checkAd

    Haftpflicht Schaden, Absage vom Versicherer. Sonderkündigungsrecht ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.08 22:24:54 von
    neuester Beitrag 16.06.08 20:26:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.142.094
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 6.291
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 22:24:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      hatte gerade ein Haftpflichtschaden, der Versicherer kommt nicht für den Schaden auf... jetzt habe ich doch ein Sonderkündigungsrecht oder ?

      Gruß
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 22:58:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.306.496 von TylerDyrdon am 15.06.08 22:24:54Ne hast Du leider nicht.

      Nur nach einem regulierten Schaden hast Du und auch der Versicherer ein Sonderkündigung.srecht
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 08:12:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.306.576 von G.W.Pratte am 15.06.08 22:58:51Doch hat er,kündige aber erst zum Ende des Versicherungsjahres bzw
      zum Ende des Beitragsabschnitt.Es gibt keine anteilige Beitrags-
      rückzahlung.:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 08:28:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.306.496 von TylerDyrdon am 15.06.08 22:24:54Und mit welchem Grund kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf. Das ist unlogisch wenn es ein Hafpflichtschaden ist dann muss die Versicherung auch zahlen oder was wurde da zusammengemauschelt.

      Wobei meiner Meinung wenn es sich dann um keinen Haftpflichtschaden handelt (und das müsste so sein denn sonst müsste die Versicherung auch zahlen) dan besteht auch kein Kündigungsgrund. Und damit stehen die normalen Kündigungsfristen an. Wobei die zumindest bei mir heute sowie so schon immer zum Beitragsende (Jahresende) sind.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 09:59:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      @joelagold:Wenn er zum Ende des Versicherungsjahres kündigt dann ist das natürlich kein Sonderkündigungsrecht sondern eine Kündigung zum Vertragsablauf.

      Tylers Frage war aber ausdrücklich "Sonderkündigungsrecht."

      @1erhart:Richtig:Wenn kein Schaden vorliegt besteht auch kein Kündigungsgrund.
      Tyler müßte schon seiner Versicherung nachweisen das Sie schuldhaft die Leistung verweigert.
      Die Kündigung ist immer zum Ende des Versicherungsjahres (nicht mit dem Kalenderjahr zu verwechseln)mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich.
      Allerdings werden meistens Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen,diese sind nach neuester Rechtsprechung frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar wenn kein Grund für ein "Sonderkündigungsrecht" vorliegt.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 12:39:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      @erhart1 -es gibt auch Vertragslaufzeiten von mehreren Jahren,
      mir geht es eher darum das nicht zwei Verträge parallel gezahlt werden.
      Gruß
      joelagold
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 13:03:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.308.681 von joelagold am 16.06.08 12:39:31kündigungsrecht nach 3 jahren für altverträge aber erst ab 09...


      natürlich kann wegen schaden zum ende des laufenden versicherungsjahres gekündigt werden, und es ist trotzdem ein sonderkündigungsrecht, nur zum ende des vers. jahres, wegen unteilbarkeit der prämie..., weil ja z.b die vertragslaufzeit noch länger sein könnte....


      gruß
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 13:23:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.308.844 von slade9 am 16.06.08 13:03:19nur innerhalb Kündigungsfrist
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 18:51:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      @all

      Danke für Eure Postings !!!

      Ich hatte folgenden Fall, ich bin am bauen und habe mir einen Radlader geliehen, ich fuhr mit dem Radlader über eine Eisenstange die aus einem Fundamente rausragte. Raifen platt, Schaden 1000 €.
      Nächsten Tag ist mir auf ein anderen Radlader ein Ast auf die Scheibe gefallen, Schaden 400 €... ( Kein Getuschel/gemauschel/Getrixe...wirklich passiert ! )

      Mein Vesicherer des Vertrauns die Aachener und Münchener ( seid 10 Jahren da, nie ein Schaden gehabt ) teilte mir jetzt mit, dass auf gemietet, geliehene oder verpachtete Gegenstände kein Versicherungsschutz bestehen würde :O:mad::O:mad: und die leider nicht den Schaden übernehmen können.

      Ist das so ??? Kennst sich jemand damit aus ???

      Was kann man machen ?

      Gruß
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 20:26:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      versicherer hat recht.
      schon fraglich, ob die baumaßnahmen überhaupt noch über die PH gedeckt sind.
      aber.........
      schäden an gemieteten und geliehenen baumaschinen sind höchstens in einer betriebshaftpflicht für das baugewerbe
      mitzuversichern. ist aber ein scheißrisiko was keine versicherung gerne will.

      wobei die zürich wohl seit kurzem ne PH vertickert, wo schäden an geliehenen sachen mit drin sind.
      allerdings mit sublimit 5000 und 500 SB.
      aber ohne die ausschlüsse zu kennen, würde ich mal sagen, dass auch da geliehene selbstfahrende arbeitsmaschinen nicht mitversichert sind.:D

      also vergiß es. mußt selber zahlen.

      und auch wenn du 50 jahre keinen schaden hattest , zahlt die versicherung nicht bei einem eindeutig nicht versicherten schaden. :rolleyes:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Haftpflicht Schaden, Absage vom Versicherer. Sonderkündigungsrecht ?