Deutschland, deine Richter - Teil 2 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.05.08 19:03:56 von
neuester Beitrag 03.08.08 00:13:59 von
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Thread: Deutschland, deine Richter - mal wieder ein Skandalurteil
http://de.news.yahoo.com/dpa2/20080528/twl-mann-reitet-auf-k…
Mann reitet auf Kamel in den Knast
28.05.2008
München (dpa) - Ein Oberbayer, der wegen eines nicht gezahlten Strafzettels über 25 Euro zu einem Tag Haft verurteilt worden war, ist am Mittwoch in München auf einem Kamel ins Gefängnis geritten.
«Damit will ich der Staatsanwaltschaft signalisieren, dass in ihrer Behörde viele Esel oder Kamele sitzen müssen, wenn sie, um 25 Euro einzutreiben, eine eintägige Haftstrafe vollstreckt, die den Steuerzahler etwa 140 Euro kostet», sagte der Mann. Gefängnisdirektor Hans-Herbert Moser begrüßte den Neuzugang mit Handschlag.
Der Falschparker war zu einem Tag Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, den Strafzettel zu bezahlen. Allerdings befreie «die Verbüßung der Erzwingungshaft nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Geldbuße», teilte die Staatsanwaltschaft mit.
http://de.news.yahoo.com/dpa2/20080528/twl-mann-reitet-auf-k…
Mann reitet auf Kamel in den Knast
28.05.2008
München (dpa) - Ein Oberbayer, der wegen eines nicht gezahlten Strafzettels über 25 Euro zu einem Tag Haft verurteilt worden war, ist am Mittwoch in München auf einem Kamel ins Gefängnis geritten.
«Damit will ich der Staatsanwaltschaft signalisieren, dass in ihrer Behörde viele Esel oder Kamele sitzen müssen, wenn sie, um 25 Euro einzutreiben, eine eintägige Haftstrafe vollstreckt, die den Steuerzahler etwa 140 Euro kostet», sagte der Mann. Gefängnisdirektor Hans-Herbert Moser begrüßte den Neuzugang mit Handschlag.
Der Falschparker war zu einem Tag Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, den Strafzettel zu bezahlen. Allerdings befreie «die Verbüßung der Erzwingungshaft nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Geldbuße», teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.189.925 von Blue Max am 28.05.08 19:03:56
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.189.925 von Blue Max am 28.05.08 19:03:56Damit will ich der Staatsanwaltschaft signalisieren, dass in ihrer Behörde viele Esel oder Kamele sitzen müssen, wenn sie, um 25 Euro einzutreiben, eine eintägige Haftstrafe vollstreckt, die den Steuerzahler etwa 140 Euro koste
Um solche Kameltreiber in den Knast zu stecken würde ich durchaus einige Tagessätze für solche Kerle übernehmen - es kann ja wohl nicht sein, daß ein Esel, der sich einen Kamelritt leisten kann, künftig nur deswegen keine Knöllchen mehr bezahlen muß, weil er mehr Geld als Hirn hat.
Als Politiker würde ich das eher als starkes Argument für tagessatzbezogene Bußgelder sehen, so wie es heute schon für Geldstrafen praktiziert wird.
Ob das dann für den Rest der Bevölkerung auch noch so spaßig wäre
Um solche Kameltreiber in den Knast zu stecken würde ich durchaus einige Tagessätze für solche Kerle übernehmen - es kann ja wohl nicht sein, daß ein Esel, der sich einen Kamelritt leisten kann, künftig nur deswegen keine Knöllchen mehr bezahlen muß, weil er mehr Geld als Hirn hat.
Als Politiker würde ich das eher als starkes Argument für tagessatzbezogene Bußgelder sehen, so wie es heute schon für Geldstrafen praktiziert wird.
Ob das dann für den Rest der Bevölkerung auch noch so spaßig wäre
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.190.202 von Quadratus am 28.05.08 19:41:08Um solche Kameltreiber in den Knast zu stecken würde ich durchaus einige Tagessätze für solche Kerle übernehmen - es kann ja wohl nicht sein, daß ein Esel, der sich einen Kamelritt leisten kann, künftig nur deswegen keine Knöllchen mehr bezahlen muß, weil er mehr Geld als Hirn hat.
Klasse Posting.
Dem kann ich mich nur noch anschließen und hoffen, daß ihm am Tag seiner Entlassung per Gerichtsvollzieher die 25 € gepfändet wurden.
