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    Wenn die Steuer die Lohnerhöhung frisst - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.08 11:11:40 von
    neuester Beitrag 03.07.08 11:33:49 von
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      schrieb am 03.07.08 11:11:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Steuerprogression

      Wer freut sich nicht über eine Lohnerhöhung? Doch steigende Lebenshaltungskosten und eine im Vergleich überproportional höhere Besteuerung können bei niedrigen und mittleren Einkommen schnell zur Ernüchterung führen. Was hat es mit der "heimlichen Steuererhöhung" auf sich?

      Als Jürgen Weber eine kräftige Lohnerhöhung bekam, war die Freude zunächst groß. 3,5 Prozent mehr sollte der Facharbeiter verdienen. Doch als dann die Preise für Lebensmittel und Energie immer weiter anstiegen, war schnell klar, dass die Lohnerhöhung gerade mal die hohe Inflationsrate ausgleicht. Zudem soll der 44-Jährige plötzlich mehr Steuern bezahlen - obwohl er wegen steigender Kosten eigentlich gar nicht mehr Geld im Portmonee hat. Wie ist das möglich?

      Wenn ein Arbeitnehmer mehr verdient, muss er auch mehr an den Fiskus abführen. Mit jeder Einkommenserhöhung steigt auch die Einkommensteuerschuld - und zwar überproportional, das heißt stärker als das Einkommen selbst. Ökonomen bezeichnen dieses Phänomen als "kalte Progression". Wenn die Einkommenserhöhung gerade mal die Inflation ausgleicht, ist das besonders ärgerlich. Die reale Kaufkraft des Haushalts sinkt – trotz Lohnerhöhung.

      Niedrige und mittlere Einkommen betroffen

      Die niederen Einkommensklassen sind von den "kalten Progression" besonders betroffen. Der Grund: Der Steuersatz steigt im Eingangsbereich des Steuertarifs vergleichsweise rasch an. Mit jedem zusätzlichen Euro Bruttoeinkommen steigen auch die Abgaben. Ein Beispiel: Einer Erzieherin mit einem Monats-Bruttoeinkommen von 1.350 Euro stehen bei einer Lohnerhöhung von acht Prozent 108 Euro mehr zu. Davon verliert sie fast 40 Euro an das Finanzamt und weitere 24 Euro an Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Fast 60 Prozent ihrer Lohnsteigerung fließen also in die Staats- und Sozialkassen. Das hat der Bund der Steuerzahler für das ARD-Magazin "Plusminus" errechnet.

      Doch auch mittlere Einkommen sind stark betroffen. Auch dort ist der Anstieg der Grenzsteuersätze pro mehr verdientem Euro hoch. So bleiben einem Stahlarbeiter mit 3.000 Euro brutto bei 5,2 Prozent mehr Lohn von 156 Euro nur noch 64 Euro netto übrig. Der Rest geht für Steuern und Abgaben "drauf".

      Spitzensteuersatz gesenkt

      Das alles führt dazu, dass Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen Steuersätze zahlen, die ursprünglich nur für Großverdiener gedacht waren. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung im Jahr 2004 die Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz gesenkt hat. Schon bei einem Brutto-Einkommen von 52.152 Euro müssen derzeit 42 Prozent an Steuern gezahlt werden. Im Jahr 1999 lag die Einkommensgrenze noch bei 61.377 Euro.

      Besonders bitter: Die vermeintlichen Besserverdiener haben kaum noch Anspruch auf staatliche Leistungen: Eigenheimzulage und Pendlerpauschale hat der Staat bundesweit schon abgeschafft, das kostenfreie Studium für die Kinder weitgehend auch. Dafür muss an anderer Stelle vielleicht sogar drauf gezahlt werden – beispielsweise bei den Kindergartenbeiträgen, deren Höhe nach dem Einkommen gestaffelt ist. Einkommensstarke Haushalte, die schon länger den maximalen Steuersatz zahlen, sind dagegen nicht von der "kalten Progression" betroffen.

