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    Strafanzeige wegen Hochverrat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.08 15:36:33 von
    neuester Beitrag 26.07.08 18:09:10 von
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      schrieb am 16.06.08 15:36:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo!

      kennt ihr das da schon?
      wenn nicht, dann bitte schön:

      _________________________________________________

      Strafantrag wegen Hochverrat!

      Am 22.4.2008 hatte ich Post von der Bundesanwaltschaft im Briefkasten (klicken Sie auf das Bild, um die Vergrößerung zu erhalten).
      Meine erste Empfindung war ein Gemisch aus Wut, Ärger und Enttäuschung. Nach der Abkühlung habe ich das Schreiben erneut zur Hand genommen. Auffallend war, dass keinerlei juristische Begründung angegeben war und eine Erklärung fehlte, welche Rechtsmittel eingelegt werden könnte. Es war das Wort "Staatsschutzstraftat", welches die Erleuchtung brachte. Bei Wikipedia konnte ich lesen:

      Der Generalbundesanwalt hat im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

      * Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs;
      * erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere von terroristischen Gewalttaten, Delikten gegen die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, vor allem von Landesverrat und Spionage, und von Völkermord (originäre Zuständigkeit nach § 120 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz);

      Es war wie Advent. Plötzlich brannte ein Lichtlein. Die eigentliche Aussage des Schreibens war der Hinweis auf die Nichtzuständigkeit, da es sich um keinen terroristischen Angriff handelte und Landesverrat sich auf die Bundesländer, nicht aber die BRD bezieht. Es ist das gleiche Spielchen, das wir auch vom BVerfG her kennen. "Klage nicht angenommen; der Instanzenweg ist einzuhalten."

      Also werde ich die (wegen der geänderten Begriffsbestimmungen leicht geänderte) Anzeige erneut ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Polizei schicken.



      An das
      Polizeipräsidium Südosthessen
      Kriminaldirektion
      Geleitstraße 124
      63067 Offenbach am Main
      Telefon: 069 / 80 98-21 20
      Telefax: 069 / 80 98-21

      Ich stelle Strafantrag gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafantrag gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a und § 92 des StGB.
      Ich bitte um die schriftliche Bestätigung des Erhalts der Anzeige. Im Falle einer Verweigerung der Annahme des Strafantrags erwarte ich eine Begründung mit Angabe der für die Verweigerung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Erklärung über die gesetzlich möglichen Rechtsmittel, Einspruch gegen die Verweigerung der Annahme dieses Strafantrags zu erheben.

      Begründung:

      Dem Strafantrag liegen grundsätzliche Erwägungen zugrunde:

      1. Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg. In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen, was den Schluss zulässt, dass Deutschland noch immer besetztes Gebiet ist und somit ein nicht handlungsfähiges Staatsgebilde auf der Basis der Reichsverfassung der Weimarer Republik. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Besatzungsmächte, noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. "Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

      * „"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind."

      Daraus ist zu schließen, dass auch die Alliierten davon ausgingen, dass mit der Wiederherstellung eines wiedervereinigten souveränen Deutschland die Interimslösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung, die vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet wurde, ersetzt wird. Zwar wird der Zwei-plus-Vier-Vertrag faktisch als Friedensvertrag gewertet, aber ob er den Völkerrechtlichen und justiziellen Anforderungen eines Friedensvertrages standhält, wurde meiner Kenntnis nach bisher nicht geprüft. Die Terminologie "Friedensvertrag" wurde ausdrücklich vermieden und mit dem Satz

      * "Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet."

      wurde lediglich die Verantwortung der vier Besatzungsmächte für Deutschland aufgegeben. Gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag aber nicht als Friedensvertrag, wäre die Bundesregierung und das Parlament nicht befugt und nie befugt gewesen, die Verträge von Rom, Amsterdam, Maastricht und Nizza zu unterschreiben, weil die Handlungsfähigkeit nicht gegeben war.
      2. Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer originären Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet werden muss. Trotz der Möglichkeiten einer großen Koalition, als "Diktatur auf Zeit" beliebig das Grundgesetz ändern zu können, sind die Grundrechte des Grundgesetzes nicht veränderbar.
      3. Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes betont den Grundsatz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch dieses Grundrecht des Grundgesetzes verbietet es, die vorgenannten Verträge zu unterschreiben, ohne die Einwilligung der Bevölkerung zu dieser Staatsauflösenden Maßnahme einzuholen.
      4. Im Maastricht-Urteil des BVerfG wurde von den Verfassungsrichtern anerkannt, dass der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag hat. Die substanzielle Vertretung des Bundestages wird mit der Übertragung der Rechtshoheit aufgegeben und damit ein vom BVerfG ausdrücklich bestätigtes Grundrecht. Die Staatlichkeit Deutschlands würde durch den EU- Vertrag so sehr entleert, das Art. 38 - das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind - weitestgehend leerläuft. Der Deutsche Bundestag würde mit der Unterzeichnung des EU-Vertrags zur reinen Verwaltungsbehörde werden, die nur noch in Brüssel erarbeitete Rechtsvorschriften in die deutsche Gesetzgebung einarbeitet. Substanzielle Befugnisse wären nicht mehr gegeben. Dem EU-Parlament fehlen diese substanziellen Befugnisse grundsätzlich, weil es einer Demokratie unwürdigen Beschränkungen der Rechte unterworfen ist. Es geht um die Frage "existentieller Staatlichkeit" , also die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem Staat - und damit dem Volk, organisiert als Staat, die Bürgerschaft, verfasst durch das Verfassungsgesetz - verbunden sind. Das ist der Kernsatz von Art. 20 Abs. 2, wenn er sagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung" haben. Die EU ist kein Staat und die Bürger der Union sind kein Volk. Damit muss die Frage nach "existentieller Staatlichkeit" für die EU als nicht gegeben interpretiert werden.
      5. Die Finanzhoheit Deutschlands wurde an die EU übertragen. Aber ein Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen Kredit- und Finanzsystem reüssieren. Die Folgen in Deutschland sind unübersehbar. Ein Land ohne ein eigenes Währungssystem und damit den daraus resultierenden Möglichkeiten der Steuerung von volkswirtschaftlichen Gegebenheiten kann währungspolitisch nicht reagieren, wenn es international zu Turbulenzen kommt. Die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhängig, der ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben konnte. Die Europäische Zentralbank hingegen ist völlig unabhängig. Für sie gelten nur der Vertrag und die dort definierten Interessen der privaten Finanzinstitute. Damit mangelt es der Geldpolitik an der Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen, wurde von der Regierung Kohl und Finanzminister Waigel gegen verbreiteten Widerstand und ohne erkennbar Notwendigkeit aus der Hand gegeben. In der Folge wurde auf Maßnahmen in der Lohn- und Steuerpolitikpolitik ausgewichen, zum Schaden für die Bevölkerung und den Binnenmarkt.

      In Art. 20 GG, Abs. 4 heißt es:

      * (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      * (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      * (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      * (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      Mit der Unterschrift unter den EG-Vertrag (Römische Verträge) wurde bereits 1957 ohne Wissen der Bevölkerung mit diesem Vertrag die Rechtshoheit des Staates Deutschland de facto an den EuGH abgetreten, indem mit dem Vertrag der damaligen EWG, einem reinen Wirtschaftsverbund der Länder Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden, ein völkerrechtliches Übereinkommen statuiert und das Europarecht als Primärrecht eingeführt wurde. Dieser Vorgang kommt dem 1933 von Hitler vorgelegten Ermächtigungsgesetz sehr nahe, dem die damaligen christlichen Parteien zugestimmt haben.
      "Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform sein und die Grundrechte wahren." Dieser Satz stammt aus der Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz, die dem Ermächtigungsgesetz 1933 gedenkt. Vor 75 Jahren wurde das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" erlassen, mit dem laut BMJ die Grundlage zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie gelegt wurde. Weiter heißt es:

      "Nach den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel besonders vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das Demokratie-, Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer Verfassungsänderung entzogen."

      Ein "Ermächtigungsgesetz eigener Art" hat sich die Bundesregierung durch die völlige Löschung des ursprünglichen Art. 23 selbst gegeben, indem sie sich, wiederum ohne Referendum, selbst befugte, Hoheitsrechte an die EU abzutreten.

      Der Begriff Verfassungsänderung ist verfehlt, weil Deutschland noch immer keine Verfassung hat, sondern "nur" ein Grundgesetz. Der vorgenannte und als Ewigkeitsklausel bezeichnete Art. 79 wurde mit der Abgabe des Primärrechts an den EuGH bereits ohne Grundgesetzänderung ad absurdum geführt, weil der EuGH jegliche nationale Gesetzgebung für nichtig erklären kann. Damit kommen die römischen Verträge dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleich. Zwar wurde offiziell der Parlamentarismus nicht, wie im Ermächtigungsgesetz, aufgehoben, aber da bereits mehr als 80% der Gesetze in Brüssel beschlossen und in Deutschland nur in nationales Recht umformuliert werden müssen, ist der Parlamentarismus in Deutschland nicht mehr substanziell, sondern zu einer Verwaltungseinrichtung der EU verkommen und dient nur noch dazu, Parteifunktionäre mit lukrativen Jobs zu versorgen und gegenüber der Bevölkerung den Anschein der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu wahren. Beides ist nicht mehr gegeben. Seine Ohnmacht, das Grundgesetz auf in Brüssel beschlossene Gesetze anzuwenden, hat das BVerfG in seiner Presseerklärung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008 zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es:

      "Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Der Prüfungsmaßstab ist noch weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt wird, durch die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird, soweit sie zwingende Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in das deutsche Recht umsetzt. Eine solche einstweilige Anordnung droht über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und kann zudem das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts stören."

      Ob der Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az: 2 BvR 197/83 des BVerfG, bekannt unter der Bezeichnung Solange II, der die Anerkennung des Gemeinschaftsrechts der EU als Primärrecht nun als tätige Mithilfe oder stillschweigende Duldung des Hochverrats zu werten ist, bleibt der Klärung durch die Bundesanwaltschaft überlassen.

      Seit 1957 wird von Regierung und Parlament rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB definiert wurde:

      (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

      1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
      2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
      wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

      (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

      § StGB 83 besagt:

      Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

      (1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      Damit ist die Unterzeichnung der römischen Verträge Hochverrat gegen die damalige BRD nach § 83 Abs. 1 und wurde mit den nachfolgenden Verträgen weiter betrieben und intensiviert.

      Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde durch die Regierung Kohl auch die Finanzhoheit, ein weiteres Hoheitsrecht der inzwischen durch die Wiedervereinigung erweiterten BRD ohne Referendum an eine externe Gruppierung abgetreten. Die maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags von Maastricht erfolgte durch den damaligen Staatssekretär und heutigen Bundespräsidenten Horst Köhler, der damit ebenfalls in die hochverräterischen Aktivitäten auch um die Abgabe der Finanzhoheit an die EU verstrickt ist.

      Mit der Ratifizierung der EU-Verfassung, wiederum ohne Referendum und gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung haben sich alle mit "ja" stimmenden Abgeordneten und die Regierung Schröder/Fischer des Hochverrats schuldig gemacht, denn bereits die Vorbereitung ist nach § 83 StGB strafbar.

      Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben, der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung, in ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung noch eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung wäre zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische Gemeinschaft abgetreten würden.

      Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier, die für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.

      Als deutscher Staatsbürger bin ich dem deutschen Staat und dem deutschen Recht, basierend auf dem Grundgesetz, verpflichtet. Europarecht ist für mich nicht bindend, da die demokratische Legitimation für diese Rechtsprechung nicht gegeben ist bzw. auf Grundlage von Verfassungsverstößen und Hochverrat eingeführt wurde. Ich will nicht zusehen, wie Deutschland ohne ausreichende Information der Bevölkerung an eine multinationale Gruppe ausgeliefert wird, die keine staatliche Legimitation besitzt und deren Einrichtungen auf einem undemokratischen Fundament beruhen. Dieser lose Völkerbund präferiert ausschließlich wirtschaftliche Zwecke, fordert in seinem Vertragswerk die ständige Nachrüstung und Modernisierung des Militärs, will Präventivkriege und Angriffskriege aus wirtschaftlichen Erwägungen weltweit führen, führt unterschwellig die Todesstrafe wieder ein, verbal begrenzt auf Fälle des Aufruhrs, ohne zu artikulieren, wann eine Demonstration aufhört und ein Aufruhr beginnt und ist maßgeblich mitverantwortlich für den wirtschaftlichen Niedergang der Bundesrepublik Deutschland. Dieser lose Verbund hat als einzige demokratische Einrichtung ein Parlament aus derzeit 785 Abgeordneten, von denen aber nur 99 Abgeordnete durch die deutsche Bevölkerung gewählt werden konnten. Künftig werden es nur noch 96 Abgeordnete sein. Dieses Parlament hat nur sehr eingeschränkte Rechte, kein Initiativrecht, nur in beschränkten Fällen ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht, ansonsten muss es nur gehört werden und in bestimmten Fällen nicht einmal das.

      Das Initiativrecht haben ausschließlich der jeweilige Ministerrat und die EU-Kommissare, die nicht demokratisch gewählt, sondern von den jeweiligen Regierungen eingesetzt wurden. Eine Regierung, die bewusst den Staat und die Bevölkerung verrät, die sie in ihre Position gewählt hat, hat kein Recht darauf, die Auswahl der Person zu treffen, die als Einzige mit Rechten ausgestattet ist, gesetzgeberische Maßnahmen zu veranlassen, wobei die Interessen von 26 anderen Nationalstaaten mitunter konträr zu den deutschen Interessen stehen.

      Keine Bevölkerung der in der EU vertretenen Länder hat die Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Auswahl der Parlamentarier oder Kommissare der anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deutschland ist ein föderaler Staat und alle Bürger der einzelnen Länder wählen die Vertreter für den Bundestag.

      Die EU ist lediglich ein föderaler Zusammenschluss auf wirtschaftlicher Basis. An der Zusammensetzung des EU-Parlaments partizipieren die Bürger der Mitgliedsstaaten immer nur an der Auswahl der Parlamentarier ihres Staates und der in ihrem Staat vertretenen Parteien. Schon dieser Umstand ist Beweis, dass die EU kein demokratisches Gebilde ist und Demokratie auch nicht anstrebt.

      Gleiches gilt für den EuGH. Entgegen dem demokratischen Grundprinzip der Gewaltenteilung wird der einzige Richter (von 27), der deutsche Interessen vertreten soll, von der Exekutive ausgewählt. Die undemokratischen Einschränkungen des EU-Parlaments und die Richterwahl sind ein Beweis, dass eine demokratische Gewaltenteilung nicht gegeben ist und auch nicht angestrebt wird.

      Ein weiterer Umstand ist irritierend. Im Internet und auf den Seiten der Europäischen Union bzw. des Bundestages und der Bundesregierung findet man den zur Ratifizierung anstehenden Vertrag nicht, nur eine umfangreiche Aufzählung der Änderungen, die in die Verträge der Europäischen Gemeinschaft, der Euratom und der Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft eingearbeitet werden müssen. Das ist insofern merkwürdig, weil damit 289 Seiten an Änderungen in die rund 3.000 Seiten umfassende Vertragswerke eingearbeitet werden müssen, dabei aber offensichtlich vermieden wird, die so entstandenen veränderten Vertragswerke der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es wirft ferner die Frage auf, ob die Abgeordneten der Mitgliedsstaaten zumindest die endgültigen Versionen der Verträge zu Gesicht bekommen, bevor sie über eine Ratifizierung abstimmen. Damit entsteht der Verdacht, dass die Abgeordneten über das Vertragswerk, abgesehen von einzelnen Juristen, ohne Kenntnis des Inhalts aus reiner Parteidisziplin abstimmen werden. Das ist, ich betone es ausdrücklich, nur ein Verdacht, basierend auf der fehlenden Transparenz bei diesem Machwerk. In jedem Fall ist es die Absicht, den Bürgern jegliche Kenntnis über den Vertrag und die damit verbundenen Auswirkungen vorzuenthalten.