Klasse Posting.
Dem kann ich mich nur noch anschließen und hoffen, daß ihm am Tag seiner Entlassung per Gerichtsvollzieher die 25 € gepfändet wurden.
Was seid ihr denn für spießige Gesellen
Ich kann da nur Beifall klatschen. Aber stellt ihr euch nur auf die Seite dieses abgefuckten Abzockerstaates ihr praves Stimmvieh.
Sosa
Ich kann da nur Beifall klatschen. Aber stellt ihr euch nur auf die Seite dieses abgefuckten Abzockerstaates ihr praves Stimmvieh.
Sosa
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.191.033 von A_Sosa am 28.05.08 21:25:08Spießige Gesellen?
Ansichtssache.
Vielleicht bist du ja spießig?
25 € für falsches Parken?
Entweder hat der senile Trottel in zweiter Reihe geparkt oder einen Behindertenparkplatz blockiert.
Vielleicht hat er ja auch eine Einfahrt blockiert?
Denk mal darüber nach!
Was hat der abgezockte Kamelfucker falsch zu parken?
In Italien wäre er nicht so billig weggekommen:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_200502…
Kann dort bis zu 286 € kosten.
Übrigens lies hier mal nach:
http://www.autobild.de/artikel/zehn-fragen-rund-ums-parken_5…
Das Bayerische OLG verurteilte eine Frau zu 1500 Euro Strafe, die mit dem Ausweis ihrer Mutter einen Behindertenparkplatz blockierte.
Na und ?
Kümmer dich lieber um die Steuerabzocke als um zu Recht verurteilte Verkehrscowboys
Dein falsches Mitleid ist hier völlig fehl am Platze.
Ansichtssache.
Vielleicht bist du ja spießig?
25 € für falsches Parken?
Entweder hat der senile Trottel in zweiter Reihe geparkt oder einen Behindertenparkplatz blockiert.
Vielleicht hat er ja auch eine Einfahrt blockiert?
Denk mal darüber nach!
Was hat der abgezockte Kamelfucker falsch zu parken?
In Italien wäre er nicht so billig weggekommen:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_200502…
Kann dort bis zu 286 € kosten.
Übrigens lies hier mal nach:
http://www.autobild.de/artikel/zehn-fragen-rund-ums-parken_5…
Das Bayerische OLG verurteilte eine Frau zu 1500 Euro Strafe, die mit dem Ausweis ihrer Mutter einen Behindertenparkplatz blockierte.
Na und ?
Kümmer dich lieber um die Steuerabzocke als um zu Recht verurteilte Verkehrscowboys
Dein falsches Mitleid ist hier völlig fehl am Platze.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.191.895 von BoersenHighlander am 28.05.08 23:13:52Nein, ich werde nicht darüber nachdenken. Vielleicht kommt da sowas raus wie das oder das oder das. Dein Posting beruht auf Vermutungen.
Ob gerechtfertigt oder nicht. Ich mag Bürger die den Staat und seinen Apparat mit solchen Aktionen lächerlich machen. In deinen Augen macht sich der Typ vielleicht lächerlich, keine Ahnung wieso du ihn Kamelfucker nennst. Doch eigentlich bräuchten wir mehr solche Aktionen, dann könnten uns Politiker und Beamte nicht so schröpfen wie sie es jetzt tun.
Sosa
Ob gerechtfertigt oder nicht. Ich mag Bürger die den Staat und seinen Apparat mit solchen Aktionen lächerlich machen. In deinen Augen macht sich der Typ vielleicht lächerlich, keine Ahnung wieso du ihn Kamelfucker nennst. Doch eigentlich bräuchten wir mehr solche Aktionen, dann könnten uns Politiker und Beamte nicht so schröpfen wie sie es jetzt tun.
