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    Steuersparmodell für Trader (?): Vermögensverwaltende Gmbh - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.07.08 11:56:31 von
    neuester Beitrag 23.07.08 14:56:26 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.142.756
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      Avatar
      schrieb am 10.07.08 11:56:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rentiert sich das wirklich?


      Anleger sollten eigene Vermögensverwaltung gründen
      Reichen Anlegern schlägt Martin Feick, Anwalt bei SZA, die Gründung einer eigenen vermögensverwaltenden GmbH vor, die in Aktien anlegt. Denn innerhalb dieses Unternehmens werden nach wie vor 95 Prozent der Veräußerungsgewinne steuerfrei sein. Erst die Ausschüttung aus der GmbH an den Anleger wird mit 25 Prozent besteuert. Der Vorteil liegt also darin, dass das Geld in der Zwischenzeit weitere Erträge erwirtschaften kann. Darum lohnt sich die Konstruktion vor allem dann, wenn das Geld viele Jahre in der GmbH bleibt.
      Billig ist diese Lösung allerdings nicht. Denn die Gesellschaft braucht eine eigene Steuererklärung und einen Jahresabschluss. „Weil der Aufwand so groß ist, lohnt sich diese Konstruktion erst bei einem Volumen von etwa 500.000 Euro und einem langfristigen Anlagehorizont“, sagt Feick. Wenn das Vermögen beispielsweise zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent Rendite macht, bringt es in einer eigenen GmbH 11 Prozent mehr Gewinn als außerhalb.
      Je größer die Rendite ist und je häufiger das Geld umgeschichtet wird, desto eher lohnt sich die GmbH. Allerdings kann es passieren, dass der Gesetzgeber diese Regel noch abschafft. Anleger sollten darum das Jahressteueränderungsgesetz im Auge haben, das der Bundestag im Herbst beschließen wird.
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:06:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.478.417 von adamAG am 10.07.08 11:56:31und jeder, der es wissen will, kann den jahresabschluss und alle zahlen dann im internet nachsehen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:09:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.478.536 von invest2002 am 10.07.08 12:06:26wie denn das ?
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:16:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      das Modell ist ein alter Hut und existiert im Prinzip seit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001. Es funktioniert aber ausschließlich mit Aktien, weil §8b KStG von "Unternehmensanteilen" spricht. Es funktioniert demnach nicht mit Anleihen, Zertis, Fonds, Derivaten oder Ähnlichem.

      Daylight.

      P.S. ich praktiziere das Modell seit 2000...
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:18:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.478.568 von berrak am 10.07.08 12:09:39https://www.unternehmensregister.de/

      schaust du hier

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      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:23:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.478.634 von invest2002 am 10.07.08 12:18:10https://www.unternehmensregister.de/ureg/?submitaction=start…

      hoffe jetzt klappt es

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:24:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      ok dann einfach mal www.unternehmensregister.de eingeben

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:30:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.478.634 von invest2002 am 10.07.08 12:18:10danke.
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:42:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      hab das mal gemacht und nach einer gesellschaft recherchiert ...

      da steht nicht unbedingt alles drin, was es zu einer gesellschaft an infos gibt. habe auch nur kurz gegukt.

      firma Wenco, eigentümer sind schwer reich. das geht aus dem register nicht unbedingt hervor. gibt wohl noch einige gesellschaften im ausland :D
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 12:48:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.478.627 von Daylight am 10.07.08 12:16:43Funktioniert aber nicht für Daytrader.
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 14:17:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.478.886 von Kaufangebot am 10.07.08 12:48:57Warum nicht ?
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 14:23:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es lohnt sich übrigens auch schon ab deutlich niedrigeren Vermögenswerten !