      Ich bin für ein geeintes Europa, für die Einigung und das gegenseitige Verständnis der Völker. Aber damit hat die Europäische Gemeinschaft nichts zu tun. Sie vertritt ausschließlich die Wirtschaftsinteressen, vor allem der multinationalen Konzerne und die Interessen der Bankenkartelle. Darüber hinaus betreibt sie die Auflösung der Nationalstaatlichkeit der angeschlossenen Länder. Die Ablehnung der EU-Verfassung durch die Referenden der Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande wird ignoriert und mit dem EU-Vertrag gegen den im Referendum ausgedrückten Willen der Bevölkerungen trotzdem verwirklicht. Ein weiterer Beweis für eine Diktatur.

      Die EU hat derzeit 27 Mitgliedsstaaten. Das sind 27 unterschiedliche kulturelle und ethnische Hintergründe, das sind 27 verschiedene Wirtschaftsräume mit erheblich unterschiedlichen Strukturen. Daraus nach politischem Willen, oft gegen die Wünsche der Bevölkerungen eine Einheit zu schmieden, ist nicht möglich. Das kann nur auf der Basis eines langjährigen Prozesses des Zusammenwachsens geschehen, in welchem die unterschiedlichen Kulturen und Gebräuche auf freiwilliger Basis akzeptiert und verstanden werden. Die so stark vorangetriebenen politischen Maßnahmen deuten deshalb auf Hintermänner mit noch weit gefährlicheren Intentionen hin.

      Ich jedenfalls bin deutscher Staatsbürger und will es bleiben. Dieses Recht der Geburt wird bereits seit 1957 von jeder bis heute aktiven Regierung gegen Recht und Gesetz hintertrieben. Ich bin Demokrat und auch das will ich bleiben. Wären die Verträge in Referenden, versehen mit einer eingehenden Aufklärung der Bürger dieses Landes, bestätigt worden, hätte ich als Demokrat den Vorgang akzeptiert. Das ist in dieser Form nicht geschehen und war ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und damit strafbar im Sinne der §§ 81 und 83 StGB. Dass den Deutschen die in der Urfassung des Grundgesetzes vorgesehene Ersetzung des Grundgesetzes durch eine Verfassung nach der Wiedervereinigung vorenthalten wurde, ist wohl auf die Bestrebungen zur Aufhebung der Nationalität zurückzuführen und auf den Umstand, dass das Primärrecht bereits an die EU abgetreten worden ist.

      Ich bin gegen jede Art von Gewalt, insbesondere gegen militärische Gewalt. Wenn Angela Merkel in ihrer Rede in Israel die historische Verantwortung und die Herausforderungen der Gegenwart betont, dokumentiert sie mit ihren Worten, im Zusammenhang gelesen, dass sie weder die historische Verantwortung noch die Herausforderungen der Gegenwart verstanden hat und ihre undemokratische Vergangenheit als DDR-Funktionärin offenbar auf Deutschland und die EU übertragen will, indem sie sich stolz brüstet, Mehrheitsverhältnisse, die Basis der Demokratie, zu ignorieren. Ich zitiere:

      "Oder wie gehen wir damit um, wenn in Umfragen eine deutliche Mehrheit der Befragten in Europa sagt, die größere Bedrohung für die Welt gehe von Israel aus und nicht etwa vom Iran? Schrecken wir Politiker in Europa dann aus Furcht vor dieser öffentlichen Meinung davor zurück, den Iran mit weiteren und schärferen Sanktionen zum Stopp seines Nuklearprogramms zu bewegen? Nein, wie unbequem es auch sein mag, genau das dürfen wir nicht; denn täten wir das, dann hätten wir weder unsere historische Verantwortung verstanden noch ein Bewusstsein für die Herausforderungen unserer Zeit entwickelt. Beides wäre fatal."

      Als Frau Merkel in der Festtagsrede zum 60-jährigen Bestehen der CDU den Satz verwendete:

      "Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit"

      brachte Sie zum Ausdruck, dass sie entweder Demokratie nicht versteht oder sich nicht an die demokratischen Regeln des Grundgesetzes gebunden fühlt. Obwohl als DDR-Bürgerin bis 1990 nicht in die verfassungsfeindlichen und hochverräterischen Vorbereitungen der Zerstörung der deutschen Nationalität involviert, hat sie nach ihrer Kanzlerwahl diese Aktivitäten nicht nur übernommen sondern ungemein forciert. Mit der Ratifizierung des EU-Vertrages wird auch der Rest des Nationalstaates Deutschland an die EU abgetreten, ohne ein Referendum, welches diesen Vorgang mit Sicherheit negativ bescheiden würde.
      § 81, Abs. 1 StGB besagt, wer es unternimmt, mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt ....
      Zu definieren wäre, wo Gewalt beginnt. Die Definition des Begriffes "Gewalt" erlaubt weitgehende Interpretationen. Ich als Bürger dieses Staates empfinde die der Mehrheit der Bevölkerung mit der Agenda 2010 auferlegten Einschränkungen und Eingriffe in die Privatsphäre eines großen Teils der Bevölkerung als Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger empfinde die Bestrebungen des Innenministers und des Verteidigungsministers, die Bundeswehr im Innern einzusetzen, als Androhung von Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die Erläuterungen zu EU-Charta der Art. 2 und 52 Abs. 3 als Wiedereinführung der Todesstrafe und damit als besonders schlimme Drohung der Gewalt, weil die Definition der Begriffsbedeutung unterbleibt. Dort ist zu lesen:

      3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

      a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
      „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
      a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
      b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
      c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

      b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
      „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
      (Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union v. 14.12.2007 (2007/C 303/02))

      Was unter Aufruhr und Aufstand zu verstehen ist, verschweigt der EU-Vertrag und erlaubt damit weitgehendste Interpretationen. Die Tatsache, dass in der Charta diese Artikel ausdrücklich aufgenommen wurden und nur in den Erklärungen in ihrer Funktionsweise beschrieben wurden, legt den Schluss nahe, dass die EU nach der Ratifizierung des Vertrages durch alle Länder Massendemonstrationen befürchtet, wenn die weitgehend desinformierten Bevölkerungen zu erkennen beginnen, dass man sie ihrer Identität beraubte und ihnen weitere Opfer in Form von finanziellen Mitteln und der Bereitstellung ihrer Kinder und Ehegatten für militärische Aktivitäten der EU abverlangt. Demonstrationen dann als Aufruhr zu deklarieren und gezielt mit Waffengewalt gegen die Demonstranten vorzugehen, ist ein aus der Geschichte bekannter und üblicher Vorgang. Welches Verständnis die deutsche Regierung über das grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht hat, wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm deutlich demonstriert, incl. der Einsätze der Bundeswehr (ohne Mandat) im Innern.

      Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die im EU-Vertrag festgelegte Verpflichtung zur beständigen Aufrüstung und der Bereitstellung von Kampftruppen (Battlegroups), deren Bildung lt. Weißbuch der Bundeswehr bereits in Angriff genommen wurde, als für Deutsche schlimmste Androhung von Gewalt. Gegen den Friedenswillen der Bevölkerung soll der Einsatz solcher Battlegroups mit und ohne UN-Mandat, auf Anregung der NATO oder auch aus eigenen Erwägungen für weltweite Einsätze und kriegerische Handlungen, u. a. zur Sicherung wirtschaftlicher Vorteile nach den Bestimmungen des EU-Vertrages erfolgen. Das scheint eine von der EU angestrebte moderne Form des Kolonialismus zu sein.

      Ich sehe die Ausübung von Gewalt und die Androhung von Gewalt gemäß Art. 81 StGB als hinreichend gegeben an, auch wenn physische Gewalt noch relativ selten angewendet wird (in Heiligendamm wurde auch rohe Gewalt angewendet). § 81 spricht nicht von roher Gewalt, folglich wurde in der Gesetzgebung auch die Anwendung unterschwelliger und subtiler Gewalt zur Durchsetzung hochverräterischer Vorhaben bzw. deren Vorbereitung in Betracht gezogen.

      Ich werde diesen Strafantrag auf meiner Internetseite veröffentlichen und dafür werben, dass sich auch andere Bürger an diesem Antrag beteiligen. Ich werde weiterhin diesen Strafantrag an verschiedene Presseorgane versenden, um Publizität zu erzeugen.

      Von der Polizei erwarte ich, dass sie schnellstmöglich gegen die hochverräterischen Bestrebungen gemäß der §§ 81, 83 und 92 StGB und auf der Basis von Art. 20 GG ermittelt. Die Beweislage ist offensichtlich.

      Hochachtungsvoll
      Gert Flegelskamp
      Rhönstr. 17
      63071 Offenbach
      Email: gert@flegel-g.de
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 15:43:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      und das noch:

      Erstelldatum: 24.05.2008

      In Sachen Strafanzeige

      Nachdem der Bundesrat mit Stimmenthaltung von Berlin nun ebenfalls dem EU-Vertrag zugestimmt hat, ist es sicherlich angebracht, einmal über den derzeitigen Stand der Dinge bzgl. meiner/unserer Strafanzeige zu berichten. Meiner/unserer habe ich geschrieben, weil sich nach eigenem Bekunden mehr als 80 Personen der Strafanzeige angeschlossen haben, entweder in Form einer unterstützenden Unterschrift, mehrheitlich aber durch das Versenden einer eigenen Anzeige. Dazu wurde überwiegend der von mir ausgearbeitete Text übernommen, aber auch in einigen Fällen in modifiziert.

      Bevor ich nun auf die mir bisher bekannten Ergebnisse eingehe, möchte ich meiner Genugtuung Ausdruck verleihen, dass Dr. Gauweiler in Verbindung mit Prof. Schachtschneider erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des EU-Vertrags eingereicht hat, die gestern, am 23.05. 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangen ist. Dafür hat Dr. Gauweiler meinen vollen Respekt. Es geht bei der Verfassungsbeschwerde zunächst um eine einstweilige Anordnung des BVerfG, die es dem Bundespräsidenten untersagen soll, die Ratifizierung zu unterschreiben. Das war bereits beim Versuch der Ratifizierung der EU-Verfassung so und hat auch funktioniert. Mit dieser einstweiligen Anordnung würde die Ratifizierung nicht verhindert, sondern nur hinausgeschoben, bis das BVerfG in der Hauptsache geurteilt hat. Die Hauptsacheverfahren sind zwei Verfassungsbeschwerden von Dr. Gauweiler, einmal hat er als Mitglied des Parlaments eine Organklage eingereicht und einmal als Bürger gegen den Vertrag Beschwerde erhoben. Beide Beschwerden wurden von Prof. Schachtschneider ausgearbeitet und werden von ihm vor dem BVerfG vertreten. Darüber hinaus sind noch Verfassungsbeschwerden von der ÖDP und den Linken zu erwarten.
      Zurück zum Stand der Dinge über die Strafanzeige. Die (erste) Antwort der Bundesanwaltschaft hatte ich bereits veröffentlicht, möchte sie hier (im Anschluss) aber noch einmal einfügen. Hinzu kommen Schreiben von Institutionen in Deutschland, die ich nicht angeschrieben hatte, aber offenbar von anderen mit der Strafanzeige konfrontiert wurden. Ich kann nur vermuten, dass einige Unterstützer den Beitrag, der mit meinem Namen versehen war, komplett (mit der Anschrift) kopiert und abgeschickt haben. Hier nun die einzelnen Antworten:

      * 1. (und bisher einzige) Antwort der Bundesanwaltschaft
      * 1. Bayrische Staatskanzlei
      * 2. Bayrische Staatskanzlei
      * Behörde für Wirtschaft und Arbeit Hamburg
      * Berliner Senatsverwaltung der Justiz
      * Petitionsausschuss des Bundestages

      Nun hatte ich die Antwort der Bundesanwaltschaft dahingehend interpretiert, dass sie sich nicht für zuständig hielt. Ausgangspunkt meiner Überlegung war der Begriff der "Staatsschutzstraftat", der Terrorismus oder eine kriminelle Vereinigung bezeichnet. Es ist natürlich verständlich, dass ein Beamter, der aufgrund seiner Position inzwischen nicht mehr zu differenzieren weiß, was der Staat (die Bevölkerung) und was ein Staatsorgan (z. B. seine vorgesetzte Behörde, das Justizministerium) ist, wegen dieser Unsicherheit seine vorgesetzte Behörde nicht in die Nähe einer kriminellen oder einer terroristischen Vereinigung bringen möchte und sich deshalb auf umständliche Art für nicht zuständig erklärte.
      Dann wurde ich per Mail über eine andere Auslegung des Herrn Dr. Schultheis informiert. Ein Telefonat eines Besuchers meiner Seite mit diesem Staatsanwalt Schultheis hatte in etwa diesen Wortlaut:

      Nun, so habe ich beim Oberstaatsanwalt Schultheis angerufen und nachgefragt, warum er denn die Antwort auf die Anzeige nicht anstandshalber an die richtige Behörde weiterleiten würde. Daraufhin sagte er zwar erst, das er dies nicht nötig habe, lenkte aber ein, als er merkte, dass ich diese Antwort nicht akzeptierte.
      Er sagte mir: Warum weiterleiten, der Anzeige ist nicht stattgegeben worden. Aus. Fertig!
      So, fragte ich, und warum schreiben Sie das denn dann nicht.
      Wieso, habe ich doch.
      Ne, haben Sie nicht und ich zitierte den Satz, den er Ihnen als Antwort schrieb.
      Ich sagte, das ist doch keine Antwort. Ich erwarte als Antwort wenigstens: Die Anzeige wird hiermit zurückgewiesen und wenigstens ansatzweise begründet.
      Er sagte: Wie ich das begründe, ist doch meine Sache.
      Ich sagte: Nein, das ist nicht Ihre Sache, Sie können doch nicht Unterlagen, die detailiert begründet sind, unbegründet ablehnen.
      Ja, das könnte er, er hat die Anzeige geprüft und hat festgestellt, dass die angegebenen Begründungen belanglos sind.
      Daraufhin habe ich ihn gefragt, warum ich keine Antwort auf die Anzeige bekomme.??
      Da sagte er, die hätte ich doch sowieso nur aus dem Internet abkopiert.
      Ne, habe ich gesagt, die ist mit einer offiziellen Textverarbeitung geschrieben worden und ich verlange eine anständige Antwort und zwar eine Antwort, die darauf hinweist, das die Anzeige abgelehnt wird, bzw. ein Verfahren nicht in Gang gesetzt wird bla bla bla.
      So, dann musste ich ihm meinen Namen buchstabieren, bzw. ich habe meinen Namen buchstabiert und er verblieb mürrisch, dass ich in den nächsten Tagen eine Antwort bekomme.

      Diese Information habe ich als Affront eines Staatsanwaltes gegen jegliche Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und als Rechtsbeugung empfunden. Also habe ich, entgegen meiner ursprünglichen Absicht, ihn ein zweites Mal angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus.

      Heute habe ich eine weitere Information bekommen. Ein Leser, der die Anzeige bei der Polizei abgegeben hatte, schreibt, die Staatsanwaltschaft habe ihn informiert, sie habe von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund Paragraph 152, 170 Abs. 2 StPo abgesehen.

