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    Eigene Wohnung mit 14? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.08 20:41:28 von
    neuester Beitrag 10.09.08 11:22:29 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.142.602
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 20:41:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgender Fall:

      75-qm-Wohnung mit drei Heranwachsenden platzt aus allen Nähten. Umziehen wollen wir ungern wegen guter Nachbarschaft, Katze, günstiger Miete usw. Nun wird vier Häuser weiter in derselben Straße eine 30-qm-Wohnung frei, sehr günstig, 1,5 Zimmer. Meine 14-jährige Tochter würde diese gerne beziehen, und wir hätten wieder "Luft". Das halbe Zimmer könnte ich evtl. als Büro gebrauchen. Sie hätte ihren Lebensmittelpunkt weiter in der elterlichen Wohnung, also gemeinsames Essen, Waschmaschine nutzen etc.

      Fragen:

      a. Dürfen 14-Jährige mit Einverständnis der Eltern überhaupt schon alleine wohnen?

      b. Dürfen sie eine Wohnung anmieten mit Einverständnis der Eltern, oder muss ich sie anmieten und dann eine Zweitwohnungssteuer bezahlen?

      Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Auskünfte und Ideen dazu.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:02:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Servus,

      ich hoffe das ist ein Scherz.

      Servus
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:16:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieso?
      Die "Jugendliche" ist völlig selbständig.
      9. Klasse Gymnasium, lieb, zuverlässig, patent, nebenbei vier Auslandsreisen ohne Eltern gemacht ohne Probleme. Kocht, jobbt, ist politisch engagiert, macht Haushalt, gibt Nachhilfe usw.

      Wo ist das Problem?

      Meine Mutter ist mit 13 von zu Hause ausgezogen, aber 50 km weg vom Elternhaus.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:18:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.480 von schlier am 03.07.08 21:02:57warum soll das ein scherz sein...allerdings sollten die elter die wohnung für die tochter anmieten...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:44:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.579 von invest2002 am 03.07.08 21:18:40...und dann Zweitwohnungssteuer zahlen. Bis 16, und dann ummelden, um das einzusparen?
      Hab schon viel gegoogelt, scheint aber ein seltener Fall zu sein.;)

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      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:48:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Selbst wenn Deine Tochter 18 wäre, würde der Vermieter noch die Unterschrift der Eltern haben wollen, damit diese in finanziellen Notsituationen des Kindes für die Mietzahlungen aufkommen. Von daher sollte es gehen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:48:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.753 von kevine1 am 03.07.08 21:44:34zweitwohnungssteuer in derselben gemeinde?? das wäre mir neu...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:58:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Unterschrift bekäme sie ja, dass ich für die Miete aufkomme. Frage mich nur, wer jetzt Mieter sein soll - rein rechtlich und steuertechnisch - und ob das Ganze fürs Jugendamt in Ordnung ginge.

      Ich selber kann das sowohl verantworten als auch bezahlen. Aber man weiß heutzutage ja nie.:rolleyes:

      #7
      Du meinst, die greift nur für Fernpendler etc.? Interessante Idee!
      Die zweite Wohnung ist wie gesagt in Sichtweite. Es würde mich beruhigen, wenn ich neben Neben- und Energiekosten sowie zweiter Hausratversicherung nicht noch extra Steuern zahlen müsste.


      Danke für alle Kommentare!
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 21:58:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo kevine1,

      14 Jahre -- ist das nicht ein wenig jung?
      Ich würde mich an Deiner Stelle mit dem Begriff "Kindeswohl" auseinandersetzen bzw. beraten lassen.

