Der Verkauf eines Gebrauchtwagens gilt als privates Veräußerungsgeschäft!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.07.08 20:08:56 von
neuester Beitrag 04.07.08 13:46:54 von
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Der Verkauf eines Gebrauchtwagens gilt als privates Veräußerungsgeschäft!!
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Also wenn das kein Hammer ist, dann weiß ich auch nicht. Besser kann man seinen Neuen, äh, Gebrauchtwagen ja kaum finanzieren. Oder fällt das dann irgendwann wieder unter Gestaltungsmissbrauch?
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc…
Steuertipp
Steuersparmodell Gebrauchtwagen
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Das neueste Steuersparmodell
Das neueste Steuersparmodell
03. Juli 2008 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil zum Pkw-Verkauf ein neues Steuersparmodell geschaffen. Davon profitieren Kapitalanleger, Immobilienbesitzer, Sammler und einige Unternehmer. Vor allem mit einem Verkauf des Autos innerhalb der Familie lässt sich mit legalen Tricks eine Menge Steuern sparen, wie der Informationsdienst www.steuer-schutzbrief.de berichtet.
Der Verkauf eines Gebrauchtwagens gilt als privates Veräußerungsgeschäft, entschied der BFH (Aktenzeichen: IX R 29/06). Das bedeutet: Ist zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen, so verlangt das Finanzamt Spekulationssteuer auf einen etwaigen Gewinn.
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Private Autoverkäufe bringen vor allem Verluste
Meist jedoch lässt sich ein Fahrzeug nur unter Wertverlust abstoßen. Das BFH-Urteil ermöglicht, diesen Verlust mit Spekulationsgewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen, zum Beispiel aus dem Verkauf von Aktien, Immobilien, Antiquitäten, Kunstgegenständen und anderen Sammlerstücken.
Blättern
Zum Thema
* Steuersparmodell: Pkw-Verkauf senkt Spekulationssteuer und Abgeltungsteuer
* Steuer-Schutzbrief-Newsletter
* Steuererklärung 2007: Was Anleger wissen müssen
* Steuertipps für 2008
* Die „geheimen“ Infoquellen des Fiskus
Die Spekulationsgewinne müssen dabei noch nicht einmal im selben Jahr angefallen sein wie der Verlust. Sie dürfen auch aus dem Jahr vor dem Pkw-Verkauf stammen oder aus einem beliebigen Jahr danach, bis einschließlich 2013. Dadurch lässt sich sogar die Abgeltungsteuer senken, die ab 2009 wirkt. Wegen der Abgeltungsteuer muss der Pkw spätestens 2008 verkauft werden. Wer seinen Wagen in einem früheren Steuerjahr verkauft hat, kann sich möglicherweise mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid nachträglich seine Ersparnis sichern.
Über die Familie, über den Betrieb
Wer private Spekulationsgewinne erwirtschaftet hat oder in Zukunft erwartet, sollte darüber nachdenken, seinen kürzlich erstandenen Pkw innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum wieder abzustoßen. Ein besonders steuergünstiger Weg ist, den Wagen an das eigene Kind zu verkaufen und diesem vorab das nötige Kapital zu schenken. Diese Gestaltung ist durchaus legal.
Ein anderer Weg zum Steuersparen bietet sich für Selbstständige, die nebenher mit Aktien jonglieren: Sie kaufen einen Pkw privat und halten ihn höchstens ein Jahr. Vor Ablauf der Jahresfrist legen sie ihn ins Betriebsvermögen ein. Dadurch senken sie ihre private Spekulationssteuer.
Nachteilig ist allerdings, dass das Unternehmen keine Vorsteuer für den Fahrzeugkauf abziehen kann. Die Abschreibungsgrundlage fällt daher niedriger aus. Und ein späterer Verkauf des Pkw aus dem Unternehmensvermögen stellt eine steuerpflichtige Einnahme dar.
Finanzamt beteiligt sich am Wertverlust
Beide Wege laufen darauf hinaus, dass das Finanzamt erzwungenermaßen einen Teil des Wertverlusts eines Autos erstattet. Vor allem bei Neuwagen ist dieser Verlust im ersten Jahr sehr hoch. Wichtig: Da jedes Steuersparmodell vom Einzelfall abhängt, sollten interessierte Leser einen Steuerberater befragen.