      Nun kenne ich natürlich nicht den gesamten Wortlaut der Antwort der Staatsanwaltschaft. Als einfache lapidare Antwort wäre sie in sich widersprüchlich, denn § 152 verpflichtet die Staatsanwaltschaft, einer Anzeige nachzugehen und § 170 Abs. 2 befreit sie nur dann von der Verpflichtung der Strafverfolgung, wenn keine strafrelevanten Vorgänge erkennbar sind. Prof. Schachtschneider bezeichnet den Versuch der Regierung, den EU-Vertrag in seiner jetzigen Form und mit der jetzt erneut zutage getretenen Vorgehensweise durchzubringen, als einen Umsturzversuch und Prof. Schachtschneider ist einer der besten, wenn nicht gar der beste, Staatsrechtler in diesem Land. Wenn er also diese Aussage macht, dann kann er auch nachweisen, dass die rechtlichen Auswirkungen des Vertrages im Verhältnis zu deutschem Recht einem Umsturz gleichkommen. Der Versuch eines Umsturzes ist aber Hochverrat, losgelöst von der Frage, wer den Umsturzversuch betreibt. Und deutsche Staatsanwälte machen sich aufgrund ihrer Arroganz und Ignoranz zu Mittätern, indem sie das Recht beugen und missachten. Diese Einstellung in der deutschen Justiz war schon einmal zu beobachten und ihr verdanken wir es, dass Deutschland als Staat aufgehört hat, zu existieren und aufgrund einer fehlenden Verfassung auch heute noch nicht als existenzieller Staat angesehen werden kann. Das Grundgesetz war nicht als Verfassung vorgesehen, wie auch die Grundsatzrede von Carlo Schmidt vom 08.09. 1948 eindeutig beweist. Jeder deutsche Staatsbürger, völlig losgelöst von der Frage, ob er oder seine Eltern vor der Einbürgerung einer anderen Nationalität angehört haben, ist aufgerufen, diesen Bestrebungen einer Wirtschaftsopportunen Politik und Justiz mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten. Sie können sicher sein, dass dieses Gebilde mit dem Namen "Europäische Union" eine militärisch orientierte Diktatur wird, welche die Diktatur und Tyrannei des dritten Reiches noch in den Schatten stellen wird. Die Vorbereitungen einer Union der totalen Überwachung jeden Bürgers werden bereits jetzt mit aller Macht von Leuten wie Schily, Zypries, Beckstein, Schäuble und Frattini betrieben und die höchsten Gerichte unternehmen keine wirklichen Anstrengungen, das zu verhindern. Der Beschluss der BVerfG (vom 11.03.2008 – Az. 1 BvR 256/08) zur Verwendung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung ist zwar, wie von der Presse frenetisch gefeiert, eine Beschränkung der Datenverwendung, aber nur eine vorrübergehende Angelegenheit, bis in der Hauptsache entschieden wurde. Aus der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Pressemeldung des BVerfG geht eindeutig hervor, dass das BVerfG gar nicht entscheiden kann, sondern im Vorabentscheidungsverfahren erst beim EuGH nachfragen muss, ob es die Entscheidung überhaupt treffen darf. Das wird darauf hinauslaufen, dass das BVerfG sich nicht für zuständig erklärt und auf den EuGH verweist und der hat in 50 Jahren noch nicht ein einziges Mal ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

      Um einer erneuten Flut von Mails zu entgehen, die mir beweisen wollen, dass das deutsche Reich noch existent ist, dass noch die Weimarer Verfassung von 1919 oder gar von 1871 gültig ist, das Berlin noch immer dem Viermächtestatus unterliegt, kurz, alle diese Theorien, die im Netz umherschwirren, äußere ich hier die Bitte: "Verzichten Sie darauf." Ich habe den 2+4-Vertrag gelesen, kenne den Einigungsvertrag, kenne die Aussagen im BGBL, Teil II, 1386 bis 1393, kenne das Viermächte-Abkommen zwischen den USA, der UdSSR, Großbritannien und Frankreich vom 3. September 1971, kenne die Aussagen des BVerfG zum Fortbestand Deutsches Reich (vom 31. Juli 1973 -- 2 BvF 1/73 --), kenne den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 und die dort gemachten Aussagen über Berlin in den friedensvertraglichen Regelungen für Deutschland und bei der Wiedervereinigung der Stadt. Anders gesagt, ich habe mich intensiv mit dem Thema befasst und bin zu dem Schluss gekommen, dass eine endgültige Regelung letztendlich nur durch ein internationales Gericht beschlossen werden wird und dass dieses Gericht, wie alle Gerichte, aufgrund von Interessenlagen die Gesetze so hinbiegen wird, wie es die politische Interessenlage (international) gerade wünscht. Fest steht, dass eine wirklich eindeutige Aussage zu diesem Thema aus meiner Sicht sogar ausgefuchsten Staatsrechtlern schwerfallen wird.

      Meine Einstellung zu dem Thema ist einfach. Ich bin aufgewachsen in einem Nachkriegsdeutschland, das sich aufgrund der Anforderungen von Besatzungsmächten statt einer Verfassung mit einem Provisorium (GG) ausgestattet hat, das die Angelegenheiten eines Teils des Staatsvolkes (BRD), seiner Legislative, Judikative und Exekutive, solange regeln sollte, bis der Status der Besatzung aufgehoben, der getrennte Teil (DDR) wieder eingefügt und das Volk wieder als ein Volk vereinigt wurde. Das ist 1990 geschehen. Entgegen den eindeutigen Aussagen im Grundgesetz haben die politisch Verantwortlichen mit verbalen Tricks und juristischen Spitzfindigkeiten verhindert, dass diese vollzogene Wiedervereinigung in vollem Umfange anerkannt wurde, um den Deutschen eine von ihnen in freier Abstimmung verabschiedete neue Verfassung vorzuenthalten. Als Grund sehe ich die Bestrebungen aller Beteiligten an, Deutschland erst gar nicht mehr als einen Nationalstaat zu etablieren, weil man glaubt, dann mit der Eingliederung in die Wirtschaftsgemeinschaft der EU leichteres Spiel zu haben. Ein auf diese Weise entstandenes Europa fördert nicht ein Zusammenwachsen der Völker, sondern behindert es, indem es die Menschen in einen gnadenlosen Konkurrenzkampf gegeneinander treibt.

      Ich will weder die Verfassung des Deutschen Reiches noch das GG als endgültige Verfassung akzeptieren. Gehe ich von der Weimarer Verfassung 1919 aus, ist auch diese wie das GG eine von Besatzungsmächten diktierte Verfassung. Gehe ich gar von der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 aus, die die Verfassung eines Feudalsystems war, kann niemand ernsthaft wollen, diese Verfassung wiederzubeleben.
      Ich will eine absolut neue Verfassung für Deutschland, eine Verfassung, die ausschließlich von den Bewohnern dieses Landes ohne Fremd- und Zwangseinwirkung verfasst wurde, eine Verfassung, die spitzfindige Interpretierungen durch Juristen weitgehend verhindert, eine Verfassung, die direkte Demokratie verbindlich festschreibt, eine Verfassung, in welcher verbindlich festgeschrieben ist, dass Abgeordnete zu jedem Zeitpunkt wieder abgewählt und ohne wenn und aber vor ein Gericht gestellt werden können, wenn sie sich, wie früher Zimmermann und später Kohl und Schäuble, wie Kanther oder auch wie Müntefering und Riester der Vergehen gegen die Bevölkerung, der Untreue oder eindeutig krimineller Handlungen schuldig gemacht haben. Ich will eine Verfassung, in der klar festgelegt ist, dass ein politisches Amt in Bund und Land ein Vollzeitjob ist, der keine Nebentätigkeiten zulässt, ein Job, den die gewählten Politiker zu erledigen haben und nicht ungewählte Lobbyisten. Ich will eine Verfassung, welche die Macht der Parteien scharf eingrenzt, dafür jedem Bürger die Möglichkeit bietet, sich auch ohne Parteizugehörigkeit für ein politisches Amt zu bewerben, Theoretisch geht das bereits heute, aber das Wahlverfahren lässt es in der Realität nicht zu. Ich will eine Verfassung, die eine Veräußerung von Staatseigentum wie z. B. die Post, die Bahn, Telekom etc. nur möglich macht, wenn eine Mehrheit des Volkes dafür stimmt. Ich will eine Verfassung, die Bildung zum wichtigsten Gut des Volkes macht und ein Bildungssystem aufbaut, das ausnahmslos jedem Schüler die Möglichkeiten bietet, seine Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, völlig losgelöst von der Frage seiner Herkunft. Ein Bildungssystem, das politische und kirchliche Einflussnahme verhindert, soweit das eben möglich ist. Und ich will eine Verfassung, die jegliche Militarisierung ausschließt und Deutschland zur absoluten Neutralität verpflichtet. Möchte nicht jeder eine Verfassung, die der Politik vorschreibt, den Markt vor Produkten abzuschotten, die aus anderen Ländern trotz des Wissens um ihre gesundheitsgefährdende Wirkung derzeit aufgrund der EU-Regeln des Herkunftslandprinzip eingeführt werden müssen?

      Es gibt noch eine Menge Ideen die ich zu einer neuen Verfassung hätte und so gibt es sicherlich viele Leute in diesem Land, die zu einer beispielhaften Verfassung beitragen könnten, einer Verfassung, die dem Frieden und der globalen Gerechtigkeit verpflichtet ist und die Interessen des gesamten Volkes über die Interessen von Konzernen stellt. Machen wir uns nichts vor, das marktliberale System ist gescheitert, in vollem Umfang. Es gibt nur eines, was der Markt regelt und das ist soziale Kälte und die Ausweitung des Raubtierkapitalismus. Das marktliberale Wirtschaftssystem begünstigt die Wirtschaft nicht, sondern nur die Agitatoren am Markt mit der größten Skrupellosigkeit. Es fördert die Bildung von Kartellen (Energiewirtschaft), von Monopolen und Oligopolen.

      Ich betone an dieser Stelle noch einmal. Jeder kann sich die Strafanzeige runterladen, sie unverändert oder nach eigenem Gusto modifiziert absenden. Wenn aus dem Rinnsal der Anzeigen eine Flut würde, würde das eine Änderung in der Haltung der Politik und Justiz bewirken. Es würde beweisen, dass man nicht auf Dauer gegen das Volk regieren oder Recht sprechen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Anzeige in Ihrem Namen, versehen mit Ihrer Anschrift versenden, weil ansonsten der Eindruck einer Einzelaktion entsteht. Lassen Sie sich von ersten negativen Ergebnissen nicht entmutigen. Wir müssen aufhören, zu bitten und beginnen, zu fordern.
      Zum Schluss noch ein Hinweis, der mir von der Volksgewerkschaft zugesendet wurde:

      Artikel bei Washington Post, inzwischen wieder entfernt - ist eben doch CIA) zitiert, in der er eindringlich vor sich abzeichnenden Bürgerkriegen in Europa warnt. Haydens Aussage erfolgte anläßlich einer Rede vor der Kansas State University und er machte damit die Studie über Globalisierung, Migration und drohende Bürgerkriege erstmals öffentlich. Thema der Studie sind Schwierigkeiten in der Regierbarkeit, wobei für die "BRD" speziell Gebiete wie das Ruhrgebiet mit Dortmund und Duisburg, Teile Berlins, des Rhein-Main-Gebietes, Teile Stuttgarts, Ulms und Vororte von Hamburg genannt werden.

      Bürgerkriege soll es laut CIA-Studie auch in Schweden, Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Italien geben, wodurch diese Länder unregierbar werden. Die Bürgerkriege sollen als Hintergrund Migrationsbewegungen und mangelnden Integrationswillen haben, wobei sich Zuwanderer auch mit Waffengewalt rechtsfreie Räume erkämpfen. Die CIA geht davon aus, daß Teile Europas in sich zusammenbrechen werden und die Europäische Union in ihrer heutigen Form wahrscheinliche auseinanderbrechen werde.

      Schwere Unruhen seitens Jugendlicher, wie sie sich in den letzten Monaten in den Pariser Vorstädten, aber auch in den Niederlanden, in Dänemark, in Großbritannien und Schweden ereignet haben, sind erste Anzeichen der bevorstehenden Bürgerkriege. Revolten wegen Arbeitslosigkeit und zunehmend unzureichende Sozialleistungen werden Auslöser der Unruhen sein, die dann zu Bürgerkriegen übergehen.

      Die hier beschriebenen Gefahren sehe ich auch und gegen diese Gefahren sehe ich die Anstrengungen von Schäuble und EU-Kommissaren, die BW im Innern einzusetzen. Auch der EU-Vertrag sieht innerstaatliche Militärpräsenz vor. Warum wohl?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 15:53:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      :confused:

      grübel...., wie ist das eigentlich rechtlich mit dem sogenannten tyrannenmord???
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 15:56:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      :confused:

      was meinst du?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 15:58:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tyrannenmord
      aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
      Gesichtet (+/−)
      Dies ist die letzte gesichtete Version, (zeige alle), freigegeben am 16. Mai 2008.
      Status gesichtet
      Wechseln zu: Navigation, Suche

      Der Begriff Tyrannenmord bezeichnet die Tötung eines ungerechten Herrschers (Tyrann), der das Volk bzw. die Bürger gewaltsam unterdrückt.

      Bereits in der antiken Philosophie wurde diskutiert, ob der Tyrannenmord ein legitimes Mittel zur Befreiung der Bürger sei. Es stellt sich die ethische Frage, was für die Angehörigen eines Gemeinwesens (ob nun Polis oder Königreich) schwerer zu verantworten ist: dass die Mitbürger Unterdrückung, Gewalt oder gar den Tod durch den Tyrannen erleiden oder dass man die Schuld eines Mordes auf sich lädt, wenn man den Gewaltherrscher durch einen Anschlag beseitigt. Hinzu kam, dass durch den Tyrannenmord auch die bestehende staatliche Ordnung (die Alleinherrschaft als Monarchie oder Diktatur) grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Gerade deshalb lehnten die „Monarchien“ der Neuzeit den Tyrannenmord als letztes Mittel der Politik vehement ab.

      Der erste, lange Zeit weithin bekannte Tyrannenmord geschah im Jahr 514 v. Chr.. Harmodios und Aristogeiton verübten ein Attentat auf die Tyrannen-Brüder Hippias und Hipparchos; Hipparchos kam dabei zu Tode. Der Anschlag gilt als Geburtsstunde der Demokratie in Athen. Den Attentätern weihten die Athener ein Denkmal. Cicero berichtete, dass dieser Tyrannenmord bis zu dem an Julius Caesar in aller Munde gewesen sei. Die Tötung dieses römischen Diktators im Jahre 44 v. Chr. ist eines der bekanntesten Beispiele für den Tyrannenmord. Dieser wurde in einer Figurengruppe des Strengen Stils verherrlicht, die durch römische Kopien auf uns gekommen ist. Die ältere Figurengruppe des Antenor blieb nicht erhalten.

      In der frühen Neuzeit (16./17. Jh.) traten verschiedene Staatstheoretiker für das Widerstandsrecht des Volkes ein gegen einen legitimen, aber seine Macht missbrauchenden Herrscher. Die sogenannten Monarchomachen befürworteten im Extremfall dessen Tötung.

      Unter den im Widerstand gegen den Nationalsozialismus aktiven Personen ist die Legitimität eines Mordes an Adolf Hitler lange diskutiert worden, ehe man sich in den Kreisen des bürgerlichen und militärischen Widerstands dazu entschloss, mehrere Versuche zu unternehmen, Hitler zu ermorden.

      Der Tyrannenmord wurde nach 1945 im Allgemeinen als gerechtfertigtes Mittel der Nothilfe angesehen, weil davon ausgegangen wurde, dass dadurch das weitere Sterben in Konzentrationslagern, durch SS-, SA- oder Gestapo-Aktionen oder im Krieg schneller hätte beendet werden können. Eine Begründung allein aufgrund der enormen Grausamkeiten, die die Nationalsozialisten unter Hitler verübt hatten, und der Verheerungen, die der Zweite Weltkrieg bis dahin bereits mit sich gebracht hatte, wurde im Allgemeinen abgelehnt.

      Das im deutschen Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht (Artikel 20) schließt den Tyrannenmord als Mittel gegen einen Diktator nicht aus.

      Das Motiv des Tyrannenmordes wird auch in der Literatur aufgegriffen. Bekannte Beispiele hierfür sind u. a. Friedrich Schiller: Die Bürgschaft, Die Jungfrau von Orléans, Wilhelm Tell.

      ___________________________________
      achso!
      ich verstehe,nannsen!

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      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:02:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich bin der meinung, dass das nicht sein muß, denn wozu haben wir uns, das volk?????????????????????

      seltsamerweise gehen überall auf der welt die menschen auf die straßen und protestieren lautstark gegen ihre "tyrannen" und dem volk selbst schädigende regelungen ihrer staatsoberhäupter!

      hier in d ist das wohl ein problem!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      aber am stammtisch rumhängen die ungerechtigkeit besaufen und dann völlig am arsch in´s bett kullern, um am nächsten tag nix mehr vom rebell zu wissen, den man am vorabend noch, in gedanken zumindest, war!

      bravo!
      welch heldenhafte tat!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:10:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.413 von gipsywoman am 16.06.08 16:02:51:confused:

      :laugh: das volk????

