlage ausgegebenen Aktien insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Begebung nicht überschreiten darf.

      (3) Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sachleistung veräußert werden.

      (4) Sie können darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei der Gesellschaft verwendet werden.


      e) Die Ermächtigungen unter lit. d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

      f) Die in der Hauptversammlung vom 19. August 2009 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte und bis zum 19. Februar 2011 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.“



      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung
      gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8, § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Punkt 14 der Tagesordnung

      Der Tagesordnungspunkt 14 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft zu ermächtigen, im Zeitraum vom 11. Dezember 2009 bis 10. Juni 2012 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die derzeitige Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. August 2009 wurde mit einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage angegriffen. Im Rahmen der Ermächtigung vom 19. August 2009 wurde zugleich auch die Ermächtigung vom 21. Mai 2008 aufgehoben. Sollte die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage Erfolg haben, würde die dann fortbestehende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 am 21. November 2009 auslaufen. Für den Fall, dass die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage keinen Erfolg hat, würde die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. August 2009 am 19. Februar 2011 enden. Ungeachtet der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage und unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie soll die vorliegende Ermächtigung unter gleichzeitiger Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 19. August 2009 erteilt werden.

      § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG gestattet es, über den typischen Fall des Erwerbs und der Veräußerung über die Börse hinaus auch andere Formen des Erwerbs und der Veräußerung vorzusehen. Von diesen Möglichkeiten soll hier Gebrauch gemacht werden.

      Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Tenderverfahren) zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl der Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stückaktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleiner Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern. Bei diesem Verfahren dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der GFKL Financial Services AG um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Als Basis für die Berechnung ist als Wert für jede Aktie der GFKL Financial Services AG der durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbarem Nachfolgesystem) ermittelte Preis am Börsentag vor der Bekanntgabe des Angebots anzusetzen. Solange die Aktien der GFKL nicht im regulierten Markt, aber dafür im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden sollten, wird statt des Kurses im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse das arithmetische Mittel des festgestellten letzten Kurses während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb an der deutschen Wertpapierbörse zugrundegelegt, an der der höchste Umsatz an Aktien der Gesellschaft in den letzten fünf Börsenhandelstagen gemäß der Veröffentlichung dieser Börse ermittelt worden ist. Falls die Aktien der Gesellschaft nicht an einer deutschen Börse gehandelt werden, erfolgt der Erwerb gegen Zahlung des Preises, der im Rahmen der letzten Barkapitalerhöhung vor Erwerb der eigenen Aktien gezahlt worden ist.

      Darüber hinaus sieht der Beschluss eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft vor im Rahmen des im Zusammenhang mit der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG abgegebenen Erwerbsangebots (vgl. § 7 des Verschmelzungsvertrags, Tagesordnungspunkt 12 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2005). Diese Ermächtigung ist aus Gründen rechtlicher Vorsicht aufgenommen worden. Den Aktionären der ABIT AG wird unter Berücksichtigung der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Erwerbsangebot unterbreitet. Die h.M. in der Rechtsliteratur sah zum Zeitpunkt der Verschmelzung darüber hinaus vor, dass in entsprechender Anwendung des § 29 UmwG den Aktionären der ABIT AG ein Barabfindungsangebot zu unterbreiten ist, wonach diese ihre im Rahmen der Verschmelzung erworbenen, nicht börsennotierten GFKL-Aktien der Gesellschaft gegen Barabfindung zum Erwerb anbieten dürfen. Inzwischen ist dies in § 29 UmwG ausdrücklich vorgesehen. Demnach besteht bereits ein Erwerbsrecht der Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorschrift §§ 71 Absatz 1 Nr. 3 AktG, 29 UmwG, so dass es einer Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft zum Erwerb der Aktien nicht bedarf. Aus Gründen rechtlicher Vorsicht soll aber darüber hinaus ein Erwerbsrecht auch aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG geschaffen werden. Der Erwerb erfolgt zu dem im Verschmelzungsvertrag festgelegten Wert von € 13,93 je Aktie. Da Aktionäre einen Antrag auf Bestimmung der angemessenen Abfindung in einem gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz gestellt haben, ist nicht auszuschließen, dass sich die anzubietende Barabfindung erhöht. Um auch in diesem Fall einen Erwerb der GFKL-Aktien zu ermöglichen, wird die Gesellschaft ermächtigt, nach rechtskräftiger Entscheidung, die im Rahmen der Verschmelzung an die Aktionäre ausgegebenen Aktien zu dem gerichtlich festgesetzten Wert zu erwerben.

      Nach den Bestimmungen des § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG kann die Hauptversammlung die Gesellschaft auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse ermächtigen.

      Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll hier mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sachleistung erfolgen können. Die Gesellschaft soll dadurch in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gewähren zu können. In derartigen Transaktionen wird zunehmend diese Form der Gegenleistung verlangt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.

      Der Beschlussvorschlag enthält auch die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien in anderen Fällen als im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Börse unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung innerhalb einer Referenzperiode von bis zu fünf Börsentagen vor dem Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist darüber hinaus dahingehend beschränkt, dass unter Einbeziehung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital), die Summe der danach unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gegen bar veräußerten und gegen Bareinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Begebung nicht überschreiten darf. Diese Ermächtigung verhilft der Gesellschaft zu größerer Flexibilität. Sie ermöglicht es insbesondere, auch außerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen, des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, Aktien gezielt an Kooperationspartner oder Finanzinvestoren auszugeben. Die Interessen der Aktionäre sind dabei dadurch gewahrt, dass sich der Ausgabepreis am Börsenkurs zu orientieren hat. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote über einen Bezug von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.

      Die aufgrund dieses oder vorhergehender Ermächtigungsbeschlüsse erworbenen eigenen Aktien sollen von der Gesellschaft auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden können.

      Die erworbenen eigenen Aktien sollen darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei der Gesellschaft verwendet werden können. Dies gibt der Gesellschaft mehr Flexibilität, um solche Verfahren vergleichsweise erledigen zu können.

      Der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8, § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der GFKL Financial Services AG, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, aus.



      Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Anmeldung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden.

      Nach § 18 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft haben die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat entweder bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen hat, zu geschehen oder durch Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft.

      Anmeldung und Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts müssen spätestens bis zum Ablauf des 3. Dezember 2009 (24.00 Uhr) der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      c/o Computershare HV-Services AG
      Hansastraße 15
      80686 München
      Telefax: +49 (0) 89 / 30903-74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Stimmrechtsvertretung

      Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich (auch per Telefax) zu erteilen. Formulare für die Erteilung der Vollmacht erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

      Wir bieten unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder per Telefax erteilt werden und müssen unter nachfolgender Adresse bzw. Faxnummer bis zum 9. Dezember 2009 (12.00 Uhr MEZ) eingehen:

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      Rechtsabteilung
      Limbecker Platz 1
      45127 Essen
      Telefax: +49 (0) 201 / 102 1102 017

      Anfragen und Anträge von Aktionären

      Anfragen oder Anträge, einschließlich Gegenanträge zur Hauptversammlung sowie Wahlvorschläge, werden nur berücksichtigt, wenn sie an

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      Rechtsabteilung
      Limbecker Platz 1
      45127 Essen
      oder auch per Fax +49 (0) 201 / 102 1102 017
      oder per E-Mail an hauptversammlung@gfkl.com

      gerichtet sind.

      Die Gesellschaft wird alle nach § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich im Internet unter www.gfkl.com veröffentlichen.



      Essen, im Oktober 2009

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 19.11.09 11:22:06
      Beitrag Nr. 74 ()
      :rolleyes:
      Der Aktienkurs sinkt nahezu täglich! -- (hat ja auch seine Gründe!)

      ABER:

      Ich habe mir eben mal die Handelsvolumen in Frankfurt angesehen..... wenn das momentane "Problem" gelöst ist kann es ebenso schnell wieder nach oben gehen!!!

      Datum.........Preis........Umsatz
      19.11.09......8,00€.........0 Stück
      18.11.09......8,50€.........0 Stück
      11.11.09......9,00€........76 Stück
      30.10.09.....10,82€.......148 Stück
      27.10.09.....10,95€........22 Stück
      26.11.09.....10,76€.......141 Stück
      23.10.09.....11,00€......1050 Stück
      22.10.09.....11,25€......2260 Stück

      alle ausgelassene Tage hatten auch einen Umsatz von 0,-- Stück!


      Der hohe Verlust ist zwar beängstigend.... Die Kursentwicklung aber (weil ohne Umsatz) nicht so sehr!


