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    +++ Deal or no Deal - Prozessauftakt Liechtenstein-Affäre +++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.08 22:07:09 von
    neuester Beitrag 30.07.08 12:27:25 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.142.951
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      schrieb am 17.07.08 22:07:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Prozessauftakt

      Liechtenstein-Affäre: Der Sündenfall


      von Jan Keuchel

      In Bochum beginnt am Freitag der erste Prozess in der Liechtenstein-Affäre. Das Strafmaß haben Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung offenbar längst ausgedealt. Derweil sorgt sich das Fürstentum um sein angekratztes Image.

      DÜSSELDORF. Damals stand er noch außen vor, aber um eine grundsätzliche Botschaft war er nicht verlegen. Damals, das war im November 2006, als die Angeklagten im Mannesmann-Prozess um Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann mit Geldstrafen davonkamen und dieser Handel die Öffentlichkeit erregte. Da sprach Holger Matt: Deals im Strafrecht? Das sei völlig in Ordnung: "Sie sollten nicht das primäre Mittel sein, einen Prozess zu beenden", so der Strafverteidiger, der niemanden in diesem Verfahren vertrat. "Aber sie sind oft notwendig, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen."

      So offen äußert sich Holger Matt, Strafrechtler und Lehrbeauftragter an der Universität Frankfurt, heute nicht mehr. Matt ist alles andere als gesprächig, das allerdings mit Wortwitz. Keine Informationen an niemanden, "das gelte zu hundert Prozent", sagt Matt. "Man könnte auch sagen: null Prozent für alle."

      Vielleicht liegt es daran, dass Matt nun in eigener Sache einen Deal verteidigen muss, der der Öffentlichkeit nicht passen könnte. Das lähmt die Stimmbänder.

      Holger Matt vertritt Elmar S., dem - obwohl der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt - eine äußerst medienwirksame Rolle zukommt. Herr S., ein 66-jähriger ehemaliger Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, ist der erste Angeklagte, dem in der sogenannten Liechtenstein-Affäre der Prozess gemacht wird. Am Freitag startet das Verfahren vor dem Landgericht Bochum. Doch wer glaubt, dieses Verfahren könnte zu einer juristischen Aufarbeitung des durchaus umstrittenen Erwerbs des Belastungsmaterials werden, der dürfte sich getäuscht sehen. Der Ausgang in der Sache 6 KLs 350 Js 1/08 steht längst fest.

      Steuerparadies Liechtenstein: Klaus Zumwinkel, der frühere Post-Chef, ist der Prominente unter jenen vielen Hundert Sündern, die aufflogen, weil sie ihr Vermögen am deutschen Fiskus vorbei in liechtensteinischen Stiftungen gesteckt hatten. Bis heute gingen bei den Finanzämtern 250 Selbstanzeigen ein, 56 Millionen Euro sind nachgezahlt worden. Laut dem Bochumer Oberstaatsanwalt Eduard Güroff wird gegen 700 Verdächtige ermittelt.

      Am Freitag aber wird nicht Zumwinkel auf der Anklagebank in Saal C 140 des Landgerichts Platz nehmen. In Bochum wird ein weniger bekannter, dafür ähnlich reicher und gieriger Mann sitzen. Elmar S. hat zwischen 2001 und 2006 rund 7,5 Millionen Euro Einkommensteuer und noch einmal 400 000 Euro Solidaritätszuschlag hinterzogen, so steht es in der Anklageschrift. Sein Geld soll er in den 90er-Jahren gemacht haben, über elf Millionen Euro soll er in zwei Stiftungen gebunkert haben. Teils ererbtes, teils erwirtschaftetes Vermögen.

      Und obwohl er das Geld mittlerweile an den Fiskus nachgezahlt haben soll, erregt der Fall gleichwohl Interesse: Denn Prozessbeobachter wie Anwälte erhoffen sich daraus Erkenntnisse, wie das Gericht damit umgehen wird, dass das Belastungsmaterial vom BND für 4,5 Millionen Euro "eingekauft" wurde - von einem ehemaligen Mitarbeiter der LGT-Bank des liechtensteinischen Fürsten Hans-Adam. Der Mitarbeiter hatte die Daten gestohlen. Einige Kanzleien haben bereits angekündigt, Zuschauer in den Gerichtssaal zu schicken.

      Die Aufregung dürfte allerdings verfrüht sein. Zwar betonen die Strafverfolger stets, dass sie mit breiter Brust in die Verfahren gehen. Die umstrittene Erlangung der geklauten CD sei von diversen Gutachtern juristisch als unbedenklich eingestuft worden. Tatsächlich hat die 6. Strafkammer aber nur einen Verhandlungstag für diesen ersten Prozess anberaumt - klares Zeichen dafür, das weder Gericht noch Verteidigung die Frage der Informationserlangung thematisieren werden.

      Wahrscheinlich ist genau das Part des Deals, der Anwalt Matt so schweigsam macht. Die Justiz bekommt ein schnelles, unkompliziertes Verfahren, um zu demonstrieren, dass man den Liechtenstein-Komplex voll im Griff hat. Dafür bekommt Elmar S. ein akzeptables Urteil und keinen langen Presserummel. Aus Justizkreisen verlautet, dass der 66-Jährige trotz hoher Hinterziehungssummen noch mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung davonkommen wird.

      Die Männer, die das ausgehandelt haben, Matt und der Vorsitzende der 6. Strafkammer, Gerd Riechert, gelten unter Kollegen jedenfalls als "stets gesprächsbereit". Das offenbar aber nur hinter den Kulissen.

      Für die breite Öffentlichkeit richtig spannend wird es deshalb wohl erst werden, wenn der Prozess gegen Klaus Zumwinkel startet. Gegen dessen Bruder Hartmut läuft ebenfalls ein Verfahren. Mit Klaus Zumwinkels spektakulärer Kurzzeitverhaftung und der vom Fernsehen nach einem Tipp begleiteten Hausdurchsuchung am 14. Februar war der gesamte Liechtenstein-Komplex ins Rollen gekommen. In den folgenden Wochen folgten Razzien in ganz Deutschland und Teilen Europas, die, glaubt man Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung, noch immer laufen.

      Das Verfahren gegen Zumwinkel dagegen stockt. Der Ex-Aufsichtsratschef steckt mittlerweile auch im Sumpf um Bespitzelungen bei der Telekom; hierzu läuft ebenfalls ein Ermittlungsverfahren. Bislang scheinen die Anwälte Rolf Schwedhelm und Hans Feigen, die Zumwinkel auch im Telekom-Verfahren vertreten, die Staatsanwaltschaft ausreichend zu beschäftigen. Es gibt aber auch Stimmen, die behaupten, dass die Bochumer Verfolger Zumwinkel längst anklagen könnten, ihn aber nicht wieder als Ersten dem Blitzlichtgewitter aussetzen wollten - eine Art stillschweigende Wiedergutmachung.