      Da verehre ich lieber weiterhin einzelgänger wie georg isler und auch die attentäter des 20july 44.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:10:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      im übrigen sehe ich unsere "volksvertreter" nicht als tyrannen!

      schon lange habe ich den eindruck, dass unsere politiker nichts mehr zu melden haben!

      meiner ansicht nach, ist das schon seit der besetzung deutschlands beschlossene sache, dass unser volk zu nix mehr kommen wird und soll!

      anders kann ich mir den blödsinn den unsere "erwählten" treiben nicht erklären!

      deutschland wird ausgeschlachtet, privatisiert und erledigt!
      ist wohl die ewige strafe!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:20:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.486 von Nannsen am 16.06.08 16:10:33ja!
      verhöhn doch dein eigenes volk!
      kein wunder, dass es völlig gelähmt ist!
      wenn alle so denken über sich und ihrer mitbürger im eigenen land, dann brauchen wir auch keine grenzen, keine sprachen, kein eigene wirtschaft, praktisch nix, weil es eh nichts gibt, was irgednwie irgendwohin gehört!

      das ist auch ein problem, das wie ein stachel ganz tief getrieben wurde in unseren volkes herz!

      und immer weiter getrieben wird!
      dafür sorgen ja gewisse herrschaften andauernd!
      was eine frechheit ist!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:23:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.486 von Nannsen am 16.06.08 16:10:33aber eigentlich hast du recht!
      wenn solche wie du sich selbst und ihre herkunft weiterhin so verleugnen, dann gibt es auch bald das gemeinte volk nicht mehr und dann kannst du die tyrannenmörder verehren!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:30:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Der Mann ist ein Querulant, so nennt man das bei Gericht.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:31:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      aber wir sind ja etwas vom thema abgekommen!

      was sagst du dazu, dass dich keiner fragt, ob du das überhaupt haben willst, was sich da so welche ausdenken?

      die iren wurden gefragt und sie haben entschieden: nein! wollen wir nicht, nicht gut für uns!

      wir wurden nicht gefragt, genauso wenig, wie mit dem euro!
      er war dann einfach da!
      und alle haben ein riesenhappening daraus gemacht ohne zu wissen, was ihnen dann später so blüht!

      genauso ist es auch mit der eu verfassung!
      keiner weiß bescheid, keiner wurde gefragt, ja nicht mal vollständig zu finden ist das teil und völlig losgelöst findet man irgendwelche änderungen, die so umschrieben sind, dass man eh nix kappiert!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:34:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.701 von McMillan am 16.06.08 16:30:43:laugh:

      ja, mcmillan!
      mit sowas habe ich natürlich gerechnet bei w:o!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:35:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.751 von gipsywoman am 16.06.08 16:34:24bin ich sozusagen gewohnt!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 16:36:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.713 von gipsywoman am 16.06.08 16:31:26natürloich werden wir nicht gefragt, denn wir würden ja nein sagen:D
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 17:19:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Diese Strafanzeige ist zwar eine irgendwie lobenswerte Initiative, aber letztlich ein ungeeigneter Ansatz des Widerstandes, da die Justiz und hier insb. die der Regierung direkt untergeordnete Staats- bzw. Bundesanwaltschaft ein Teil des bürgerverachtenden Systems Bundesrepublik Deutschland ist.
      Wer sich auf die geschilderte Art und Weise (durch Strafanzeige) auf dieses System einläßt ist, zwangsläufig zum Scheitern
      verurteilt ! Er wird in aller Regel als sog. 'Querulant' eingestuft und abgefertigt !

      Tyrannenmord klingt da schon eher realistisch.;)
      Aber sollten nicht zuvor alle gewaltfreien Wege bemüht werden? Natürlich sollte das so sein !

      Der Kampf gegen dieses bürgerverachtende System kann m.E. nur durch eine Art Sammlungsbewegung die (wie eine Wählergemeinschaft auf regionaler Ebene) bundesweit gleichgesinnte Bürger aufsammelt
      und organisiert, Beweismaterial sammelt bzw. archiviert und Möglichkeiten / Plattformen für Agitation und Propaganda gegen den fortlaufenden Verfassungsbetrug und die Folgen, nämlich die Ausplünderung, das Ausbluten dieses Landes, welches ganz offen und unverhohlen betrieben wird, immer mit dem Verweis auf die überreiche Ernte fettester Früchte (in blühenden Landschaften) welche am Ende des harten Weges Deutschland bzw. den überlebenden Deutschen als den sog. Hauptnutznießern der europ. Integration winken.


      Allerdings könnte man auch die Justiz einbeziehen, und zwar indem man diesen Sachverhalt entspr. ausgearbeitet/ausformuliert in einem offenen Brief an alle Kammern bzw. alle Richter des Bundesverfassungsgerichtes schickt und diese zur Stellungnahme auffordert.
      Auf die Folgen des primitiven Handlangertums der Justiz, der obersten Richter und dessen Folgen in den Jahren 1933 ff. wird
      darin natürlich auch hingewiesen.


      Dies wäre eine von zahlreiche weitere Initiativen, die notwendig wären um etwas zu bewirken.
      Grundsätzlich sollten bei allen Maßnahmen die Folgen der felonischen Politik betont werden. Erst an zweiter Stelle der Verfassungsbetrug.

      denn:
      Die wirtschaftliche Vereinigung Deutschland mit Zweitwelt-Staaten bzw fast Drittweltstaaten (Rumänien) die Bildung einer Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft von Staaten mit gewaltig unterschiedlichen Steuersystemen, welche ganz offen (per Steuer- und Wirtschaftspolitik) gegeneinander kämpfen und sogar Residentenprogramme aufgelegt haben ist was ? Ganz klar eine nur als verbrecherisch zu bezeichnende Politik (Politik - das Wort passt nicht ganz), die zur Frage berechtigt auf welcher Gehaltsliste diese Politclowns eigentl. stehen (macht in Zeiten unkontrollierbarer globaler Finanzströme zusätzlich Sinn).

      Hierzu ist noch viel mehr zu sagen...Der Einsatz von EU-Fördermitteln (und damit deutscher Steuermittel) zu direkten
      Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Osteuropa taugt da nur noch als Fußnote. Paßt aber dennoch wie die Faust aufs Auge zum Thema Hochverrat bzw. Hochverrats-Verdacht.
      Hier muss man ansetzen - bei der nächsten 'Nokia' muß man aber auch aktiv werden.

      Ferner muss die Frage nach Souveränität Deutschlands aufgeworfen werden - Gibt es Geheimregelungen im Rahmen der 4 plus 1 - Verträge ? Eine derartige verbrecherische bzw. irrwitzig-blödsinnige Politik wie oben geschildert, berechtigt, ja zwingt doch geradezu nach einer solchen Spekulation !

      Gruß aus Berlin
      Viagro
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 17:31:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.143 von viagro am 16.06.08 17:19:51Trotzdem- Hochverrat das war der falsche Weg. Ich glaube, der "Anzeiger" trat auch hier in Erscheinung und ich entsinne mich, ihm geschrieben zu haben, daß Hochverrar deswegen nicht geht. Landesverrat ja.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 17:39:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Auszug:

      Ich stelle Strafantrag gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafantrag gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a und § 92 des StGB.
      Ich bitte um die schriftliche Bestätigung des Erhalts der Anzeige. Im Falle einer Verweigerung der Annahme des Strafantrags erwarte ich eine Begründung mit Angabe der für die Verweigerung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Erklärung über die gesetzlich möglichen Rechtsmittel, Einspruch gegen die Verweigerung der Annahme dieses Strafantrags zu erheben.


      Wie soll das denn gehen?
      Die STAATSANWALTSCHAFT?!
      Die ist doch "weisungsgebunden"!
      Weisungsgebunden an die "Angezeigten"!

      Genießen die "Herren" nicht Immunität?
      Wer soll die Immunität denn aufheben?

      Wäre hier nicht ein völlig anderer Weg zu gehen- direkt über das BVG und dann über den europäischen Gerichtshof?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 17:46:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.143 von viagro am 16.06.08 17:19:51du sprichst genau meine worte!
      nur ich kann´s halt nicht so schön zusammenfassen wie du!

      doch!
      alle gewaltfreien wege zuerst bemühen!
      und ich bin überzeugt, dass es wirkung hätte!

      andererseits kann man doch nicht alle, die sich anschließen würden nicht mehr als querulanten abfertigen!

      letztlich schwingt auch noch der terroristenhammer über die köpfe derjenigen, die mit dieser scheiße nicht einverstanden sind!
      auch nicht zu verachten!

      darum geht es viagro, ich zitiere:

      Der Kampf gegen dieses bürgerverachtende System kann m.E. nur durch eine Art Sammlungsbewegung die (wie eine Wählergemeinschaft auf regionaler Ebene) bundesweit gleichgesinnte Bürger aufsammelt.....

      wäre es denn nicht an der zeit, dass man so langsam bewegung in die sache bringt?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 17:55:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.291 von Dorfrichter am 16.06.08 17:39:06meines erachtens, dorfrichter, geht es so überhaupt nicht, denn da läuft man gegen die mauern, die man eigntlich einstürzen möchte!
      da macht dir keiner auf!

      meine meinung ist und bleibt die, dass informierte bürger etwas dagegen unternehmen können und zwar so, dass sie für sich einfordern gefragt zu werden und auch einfordern so informiert zu werden, das sie verstehen was sie hören und lesen!

      aber gib dem volk brot und spiele und sie werden schon beschäftigt sein!

      das brot geht langsam aus, zumindest schon mal für einige millionen bürger!
      spätestens da könnte man ja mal protestieren!
      oder warten wir auf verhungerte auf unseren bürgersteigen?

      ist eine fiese sache!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 17:57:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Was würde eigentlich passieren, wenn unsere Medien die Bevölkerung zum Inhalt der Beschlüsse von Lisabon informieren würde?

      Vielleicht sogar so geschrieben, dass ein durchschnittlich intelligenter Mensch es verstehen würde.:laugh:

      Na was würde passieren?

      Nix, rein gar nix.

      Und warum?

      Weil es keine Sau interessiert.

      Viel wichtiger sind die existentiellen Fragen wie:

      - Habe ich jetzt heute oder doch morgen Vereinssitzung?
      - Hat meine Frau schon den Tisch in unserem lieblings Restaurant reserviert?
      - Wieso schaut jetzt der blöde Nachbar über den Gartenzaun?
      - Muss ich auf dem Heimweg noch eine Kiste Bier kaufen?
      - Wie war wieder das Ergebnis Italien - Holland?

      Ihr seht, die Menschen haben wirklich ernsthafte Probleme und können sich um so banale Dinge wie Beschlüsse von Lisabon nicht kümmern.

      Eine Zivilisation hat den Zenit überschritte, wenn die Bevölkerung den Erhalt der Errungenschaften den eigenen persönlichen Interessen unterordnet.

      Charttechniker würden wahrscheinlich sagen, der Abwärtstrend unser Gesellschaft ist intakt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 17:58:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.713 von gipsywoman am 16.06.08 16:31:26Der tschechische Präsident Vaclav Klaus sagte über die Entscheidung der Iren (ich bin kein fan der in den letzten Jahren erfolgten EU-Osterweiterung, aber da stimme ich dem Mann zu):
      "Das Nein der Iren ist ein Sieg der Freiheit und Vernunft über ein künstlich-elitäres Projekt".

      Was ist denn passiert?

      1. Die Franzosen und Niederländer haben bei einem Referendum die EU-Verfassung abgeleht.
      2. Man hat die EU-Verfassung geändert, das heißt jetzt "EU-Reformvertrag"
      3. Wichtigste Änderungen: es gibt keine gemeinsame Hymne und keinen gemeinsamen Außenminister (der heißt jetzt "hoher Vertreter der EU-Außenpolitik")
      4. In Frankreich und den Niederlanden entscheidet jetzt nicht mehr die Bevölkerung, sondern die politische nomenklatura.
      5. ...und das alles nur zum Selbstzweck
      6. ...und irgendwann jammern sie in Berlin, sie würden abgeschafft (obwohl: es gibt schlimmeres, es könnte regnen) :D

      Na und jetzt werfen wir in Irland die Propagandamaschine an. Wenn der irische Außenminister sagt, die Iren sind seit 35 Jahren begeisterte Europäer, muß er da drei oder vier Jahre abziehen (bis dahin waren sie ein "Nehmer"land, jetzt sind sie ein "Geber"land).

      Wie wäre das wohl ausgegangen, wenn in allen 27 EU-Staaten per Referendum abgestimmt worden wäre?

      Ein hoch auf die irische Verfassung, die ein Referendum bei der Abgabe hoheitlicher Aufgaben an die EU vorsieht!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 18:00:15
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.236 von Dorfrichter am 16.06.08 17:31:32Hochverrat ist ungleich Landesverrat ? Na ist letzlich egal - der Bundesanwalt wird niemals anklagen.
      Das käme nur Betracht wenn diese Aktionen in verhohlener Weise stattfinden würde und Politiker wenigstens ansatzweise in den Verdacht kämen von Dritten (idealtypisch: von ausländischen Mächten) in Ihrem Handeln motiviert wären u n d derartige
      Machenschaften ruchbar würden, so daß die Bundesanwaltschaft sich damit beschäftigen müßte.

      Das Problem ist das diese - als Politik ettiketiert - unverhohlen erfolgt und die Plünderungsaktionen als 'Investitionen die Zukunft' deklariert werden.

      Daher, nochmals - nur dieser Weg ist möglich:
      Agitation/Propaganda - darlegen, dass es sich DE-FAKTO, also rein faktisch, um SUPER-HÖCHSTVERRAT HANDELT, der schon nach Art und Ausmaß gar nicht mehr in einem rechtlichem Rahmen zu fassen ist !
      Dabei kann die Frage nach klassischem Landesverrat im obigen Sinne spekulativ aber auch anklingen (Suche nach Motiven).

      Viagro
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 18:05:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.467 von viagro am 16.06.08 18:00:15Das käme nur Betracht wenn diese Aktionen in verhohlener Weise stattfinden würde und Politiker wenigstens ansatzweise in den Verdacht kämen von Dritten (idealtypisch: von ausländischen Mächten) in Ihrem Handeln motiviert wären u n d derartige
      Machenschaften ruchbar würden, so daß die Bundesanwaltschaft sich damit beschäftigen müßte.

      Davon gehe ich allen Ernstes aus. Eine einzige gigantische Bestechung über lukrative Pöstchen, die Möglichkeit, als Berater zu fungieren, lukrative Vorträge, Gutachten, Aufsichtsratspöstchen und Zubrot nach dem Ausscheiden aus der aktiven Politik.

      Schröder zeigt genau wie´s geht. Ganz genau sogar- ohne irgendwelche Strafandrohungen- völlig ungehindert.

      Und genauso macht man´s auch.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 18:15:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich muß Euch hier an dieser Stelle mal was zeigen....

      Quelle Spiegel-online

      Schröder wird Berater des Bankhauses Rothschild
      Gerhard Schröder soll einen weiteren Job bekommen. Der Altkanzler wird laut einem Zeitungsbericht Berater der Investmentbank Rothschild. Interessenkonflikte sollen aber vermieden werden.

      Berlin - Der SPD-Politiker werde in den Europäischen Beirat des Bankhauses eintreten, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf Finanzkreise. Dort solle er seine internationale Expertise vor allem in Wachstumsregionen wie Osteuropa, Russland, der Türkei und China einbringen. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, werde er die Bank aber nicht in ihrem Deutschland-Geschäft beraten. Die Bestellung Schröders in den Beirat werde Rothschild vermutlich morgen bekannt geben.

      Der Posten werde für Schröder finanziell weniger lukrativ sein als die Aufgaben bei der Ostsee-Pipeline-Gesellschaft, beim Ringier-Verlag oder als seine Auftritte als Redner, berichtet die Zeitung. Häufig würden Beiratspositionen in Banken "nur" mit einem mittleren fünfstelligen Honorar pro Jahr vergütet. Schröder werde lediglich an zwei oder drei Beiratssitzungen im Jahr teilnehmen.