      P.S. Im gleichen Zeitraum ist auf Xetra unter Kursverlust --- überhaupt keine Aktie gehandelt wurden!


      also: :cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 19.11.09 21:01:16
      Beitrag Nr. 75 ()
      Ein rebound hätte was:keks:
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 17:46:44
      Beitrag Nr. 76 ()
      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      Essen
      WKN 507170 / ISIN DE0005071708
      WKN A0EZFF / ISIN DE000A0EZFF5
      Bezugsangebot
      Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft.

      Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft in Essen („GFKL Financial Services AG“ oder „Gesellschaft“) hat der Vorstand am 4. Dezember 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 4. Dezember 2009 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 17.633.790,00, eingeteilt in 17.633.790 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), um bis zu € 8.250.000,00 auf bis € 25.883.790,00 durch Ausgabe von bis zu 8.250.000 neuen Aktien („Neue Aktien“) mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2009 gegen Bareinlage zu erhöhen.

      Die Neuen Aktien werden unseren Aktionären im Wege eines nicht öffentlichen Angebots während einer Bezugsfrist von drei Wochen im Verhältnis 21:10 zum Ausgabebetrag von € 6,36 je Neuer Aktie unmittelbar zur Zeichnung angeboten. Die Zahl der bezogenen Neuen Aktien muss nicht durch zehn teilbar sein. Der Bezug einer einzelnen Aktie oder einem Vielfachen davon ist also bei einem entsprechenden Aktienbestand (z.B. drei alte Aktien beim Bezug einer neuen Aktie) möglich. Es können lediglich ganze Neue Aktien bezogen werden.

      Zur Darstellung des Bezugsverhältnisses wird das Bezugsrecht für die sich aufgrund dieses Bezugsverhältnisses unter Berücksichtigung des Kapitalerhöhungsbetrags und der von der Gesellschaft gehaltenen 829.478 (Stand: 30. November 2009) eigenen Aktien ergebende Spitze von 247.947 Neuen Aktien („Aktienspitze“) ausgeschlossen. Unseren Aktionären steht damit ein Bezugsrecht auf 8.002.053 Neue Aktien zu.

      Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1CRN39) für die Neuen Aktien werden nach dem Stand vom 10. Dezember 2009, abends, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, den Depotbanken zugebucht. Dabei erhält jeder Aktionär für je eine GFKL-Aktie (ISIN DE0005071708/ ISIN DE000A0EZFF5) ein Bezugsrecht. Aufgrund des Bezugsverhältnisses von 21:10 sind mindestens drei Bezugsrechte zum Bezug einer Neuen Aktie erforderlich. Die Bezugsrechte dienen als Nachweis für die Bezugsberechtigung auf Neue Aktien im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts wie auch für den Mehrbezug.

      Die innerhalb der Bezugsfrist nicht bezogenen Aktien, für die ein gesetzliches Bezugsrecht besteht („Bezugsaktien“), können ebenfalls zum Ausgabebetrag von € 6,36 je Neuer Aktie durch die Aktionäre über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus bezogen werden (Mehrbezug), jedoch maximal in der Höhe, in der sie aufgrund des ihnen zustehenden gesetzlichen Bezugsrechts Aktien bezogen haben. Die Gesellschaft kann diese Angebote der Aktionäre zum Mehrbezug annehmen, soweit aufgrund der nicht vollständigen Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts noch Bezugsaktien zur Verfügung stehen. Bei einer eventuellen Überzeichnung des Mehrbezugs, d.h. in dem Fall, dass die Mehrbezugsangebote die Anzahl der aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts nicht bezogenen Aktien übersteigen, erfolgt eine Repartierung im Verhältnis der abgegebenen Zeichnungswünsche für den Mehrbezug.

      Bezugsfrist

      Wir geben hiermit unseren Aktionären die Möglichkeit, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr gesetzliches Bezugsrecht auf Neue Aktien in der Zeit

      vom 11. Dezember 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 (Bezugsfrist)
      über ihre Depotbank bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft, c/o BHF Asset Servicing GmbH, als Bezugsstelle auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsscheins zu erteilen. Zeichnungsscheine sind jedoch auch bei der Gesellschaft erhältlich (Tel.: +49 (201) 102 1130, Fax: +49 (201) 102 1102 017) und können von der Internetadresse www.gfkl.com heruntergeladen werden. Die Abgabe des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar.

      Der Bezugspreis – einschließlich des Bezugspreises für den Mehrbezug – ist bei Zeichnung, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2009 (Zahlungseingang) über die Depotbanken auf das Sonderkonto „Kapitalerhöhung GFKL“ bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft einzuzahlen. Im Falle der Repartierung des Mehrbezugs werden zu viel geleistete Einzahlungen unverzüglich zurückerstattet.

      Die Zeichnung kann nur berücksichtigt werden, wenn

      ― der Zeichnungsschein jeweils vollständig und fehlerfrei ist und

      ― der Zeichnungsschein bis spätestens 31. Dezember 2009, 24.00 Uhr, von der Depotbank per FAX an die BHF-BANK Aktiengesellschaft gesendet wurde und

      ― der Bezugspreis – einschließlich des Bezugspreises für den Mehrbezug – bis spätestens 31. Dezember 2009, 24.00 Uhr, (Zahlungseingang bei der BHF BANK Aktiengesellschaft) auf dem Sonderkonto „Kapitalerhöhung GFKL“ gutgeschrieben ist und

      ― der Zeichnungsschein bis spätestens 5. Januar 2010, 24.00 Uhr, im Original in zweifacher Ausfertigung bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft (c/o BHF Asset Servicing GmbH, Abteilung Kapitalveränderungen, Strahlenbergerstraße 45, 63067 Offenbach am Main) zugegangen ist und

      ― die entsprechenden Bezugsrechte bis spätestens 5. Januar 2010, 24.00 Uhr auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 7001 der BHF-BANK Aktiengesellschaft übertragen wurden.


      Berechtigte Aktionäre können über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus ein verbindliches Angebot zum Bezug weiterer Neuer Aktien zum Ausgabebetrag von € 6,36 je Neuer Aktie abgeben (Mehrbezug), indem sie unter Verwendung des Zeichnungsscheins ihr verbindliches Angebot gegenüber der Gesellschaft innerhalb der o.g. Bezugsfrist erteilen. Die Konditionen der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts gelten entsprechend für den Mehrbezug.

      Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ist noch nicht erfolgt. Der Kapitalerhöhungsbeschluss sieht vor, dass die Anmeldung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister in Teilbeträgen und auch schon vor Ablauf der Bezugsfrist zulässig ist.

      Kein Bezugsrechtshandel

      Die Bezugsrechte und deren Bruchteile sind übertragbar. Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist allerdings nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte oder deren Bruchteile über die Börse ist daher grundsätzlich nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte oder deren Bruchteile findet ebenfalls nicht statt. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte bzw. deren Bruchteile verfallen ersatzlos.

      Wichtige Hinweise zu den besonderen Risiken der Zeichnung von Neuen Aktien

      Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22. Oktober 2009 eine außerordentliche Hauptversammlung für den 10. Dezember 2009 einberufen, um dieser gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzuzeigen, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

      Aktionäre der Gesellschaft, die über insgesamt rd. 79,14 % des Grundkapitals der Gesellschaft verfügen („Hauptgesellschafter“), die Gesellschaft selbst und eine ihrer Tochtergesellschaften sind Parteien eines am 29. September 2009 beurkundeten Vertrages mit einer deutschen Akquisitionsgesellschaft („Carl Holding GmbH“) bestimmter von Advent International Corporation verwalteter Private Equity Fonds. Die Vollzugsbestimmungen dieses Vertrages sehen unter anderem die vollständige Ausnutzung des bei der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung vorhandenen genehmigten Kapitals („Genehmigtes Kapital“) gegen Bareinlage und auch eine darüber hinausgehende Liquiditätsausstattung der Gesellschaft vor. Die Kapitalerhöhung unter vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals ist Gegenstand dieses Bezugsangebots. Der Vollzug des Vertrages steht unter dem Vorbehalt von Vollzugsbedingungen.

      Die Hauptgesellschafter und die Carl Holding GmbH haben des Weiteren einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag abgeschlossen, der die Veräußerung sämtlicher von den Hauptgesellschaftern gehaltenen Aktien der Gesellschaft an die Carl Holding GmbH vorsieht. Ein weiterer Aktionär, der rd. 3,97 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, hat sich darüber hinaus aufgrund einer separaten Vereinbarung verpflichtet, die betreffenden Aktien an die Carl Holding GmbH zu veräußern (zusammen mit den von den Hauptgesellschaftern veräußerten Aktien „Veräußerte Aktien“). Diese Vereinbarung steht unter denselben Vollzugsbedingungen wie der Vertrag vom 29. September 2009 mit den Hauptgesellschaftern.

