Kann ich einen Verlust mit späteren Gewinnen steuerlich aufrechnen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.05.08 11:51:58 von
neuester Beitrag 09.05.08 07:41:27 von
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Ich habe im Jahr 2001 Fondsanteile für rd. 35 Euro/St. gekauft und habe diese noch im Bestand. Nach dem Crash bewegt sich der Kurs nun zwischen ca. 8 und 12 Euro
Die Schwankungsbreite bietet mir theoretisch die Chance, den Verlust wegzuspekulieren. Wie sieht es dann aber mit der Steuer aus? Kann ich den Verlust, den ich beim Verkauf ja zunächst einfahren würde noch irgendwie mit einbringen oder geht das nach der langen Haltezeit nicht mehr? Falls es doch geht, wie muss ich vorgehen?
Danke für die Hilfe!!!
Die Schwankungsbreite bietet mir theoretisch die Chance, den Verlust wegzuspekulieren. Wie sieht es dann aber mit der Steuer aus? Kann ich den Verlust, den ich beim Verkauf ja zunächst einfahren würde noch irgendwie mit einbringen oder geht das nach der langen Haltezeit nicht mehr? Falls es doch geht, wie muss ich vorgehen?
Danke für die Hilfe!!!
Leider nicht mehr möglich!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.035.767 von MAspects am 06.05.08 11:51:58Hallo MAspects,
nach einer Haltedauer von über 1 Jahr sind Spekulationsgewinne und - verluste nicht mehr zu versteuern.
Damit sind Deine Kursverluste steuerlich nicht absetzbar/anrechenbar.
Wenn Du jetzt kaufst (diesen oder einen anderen Fonds) und die Fondsanteile vor einem Jahr verkaufst, musst Du die SpekGewinne versteuern (wobei es eine Freigrenze von 500 Euro gibt) bzw. kannst die Verluste mit anderen SpekGewinnen verrechnen.
Ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer - dann ist bei einem NEUEN Kauf (nach dem 01.01.2009) die Haltefrist egal - die Gewinne sind immer mit maximal 25% (zzgl. Soli+KSt) zu versteuern, die Verluste kannst Du mit anderen Gewinnen verrechnen!
Rene
nach einer Haltedauer von über 1 Jahr sind Spekulationsgewinne und - verluste nicht mehr zu versteuern.
Damit sind Deine Kursverluste steuerlich nicht absetzbar/anrechenbar.
Wenn Du jetzt kaufst (diesen oder einen anderen Fonds) und die Fondsanteile vor einem Jahr verkaufst, musst Du die SpekGewinne versteuern (wobei es eine Freigrenze von 500 Euro gibt) bzw. kannst die Verluste mit anderen SpekGewinnen verrechnen.
Ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer - dann ist bei einem NEUEN Kauf (nach dem 01.01.2009) die Haltefrist egal - die Gewinne sind immer mit maximal 25% (zzgl. Soli+KSt) zu versteuern, die Verluste kannst Du mit anderen Gewinnen verrechnen!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.036.192 von ReneBanker am 06.05.08 12:41:10Das hatte ich befürchtet.
Da ich jedoch nicht so in der Materie stecke, habe ich im Stillen auf eine mir unbekannte Sonderregelung gehofft.
Danke für Eure schnelle Antwort und
Grüße
MAspects
Da ich jedoch nicht so in der Materie stecke, habe ich im Stillen auf eine mir unbekannte Sonderregelung gehofft.
Danke für Eure schnelle Antwort und
Grüße
MAspects
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.036.192 von ReneBanker am 06.05.08 12:41:10... und es hilft mir auch nichts, wenn ich den Verlust erst in 2009 realisiere ???
MAspects
MAspects
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.037.937 von MAspects am 06.05.08 15:45:49Nein!!.....die Haltedauer von einem Jahr wurde überschritten....
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.038.829 von Das_Gewissen am 06.05.08 16:59:59Danke!
Es könnte alles so einfach sein ;-)
Gruß
MAspects
Es könnte alles so einfach sein ;-)
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MAspects
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