Wie dieses Steuersparmodell im Detail funktioniert und Autobesitzer mit ihrer Familie am meisten Steuern sparen können, ist auf den Internet-Seiten des Steuer-Schutzbriefes nachzulesen.
www.steuer-schutzbrief.de
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Also wenn das kein Hammer ist, dann weiß ich auch nicht. Besser kann man seinen Neuen, äh, Gebrauchtwagen ja kaum finanzieren. Oder fällt das dann irgendwann wieder unter Gestaltungsmissbrauch?
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03. Juli 2008 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil zum Pkw-Verkauf ein neues Steuersparmodell geschaffen. Davon profitieren Kapitalanleger, Immobilienbesitzer, Sammler und einige Unternehmer. Vor allem mit einem Verkauf des Autos innerhalb der Familie lässt sich mit legalen Tricks eine Menge Steuern sparen, wie der Informationsdienst www.steuer-schutzbrief.de berichtet.
Der Verkauf eines Gebrauchtwagens gilt als privates Veräußerungsgeschäft, entschied der BFH (Aktenzeichen: IX R 29/06). Das bedeutet: Ist zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen, so verlangt das Finanzamt Spekulationssteuer auf einen etwaigen Gewinn.
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Private Autoverkäufe bringen vor allem Verluste
Meist jedoch lässt sich ein Fahrzeug nur unter Wertverlust abstoßen. Das BFH-Urteil ermöglicht, diesen Verlust mit Spekulationsgewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen, zum Beispiel aus dem Verkauf von Aktien, Immobilien, Antiquitäten, Kunstgegenständen und anderen Sammlerstücken.
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Die Spekulationsgewinne müssen dabei noch nicht einmal im selben Jahr angefallen sein wie der Verlust. Sie dürfen auch aus dem Jahr vor dem Pkw-Verkauf stammen oder aus einem beliebigen Jahr danach, bis einschließlich 2013. Dadurch lässt sich sogar die Abgeltungsteuer senken, die ab 2009 wirkt. Wegen der Abgeltungsteuer muss der Pkw spätestens 2008 verkauft werden. Wer seinen Wagen in einem früheren Steuerjahr verkauft hat, kann sich möglicherweise mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid nachträglich seine Ersparnis sichern.
Über die Familie, über den Betrieb
Wer private Spekulationsgewinne erwirtschaftet hat oder in Zukunft erwartet, sollte darüber nachdenken, seinen kürzlich erstandenen Pkw innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum wieder abzustoßen. Ein besonders steuergünstiger Weg ist, den Wagen an das eigene Kind zu verkaufen und diesem vorab das nötige Kapital zu schenken. Diese Gestaltung ist durchaus legal.
Ein anderer Weg zum Steuersparen bietet sich für Selbstständige, die nebenher mit Aktien jonglieren: Sie kaufen einen Pkw privat und halten ihn höchstens ein Jahr. Vor Ablauf der Jahresfrist legen sie ihn ins Betriebsvermögen ein. Dadurch senken sie ihre private Spekulationssteuer.
Nachteilig ist allerdings, dass das Unternehmen keine Vorsteuer für den Fahrzeugkauf abziehen kann. Die Abschreibungsgrundlage fällt daher niedriger aus. Und ein späterer Verkauf des Pkw aus dem Unternehmensvermögen stellt eine steuerpflichtige Einnahme dar.
Finanzamt beteiligt sich am Wertverlust
Beide Wege laufen darauf hinaus, dass das Finanzamt erzwungenermaßen einen Teil des Wertverlusts eines Autos erstattet. Vor allem bei Neuwagen ist dieser Verlust im ersten Jahr sehr hoch. Wichtig: Da jedes Steuersparmodell vom Einzelfall abhängt, sollten interessierte Leser einen Steuerberater befragen.
Wie dieses Steuersparmodell im Detail funktioniert und Autobesitzer mit ihrer Familie am meisten Steuern sparen können, ist auf den Internet-Seiten des Steuer-Schutzbriefes nachzulesen.
www.steuer-schutzbrief.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.167 von 098cba am 03.07.08 20:08:56nix neues.
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