      Schröders Wechsel an die Spitze des Aufsichtsrats des Konsortiums zum Bau der Ostsee-Gas-Pipeline war in Deutschland auf heftige Kritik gestoßen, weil Schröder das Projekt als Kanzler gefördert hatte. Die Gasleitung wird von einem Konsortium um den russischen Staatsmonopolisten Gazprom sowie den deutschen Konzernen E.on und BASF gebaut. Am 29. März soll Schröder zum Aufsichtsratschef gewählt werden.

      har/rtr

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      Die Dankbarkeit war anscheinend doch sehr groß, wenn man den unteren Artikel aufmerksam liest, weiß man warum.
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      DIE ZEIT


      Das größte Geschenk aller Zeiten

      Die Bundesregierung feierte ihre Unternehmensteuerreform – bis die Konzerne aufhörten, Steuern zu bezahlen

      Von Wilfried Herz

      Mitten in der Nacht klingelte das Telefon bei Jörg Asmussen. Der Anrufer aus New York, ein Angestellter der Investmentbank Goldman Sachs, wollte von dem Referenten des deutschen Finanzministers wissen, ob er die Mitteilungen aus Berlin richtig verstanden habe. Ob es stimme, dass deutsche Kapitalgesellschaften künftig keine Steuern mehr auf die Gewinne zahlen müssten, die sie beim Verkauf von Aktienpaketen oder ganzen Tochterunternehmen erzielen. Der Beamte bestätigte die Information.

      Die Banker aus Amerika waren die Ersten, die dem Coup der Bundesregierung auf die Spur kamen. Sie hatten das tags zuvor in Berlin verteilte Pressematerial sorgfältig analysiert und später ihre Kunden informiert. Über Nachrichtenagenturen kam die Meldung zurück nach Deutschland – und löste dort einen Börsenboom aus. Der Aktienindex Dax stieg allein an einem Tag um 4,5 Prozent. Vor allem die Kurse von Banken und Versicherungen schossen in die Höhe. Börsianer im Freudentaumel.

      Die Überraschung war perfekt. Ausgerechnet eine SPD-geführte Regierung erfüllte die Wünsche der Wirtschaft in einem Maße, wie es sich die Manager kaum je erträumt hatten. Kein Wunder, dass Allianz-Chef Henning Schulte-Noelle und Deutsche-Bank-Sprecher Rolf E. Breuer voll des Lobes für Rot-Grün waren. Allein in ihren Bilanzen steckten hohe zweistellige Milliardensummen an stillen Reserven. Sie hofften, nun diese Schätze steuerfrei heben zu können. Selbst die Urheber des Kursfeuerwerks waren perplex: Die Regierung hatte die Wirkung ihres Tuns vollkommen verkannt.

      Das war aber noch die harmloseste Fehleinschätzung bei der Unternehmensteuerreform, wie sich später herausstellte. Vor allem bei den Steuerausfällen hatten sich Finanzminister Hans Eichel und seine Beamten völlig verkalkuliert. Noch im Jahr 2000 kassierte der Staat 23,6 Milliarden Euro Körperschaftsteuer von den Kapitalgesellschaften. Im Jahr darauf, nach dem Inkrafttreten des Reformwerks, brachen diese Einnahmen vollkommen weg. Per saldo mussten die Finanzämter sogar fast eine halbe Milliarde Euro an die Firmen auszahlen – das hatte es noch nie gegeben. Bis heute bekommt der Staat weitaus weniger Gewinnsteuern als in früheren Jahren. Das Ministerium hatte unterschätzt, in welchem Ausmaß Unternehmen die neu eröffneten Chancen nutzen würden.

      Kaum anders beim Wirtschaftswachstum. Der erhoffte Schub, der die Bundesrepublik in Europa wieder in die Spitzengruppe katapultieren sollte, blieb aus. Sie gehört weiter zu den Schlusslichtern.

      Dezember 1999. Drei Tage vor Weihnachten treten Kanzler Gerhard Schröder und sein Finanzminister in der Bundespressekonferenz auf, um die geplante Unternehmensteuerreform und die stufenweisen Einkommensteuersenkungen vorzustellen. Eichel erläutert: Für die Privathaushalte, insbesondere »der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer«, betrage »die Nettoentlastung 54 Milliarden Mark und für die Unternehmen rund 18 Milliarden Mark«.

      Der Minister bekräftigt seine finanzpolitische Zwei-Leitplanken-Theorie – Haushaltskonsolidierung auf der einen, Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf der anderen Seite – und begründet die neuen Steuersätze: »Ein insgesamt sehr guter Standort muss auch im Steuerrecht ein guter Standort sein.« Der Regierungschef lobt das Konzept Eichels als »großen Wurf« und äußert sich zuversichtlich, dass damit »sehr positive Signale für die Entwicklung von Wachstum und damit auch von Beschäftigung in Deutschland gesetzt werden«.

      Auskünfte zu komplizierteren Details erteilt die parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks, etwa zur Anrechnung der Gewerbesteuer oder zur Belastung von Kleinaktionären oder zum Dividenden-Stripping. Zur geplanten Steuerfreiheit für die Konzerne sagt sie nichts. Sie wird auch nicht gefragt. Nach einer Stunde und 52 Minuten geht die Pressekonferenz zu Ende, ohne dass dieser Punkt auch nur erwähnt worden ist.


      Es war zwar kein Ruhmesblatt für die Berliner Journalisten, dass ihnen im Gegensatz zu den US-Bankern dieses wichtige Detail in der Fülle der Informationen entging. Aber das Finanzministerium hatte den entscheidenden Satz wohl mit Absicht erst auf Seite12 der Pressemitteilung platziert: »Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft hält, sind nicht steuerpflichtig.« Eine Bombe, die nicht zündete.

      »Wenn wir gewusst hätten, welch positive Stimmung wir damit auslösen, hätten wir das so dargestellt, als wäre es der eigentliche Clou«, sagt Torsten Albig, Eichels damaliger Pressesprecher, heute. Doch es gab wohl noch ein anderes Motiv, den einschlägigen Passus herunterzuspielen. Eichel und seine Berater trieb die Sorge um, dass sich in der SPD-Fraktion zu großer Widerstand regen könnte mit dem Argument, es werde zu wenig für Arbeitnehmer und zu viel für Unternehmen getan. Nicht umsonst, aber ohne vollen Erfolg hatte Hendricks in beiden Koalitionsfraktionen intensiv für die Reform geworben.

      Wochen vor der Pressekonferenz im Konferenzraum 4392 jenes pompösen Gebäudes, das in der Nazizeit als Hermann Görings Reichsluftfahrtministerium gebaut wurde und in dem heute das Bundesfinanzministerium residiert: In diesem Raum, mit Blick auf den so genannten Ehrenhof, trifft sich das »Kollegium«, der Minister mit Staatssekretären und engsten Beratern. Hier werden die Weichen für die Reform gestellt. Eichel sorgt sich um den Bundeshaushalt. Er will die Steuer nicht zu stark senken. Auch bei der Idee, die Verkaufsgewinne der Konzerne ungeschoren zu lassen, neigt er zur Vorsicht. Unterstützt wird er von Haushaltsstaatssekretär Manfred Overhaus, dem jede Ausgabe und jeder Steuerausfall zu viel ist. Spiritus Rector der Reform ist Heribert Zitzelsberger, ein Sozialdemokrat, der seine Karriere im Ministerium begann und dann die Steuerabteilung im Chemiekonzern Bayer leitete. Eichel hat ihn als Steuerstaatssekretär zurückgeholt.

      Zitzelsberger plädiert dafür, Kapitalgesellschaften beim Verkauf von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften grundsätzlich von der Gewinnsteuer zu befreien. Bisher gilt dies nur, wenn ausländische Beteiligungen versilbert werden. Sein Argument: Dann werde die im Ausland vielfach kritisierte Deutschland AG mit ihren Verflechtungen aufgebrochen und das frei werdende Kapital produktiver investiert. Den Staat werde die Steuerbefreiung nichts kosten, weil bisher wegen der Steuer solche Verkäufe blockiert seien. Die Alternative, die Gewinne niedriger zu besteuern, aber nicht völlig steuerfrei zu stellen, lehnt der Staatssekretär ab. Wenn der Staat solche Gewinne überhaupt besteuere, müsse er den Firmen auch zugestehen, Verluste aus derartigen Verkäufen steuerlich geltend zu machen. Das könne für den Staat unterm Strich teurer werden.

      Zitzelsberger hat Eichels »junge Leute« auf seiner Seite. So nennt der Minister seine engsten Berater, alle noch keine 40: Volker Halsch, Chef des Leitungsstabes (inzwischen Nachfolger des verstorbenen Zitzelsberger als Staatssekretär), Jörg Asmussen, Eichels persönlicher Referent (inzwischen Abteilungsleiter), und Pressesprecher Torsten Albig (inzwischen Stadtrat in Kiel). Die Jungen raten zu einem mutigen Signal für die Wirtschaft.


      Trotz der Bedenken des mächtigen Overhaus lässt sich Eichel überzeugen. Und auch Schröder, von Eichel informiert, hat keine Einwände gegen den steuerlichen Kuschelkurs gegenüber den Konzernen. Tatsächlich folgt diese Regel auch der inneren Logik der Reform. So gehörte es zu den erklärten Zielen, Gewinne im Konzern grundsätzlich nur einmal zu versteuern. Werden Veräußerungsgewinne jedoch bei der Holding besteuert, kann es durchaus zu einer Doppelbesteuerung kommen.

      Die Reform hat eine Vorgeschichte. Wenige Wochen nach Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung 1998 berief der Finanzminister – es war damals Oskar Lafontaine – eine Kommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Ministerien und Verbänden, um »ein Konzept für eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung zu erarbeiten«. Der Auftrag: »Alle Unternehmenseinkünfte« sollten künftig »mit höchstens 35 Prozent besteuert werden«. Ob sich Lafontaine, heute Spitzenkandidat der Linkspartei, noch daran erinnert?

      Als die Kommission nach viereinhalb Monaten ihre Arbeit ablieferte, nahm Hans Eichel das Gutachten entgegen – Lafontaine war schon nicht mehr im Amt. Eichel folgte penibel dem Expertenrat. Er krempelte die ganze Steuersystematik um und senkte für die Kapitalgesellschaften den Körperschaftsteuersatz ab 2001 auf einheitlich 25 Prozent. Bis dahin lag der Satz bei 30 Prozent für Gewinne, die an die Anteilseigner ausgezahlt wurden, und bei 40 Prozent für die nicht ausgeschütteten Gewinne.

      Dass die Konzerne ihre Veräußerungsprofite ungeschmälert am Fiskus vorbei einstreichen können, gehörte jedoch nicht zu den Ratschlägen der Kommissare, zu denen auch Zitzelsberger, damals noch als Mann von Bayer, zählte. Nach Darstellung des Kommissionsvorsitzenden Alfons Kühn, Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelstages, kam der Steuerverzicht in den Beratungen »nur am Rande« zur Sprache. Die Maßnahme sei jedoch »sachlogisch«, sagte Kühn. Andere Kommissionsmitglieder wie der Steuerrechtler Joachim Lang widersprachen. Für den Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass, der seit langem die geringe Steuerlast der Konzerne kritisiert, stand Eichels Vorgehen sogar eindeutig »im Widerspruch« zu dem Kommissionsrat. Er nimmt für sich in Anspruch, damals »vor Steuerausfällen im höheren zweistelligen Milliardenbereich gewarnt« zu haben.


      Februar bis Mai 2000,Beratung im Bundestag: CDU/CSU und FDP wettern gegen die Vorlage. Gegen den Wechsel des Steuersystems, gegen eine angebliche Benachteiligung der Aktionäre und der Personengesellschaften – bloß nicht gegen die steuerliche Freiheit der Veräußerungsgewinne. Im Finanzausschuss wird ein Antrag der PDS, darauf zu verzichten, geschlossen von SPD, FDP, Union und FDP abgelehnt.

      Die Debatten sind geradezu ein Lehrbeispiel dafür, wie sich Politiker in steuertechnischen Details verlieren oder ideologische Scheuklappen ihnen den Blick für reale Probleme versperren. Von der Gefahr riesiger Einnahmeausfälle ist gar nicht die Rede. Union und FDP wollen die Steuerbefreiung sogar ausweiten. CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz: Wenn es richtig sei, dass Unternehmen eine »erhebliche Erleichterung« für ihre Umstrukturierung brauchten, dann dürfe diese »nicht nur für Kapitalgesellschaften gelten, dann muss sie auch für Personengesellschaften gelten«. Carl-Ludwig Thiele (FDP) droht: »So billig und so schlecht für den Mittelstand lassen wir das Gesetz nicht durchgehen.«

      Das Gesetz wird ohne große Änderungen im Bundestag mit der Mehrheit von Rot-Grün verabschiedet. Doch die Oppositionspolitiker zeigen sich siegesgewiss. Sie setzen auf den Bundesrat.


      Der Bundesrat, in dem Rot-Grün schon damals keine Mehrheit hatte, lehnte am 9. Juni das Gesetz ab und rief den parlamentarischen Vermittlungsausschuss an. Um seine Reform zu retten, schob Eichel im Vermittlungsverfahren einen »Vorschlag der Vernunft« nach, ein Kompromissangebot. Einer unter zahlreichen Punkten: Der Finanzminister verschob die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne um ein Jahr auf den 1. Januar 2002. Doch das reichte nicht, um die Gegner gnädig zu stimmen. So begann Eichel ungeniert, unmittelbar vor der neuen, entscheidenden Abstimmung im Bundesrat Stimmen zu kaufen. Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU), in einer Koalition mit der SPD, bekam für die chronisch klamme Landeskasse 200 Millionen Euro, und zwar für innere Sicherheit, Museen und die Modernisierung des Olympiastadions. Ähnlich wurden die Bedenken der CDU in der großen Koalition Brandenburgs und der rot-roten Koalition in Mecklenburg überwunden. Das notleidende Bremen, ebenfalls von einer Großen Koalition regiert, erhielt von Schröder eine Bestandsgarantie, verbunden mit einer nicht bezifferten und bis heute nicht eingelösten finanziellen Hilfszusage. Und der FDP, Regierungspartner der SPD in Rheinland-Pfalz, wurde versprochen, den Spitzensatz in der Einkommensteuer nachträglich stärker als geplant zu senken. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) schäumte: »Ein unmögliches Verfahren!«

      Am 14. Juli 2000, um 11.56 Uhr stand das Ergebnis fest: Mit 41 Stimmen – 35 wären notwendig gewesen – billigte der Bundesrat die Steuerreform. Eichel hatte es geschafft. Der Jubel war groß.


      Was zunächst wie ein Triumph des Bundesfinanzministers wirkte, war in Wahrheit der Beginn von Eichels Abstieg in der öffentlichen Gunst. Die Folgen der Fehlprognosen ramponierten seinen Ruf als solider Finanzpolitiker. Lediglich die Erwartung, dass die Deutschland AG aufgebrochen werde, wurde erfüllt. Zwar war der Prozess der Kapitalentflechtung schon vorher in Gang gekommen, wie Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung registrierte. Aber mit der steuerlichen Sonderbehandlung der Veräußerungsgewinne wurde, so Höpner, die Auflösung des Netzwerks wechselseitiger Beteiligungen »beschleunigt«.

      Nur im Wirtschaftswachstum schlug sich das nicht wie erhofft nieder. Deshalb sprudelten die Steuerquellen spärlicher. Eichel fehlten die Einnahmen, um die Löcher in der Staatskasse zu stopfen. Zudem sparten die Unternehmen nach neuem und altem Recht Steuern – koste es, was es wolle. So können sich von alters her Kapitalgesellschaften, wenn sie ursprünglich höher versteuerte, einbehaltene Gewinne später den Aktionären auszahlen, vom Finanzamt die Differenz zum aktuellen Steuersatz für Ausschüttungen vergüten lassen. Auf diese Weise konnten sie 2001 pro 100 Euro immerhin 15 Euro vom Fiskus zurückverlangen. Und dieses Steuersparmodell nutzten sie rabiat aus – ohne Rücksicht auf die Aktionäre, die ihrerseits auf die Dividenden Einkommensteuer zahlen müssen. Weil der Einkommensteuersatz aber schrittweise gesenkt wurde, hatten Eichels Beamte erwartet, dass die Gesellschaften ihre angesammelten Gewinne in halbwegs gleichen Jahresraten ihren Aktionären zukommen lassen. Das war der erste teure Trugschluss.