      Nix für ungut. ;)
      BM
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:01:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.834 von BonMala am 03.07.08 21:58:32natürlich -
      Aber de facto würden wir uns nur ein wenig in der Straße ausbreiten...;)
      Es geht um Raumschaffung, nicht darum, dass das Kind ausziehen will (was nicht der Fall ist).
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:02:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nicht mit 14 !!! Ich komme ja teilweise mit "unseren" Haushalt net hinterher und ich bin 23 :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:18:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Andere ziehen mit 14 in den Keller, auf den Dachboden oder ins Gartenhaus und sie zieht halt vier Häuser weiter. Also macht mal nicht so einen Wind... ;)
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:27:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.962 von Auswertung am 03.07.08 22:18:06So seh ich das auch,
      besser hier in der Vorstadt im Grünen ein Zimmerlein mit Terrasse als in zwei Jahren 'ne billige WG am Hauptbahnhof mit Pennern vor der Tür. Und die Orientierung zur Großstadt ist schon klar da, weil dort die Schule ist und alle Mitschüler ständig mit Abo-Karte quer durch die Großstadt reisen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:30:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Einfrach die neue Wohnung annmieten.
      Wo sich deine Tochter dann aufhält, geht keinen was an.
      Hin und wieder ist sie ja dann auch zu Hause.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:31:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.031 von kevine1 am 03.07.08 22:27:46Wenn du deine Tochter mit 14 ausziehen lassen würdest wäre das für mich eine Katastrophe. Eine 14 Jähgrige braucht noch die Fürsorge der Eltern. Wenn du das wirklich zulässt, kann ich nur sagen: Rabeneltern
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:34:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.833 von kevine1 am 03.07.08 21:58:31google einmal unter 2twohnungssteuer...die wird von anderen gemeinden erhoben, weil sie nicht in den genuss von steuergeldern kommen, wenn man dort nur seinen 2twohnsitz hat...das dürfet bei derselben gemeinde wo man schon seinen 1wohnsitz hat wohl nicht zutreffen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:40:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.071 von profibroker2 am 03.07.08 22:31:24Das sind die üblichen Vorurteile, mit denen ich mich aus einanderzusetzen habe.

      Ich schrieb aber: Lebensmittelpunkt bleibt die elterliche Wohnung mit gemeinsamen Mahlzeiten etc.
      Sie hat aber 500 Bücher und 100 Klamotten und min. 10 Nagellacke, die irgendwo hin müssen.

      Es geht also nur darum, ohne Großumzug Platz für die Geschwister zu schaffen, die pubertierend - Junge und Mädel - derzeit noch in einem Zimmer wohnen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:47:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.071 von profibroker2 am 03.07.08 22:31:24Lebensmittelpunkt soll doch bei den Eltern bleiben. Fürsorge der Eltern wäre also gegeben. Ich hätte da keine moralischen oder sonstigen Bedenken. Mein Vater hat z.B mit 14 eine Lehre angefangen und hat bei seinem Ausbilder (oder "Lehrherrn" wie das damals hieß) gewohnt und kam nur am Wochenende nach Hause.

      @ kevine: wie du an den reaktionen hier siehst, finden viele dein vorhaben "anstößig". daher gibt es bestimmt "nette" nachbarn, die dich dann beim jugendamt anschwärzen (muss ja noch nicht mal böswillig sein). Würde daher sicherheitshalber vorher mit dem jugendamt kontakt aufnehmen und die Sache abklären.

      gruß wiwi
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:49:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      mmh, schwieriges Thema...

      ist sie eher 14 im Kopf oder vielleicht schon was fortgeschrittener?

      Was das Gesetz dazu sagt weis ich nicht, aber wenn du sie deutlich an die alte Wohnung bindest... mit festen Zeiten, Kontrollbesuchen und kleinen tests wie sie sich so verhält, könnte das ihre Entwicklung fördern, ich bin mit 17 ausgezogen und nach nem halben jahr war ich quasi selbstständig.:D mIr hat es was gebracht.

      Aber das kann auch so was von nach hinten losgehen, sie könnte die falschen freunde bekommen die dann nur bei ihr sind weil sie ihre Ruhe hat, dann fängt sie an zu trinken, kifft und ist mit 15 schwanger unsw..... nun ja schwierig zu sagen wenn man das Kind selber nicht kennt. ich würde deine freunde und Verwandten zusammenholen die sie gut kennen. Eine Einschätzung des Lehrers über ihren Geisteszustand7Entwicklungspunkt wäre vielleicht auch sinnvoll.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 22:57:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.171 von wiwi0815 am 03.07.08 22:47:05Das ist ein guter Rat! ;).

      #19

      Im Kopf wie 16. Liest meine Bücher und fand Schillers Räuber toll.
      Ich hätte hier, wo ich jeden Tag einmal reingehen kann, bessere Kontrolle, als wenn die Clique abends an der Schanze Latte Mac. trinken geht.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 23:13:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.231 von kevine1 am 03.07.08 22:57:01probiere es, sichere dich ab wie # 18 schon sagte

      zur not muss sie halt wieder zurück ziehen
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 23:30:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.852 von kevine1 am 03.07.08 22:01:16Ich könnte mir vorstellen, dass du Ärger bekommst.