      Link zum Artikel: http://www.handelsblatt.com/finanzen/steue…
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 08:06:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deutschland hat sich zwischenzeitlich ca. 110 Mio. Euro geholt. Vor dem Hintergrund des Aufwandes, ist das nicht viel.

      Finanzkrise
      UBS stoppt Geschäft mit Privatkunden aus USA

      Dramatische Anhörung vor dem US-Kongress: Der Chef-Vermögensverwalter der Schweizer Großbank UBS entschuldigte sich für das Fehlverhalten seiner Angestellten. Die sollen US-Bürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen und den Fiskus der Vereinigten Staaten damit jährlich um 100 Milliarden gebracht haben. Das grenzübergreifende Privatkundengeschäft liegt vorerst aus Eis.
      ...
      http://www.welt.de/finanzen/article2225592/UBS_stoppt_Gescha…
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 10:52:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.534.451 von StellaLuna am 18.07.08 08:06:32:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 15:03:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bewährungsstrafe für Steuersünder in Liechtenstein-Affäre
      Freitag, 18. Juli 2008, 13:46 Uhr

      Düsseldorf, 18. Jul (Reuters) - Im ersten Prozess um Steuerhinterziehungen über Konten in Liechtenstein hat das Bochumer Landgericht am Freitag den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss der 66-jährige Immobilienkaufmann einen Betrag in Höhe der Steuerschuld von 7,5 Millionen Euro für wohltätige Zwecke zahlen. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der bislang unbescholtene 66-Jährige gilt damit als vorbestraft.

      Da der Mann gestanden und seine Steuerschuld inklusive Solidaritätszuschlag von knapp acht Millionen Euro bereits beglichen habe, sei er mit der vergleichsweise milden Strafe davon gekommen, begründete das Gericht sein Urteil. Ihm hätte ansonsten eine Haftstrafe von fünf Jahren gedroht. Der Kaufmann aus Bad Homburg hatte eingeräumt, zwischen 2001 und 2006 elf Millionen Euro auf Liechtensteiner Konten angelegt und die Erträge daraus nicht versteuert zu haben.

      TERMIN FÜR ANKLAGE GEGEN ZUMWINKEL VÖLLIG OFFEN

      In der Affäre um massenhafte Steuerhinterziehung hatten die Bochumer Ermittler Mitte Februar mit ihren Razzien begonnen. Damals durchsuchten sie auch das Haus des damaligen Post(DPWGn.DE: Kurs)-Chefs Klaus Zumwinkel, der kurz darauf seinen Hut nahm. Die Ermittlungen gegen den mehrfach ausgezeichneten Top-Manager sind indes noch nicht abgeschlossen, sagte Staatsanwalt Bernd Bienioßek. Daher sei noch völlig offen, wann gegen ihn Anklage erhoben werde. Die Ermittlungen gegen derzeit 350 Personen hätten inzwischen 110 Millionen Euro eingebracht, so Bienioßek. Zahlreiche Steuersünder hätten sich selbst angezeigt.

      Ausgelöst wurde die Steuerfahndung durch die Datensammlung einer Liechtensteiner Bank, die der Bundesnachrichtendienst (BND) Regierungskreisen zufolge für 4,2 Millionen Euro gekauft hatte. Die deutschen Ermittlungen hatten auch in vielen europäischen Ländern Folgen. Der britische Fiskus hatte ebenfalls Daten über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Liechtenstein gekauft. Die Niederlande hatten Steuersünder zu Selbstanzeigen aufgefordert. Auch die französischen Behörden prüfen Hinweise auf Steuerbetrüger, die über Liechtensteiner Stiftungen Gelder hinterzogen haben könnten.

      anp/kra



      © Thomson Reuters 2008 Alle Rechte vorbehalten.


      :laugh:

      Der lacht sich doch kaputt !!! ;)
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 19:17:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.534.451 von StellaLuna am 18.07.08 08:06:32Die Schweizer Banken sind den usa doch schon lange ein Dorn im Auge.
      Genau wie auch den letzten Finanzministern in Deutschland, die regelmässig Druck auf die Schweiz ausgeübt haben.
      Mit der Steuerehrlichkeit der usAmerikaner scheint es ja wohl offensichtlich nicht weit her zu sein.
      Der viel gerühmte Patriotismus bei den Amis geht wohl schnell über die Wupper, wenns um den schnöden Mammon geht:laugh:

      Aber uncle sam fackelt da nicht lange.
      Nachdem die mitbekommen haben, dass sich der sog. Rechtsstaat BRDeutschland zum dreisten Hehler macht, wenn es um das Beitreiben von Steuern geht, lassen die sich auch nicht lange bitten und treten gleich einer Schweizer Grossbank direkt vor den Koffer, getreu dem Motte, wer uncle sam in die Quere kommt, wird entweder weggebombt oder anderweitig platt gemacht.

      Genau das bekommt die UBS grad zu spüren.

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      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:49:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.071 von StockFactory am 18.07.08 15:03:08Aha

      "StockFactory" also :eek:

      wohl abgeleitet von Stock Picking oder Stock Factory AG; Genf

      erinnert mich an trübes fischen in seichten Gewässern.

      Was bist du denn für ein Börsen-Frettchen ?

      Erklär uns doch mal bitte was es da zu lachen gibt

      und

      lass uns gleich auch an deinem angedeuteten Insiderwissen teilhaben du Börsen-Freak.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:16:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ich mir hier die Statements einiger Next-Level-Trading-User genauer ansehe, weiß ich schon wohin die Reise geht:

      Richtung: Steuerhinterziehung-Umarmungs-Thread.

      Da scheinen sich einige angeschossene Wölfe die Wunden gegenseitig zu lecken:

      Erbärmliches Mitleid proklamieren wollen, um mit jener kriminellen Energie, die nach dem Motto den Hals nicht voll genug zu bekommen, auch noch einen Nibelungen-Pakt zu schließen, bedeutet schon mehr als nur aussätziges Rechtsempfinden. Kotz.

      Und dann auch noch die Rechtsfakten verdrehen wollen:

      Dem eigenen kriminellen Handeln, das stramm marschierend voraus nach Liechtenstein ging, die angeblich kriminelle Energie des Hehlers gegenüberstellen zu wollen frei nach dem Motto:
      deine Straftat ist aber schlimmer als meine,
      ist schon ein Theatre Absurdite wie es nur unter kriminell verkommenen Subjekten vorkommen kann.

      Eines sollten sich die kleinen billigen Steuerhinterzieher hinter die Ohren schreiben:
      Ihre kriminelle Tat wird nicht dadurch verniedlicht, weil sie vielleicht der großen bösen BRD den Vorwurf der Hehlerei machen könnten

      Deshalb bleiben Zumwinkel & Co trotzdem dem kriminellen Pack der Steuerhinterzieher zugehörig.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:18:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Zitat Ghost-Rider: "Du bist schuldig"
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 00:40:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.852 von BoersenHighlander am 18.07.08 21:49:12Ist doch auch lustig oder ?