      Der Vollzug des Aktienkauf- und Übertragungsvertrags sowie der separaten Vereinbarung wird aller Voraussicht nach innerhalb der Bezugsfrist erfolgen. Sämtliche Bezugsrechte aus den Veräußerten Aktien werden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages sowie der separaten Vereinbarung auf Carl Holding GmbH übertragen und von Carl Holding GmbH ausgeübt werden. Aufgrund der Ausübung dieser Bezugsrechte wird die Carl Holding GmbH 6.979.073 Neue Aktien zeichnen und den entsprechenden Ausgabebetrag für diese Aktien auf das Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft einzahlen. Es ist beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an den Zahlungseingang auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto die teilweise Durchführung der Kapitalerhöhung um € 6.979.073 auf zunächst € 24.612.863 bereits vor Ende der Bezugsfrist zu veranlassen. Die Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung für den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von € 1.270.927 wird nach Ablauf der Bezugsfrist erfolgen.

      Die Aktionäre sollten bei ihrer Entscheidung über die Zeichnung der Neuen Aktien berücksichtigen, dass in dem Fall, dass die vorgenannten Verträge nicht vollzogen werden und die Kapitalerhöhung auch nicht teilweise durchgeführt wird, ein erhebliches Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einzahlung besteht.

      Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die BHF-BANK Aktiengesellschaft keinerlei Ausfallrisiko trägt oder übernimmt.

      Verbriefung der Neuen Aktien

      Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Bezieher Neuer Aktien erhalten daher eine Gutschrift auf ihrem Girosammeldepotkonto.

      Kein Börsenhandel

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Neuen Aktien der Gesellschaft in die ISIN DE0005071708 einbezogen werden. Die Aktien der Gesellschaft mit der ISIN DE0005071708 sind nicht an einer Börse zum Handel zugelassen. Es besteht auch keine Absicht, Aktien der Gesellschaft mit der ISIN DE0005071708 zum Handel zuzulassen oder diese in den Freiverkehr einzubeziehen. Die Möglichkeit eines Verkaufs dieser Aktien und damit auch der Neuen Aktien ist dadurch deutlich eingeschränkt.

      Platzierung der nicht bezogenen Aktien

      Nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts oder aufgrund des Mehrbezugs von Altaktionären bezogene Neue Aktien sowie die Aktienspitze werden bestmöglich verwertet und können insbesondere der Carl Holding GmbH zum Ausgabebetrag zur Zeichnung angeboten werden.

      Provision

      Für den Bezug der Neuen Aktien wird die bankübliche Provision berechnet.

      Angebotsbeschränkungen

      Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

      Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte und deren Bruchteile sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.



      Essen, im Dezember 2009

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 21:03:14
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.529.751 von tonisoprano am 08.12.09 17:46:44Das wird eng mit der GFKL ich gehe mal zu der HV
      Avatar
      schrieb am 15.12.09 13:10:02
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.566.005 von lacorte am 14.12.09 21:03:14
      Wann ist die HV?

      Desweiteren würde ich mich freuen, wenn Du jetzt (und) oder nach der HV Deine Einschätzung zu der momentanen Kapitalerhöhung hier dalegen könntest.

      Übst Du Dein Bezugsrecht aus --- oder zeichnetst Du nicht? -- Warum??


      Ich warte gespannt auf Deine Antwort....



      vielen Dank

      Butuan



      P.S.: Ich bin mir nämlich (auch) unsicher, ob ich mein Bezugsrecht ausüben sollte. ---- :confused:


      .... Aber ein neuer Hauptaktionär (Advent International, eine der weltweit führenden Private-Equity-Gesellschaften) wäre wohl kaum eigestiegen, wenn GFKL kurz vor der "Pleite" stehen würde.....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 18:06:10
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.569.187 von Butuan am 15.12.09 13:10:02Riecht etwas nach Abzocke ...


      ERWERBSANGEBOT
      (BARANGEBOT)
      der
      Carl Holding GmbH
      Untermainanlage 1
      60329 Frankfurt am Main,
      (zukünftig: Beim Strohhause 26, 20097 Hamburg)
      ("Carl Holding")
      an die Aktionäre der
      GFKL Financial Services AG
      Limbecker Platz 1
      45127 Essen
      ("GFKL")
      zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag der
      GFKL Financial Services AG
      zum Preis von
      EUR 6,36 je Aktie der GFKL Financial Services AG
      Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Aktionäre der GFKL Financial Services AG
      mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
      Annahmefrist:
      18. März 2010 bis 16. April 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
      Aktien der GFKL Financial Services AG:
      Inhaberaktien ISIN DE0005071708 (WKN 507170)
      Inhaberaktien aus Umtausch ISIN DE000A0EZFF5 (WKN A0EZFF)
      Zum Verkauf eingereichte Aktien der GFKL Financial Services AG:
      Inhaberaktien ISIN DE000A1DAKH4 (WKN A1DAKH)
      bzw. Inhaberaktien aus Umtausch ISIN DE000A1DAKJ0 (WKN A1DAKJ)
      1. Rechtsgrundlage des Angebots

      Dieses Angebot wird von der Carl Holding ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine Durchführung als Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. GFKL-Aktionäre können folglich nicht auf die Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften zum Schutz von Anlegern vertrauen.

      Das Angebot unterliegt nicht den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), da Aktien der GFKL nicht an einem organisierten Markt i.S.d. § 1 Abs. 1 WpÜG zugelassen sind.

      2. Zusammenfassung des Angebots

      Diese Zusammenfassung wird durch die übrigen, ausführlicheren Informationen in diesem Erwerbsangebot ergänzt und ist daher in Verbindung mit diesen zu lesen.

      Bieterin: Carl Holding GmbH, Untermainanlage 1, 60329 Frankfurt am Main (zukünftig: Beim Strohhause 26, 20097 Hamburg)
      Zielgesellschaft: GFKL Financial Services AG, Limbecker Platz 1, 45127 Essen
      Gegenstand des Angebots: Erwerb aller von außenstehenden Aktionären gehaltener auf den Inhaber lautender Aktien ohne Nennbetrag der GFKL Financial Services AG mit einem rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0005071708 (WKN 507170) und ISIN DE000A0EZFF5 (WKN A0EZFF)) ("GFKL-Aktien")
      Börsenhandel Weder die GFKL-Aktien mit der ISIN DE0005071708 (WKN 507170) noch mit der ISIN DE000A0EZFF5 (WKN A0EZFF) sind an einer Börse notiert.
      Gegenleistung: Barzahlung in Höhe von EUR 6,36 je Aktie
      Annahmefrist: 18. März 2010 bis 16. April 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
      Annahme: Die Annahme des Angebots ist gegenüber dem jeweils depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, z. B. einem Kreditinstitut ("Depotführendes Institut") schriftlich zu erklären. Die Annahme wird erst mit fristgemäßer Umbuchung der Zum Verkauf eingereichten GFKL-Inhaberaktien (ISIN DE000A1DAKH4) bzw. der Zum Verkauf eingereichten GFKL-Inhaberaktien aus Umtausch (ISIN DE000A1DAKJ0) wirksam.
      Die Annahme des Angebots kann nicht widerrufen werden.
      Bedingungen: Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen
      Kosten: Die Annahme des Angebots ist für die Aktionäre der GFKL über ein Depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder über eine deutsche Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts frei von Kosten oder Spesen. Die von ausländischen Depotführenden Instituten erhobenen Kosten und Spesen sind von den das Angebot annehmenden Aktionären zu tragen.

      3. Angebot

      3.1 Gegenstand des Angebots und Angebotspreis

      Die Carl Holding bietet hiermit allen außenstehenden GFKL-Aktionären verbindlich an, die von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der GFKL ISIN DE0005071708 (WKN 507170) und ISIN DE000A0EZFF5 (WKN A0EZFF) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie einschließlich aller Nebenrechte, insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2009, ("GFKL-Aktien") zum Kaufpreis von

      EUR 6,36 je GFKL-Aktie („Angebotspreis“)

      nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Erwerbsangebots zu kaufen und zu erwerben.

      3.2 Beginn und Ende der Annahmefrist

      Die Frist zur Annahme dieses Angebots beginnt mit der erstmaligen Veröffentlichung dieses Erwerbsangebots am 18. März 2010

      und endet am
      16. April 2010, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die Frist zur Annahme dieses Angebots wird in diesem Erwerbsangebot als „Annahmefrist“ bezeichnet. Die Carl Holding behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist vor.

      3.3 Bedingungen und behördliche Genehmigungen

      Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen und bedarf keiner weiteren behördlichen Genehmigungen.