      Nachteil bei der Sache ist aber, dass das Geld in der GmbH steckt und bei einer Insolvenz (aus welchen Gründen auch immer) das Geld wohl futsch ist - ist es bei einer privaten Inso aber dann auch ! :D

      Noch besser ist, die Gesellschaft nicht in D zu gründen, sondern z.B Gibraltar, Cayman oder die ganzen anderen Steueroasen. Man sollte jemanden haben, der sich damit perfekt auskennt und dann gibt es eine Menge Möglichkeiten viel mehr als (Zitat: ... bringt es in einer eigenen GmbH 11 Prozent mehr Gewinn als außerhalb.)

      Ich sage es sind locker 30-40% mehr Gewinn, vor allem ab 2009 !! ;)
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 14:49:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.479.703 von StockFactory am 10.07.08 14:17:46Das wurde hier schon in einigen Threads ausführlich diskutiert.

      Schau mal nach bzw. google mal unter "kurzfristiger Eigenhandel".
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 14:51:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.479.767 von StockFactory am 10.07.08 14:23:37Steueroase?
      Solange Du die Geschäfte von Deutschland aus als Geschäftsführer oder als Trader betreibst, besteht hier in Deutschland eine Betriebsstätte und die Kapitalgesellschaft ist hier in Deutschland steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 15:00:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.479.767 von StockFactory am 10.07.08 14:23:37Hi Stockfactory,



      Sehe ich ähnlich wie kaufangebot, oder hast Du andere Erfahrungen?

      Da würde ja jeder Freiberufler der die Möglichkeit hat, in einer Steueroase eine Firma gründen!

      Geht meiner bescheidenen Meinung nach nur mit Umzug in das entsprechende Land. Oder Umzug nach z.B. Spanien/ oder wo such immer und dann eventuell Gründung einer Firma Cayman/Giblraltar usw. Wenn das die entsprechenden Steuergesetzte dieses Landes zulassen. Geht aus D jedenfalls nicht!!!

      Siehe auch Boardmail


      Gruß
      l;)
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 18:20:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gilt hier bei Ausschüttungen denn nicht die übliche Doppelbesteuerung von GmbHs?

      Also erst 25% + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer auf GmbH Ebene. Dann auf persönlicher Steuerebene Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag abzügl. Anrechnung Gewerbesteuer.

      Bliebe als Vorteil ausschließlich der Thesaurierungsvorteil und der Stundungsvorteil.

      Oder rechne ich falsch?
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 22:02:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      ab herbst soll man ja auch eine 1-euro-gmbh, unternehmergesellschaft (ug) genannt, gründen können. :D

      mal im ernst, wer sowas vor hat, kann und sollte bei seinem finanzamt des vertrauens anfragen, was jetzt geld kostet, aber dann rechtsverbindlich für dieses ist.

      sinngemäß:

      ich möchte eine ??? gesellschaft in ???-land gründen
      eigenhandel betreiben mit ????
      geschätzter gewinn/verlust z.b. 3 euro fuffzig ????
      welche/wieviel steuern werden anfallen?

      fertig, dann sind sie dran gebunden und man hat ruhe!
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 10:33:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.482.386 von walker333 am 10.07.08 18:20:52klar greift sonst die Doppelbesteuerung, aber nicht, wenn es um die nicht steuerbaren Veräußerungsgewinne gemäß §8b Abs.2 KStG geht. Die bleiben "bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz". Weil der Gesetzgeber unterstellt, dass der Veräußerungsgewinn auf einer Ertragssteigerung des Beteiligungsunternehmens beruht, die schon im Beteiligungsunternehmen versteuert sei. Dass diese Betrachtung blauäugig ist, weiss wohl jeder aber trotzdem isses so.

      ich weiss allerdings nicht, ob ab einem gewissen Umsatz gewerblicher Handel unterstellt wird, d.h. dass dann zumindest Gewerbesteuer erhoben wird. Das ist, glaube ich, ein strittiges Thema bei den Finanzgerichten.

