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    Abgeltungssteuer: Discountzertifikate Verlustverrechnung und -übertrag von 2008 ins Jahr 2009 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.08 08:10:40 von
    neuester Beitrag 06.01.09 23:26:46 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 17.07.08 08:10:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Könnt ihr mir bitte mal zum Thema helfen? Wie werden in 2008 gemachte Verluste ab 2009 behandelt bzw. anerkannt?

      a) Werden sie bei Aktien gemaß altem Halbeinkünfteverfahren nur zu 50% ins Jahr 2009 übertragen?

      b) Vor allem interessiet mich: Wie werden in 2008 angefallene Verluste aus Termingeschäften - z.B. Verlust aus veräußerten Discoutzertifikaten (aktuell kein Halbeinkünfteverfahren) - künftig in 2009 verrechnet?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 08:43:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      p.s. mir ist bekannt, daß Verlustvorträge wohl mitgenommen werden können, jedoch nur 5 Jahre :( Doch wie werden sie dann z.B. wenn Sie aus in 08 verkauften Discountzertifikaten stammen behandelt und abgerechnet?

      Ich hoffe die Abgeltungssteuer wird zum Unwort 2009, ein Tiefschlag für die Aktienkultur in Deutschland.

      Danke und Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 09:01:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      eine Teilinfo habe ich soeben doch gefunden:

      angeblich dürfen Verluste aus Zertifikaten und Fonds ab 2009 nicht mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Es gibt 2 separate Gewinn/Verlust-Töpfe bei der Bank, noch mehr Bürokratie...
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 17:04:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.526.105 von Magicbroker am 17.07.08 09:01:50Hallo,
      wenn es doch nur zwei Töpfe wären - in der Praxis werden es ein paar mehr (ist aber mehr für das Backoffice interessant).

      Hier zu der diskutierten Frage:
      Speku-Verluste in 2008 werden nach dem derzeitigen Steuerrecht mit Speku-Gewinnen in 2008 verrechnet. Bleiben dann noch Verluste übrig, können die mit Speku-Gewinnen von 2007 verrechnet werden oder auf 2009 vorgetragen werden (gesonderte Angabe/Antrag in EST-Erklärung erforderlich).
      Ab 2009 können diese nur noch mit anderen Spekulationsgewinnen (die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen, z.B. Handel mit Containern, Gold, etc.) verrechnet werden.
      Darüber hinaus auch mit Aktiengewinnen ab 2009, sofern diese nicht bereits durch 2009er-Aktienverluste aufgebraucht sind.
      Längstens ist die Verrechnung bis 2012 möglich - danach verfallen die Verlustvorträge.

      Speku-Verluste ab 2009 werden in zwei Arten getrennt: Aktien-Geschäfte und alle anderen.
      Aktienverluste (unabhängig von der Haltedauer) können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Überwiegen die Verluste, werden sie von der Bank automatisch auf das Folgejahr vorgetragen und können dann mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Wenn man die Aktiengewinne mit alten Speku-Verlusten verrechnen will (s.o.), muß man dies bis etwa Mitte Dezember bei der Bank beantragen, sonst klappt das nicht mehr.
      Andere Verluste/Gewinne können auch mit Zinsen (z.B. aus Sparbriefen, Geldmarktkonten, etc.) verrechnet werden - entweder automatisch direkt über die Bank oder nach Antrag bis Mitte Dezember mit Zinsen/Gewinnen/Verlusten bei anderen Banken!

      Ganz einfach oder ?? ;-)

      Rene
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 17:51:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einiges richtig, einiges falsch:

      Verluste, die bis zum 31.12.2008 nicht genutzt wurden, können vorgetragen werden und bis 2013 verbraucht werden. Stammen die Altverluste aus Aktiengeschäften gehen sie zu 50% in diesen Verlustvortrag ein, ansonsten zu 100%. Eine Verrechnung ist von 2009 bis 2013 mit allen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften möglich.

      Ab 2013 ist eine Verlustverrechnung der Alt-Verluste nur nioch mit anderen Geschäften (pkw, Gold, Antiquitäten innerhalb der Jahresfrist und Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist) möglich.

      Verlustvorträge aus Altverlsuten vor 2009 können aber auch mit Zinseinkünften ab 2009 verrechnet werden, wenn die Zinseinkünfte aus bestimmten Geschäften stammen.

      Gruß
      Taxadvisor

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      schrieb am 13.10.08 17:17:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      danke!! Ich fasse kurz zusammen und bitte um Bestätigung:

      In 08 realisierte Verluste aus Zertifikaten (Verkauf innerhalb Spekufrist) können 2009 zu 100% mit realisierten Gewinnen aus Zertifikaten (selbst wenn länger als 1 Jahr gehalten) verrechnet werden, korrekt?
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 23:26:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.551.075 von Magicbroker am 13.10.08 17:17:34Buchmark:rolleyes: besten Dank "ringsrum"....:)


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