      Zumindest gibt es Dinge im Leben, die um ein vielfaches trauriger sind ... ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 07:55:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.540.831 von Cashlover am 18.07.08 19:17:33Mit der Steuerunehrlichkeit der Amerikaner ist es bald vorbei. Ein Manager der UBS sitzt auf der US-Anklagebank und hat bereits bedauert und bereut, US-Bürger bei der Steuerhinterziehung unterstützt zu haben.

      Schaun mer mal, wie sich das weiter entwickelt und wie die USA die Schweiz noch unter Druck setzen wird. Bislang sieht's jedenfalls für die USA gut aus, die Schweiz wird sich warm anziehen müssen.

      Und was die Schweiz, Liechtenstein, Luxembourg anbelangt, so ist die EU gefragt.

      Österreich hat Steinbrück bereits in der Zange und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt wegen der Abschaffung der Erbschaftssteuer. Er will so verhindern, dass deutsche Steuerzahler nach Österreich abwandern um ihr Eigentum steuerfrei auf ihre Erben zu übertragen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 10:07:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.609 von StockFactory am 19.07.08 00:40:51Aha -

      jetzt wird also der Börsenschwengel wieder rausgezogen und zum Rückzugsgefecht geblasen

      Schnell noch die „es gibt Traurigeres“- Position manifestieren und deutlich machen wollen, dass man über den Dingen schwebt. Typisch für das intellektuelle Imponiergehabe derjenigen, die meinen ihren besseren IQ damit beweisen zu wollen, sie seien eben intelligenter als der steuereintreibende Fiskus.

      Neeein, ich doch nicht, ich zahl doch nicht die volle Steuer. Ich hab natürlich ein Teil meines Vermögens nicht nur steuerfrei erwirtschaftet, sondern lege das „Geld“ standesgemäß auch steuerfrei an. So der allseits bekannte O-Ton der Steuerbetrüger.

      Natürlich gibt es Traurigeres. Es wird immer ein traurigeres Verbrechen geben als das vorhergehende. Was für eine gesalbte Binsenweisheit, die du da zum Besten gibst.

      Und trotzdem hast du deine ellenlangen Postings in #1; #3 und #4 deiner abwertenden Wichtigkeitsnummer in # 9 vorangestellt,
      obwohl es für dich Dinge im Leben gibt, die um ein "vielfaches trauriger„ sind.,

      Warum hast du eigentlich diesen Thread überhaupt eröffnet?

      Dürften wir, bevor du dich in die Katakomben der wesentlich traurigeren Ereignisse zurückziehst, jetzt vielleicht mal erfahren was es in #4 zu lachen gibt? Wer lacht denn worüber?

      Oder willst du intelligentes Börsenbärchen wirklich die Antwort schuldig bleiben?
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 15:48:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Steuerstrafexempel

      Das erste Urteil in Sachen Steueraffäre Liechtenstein ist gefallen. Die staatlichen Richter des staatlichen Gerichtsmonopols haben zu Gunsten ihres sie alimentierenden Hochsteuerlandes Deutschland ein Urteil gefällt und den ersten Steuerflüchtling bestraft. Laut Pressemitteilung (]http://www.faz.net/s/Rub0D783DBE76F14A5FA4D02D23792623D9/Do…) soll das Urteil gleich in zweierlei Hinsicht Signalwirkung haben: Steuerzahler sollen von Steuerflucht abgeschreckt werden und "Steuersparer" sollen erkennen, daß eine Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden auch im nachhinein sinnvoll ist.
      Adressat dieses Urteils ist also nicht der zu Unrecht Verurteilte (]http://www.steuern-abschaffen.de/][b), sondern die breite Masse der angeblich potentiell kriminellen Staatspersonen (auch Bürger genannt). Auch hier wurde also nicht Strafmaß an einer Straftat genommen, sondern externe Ziele verfolgt. Damit ist die Existenz eines ]http://www.demokratie-rechtsstaat.de/][b einmal mehr in Frage gestellt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Darlegung von Bodo Wünsch, der dies schon vor Jahren beobachtete, ]http://bodowuensch.blogspot.com/2005/11/hoyzer-bt-auch-fr-u….
      Und wer sich nun trösten mag, daß die Strafe ja an einen gemeinnützigen Verein gehen wird, den darf ich darauf hinweisen, daß die Gemeinnützigkeit der Staat anerkennt, und daß die Verteilung auch der Staat bestimmt. Ein weiterer rechtsverletzender Staatsklüngel und eine staatliche Machtausweitung durch fiskalischen Zugriff auf Privateigentum auch hier.

      http://wort-bild-gedanke.blogspot.com/2008/07/steuerstrafexe…
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 12:39:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.543.900 von CaptainFutures am 19.07.08 15:48:56http://wort-bild-gedanke.blogspot.com/2008/07/steuerstrafexe…

      Aha

      Ist dir mal bei deiner Recherche der Gedanke gekommen, darüber nachzudenken aus welcher Quelle du zitierst?

      Nämlich hier:
      https://www.blogger.com/start

      Ein Blog ist eine bedienerfreundliche Website, auf der Sie schnell und kostenlos Ihre Ideen, Informationen und mehr veröffentlichen und sich mit anderen austauschen können.

      Mit anderen Worten du kopierst praktisch aus einem „Forum“ die Meinung eines in seiner Identität unbekannten Users.
      Anscheinend fällst du immer weiter zurück auf das Niveau des Steinzeitinternets.

      Kennst du die Identität des Users?

      Stelle dir mal vor du -Anti-Sozialist- würdest hier die Meinung eines zwischenzeitlich völlig heruntergekommenen Marxisten aus irgendeinem Winkel der Erde zitieren, der sich wegen Wirtschafts- und Steuerdelikte in keinem Land dieser Erde mehr blicken lassen darf, das ein Abkommen mit der BRD unterzeichnet hat, um eben solche Wirtschaftskriminelle auszuliefern?

      Für mich wieder einmal ein Beweis deines undifferenzierten hyperaktiven Treibens, das offensichtlich von der Couch herunter erfolgt.

      Wer den Schwachsinn dieses BOG-Teilnehmers liest kann doch nur den Kopf schütteln. Wie man in der Steueraffäre um Liechtenstein einen Zusammenhang zum Fall Hoyzer herstellen will, ist mir einfach schleierhaft.
      Da hat wohl ein Möchtegernjurist seine geistigen Kapriolen veröffentlicht.:laugh::laugh:

      Nochmals meine Frage? Kennst du Identität dieses Users?