      Der zweite lag in der Verschiebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne – ein »handwerklicher Fehler«, so der Steuerexperte Kühn noch recht zurückhaltend. Denn solange die Firmen die Gewinne versteuern mussten, konnten sie auch Verluste geltend machen. Die gewonnene Frist nutzten die Konzerne weidlich aus – nach dem Börsencrash gab es viele verlustträchtige Beteiligungen. Vodafone/Mannesmann war der bekannteste Fall. Vodafone meldete dem Finanzamt einen Verlust von 50 Milliarden Euro aus der Beteiligung – eine mögliche Steuerersparnis von 20 Milliarden Euro.


      Erstes Nachspiel: Als die Steuerausfälle unerträgliche Ausmaße annahmen, setzte Rot-Grün Nachbesserungen durch. So wurde für die Gewinnausschüttungen eine dreijährige Sperre verhängt. Und danach dürfen die alten angesammelten Gewinne bis 2019 nur noch in gleichen Jahresraten an die Aktionäre ausgezahlt werden. Außerdem wurde eine so genannte Mindestgewinnbesteuerung eingeführt: Alte Verluste dürfen neue Gewinne nur noch bis zur Hälfte steuerlich schmälern. Die verschenkten Milliarden waren jedoch nicht zurückzuholen. Und als einige Lebensversicherungen wegen der Kursverluste ihrer Aktienpakete zu straucheln begannen, wurde ihnen – systemwidrig – die Möglichkeit zugestanden, doch wieder Verluste geltend zu machen.


      Zweites Nachspiel: Die Kanzlerkandidatin Angela Merkel hat angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs die Steuerbefreiung der Veräußerungsgewinne einzuschränken. Dann liefe sie Gefahr, Gewinne doppelt zu besteuern – die erste Verfassungsklage wäre der Union sicher. Viel würde damit ohnehin nicht mehr zu gewinnen sein, weil das große Geschäft der Unternehmensverkäufe bereits gelaufen ist. Außerdem müsste sie dann auch die Verluste wieder steuerlich anerkennen. Kurzum: Der gleiche Fehler, nur andersherum, kann wieder teuer werden.


      Der Beitrag, leicht geändert, ist auch im Kursbuch 161 erschienen



      (c) DIE ZEIT 08.09.2005 Nr.37


      __________________________________


      NOCH FRAGEN?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 18:24:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.513 von Dorfrichter am 16.06.08 18:05:51Wie gesagt, diese sog. Politik berechtigt zu Spekulationen dieser Art.
      Is schon witzig. Kaum aus dem Amt ist die (machtmäßig gesehen) ex-Nr. 1 des Staates in russischen Diensten und die Nr.2 der Vizekanzler (Prof.) Josef Fischer ist bei den Ami-s auf der Payroll.

      Aber mal im Ernst, käme hier mal etwas zu Tage wäre die Aufregung groß - wäre ne tolle Story - würde im Endeffekt aber eher von dem wahren Problem der generellen Plünderungs-Kultur ablenken.
      Dieses klebrige System muss bekämpft werden. Die unsichtbaren Mühlsteine, die hier am Werke sind müssen identifiziert, beschriebén, bloßgestellt (dh. sichtbar gemacht werden) und so wenn möglich gestoppt /verlangsamt werden.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 18:36:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.591 von Dorfrichter am 16.06.08 18:15:56Es gab da ja in den vergangenen Jahrhunderten durchaus Unterschiede bei den Rothschilds (finanziell verlieren konnten sie nie: die einen haben im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg eben die einen unterstützt, die anderen eben die anderen).
      Naja, was soll man davon halten: Blut ist wohl doch dicker als Wasser, Verlust war nicht möglich!
      Wen stützt GasGerd zu? Die Franzosen oder die Engländer? :D
      Und was sagt Moskau? Nichts!!! Weil er auf deren Lohnliste steht!:mad:
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 18:37:59
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.656 von viagro am 16.06.08 18:24:55Meine Güte! Alles längst geschehen. Wenn eine Regierung einen HvP als Berater einstellt, dann hat man doch keine Fragen mehr, wenn man zusätzlich sieht, wie die neue Unternehmenssteuerreform ausfiel (Körperschaftssteuerabsenkung um die Hälfte).

      Man muß doch völlig desinteressiert sein, wenn das nicht auffällt!

      Oder denkst Du diese Massenstaatsverdrossenheit ist vom Himmel gefallen?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 19:46:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hut ab, ich habe den Thread aus patriotischen Gründen, die in gut 60 Minuten akut werden, in zwei Minuten überflogen. Aber es hört sich richtig an:)
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 22:44:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.444 von Timberjack am 16.06.08 17:58:00:):):)
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 08:19:47
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.311.656 von viagro am 16.06.08 18:24:55es kommt aber nichts zu tage und das ist der punkt!

      meines erachtens liegt die politikverdrossenheit auch daran, dass niemand versteht was gesagt und geschrieben wird, sich niemand aufbäumt und so auch keine änderungen stattfinden!

      wie du sagst, ich bin auch der meinung dass nur eine wachsende menge, mit infos ausgestattet, etwas bewirken könnte!

      man muß nicht draufhauen, es genügt zu wissen und dieses auch zu verbreiten!

      von alleine würden die politiker rede und antwort stehen müssen, wenn die bürgerschaft das alles anprangern würde!

      wenn es laut werden würde!
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 08:35:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      nun ja!
      die klage wurde jedensfalls nicht angenommen und man verwies auf den instanzenweg der einzuhalten wäre!

      punkt!
      das war das ergebnis!

      mutet an wie chancenlos!

      eine andere möglichkeit um einfluß zu bekommen wäre die richtige oder eine andere partei zu wählen, denn scheinbar kommt man mit klagen und so nicht weiter!

      aber welche?

      könnten die linken besser sein?
      sollte man die vielleicht wählen?
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 09:44:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.321.293 von gipsywoman am 18.06.08 08:35:26ist doch eindeutig

      gar nicht wählen.
      denn unsere staatsform ist keine demokratie, sondern eine bürokratie.
      gabs in der geschichte auch noch nicht so wirklich, wird sich aber auch verflüchtigen in:

      ökodiktatur
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 10:25:31
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.321.799 von clelia am 18.06.08 09:44:18das geht ja garnicht!

      mit wahlen besteht wenigstens noch eine kleine möglichkeit sich einzumischen und vielleicht sogar erfolge zu feiern!
      ohne.................................nee!
      garnicht!
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 09:19:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.118 von gipsywoman am 16.06.08 15:36:33Was soll dieser blödsinnige thread :cry:...hast Du nichts besseres zu tun ?
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 09:29:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.330.020 von silberco1 am 19.06.08 09:19:16was genau meinst du denn?
      ich kann deiner bewertung nicht folgen!;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 09:47:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      grundsätzliches und zum besseren verständnis:

      grundgesetz und verfassung



      Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes kann man unter „Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts“ http://www.bverfg.de/organisation/aufgaben.html nachlesen:

      „Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen…“

      „…Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“ (2.3.08) Das Bundesverfassungsgericht wacht demnach nicht über die Einhaltung der „Verfassung“ sondern über die Einhaltung des „Grundgesetzes“.


      Was ist ein Grundgesetz?

      Ich zitiere im Folgenden aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 zum Thema: Was heißt eigentlich Grundgesetz?

      „…Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, daß die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!

      Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

      Die zweite Einschränkung ist, daß uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.

      Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.

      Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden…


      …Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluß-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, daß nach dem Beschluß des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine «Verfassung» gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

      Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

      Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden.“

      Der Parlamentarische Rat hatte damals weder die Aufgabe noch die Möglichkeit eine Verfassung zu erarbeiten. Sie haben lediglich das gemacht, was in der „Haager Landkriegsordnung“ im Falle einer Besatzung vorgesehen ist:

      „Artikel 43

      Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

      Daher stand in der Präambel des Grundgesetzes von 1949 auch das Grundgesetz sei beschlossen worden „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“.

      Hiermit ist eindeutig geklärt: Das Grundgesetz ist keine Verfassung und es gilt nur für eine Übergangszeit. Und – Mit dem Grundgesetz wurde kein Staat gegründet sondern ein Staatsfragment!

      Ich zitiere weiter aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid:

      „Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: «an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.»

      (Sehr richtig!)“

      Im „Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz“ vom 12.5.1949 heißt es unter Punkt 2:

      „Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144(1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte machen müssen...“

      Auch wenn die Militärgouverneure den Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung häufig verwischen, so muss festgehalten werden, dass das Grundgesetz dem deutschen Volke nie zur Ratifizierung unterbreitet wurde. Dieser Zustand dauert seit 1949 an und somit haben wir auch keine Verfassung.

      Das geht auch aus dem Art. 146 der alten Fassung des Grundgesetzes hervor. Dort hieß es:

      „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

      Eine Verfassung gibt sich das Volk und nicht ein Parlamentarischer Rat der von Besatzungsmächten eingesetzt wurde. Daher hieß es damals auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“.

      Was ist eine Verfassung?

      Ich erlaube mir weiter aus der Rede von Carlo Schmid zu zitieren:

      „…Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.

      Was heißt aber «Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

      Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.

      Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn…“

      Ein Volk, das sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, bildet keinen Staat im demokratischen Sinne.

      Demnach stellt sich die Frage: Gibt es eine Fremdherrschaft oder ist die BRD ein souveräner Staat?

      Die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt belegen, dass die „alliierten Behörden“ damals und noch heute Rechte und Verpflichtungen haben. Hier Auszüge aus der „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“:

      „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“ (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs. 1)

      Hier die entsprechenden Auszüge aus dem „2 + 4 Vertrag“:

      „Art. 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“

      Art. 4: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig.

      (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40 ff. und BGBl. II, S.1386)“

      Noch in den Jahren 1990 und 1994 hatten die alliierten Behörden Einfluss auf das Deutsche Recht und daran hat sich bis heute nichts geändert.

      - Ich beantrage festzustellen, dass die BRD nur ein Grundgesetz und noch immer keine Verfassung hat –

      - Ich beantrage festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland nie ein Souveräner Staat war –
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 10:00:53
      Beitrag Nr. 38 ()
      ich hoffe, ich überfordere jetzt niemanden, aber noch was (fast schon lustiges teilweise):


      Als ich meinen Personalausweis erneuern sollte, fragte ich bei der zuständigen Behörde warum unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ steht. Die Antwort des leitenden Verwaltungsbeamten: „Solange Sie nicht einen gegenteiligen Nachweis erbringen, sind Sie Deutscher. Ihr Alter beträgt mehr als 16 Jahre und Sie leben in der Gemeinde Fahrenwalde…“

      Die Gemeinde Fahrenwalde liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern gehört zur Bundesrepublik Deutschland und demnach bin ich Deutscher Staatsbürger. Das hatte ich bis vor kurzem auch geglaubt. Inzwischen wurde ich eines Besseren belehrt:

      Mir liegt der „Einigungsvertrag“ vor, der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dort heißt es im Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:

      „(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“

      Mir liegt das „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ vor, veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 14. August 1990. Dort heißt es unter Punkt 1:

      „Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

      Mecklenburg Vorpommern durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin…“

      Mir liegt ein Auszug des Grundgesetzes vom Oktober 1990 vor. Dort heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.

      Der Artikel 23 des Grundgesetzes, auf den sich der Einigungsvertrag bezieht, existierte zu dem Zeitpunkt gar nicht. Er war „aufgehoben“.

      In dem aufgehobenen Artikel war der Geltungsbereich des Grundgesetzes benannt, wie man unschwer erkennen kann:

      Art. 23 GG „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern...“

      Holger Fröhner beschreibt in seinem Internet-Beitrag „Die Jahrhundertlüge“ die rechtlichen Folgen dieser Streichung:

      „Mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren damit ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

      Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):

      Artikel 53 - Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens):

      Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.

      Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können. Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen.

      Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikel 23 a.F. „Grundgesetz“ eben dieser Paragraph am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann der Paragraph 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 a.F. „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.“

      „Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist (!) und nur durch "faktische Unterwerfung" eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als "Ersatzverfassung" nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nichtstaatliche Organisation.

      Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher sämtlich einzustellen, es sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen mit der "normativen Kraft des Faktischen", "Gewohnheitsrecht" oder ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen den Bürger nicht geeignet!

      Da auch die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen.“

      (Holger Fröhner – Die Jahrhundertlüge)


      Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:

      „Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen...“

      Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“. Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:

      „...Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.“

      Im Artikel 10 kann man nachlesen:

      „Die Urschrift dieses Vertrages ... wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt...“

      Offensichtlich gibt es neben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland noch eine Regierung des Staates „Das vereinte Deutschland“, die den Vertrag für „Das vereinte Deutschland“ ratifiziert hat.

      1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich in eine „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ umgewandelt. Demnach gehöre ich nicht mehr zum Personal von DEUTSCH sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma die das gesamte Staatsvermögen verwaltet, aber nur mit 25.500,- Euro haftet. Auch davon wusste ich bisher nichts. Im Internet steht diese Firma sei „Ein Ende 2000 gegründetes Unternehmen des Bundes mit Sitz in Frankfurt/Main. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.“ Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.8.1990.

      Demnach gehöre ich mindestens 4 Staaten an:

      Dem Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937),
      als Personal des Staates DEUTSCH,
      der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989
      „Das vereinte Deutschland“ aus dem Jahre 1990 von dem ich bisher noch nie gehört habe.

      Oder ich gehöre zum Personal der „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“, ebenfalls aus dem Jahre 1990, der ich nie beigetreten bin.

      Oder ich bin sogar staatenlos, da ich in Mecklenburg-Vorpommern wohne, das den alten Bundesländern - aus genannten Gründen – nicht beitreten konnte.

      Wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte muss man den Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ich sehe mich außer Stande zu erkennen welchem Staat ich angehöre und welche Gesetze für mich gelten.

      „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
      (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

      - Ich beantrage festzustellen ob die „neuen“ Bundesländer zum Zeitpunkt ihres angeblichen Beitritts zu den „Alten“ Bundesländern bereits existierten –

      - Ich beantrage festzustellen welche Regierung das „vereinte Deutschland“ leitet und ob sie berechtigt ist Verträge abzuschließen -

      - Ich beantrage festzustellen welche Funktion die „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ hat –

      - Ich beantrage festzustellen ob es Recht ist, dass eine GmbH, die nur mit 25.500 Euro haftet, einen Schuldenberg von 1,5 Billionen Euro verwaltet –





      ........................................
      und wir?
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 11:30:29
      Beitrag Nr. 39 ()
      So funktioniert staatlich organisierte Rechtsverhinderung:
      http://www.teredo.cl/teredo/pfb/pfb_inhalt.htm
      http://www.teredo.cl
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 11:39:05
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.330.479 von gipsywoman am 19.06.08 10:00:53sag ich doch immer,
      wir leben nicht in einer demokratie, sondern in einem bürokratismus.
      Dieser nährt sich durch sich selbst, in einem wirrwar an gesetzen und verordnungen, indem sich keiner mehr zurechtfinden wird, schon gar nicht die politiker und erst recht nicht die bürokraten.
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 10:09:19
      Beitrag Nr. 41 ()
      ja!
      und vor allem.....................


      Hierzu ein kleines Beispiel: Macht

      Sie sind der neue König eines Landes und wollen sichergehen, daß Sie es auch bleiben. Also werden Sie zwei Personen getrennt zu sich rufen, bei denen Sie sicher sind, daß sie das tun, was Sie ihnen sagen.

      Die eine bilden Sie nach politisch »Linken« Richtlinien aus und finanzieren sie, damit sie eine Partei gründen kann.

      Sie finanzieren die andere ebenfalls, lassen sie jedoch eine politisch »rechte« Partei gründen.