      4. Beschreibung der Carl Holding

      Die Carl Holding ist mit einem Anteil von 88,4 % zum Stichtag 15. März 2010 Hauptgesellschafterin der GFKL. Die Carl Holding ist eine deutsche Akquisitionsgesellschaft bestimmter von der Advent International Corporation verwalteter Private Equity Fonds ("Advent International").

      Advent International Corporation wurde 1984 gegründet und zählt zu den weltweit führenden globalen Buyout-Gesellschaften mit Standorten in 16 Ländern auf vier Kontinenten. Advent International Corporation gilt seit 25 Jahren als eine der treibenden Kräfte bei internationalen Unternehmensbeteiligungen und hat in dieser Zeit eine einmalige globale Plattform in West- und Mitteleuropa, Nord- und Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich in fünf Kernsegmenten auf internationale Buyouts, strategische Neuausrichtung und auf wachstumsmotivierte Buyouts. Seit Gründung hat Advent International Corporation über 18,6 Mrd. Euro (24 Mrd. USD) an Private Equity-Kapital eingeworben und in 35 Ländern mehr als 250 Transaktionen im Gegenwert von mehr als 37 Mrd. Euro (45 Mrd. USD) zum Abschluss gebracht.

      Neben dem Einstieg bei der GFKL hat die Advent International Corporation im Jahr 2009 zwei Beteiligungen an Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich abgeschlossen: Von der Advent International Corporation verwaltete Fonds haben sich an der US-amerikanischen Fifth Third Processing Solutions, einem führenden Abwickler von Zahlungsverkehr, sowie an CETIP, der größten Verwahrstelle für festverzinsliche Wertpapiere und Derivate in Lateinamerika, beteiligt. Zu weiteren Beteiligungen zählen beispielsweise ULTIMO, Polens führendes Inkasso-Unternehmen, Sophis in Frankreich, Quero Quero in Brasilien, Domestic and General sowie Equiniti in Großbritannien.

      5. Beschreibung der GFKL

      5.1 Unternehmen

      Die GFKL hatte bisher als Finanzdienstleister vier Geschäftsbereiche: Inkasso, Software, Leasing und Factoring. Die Geschäftsbereiche Factoring und Leasing sollen in den nächsten Jahren abgewickelt werden. Die verbleibende Kernkompetenz der Unternehmensgruppe im Inkasso reicht von der treuhänderischen Betreuung von Handels- und Kreditforderungen bis zur Bewertung, Übernahme und Abwicklung von Konsumenten- und Immobiliendarlehen. Mit einem derzeit betreuten Forderungsvolumen von rund 23 Milliarden Euro zählt GFKL zu den führenden Inkassounternehmen in Deutschland. Im Technologiesegment bietet GFKL moderne Softwarelösungen für den vollständigen Kreditprozess von Banken sowie für die gesamte Wertschöpfungskette von Versicherungen an, ergänzt um Lösungen für automatisierte Mahnverfahren von Industrieunternehmen und dem öffentlichen Sektor.

      Aufgrund der erfolgten und noch andauernden Neuausrichtung ist der Umsatz der gesamten GFKL-Gruppe in den ersten neun Monaten 2009 um 58 % von EUR 672,0 Mio. im Vergleichszeitraum des Vorjahres auf EUR 284,0 Mio. gesunken. Für die ersten drei Quartale 2009 wies die GFKL-Gruppe einen Verlust vor Steuern in Höhe von EUR 43,0 Mio. aus.

      Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2009 hat der Vorstand der GFKL der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals bestand.

      Neben der Neuorganisation der Unternehmensgruppe wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die Finanzausstattung der GFKL-Gruppe zu stärken. In diesem Zusammenhang steht auch der unten unter "Hintergrund des Angebots" beschriebene Einstieg von Advent International bei der GFKL. Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden der GFKL auf der außerordentlichen Hauptversammlung der GFKL am 10. Dezember 2009 bestand für den Fall, dass der Einstieg von Advent International bei der GFKL nicht vollzogen worden wäre, ein Risiko eines Totalverlusts für die GFKL-Aktionäre.

      5.2 Aktie

      Das Grundkapital der GFKL beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Erwerbsangebots EUR 25.883.790, eingeteilt in 25.883.790 Stückaktien. Davon entfallen 24.783.567 Stückaktien auf die ISIN DE0005071708 (WKN 507170) („GFKL-Inhaberaktien“) und 1.100.223 Stückaktien auf die ISIN DE000A0EZFF5 (WKN A0EZFF). Die Aktien mit der ISIN DE000A0EZFF5 (WKN A0EZFF) wurden im Zuge der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL an die ehemaligen Aktionäre der ABIT AG ausgegeben („GFKL-Inhaberaktien aus Umtausch“).

      Vom 29. April 2008 an waren die GFKL-Inhaberaktien aus Umtausch im Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Einbeziehung der GFKL-Inhaberaktien aus Umtausch in den Freiverkehr ist weder auf Antrag noch mit Unterstützung der GFKL erfolgt.

      Seit dem 30. Dezember 2009 sind die GFKL-Inhaberaktien aus Umtausch nicht mehr im Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Möglichkeit eines Verkaufs dieser Aktien ist dadurch deutlich eingeschränkt. Ein öffentlicher Markt besteht derzeit weder für den Handel dieser noch der übrigen GFKL-Aktien.

      6. Hintergrund des Angebots

      Im September 2009 vereinbarte die Carl Holding mit einer Gruppe von Aktionären der GFKL ("abgebende Altaktionäre") den Erwerb von GFKL-Aktien im Umfang von rund 83 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der GFKL zu einem Preis von EUR 5,39 je Aktie. Den weit überwiegenden Teil der abgebenden Altaktionäre hat die Carl Holding dabei dazu verpflichtet, von der GFKL risikobehaftete Vermögenswerte zu Buchwerten von insgesamt rund EUR 74 Mio. zu erwerben. Im Ergebnis floss damit nahezu der gesamte von der Carl Holding gezahlte Kaufpreis an die GFKL, die damit Bankschulden bedienen konnte. Der weit überwiegende Teil der abgebenden Aktionäre erhielt anstelle der Barmittel die risikobehafteten Vermögenswerte.

      Darüber hinaus führte die Carl Holding der GFKL auf Grund der Vereinbarungen mit den abgebenden Altaktionären und der GFKL neues Kapital zu. Im Zuge der vom Vorstand der GFKL mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 4. Dezember 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital traten die abgebenden Altgesellschafter ihre Bezugsrechte aus dieser Kapitalerhöhung an die Carl Holding ab. Die Carl Holding übte diese Bezugsrechte vollumfänglich aus und zeichnete alle weiteren Aktien, die nicht von anderen Aktionären bezogen worden waren.

      Dem bereits auf der Hauptversammlung am 10. Dezember 2009 geäußerten Wunsch von Minderheitsaktionären, ihre Aktien ebenfalls der Carl Holding anzudienen, möchte die Carl Holding mit dem hier vorgelegten Angebot entsprechen.

      7. Erläuterungen zur Preisfindung

      Der Angebotspreis beträgt EUR 6,36 je GFKL-Aktie und entspricht damit dem Bezugspreis der am 4. Dezember 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung.

      Der Angebotspreis liegt EUR 0,97 je Aktie oberhalb des von der Carl Holding an die abgebenden Altaktionäre gezahlten Kaufpreises für den Erwerb eines Anteils am Grundkapital der GFKL in Höhe von rund 83 %. Dies entspricht einem Aufschlag auf den an die abgebenden Altaktionäre gezahlten Kaufpreis von 18 %. Gegenüber dem weit überwiegenden Teil der abgebenden Altaktionären werden die dieses Erwerbsangebot annehmenden GFKL-Aktionäre zudem deutlich besser gestellt, da ihnen der Kaufpreis in bar zufließen wird, ohne dass sie der den abgebenden Altaktionäre auferlegten Verpflichtung unterliegen, von der GFKL risikobehaftete Vermögenswerte zu erwerben.

      Der an die abgebenden Altaktionäre gezahlte Preis ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den abgebenden Altaktionären und der Carl Holding gewesen.

      Den im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Einstellung der Notierung festgestellten Preisen für GFKL-Aktien (Schlusskurs am 30. Dezember 2009: EUR 7,16 je GFKL-Aktie) hat die Carl Holding bei der Festlegung des Angebotspreises keine Bedeutung zugemessen. Aufgrund der seit April 2009 nur sehr geringen Umsätze ist die Aussagefähigkeit der Preisfeststellung in diesem Markt deutlich eingeschränkt. Ferner waren die dort handelbaren Aktien ausschließlich GFKL-Inhaberaktien aus Umtausch, die (bei Abzug der von der GFKL als eigene Aktien gehaltenen Aktien) nur einen Anteil von rund 2 % des Grundkapitals der GFKL ausmachten.