      Dann solltest du mit solchen Zitat-Einstellungen vorsichtiger umgehen.

      Blöder - als anonyme User anderer Foren zu zitieren- geht wohl bei dir nicht mehr.

      Ist das schon die unterste Stufe deines Treibens oder fällst du noch?

      Schöne Grüße an deinen PR-Berater.
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 22:51:28
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 22:58:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.543.003 von BoersenHighlander am 19.07.08 10:07:08Und noch was für dich, damit Du nicht so viel lesen musst !


      Immer weiter: Geld nach Liechtenstein

      Die Aufregung in den letzten Wochen war groß: Zumwinkel & Co. wurden als Steuersünder an den Pranger gestellt, die Prozesse laufen. Jetzt stellt sich heraus, dass all dies dem Geschäft der Liechtensteiner Banken mit deutschen Kunden überhaupt keinen Abbruch getan hat.

      Arnim Schindler „Wir haben keinen Abfluss von Mitteln beobachtet“, sagte der Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes, Michael Lauber, der „Wirtschaftswoche“, „es scheint auch einen gewissen Jetzt-erst-recht-Effekt zu geben“. Die Fürstenbank LGT alleine hat seit Beginn 2007 einen Zufluss an Neugeldern von rund einer Milliarde Schweizer Franken registriert.

      Im darüber hinaus: zahlreich deutsche Anleger wollen Liechtensteiner Banken, vor allem die LGT auf Schadensersatz verklagen, so die „Süddeutsche Zeitung“. „Einige sind dazu wild entschlossen“, erklärte der Vaduzer Rechtsanwalt und frühere Justizminister des Fürstentums, Heinz Frommelt, „die Frustration über das Verhalten der LGT und in einigen Fällen offenbar sogar die Wut mancher Anleger scheinen aber sehr groß zu sein“. Die Anleger werfen der Bank vor, sie nicht umgehend über den Diebstahl ihrer Kundendaten informiert zu haben. Diese waren dann an den Bundesnachrichtendienst verkauft worden und führten zur Aufdeckung zahlreicher Fälle von Steuerhinterziehung. -MS




      Ich sage auch ... JETZT ERST RECHT !!!
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 12:11:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.565.385 von StockFactory am 22.07.08 22:58:56Jetzt-erst-recht

      Jawollja! :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 23:25:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Liechtenstein-Affäre

      „Für Selbstanzeige noch immer nicht zu spät“

      Von Joachim Jahn



      Laut Anwalt Schwedhelm, hätten Hausdurchsuchungen keine Straffreiheit verhindert

      24. Juli 2008

      Für Steuersünder, die ihr Geld in einer Stiftung in Liechtenstein versteckt halten, könnte es noch immer nicht zu spät sein, sich strafbefreiend selbst anzuzeigen. Diese Einschätzung hat jetzt einer der beiden Verteidiger des ehemaligen Post-Vorstandsvorsitzenden Klaus Zumwinkel, der Kölner Rechtsanwalt Rolf Schwedhelm, in einer Fachzeitschrift verbreitet. Deutlich wird daraus zugleich, wie die Verteidigungsstrategie Zumwinkels aussehen könnte. Seine Anwälte haben dazu bisher jede öffentliche Stellungnahme abgelehnt. Doch nicht selten werden Rechtsansichten von interessierter Seite in Fachblätter lanciert, um den Boden für eine entsprechende Rechtsprechung zu bereiten.

      Steueranwalt Schwedhelm setzt daran an, dass nach der Abgabenordnung eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige solange möglich ist, wie die Steuerhinterziehung noch nicht „entdeckt“ worden ist. Trotz der Durchsuchungswellen ist dies nach seiner Argumentation noch immer nicht der Fall. Dies führt er zunächst mit Blick auf all jene Steuerhinterzieher aus, bei denen die Staatsanwaltschaft noch nicht vor der Tür gestanden hat.

      Straffreiheit durch eine Selbstanzeige weiterhin möglich

      Die bloße Wahrscheinlichkeit einer späteren Aufklärung reiche nämlich nicht aus, um den Weg zur Selbstanzeige zu versperren, schreibt Schwedhelm im Monatsblatt des Deutschen Steuerberaterverbandes. Betroffene hätten bisher nur in Zeitungen lesen können, aus welchen beiden Banken in Liechtenstein die deutschen Fahnder Unterlagen bekommen hätten. Doch wüssten sie nicht, ob sie selbst überhaupt auf der entsprechenden Daten-CD mit rund 600 Bankkunden mit erfasst seien, unterstreicht der Anwalt aus der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm.

      Zudem sei das konkrete Steuerdelikt erst dann entdeckt, wenn die hiesigen Finanzämter das vom Bundesnachrichtendienst gekaufte Material mit der jeweiligen Steuerakte abgeglichen hätten. Noch keine Tatentdeckung stelle es dar, wenn die Behörden bloß Informationen über die steuersparenden Stiftungen erlangt hätten. Damit sei auch nach Bekanntwerden der Ermittlungen durch die Bochumer Staatsanwaltschaft eine Straffreiheit durch eine Selbstanzeige weiterhin möglich – auch für Liechtenstein-Kunden.

      Ermittler sollen sich durch Kauf der Daten-CD selbst strafbar gemacht haben

      Doch selbst wenn bereits eine Wohnung durchsucht worden ist, ist aus Sicht des Zumwinkel-Verteidigers noch immer der Weg für Steuerhinterzieher offen, ungeschoren davonzukommen. Schwedhelm begründet dies so: Eine „Tatentdeckung“ liege erst dann vor, wenn die Behörden über Erkenntnisse verfügten, die sie in einem späteren Strafprozess auch verwerten könnten. Genau das aber bestreitet der Anwalt für den Liechtenstein-Komplex. Nach den bekanntgewordenen Informationen bestehe nämlich kaum ein Zweifel daran, dass sich die deutschen Ermittler durch den Ankauf der Daten-CD selbst wegen Beihilfe strafbar gemacht hätten. Denn die Entwendung der Daten durch einen damaligen Mitarbeiter der LGT Treuhand AG stelle ebenso eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen dar wie deren späterer Verkauf.

      Daraus leitet Schwedhelm ein „Verwertungsverbot“ der Erkenntnisse vor Gericht her. Damit hätten weder Hausdurchsuchungen noch die offizielle Bekanntgabe eines konkreten Ermittlungsverfahrens eine Straffreiheit verhindert. So könne es sich empfehlen, die vollständigen Bankunterlagen über das Finanzamt einzureichen. Wenn sich die Unverwertbarkeit höchstrichterlich bestätigen sollte, könnte sich dies dann nachträglich doch noch als wirksame Selbstanzeige darstellen.