Sosa
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.191.964 von A_Sosa am 28.05.08 23:26:52http://autorecht24.de/Bussgeldkatalog/Verwarnung/verwarnung.…
Das sind keine Vermutungen
Lies mal genau nach und suche es dir dann raus:
Verbotswidrig gehalten,
an Fußgängerüberwegen, auf Beschleunigungsstreifen oder im Halteverbot
10,--
mit Behinderung
15,--
in zweiter Reihe
15,--
mit Behinderung
20,--
in einer Nothalte- oder Pannenbucht
20,--
Verbotswidrig geparkt,
im Halteverbot oder auf Geh- und Radwegen bis zu einer Stunde
15,--
mit Behinderung
25,--
länger als eine Stunde
25,--
länger als eine Stunde mit Behinderung
35,--
vor oder in Feuerwehrzonen
35,--
an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz (Bussgeld seit 01.04.2004)
40,--
1
auf Behinderten-Parkplätzen
35,--
in zweiter Reihe bis 15 Minuten
20,--
mit Behinderung
25,--
in zweiter Reihe länger als 15 Minuten
30,--
mit Behinderung
35,--
in einer Nothalte- oder Pannenbucht
25,--
Noch Fragen ?
Das sind keine Vermutungen
Lies mal genau nach und suche es dir dann raus:
Verbotswidrig gehalten,
an Fußgängerüberwegen, auf Beschleunigungsstreifen oder im Halteverbot
10,--
mit Behinderung
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Verbotswidrig geparkt,
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25,--
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35,--
in einer Nothalte- oder Pannenbucht
25,--
Noch Fragen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.030 von BoersenHighlander am 28.05.08 23:40:47Vielleicht hat er ja auch gegen eine Wand gepisst
Das meine ich mit Vermutungen. Aber darum geht es mir ja auch gar nicht. Belassen wir es dabei, daß wir verschiedene Meinungen zu diesem Thema haben. Mir ist es egal was er gemacht hat, nur diese Aktion an sich finde ich klaase und dürfte so manchem Beamten die Zornesröte ins Gesicht getrieben haben
Und genau diese Sucker sollen sich aufregen
Sosa
Das meine ich mit Vermutungen. Aber darum geht es mir ja auch gar nicht. Belassen wir es dabei, daß wir verschiedene Meinungen zu diesem Thema haben. Mir ist es egal was er gemacht hat, nur diese Aktion an sich finde ich klaase und dürfte so manchem Beamten die Zornesröte ins Gesicht getrieben haben
Und genau diese Sucker sollen sich aufregen
Sosa
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.191.964 von A_Sosa am 28.05.08 23:26:52Ob gerechtfertigt oder nicht. Ich mag Bürger die den Staat und seinen Apparat mit solchen Aktionen lächerlich machen.
Das ist doch kompletter Nonsens diese Zirkusnummer auch noch zu einem "Robin Hood-Streich" gegen den Staat aufzubauschen.
Wer sich in einer Gemeinschaft so verhält, daß er andere behindert oder gar in den fließenden Verkehr eingreift, sollte angemessen verwarnt werden damit sein Fehlverhalten nicht zur Gewohnheit wird.
Wer in einer Staatengemeinschaft lebt und sich nicht an die Spielregeln hält, soll entsprechend die Knete-Knute zu spüren bekommen.
An so einem Zeitgenossen gibt es doch nichts zu mögen.
Das ist doch kompletter Nonsens diese Zirkusnummer auch noch zu einem "Robin Hood-Streich" gegen den Staat aufzubauschen.
Wer sich in einer Gemeinschaft so verhält, daß er andere behindert oder gar in den fließenden Verkehr eingreift, sollte angemessen verwarnt werden damit sein Fehlverhalten nicht zur Gewohnheit wird.
Wer in einer Staatengemeinschaft lebt und sich nicht an die Spielregeln hält, soll entsprechend die Knete-Knute zu spüren bekommen.
An so einem Zeitgenossen gibt es doch nichts zu mögen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.088 von A_Sosa am 28.05.08 23:55:55Vielleicht hat er ja auch gegen eine Wand gepisst
Sorry, darum geht es aber nicht.
Lies doch die Quelle richtig:
Der Falschparker war zu einem Tag Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim verurteilt worden,...
Es geht um einen Falschparker
http://www.stern.de/politik/panorama/:M%FCnchen-Mann-Kamel-K…
http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=11988045&artId=12…
Sorry, darum geht es aber nicht.
Lies doch die Quelle richtig:
Der Falschparker war zu einem Tag Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim verurteilt worden,...