      Jetzt haben Sie zwei oppositionelle Parteien ins Leben gerufen, finanzieren die Propaganda, die Wahlen, Aktionen und wissen dadurch immer genauestens über deren Pläne Bescheid. Das heißt, Sie kontrollieren beide. Wollen Sie, daß eine der Parteien im Vorteil ist, schießen Sie ihr einfach mehr Geld zu als der anderen. Beide Führer glauben, daß Sie auf deren Seite stehen und Sie sind damit beider »Freund«.

      Das Volk wird jedoch von diesem hin und her zwischen »links« und »rechts« so gefangen sein, daß es niemals dahinterkommen wird, daß Sie als der König die Ursache des Zwistes sind.

      Das Volk wird Sie sogar noch um Hilfe und Rat fragen.

      Ein anderes Beispiel: Geld

      Im amerikanischen Sezessionskrieg (1861-1865) kämpften die Nordstaaten (gegen Sklavenhaltung) gegen die Südstaaten (für Sklavenhaltung).

      Vor dem Krieg ließ die Familie ROTHSCHILD durch ihre Agenten die »Pro-Union«-Einstellung der Nordstaaten schüren. Gleichzeitig schürten aber andere Rothschild-Agenten die »Contra-Union« -Einstellung der Südstaaten. Als der Krieg dann ausbrach, finanzierte die Rothschild-Bank in London die Nordstaaten und die Pariser Rothschild-Bank den Süden. Die einzigen, die diesen Krieg wirklich gewonnen hatten, waren die ROHSCHILDS.

      Um das System kurz zusammenzufassen:

      1. man schafft Konflikte, bei denen die Menschen gegeneinander und nicht gegen den wahren Urheber kämpfen.

      2. man tritt nicht als Anstifter der Konflikte in Erscheinung,

      3. man unterstützt alle streitenden Parteien.

      4. man gilt als »wohlwollende Instanz«, die den Konflikt beenden könnte.

      Wollen die »Illuminati« also die Weltherrschaft erreichen, ist es

      der Weg zum Ziel, soviel Zwietracht wie möglich unter den Menschen und Nationen der Erde zu stiften, daß sich diese in dem Netz der Desinformationen so verheddern, daß sie niemals herausfinden werden, wer die wahren Urheber sind. Als mächtigstes Werkzeug, um die Zwietracht unter den Menschen zu säen, dienen den »Illuminati« internationale GEHEIMGESELLSCHAFTEN, die wir gleich näher betrachten werden. Gleichzeitig werden die Menschen so lange in Kriege untereinander verwickelt, daß sie irgendwann so des Kämpfens müde sind, daß sie um eine WELTREGIERUNG »flehen« werden.

      Und hier offenbart sich uns der Plan. Man wird die »wohlwollende Instanz« auffordern, den Konflikt zu beenden. Und wer ist das auf diesem Planeten? Die UNO! Und wir werden uns einmal anschauen, wer hinter der UNO eigentlich steht.

      Die »Illuminati«, von denen hier erzählt wird, sind nicht irgendwelche Leute, sondern es sind die reichsten Menschen dieser Welt.

      Sie tauchen weder im Fernsehen oder in sonstigen Medien auf, da sie nicht nur die Massenmedien, sondern auch alle Nachrichtendienste besitzen und daher kontrollieren. Und falls einmal etwas über diese Personen bekannt werden sollte, ist es entweder neutral oder nur Positives.

      Der größte Teil der Bevölkerung kennt noch nicht einmal deren Namen. Auch die Autoren, die die Machenschaften dieser Leute bereits aufgedeckt haben, sind nicht berühmt geworden, obwohl sie eigentlich einen Nobelpreis dafür verdient hätten.

      Etwas dagegen zu tun ist ein guter Gedanke, doch wie wollen sich denn gut 6 Milliarden Menschen gegen etwas wehren, von dem sie nicht einmal wissen, daß es existiert?

      Und es ist eine Tatsache, daß fast die gleiche Anzahl Menschen so in ihren eigenen, persönlichen »Problemchen« gefangen ist, daß sie die Uebersicht über das Geschehen dieser Welt und auch um sich selbst herum entweder nie hatte oder inzwischen verloren bat. Der Großteil der heutigen Zivilisation leidet am »Politikfrust« und hat sich deshalb aus diesem Geschehen zurückgezogen. Mangelnde Zeit, Interessen- und Kritiklosigkeit durch fehlendes Fachwissen haben zu dieser »Enthaltsamkeit« geführt. Bloß durch Zurückziehen wird sich hier bestimmt nichts ändern. Im Gegenteil, dies ist j a von unseren »Steuermännern« so gewollt. Jeder Einzelne, der aufgibt, erleichtert es den Illuminati, ihr Ziel zu erreichen. Daher ist es der erste Schritt, mehr Wissen über diese Vorgänge zu bekommen.

      Und wie schon ein großer Weltlehrer feststellte:

      «Findet die Wahrheit, denn die Wahrheit macht Euch frei!«

      Man könnte daher die Menschen in drei Typen einteilen:

      1. diejenigen, die etwas bewirken,

      2. diejenigen, die den Geschehnissen zuschauen und

      3. diejenigen, die sich wundern, was passiert ist.

      .......................................

      hhhmmmmm:cool:
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 10:19:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      ...da mag ja viel wahres dran sein, doch ist es ebenso müßig, sich darüber aufzuregen:)
      Avatar
      schrieb am 12.07.08 22:07:05
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.486.289 von curacanne am 11.07.08 10:19:42mag sein, oder auch nicht!
      aber ließ auch das:

      aus "die protokolle der weisen von zion"

      2. Die Kontrolle der Presse

      ... »Wir werden mit der Presse in folgender Weise verfahren:

      Sie dient zur Aufreizung und Entflammung der Volksleidenschaften... und die Offentlichkeit hat nicht die geringste Ahnung, wem die Presse in Wirklichkeit dient... Unter den Blättern werden aber auch solche sein, die uns angreifen, die wir aber selbst gegründet haben, und sie werden ausschließlich solche Punkte angreifen, die wir bereits zur Anordnung bestimmt hatten...

      ... Keine einzige Ankündigung wird ohne unsere Kontrolle an die öffentlichkeit gelangen. Das wird ja auch schon jetzt erreicht, insofern als die Nachrichten aus aller Welt in einigen wenigen Nachrichtenagenturen zusammenlaufen. Diese Agenturen werden von uns bereits kontrolliert und lassen nur das in die Offentlichkeit, was wir gutheißen....

      ... Unsere Zeitungen werden von allen Schattierungen sein, aristokratisch, sozialistisch, republikanisch, sogar anarchistisch, natürlich nur so lange, als die Verfassung besteht...

      ... Jene Toren, welche glauben, sie wiederholen die Zeilen einer Zeitung ihres eigenen Lagers, werden in Wirklichkeit unsere Meinung oder eine solche, die uns wünschenswert ist, nachsprechen ... «

      _________________________________________
      hhhhmmmm!

      genauso läuft das, bis alle staaten ihre souverenität verlieren, die regierungen destabilisiert sind und die menschen nach einer weltherrschaft betteln!
      das ist das erwünschte ziel!
      und genauso läuft das auch!
      politikverdrossenheit haben wir ja schon längst und jeder weiß das nicht s mehr hilft, genausowenig wie sich drüber aufregen!

      unsere souverenität ist uns schon längst entglitten!
      ted turner schreit nach einer bevölkerungsverminderung von bis zu 95% und verkündet diese als den idealzustand für die welt!

      dir wünsche ich jedenfalls dass du nicht zusehen mußt wie deine kinder an gesträute krankheiten sterben, weil typen wie t.t. das für gut so finden!
      und ich wünsche dir auch, dass deine kinder nicht in elend leben müssen, dass du heute noch nicht abschätzen kannst!

      also: wie müßig ist es denn sich über seine zukunft gedanken zu machen?
      Avatar
      schrieb am 12.07.08 22:27:21
      Beitrag Nr. 44 ()
      DIE FAMILIE ROTHSCHILD

      Viele Rätsel umgeben ebenfalls das heimliche Zentrum des internationalen Bankgeschäfts, das Haus der ROTHSCHILDS.

      Im Jahre 1750 erwarb MAYER AMSCHEL BAUER das Bankgeschäft seines Vaters in Frankfurt und änderte seinen Namen auf ROTHSCHILD (nach dem roten Schild, das über der Eingangstür des Geschäftes hing und das Zeichen der siegreichen revolutionären Juden in Osteuropa war).

      Mayer heiratete und bekam 5 Söhne und 5 Töchter. Die Namen der Söhne waren Amschel, Salomon, Nathan, Kalmann (Karl) und Jakob (James). Sein Aufstieg beschleunigte sich, als er in die Gunst des PRINZEN WILHELM IX. VON HESSEN-HANAU kam, in dessen Beisein er an Freimaurertreffen in Deutschland teilnahm. Dieser Prinz Wilhelm, ein Freund der HANNOVERANER, hatte beträchtliche Finanzeinnahmen durch das Verleihen der hessischen Söldnerarmee an den englischen (Hannoveraner) König. Es waren dieselben Truppen, die später George Washingtons Armee in »Valley Forge- bekämpften. Rothschild wurde Wilhelms persönlicher Bankier.(16)

      Als Prinz Wilhelm wegen politischer Unruhen nach Dänemark fliehen mußte, ließ er den Lohn der Söldner, 600,000 Pfund, in Rothschilds Bank zur Verwahrung zurück. NATHAN ROTHSCHILD (Mayer Amschels ältester Sohn) nahm daraufhin dieses Geld mit nach London, um damit ebenfalls eine Bank zu eröffnen. Das Gold, welches als Sicherheit diente, kam von der »East India Company«. Nathan machte damals vierfache Profite durch Banknoten-Leihgaben an den DUKE OF WELLINGTON, der damit seine Militäroperationen finanzierte. Die Profite entstanden ebenfalls durch den späteren illegalen Verkauf des Goldes, das als Sicherheit dienen sollte.

      Dies war der Ursprung des gigantischen Vermögens der Familie Rothschild. Nun wurde das internationale Bankgeschäft gestartet, indem jeder Sohn eine Bank, in verschiedenen Ländern, eröffnete, Amschel in Berlin, Salomon in Wien, Jakob in Paris und Kalmann in Neapel.

      Salomon Rothschild war Mitglied der Freimaurer.

      MAYER AMSCHEL ROTHSCHILD schrieb sein Testament, in dem er aufzeigte, wie das Familienvermögen in der Zukunft gehandhabt werden sollte. Das Vermögen würde durch die Männer verwaltet werden und der

      älteste hätte die entscheidende Stimme bei Unstimmigkeiten und wichtigen Entscheidungen. Alle Kontenübersichten müßten absolut geheim gehalten werden, besonders vor der Regierung.(17)

      1773 soll MAYER AMSCHEL ROTHSCHILD ein geheimes Treffen im Hause der Rothschilds in der Judenstraße in Frankfurt mit 12 wohlhabenden und einflußreichen jüdischen Geldgebern (Die Weisen von Zion) abgehalten haben, um einen Plan auszuarbeiten, wie man das gesamte Vermögen der Welt kontrollieren könne.

      Nach Herbert G. Dorseys Aussage habe man unter anderem darüber gesprochen, daß die Errichtung der »BANK VON ENGLAND« bereits erheblichen Einfluß über das englische Vermögen ermöglicht habe, man jedoch ihre absolute Kontrolle benötige, um die Grundlage zur Kontrolle des Weltvermögens zu schaffen. Dies wurde dann in groben Zügen festgehalten.

      Nach den Unterlagen von Dorsey und William Guy Carr »Pawns in the Game« ist dies der Plan, der schließlich als »DIE PROTOKOLLE DER WEISEN VON ZION« bekannt wurde. Der Ursprung der Protokolle liegt eigentlich Jahrhunderte zurück, sie sollen jedoch von ROTHSCHILD neu ausgearbeitet worden sein und dadurch ihre eigentliche Bedeutung erlangt haben. Diese Protokolle wurden bis zum Jahre 1901 geheimgehalten, bis sie in die Hände des russischen Professors S. Nilus fielen. Dieser veröffentlichte sie unter dem Titel »Die jüdische Gefahr«. Viktor Marsden übersetzte sie 1921 ins Englische unter dem Titel: »THE PROTOCOLS OF THE LEARNED ELDERS OF ZION« (»Die Protokolle der Weisen von Zion«).

      Es gibt 24 dieser Protokolle, Die komplette Sammlung der Protokolle zeigt die gegenwärtige Situation unserer Welt.


      _____________________________________
      noch ein wort zu ted turner: er...............ist einer der bilderberger!
      Avatar
      schrieb am 12.07.08 22:41:44
      Beitrag Nr. 45 ()
      bilderberger


      Rockefeller 1991:

      "Es wäre unmöglich gewesen, dass wir unseren Plan für die Weltherrschaft hätten entwickeln können, wenn wir Gegenstand der öffentlichen Beobachtung gewesen wären. Aber die Welt ist jetzt weiter entwickelt und darauf vorbereitet, in Richtung einer Weltregierung zu marschieren. Die supranationale Souveränität einer intellektuellen Elite und der Weltbanker ist sicher der nationalen Souveränität, wie sie in der Vergangenheit praktiziert wurde, vorzuziehen".


      Die SVP (Schweiz) berichtet:

      Giovanni Agnelli und Prinz Bernhard der Niederlande
      Die Vorstufe einer Weltregierung bedeutet in Wirklichkeit nichts anderes als die Zerstörung der nationalen Souveränität der Staaten. Das ist gleichbedeutend mit der Überführung der Macht in eine Handvoll supranationaler, nicht gewählter Organisationen. Der inzwischen verstorbene Bilderberger Giovanni Agnelli verkündete: "Die europäische Integration ist unser Ziel, und wo die Politiker versagten, werden wir Industriellen erfolgreich sein". Dazu sind sie auf dem besten Weg, denn der Einfluss der multinationalen Konzerne ist in stetem Wachsen begriffen. Der erste Vorsitzende der Bilderberger, Prinz Bernhard der Niederlande bekannte: "Es ist schwierig, die im Nationalismus aufgewachsenen Völker umzuerziehen und sie an die Idee zu gewöhnen, ihre Souveränität an übernationale Organisationen abzutreten". Es darf nicht verkannt werden, dass solche Organisationen nicht den leisesten Hauch von Demokratie aufweisen. Er machte auch keinen Hehl aus dem Hauptziel der Bilderberger, eine Weltregierung und eine globale Armee durch die UNO einzusetzen. Es ist ganz offensichtlich, dass deren Interessen unter Umgehung der nationalen Parlamente koordiniert werden sollen. Beispiel EU-Verfassung. Diese wurde nicht etwa in Arbeitsgruppen des Konvents erarbeitet, sondern von Giscard d'Estaing als Konventspräsident mehr oder weniger diktiert.
      Quelle: SVP, Schweiz

      Rockefeller vor den Wirtschaftsausschuss der USA 1994:

      "Wir stehen am Beginn eines weltweiten Umbruchs. Alles, was wir brauchen, ist die eine richtig große Krise und die Nationen werden die "Neue Weltordnung" akzeptieren."
      Quelle: SVP, Schweiz

      Henry Kissinger 1993 bei einem Treffen im Haus der Weltkulturen in Berlin:

      "Die vier Botschafter (der Siegermächte des zweiten Weltkrieges) brauchten über das Berlin-Abkommen nicht viel zu verhandeln. Sie brauchten nur den Text zu unterzeichnen, den die Bilderberger ausgearbeitet hatten."

      Inzwischen gibt es mehr als 2.000 Teilnehmer, die an diesen Konferenzen teilgenommen haben. Manche nur einmal, einige oft bzw. fast immer. Hier einige der Namen sehr illustrer Gäste, die zum Teil recht regelmäßig an den Konferenzen teilnehmen.

