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    Was hat das Halbeinkünfteverfahren mit dem Freistellungsauftrag zu tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.08 16:32:34 von
    neuester Beitrag 17.05.08 18:10:15 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.141.297
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      schrieb am 16.05.08 16:32:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei der heutigen Div.ausschüttung auf die T-Aktien wies man zwar darauf hin, daß dieser Ertrag dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt, berechnete die Kapst. HEV 20,0 % + Solidar. Zuschlag aber trotzdem auf den vollen Div.betrag.

      Consors teilte auf Rückfrage mit, daß das Halbeinkünfteverfahren nur so lange berücksichtigt würde, bis der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist.

      Eine Grenze für das HEV war mir in dieser Form noch nicht bekannt. Schlimm, zumal ja das Freistellungsvolumen in den letzten Jahren bereits mehrfach halbiert worden ist.

      Die einbehaltene Kapst. ist zwar auf die Einkommensteuer anrechenbar, aber trotzdem ........

      Weiß jemand näheres?
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 16:47:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.111.897 von NOBODY_III am 16.05.08 16:32:34...Halbeinküfteverfahren und Freistellungsauftrag sind zwei getrennte Angelegenheiten, das Halbeinkünfteverfahren wird bei der Steuererklärung angewandt, auch wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Insofern ist die Aussage von Consors Blödsinn, wenn die das so wirklich gesagt haben. Möglicherweise bekommen die aber ihre Software nicht im Griff und erzählen den Leuten irgendeinen Quatsch.
      Fundierte Aussagen darüber kann Dir Nataly geben.

      mfg, Lemmus
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 16:52:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.112.056 von Lemmus am 16.05.08 16:47:34Danke, so sehe ich das auch.

      Wäre schön, wenn sich Nataly dazu auch noch meldet.
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 18:37:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich muss euch beide leider komplett enttäuschen. Consors macht das absolut richtig. Der Betrag der noch frei ist im FSA wird aufgebraucht. Der Rest wird OHNE Halbeinkünfte voll mit 20%+Soli belastet. Bei der Veranlagung wird das dann korrigiert.
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 18:43:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Beispiel:

      Dividende 500, -EUR. FSA bei 100, -EUR.
      500/2=250, -EUR
      100,- EUR FSA sind noch da. Also Restdividende bei 150,- EUR. Versteuert werden jetzt also 300, -EUR (KEINE HALBEINKÜNFTE). Steuerabzug 20%+Soli auf 300, -EUR.

      Beispiel 2:

      Dividende 500,- EUR. FSA bei Null.
      Steuer ist zu zahlen auf die vollen 500,- EUR.

      Verstanden??

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      schrieb am 16.05.08 22:02:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.113.255 von Long-John am 16.05.08 18:43:32Danke, ich kann Dir zwar folgen. Allerdings war mir diese Praxis bisher nicht geläufig.

      Das Ärgern hilft auch nichts, zum einen erfolgt die Korrektur dann bei der Veranlagung, zum anderen entfällt das HEV ab 2009 ohnehin.

      SWE ;)
      Avatar
      schrieb am 17.05.08 08:33:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.114.664 von NOBODY_III am 16.05.08 22:02:41Consors macht das vollkommen richtig; das HEV wird berücksichtigt!
      Die Kapitalertragssteuer beträgt 40% + Soli.
      Bei Dividenden, die dem HEV unterliegen sind es dann eben 20% + Soli
      Avatar
      schrieb am 17.05.08 10:03:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.115.530 von Durchschnitt am 17.05.08 08:33:56Okay, das ist eine Erklärung. Die 20 % hatten mich auch schon gewundert.
      Avatar
      schrieb am 17.05.08 10:26:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Oh man, 40%. Patsch!!
      Avatar
      schrieb am 17.05.08 10:28:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also ihr seid mir ja alle Künstler, handelt mit Aktien und habt keine Ahnungvon der steuerlichen Seite......unverständlich!!!
      Avatar
      schrieb am 17.05.08 15:18:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.115.785 von pirmasenser am 17.05.08 10:28:24Ja, dann sag Du uns doch mal, was richtig ist, wenn die Bestimmungen ale Nase lang geändert werden.

      Hast Du z.B. gewußt, daß Halbeinkünftverfahren nur so lange angwendet wird, wie das Freistellungsvolumen reicht? Mir war das neu und vielen anderen auch.

      unverständlich!!!

      Arbeitest Du bei einem Steuerberater, beim Finanzamt oder einer Bank, daß Du so gut Bescheid weißt? Dürfen wir uns vielleicht vertrauensvoll an Dich wenden, wenn wir mal eine Frage haben?

      Ach so, kennst Du Dich nun bei Steuern besser aus oder beim Aktienhandel?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.05.08 18:10:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na ja, das mit dem Halbeinkünfteverfahren und dem FSA sollte schon bekannt sein.


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