Es geht um einen Falschparker
http://www.stern.de/politik/panorama/:M%FCnchen-Mann-Kamel-K…
http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=11988045&artId=12…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.117 von BoersenHighlander am 29.05.08 00:06:33Ok, es ist ein Falschparker. Aber die Aktion an sich finde ich trotzdem klasse. Es liegt daran, daß ich diesen Fall nicht isoliert sehe. Andererseits ist es auch nicht schlecht diese sogenannte Erzwingungshaft lächerlich zu machen
Wie gesagt, du magst das anders sehen. Ich versuche auch garnicht dich von deiner Meinung abzubringen.
Sosa
Wie gesagt, du magst das anders sehen. Ich versuche auch garnicht dich von deiner Meinung abzubringen.
Sosa
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.147 von A_Sosa am 29.05.08 00:15:45derwunderer als Volljurist stimmt zu, die Aktion war gut und viele Kollegen dürften gegrinst haben. Mehr davon!!!
Immerhin wissen wir nur das der "Bösenhigländer" der Gattung beamteter Knöllchenverteiler zu zuordnen ist.
Wie soll ich es ausdrücken?
Danke! Wir brauchen euch.
Wie soll ich es ausdrücken?
Danke! Wir brauchen euch.
Nonsens und Zirkusnummer ist es für 25 Euro jemanden (bei 140 Euro Kosten) in den Knast zu stecken.
Wer darüber auch noch zu diskutieren anfängt,der hat wohl die Relationen verloren.
Wir haben in Deutschland seitens der Justiz viel größere Baustellen, als bei Falschparker die Peitsche rauszuholen.
Wer darüber auch noch zu diskutieren anfängt,der hat wohl die Relationen verloren.
Wir haben in Deutschland seitens der Justiz viel größere Baustellen, als bei Falschparker die Peitsche rauszuholen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.207 von aekschonaer am 29.05.08 00:52:32Guten Morgen aekschonaer
Feuchte Wallstreet-Party oder einfach nur feuchte Träume von einer verfi... Politesse gehabt?
Im Gegensatz zu dir ist A_Sosa sachlich geblieben.
Typisch für ein Aktienbubi wie dich.
Feuchte Wallstreet-Party oder einfach nur feuchte Träume von einer verfi... Politesse gehabt?
Im Gegensatz zu dir ist A_Sosa sachlich geblieben.
Typisch für ein Aktienbubi wie dich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.783 von BoersenHighlander am 29.05.08 08:43:06
was ihr nur habt. wäre der arme ein migrantmultikultibereicherer und hätte er die politesse komakrankanhaus geschlagen, wäre der keinen tag in den knast gekommen:
http://www.pi-news.net/2008/05/koelner-komaschlaeger-frei/#m…
http://www.pi-news.net/2008/05/koelner-komaschlaeger-frei/#m…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.189.925 von Blue Max am 28.05.08 19:03:56Zum Vergleich mit #1:
http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=366817…
Messerstecher grinst bei Urteilsverkündung
21.05.2008
Dreieinhalb Jahre Haft für Angriff auf Rabbiner - Vorerst wieder auf freiem Fuß - "Kein direkter Tötungsvorsatz"
Harald KaliwodaFRANKFURT. Mit unverhohlener Freude und Grinsen hat der 23 Jahre alte Angeklagte im Prozess um die Messerattacke auf einen Rabbiner sein Urteil vernommen. Das Frankfurter Landgericht verhängt eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe und entlässt den Täter vorerst aus der bisher rund acht Monate dauernden Untersuchungshaft.
Solange der Richterspruch wegen möglicher Revision noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der Deutsch-Afghane Sajed A. ein freier Mann. Sein Opfer, der 43 Jahre alte Rabbiner Zalman Gurevich von der Frankfurter Chabad-Lubavitch-Gemeinde, hört die Urteilsbegründung zusammengesunken und mit sichtlicher Betroffenheit. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft, der Anwalt des Rabbi fünf Jahre und acht Monate gefordert. Unverständnis über das ihrer Meinung nach milde Strafmaß äußern nach der Verkündung auch viele der rund zwölf orthodoxen Juden, die im Zuschauerraum Platz genommen haben. Nur zwei Reihen vor ihnen hocken sechs moslemische junge Männer, die offenbar zum Freundeskreis des Täters gehören und mit ihm durch Blicke, aufmunterndes Zulächeln und Siegesgesten durch die Trennscheibe kommunizieren. Vier Zivilbeamte im Saal behalten die Gruppe im Blick.