      Das Jugendamt scheint sich zwar in Deutschland oft nicht dafür zu interessieren, wenn jemad seine Tochter, bei sich zu Hause grün und blau prügelt, aber wenn du sie in einer anderen Wohnung wohnen läßt, dürfte sie wohl sehr bald auftauchen. Und wenn du die erst einmal am Haken hast, wirst du sie wohl auch nicht mehr los.

      Dann würde es wahrscheinlich los gehen. Verletzung der Aufsichtspflicht, usw. usw.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 23:45:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die Gesetzeslage kennt aber niemand, hmmm...?
      Meine Schwester war Schwesternschülerin und zog mit 16 von zuhause aus. Die Eltern viel früher. Was nun ist erlaubt?
      Wir können uns auch andere legitime Modelle überlegen, aber das vorgestellte ist eigentlich für alle das beste. Hab nur keinen Bock auf Ärger...
      Idee kam vom Vermieter selbst, der kennt uns.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 01:03:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      Was sind das denn alles für Spießer hier ... ?? :laugh:

      Die junge Dame ist 14 und mit Sicherheit einigen hier bei w.o jetzt schon geistig um Längen voraus ( Stichwort Büchersammlung !!!) - und ihr lebt auch noch, mehr schlecht als recht, wenn auch fast pleite und lange nicht mehr so unabhängig und frei ! :D

      Also, es lebe die Freiheit, es lebe die Unabhängigkeit, es lebe die Anarchie !! :laugh:

      Das du aber ein Büro in "ihren" 4 Wänden einrichten möchtest macht mich schon etwas stutzig und dich eher verdächtig, als wenn deine Tochter dort alleine völlig unabhängig leben kann !

      Denk 40 Jahre zurück, denk an die Kommune 1, die Menschen haben seitdem trotzdem nichts dazu gelernt, leben weiterhin in ihrer Isolation statt offen und frei !







      Viva la Revolution ... !!! :D;):cool:


      P.S. Übrigens gibt es mit Sicherheit einige 100.000 Kinder die in einem Haushalt mit ihren Eltern leben, aber völlig isoliert und alleine. Deshalb kommt es nicht darauf an ob sie eigene vier Wände bewohnt, sondern viel mehr, ob die soziale Bindung zwischen den Eltern weiter intensiviert wird !

      Klares "JA" also von mir zu dieser geplanten Aktion, Jugendamt kannst du sowieso vergessen, da arbeiten doch sowieso nur zum Teil gescheiterte Existenzen ohne jegliches pädagogisches Hintergrundwissen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 10:01:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.608 von StockFactory am 04.07.08 01:03:09guter Beitrag:cool:
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 10:38:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.434.370 von kevine1 am 03.07.08 20:41:28Mach es doch nicht so kompliziert. Lebensmittelpunkt bleibt die alte Wohnung - also alles ok.

      Du kannst soviele Wohnungen haben wie du möchtest. Zweitwohnsteuer zahlst du natürlich nicht. Mietvertrag läuft auf dich. Ein kurzes Gespräch mit dem Vermieter schadet sicherlich auch nicht.

      Glückwunsch zu so einer eigenständigen Tochter!
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:11:21
      Beitrag Nr. 27 ()
      Danke an alle für die Meinungen. Alles klar! :)
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:26:28
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.434 von kevine1 am 03.07.08 23:45:30es gibt kein Gesetz, dass eine Altersgrenze festlegt, ab wann Jugendliche eine eigene Wohnung beziehen dürfen. Das hängt, wie so vieles in der Juristerei, von den Umständen des Einzelfalls ab. In deinem Fall sehe ich da kein Problem.

      Allerdings würde ich mich vorher trotzdem beim Jugendamt absichern. Ich habe mir von einem befreundeten Familienrechtsanwalt sagen lassen, dass viele Jugendamtsmitarbeiter zur Zeit gerne etwas überreagieren, weil sich nicht wieder irgendwelche Versäumnisse (fall kevin, lea-sophie etc.) vorwerfen lassen wollen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 12:02:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      Aber es würde zum deutschen Jugendamt passen, das man wegen so einem banalen Fall einen riesigen Brandherd aufmacht und in der Zeit zich Kevins weiter verhungern.

      persönlich finde ich die idee aber gut.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 12:18:43
      Beitrag Nr. 30 ()
      #28 + #29