      Text: F.A.Z.
      Bildmaterial: dpa
      Avatar
      schrieb am 28.07.08 22:06:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      URL:

      http://www.welt.de/welt_print/article1719947/Steueroasen_26_…

      25. Februar 2008, 04:00 Uhr Von Nikolaus Doll, Mitarbeit: Jan Dams

      Steueroasen: 26 Fluchtpunkte für Geld

      In Liechtenstein, der Schweiz oder auf den Cayman-Inseln kassieren Investoren seit Jahrzehnten hohe Zinsen und zahlen kaum Steuern. Aber was ist mit Finanzplätzen wie Dubai, Labuan oder Vanuatu? Die WELT stellt jene 26 Regionen vor, die Anleger, die ihr Geld gerne steuergünstig parken, derzeit am meisten locken
      Berlin - Liechtenstein dürfte bei reichen Deutschen, die keine Steuern zahlen wollen, vorerst einen schweren Stand haben. Jeder, der jetzt überlegt, sein Vermögen am Fiskus vorbei ins Ausland zu transferieren, wird sich überlegen, ob Bergfürstentum dafür noch der geeignete Ort ist. Der Verkauf von Hunderten Kundendateien an die deutschen Steuerfahnder hat hierzulande für so viel Aufsehen gesorgt, dass der Geldfluss in die kleine Steueroase zumindest vorübergehend weitgehend ausgetrocknet sein dürfte.

      Allerdings müssen sich die Vermögenden nicht sorgen. Weltweit gibt es mehrere Dutzend Plätze, wo sie ihr Geld steuersparend anlegen und auch noch mit einem hervorragenden Service rechnen können. Buch-Autor und Experte für Steueroasen, Hans-Lothar Merten, hält das in Liechtenstein gepflegte Stiftungsmodell ohnehin nicht mehr für zeitgemäß. Er glaubt stattdessen, dass die arabischen Golfstaaten und der asiatische Raum den Reichen bessere Möglichkeiten böten. Zudem sind die Banken dort in der Kapitalanlage mittlerweile hochprofessionell und damit oft besser als hier.

      Allerdings wird es ohnehin immer schwieriger, Geld aus Deutschland herauszuschaffen. Immer engmaschiger wird das Netz. Geld im Kofferraum der Mercedes-S-Klasse über die Grenze zu bringen, ist mittlerweile hochriskant. Aber keine Angst, Merten hat sich weltweit umgesehen und rund um den Globus verstreut zahlreiche Steueroasen ausfindig gemacht, in denen sich das Vermögen ganz diskret vermehren lässt. Jene Schlupflöcher, die Kunden besonders wirksam locken, hat er in seine Buch "Kapitalanlagen in Steueroasen 2007" beschrieben.

      Die WELT dokumentiert die wichtigsten Steueroasen - von A wie Andorra bis Z wie Zypern.

      Andorra
      Der Pyrenäenstaat ist eine Steueroase wie aus dem Bilderbuch - allerdings in erster Linie für Leute, die dort leben. Das Fürstentum kennt keine Vermögens-, Erbschafts-, Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Und wer als Anleger nach Andorra kommt, profitiert davon, dass der Zwergstaat mit keinem anderen Land Rechtshilfe-, Amtshilfe- oder Steuerabkommen unterhält. Seit 1994 gibt es in Andorra ein gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis. Doch Achtung: Seit 2000 steht Geldwäsche, die mit Korruption, Mafia-Aktivitäten oder Terrorismus in Verbindung gebracht werden könnte, unter Strafe.

      Bahamas
      Die Inselgruppe nördlich von Kuba ist seit mehr als einem halben Jahrhundert ein beliebtes Steuerschlupfloch. Es gibt keine Kapitalertrags- oder Vermögenssteuer, und die Infrastruktur für Anleger ist ausgezeichnet. Allein im Finanzzentrum Nassau sind 500 Banken vertreten. Das Bankengeheimnis ist gesetzlich geschützt, die Einfuhr von Bargeld ist nicht beschränkt. Nur Bargeldeinzahlungen von über 100 000 US-Dollar müssen gemeldet werden. Allerdings geben sich auch die Bahamas verstärkt als Saubermann: Auf Druck der USA wurde die Verschwiegenheitspflicht gelockert, um Geldwäsche und mafiose Strukturen besser in den Griff zu bekommen.

      Bahrain
      Am arabischen Golf liefern sich Bahrain, Dubai und Quatar einen Wettlauf um die Rolle des künftigen Finanzzentrums zwischen Europa und Asien. Entsprechend groß sind die Anstrengungen in den drei Golfstaaten, Finanzplätze zu schaffen, die weltweit wirklich allen Ansprüchen genügen. Das Königreich Bahrain gilt bereits als Bankenmekka am Golf. Die 1973 gegründete Bahrain Monetary Agency, der älteste Finanzmarktregulator innerhalb des Golf-Kooperationsrates, zu dem Kuwait, Bahrain, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabische Emirate und Oman zählen, wacht streng darüber, das internationale Standards wie Basel II oder die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) im Kampf gegen Geldwäscherei garantiert sind.

      Barbados
      Für Geschäftsleute, die ohnehin in der Karibik aktiv sind, kann Barbados ein lohnendes Ziel sein. Die gängigste Gesellschaftsform ist die International Business Companie (IBC), sie zahlt keine Steuern auf Dividenden, Zinsen Pacht und Lizenzeinnahmen. Kapitalerträge sind für Ausländer steuerfrei. Wer jedoch an den Finanzbehörden vorbeiwirtschaften will, hat schlechte Karten. Das Bankgeheimnis ist eingeschränkt. Mit den US-Behörden besteht reger Informationsaustausch - besonders was Steuersachen angeht.

      Bermudas
      Die Inselgruppe im Atlantik war ein Paradies für Steuersünder. Jahre standen die Bermudas wegen Beihilfe zur Geldwäsche international am Pranger. Doch inzwischen wurde eine ganze Reihe von Gesetzen erlassen, um den Ruf aufzupolieren. Seit 2001 will kein Banker auf den Inseln mehr Bargeld sehen. Die Regierung hat zudem besonders restriktive Gesetze erlassen. Es gibt kein gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis. Mit den USA existiert inzwischen es ein Abkommen zum Informationsaustausch im Fall vermuteter Steuerhinterziehung. Lohnend sind die Bermudas überwiegend nur noch für Unternehmen, die ihre Geschäfte mit Drittländern abwickeln. Erträge daraus bleiben nämlich steuerfrei.

      British Virgin Islands
      Die östliche von Puerto Rico gelegene Inselgruppe hat weite Strände und schweigsame Banker. Das Bankgeheimnis ist gesetzlich verankert, bei Geldwäsche drücken die Behörden allerdings kein Auge zu und leisten Rechtshilfe. Wer sein Geld legal auf den Inseln arbeiten lassen will, profitiert davon, dass es keine Quellensteuer, keine Doppelbesteuerungsabkommen und keine Steuern auf Kapitalgewinne gibt. Mal eben den Sparstrumpf deponieren, bringt auf den Virgin Islands aber wenig, die Inseln sind eher etwas für institutionelle Anleger. Und sie sind ein Paradies für Offshore-Gesellschaften. Rund 300 000 sind auf der Insel registriert, damit stehen die British Virgin Islands weltweit an der Spitze aller Offshore-Domizile.