Zu Beginn des Prozesses drohte noch eine Verurteilung wegen Mordversuchs, worauf der Vorsitzende Richter Klaus Drescher hingewiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft klagte nur versuchten Totschlag an und rückt zuletzt auch davon ab. Es gab "keinen direkten Tötungsvorsatz", betont der Vorsitzende. Die Kammer verurteilt den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit dem Strafmaß liegt sie im unteren Drittel des möglichen Rahmens von bis zu zehn Jahren. "Trotz der gesellschaftspolitischen Dimension des Falls" gehe es nur um einen alltäglichen Kriminalfall, betont der Richter. Er warnt davor, das Urteil als antisemitisch zu interpretieren, ahnt aber bereits: "Das Urteil wird möglicherweise von der falschen Seite Beifall bekommen."
Vor dem Zustechen habe der Täter zwar "Scheißjude oder Judenschwein" gerufen, eine Todesdrohung hätten Zeugen aber nicht bestätigt. An der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Rabbiners hat die Kammer "gewisse Zweifel", wie Drescher erklärt. Zum einen habe der 43-Jährige den Geschehensablauf mit immer mehr "Hass" geschildert, zum anderen habe er selbst einige Vorstrafen. Dass der Täter nur einmal zugestochen habe und dann weggelaufen sei, wertet das Gericht als "strafbefreienden Rücktritt vom unvollendeten Tötungsversuch". Es habe auch keinen islamistischen Hintergrund bei der Tat gegeben. Angriffe auf einen Rabbi seien zudem so selten, dass auch nicht aus Gründen der Generalprävention das Strafmaß erhöht werden müsste.
Das Messer mit sieben Zentimeter Klingenlänge sei eher kurz gewesen und habe "wegen der Leibesfülle" des Opfers nicht lebensbedrohlich tief eindringen können, führt Drescher weiter aus. Zudem sei nicht direkt in den Bauch gestochen worden, was eine Tötungsabsicht ausschließe. Die Untersuchungshaft müsse aufgehoben werden, weil der Tötungsverdacht nicht mehr gegeben sei. Zudem bestehe weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr.
http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=366817…
Messerstecher grinst bei Urteilsverkündung
21.05.2008
Dreieinhalb Jahre Haft für Angriff auf Rabbiner - Vorerst wieder auf freiem Fuß - "Kein direkter Tötungsvorsatz"
Harald KaliwodaFRANKFURT. Mit unverhohlener Freude und Grinsen hat der 23 Jahre alte Angeklagte im Prozess um die Messerattacke auf einen Rabbiner sein Urteil vernommen. Das Frankfurter Landgericht verhängt eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe und entlässt den Täter vorerst aus der bisher rund acht Monate dauernden Untersuchungshaft.
Solange der Richterspruch wegen möglicher Revision noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der Deutsch-Afghane Sajed A. ein freier Mann. Sein Opfer, der 43 Jahre alte Rabbiner Zalman Gurevich von der Frankfurter Chabad-Lubavitch-Gemeinde, hört die Urteilsbegründung zusammengesunken und mit sichtlicher Betroffenheit. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft, der Anwalt des Rabbi fünf Jahre und acht Monate gefordert. Unverständnis über das ihrer Meinung nach milde Strafmaß äußern nach der Verkündung auch viele der rund zwölf orthodoxen Juden, die im Zuschauerraum Platz genommen haben. Nur zwei Reihen vor ihnen hocken sechs moslemische junge Männer, die offenbar zum Freundeskreis des Täters gehören und mit ihm durch Blicke, aufmunterndes Zulächeln und Siegesgesten durch die Trennscheibe kommunizieren. Vier Zivilbeamte im Saal behalten die Gruppe im Blick.
Zu Beginn des Prozesses drohte noch eine Verurteilung wegen Mordversuchs, worauf der Vorsitzende Richter Klaus Drescher hingewiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft klagte nur versuchten Totschlag an und rückt zuletzt auch davon ab. Es gab "keinen direkten Tötungsvorsatz", betont der Vorsitzende. Die Kammer verurteilt den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit dem Strafmaß liegt sie im unteren Drittel des möglichen Rahmens von bis zu zehn Jahren. "Trotz der gesellschaftspolitischen Dimension des Falls" gehe es nur um einen alltäglichen Kriminalfall, betont der Richter. Er warnt davor, das Urteil als antisemitisch zu interpretieren, ahnt aber bereits: "Das Urteil wird möglicherweise von der falschen Seite Beifall bekommen."