      Die Carl Holding ist daher davon überzeugt, mit einem Preis von EUR 6,36 in bar je Aktie den GFKL-Aktionären ein attraktives Angebot zu unterbreiten.

      8. Annahme und Abwicklung des Angebots

      8.1 Annahme des Angebots

      Die GFKL-Aktionäre können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist und nur schriftlich gegenüber dem jeweils depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, z. B. einem Kreditinstitut ("Depotführendes Institut") mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der deutschen Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts annehmen. Zur Einhaltung der Frist ist der Zugang der Annahmeerklärung bei dem jeweiligen Depotführenden Institut maßgeblich. Das Angebot wird durch Erklärung mit dem unten näher bezeichneten Inhalt ("Annahmeerklärung") gegenüber dem Depotführenden Institut und Umbuchung der zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien in die ISIN DE000A1DAKH4 (WKN A1DAKH) bzw. ISIN DE000A1DAKJ0 (WKN A1DAKJ) bei der Clearstream Banking AG angenommen. Die Annahme wird erst mit Umbuchung der zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien in die ISIN DE000A1DAKH4 (WKN A1DAKH) bzw. ISIN DE000A1DAKJ0 (WKN A1DAKJ) wirksam. Die Umbuchung ist durch das Depotführende Institut vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Die Umbuchung der Aktien in die ISIN DE000A1DAKH4 (WKN A1DAKH) bzw. ISIN DE000A1DAKJ0 (WKN A1DAKJ) gilt in diesem Fall als fristgerecht vorgenommen, wenn sie bis zum zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach Ende der Annahmefrist, bis 17:30 Uhr Ortszeit, bewirkt worden ist.

      Annahmeerklärungen, die nicht innerhalb der Annahmefrist dem jeweiligen Depotführenden Institut zugehen oder die fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt sind, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den jeweiligen GFKL-Aktionär nicht zum Erhalt der Gegenleistung. Weder die Carl Holding noch für sie handelnde Personen sind verpflichtet, dem jeweiligen GFKL-Aktionär etwaige Mängel oder Fehler der Annahmeerklärungen anzuzeigen, und unterliegen für den Fall, dass eine solche Anzeige unterbleibt, keiner Haftung. Die Carl Holding behält sich jedoch das Recht vor, auch verspätet zugegangene oder fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Annahmeerklärungen zu akzeptieren.

      GFKL-Aktionäre erklären zugleich mit der Annahme dieses Angebots,

      (a) dass sie anerkennen, dass sich die Annahme des Angebots auf alle in ihrem Wertpapierdepot verbuchten GFKL-Aktien bezieht, sofern sie (i) in ihrer Annahmeerklärung keine konkrete Anzahl von GFKL-Aktien angegeben haben bzw. (ii) in ihrer Annahmeerklärung eine Anzahl von GFKL-Aktien angegeben haben, welche die Anzahl der tatsächlich in ihrem Wertpapierdepot gehaltene Anzahl an GFKL-Aktien überschreitet;

      (b) dass die von ihnen zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen;

      (c) dass sie das Depotführende Institut anweisen, die in der Annahmeerklärung bezeichneten GFKL-Aktien in die ISIN DE000A1DAKH4 (WKN A1DAKH) bzw. ISIN DE000A1DAKJ0 (WKN A1DAKJ) umzubuchen und zunächst in ihrem Depot zu belassen;

      (d) dass sie das Depotführende Institut anweisen, die Clearstream Banking AG, Frankfurt, anzuweisen und zu ermächtigen, die in ihrem Depot belassenen Zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien mit der ISIN DE000A1DAKH4 (WKN A1DAKH) bzw. ISIN DE000A1DAKJ0 (WKN A1DAKJ) unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist, das heißt unter Zugrundelegung üblicher Arbeitsabläufe voraussichtlich bis zum vierten spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag in Frankfurt nach Ablauf der Annahmefrist auszubuchen und der Abwicklungsstelle auf deren Depot Nr. 7001 bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, zur Übereignung an die Carl Holding zur Verfügung zu stellen und Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises zu übertragen;

      (e) dass mit Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien alle mit diesen verbundenen Rechte, einschließlich aller Dividendenansprüche, auf die Carl Holding übergehen; und

      (f) dass sie das Depotführende Institut, die BHF-BANK AG als zentrale Umtauschstelle, die Clearstream Banking AG sowie weitere Verwahrer oder Zwischenverwahrer unter Befreiung von den Verboten des Selbstkontrahierens gemäß § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und mit der Möglichkeit, Unterauftrag und Untervollmacht zu erteilen, beauftragen, bevollmächtigen und ermächtigen, im gesetzlichen Rahmen alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung der Annahmeerklärung und des Angebots vorzunehmen sowie diesbezügliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und Weisungen und Informationen abzugeben oder abzurufen, insbesondere den Eigentumsübergang an den Zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien auf die Carl Holding gegen Zahlung des Kaufpreises herbeizuführen.


      Die in den Absätzen (a) bis (f) aufgeführten Weisungen, Aufträge, Zusicherungen und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Erwerbsangebots unwiderruflich erteilt.

      8.2 Rechtsfolgen der Annahme des Angebots

      Die Annahme dieses Angebots hat zur Folge, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem jeweiligen das Angebot annehmenden GFKL-Aktionär und der Carl Holding gemäß den Bestimmungen dieses Erwerbsangebots abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag unterliegt deutschem Recht. Der Vollzug des Kaufvertrages erfolgt erst nach Ablauf der Annahmefrist.

      Ferner geben die annehmenden GFKL-Aktionäre die in diesem Erwerbsangebot unter Ziffer 8.1 aufgeführten Erklärungen unwiderruflich ab und erteilen die dort genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten.

      8.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

      Die zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien verbleiben zunächst in den Depots der einreichenden Aktionäre und werden in die ISIN DE000A1DAKH4 (WKN A1DAKH) bzw. ISIN DE000A1DAKJ0 (WKN A1DAKJ) umgebucht.

      Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen dieses Erwerbsangebots an das jeweilige Depotführende Institut Zug um Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf eingereichten GFKL-Aktien auf das Depot der BHF-BANK AG bei der Clearstream Banking AG zur Weiterübertragung und Übereignung der Aktien an die Carl Holding. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den Angebotspreis unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an das jeweilige Depotführende Institut überweisen. Mit der Gutschrift des Kaufpreises bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die Carl Holding ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt dann den jeweiligen Depotführenden Instituten, den von der Carl Holding geleisteten Kaufpreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben.

      8.4 Kosten der Annahme des Angebots

      Die Annahme des Angebots über ein Depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder über eine deutsche Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts soll für die GFKL-Aktionäre frei von Kosten und Spesen sein. Zu diesem Zweck gewährt die Carl Holding den Depotführenden Instituten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder den deutschen Niederlassungen ausländischer Depotführender Institute eine Ausgleichszahlung. Die von ausländischen Depotführenden Instituten erhobenen Kosten und Spesen sowie etwa anfallende ausländische Steuern sind von den das Angebot annehmenden GFKL-Aktionären zu tragen.

      8.5 Steuern

      Die Carl Holding empfiehlt den GFKL-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots gegebenenfalls eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots einzuholen.

      9. Verbreitung und Annahme des Angebots im Ausland

      9.1 Verbreitung des Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

      Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieses Erwerbsangebots und anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Versendung, Verbreitung oder Verteilung dieses Erwerbsangebots oder sonstiger mit diesem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte (z. B. die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist deshalb von Seiten der Carl Holding nicht gestattet, wenn und soweit das gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

      9.2 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

      Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Aktionäre der GFKL Financial Services AG mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.. Die Carl Holding weist darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anderen Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und auch rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. GFKL-Aktionären, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Erwerbsangebot gelangen und / oder das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

      Soweit ein Depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts gegenüber ihren Kunden Informations- und Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit diesem Angebot hat, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist das Depotführende Institut gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen.




      Frankfurt am Main, im März 2010

      Carl Holding GmbH
      Avatar
      schrieb am 23.03.10 18:42:06
      Beitrag Nr. 80 ()
      NICHT annehmen.
      Das ist zu wenig.
      Es wird sicherlich nachgebessert.
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 14:17:41
      Beitrag Nr. 81 ()
      Noch wer dabei :confused:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.10 17:30:21
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.020.545 von lacorte am 20.08.10 14:17:41Hi !