      Cayman Cayman Islands
      Wer kennt sie nicht als Adresse für allerlei dubiose Finanzjongleure - die Cayman Islands. Die Karibik-Inseln waren quasi das Wahrzeichen aller Steuerschlupflöcher. Doch inzwischen sind die Cayman-Inseln in erster Linie ein anerkannter Finanzplatz. Dort werden mehr Auslandsgelder verwaltet als auf den Bahamas oder den British Virgin Islands. Und die Cayman Islands sind der siebtgrößte Bankplatz weltweit. Das Bankgeheimnis ist streng und gilt auch für Immobilien-, Versicherungs- und Börsenmakler. Bei Rauschgiftdelikten nutzt jedoch auch das Bankgeheimnis nichts. In diesen Fällen arbeiten die Behörden eng mit den US-Drogenfahndern zusammen. Devisenkontrollen sind unbekannt, es herrscht freizügiger Kapitaltransfer. Die meisten Steuern, die die Bundesbürger drücken, sind unbekannt. Es gibt weder Kapitalertrags- noch Einkommens- oder Erbschaftssteuer.

      Channel Islands
      Die Kanalinseln Jersey und Guernsey sind mit 100 Finanzinstituten, darunter einigen deutschen, und 352 Versicherungsunternehmen nicht nur ein bedeutender Finanzplatzen, sie waren in der Vergangenheit vor allem ein Magnet für Anleger, die ihr Geld aus trüben Quellen schöpften oder das Vermögen unbemerkt vermehren wollten. Äußerste Diskretion, eine weitmaschige Gesetzgebung und geringe Steuern machten den Finanzplatz zwischen England und Frankreich groß. Doch die Steueroase von früher ist nicht mehr. Inzwischen müssen Banken und Offshore-Firmen Identität und Herkunft der zu verwaltenden Vermögen feststellen.

      China und Hongkong
      China ist auf den ersten Blick alles andere als ein Anlegerparadies. Der Banksektor ist schwach aufgestellt, und die Staats- und Parteiführung mischt in allen entscheidenden Dingen mit. Auch nach der wirtschaftlichen Öffnung will China ausländische Beteiligungen so gering wie möglich halten. Zudem ist die heimische Währung Renmimbi nicht voll konvertierbar. Auch schrecken den Anleger eingeschränkte Reisemöglichkeiten für Ausländer, noch immer zu wenig geschultes Personal im Finanzsektor sowie Sprachhürden.

      Kein Wunder, dass Anleger bislang insgesamt wenig Vertrauen in den chinesischen Aktienmarkt haben. Aber der Finanzplatz China ist nur auf den ersten Blick kaum verlockend, denn das Reich der Mitte verfügt nicht nur zahlreiche Sonderwirtschaftszonen mit Sonderbestimmungen, sondern vor allem über das Finanzzentrum Hongkong. Anders als die Boommetropole Shanghai, die vor allem die Aufgabe hat, chinesischen Firmen Zugang zu heimischem Geld zu verschaffen, ist Hongkong Chinas Finanzplatz Nummer eins zur Beschaffung von internationalem Kapital für die Festlandsunternehmen.

      Und für Banken der beste Ort, die gesamte Asien-Pazifik-Region abzudecken. Von den 100 weltweit größten Geldinstituten haben 70 einen Sitz in Hongkong. Und wer dort als Ausländer sein Geld anlegen will, hat in dem ehemaligen Stadtstaat ein paar handfeste Vorteile. So ist das Bankgeheimnis in Hongkong gesetzlich verankert. Einkünfte und Erträgen werden nur dann besteuert, wenn diese in Hongkong entstanden sind. Sonstige Einkünfte sind steuerfrei. Es gibt weder eine Quellensteuer noch Doppelbesteuerungsabkommen.

      Dubai
      Dubai steht als Finanzplatz eigentlich noch am Anfang. Dennoch: Ende 2005 war die vollelektronische International Financial Exchange (DIFX), die erste internationale Börse in Nahost, eröffnet worden. Die DIFX steht inzwischen Märkten wie New York, London oder Hongkong kaum mehr nach. Immerhin ist sie eine Börse für rund ein Drittel der Weltbevölkerung von Ägypten bis Indien und der Türkei bis ins südliche Afrika. In wenigen Jahren, so die Pläne in Dubai, soll die DIFX die mit Abstand internationalste Börse sein.

      Gibraltar
      So winzig die britische Kronkolonie am Fuße Spaniens auch ist, sie besitzt 75 000 Offshore-Gesellschaften und rund 30 Banken. Viele Deutsche, die an der spanischen Costa del Sol das Leben genießen, nutzen Gibraltar als steuersparenden Finanzplatz. Aber im Grunde bietet die Stadt am Affenfelsen nichts, was andere Steueroasen nicht auch aufweisen könnten. Immerhin, das Bankgeheimnis ist in Gibraltar ein besonders geschütztes Gut. Es gilt das Gewohnheitsrecht, Geldinstitute sind zur absoluten Diskretion verpflichtet.

      Isle of Man
      Die Insel in der Irischen See ist nicht nur für Vermögende innerhalb der EU ein äußerst attraktives Steuerschlupfloch, sie hat zudem 2006 den Titel "Best International Financial Services Center" erhalten. Die gesamte Finanz- und Beratungsbranche der Isle of Man bietet eine Qualität und Service für Anleger, der die Mehrzahl selbst großer Finanzplätze alt aussehen lässt.

      70 Banken sind auf der Insel registriert, dazu zahlreiche Versicherungen, Finanzgesellschaften oder Pensionskassen. Auf der Insel herrscht Steuerfreiheit, ihre Spezialität aber sind Trusts: Sie können von Nichtansässigen zur Nutznießung Nichtansässiger gegründet werden. Kommt das Einkommen des Trusts dann von außerhalb der Insel, bleibt dieser steuerfrei.

      Lassen Gesetze in der Heimat den Rechtsträger Trust nicht zu, können Vermögende problemlos auf das Instrument der Stiftung ausweichen. Dort ist das einfacher und kostengünstiger, als in vielen anderen Steueroasen, in denen Stiftungen angeboten werden - beispielsweise günstiger als auf den Kanalinseln.

      Labuan (Malaysia)
      Die Insel ist eine Steuerexklave Malaysias und hat sich in den vergangenen Jahren wegen umfangreicher Steuervergünstigungen zu einem internationalen Offshore-Zentrum im asiatischen Raum entwickelt. Das Bankgeheimnis hat einen hohen Stellenwert, mit der Europäischen Union bestehen keinerlei Abkommen zum Informationsaustausch.