      Heimliche Steuererhöhung
      Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen schätzt die Mehreinnahmen für den Staat von 2006 bis 2012 auf 63 Milliarden Euro. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler Karl Heinz Däke hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, die steigende Milliardenbelastung der Bürger durch die "kalte Progression" zu stoppen. "Den Bürgern wird ein immer größerer Teil ihrer Einkommen in Form heimlicher Steuererhöhungen genommen. Man muss überproportional mehr Steuern zahlen, obwohl man real gar nicht mehr in der Tasche hat. Das heißt: Die Steuer besteuert das, was ich gar nicht habe", sagt Däke. Der Staat verdiene Geld, das ihm im Prinzip gar nicht zustehe.

      Das deutsche Steuersystem gilt als hoch kompliziert und wenig transparent. Es wird ständig reformiert. So bringt allein das Jahressteuergesetz 2008 rund 200 Änderungen mit sich. Auch die "kalte Progression" könnte eingedämmt werden. Dazu müsste man die Steuertabellen der Lohnentwicklung und der Inflation anpassen. Dies fordern Experten schon lange. In den Niederlanden, der Schweiz, Frankreich und den USA beispielsweise passt der Staat jedes Jahr die Steuertarife so an, dass die Menschen nur mehr Steuern zahlen müssen, wenn sie auch tatsächlich mehr Bares in der Geldbörse haben. Die deutsche Regierung lehnt das mit Verweis auf den hohen Schuldenstand jedoch ab. Im Klartext: Auf 63 Milliarden Euro Mehreinnahmen will in Berlin niemand verzichten.

      Tipps zur Senkung der Steuerlast
      Der Bürger selbst hat nicht allzu viele Möglichkeiten, sich gegen die heimliche Steuererhöhung zu wehren. Trotzdem sollte er nicht tatenlos bleiben:

      Tipp 1 - Brutto-Entgeltumwandlung: Angestellte und Arbeiter können in die betriebliche Altersvorsorge investieren und zeitgleich Steuern und Sozialabgaben sparen. Die Beiträge zweigt der Arbeitgeber direkt vom Lohn ab. Bis zu 2.520 Euro können steuer- und bis Ende 2008 sozialabgabenfrei in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden. Wer nach dem 1. Januar 2005 in die betriebliche Altersvorsorge eingestiegen ist, kann sogar aktuell maximal 4.320 Euro steuerfrei investieren. Brutto-Entgeltumwandlung heißt diese Möglichkeit der privaten Vorsorge. Die Auszahlung darf erst mit dem 60. Lebensjahr beginnen und erfolgt im Regelfall als lebenslange Rente. Bei der Auszahlung wird die Betriebsrente komplett besteuert und auch der volle Krankenkassen- und Pflegebeitrag fällt an. Da die Steuerbelastung im Berufsleben meist deutlich höher ist als im Ruhestand, rechnet sie sich für viele trotzdem. Vor allem, wenn der Arbeitgeber einen Teil dazuzahlt.

      Tipp 2 - Die richtige Steuerklasse wählen: Verdienen bei einem Ehepaar beide Partner etwa gleich viel, wählen sie am besten beide die Steuerklasse IV. Verdient ein Partner jedoch 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitslohnes, wählt er die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V. Das ist steuerlich günstiger. Wer seine Steuerklasse korrekt wählt und alle Freibeträge ausschöpft, hat am Ende mehr Netto vom Brutto übrig.
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      schrieb am 03.07.08 11:12:36
      Beitrag Nr. 2 ()
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      schrieb am 03.07.08 11:33:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.428.379 von Albatossa am 03.07.08 11:11:40Die "kalte Progression" ist schlecht, das stimmt.
      Dies ist jedoch schon fast die einzige sinnvolle Aussage des Artikels.


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