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    Hilfe ! Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.08 13:48:41 von
    neuester Beitrag 02.01.09 16:41:27 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 09.07.08 13:48:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Sohn hat seine Steuererklärung zurückbekommen, in der das Finanzamt seine Kosten für das Studium nicht als vorweggenommene Werbungskosten anerkennt , sondern nur als Sonderausgaben in einem nicht ausgeübten Beruf. Ich hatte im Hinterkopf, daß es zwischenzeitlich anderslautende Urteile gibt ( z. B.Bfh urteil vom 20.07.2006,VI R 26 / 05, BstBl II 2006, S.764, BFH/ NV 2006, S. 1974, DStR 2006, S.1546, Zsteu 2006, R -637 u.a.), weiß aber nicht , ob diese rechtskräftig sind . Gibt es neuere Erkenntnisse oder soll/ kann man bei seinen Widerspruch auf die o.a. Urteile als Begründung verweisen.

      Vielleicht hat jemand Erfahrung oder entsprechende Tips.

      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 14:31:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://www.wdr.de/themen/kultur/bildung_und_erziehung/studie…

      Das Erststudium kann über Sonderausgaben und das Zweitstudium über Werbungskosten abgesetzt werden, wenn ich es richtig verstanden habe.

      Grüße
      Dude
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 20:56:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kölsch: Auf welches Jahr beziehen sich die Ausbildungskosten?
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 21:06:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Urteile des BFH sind natürlicch rechtskräftig. das Problem liegt darin, dass sich die Urteile auf die bis 2003 einschließlich geltende Rechtslage beziehen, die ab 1.1.2004 geändert wurde. Das wird übrigens in dem zitierten Urteil unter 2. auch erwähnt:
      http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2006.8.23/6…
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 21:15:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Allerdings ist umstritten, ob diese Neuregelung wirksam ist. Daher sollte Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.


      "Gegen den Steuerbescheid des Finanzamts, das diese Werbungskosten nicht anerkennt, wird dann Einspruch eingelegt - mit dem Hinweis darauf, dass die Ausgaben Werbungs- und keine Sonderkosten sind und (nicht vergessen!) mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (Aktenzeichen: VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 49/07)."

      http://www.e-fellows.net/show/detail.php/14543

      Wenn die oben genannten Verfahren dazu führen, dass die Studienkosten auch nach dem 31.12.2003 als Werbungskosten anzuerkennen sind, dann profitiert euer Sohn davon. Also: Auf jeden Fall Einspruch einlegen und mit Hinweis auf die Verfahren beim BFH Ruhen beantragen.

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      Avatar
      schrieb am 14.07.08 21:21:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe die vergangenen Jahre auch immer nur über entsprechende Urteile gelesen, das es den Klägern nicht gelungen ist, die Kosten eines Erststudiums steuerlich abzusetzen.

      Trotzdem ist dies wohl möglich.
      Ich fande hierzu zwei interessante Links:
      http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5263

      http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausbildungskosten.…
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 13:19:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      vielen Dank,

      es geht übrigens um die Steuererklärungen für 2006 und 2007
      Avatar
      schrieb am 02.01.09 16:41:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Finanzamt hat es zwischenzeitlich abgelehnt, die Studienkosten als Werbungskosten anzuerkennen. Begründung war , daß die geltend gemachten Kosten bei Weitem die eigenen Einkünfte und Bezüge übetsteigen.
      Er hatte eigene Einkünfte in 2007 von 5396 Euro. Dazu bekam er von mir 600 Euro pro Monat zum Lebensunterhalt , also 7200 plus die üblichen Geburtstags-, Weihnachts- Urlaubstaschengelder von Oma , Opa , Onkels etc. Als Werbungskosten fürs Studium hat er 7079,- angegeben. Hier kann ich also nicht ganz nachvollziehen, wie das Finanzamt auf o.a . Begründung kommt.
      Gibt es hier im board jemanden, der die Rechtslage kennt und mir einen Tip geben kann ?

      Danke im voraus


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