      Rund 500 000 Einwohner hat die Insel und zugleich 50 internationale Bankhäuser, die vor Ort vertreten sind. Labuan arbeitet daran, als Finanzplatz eine Alternative zu Singapur zu werden. Großer Pluspunkt sind die Steuerregelungen: Es gibt keine Quellensteuer, Offshore-Gesellschaften und alle Non-Trading-Aktivitäten sind steuerbefreit.

      Liechtenstein
      Es gibt zwei Gründe, die das Fürstentum zu einem Traumziel von Steuersündern machen - oder machten. Das Bankgeheimnis ist noch strenger als in der Schweiz. Im Ministaat wird die Privatsphäre konsequent geschützt - auch und gerade in Geldangelegenheiten. Die aktuellen Fälle zeigen dies eindringlich. Zum anderen leistet Lichtenstein bei Steuerdelikten keine Rechtshilfe.

      Die Europäische Union, allen voran Deutschland, attackiert immer wieder das Fürstentum und dessen für Steuersünder paradiesischen Bankgesetze. Und tatsächlich haben die Lichtensteiner ihr Anti-Geld-Wäsche-Gesetz verschärft.

      Dennoch tragen weiterhin all jene, die den Fiskus möglichst auf Distanz halten, gern ihr Geld nach Vaduz. Denn dort ist es ein Leichtes, sein Vermögen in steuerbegünstigten Privatstiftungen, Anstalten oder bei Treuhandunternehmen anzulegen. Im Fürstentum sind sie so einfach, schnell und günstig zu gründen, wie sonst kaum irgendwo.

      Luxemburg
      Luxemburg ist der Klassiker unter den Steuerschlupflöchern für reiche Bundesbürger - allerdings inzwischen kein ganz ungefährlicher mehr. Das Großherzogtum genießt als Finanzplatz international hohes Ansehen. 170 Banken hat der Ministaat, das verwaltete Vermögen der über 9000 dort registrierten Fonds liegt bei 1,05 Billionen Euro.

      Anders als in der Schweiz wird in Luxemburg auch ein weniger vermögendes Klientel bedient. Bereits ab 125 000 Euro gibt es lohnende Anlagemöglichkeiten, und wer sein Geld in das Großherzogtum verschiebt, kann sicher sein, dass ihn dort das gesetzlich verankerte und strafrechtlich geschützte Bankgeheimnis wirksam deckt.

      Doch wer dort in der Vergangenheit Schwarzgeld geparkt hatte, könnte Probleme bekommen. Neuerdings helfen nämlich die großherzoglichen Finanzbehörden den deutschen Steuerfahndern bei deren Kampf gegen Steuerhinterziehung. Das bestehende Rechtshilfeabkommen wird konsequent umgesetzt.

      Madeira
      Zahlreiche Banken, Versicherung und Investoren tummeln sich auf der "Perle im Atlantik", und um die Schönheit der Insel geht es dienen dabei nicht. Vor allem die auf Madeira günstigen steuerlichen Vorteile locken viele Offshore-Gesellschaften. Banken und Investoren nutzen das Eiland auch, um bei den dortigen Kreditinstituten hohe Geldbeträge zu parken und anschließend die darauf erhaltenden Zinserträge steuerfrei kassieren zu können. Denn die auf der zu Portugal gehörenden Insel zu "entrichtenden" Kapitalsteuern sind bei entsprechenden zwischenstaatlichen Abkommen fiktiv und können von den Steuerlasten in der Heimat in Abzug gebracht werden.

      Mauritius
      Im Inselstaat Mauritius ist eines absolut sicher: das Bankgeheimnis. Finanzgeschäfte werden außerhalb der Beobachtung der US-Börsenaufsicht oder der Europäischen Union abgewickelt. Ausländer können als solche auf Mauritius Konten einrichten, über die Geldtransfers in unbeschränkter Höhe durchgeführt werden dürfen. Dennoch: Für Mitteleuropäer, die nicht anderweitig in dieser Region der Erde geschäftlich aktiv sind, ist Mauritius als "Hafen für Vermögenswerte" uninteressant.

      Monaco
      Wer in Monaco sein Geld anlegt, sollte kein Zocker sein. Zwar setzt der Kasinostaat für die Zukunft auf das große Geld. Doch das soll nicht mehr aus Tourismus und Glückspiel fließen, sondern aus dem Finanzgeschäft. Monaco will als Finanzstandort zur Schweiz des Mittelmeers werden, für Steuersünder ist der Grimaldi-Staat aber inzwischen wenig attraktiv.

      Man arbeitet mit aller Kraft daran, das halbseidene Image loszuwerden. Zwar gibt es steuerliche Vorteile, und das Bankgeheimnis ist gemäß französischem Recht geschützt, aber Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht werden geahndet. Werden Konten eröffnet oder geschlossen, muss die monegassische Finanzverwaltung informiert werden. Und: Alle Bank- sowie Finanzgeschäfte unterliegen einer Sondersteuer von 17,6 Prozent.

      Niederländische Antillen
      Man sollte als Anleger ganz und gar legale Absichten auf den Niederländischen Antillen haben. Die Verschwiegenheitspflicht in Gelddingen ist zwar ein strenges Gewohnheitsrecht. Doch es gibt kein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis, zudem hatten die Antillen Anfang 2006 der OECD zugesichert, steuerschädliche Praktiken zu unterbinden. Interessant ist das "Übersee-Klein-Amsterdam" durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Mutterland. Dadurch können über die Niederlande Gewinne oder Lizenzeinnahmen quellensteuerfrei bzw. ermäßigt auf die Karibikinseln transferiert werden.

      Österreich
      Österreich gilt nicht gerade als klassisches Ziel für Steuersünder, doch die Alpenrepublik ist international für Anleger jeder Coleur gefragter denn je - vor allem für vermögende Bundesbürger. Hauptgrund ist das österreichische Bankgeheimnis, das weitaus mehr als in anderen Ländern einen wasserdichten Schutz der Privatsphäre in Bezug auf Kapitalanlagen garantiert.

      Deutsche Anleger, die ihr Vermögen möglichst unentdeckt vom Fiskus mehren wollen, schaffen ihr Geld vor allem ins Kleinwalsertal und nach Jungholz - beides sind Zollexklaven. Das bedeutet unter anderem, dass deutsche Steuerfahnder im Verdachtsfall keine Zugriffsmöglichkeiten auf Konten oder Depots haben.