Vor dem Zustechen habe der Täter zwar "Scheißjude oder Judenschwein" gerufen, eine Todesdrohung hätten Zeugen aber nicht bestätigt. An der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Rabbiners hat die Kammer "gewisse Zweifel", wie Drescher erklärt. Zum einen habe der 43-Jährige den Geschehensablauf mit immer mehr "Hass" geschildert, zum anderen habe er selbst einige Vorstrafen. Dass der Täter nur einmal zugestochen habe und dann weggelaufen sei, wertet das Gericht als "strafbefreienden Rücktritt vom unvollendeten Tötungsversuch". Es habe auch keinen islamistischen Hintergrund bei der Tat gegeben. Angriffe auf einen Rabbi seien zudem so selten, dass auch nicht aus Gründen der Generalprävention das Strafmaß erhöht werden müsste.
Das Messer mit sieben Zentimeter Klingenlänge sei eher kurz gewesen und habe "wegen der Leibesfülle" des Opfers nicht lebensbedrohlich tief eindringen können, führt Drescher weiter aus. Zudem sei nicht direkt in den Bauch gestochen worden, was eine Tötungsabsicht ausschließe. Die Untersuchungshaft müsse aufgehoben werden, weil der Tötungsverdacht nicht mehr gegeben sei. Zudem bestehe weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr.
Noch eine Meldung zum Vergleich mit #1:
http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/05/29/koma-sch…
18-Jähriger prügelte Arbeiter halb tot
Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
28.05.2008
Von PETRA BRAUN
Köln – Wir sehen Erdinc H. (18). Durchtrainiert, Brillie im Ohr, Gel-Haare. Unfassbar: Er spaziert gerade als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln – obwohl er einen Arbeiter (44) ins Koma geprügelt hat!
Während er die Freiheit genießt, wird sein Opfer für immer schwerbehindert sein!
Die brutale Tat: Gerüstbauer Erdinc H. gerät beim Karneval in Köln mit Waldemar W. (44) aneinander. Der Arbeiter ist mit den vier Kindern seiner Freundin unterwegs.
Gnadenlos prügelt Erdinc H. auf sein Opfer ein. Waldemar W. knallt gegen eine Telefonzelle, erleidet einen Schläfenbruch, fällt ins Koma.
Er wacht zwar wieder auf, aber mit bleibenden Schäden. Er verliert den Job, seine Freundin verlässt ihn.
Jetzt verurteilte Richter Hans-Werner Riehe den Koma-Schläger: „Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig.“ Doch dann: „Die Verhängung einer Jugendstrafe bleibt vorbehalten.“
Waldemar W. (44) ist seit der Prügelattacke schwerbehindert und arbeitsunfähig
Im Klartext: Schuldig ist der Koma-Schläger, aber bestraft wird er nicht! Einzige Auflage: Zwei Jahre lang darf sich Erdinc H. nichts zuschulden kommen lassen.
Sonst droht eine Jugendstrafe, über die dann gesondert entschieden würde. Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.
Psycho-Test, Anti-Aggressionstraining?
Für einen Gewalttäter, der erst kurz vor der Tat auch wegen Raubes verurteilt worden war?
„Ein Skandal“, fand Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt. Hier wurde nur der Täterschutz eines Jugendlichen gesehen, um die schweren Folgen für das Opfer ging’s nur am Rande.“
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir haben Berufung eingelegt.“
http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/05/29/koma-sch…
18-Jähriger prügelte Arbeiter halb tot
Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
28.05.2008
Von PETRA BRAUN
Köln – Wir sehen Erdinc H. (18). Durchtrainiert, Brillie im Ohr, Gel-Haare. Unfassbar: Er spaziert gerade als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln – obwohl er einen Arbeiter (44) ins Koma geprügelt hat!
Während er die Freiheit genießt, wird sein Opfer für immer schwerbehindert sein!
Die brutale Tat: Gerüstbauer Erdinc H. gerät beim Karneval in Köln mit Waldemar W. (44) aneinander. Der Arbeiter ist mit den vier Kindern seiner Freundin unterwegs.
Gnadenlos prügelt Erdinc H. auf sein Opfer ein. Waldemar W. knallt gegen eine Telefonzelle, erleidet einen Schläfenbruch, fällt ins Koma.