      Bin noch dabei.
      Da wird wohl in absehbarer Zeit ein Squeeze Out kommen.
      Hoffentlich verbessern sich bis dahin die fundamentalen Daten.
      Sonst sieht es echt schlecht aus. Leider.

      Gruss
      VCAktien
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 06:40:51
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.050.958 von VCAktien am 26.08.10 17:30:21Wie kommst du darauf das ein SQ kommt:confused:

      Ich befürchte eher die lassen uns am langen Arm verhungern:cry:
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 21:25:10
      Beitrag Nr. 84 ()
      So ein netter Kaufangebot hatte ich in der Post naja ich nehme es nicht an !
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 15:57:31
      Beitrag Nr. 85 ()
      Hatte ich auch von XNase.

      Was wäre den aktuell ein fairer Preis?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 22:35:04
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.502.991 von Lt.Deta am 11.11.10 15:57:31Denke höher den meist sind solche Angebote zu tief im Preis
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 19:17:39
      Beitrag Nr. 87 ()
      Nix los hier
      Avatar
      schrieb am 21.04.11 09:53:35
      Beitrag Nr. 88 ()
      Weiß noch irgendwer hier, wie das damalige Barabfindungsangebot im Zuge der Verschmelzung Abit AG / GFKL war?
      Avatar
      schrieb am 12.07.11 18:11:26
      Beitrag Nr. 89 ()
      Die GFKL hat noch vor 2 Jahren GFKL Aktien, die aus dem Umtausch von ABIT stammen, zu 13,93 EUR zurückgenommen. Ich denke das müßte heute auch noch möglich sein. Dazu muß man Sie aber direkt GFKL andienen. Man behält dann auch die Chancen aus dem laufenden Spruchverfahren bei. Aber ganz sicher bin ich mir nicht, ob das heute auch noch so möglich ist. Das oben genannte Angebot ist - angesichts dieser vielleicht möglichen Alternativen - eine Frechheit.
      Avatar
      schrieb am 12.07.11 18:15:08
      Beitrag Nr. 90 ()
      Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, wie diese 13,93 heute zu sehen sind, wenn mögliche Kapitalerhöhungen, Bezugsrechte etc. in der Zwischenzeit stattgefunden haben. Die 13,93 entsprachen 6/17 = 4,91€ je ABIT AKtie
      Avatar
      schrieb am 12.07.11 18:17:11
      Beitrag Nr. 91 ()
      Um nicht zu vergessen, dass dann auch noch Zinsen gezahlt wurden, ab den Zeitpunkt der Übernahme.
      Avatar
      schrieb am 21.10.11 12:17:48
      Beitrag Nr. 92 ()
      Noch wer dabei ?
      Avatar
      schrieb am 22.12.11 11:41:52
      Beitrag Nr. 93 ()
      Noch wer dabei so Still hier....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.03.12 17:58:54
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.513.124 von emmas76 am 22.12.11 11:41:52Ja aber was soll den passieren:keks:
      Avatar
      schrieb am 08.07.12 10:18:26
      Beitrag Nr. 95 ()
      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      Essen
      WKN 507170/ISIN DE0005071708
      WKN A0EZFF/ISIN DE000A0EZFF5
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung



      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft ("GFKL Financial Services AG" bzw. "GFKL" oder "Gesellschaft"), Essen, die am Mittwoch, dem 15. August 2012, um 10:00 Uhr im ATLANTIC Congress Hotel, Norbertstraße 2a, 45131 Essen, stattfindet.



      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GFKL Financial Services AG nach HGB und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, zur Einsichtnahme aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes – einschließlich der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder – für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer des GFKL-Konzerns und der GFKL Financial Services AG für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
      5.

      Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

      Der Vorstand hat am 17. Januar 2012 gemäß § 97 Absatz 1 Aktiengesetz bekannt gemacht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach seiner Ansicht falsch zusammengesetzt ist. Nach der Berechnung des Vorstandes sind bei der Gesellschaft derzeit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Bei der Berechnung der Mitarbeiteranzahl sind neben den Arbeitnehmern der Gesellschaft auch die Arbeitnehmer der Unternehmen hinzuzurechnen, die bei Unternehmen beschäftigt sind, mit denen ein Beherrschungsvertrag mit der GFKL Financial Services AG als herrschendem Unternehmen besteht oder die in die Gesellschaft eingegliedert wurden.

      Gemäß § 97 Absatz 2 Aktiengesetz sind die nunmehr maßgeblichen Vorschriften für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft § 95 Satz 1, § 96 Absatz 1 und § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nr. 1, § 2 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes, wonach der Aufsichtsrat der Gesellschaft nunmehr zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen muss.

      Gegen diese Bekanntmachung des Vorstands ist kein Antrag bei dem zuständigen Gericht gemäß § 98 Aktiengesetz innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat eingegangen.

      Gemäß § 97 Absatz 2 Sätze 2 und 3 Aktiengesetz erlöschen die Ämter der bisherigen drei Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
      (a)

      Herrn Hans-Hermann Anton Lotter, selbständiger Berater, Frankfurt am Main, und
      (b)

      Herrn Wilhelm Plumpe, Geschäftsführer der Nukem Energy GmbH, Hamburg.

      Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
      6.

      Beschlussfassung über die Neufassung von § 9 Absatz 1 der Satzung

      Die Satzung der Gesellschaft sieht derzeit vor, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht. Wie zu Tagesordnungspunkt 5 erläutert, setzt sich der Aufsichtsrat nunmehr zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Regelung in § 9 Absatz 1 der Satzung ist entsprechend anzupassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


      "§ 9 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      (1)

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei durch die Aktionäre und eins durch die Arbeitnehmer gewählt werden."
      7.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der SNT Inkasso & Forderungsmanagement GmbH, Potsdam

      Die GFKL Financial Services AG hat zum 28. Juni 2012 sämtliche Anteile an der SNT Inkasso & Forderungsmanagement GmbH, Potsdam ("SNT"), erworben. Es ist beabsichtigt, mit der SNT einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen, wonach sich die SNT den Weisungen der GFKL Financial Services AG unterstellt und ihren Gewinn an die GFKL Financial Services AG abführt. Die GFKL Financial Services AG ist verpflichtet, etwaige Verluste der SNT auszugleichen. Es ist beabsichtigt, dass die Beherrschungskomponente des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit Eintragung in das Handelsregister der SNT noch in diesem Jahr wirksam wird. Da die SNT nicht bereits zu Beginn ihres diesjährigen Wirtschaftsjahres mehrheitlich der GFKL Financial Services AG gehörte, und die Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung nach § 14 Absatz 1 Nr. 1 Körperschaftsteuergesetz für das laufende Geschäftsjahr daher nicht vorliegen, soll eine Verpflichtung zur Gewinnabführung dagegen erstmals für das am 1. Januar 2013 beginnende Geschäftsjahr bestehen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der GFKL Financial Services AG und der SNT zuzustimmen.

      Der Vertag hat folgenden Wortlaut:

      § 1 Beherrschung

      Die SNT unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der GFKL. Die GFKL ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der SNT hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die GFKL kann der Geschäftsführung der SNT jedoch nicht die Weisung erteilen, diesen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend auch "Vertrag" genannt) zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beendigen. Unbeschadet des Weisungsrechts obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der SNT weiterhin den Geschäftsführern der SNT.

      § 2 Gewinnabführung
      (1)

      Die SNT verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 Aktiengesetz in seiner jeweils gültigen Form an die GFKL abzuführen.
      (2)

      Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind – soweit rechtlich zulässig – auf Verlangen der GFKL von der SNT aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
      (3)

      Die SNT kann mit Zustimmung der GFKL Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
      (4)

      Die Auflösung und Abführung von Gewinn- und Kapitalrücklagen sowie die Abführung von Gewinnvorträgen, die vor dem Beginn der Vertragswirkungen entstanden sind, ist unzulässig.
      (5)

      Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres der SNT. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.

      § 3 Verlustübernahme
      (1)

      Die GFKL ist entsprechend den Vorschriften des § 302 Aktiengesetz in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet, jeden bei der SNT während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Dauer des Vertrags in sie eingestellt worden sind. Auch die übrigen Vorschriften des § 302 Aktiengesetz in der jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend.
      (2)

      § 2 Absatz 5 gilt entsprechend.

      § 4 Wirksamwerden und Dauer
      (1)

      Der Vertrag wird – mit Ausnahme von § 2, der erstmals für das am 1. Januar 2013 beginnende Geschäftsjahr gilt, – mit seiner Eintragung in das Handelsregister der SNT wirksam.
      (2)

      Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der SNT schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende desjenigen Geschäftsjahres der SNT, das mindestens fünf Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der SNT endet, in dem der Vertrag mit allen seinen Regelungen (insbesondere der Regelungen in § 2) wirksam geworden ist.
      (3)

      Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn die GFKL nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte an der SNT beteiligt ist, die GFKL ihre gesamte Beteiligung an der SNT veräußert oder einbringt oder die GFKL oder die SNT verschmolzen, gespalten oder liquidiert werden.

