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    Mehr Gerechtigkei! - Verfassungsgericht garantiert Beamten Führungsämter bis zur Pensionierung. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.08 16:08:35 von
    neuester Beitrag 20.06.08 09:10:52 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 19.06.08 16:08:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dazu fällt mir nichts mehr ein!:eek:

      News - 19.06.08 15:30
      Karlsruher Urteil: Verfassungsgericht garantiert Beamten Führungsämter bis zur Pensionierung

      Verliert ein Beamter seinen Spitzenjob, verliert er auch Geld und Ansehen - das darf nicht sein. Das ist der Tenor eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter berufen sich dabei auf das "Lebenszeitprinzip". Allerdings sind nicht alle der beteiligten Juristen dieser Auffassung.


      Eine nordrhein-westfälische Vorschrift zur Vergabe von Führungsämtern auf Zeit - etwa für Schuldirektoren - erklärte Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig und nichtig. Eine Berufung auf Zeit gefährde die Unabhängigkeit der Beamten von politischen Einflüssen, die gerade in Führungspositionen besonders wichtig sei, befanden die Richter.

      Geklagt hatten ursprünglich zwei Schulleiter und ein Abteilungsleiter in der Forstverwaltung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Verfahren dem Karlsruher Gericht vorgelegt. Nach dem NRW-Beamtengesetz mussten die Betroffenen nach höchstens zehn Jahren Amtszeit mit einer Rückstufung ins normale Beamtenverhältnis rechnen.

      Nach Ansicht des Zweiten Senats wird dadurch die für das Berufsbeamtentum grundlegende Unabhängigkeit untergraben. Denn der Beamte müsse ständig befürchten, in seine vorherige Position zurückgestuft zu werden - was mit Gehaltseinbußen, aber auch Ansehensverlust verbunden sei. "Eine solche Maßnahme erlaubt ansonsten nur das Disziplinarrecht", argumentierte das Gericht. Zwei der sieben beteiligten Richter stimmten gegen die Entscheidung.



      Verschiedene Länderregelungen

      Von der seit 1997 im Beamtenrechtsrahmengesetz vorgesehenen Möglichkeit, Führungspositionen auf Zeit zu vergeben, hatten zunächst zwölf Länder Gebrauch gemacht. Vier Länder nahmen die Gesetze inzwischen wieder zurück, weil damit nicht wie erhofft mehr Flexibilität erreicht worden sei. Die bayerische Regelung wurde 2004 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gekippt.

      Aus Sicht der Karlsruher Richter ist das "Lebenszeitprinzip" im Beamtentum entscheidend, um Neutralität und Stabilität der Verwaltung zu sichern. Gerade angesichts wechselnder politischer Führungen seien unabhängige Beamte wichtig, die durch einen gesicherten Status unsachlichen Beeinflussungen widerstehen könnten. Ausnahmen von diesem Prinzip sind danach nur zulässig, wenn die Aufgabe eine Berufung auf Zeit erfordert - etwa bei kommunalen Wahlbeamten und bei politischen Beamten.

      Auch mit dem Leistungsprinzip lasse sich die Regelung nicht rechtfertigen, erläuterte das Gericht. Denn nach der NRW-Regelung "kann" die erste Amtszeit von fünf Jahren um weitere fünf verlängert werden, danach "soll" die Position auf Lebenszeit verliehen werden. Darauf habe der Beamte aber keinen Anspruch; es werde nicht einmal geprüft, ob er sich bewährt habe.





      Quelle: Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 16:14:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.334.148 von Burentom am 19.06.08 16:08:35Hab nix anderes erwartet in einem totalitären Terrorstaat in de EuSSR.:D
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 16:25:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dieses Urteil habe ich heute gefunden. Das OVG berief sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
      Beide Entscheidungen stelle ich hier rein.
      OVG Saarland
      Das OVG Saarland in Saarlouis berichtet in seiner Pressemitteilung vom 16. März 2007 über mehrere Urteile vom 23.02.2007, wonach Beamte mit kinderreichen Familien Anspruch auf höhere Alimentation in Bezug auf die kindbezogenen Besoldungsbestandteile haben, wenn sie ihre Ansprüche zeitnah geltend gemacht haben.
      Fundstelle: Pressemitteilung des OVG Saarland vom 16.03.2007

      Und nun das Bundesverfassungsgericht:
      Bundesverfassungsgerichts 24.11. 1998 - 2 BvL 26/91
      Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt, daß die Alimentation des Beamten demgegenüber etwas qualitativ anderes ist (vgl. BVerfGE 44, 249 <264 f.>. Dieser Unterschied muß bei der Bemessung der kinderbezogenen Bestandteile des Beamtengehalts sichtbar werden.
      Folgende Richter haben an dem Urteil mitgewirkt:
      Limbach Kirchhof Winter Sommer Jentsch Hassemer Broß Osterloh

      Dann danke ich doch allen Beamten..:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 16:40:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Scheißland.
      Avatar
      schrieb am 19.06.08 16:50:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.334.148 von Burentom am 19.06.08 16:08:35Aus Sicht der Karlsruher Richter ist das "Lebenszeitprinzip" im Beamtentum entscheidend, um Neutralität und Stabilität der Verwaltung zu sichern. Gerade angesichts wechselnder politischer Führungen seien unabhängige Beamte wichtig, die durch einen gesicherten Status unsachlichen Beeinflussungen widerstehen könnten.

      aha.....

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      schrieb am 19.06.08 20:01:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und das ist nicht nur bei uns so.

      A.
      Avatar
      schrieb am 20.06.08 04:12:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Aus Sicht der Karlsruher Richter ist das "Lebenszeitprinzip" (Lebensbornprinzip?? ähm, hüstl Anm. f4w) im Beamtentum entscheidend, um Neutralität und Stabilität der Verwaltung zu sichern."
      :mad::mad::mad::mad:
      Das Urteil ist geradezu abartig ungerecht. Führungsanspruch auf Lebenszeit, egal wieviel Sche* ein Beamter mal wieder gebaut hat.
      Diese dt. Richter, tztztz, was hat das mit RECHTsprechung zu tun?

      Ich fordere Lebenszeitprinzip für Selbständige, ebenfalls aus Steuermittel finanziert.
      off-topic: Genau wie einen Pensionsfonds für Selbständige.
      Huber the Gremlin will nämlich einen Fonds aus Steuergeldern für Beamtensäcke in Bayern, warum also nicht auch für die die zahlen??
      Beamte zahlen nichts ein, bekommen aber am meisten.
      Avatar
      schrieb am 20.06.08 09:10:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      die richter hätten mal was über das

      LEBENSZEITPRINZIP
      der leute erwähnen sollen, die die ganze sche.... mit ihrer arbeit und ihren steuern finanzieren müssen.

      oder das grungesetz, nachdem alle menschen gleich sind.

      beamtete richter dürften in einer demokratie eigentlich kein urteil über ihren eigenen job fällen.


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