Er wacht zwar wieder auf, aber mit bleibenden Schäden. Er verliert den Job, seine Freundin verlässt ihn.
Jetzt verurteilte Richter Hans-Werner Riehe den Koma-Schläger: „Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig.“ Doch dann: „Die Verhängung einer Jugendstrafe bleibt vorbehalten.“
Waldemar W. (44) ist seit der Prügelattacke schwerbehindert und arbeitsunfähig
Im Klartext: Schuldig ist der Koma-Schläger, aber bestraft wird er nicht! Einzige Auflage: Zwei Jahre lang darf sich Erdinc H. nichts zuschulden kommen lassen.
Sonst droht eine Jugendstrafe, über die dann gesondert entschieden würde. Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.
Psycho-Test, Anti-Aggressionstraining?
Für einen Gewalttäter, der erst kurz vor der Tat auch wegen Raubes verurteilt worden war?
„Ein Skandal“, fand Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt. Hier wurde nur der Täterschutz eines Jugendlichen gesehen, um die schweren Folgen für das Opfer ging’s nur am Rande.“
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir haben Berufung eingelegt.“
Jugendrichter Hans-Werner Riehe
Man soll ja nicht immer nach dem Aussehen gehen, aber in diesem Fall, könnte man einen Bezug von Aussehen und Urteilsfindung erahnen.
Wenn man die # 19 und 20 liest, ich kannte den Sachverhalt schon aus den Medien, dann kommt Zorn auf.
Es mag ja sein daß ein Gutmenschrichter der ehrlichen Meinung ist daß man einen wildgewordenén Schläger trotz Vorstrafe nicht ins Gefängnis schicken sollte. (Seine Meinung wird sich spätestens ändern wenn er mal nicht Richter sondern Geschädigter wäre)
Es gibt aber außer diesem richterlichen Jugendmissionswerkgequatsche noch einen ganz anderen Aspekt:
Der Geschlagene ist behindert, verliert den Job und ist Dauerpatient.
Einmal abgesehen davon daß dieser Mann seine Lebensqualität verloren hat, entstehen ihm und der Gesellschaft, die ihn jetzt auffangen muß, ganz gewaltige materielle Schäden.
Also zahlt nicht nur das Opfer sondern auch wir die Steuerzahler für die Prügelorgie dieses Gehirnamputierten.
Zu holen ist bei dem Schläger sicher nichts.
Aber einsperren hätte man ihn können. Das scheint in ein solches Richterspatzenhirn nicht reinzupassen.
Es mag ja sein daß ein Gutmenschrichter der ehrlichen Meinung ist daß man einen wildgewordenén Schläger trotz Vorstrafe nicht ins Gefängnis schicken sollte. (Seine Meinung wird sich spätestens ändern wenn er mal nicht Richter sondern Geschädigter wäre)
Es gibt aber außer diesem richterlichen Jugendmissionswerkgequatsche noch einen ganz anderen Aspekt:
Der Geschlagene ist behindert, verliert den Job und ist Dauerpatient.
Einmal abgesehen davon daß dieser Mann seine Lebensqualität verloren hat, entstehen ihm und der Gesellschaft, die ihn jetzt auffangen muß, ganz gewaltige materielle Schäden.
Also zahlt nicht nur das Opfer sondern auch wir die Steuerzahler für die Prügelorgie dieses Gehirnamputierten.
Zu holen ist bei dem Schläger sicher nichts.
Aber einsperren hätte man ihn können. Das scheint in ein solches Richterspatzenhirn nicht reinzupassen.