      Panama
      Ein Firmenparadies ist das mittelamerikanische Land längst, doch nun setzt Panama alles dran, auch als Finanzplatz zu Ehren zu kommen. Die Chancen dafür sind nicht schlecht. Steuerfreiheit, ein verbrieftes Bankgeheimnis, praktisch keine Devisenkontrolle und ein unbeschränkter Kapitaltransfer in jeder Währung locken. Allerdings sind die Bankgebühren hoch und Geldtransfers mehr als 10 000 Dollar müssen von den Finanzinstituten den Behörden gemeldet werden.

      Quatar
      Der Boomstaat Quatar setzt alles daran, das aufstrebende Dubai in der Nachbarschaft als Finanzzentrum abzuhängen. Anleger müssen allerdings mit einigen regionalen Besonderheiten bei Finanzgeschäften am Golf rechnen. So sind dort behördliche Genehmigungen noch lange keine Garantie für geschäftlichen Erfolg. Dieser steht und fällt auch weiterhin mit der Qualität der persönlichen Beziehungen.

      Schweiz
      Das Bankgeheimnis, das die Eidgenossen im Sommer 2004 erfolgreich gegenüber der Europäische Union verteidigt haben, und die Nummernkonten sind nicht die einzigen Trümpfe der Schweiz, um Steuerflüchtlinge dorthin locken. Die Schweizer Banken sind besonders findig, wenn es darum geht, immer neue Modelle für Geldanlagen zu entwickeln.

      Anleger, die die Strategie zur Mehrung ihres Vermögens lieber Experten überlassen, erteilen ihre Bank einfach einen Vermögensverwaltungsauftrag - und streichen die Zinsen oder Dividenden ein. Die traditionell diskrete Bankkultur der Schweiz sorgt seit Jahren für einen immer stärkeren Zulauf von Anlegern, die kein Interesse daran haben, dass die deutschen Finanzbehörden alle Einzelheiten über ihre Vermögensverhältnisse und Transaktionen kennen.

      Aber das verfassungsrechtlich verankerte Bankgeheimnis gilt nicht unbeschränkt. Besteht der Verdacht auf kriminelle Aktivitäten - Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Geldwäsche und eben auch Steuerbetrug - wird es aufgehoben. Bei Steuerhinterziehung bleibt es hingegen intakt. Anonym kann heute allerdings keiner mehr in der Schweiz ein Konto oder Depot eröffnen. In jedem Fall muss der Kunde identifiziert und gegebenenfalls auch der wirtschaftlich Berechtigte festgestellt werden. Demnach sind die Namen der Inhaber von Nummerkonten bekannt - wenn auch nur den Bankmitarbeitern.

      Singapur
      Dank seines strengen, gesetzlich verankerten Bankgeheimnisses, das sich nach Schweizer und Lichtensteiner Vorbild orientiert, ist Singapur eine echte Alternative zu europäischen Finanzplätzen. Auch die Entfernung, kein ganz unwichtiger Faktor bei der Entscheidung von Anlagen, ist für Europäer kein Problem. Immer mehr führende Banken der Schweiz oder Lichtensteins siedeln sich in dem Stadtstaat an. Das bedeutet, dass die Berater weiterhin in Zürich oder Vaduz sitzen, die Konten oder Depots werden aber in Singapur geführt - und damit aus EU-Sicht in einem Drittstaat.

      Singapur hat sich als Finanzplatz vor allem für vermögenden Anleger bereits derart entwickelt, dass der Stadtstaat dabei ist, traditionellen Topadressen wie Luxemburg oder den Channel Islands den Rang abzulaufen. Zudem spielt die Öffnung des Bankgeheimnisses in Europa den Asiaten direkt in die Hände: Immer mehr Anleger sehen sich nach außereuropäischen Finanzplätzen um - und Singapur verfügt über alles, was einen attraktiven Finanzplatz ausmacht: günstige Steuerregelungen, eine breite Palette von Offshore-Finanzservice-Angeboten und einen freien Devisenmarkt.

      Zudem lockt Singapur mit zahlreichen internationalen Steuerabkommen. Alle Aktivitäten im Finanzbereich werden von der Monetary Authority of Singapore streng überwacht.


      Vanuatu
      Der Inselstaat im westlichen Südpazifik hat rund 201 000 Einwohner, von denen viel noch nicht mit den Segnungen der modernen Zivilisation in Berührung bekommen sind - aber seit sechs Jahren haben sich in der Inselhauptstadt Port Vila immerhin hundert Banken niedergelassen. Pluspunkte des Staats sind, dass es weder Steuern noch Devisenbeschränkungen gibt und unbeschränkt freier Kapitalverkehr herrscht.

      Örtliche Treuhandgesellschaften bieten ein breites Produktspektrum. Dennoch: Um Vanuatu als Steueroase anzusteuern, muss man schon Reeder sein oder Anleger aus dem asiatischen Raum.

      Zypern
      Zugegeben, die politische Situation auf der immer noch geteilten Insel ist nicht gerade ein Lockmittel für Investoren. Dennoch ist Zypern kein unattraktiver Finanzplatz. In keinem anderen Land der Europäischen Union zahlen Unternehmen weniger Steuern als auf Zypern. Die effektive Steuerbelastung beträgt derzeit durchschnittlich nur 9,7 Prozent.

      Die Insel hat sich trotz aller Widrigkeiten zu einem respektablen internationalen Geschäfts- und Finanzzentrum entwickelt. Für Anleger, die sich nicht allzu gern in die Karten gucken lassen, hat Zypern ein Lockmittel: das Bankgeheimnis. Das allerdings gilt nur für Konten, die bei der Central Bank of Cyprus geführt werden.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 12:27:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      sehr geil finde ich, wie sehr auf Liechtenstein und der Schweiz rumgehackt wird, während die Briten ein ganzes Konglomerat von Steueroasen,offshore, anbieten.
      Während die Schweiz, die ja nicht mal in der EU ist und folglich auch keinen EU Regeln folgen muss, von deutschen Finanzministern regelmässig angepisst wird, kochen die Engländer weiter unbehelligt ihr eigenes Süppchen.

      Zumindest kein deutscher Politiker würde es wagen, mit den Briten verbal auch nur annähernd so umzuspringen, wie man das aus den letzten Statements gegenüber den Schweizern entnehmen konnte.

      Und letztlich verfolgen die Anleger in den offshore-Modellen das gleiche Ziel, wie in den Züricher Grossbanken, nämlich die Steuern auf Kapital zu reduzieren.

      Da mag BoersenHighlander noch so an die Gerechtigkeit appellieren, letztlich ist das eine Utopie.
      Die Realität ist nun mal, das Kapital geil wie ein Bock, aber scheu wie ein Reh ist.
      Und die Möglichkeiten der Globalisierung bieten ja, wie #18 zeigt, mittlerweile längst die Möglichkeiten transkontinentaler Fluchthäfen.

      Mit dem Aufstöbern der Liechtensteiner Konten ist hier eine Schlacht gewonnen worden, den Krieg wird der deutsche Fiskus niemals gewinnen.


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