      § 5 Sicherheitsleistung

      Bei Beendigung des Vertrags ist die GFKL verpflichtet, den Gläubigern der SNT in entsprechender Anwendung des § 303 Aktiengesetz Sicherheit zu leisten.

      § 6 Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag eine oder mehrere Regelungslücken enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Statt der lückenhaften Regelung soll eine Regelung gelten, die von den Parteien im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten. Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrags sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 Körperschaftsteuergesetz in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgeregelungen zu beachten.

      Die Parteien werden bei allen Handlungen mitwirken, die notwendig sind, um die betreffenden Vertragsbestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen.

      Der Vorstand der GFKL Financial Services AG hat zu dem Vertrag gemäß § 293a Aktiengesetz zusammen mit der Geschäftsführung der SNT einen gemeinsamen Bericht erstattet, in dem der Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags und sein Inhalt im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden.

      Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre, der nach § 293a Aktiengesetz gemeinsam erstattete Bericht des Vorstands der GFKL Financial Services AG sowie der Geschäftsführung der SNT liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen


      der GFKL Financial Services AG, Limbecker Platz 1, 45127 Essen,

      sowie


      der SNT Inkasso & Forderungsmanagement GmbH, Edisonallee 1, 14473 Potsdam,

      zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
      8.

      Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz

      Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Dezember 2009 hat den Vorstand bis zum 10. Juni 2012 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz ermächtigt. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll nunmehr erneut eingeräumt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a)

      "Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz bis zum 31. August 2015 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden.
      b)

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.
      c)

      Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder (3) im Rahmen der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG als Erwerbsangebot an die Aktionäre der ABIT AG (siehe § 7 des Verschmelzungsvertrags unter TOP 7 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2005).
      (1)

      Erwerb über die Börse: Sofern die Aktien der GFKL Financial Services AG zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bei einem Erwerb der Aktien direkt über die Börse den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Sofern die Aktien der GFKL Financial Services AG nicht zum Handel im regulierten Markt zugelassen, aber dafür im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden, wird statt des Kurses im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse das arithmetische Mittel des festgestellten letzten Kurses während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb an der deutschen Wertpapierbörse zugrunde gelegt, an der der höchste Umsatz an Aktien der Gesellschaft in den letzten fünf Börsentagen gemäß der Veröffentlichung dieser Börse ermittelt worden ist.
      (2)

      Erwerb im Rahmen eines Angebots: Sofern die Aktien der GFKL Financial Services AG zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bei einem Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot (oder über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) an alle Aktionäre – vorbehaltlich einer Anpassung während der Angebotsfrist – den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsentag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der Kaufpreis angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsentag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sofern die Aktien der GFKL Financial Services AG nicht zum Handel im regulierten Markt zugelassen, aber dafür im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden, wird statt des Kurses im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse das arithmetische Mittel des festgestellten letzten Kurses während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb an der deutschen Wertpapierbörse zugrunde gelegt, an der der höchste Umsatz an Aktien der Gesellschaft in den letzten fünf Börsentagen gemäß der Veröffentlichung dieser Börse ermittelt worden ist. Solange die Aktien der Gesellschaft nicht an einer deutschen Börse gehandelt werden, erfolgt der Erwerb gegen Zahlung des Preises, der im Rahmen der letzten Barkapitalerhöhung vor Erwerb der eigenen Aktien gezahlt worden ist. Sofern das Angebot überzeichnet ist, kann die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien oder nach Quoten (gegebenenfalls unter Schaffung übertragbarer Andienungsrechte) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.
      (3)

      Erwerb im Rahmen der Verschmelzung der ABIT AG auf die Gesellschaft: Erfolgt der Erwerb im Rahmen der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG, so erfolgt der Erwerb zum Gegenwert von € 13,93 je GFKL-Aktie bzw. zu demjenigen höheren Wert, der in dem eingeleiteten Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz als angemessene Barabfindung rechtskräftig festgesetzt wird.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder vorhergehender Ermächtigungen erworben werden bzw. wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere zu den folgenden zu verwenden:
      (1)

      Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sachleistung veräußert werden.
      (2)

      Sofern die Aktien der GFKL Financial Services AG zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder aber im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden, können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung innerhalb einer Referenzperiode von bis zu fünf Börsentagen vor dem Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
      (3)

      Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in der Weise eingezogen werden, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 Aktiengesetz erhöht wird (vereinfachtes Einziehungsverfahren, § 237 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz). Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
      (4)

      Sie können darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei der Gesellschaft verwendet werden.
      e)

      Die Ermächtigungen unter lit. d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden."

      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8, § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 8 der Tagesordnung

      Der Tagesordnungspunkt 8 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft zu ermächtigen, im Zeitraum vom 15. August 2012 bis 31. August 2015 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die derzeitige Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2009 ist am 10. Juni 2012 ausgelaufen.

      § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz gestattet es, über den typischen Fall des Erwerbs und der Veräußerung über die Börse hinaus auch andere Formen des Erwerbs und der Veräußerung vorzusehen. Von diesen Möglichkeiten soll hier Gebrauch gemacht werden.

      Neben einem etwaigen Erwerb über die Börse (für den Fall, dass die Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt zugelassen werden oder ein Handel im Freiverkehr stattfinden sollte) soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Tenderverfahren) zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl der Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stückaktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleiner Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern. Bei diesem Verfahren dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der GFKL Financial Services AG um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Sofern die Aktien der GFKL Financial Services AG zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, ist als Basis für die Berechnung als Wert für jede Aktie der GFKL Financial Services AG der durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ermittelte Preis am Börsentag vor der Bekanntgabe des Angebots anzusetzen. Sofern die Aktien der GFKL Financial Services AG nicht zum Handel im regulierten Markt zugelassen, aber dafür im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden, wird statt des Kurses im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse das arithmetische Mittel des festgestellten letzten Kurses während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb an der deutschen Wertpapierbörse zugrunde gelegt, an der der höchste Umsatz an Aktien der Gesellschaft in den letzten fünf Börsenhandelstagen gemäß der Veröffentlichung dieser Börse ermittelt worden ist. Solange die Aktien der Gesellschaft nicht an einer deutschen Börse gehandelt werden, erfolgt der Erwerb gegen Zahlung des Preises, der im Rahmen der letzten Barkapitalerhöhung vor Erwerb der eigenen Aktien gezahlt worden ist.

      Darüber hinaus sieht der Beschluss eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Erwerbsangebots im Zusammenhang mit der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG vor (vgl. § 7 des Verschmelzungsvertrags, Tagesordnungspunkt 12 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2005). Diese Ermächtigung ist aus Gründen rechtlicher Vorsicht aufgenommen worden. Den Aktionären der ABIT AG wird unter Berücksichtigung der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Erwerbsangebot unterbreitet. Die h.M. in der Rechtsliteratur sah zum Zeitpunkt der Verschmelzung darüber hinaus vor, dass in entsprechender Anwendung des § 29 UmwG den Aktionären der ABIT AG ein Barabfindungsangebot zu unterbreiten ist, wonach diese ihre im Rahmen der Verschmelzung erworbenen, nicht börsennotierten GFKL-Aktien der Gesellschaft gegen Barabfindung zum Erwerb anbieten dürfen. Inzwischen ist dies in § 29 UmwG ausdrücklich vorgesehen. Demnach besteht bereits ein Erwerbsrecht der Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorschrift §§ 71 Absatz 1 Nr. 3 Aktiengesetz, 29 UmwG, so dass es einer Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft zum Erwerb der Aktien nicht bedarf. Aus Gründen rechtlicher Vorsicht soll aber darüber hinaus ein Erwerbsrecht auch aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz geschaffen werden. Der Erwerb erfolgt zu dem im Verschmelzungsvertrag festgelegten Wert von € 13,93 je Aktie. Da Aktionäre einen Antrag auf Bestimmung der angemessenen Abfindung in einem gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz gestellt haben, ist nicht auszuschließen, dass sich die anzubietende Barabfindung erhöht. Um auch in diesem Fall einen Erwerb der GFKL-Aktien zu ermöglichen, wird die Gesellschaft ermächtigt, nach rechtskräftiger Entscheidung, die im Rahmen der Verschmelzung an die Aktionäre ausgegebenen Aktien zu dem gerichtlich festgesetzten Wert zu erwerben.

      Nach den Bestimmungen des § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung die Gesellschaft auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse ermächtigen.

      Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll hier mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sachleistung erfolgen können. Die Gesellschaft soll dadurch in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gewähren zu können. In derartigen Transaktionen wird zunehmend diese Form der Gegenleistung verlangt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht.

      Der Beschlussvorschlag enthält auch die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien in anderen Fällen als im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Börse unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass (i) die Aktien der GFKL Financial Services AG zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder im Freiverkehr an einer oder mehreren der sieben deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden und (ii) die betreffenden Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung innerhalb einer Referenzperiode von bis zu fünf Börsentagen vor dem Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung verhilft der Gesellschaft zu größerer Flexibilität. Sie ermöglicht es insbesondere, auch außerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen, des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, Aktien gezielt an Kooperationspartner oder Finanzinvestoren auszugeben. Die Interessen der Aktionäre sind dabei dadurch gewahrt, dass sich der Ausgabepreis am Börsenkurs zu orientieren hat. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote über einen Bezug von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.

      Die aufgrund dieses oder vorhergehender Ermächtigungsbeschlüsse erworbenen eigenen Aktien sollen von der Gesellschaft auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden können.

      Die erworbenen eigenen Aktien sollen darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei der Gesellschaft verwendet werden können. Dies gibt der Gesellschaft mehr Flexibilität, um solche Verfahren vergleichsweise erledigen zu können.

      Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.

      Der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8, § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, aus.

      Adressen und freiwillige Angaben zu den Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet.

      Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der anzugebenden Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Anmeldung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 8. August 2012 (24:00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden.

      Die teilnahmewilligen Aktionäre haben nach § 18 Absatz 2 der Satzung außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf des 8. August 2012 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 25. Juli 2012 (00:00 Uhr), zu beziehen.

      Anmeldung und Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts müssen spätestens bis zum Ablauf des 8. August 2012 (24:00 Uhr) der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      c/o Computershare Operations Center
      Prannerstraße 8
      80333 München
      Telefax: +49 (0) 89 30903 74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

      Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich (auch per Telefax) zu erteilen. Dasselbe gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Formulare für die Erteilung der Vollmacht erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere ihnen gleichgestellte Personen und Institutionen Vorgaben machen können, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

      Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

      Wir bieten unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder per Telefax erteilt werden und müssen unter nachfolgender Adresse bzw. Faxnummer bis zum 14. August 2012 (12:00 Uhr) eingehen:

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      Rechtsabteilung
      Limbecker Platz 1
      45127 Essen
      Telefax: +49 (0) 201 102 1102 017

      Anfragen und Anträge von Aktionären

      Anfragen oder Anträge, einschließlich Gegenanträge zur Hauptversammlung sowie Wahlvorschläge, werden nur berücksichtigt, wenn sie an

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
      Rechtsabteilung
      Limbecker Platz 1
      45127 Essen
      oder auch per Fax +49 (0) 201 102 1102 017
      oder per E-Mail an hauptversammlung@gfkl.com

      gerichtet sind.

      Die Gesellschaft wird alle nach § 126 Aktiengesetz zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich im Internet unter www.gfkl.com veröffentlichen.



      Essen, im Juli 2012

      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      ebundesanzeiger vom 06.07.2012
      Avatar
      schrieb am 28.09.13 06:52:07
      Beitrag Nr. 96 ()
      Ruhig hier....
      Avatar
      schrieb am 25.06.15 22:07:08
      Beitrag Nr. 97 ()
      Noch wer dabei ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 06:46:23
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.052.828 von tonisoprano am 25.06.15 22:07:08ja, klar. Ich hab noch einen verstaubten Altbestand. Möglicherweise könnte mit dem Gesellschafterwechsel auch die Motivation für einen SQ gestiegen sein. So zumindest ist meine Hoffnung. Hier gilt aber wohl abwarten und Teetrinken ....

      Gruss
      Valuedeal
      Avatar
      schrieb am 30.08.15 10:12:34
      Beitrag Nr. 99 ()
      Das Kaufangebot ist ne Frechheit....................
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.15 13:42:48
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.518.782 von tonisoprano am 30.08.15 10:12:34Für alle, die das nicht wissen.
      Anfang 2015 wurde GFKL für etwa 23 € je Aktie gekauft (Bewertung 600 Mio €)
      Auf der HV am 20.08.2015 wurde der SQ noch für 2015 angekündigt.
      Ein SQ-Preis ist mir aber noch nicht bekannt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.11.15 15:55:05
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.519.376 von valuedeal am 30.08.15 13:42:48Ich hatte die Frage schon in einem anderen Board gepostet - könnte man die Rückabwicklung der Barabfindung der GFKL Aktien zu 13,93 verlangen, aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder welcher rechtlicher Begriff auch immer zutreffend ist, mit dem Ergebnis dass dann die Aktien in den Squeeze out gehen würden? Danke.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.11.15 20:47:57
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.053.484 von Freiburg123 am 10.11.15 15:55:05Um es kurz zu machen: nein
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.15 15:31:37
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.056.568 von valuedeal am 10.11.15 20:47:57Das OLG Düsseldorf hat angeblich entschieden dass die Fortführung des Spruchverfahrens zur Überprüfung des Barabfindungsangebots nicht mehr statthaft ist. Hat das schon jemand schriftlich gesehen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.12.15 22:57:09
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.242.796 von Freiburg123 am 04.12.15 15:31:37Nur zur Info - ich konnte heute in Erfahrung bringen dass das Verfahren doch noch weitergeht.
      Avatar
      schrieb am 07.03.16 17:19:27
      Beitrag Nr. 105 ()
      Ich hoffe es kommt in der Spruchstelle zu einer Nachzahlung
      Avatar
      schrieb am 05.02.17 07:49:09
      Beitrag Nr. 106 ()
      Gibt es was von der SPruchstelle
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.17 11:23:53
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.241.418 von Huusmeister am 05.02.17 07:49:09Hi !

      Am 18.05 hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag
      in der Spanne 28-32 angeregt. (Quelle www.spruchverfahren-direkt.de)


      Valuedeal
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 17:15:04
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.007.280 von valuedeal am 24.05.17 11:23:53
      Zitat von valuedeal: Hi !

      Am 18.05 hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag
      in der Spanne 28-32 angeregt. (Quelle www.spruchverfahren-direkt.de)


      Valuedeal


      Das Gericht hat jetzt auf Antrag des Antragsgegners einen konkreten Vorschlag unterbreitet:
      € 27,86 je Aktie.

      valuedeal
      Avatar
      schrieb am 19.02.18 17:15:54
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.421.765 von Freeflow2 am 02.07.08 15:30:16Guten Abend zusammen,

      gibt es in diesem Kreis neue Informationen zu den beiden Spruchverfahren? Das zieht sich ja alles eeeeewig hin - ich dachte es sollte einen Vergleich geben? Oder ist das schon wieder vom Tisch?

      Vielen Dank
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.18 08:48:01
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.062.529 von Freiburg123 am 19.02.18 17:15:54
      Zitat von Freiburg123: Guten Abend zusammen,

      gibt es in diesem Kreis neue Informationen zu den beiden Spruchverfahren? Das zieht sich ja alles eeeeewig hin - ich dachte es sollte einen Vergleich geben? Oder ist das schon wieder vom Tisch?

      Vielen Dank


      Nein es gibt nichts Neues. Der Vergleich ist immer noch aktuell.
      Erfahrungsgemäß wird über die Nebenstimmungen noch eine zeitlang nachverhandelt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.02.18 23:00:36
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.107.988 von valuedeal am 24.02.18 08:48:01Hallo, beinhaltet das auch eine Regelung in Sachen Verschmelzung ABIT -> GFKL, oder geht es bei dem Vergleich nur um den Squeeze out? Oder wird versucht beide Verfahren gleichzeitig zu erledigen? Vielen Dank.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.18 06:44:56
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.116.421 von Freiburg123 am 25.02.18 23:00:36
      Zitat von Freiburg123: Hallo, beinhaltet das auch eine Regelung in Sachen Verschmelzung ABIT -> GFKL, oder geht es bei dem Vergleich nur um den Squeeze out? Oder wird versucht beide Verfahren gleichzeitig zu erledigen? Vielen Dank.


      Meine Aussage bezieht sich nur auf den SQ. VG Valuedeal
      Avatar
      schrieb am 17.09.18 22:12:04
      Beitrag Nr. 113 ()
      Guten Abend,

      es ist zum verzweifeln - das Spruchverfahren ABIT / GFKL Verschmelzung liegt nun schon seit fast drei Jahren "brach". Gibt es neuere Erkenntnisse in diesem Forum?

      Vielen Dank


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      GFKL Financial Services Aktiengesellschaft