"Das müssen wir aushalten"
Sharie Luise Beck
Sharie Luise Beck
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.195.505 von Blanchefort am 29.05.08 13:21:51Fast könnte man meinen auf diesem Photo blickt er in mitleidssuchende orientalische Hundeaugen die um Gnade winseln
Und da wird er schwach. Vielleicht sollte man seine sexuellen Neigungen unter die Lupe nehmen. Möglicherweise ist er wegen Befangenheit nicht geeignet für den Job
Sosa
Und da wird er schwach. Vielleicht sollte man seine sexuellen Neigungen unter die Lupe nehmen. Möglicherweise ist er wegen Befangenheit nicht geeignet für den Job
Sosa
Im Übrigen scheinen Richterspatzenhirn und RichterspatzenhirnInnen gar nicht zu merken, wie rasant der Staat an Legitimation bei der Bevölkerung verliert. Am letzten Wochenende z.B. veranstalteten im Baden Württembergischen Schömberg 100 Türken eine Hetzjagd auf 20 Aussiedler, dabei kamen Unbeteiligte zu schaden, die PÜolizei wirkte wie üblich "deeskalierend". Staatliche Institutionen scheinen von einer merkwürdigen Lähmungskrankheit befallen zu sein, wenn es um bestimmte Gruppen geht. Bei der "Hetzjagd" in Mügeln, stand die Qualitätspresse im Verein mit den Qualitätspolitikern noch Kopf vor Betroffenheit. Wenn es um ein paar Germanen geht, dann ignoriert man Vorgänge schon mal großzügig. Wahrscheinlich hat der Richter auch keine Netzkarte für die öffentlichen Qualitätsverkehrsmittel und wohnt irgendwo in einer Reihenhaussiedlung, d.h. er wird persönlich eher weniger Bekanntschaft machen mit Kirmesschlägern, U-Bahnrandalierern und Straßenrowdies. Glück für ihn, er hat beizeiten war richtiges gelernt und mit dem richtigen Lebensstil wird er wahrscheinlich Älter werden, als das Opfer, dessen elementare Rechte nicht viel gelten in unserer Toleranzgesellschaft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.783 von BoersenHighlander am 29.05.08 08:43:06Keine Bange. Ich finanziere dich weiter. Deine bösen Wörter sind nicht erforderlich.
Liebe Grüße vom
bubi
Liebe Grüße vom
bubi
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.201.319 von aekschonaer am 30.05.08 01:00:26Da bin ich aber beruhigt.
Böse Worte ????
Schlecht geträumt
Böse Worte ????
Schlecht geträumt
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.196.074 von Blanchefort am 29.05.08 14:28:15Was hier abgeht ist Gesinnungsjustiz der übelsten Art.
Sobald der Täter links oder ausländisch ist, wird nur noch gekuschelt. Ja selbst Minister dürfen solche Straftäter werden. Auch (linksextreme) Stasileute werden im Bundestag gerne genommen. FDJ-Sekretäre für Agitation und Propaganda können gar Bundeskanzler werden.
Aber wehe es ist auch nur ein Hauch von konservativ oder gar rechts beim Täter zu spüren. Sofort werden die Höchststrafen getestet und Lichterketten gebildet. Claudia Roth ist tief erschüttert und ein Stück weit traurig.
Was für eine verlogene Gesellschaft von Gutmenschen ist das?
Wie weit sind wir noch von der Gesinnungsjustiz der DDR entfernt?
Sobald der Täter links oder ausländisch ist, wird nur noch gekuschelt. Ja selbst Minister dürfen solche Straftäter werden. Auch (linksextreme) Stasileute werden im Bundestag gerne genommen. FDJ-Sekretäre für Agitation und Propaganda können gar Bundeskanzler werden.
Aber wehe es ist auch nur ein Hauch von konservativ oder gar rechts beim Täter zu spüren. Sofort werden die Höchststrafen getestet und Lichterketten gebildet. Claudia Roth ist tief erschüttert und ein Stück weit traurig.
Was für eine verlogene Gesellschaft von Gutmenschen ist das?
Wie weit sind wir noch von der Gesinnungsjustiz der DDR entfernt?
Bewährungsstrafen für "Kiez-Schlitzer"
http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/06/05/messerste…
http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/06/05/messerste…
Vater misshandelt Tochter – und wird freigesprochen
Das Mädchen soll getreten und geschlagen worden sein. So sehr, dass sie manchmal bewusstlos liegen blieb. Von ihrem eigenen Vater, dem aus dem Libanon stammenden 63-jährigen Adnan I. Weil das Mädchen kein Kopftuch tragen wollte. Doch der Prozess endet mit einem Freispruch
http://www.welt.de/berlin/arti2274428/Vater_misshandelt_Toch…
Das Mädchen soll getreten und geschlagen worden sein. So sehr, dass sie manchmal bewusstlos liegen blieb. Von ihrem eigenen Vater, dem aus dem Libanon stammenden 63-jährigen Adnan I. Weil das Mädchen kein Kopftuch tragen wollte. Doch der Prozess endet mit einem Freispruch
http://www.welt.de/berlin/arti2274428/Vater_misshandelt_Toch…
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