      Daylight.
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 15:16:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.486.430 von Daylight am 11.07.08 10:33:53Danke, die "steuerfreien Veräußerungsgewinne" hatte ich vergessen, war ja von Rot/grün zum aufbrechen der "Deutschland-AG" eingeführt worden.
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 23:45:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.480.153 von lowkatmai am 10.07.08 15:00:52Es gibt viele Mittel und Wege ... was hält dich in Germany ?

      Die Steuer ?? :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 23:55:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ihr wollt alle die dicke Kohle an der Börse abzocken und den Staat um seine Steuereinnahmen bringen ?

      Dann macht es aber auch richtig und seit ein bisschen abgezockter. Macht euer Zuhause zum Feriendomizil und gut ist ...

      Einge kennen wirklich nicht den Unterschied zwischen unbeschränkt einkommensteuerflichtig, beschränkt einkommensteuerpflichtig und überhaupt nicht einkommensteuerpflichtig !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 14:56:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      News: April
      Keine Abgeltungssteuern bei IB ab 2009

      http://www.boerse-online.de/finanzen/abgeltung/487741.html?p…

      http://www.interactivebrokers.de/de/general/education/IBTrad…

      Ab dem 1. Januar 2009 wird bei einer Depotführung in Deutschland auf alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eine einheitliche Pauschalsteuer von 25 Prozent erhoben. Diese Neuregelung ist Teil der neuen Steuerreform der Deutschen Bundesregierung. Grundsätzlich fällt dann bei Gewinnen die Steuer an, bei einem Verlust kann dieser bei der naechsten Steuererklärung berücksichtigt werden.
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 20:39:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.502.043 von adamAG am 14.07.08 14:56:43Ist das Dein Steuermodell?
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 16:17:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.505.392 von Kaufangebot am 14.07.08 20:39:07hast du ein besseres?

      auslandskonten sind heutzutage pflicht bei dieser gesetzgebung. man könnte auch notwehr sagen.
      und auch nicht verboten.

      natürl. werden die gewinne versteuert, aber erst im nachhinein.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 16:51:06
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.512.149 von xytrader am 15.07.08 16:17:06auslandskonten sind heutzutage pflicht bei dieser gesetzgebung. man könnte auch notwehr sagen.
      und auch nicht verboten.

      natürl. werden die gewinne versteuert, aber erst im nachhinein.


      Dann ist es ein Steuerstundungsmodell. Natürlich besser als gar nichts.
      Ich hoffe nicht, dass adamAG an ein Steuerhinterziehungsmodell gedacht hat.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 18:58:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.512.586 von Kaufangebot am 15.07.08 16:51:06mit dem umweg über eine gmbh geht es wohl nicht (wie im titel).

      steuerhinterziehung würde ich verneinen, die behörden sind zu gut vernetzt. nach zumwinkel und co. sollte man sich keiner illusion mehr hingeben.

      zahlen, und gut is (und dann kann man auch schimpfen wie ein rohrspatz :-)
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 10:54:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Kaufangebot

      ich zahle natürlich wie alle anderen auch steuern.
      Es ist natürlich ein Vorteil wenn man es erst etwas später zahlt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 13:30:48
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.493.486 von StockFactory am 11.07.08 23:55:34"Dann macht es aber auch richtig und seit ein bisschen abgezockter. Macht euer Zuhause zum Feriendomizil und gut ist ...

      Einge kennen wirklich nicht den Unterschied zwischen unbeschränkt einkommensteuerflichtig, beschränkt einkommensteuerpflichtig und überhaupt nicht einkommensteuerpflichtig ! "



      Und du kennst den Unterschied zwischen "seid" und "seit" nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 14:56:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.568.981 von Nuclear_Winter am 23.07.08 13:30:48"Und du kennst den Unterschied zwischen "seid" und "seit" nicht."

      Man merkts, dass Ferien sind und die Lehrer jetzt nix sinnvolles mehr mit ihrer Zeit anzufangen wissen. :D

      Und werin meinem Beitrag Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten :D


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