      Exakt. Diese bescheidene Erfahrung habe ich nämlich schon gemacht. Ich bin der einzige Alleinerziehende unter den Eltern der Schulklasse, bevorzugte Wohngegend halt mit intakten Familien, und da hat der Lehrer vorsichtshalber mal das Jugendamt vorbeigeschickt ohne jeden Anlass - nur, weil es gerade Zeitungsmeldungen über verhungerte Kinder gab. Die Dame kam einfach reingeschneit und fragte die Kids, ob ich vielleicht öfters Alkohol trinke. Die alle "Hääää?!", und die Kleinste dann genervt: "Können wir jetzt endlich swimmen gehen", und dann war die Dame wieder weg und hat sich tausend mal entschuldigt.
      Das sitzt aber, so ein Überfall, deshalb wollte ich hier mal die Stimmung bisschen ausloten, bevor ich ins Fettnäpfchen trete.

      Aus sozialer Sicht wäre die Lösung nämlich klasse. Meine Tochter kann sich selten Besuch einladen, weil es hier so eng ist. Dann treibt sich die Clique in der Stadt rum. Dabei hätte ich lieber alle hier, sie sind alle so nett und wollen einfach nur chillen & grillen und paar DVD's gucken.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 16:06:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      sage mal bescheid hier im Thread wenn du mit denen gesprochen hast


      gruß chritian
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 23:20:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.437.399 von kevine1 am 04.07.08 11:11:21Wenn du es als Vater gestattest und für alle anfallenden kosten aufkommst dann kann deine Tochter auch mit 14 Jahren ausziehen.Es gibt keine gesetzliche Grundlage die das verbietet.Problematisch könnte es werden wenn deine Tochter mal nach 24Uhr in der Öffentlichkeit aufgegriffen wird.Aber da du sagst das deine Tochter vom Kopf her schon ziemlich weit ist und auch sonst vernünftig spricht nix dagegen.

      Mein Rat an dich nimm die anderen beiden heranwachsenden sag deiner 14jährigen Tochter ihr fahrt ne Woche weg und komm nach 3 tagen unerwartet wieder...
      Wenn dann eure gemeinsame Wohnung aussieht wie Sau würde ich es mir doch noch mal überlegen ob die kleine schon so weit ist ;)



      Sollte es nicht der Fall sein spricht nichts dagegen...ich kann mich nicht in deine Lage versetzen da ich keine Kinder habe aber eine frage hätte ich da doch noch:
      Hast du keine Angst um die kleine?
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 00:32:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.442.840 von boxershort am 04.07.08 23:20:06In diesem Alter der Kids feierst du jeden Tag, an dem alle um acht wohlbehalten zu Hause sind... :rolleyes:

      Sie hat um die zehn Freundinnen (Jungs sind noch nicht im Spiel) und übernachtet jeden zweiten Tag bei einer von ihnen (in der Großstadt - wir sind ja hier mehr oder weniger auf dem Lande). Da hab ich weniger Kontrolle (und mehr Angst!), als wenn sie mit einer kleinen Wohnung auftrumpfen und alle her holen könnte. Das ist der Grundgedanke. Der zweite Grundgedanke ist, dass man sich gegenseitig vertraut, Regeln eingehalten werden für die Freiheit, daher wenig Frust, volles Ausleben der Pubertät und viel "Kinder"-Glück - daher keine Probleme mit Zickenkram bisher. Es gibt nur die Auflage, sich täglich per Handy mit Plan und Telefonnummer zu melden. Da das klappt, würde ich den Spieß jetzt gerne mal umdrehen, in dem Sinne, du kriegst hier eine Chance, dann hol sie alle her.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 01:10:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      Letztes Jahr war ich mal sechs Wochen zur Kur, und die Kinder mussten alles selber regeln, betreut von Nachbarin und Haushaltshilfe.

      Von meiner Ältesten wurde mir telefonisch mitgeteilt, es sähe hier besser aus als vorher - und so war es auch, als ich zurückkam :laugh:

      Die haben sich wahnsinnig ins Zeug gelegt. Und alle so stolz, sehr süß.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 12:05:03
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,

      ein Freund von mir ist in Hamburg 1983 vom Heim aus auf eigenen Wunsch in eine eigene Wohnung gezogen.Zu diesem Zeitpunkt war er 16. Vom Jugendamt wurde die Auflage gemacht das ein Betreuer für ein Jahr die Nachbetreuung übernimmt.Der Nachbetreuer hat für diese Tätigkeit 160,00 DM pro Monat erhalten. Kontakt hatte mein Freund und der Nachbetreuer in diesem Jahr max. 4 mal. Die Genossenschaft wollte das seine Mutter als Bürge den Mietvertrag unterschreibt. Die Mutter war nur bereit als Erziehungsberechtigte zu unterschreiben - nicht jedoch als Bürge. Wurde von der Genossenschaft so akzeptiert.