      International:

      Giovanni Agnelli (Fiat), Königin Beatrix, Bill Clinton, Lynn Forester de Rothschild, Sir Evelyn de Rothschild, König Carl Gustav von Schweden, Henry Kissinger, McNamara, Richard Perle (am. neokonservativer Politiker), David A. Rockefeller, Sir Lord Robertson (ehem. Oberbefehlshaber und Chef der britischen Militärverwaltung in Deutschland), Etienne Davignon (EU-Kommission) , Jean-Luc Dehaene (Ex- Premierminister Belgien) Indra K. Nooyi (Pepsi), Heather Reisman (Indigo Books & Music Inc.), James Wolfenson (Weltbank bis incl. 2005), Paul Wolfowitz (Weltbank ab 2006, bis dahin pol. Berater von Bush und ausgesprochener Hardliner), Henry R. Kravis (US-Milliardär), Timothy F. Geithner (FED), Franco Bernabè (stellv. Vorsitzender von Rothschild Europa), Peter Weinberg (Goldman Sachs), Peter Sutherland (Goldman Sachs International)

      Einige wenige von Deutscher Seite:

      Hermann Josef Abs, Josef Ackermann, Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt, Helmuth Kohl, Hilmar Kopper (deutsche Bank), Volker Rühe, Rudolf Scharping, Axel Springer, Christoph Bertram, Gerhard Schröder, Angela Merkel, Jürgen Schrempp, Friedbert Pflüger, Matthias Wissmann, Mathias Döpfner, Klaus Kleinfeld, Hubert Burda, Klaus Zumwinkel, Matthias Nass, Eckehard Schulz, Egon Bahr
      Avatar
      schrieb am 12.07.08 22:44:13
      Beitrag Nr. 46 ()
      so!
      gut nacht erstmal!
      Avatar
      schrieb am 12.07.08 23:24:41
      Beitrag Nr. 47 ()
      bilderberger teilnehmerliste 2006 (unvollständig)


      Erstelldatum: 04.10.2006

      Bilderberg Teilnehmerliste (unvollständig)

      Deutschland:

      * Hubert Burda, Verleger und Vorstandsvorsitzender der Hubert Burda Media
      * Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender und Vorstand Zeitungen der Axel Springer AG
      * Josef Joffe, Mitherausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit"
      * Matthias Naß, stellvertretender Chefredakteur der "Zeit"
      * Friedbert Pflüger, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
      * Otto Schily, ehemaliger deutscher Bundesinnenminister
      * Jürgen E. Schrempp, bis 2005 Vorstandsvorsitzender der DaimlerChrysler AG
      * Ekkehard Schulz, Vorstandsvorsitzender von ThyssenKrupp
      * Klaus Zumwinkel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post AG

      Österreich

      * Martin Bartenstein, Wirtschafts- und Arbeitsminister
      * Oscar Bronner, Herausgeber und Chefredakteur der Tageszeitung „Der Standard“
      * Alfred Gusenbauer, Bundesparteivorsitzender der SPÖ
      * Rudolf Scholten, Vorstandsmitglied der Oesterreichischen Kontrollbank AG

      Schweiz:

      * Jacques Aigrain, Vorstandsvorsitzender Swiss Re
      * André Kudelski, Vorstandsvorsitzender Kudelski Group

      Weitere Teilnehmer:

      * John Browne (Großbritannien, Vorstandsvorsitzender BP)
      * Franco Barnabè (Italien, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Rothschild Europe)
      * Mario Monti (Italien, ehem. Wettbewerbskommissar der EU-Kommission)
      * Ahmed Chalabi (Irak, ehem. "stellvertretender irakischer Premierminister" eingesetzt von den USA)
      * Königin Beatrix (Niederlande)
      * Richard Holbrooke (USA, ehem. US-Botschafter bei den Vereinten Nationen)
      * Henry Kissinger (USA)
      * William J. Luti (USA, Staatssekretär im Verteidigungsministerium)
      * Mario Mundie (USA, Entwicklungsleiter Microsoft)
      * Richard Perle (USA)
      * David Rockefeller (USA)
      * James D. Wolfensohn (USA, Sonderbotschafter für den Gaza-Abzug, ehem. Weltbankpräsident)
      * Robert B. Zoellick (USA, stellvertretender Außenminister)



      __________________________________________-
      teilnehmerliste vollständig 2004 2005 im zoffarena forumhttp://www.forumprofi4.de/forum17079/teilnehmer-2004-t25.htm…


      in 05 auch frau merkel dabei! ja ja ja!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 10:08:34
      Beitrag Nr. 48 ()
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 10:12:34
      Beitrag Nr. 49 ()
      tja meine lieben!
      euer desinteresse an diese themen wird euch den hals brechen!
      aber - was soll ich tun?
      mehr wie infos bereit stellen kann ich auch nicht!
      wenn dann so ziemlich alle wegvergiftet sind, dann ist endlich ruhe auf der welt!
      mir tun eure kinder leid!
      ihr seid für sie verantwortlich!
      arme kinder!
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 10:54:28
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.517.672 von gipsywoman am 16.07.08 10:12:34Meine Güte, was erwartest Du denn?
      Wo soll man anfangen?

      Club of Rome, Bilderberger, Scull and Bones, Bertelsmann Stiftung und so weiter! Alle haben sich auf die Fahnen geschrieben, die "Welt zu verbessen" (nach ihrem Gutdünken).

      Die Einen machen ganz offensichtlich Politik, die Anderen versuchen, dem Pentagon in die Suppe zu spucken, und die ganz Anderen haben sich ein Steuersparmodell ausgedacht, über das sie Einfluß zu nehmen versuchen- sogar ganz offen durch die Medien.

      Erstmal brauchen wir wieder Politiker mit Rückgrad! Ich gehe jede Wette mit Dir ein, daß gerade DU bei der Wahl nicht darauf achtest, welche Personen Du ankreuzt.

      Woher kommen denn die ganzen Verwaltungsmenschen in der Politik?
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 11:09:58
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.517.672 von gipsywoman am 16.07.08 10:12:34"Lenkversuche" wird ein Politiker, der aus der Verwaltungsebene kommt nie unternehmen. Er ist es gewohnt- ja er ist sogar getrimmt darauf,- gelenkt zu werden!

      Und unternimmt mal ein Intelligenter einen Ausreißversuch und hätte gerne das Steuer, wird er sofort ausgebremst! (Kirchhof und sein Steuermodell, an dem er Jahrzehnte arbeitet)

      Hier ändert sich überhaupt nichts!Im Gegenteil, das ist überhaupt nicht mehr geplant! Lenken dürfen jetzt die NGO`s, über die man natürlich auch wieder massiv Einfluß nimmt.
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 19:10:32
      Beitrag Nr. 52 ()
      ja, dorfrichter wo soll man anfangen?

      was die wahlen angeht: leider gibt es auch bei uns wahlbetrug - die einzig echte wahl mit einer wahren mehrheit war die von 2005!
      alles andere ist beschiß, weil nämlich von einer absoluten mehrheit von denen spricht die auch gewählt haben und nicht von den tatsächalich wahlberechtigten!
      daher gehe ich erst garnicht wählen, sondern nur dann wenn ich auch ein feld mit "nein, keinen von denen" ankreuzen kann!

      diese möglichkeit haben wir leider nicht und irgendeiner der politiker möchte jetzt auch eine wahlpflicht geahndet mit strafe falls man nicht seiner wahlpflicht nachkommt, so können sie wenigstens nicht wegen wahlbetrug drankommen!
      im übrigen stehen auch mit wahlpflicht schon die drauf "NUR" die man wählen soll!
      also nix mit echten wahlen!
      ich wähle garnicht, und das ist der %uell größere teil, doch von der %uell größere mehrheit die keinen von denen wählt von denen hört man nicht!
      wahlbetrug!
      und keinen dieser figuren will ich wählen!

      bei 100% wahlberechtigte gehen nicht mal 40% wählen, allenfalls mal um die 30%
      die restlichen 50 bis 60 die verweigerer die klar damit ihren wunsch zum ausdruck bringen keinen von denen wählen zu wollen und nur diese eine möglichkeit haben, die werden einfach unterschlagen!
      diese info, meine ich!
      unsere regierung ist nicht vom volke gewählt, das sind wahlbetrüger!

      aber freuet euch, denn aktien von alternativen energien sind im kommen, das ist auch das hauptanliegen weswegen wir mit der lüge über treibhausblabla genervt werden!
      neue technologien in gesättigte märkte mit alten technologien unterzubringen!

      also auf auf die solar-,wind-, und und und aktien!
      das passt scho!
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 11:38:33
      Beitrag Nr. 53 ()
      Fühlt ihr euch bedroht? :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 08:39:34
      Beitrag Nr. 54 ()
      nicht nur bedroht, sondern auch ziemlich hinter´s licht geführt und so richtig beschissen!
      das dumme ist nur, dass man eigntlich die möglichkeit hat alles zu erfahren und zu wissen, doch noch dümmer ist es dass man nahezu machtlos der machenschaften der lenker gegenüber steht!

      aber........das allerschlimmste und unverzeihlichste ist, dass diese gierigen ärsche über leichen gehen!

      vogelgrippe, aids, chemtrails, sowie hunger und völkermorde dürften einen ted turner (mit-) entsprungen sein und diese ärsche so richtig glücklich machen!

      ich fühle mich nicht nur bedroht in meinem recht auf selbstbestimmung sonst bedroht wird meine gesundheit!

      ich darf nicht sagen was ich denke und dagegen angehen erstrecht nicht!

      dann bin ich nämlich ein terrorist!
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 08:57:17
      Beitrag Nr. 55 ()
      http://www.bilderberg.org/2006.htm

      hier findet ihr eine liste der teilnehmer für jedes jahr ab 1991!

      wenn man mal die stellungen und positionen der deutschen teilnehmer vor und nach den meetings betrachtet findet man sie nach den meetings in "bessere" berufliche positionen wieder!

      das dürfte der lohn sein, dafür, dass sie genau das durchbringen was bei den meetings von ihnen gewollt wird!

      die vermutung dass diese teilnehmer auch erpressbar sind und deshalb tun was man von ihnen möchte liegt mehr als nahe!

      jeder von denen hat großen dreck am stecken!

      sie alle lügen, vertuschen und manipulieren!

      intrigen werden geschmiedet und kriege angezettelt!

      kein unschuldiges kind ist vor denen sicher!

      sie besetzen länder und plündern die ressourcen, sie zerstören wirtschaften und berauben die legitimen eigentümer!

      verbrecher eben! aber..............kommt einer von denen in den knast?
      neee!

      ich finde das alles gar nicht lustig und ich glaube wir alle haben die verantwortung solche menscheverachtende verbrecher zu stoppen!

      oder mcmillan?

      wie schmeckt dir dein steak, wenn im selben augenblick ein kind an hunger stirb ein paar kilometer weiter?
      bist du nicht der meinung dass heutzutage genügend nahrungsmittel da sind, so dass keiner des hungers sterben müsste?
      und trotzdem kriegen diese menschen nichts zu essen, obwohl genug da wäre!
      für was soll man das halten?
      dass eine dürre die ernte versaut........kann schon sein, aber die welt hat genug lebensmittel und hilfe kann innerhalb kürzester zeit
      eingflogen werden!
      wird aber nicht!
      was ist das?
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 09:12:29
      Beitrag Nr. 56 ()
      was mich dabei so aufregt ist, dass ich kinder habe die ich jetzt in einer solchen welt wiederfinde!
      das kotzt mich schon an!

      naja, die welt war wohl schon immer so schlimm, aber durch das internet kommt man an so viel mehr informationen, die man vorher nicht so einfach bekam!
      ja nicht mal die frage stellte sich!
      aber jetzt tut sich´s!

      die skrupelosigkeit mit der vorgegangen wird ist das unfassbare und dass man für die weltherrschaft über leichen geht!

      die meisten von denen, denen wir das alles zu verdanken haben werden in ein paar jahren abkratzen!
      mitmehmen können sie nix, reinste gier zu lebzeiten bringt das alles hervor!

      dann hinterlassen sie ein paar erben, die nicht mehr wissen wohin mit ihren eigntümern während andere elend an hunger und durst sterben!
      und die erben plantschen im (blutgeld-)meer!
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 18:44:22
      Beitrag Nr. 57 ()
      Ich finde, du übertreibst. Wieso soll ich an den Hunger in der Welt denken, wenn ich ein Steak esse? Mal abgesehen davon, daß ich sowas nicht oft tue, ich esse lieber Rippchen oder Schweinshaxe.
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 20:47:46
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.118 von gipsywoman am 16.06.08 15:36:33Als Frau Merkel in der Festtagsrede zum 60-jährigen Bestehen der CDU den Satz verwendete:

      "Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit"

      brachte Sie zum Ausdruck, dass sie entweder Demokratie nicht versteht oder sich nicht an die demokratischen Regeln des Grundgesetzes gebunden fühlt.



      Skandal!:mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 21:49:54
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.572.973 von ConnorMcLoud am 23.07.08 20:47:46Findest du? :confused:

      Ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:51:22
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.572.973 von ConnorMcLoud am 23.07.08 20:47:46Die Frau hat leider Recht, und Kommunistenconnie mal wie immer Unrecht...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 20:21:41
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.572.973 von ConnorMcLoud am 23.07.08 20:47:46eher letzteres connor!
      nein!
      richtig heißt es: letzteres ganz bestimmt!
      denn: frau merkel ist auch nur ein werkzeug der besatzer und von den bilderbergern zu dem hochgehievt wo sie jetzt steht!

      traurig finde ich auch, dass obama in berlin gestern meinte, die welt müsse vereint für die freiheit kämpfen!
      denn er erbat sich unterstützung für den kampf um die freiheit und gegen den terror!
      das bedeutet, er haut in die selbe kerbe wie die alle bis jetzt!

      hoffentlich habe ich da was falsch verstanden!

      geiler body hin oder her - ;):laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 15:04:31
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.548.257 von gipsywoman am 21.07.08 09:12:29was mich dabei so aufregt ist, dass ich kinder habe die ich jetzt in einer solchen welt wiederfinde!
      das kotzt mich schon an!


      Ich sähe das nicht soooo dramatisch. Aber, stimmt schon, als meine Kids klein waren, konnte ich mich auch fürchterlich giften über Vieles, das meinen Gedanken zuwider lief.

      Das gibt sich mit zunehmendem Alter. Man sieht irgendwann nur noch die ganz wichtigen Sachen. Verstehe mich nicht falsch, nicht daß ich es nicht wichtig fände, Kinder in intakter Umwelt aufwachsen zu lassen bei gleichzeitig vertrauensvollem Verhältnis zur Politik.

      Hinschauen auf die größten "Müllhaufen" und drauf zeigen wird nicht reichen. Politik beginnt innerhalb der Familie und setzt sich durch, mitten durch unsere Gesellschaft bis ganz nach oben zur Regierung.

      Irgendwann hörten wir auf, uns aufzuregen über "Kleinigkeiten". Das Band hat sich aber weiter gedehnt und mittlerweile denkt sich so Mancher (Beispiel) Zumwinkel hatte doch Recht. Er hatte nur das Pech erwischt zu werden.

      Und so dreht sich das Rad....immer schneller.

      Schönes WOE
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 18:09:10
      Beitrag Nr. 63 ()
      ja sorry, aber ich bin da einbißchen anders!

      mich interessieren schon die hintergründe!

      nur so kann ich einschätzen was mir die zukunft bringt und ich möchte nicht unbedingt wie david gegen goliath mich wiederfinden, weil ich zu blöd war früher zu erfahren wer mein mitmensch ist und was er vorhat!

      das ist wie erbschleicherei oder heiratschwinler oder so!
      eine ahnungslose und wohlwollend zugeneigte person gibt alles in der annahme sie werde geliebt oder so und erfährt nachdem alles futsch ist, dass alles schwindel war!

      baluäugig eben - ausgenutzt von geschickten und gewissenlosen betrügern!
      auf sowas habe ich keinen bock, erstrecht nicht wenn ich für mich arbeite und pläne habe oder schmiede für meine zukunft und meine familie und immer wieder stolpere ich dann über pläne anderer die meinen plan aushebeln oder erstgarnicht vorhaben stattfinden zu lassen!

      das möchte ich nicht!

      ich finde zumindest sollte man informiert sein um sich auch positionieren zu können und nicht überrascht zu werden vom "leben anderer"!
      wie bei der börse!
      ohne info steigt du falsch ein oder falsch aus!
      folge: verluste!
      folge:ärger
      folge: sich informieren
      folge: besserer moment zum ein oder ausstieg weil wissen!
      folge: besser seine geldangelegeheiten gemanaged!


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