      (P.S: Das erstemal hat mein Freund mit 14 beim Jugendamt Hamburg vorgesprochen und den Wunsch geäussert eine eigene Wohnung zu beziehen. Damals hat man ihm aber gesagt er sei dafür noch etwas zu jung. Mit 15 hat er schliesslich eine Wohunung angemietet und renoviert - diese musste er aber vor Bezug wieder aufgeben weil keiner der Erzieher aus dem Heim bereit war die Nachbetreuung zu übernehmen. Vom Jugendamt wurde ebenfalls kein Nachbetreuer gestellt.Den Nachbetreuer musste sich mein Freund selber suchen. Dies hat er jedoch in der Kürze der Zeit nicht mehr geschafft sodass er den Mietvertrag wieder kündigen musste und erst mit 16 eine eigene Wohnung beziehen konnte.)
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 18:54:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      Kindergeld wird nur gezahlt, wenn das Kind in diesem Alter im Haushalt der Eltern wohnt!
      Es besteht also die Gefahr, dass die Kindergeldzahlungen eingestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 19:16:27
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.444.693 von Adam Riese am 05.07.08 18:54:53Danke für den wichtigen Hinweis!

      Bist Du übrigens sicher? Z.B. Studierende in WG erhalten doch auch Kindergeld bis max. 27 Jahre, oder?

      Hier jedenfalls

      http://www.studentenkind.de/kindergeld.php


      steht nichts davon, dass Kinder in Ausbildung im Haushalt der Eltern leben müssen. Es gibt sogar Fälle, wo für verheiratete Kinder noch Kindergeld bezogen werden kann!

      Wäre mal interessant, das für später zu klären, wo wir grad dabei sind...



      D.h., falls wir uns für die Lösung entscheiden, melde ich ggf. einfach eine zweite Wohnung auf mich an und die junge Dame keinesfalls um. (Denn gegessen wird ja hier und der Rest geht die Ämter nix an, Betten hätten wir im Zweifel in der Hauptwohnung genug.)
      Avatar
      schrieb am 06.07.08 17:14:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.444.731 von kevine1 am 05.07.08 19:16:27Hallo kevine,

      habe selbst 2 Töchter und weiß, dass die zwar manchmal heftig Party machen und trotzdem vernünftig sein können. Ich hätte kein Problem damit, die Wohnung als Erweiterung des Familienwohnbereichs anzumieten (das halbe Zimmer ist dann halt zur gelegentlichen Nutzung für die anderen Familienmitglieder).

      Trouble könntest du bekommen, wenn die Tochter sich einen - evtl. auch noch deutlich älteren - Freund anlacht, der bei ihr übernachtet, du tolerierst das dann ja- gibts da nicht so einen Kuppelparagraphen?).

      Aber, wie gesagt, Töchter können auch vernünftig sein.

      Grüße, billy-the-kid
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 00:57:24
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo Leute,

      ich wollte mal ne Rückmeldung geben...
      Die Wohnung hab ich nicht angemietet, aber aus anderen Gründen als den hier diskutierten. Der Vermieter will sie plötzlich, weil er schon recht alt ist, nochmal richtig aufflitzen lassen und u.a. eine schicke Einbauküche reinsetzen, die wir da gar nicht brauchen. Wird also leider zu teuer. Die 1,5-Zimmer-Wohnung kostet dann nur 100 Euro weniger als unsere Hauptwohnung mit vier Zimmern - das steht nun wirklich in keinem Verhältnis...

      Möchte mich trotzdem nochmals bedanken für die vielen guten Tipps und Anregungen!

      Auch Dir, @billy-the-kid - ein guter Hinweis für die zukünftigen Planungen! ;):)

      Dank & Grüße
      kevine1
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:22:29
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.438.051 von kevine1 am 04.07.08 12:18:43Die Dame kam einfach reingeschneit und fragte die Kids, ob ich vielleicht öfters Alkohol trinke

      geil,
      weil ich zum abendessen eigentlich immer ein bier trinke, hätte ich da echt ein problem :eek::laugh:


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